Planerbrief 22 – November-Dezember 2019. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Digitales Handwerk

Gerade in der Kundenberatung und im Service sind situationsgerechte Informationen unerlässlich. Oft müssen diese am Einsatzort spontan zur Verfügung stehen. In vielen Bereichen setzen sich Systeme, die eine Visualisierung zur Unterstützung der Kundenberatung und von Dienstleistungen ermöglichen durch. Beim Einsatz von sogenannten VR-Brillen (VR = Virtual Reality) wird der Anwender in eine „andere Welt“ versetzt. So kann dem Kunden ein Bauvorhaben bereits vor dem Bau visuell dargestellt werden. Im Bereich der AR-Technologie (AR = Augmented Reality) werden auf den Displays von Smartphones oder Tablets neben dem Kamerabild weitere Objekte wie Serviceinformationen, Montage- und Bedienungsanleitungen sichtbar gemacht. Eine dritte Kategorie optischer Lösungen bilden Datenbrillen, bei deren Anwendung die Informationen auf die Brillengläser projiziert werden und die Hände frei bleiben. Dies bietet bei der Wartung und Instandhaltung in den Gewerken Vorteile, die eine Serviceleistung beim Kunden vor Ort erbringen wie der Elektrotechnik, dem Heizungs- und Anlagenbau. Mit den steigenden Anforderungen der Digitalisierung gewinnen auch neue Berufsbilder an Bedeutung, wie es der ZVEH mit dem neuen Ausbildungsberuf Elektroniker/in Gebäudesystemintegration im Elektrohandwerk umsetzt und mit dem E-Haus auf der Light + Building 2020 präsentiert.

Autor: Dipl.-Ing. Rainer Holtz, Bereichsleiter Projekte und Technologietransfer, Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e. V. (BFE)

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Das Bauen von Morgen

Auf der bautec vom 18. bis 21. Februar 2020 in Berlin wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unter dem Leitthema „Das Bauen von Morgen“ die Digitalisierung des Bauwesens, Architektur und Klima, Wohnungsbau, Quartiere sowie innovative und nachhaltige Materialien vorstellen.

Die bautec ist die internationale Fachmesse für Bauen und Gebäudetechnik und wird von der Messe Berlin veranstaltet.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Überarbeitete VOB 2019 schafft Klarheit

Die überarbeitete Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C (VOB/C) schafft mehr Transparenz für alle Baubeteiligten. Neben einer detaillierten Auflistung der für Planung, Ausführung und Instandhaltung notwendigen Dokumente wurden unter anderem auch die im Vertrag enthaltenen Nebenleistungen sowie die separat zu vergütenden Besonderen Leistungen präzisiert.

Mit umfangreichen Änderungen der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) innerhalb der VOB/C ist die Neufassung der VOB mit Erscheinen der Gesamtausgabe „VOB 2019“ mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 nunmehr abgeschlossen. Zahlreiche ATV wurden fachlich bzw. redaktionell überarbeitet und umfangreich ergänzt. So enthält die in „Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen“ umbenannte ATV DIN 18382 jetzt detaillierte Hinweise zur Baustelle und zur Ausführung elektrotechnischer Arbeiten, die zur Aufstellung einer Leistungsbeschreibung notwendig sind.

Konkretisiert und neugefasst wurden auch die vom Auftraggeber (AG) dem Auftragnehmer (AN) zu übergebenen notwendigen Unterlagen. So muss der AN vor der Ausführung unter anderem Montage- und Werkplanungen gemäß VDI-Richtlinie 6026 Blatt 1 beim AG einreichen und abstimmen. Rechtzeitig vor der Abnahme hat der AN dem AG detaillierte Revisionsunterlagen zur Prüfung zu übergeben. Darüber hinaus wurden die im Vertrag enthaltenen Nebenleistungen, die separat zu vergütenden Besonderen Leistungen sowie die Regularien für die Abrechnung angepasst und ergänzt.

Die Präzisierung der notwendigen Dokumente und der zu erbringenden Leistungen in den neugefassten ATV schafft eine hohe Transparenz für Betreiber, Elektroplaner und Errichter. Auch wenn die Änderungen auf den ersten Blick Mehraufwanden verursachen, wird im gesamten Projektverlauf durch klare Festlegungen Zeit und damit Geld gespart. Unterschiedliche Interpretationen von AG und AN zu vertraglich festgelegten bzw. gesondert zu vergütenden Leistungen werden vermieden. Insgesamt wird die Neufassung der VOB/C die Qualität bei Planung, Errichtung und Instandhaltung elektrotechnischer Gewerken deutlich erhöhen.

Autor: Hans-Jürgen Schneider, Geschäftsführer, Ingenieurbüro elektroplan-schneider

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Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3

Für Arbeitgeber ist eine regelmäßige Sicherheitsprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 vorgeschrieben. In der Unfallverhütungsvorschrift sind besondere Anforderungen an die Prüfung geregelt.

Im Vorfeld an die Prüfung muss eine Gefährdungsbeurteilung mit Prüffristen erstellt werden, nach deren Vorgaben geprüft wird. Die zur Prüfung befähigten Personen müssen nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 qualifiziert sein und mit zugelassenen Prüfgeräten und geeigneter Prüfsoftware arbeiten. Mit dem Prüfnachweis erhält der Arbeitgeber eine rechtssichere Prüfdokumentation.

Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben ist der Schutz von Arbeitnehmern, Kunden und Besuchern eines Unternehmens. Je nach Leistungsumfang und Art der Prüfung (Geräte, Anlagen oder Maschinen) können Unternehmen von unterschiedlichen Tagessätzen der Dienstleister ausgehen. Der Unternehmer kann den Prüfdienstleister auffordern, die Qualifikation seiner Prüftechniker nachzuweisen. Hierzu gehören der Facharbeiterbrief sowie Zertifikate zu regelmäßigen Schulungen.

Autorin: Karima Preißel, Marketing Managerin, ESG Elektro Service Gesellschaft mbH

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Raumlufthygiene im Krankenhaus

Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) reduzieren die Keimbelastung der Raumluft auf ein Minimum. Zudem müssen Staub, Narkosegase und Geruchsstoffe eingedämmt werden. Die Raumluftzustände (Temperatur, Feuchte und Raumdruck) müssen strikt eingehalten und der notwendige Luftaustausch sichergestellt werden. Die Anforderungen für Planung, Bau und Abnahme raumlufttechnischer Anlagen in Krankenhäusern, Tageskliniken, ambulanten OP-Einrichtungen, Dialysezentren und Aufbereitungseinheiten für Medizinprodukte regelt die DIN 1946-4:2018-06 „Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens“. Um die Umsetzung der Anforderungen des Arbeitsschutzes sicherzustellen, müssen Betreiber der Einrichtung bei Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von RLT-Anlagen einen Krankenhaushygieniker, einen Hygieneingenieur und einen Sicherheitsingenieur beteiligen.

Abhängig von den Anforderungen an die Keimarmut unterteilt die Norm medizinisch genutzte Räume in die Raumklassen I (Ia/Ib) und II. So benötigt ein OP-Raum mit Instrumententisch (Raumklasse Ia) eine RLT-Anlage mit Luftführungssystemen turbulenzarmer Verdrängungsströmung (TAV). Diese sorgt für die dynamische Abschirmung des sogenannten Schutzbereiches. Luftführungssysteme mit Verdünnungsströmung werden in der Raumklasse Ib (z.B. Intensivpflegestationen) eingesetzt.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neu oder sanieren?

Modernisierungsansätze reichen vom klassischen Austausch einzelner Komponenten über modulare Ersatzlösungen bis hin zum Ersatz des gesamten Aufzugssystems. Die Lösungsvarianten müssen projektbezogen betrachtet und auf den Betreiber individuell zugeschnitten werden. Wichtige Aspekte wie Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit sind bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Fachplaner und Aufzugsfirmen tendieren daher vermehrt zu einer kundenspezifischen Modernisierungslösung. Diese wird auf der Basis einer fachkundigen Begutachtung der Bestandsanlage unter Berücksichtigung der Rechtsgrundlagen (BetrSichV) und der Einhaltung eines sicheren Betriebszustandes entwickelt.

Autor: Markus Heilemann, Technischer Leiter, LiftEquip GmbH Elevator Components

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DGWZ-Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme setzt neuen Fokus

Fachbeirat NGRS setzt neuen Fokus

Im Rahmen der letzten Sitzung im September entschieden die Mitglieder des Fachbeirates Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit, den Fokus ihrer Facharbeit künftig von den Systemen auf das gesamte Management von Notfall- und Gefahrensituationen auszuweiten.

Zusätzlich zu dem besonderen Schutzbedarf werden neben Bildungseinrichtungen nun auch weitere öffentliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr wie Einkaufszentren, Krankenhäuser, Arbeitsämter und Sozialämter, Bahnhöfe und Flughäfen in die Betrachtungen einbezogen. Hierzu plant die DGWZ eine Reihe von neuen Veranstaltungen und Seminaren.

Mit der 2016 veröffentlichten Vornorm DIN VDE V 0827-1 wurden erstmalig die Anforderungen an technische Systeme zur Unterstützung in Notfall- und Gefahren-Situationen geregelt. Die DGWZ hat seitdem in Veranstaltungen insbesondere Betreiber von Schulen über die Umsetzung zu NGRS informiert und Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 ausgebildet, die die Risiken für Einrichtungen bewerten und Handlungsempfehlungen daraus ableiten können.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neue Broschüre zur RWA-Instandhaltung

Mit der neuen Infobroschüre „RWAspezial – Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“ informiert der Verband für Fensterautomation und Entrauchung VFE über die wichtigsten Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Wartung von RWA-Anlagen.

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Perimeter Protection

Vom 14. bis 16. Januar 2020 findet in Nürnberg die Internationale Fachmesse für Perimeter-Schutz, Zauntechnik und Gebäudesicherheit statt. Mehr als 100 Aussteller präsentieren mechanische und elektronische Sicherheitstechniken für die Freigeländeüberwachung.

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Neuauflage: GEFMA 900

Das neue Verzeichnis des Deutschen Verbandes für Facility Management listet über 2.000 Regelwerke für das Facility Management auf. Veränderungen aus den Jahren 2018 oder 2019 sind in der aktuellen Version gekennzeichnet. Die früheren Verzeichnisse GEFMA 900 „Gesetze, Verordnungen und UV-Vorschriften im FM“ und GEFMA 910 „Normen und Richtlinien im FM“ sind in der aktuellen Ausgabe zu einem Verzeichnis zusammengeführt. Für GEFMA-Mitglieder ist die Übersicht der Regelwerke kostenlos. Für Nichtmitglieder beträgt der Kaufpreis 54 Euro netto. Es kann über den GEFMA-Onlineshop bezogen werden.

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