Planerbrief 41 – Mai-Juni 2023. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Der Planer als neutrale Instanz

Einerseits sind die Fachplaner zur Neutralität, Compliance und Beratung verpflichtet. Dabei zeichnet sie aus, niemandem den Vorzug zu geben. Andererseits sind steigende energetische Anforderungen bei Gebäuden häufig verbunden mit einem deutlich erhöhten Technikeinsatz. Dies bedeutet gleichzeitig häufig komplexe Vernetzungen verschiedener Systeme. Doch der Nutzer, der kaum noch Fachpersonal findet, sollte am Ende alles bedienen können. Zudem sind Normengremien oft besetzt mit Lobbyisten, woraus natürlich meist steigende Anforderungen und ein stets steigender Einsatz von Produkten und Komplexität resultieren. Doch sollte der Fokus nicht eher auf Wirtschaftlichkeit und Nutzerfreundlichkeit liegen? Erschwerend kommt hinzu: Fehlende Verantwortungsübernahme bei vielen Beteiligten führt auch eher zur „Hosenträger- und Gürtel-Mentalität“ bei der Umsetzung von Anforderungen.

Ein Spagat wäre einfach möglich, indem man Produkthersteller und ausführende Firmen früher in die Planung einbezieht. Dies widerspricht aber der Neutralität. Für diesen Konflikt bezahlt der Bauherr, indem man viele, teilweise unnötige Schnittstellen und Kostenexplosionen vorprogrammiert. Endlose Diskussionen, Nachträge und Streitigkeiten. Aus meiner Sicht ein sehr teurer Preis für die Neutralität. Weniger Kosten bedeuten natürlich auch weniger Honorar. Ein Dilemma.

Autor: Dr. Peter Burnickl, Gründer und CEO, Burnickl Ingenieur GmbH

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Sicherheitsexpo 2023

Sicherheitsexpo

Zum 20-jährigen Bestehen findet die Sicherheitsexpo vom 28. bis 29. Juni 2023 wieder im MOC Veranstaltungscenter München statt. Auf der Fachmesse für Sicherheitstechnologie werden Besuchern Produkte und Lösungen in den Bereichen Zutrittskontrolle, Video- und Freilandüberwachung, Alarmanlagen und Brandschutz präsentiert. Ziel der Aussteller ist es, Sicherheitstechnik zu demonstrieren, die Firmen sowie den privaten und öffentlichen Bereich vor kriminellen Angriffen von innen und außen schützt.

Sicherheitsexpo 2023

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neue VDI 4645 zur Planung von Wärmepumpen

Neue VDI 4645 zu Planung, Errichtung, Betrieb von Wärmepumpen

Wer auf der Weltleitmesse der Heizungstechnik, der ISH, in Frankfurt war, für den war unübersehbar: Wärmepumpen werden zum wichtigsten Wärmeerzeuger in Gebäuden. Fast pünktlich dazu, zum 1. April 2023, ist die VDI-Richtlinie 4645 „Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb“ aktualisiert erschienen. Diese Richtlinie bietet einen umfassenden Leitfaden für die Planung, Ausführung und den Betrieb von elektrisch angetriebenen Wärmepumpen zur Raumheizung und Trinkwassererwärmung.

Die aktualisierte Technische Regel gibt detaillierte Empfehlungen zur Auswahl der geeigneten Wärmepumpe und zur Auslegung der Anlage, um eine hohe Effizienz und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Die Besonderheiten des Einbindens von Wärmepumpen in bestehende Heizanlagen werden ausführlich behandelt, ein Thema, das aktueller wohl kaum sein kann.

Sie ist damit ein wertvolles Werkzeug für Ingenieure, Planer, Installateure und andere Fachleute im Bereich der Gebäudetechnik, indem sie praxisnahe Anleitungen für die Umsetzung von energieeffizienten Konzepten in Gebäuden, gleich, ob Neubau oder Bestandsgebäude, bietet.

Gegenüber der Vorgängerversion gibt es unter anderem folgende Änderungen: Aktualisierung von benannten deutschen und europäischen Gesetzen und Verordnungen im Fließtext und im Anhang, Berücksichtigung von Energieberatern im Rahmen der Voruntersuchungen, textliche Präzisierungen zum Beispiel in der Tabelle für schalltechnische Anforderungen gemäß TA Lärm/VDI 2058. Ziel der Richtlinie ist die Vermeidung von Fehlfunktionen, Betriebsstörungen oder Schäden an Wärmepumpenanlagen sowie die Optimierung solcher Anlagen.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen ab 2024 jährlich mindestens 500.000 neue Wärmepumpen zum Heizen von Häusern installiert werden. Bis zum Jahr 2030 sollen es sechs Millionen werden. Zur Unterstützung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aktuell eine gesonderte „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe“ aufgelegt, um die Teilnahme von Handwerkern an Schulungen und fachpraktischen Anleitungen (Coaching) als Maßnahmen zur kurzfristigen Weiterqualifizierung zu fördern.

Autor: Harald Fonfara, Vorsitzender des Richtlinienausschusses der VDI 4645, VDI-Fachbereich Energie- und Umwelttechnik

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Ist das Stromnetz fit für E-Autos?

Ist das Stromnetz fit für Elektroautos?

Schon heute stellt die steigende Zahl an E-Autos, die über private Wallboxen oder öffentliche Ladestationen aufgeladen werden, das Stromnetz vor große Herausforderungen, da das Laden eine hohe Belastung der Netzinfrastruktur bedeutet.

Ein wichtiger Faktor, der Einfluss auf die Netzstabilität hat, ist die Gleichzeitigkeit. Laden viele Fahrzeuge gleichzeitig im selben Netzabschnitt, kann der Leistungsbedarf über die Kapazitätsgrenze steigen. Die Sicherung löst aus und der entsprechende Netzabschnitt ist stromlos.

Relevant im Umgang mit den Herausforderungen ist ein steigender Grad an Digitalisierung. Intelligente Sensorik kann die Auslastung des Stromnetzes überwachen und ermöglicht im Bedarfsfall eine schnelle Reaktion. Netzdienliches Lademanagement kann Lastspitzen glätten, indem die Ladeleistung einzelner Fahrzeuge zeitweise reduziert wird. Dadurch verlängert sich zwar die Ladedauer. Doch geschickt eingesetzt, empfinden Kunden die Verzögerung nicht als störend. Kritischer Erfolgsfaktor für nachhaltige Versorgungssicherheit wird jedoch ein optimales Verhältnis aus dieser Intelligenz und zukunftssicherem Netzausbau sein.

Autor: Markus Wunsch, Leiter Netzintegration Elektromobilität, Netze BW

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KRITIS-Dachgesetz: Mehr physische Sicherheit

KRITIS-Dachgesetz: Mehr physische Sicherheit

Das KRITIS-Dachgesetz bietet zahlreiche Möglichkeiten und Chancen für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Lange Zeit lag der Fokus auf der IT-Sicherheit. Im Bereich der physischen Absicherung klaffte eine Lücke. Das neue KRITIS-Dachgesetz soll diese Lücke füllen und bildet eine Ergänzung zu den bestehenden Regelungen im Bereich Cybersicherheit. Zudem verpflichtet es Betreiber von KRITIS-Einrichtungen dazu, auch ein Mindestniveau an physischer Sicherheit zu gewährleisten.

Zentrale Inhalte dabei sind die klare Definition und Abgrenzung der KRITIS-Bereiche, verpflichtende Risikobewertungen, Mindeststandards für Betreiber sowie ein zentrales Störungsmonitoring. Wichtig hierbei ist die Schaffung sektorübergreifender Regelungen, um die Hindernisse für Zusammenarbeit und Austausch zu minimieren. Die sektorübergreifenden Auswirkungen der vergangenen Krisen und Katastrophen haben gezeigt, dass in einer vernetzten Welt mit starken Abhängigkeiten zahlreiche Schnittstellen und Interdependenzen nicht vernachlässigt werden dürfen.

Das KRITIS-Dachgesetz bietet eine wichtige Grundlage für eine sichere und stabile kritische Infrastruktur in Deutschland. Betreiber müssen die Vorgaben des Gesetzes ernst nehmen und in enger Zusammenarbeit mit den Behörden arbeiten, um die Sicherheit zu gewährleisten und Störungen schnell und effektiv zu beheben.

Autor: Prof. Dr. Clemens Gause, Geschäftsführer, Verband für Sicherheitstechnik e.V.

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Brandschutz durch KI

Künstliche Intelligenz (KI) eröffnet viele Möglichkeiten – so auch in der videobasierten Branderkennung: Flammen und Rauch können mithilfe von KI-Algorithmen bereits bei der Brandentstehung erkannt werden. Das funktioniert auch in schwierigen Umgebungen wie zum Beispiel in Industrie- und Lagerhallen mit hohen Decken und im gebäudenahen Außenbereich bei geringer Beleuchtung bis zu zwei Lux oder auch bei völliger Dunkelheit mit reiner Infrarotbeleuchtung. Durch Ursachenanalysen mittels Videobildverifikation und Machine Learning können Täuschungsalarme minimiert und somit wiederkehrende Schadensfälle verhindert werden.

Autor: Karl-Heinz Mast, Fachreferent Normen und Richtlinien, Building Technologies, Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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Technische Regel zur Gebäudeinstandhaltung

Die technische Regel VDI-MT 3810 Blatt 1 „Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Grundlagen“ der Richtlinienreihe VDI 3810 ist zum März 2023 neu erschienen. Sie ersetzt damit die Vorgängerversion vom Mai 2012. Blatt 1 bietet grundlegende Informationen für den sicheren Betrieb und die Instandhaltung von Gebäuden und TGA-Anlagen, damit Anlageneigentümer und Betreiber ihre Betreiberpflichten wahrnehmen können.

Es werden die Betreiberpflichten, insbesondere die Voraussetzungen zum Betreiben, die Anforderungen an den Betreiber, die Grundsätze des Betreibens sowie der Aufbau einer Betreiberorganisation und der rechtssicheren Dokumentation erläutert.

Wie die gesamte Richtlinienreihe VDI 3810 richtet sich Blatt 1 an Planer, Erbauer und Betreiber von Gebäuden und TGA-Anlagen sowie an Investoren und Verwaltungen.

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Neue Trinkwasserverordnung tritt in Kraft

Neue Trinkwasserverordnung tritt in Kraft

Der Bundesrat hat am 31. März 2023 der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung mit Änderungen  zugestimmt, so dass in Kürze eine überarbeitete und neu strukturierte Trinkwasserverordnung in Kraft treten wird. Die neue Trinkwasserverordnung nimmt mit einer Vielzahl von Anpassungen die Änderungen der seit 2021 geltenden Europäischen Trinkwasserrichtlinie auf.

Die Änderungen betreffen insbesondere das Risikomanagement, die Qualitätsparameter und die Grenzwerte für Legionellen und Blei. So sieht die Verordnung erstmals verpflichtende, umfassende Regelungen zur Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für die Wasserversorgung vom Rohwasser bis zur Entnahmearmatur bei den Verbrauchern vor. Zu den neu eingeführten Parametern zählen zum Beispiel per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS). Zukünftig müssen die Wasserversorgungsunternehmen das Trinkwasser auf PFAS untersuchen und gegebenenfalls mit hohem technischem Aufwand herausfiltern. PFAS werden nicht vollständig abgebaut und reichern sich im Laufe der Zeit im menschlichen und tierischen Gewebe und in der Umwelt an. Zu den geänderten Parametern zählen unter anderem die Grenzwerte für Legionellen und Blei. Da sich der in der EU-Trinkwasserrichtlinie erstmals festgelegte Grenzwert für Legionellen vom deutschen Wert unterscheidet, wird dies zu Änderungen im deutschen Trinkwasserrecht für den Bereich Trinkwasser-Installation führen. Zudem wird der Grenzwert für Blei weiter gesenkt. Das betrifft sowohl das Trinkwasser als auch die verwendeten Materialien und Werkstoffe. Hinzu kommt ein Verbot für noch vorhandene Bleileitungen. Bisher durften Bleileitungen bei Einhaltung der Grenzwerte in der Versorgung belassen werden. Die neue Trinkwasserverordnung legt eine Frist fest, in der vorhandene Bleileitungen stillgelegt oder ausgetauscht werden müssen.

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Neustart der BAFA-Förderung für Luft/Luft-Wärmepumpen

Neustart der BAFA-Förderung für Luft/Luft-Wärmepumpen

Luft/Luft-Wärmepumpen sind nun wieder in die Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgenommen. Damit können diese nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert werden. Als Nachweis der Netzdienlichkeit von Luft/Luft-Wärmepumpen im Sinne der BEG-EM-Förderrichtlinie wird der FGK-Status-Report 60/Version 2 Anforderungen an DX-Luft-Luft-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit nach BEG rückwirkend zum 1. Januar 2023 akzeptiert.

Darüber hinaus wurde mit der aktualisierten Fachunternehmererklärung klargestellt, dass für Luft/Luft-Wärmepumpen, die als Inneneinheiten Sekundärluftgeräte einsetzen, kein Hydraulischer Abgleich erforderlich ist.

Luft/Luft-Wärmepumpen mit hohen Jahresarbeitszahlen zwischen 4 und 5 sind energieeffiziente Heizgeräte – sowohl für Neubauten als auch für eine einfache Nachrüstung im Bestand. Grundsätzlich sind diese Außenluft/Raumluft-Wärmepumpen nach der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude − Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ vom 9. Dezember 2022 förderfähig. Im Februar 2023 kam es jedoch wegen Unklarheiten bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle dazu, dass die Geräte vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen gestrichen wurden.

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Transparenzregister - Frist für GmbHs endet

Transparenzregister – Frist für GmbHs endet

Die Bußgeldfreiheit für Firmen mit der Rechtsform GmbH endet zum 30. Juni 2023. Bis dahin können GmbHs ihren Eintrag in das Transparenzregister noch nachholen.

Am 1.8.2021 ist das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten. Firmen, die bislang von der Mitteilungspflicht befreit waren, weil Angaben über das Unternehmen in anderen Registern standen, mussten den Eintrag innerhalb von bestimmten Fristen nachholen.

Seit dem 31. Dezember 2022 ist die Eintragung in das Transparenzregister für fast alle Firmen verpflichtend, unabhängig davon, ob es sich um eine Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt. Firmen mit der Rechtsform AG, GmbH, UG, Vereine und Genossenschaften und eingetragene Personengesellschaften wie OHG, KG und Partnerschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten in das Register eintragen. Gleiches gilt für die Verwalter von Trusts und für Treuhänder von nichtrechtsfähigen Stiftungen. Ausgenommen sind derzeit die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Einzelunternehmen.

Um gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Korruption in der EU gezielter vorgehen zu können, wurde 2017 das Transparenzregister geschaffen. In diesem elektronischen Register sollen Informationen über alle Personen stehen, die in einer Firma großen Einfluss haben. Die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten. Laut Geldwäschegesetz sind das Personen, die mehr als 25 Prozent der Unternehmensanteile oder Stimmrechte besitzen oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben können.

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