Sprachalarm im Bahnhof nach DIN VDE 0833-4

Neue DIN VDE 0833-4

Sprachalarmierung im Brandfall nach DIN VDE 0833-4

Sprachalarm im Bahnhof nach DIN VDE 0833-4Zum 1. Mai 2015 endete die Koexistenzphase der DIN VDE 0833-4 „Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“. Daraus ergeben sich Änderungen für Planer und Betreiber.

Bisher war es aufgrund der unklaren Verantwortlichkeiten schwer sicherzustellen, dass nach der Errichtung einer Sprachalarmanlage (SAA) die geforderte Sprachverständlichkeit tatsächlich erreicht wird. Dieses ist jedoch erforderlich, um die Wirksamkeit der SAA sicherzustellen. Deshalb fordert die aktuelle DIN VDE 0833-4, dass die maßgeblichen akustischen Parameter wie Nachhallzeit und Störgeräuschpegel vom Planer mit dem Betreiber abgestimmt, festgeschrieben und im Rahmen der Planung dokumentiert werden.

Autor: Dipl.-Ing. Andreas Simon, Sachverständiger für Beschallungsanlagen, Graner + Partner Ingenieure

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Schlagworte

DIN VDE 0833-4, Brandfall, SAA, Sprachalarm, Sprachverständlichkeit

Risikobewertung Notfall- und Gefahrensituation

Neues Seminar: Technischer Risikomanager

Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Der Technische Risikomanager unternimmt eine Risikobewertung für Notfall- und Gefahrensituationen.Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet erstmalig das Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 an. Die dreitägige Schulung richtet sich an leitende Mitarbeiter und Sicherheitsfachkräfte von Schulen, Schul- und Bauämtern und anderen Öffentlichen Einrichtungen sowie an Sachverständige und Fachplaner.

Technische Risikomanager nehmen eine Risikobewertung für Einrichtungen vor, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) errichtet werden soll. Aus Lage, Größe und Vorkommnisse in der Vergangenheit werden Schutzklassen und Maßnahmen bestimmt, um z. B. die Schule auf mögliche Bedrohungslagen und Gefahrensituationen vorzubereiten. Der Technische Risikomanager fällt die notwendigen Entscheidungen für die Auswahl eines geeigneten NGRS.

Das Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse zum Risikomanagement, den zugrundeliegenden Normen und den notwendigen Dokumentationspflichten wie dem Aufstellen und Pflegen der Risikomanagement-Akte. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827. (er)

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Schlagworte

  • Technischer Risikomanager, Risikobewertung, Gefahrensituation, Bedrohungslage
  • Schule, Öffentliche Einrichtung
  • DIN VDE V 0827, ISO 31000, ONR 49000

Neue Seminare zur Fachkraft BMA und SAA nach DIN 14675

Neu aufgenommen in das Seminarprogramm der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) wurden Fachkraftschulungen zu Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA).

Die dreitägigen Seminare bereiten auf die Prüfung zur Verantwortlichen Person BMA bzw. SAA nach DIN 14675 vor, die am dritten Tag vom TÜV abgenommen wird. Die Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung ein anerkanntes Zertifikat zur Fachkraft nach DIN 14675. Damit dürfen sie BMA und SAA projektieren und errichten.

Für eine Unternehmens-Zertifizierung nach DIN 14675 muss neben anderen Voraussetzungen mindestens eine „Verantwortliche Person“ für Brandmelde- bzw. Sprachalarmanlagen benannt werden. Mit den Seminaren der DGWZ erfüllen Unternehmen ihre Nachweispflicht für die Qualifikation und mindern so ihr Haftungsrisiko.

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Messerundgang auf der ISH in Frankfurt

ISH-Messe 2015

Die ISH findet vom 10. bis 14. März 2015 in Frankfurt statt. Sie ist die Weltleitmesse für Gebäudetechnik.

Stromerzeugende Heizungen, Gebäudelüftung mit Wärmerückgewinnung und wartungsarme Klimatechnik sind keine Zukunftsmusik, sondern zu sehen auf der ISH. Mit den geführten Messerundgängen der DGWZ können Fachbesucher auf Entdeckungstour zu den wichtigen Neuheiten gehen. Sie erhalten in zwei Stunden einen neutralen Überblick über zukunftsweisende Trends und Innovationen. (rb)

www.dgwz.de/ish

Sicherheitsbeleuchtung – Zentrale Stromversorgung oder Einzelbatterie?

Die Systemauswahl bei Notleuchten und deren Stromversorgung hat gravierende Auswirkungen auf Anschaffungs- und Betriebskosten. Gebäudebetreiber haben die Wahl unter anderem zwischen konventionellen und LED-Leuchten sowie zentraler Stromversorgung und Einzelbatterien.

Bei der Beleuchtung von Rettungswegen und Antipanikbereichen sind separate LED-Notleuchten wirtschaftlicher als konventionelle. Größere Abstände erlauben eine Mengenreduzierung um bis zu 50 %, geringeren Energieverbrauch und bei zentraler Sicherheitsstromversorgung eine um bis zu 90 % reduzierte Batteriekapazität. Kombinierte Allgemeinund Sicherheitsleuchten sind nicht zu empfehlen, da bei der Planung die Lichtverteilung entweder für die Allgemeinbeleuchtung oder für die Notbeleuchtung optimiert werden muss. Auch die Gestaltung der Stromversorgung hat erhebliche Kostenauswirkungen. Zentrale Sicherheitsstromversorgungen in 216 V (CPS) bieten viele Vorteile: hohe Lebensdauer und einfacher (zentraler) Wechsel der Batterie, automatisches Prüfsystem und Stromkreis- bzw. Einzelleuchtenüberwachung. Allerdings benötigen CPS einen elektrischen Betriebsraum und – außer bei Loop-Systemen – eine Leitungsanlage mit Funktionserhalt. Zentrale Sicherheitsstromversorgungen mit Leistungsbegrenzung (LPS) in 24 V sind nur unter besonderen Bedingungen geeignet. Wichtig zu wissen: auch LPS-Systeme benötigen einen elektrischen Betriebsraum und eine Leitungsanlage mit Funktionserhalt, ohne von den Brandschutzbestimmungen abzuweichen. Zudem können kombinierte Allgemein- und Sicherheitsleuchten in LPS-Systemen gar nicht oder nur mit Invertern betrieben werden. Betriebsraum und Leitungsanlage mit Funktionserhalt entfallen bei einer Einzelversorgung der Notleuchten mit eigenen Batterien.

Gravierender Nachteil sind hohe Instandhaltungskosten, da die Batterielebensdauer jeweils kürzer ist und jede Batterie einzeln gewechselt werden muss. Gebäudebetreiber sollten bei der Auswahl der Notleuchten und deren Stromversorgung für einen wirtschaftlichen Betrieb nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die künftigen Instandhaltungskosten berücksichtigen. Bei der Planung und Errichtung sind zudem zahlreiche rechtliche und technische Normen zu beachten. (kj)

Flucht- und Rettungspläne – Brandschutzordnung schon erneuert?

Seit März 2014 gelten mit der aktuellen DIN 14096 neue Regeln für Brandschutzordnungen (BSO). Bereits 2013 wurde mit der ASR 1.3 die Gestaltung von Sicherheitszeichen sowie von Flucht- und Rettungsplänen in Arbeitsstätten aktualisiert. Alles austauschen müssen Gebäudebetreiber jedoch nicht in jedem Fall.

Viele Sicherheitszeichen wurden mit der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR 1.3 einheitlich gestaltet und wirken sich auf Flucht- und Rettungspläne aus. Die alte Beschilderung kann weiterverwendet werden, wenn eine Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass damit die Sicherheit im Betrieb gewährleistet ist. Nicht erlaubt dagegen ist das Mischen von alten und neuen Zeichen: werden zum Beispiel bei einem Umbau neue Zeichen verwendet, muss die Beschilderung im gesamten Unternehmen ausgetauscht werden. Sofort erneuert werden sollten die Brandschutzordnungen, denn diese müssen stets auf aktuellem Stand gehalten und alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person geprüft werden. (jw)

Titel - DIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten, Entwurf April 2015

Sicherheit an Schulen – Neue Norm DIN VDE V 0827 „Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS)

Die neue DIN VDE V 0827 „Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS)“ unterstützt Schulen und andere öffentliche Einrichtungen zukünftig bei der Bewältigung von Not- und Gefahrensituationen.

Bombendrohungen und Amokläufe sind an deutschen Schulen glücklicherweise äußerst selten. Trotzdem stellen solche Gefahren wegen der dramatischen Folgen ein hohes und leider auch reales Risiko dar. Aus diesem Grund treffen Kommunen und Schulen aufwändige Schutzmaßnahmen: Notfallordner, Krisenteams und zunehmend auch Amokalarmsysteme sollen für die größtmögliche Sicherheit der Kinder sorgen. Die Planung von technischen Unterstützungssystemen ist für Behörden und Schulen allerdings nicht einfach. Fehlende Richtlinien führen zu Planungsunsicherheiten und kreativen Umsetzungen in die Praxis. Die Folge sind nicht selten Probleme im laufenden Betrieb.

Eltern und Schüler berichten von Fehlalarmen inklusive Sondereinsatzkommando und von verwechselten Brand- und Amokalarmen. Abhilfe schafft die neue DIN VDE V 0827, die Anfang 2015 veröffentlicht werden soll. Sie beschreibt unter anderem technische Prozesse und Verantwortlichkeiten sowie ein technisches Risikomanagementsystem zur Unterstützung aller Abläufe von der Erfassung eines Notfall- bzw. Gefahrenereignisses bis zur abschließenden Bearbeitung. Schulen und andere öffentliche Einrichtungen können damit technische Systeme besser in die vorhandenen Alarmund Organisationsabläufe integrieren. (ms)

Lichtsteuerung – Pflicht nach EnEV 2014

Die seit 1. Mai 2014 gültige Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) erfordert neue Konzepte bei der Innenbeleuchtung. Strengere Grenzwerte setzen den Einsatz von Lichtsteuerungen voraus.

Viele Gebäudebetreiber werden die Grenzwerte der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) für Beleuchtung ohne eine Lichtsteuerung nicht umsetzen können. Denn das Referenzgebäude zur Energieberechnung setzt für bestimmte Nutzungen eine präsenz- und tageslichtabhängige Steuerung voraus. Die gute Nachricht: von der einfachen Ein-Aus-Schaltung über Präsenzmelder bis hin zur nutzungsoptimierten DALI-Anlage mit Tageslichtregelung sind vielfältige Lösungen am Markt vorhanden. Willkommene Nebeneffekte sind Komfortsteigerungen und Energieeinsparungen. (nh)

Planerbrief

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Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung

 

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Stichworte
Planerbrief, Newsletter, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, Gebäudetechnik, Planung, Errichtung, Betrieb