Planerbrief 38 – November-Dezember 2022. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Neuer Planerbrief informiert über BIM-Datenhoheit

Neuer Planerbrief informiert über BIM-Datenhoheit

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-15 vom 19. Oktober 2022

Die aktuelle Ausgabe des Planerbriefs Nr. 38 vom November-Dezember 2022 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) informiert über die Rechte an Daten und Modellen beim Building Information Modeling (BIM). So sollten Bauherren die BIM-Datenhoheit für die Eigentümer von Immobilien zum Beispiel über Besondere Vertragsbedingungen (BVB-BIM) sichern. Zudem ist es weder sinnvoll noch wirtschaftlich immer wieder wechselnde Facility Management-Dienstleister mit einer Datenerfassung zu beauftragen. Und bei Neubauten oder wesentlichen Änderungen sollten auch die Belange des Betreibers über Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und einen BIM-Abwicklungsplan (BAP) frühzeitig in den Prozess eingebracht werden.

Darüber hinaus werden im aktuellen DGWZ-Newsletter alternative Wege für Unternehmen aufgezeigt, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken sowie Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die aktualisierte DIN EN 50171 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“, energieeffizientes Licht-Monitoring und Photovoltaik-Dachziegel als Alternative zu herkömmlichen Photovoltaik-Anlagen thematisiert.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 39 erscheint am 1. Januar 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
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Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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Neuer Planerbrief informiert über BIM-Datenhoheit

Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Der Planerbrief Nr. 38 vom November 2022 informiert über die Rechte an Daten und Modellen beim Building Information Modeling (BIM).

Weiterführende Informationen
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Mit wertvoller Ausbildung gegen den Fachkräftemangel

Mit guter Ausbildung gegen den Fachkräftemangel

Neben der Ausbildung eigener Fachkräfte ist die Rekrutierung über den externen Arbeitsmarkt die wichtigste Möglichkeit für Unternehmen, ihren Fachkräftebedarf zu decken. Die Investitionen der Betriebe zahlen sich aber insbesondere bei Übernahme der Auszubildenden aus. Denn dann müssen die Betriebe nicht auf dem Arbeitsmarkt nach Fachkräften suchen, die meist noch über Weiterbildungs- und Einarbeitungsmaßnahmen integriert werden müssen.

Eine gelungene Ausbildung impliziert Raum für Entwicklung und echte Beteiligung. In verschiedenen Projektteams dürfen sich die Auszubildenden beweisen. Dazu können beispielsweise die Mitarbeit am Social Media Auftritt oder einer Mitarbeiterzeitung gehören. Den jungen Mitarbeitenden wird damit ein großer Vertrauensvorschuss gegeben. So lernen die Karrierestarter eigenverantwortliches Handeln und bringen ihre Talente leidenschaftlich ein. Großes Engagement und gute Leistungen können wiederum mit Zeugnisprämien belohnt werden. Das Arbeiten auf Augenhöhe und die Du-Kultur im gesamten Unternehmen erleichtern zudem den Berufseinstieg.

Vor dem Hintergrund des weiter anhaltenden Fachkräftebedarfs tun die Betriebe also gut daran, ihr Ausbildungsengagement aufrechtzuerhalten. Denn die Auszubildenden von heute sind die so dringend benötigten Fachkräfte von morgen.

Autorin: Sonja Reifschneider, stellvertretende Personalleiterin, Systemair GmbH

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BEG im Wandel

Förderung für Gebäude

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten seit August 2022 neue Förderbedingungen. Dies betrifft Komplettsanierungen, die noch laufende Neubauförderung sowie einzelne Sanierungsmaßnahmen. Im Wesentlichen wurden im Bereich der Einzelmaßnahmen (BEG EM) die Fördersätze gesenkt, alle Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben sowie ein Heizungs-Tauschbonus von zusätzlich 10 % zum regulären Fördersatz eingeführt. Im nächsten Schritt soll die Förderung für den Gebäudeneubau ab 2023 neu ausgerichtet werden.

Neben der Veränderung der Förderbedingungen wurde die Antragstellung übersichtlicher. Anträge für Komplettsanierungen sind an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu richten. Hier liegt der Fokus nun auf zinsverbilligten Krediten mit Tilgungszuschüssen. Für Förderungen von Einzelmaßnahmen wie z.B. die Erneuerung von Türen, Fenstern oder Heizungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.  

Die Struktur der BEG bleibt unverändert und gliedert sich in die drei Teilprogramme: Wohngebäude (BEG WG) für die Sanierung oder den Neubau von Wohngebäuden, Nichtwohngebäude (BEG NWG) für die Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen (BEG EM) für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden. Die Förderprogramme richten sich an Privatpersonen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Zentrale Sicherheitsstromversorgung

Die DIN EN 50171:2022-10; VDE 0558-508:2022-10 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“ legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen neu fest.

Bei den Prüfsystemen und Prüfungen müssen nun ebenso die Phasenwächter, auch in den Unterstationen oder Unterverteilungen, in die Funktionsprüfungen einbezogen werden. Hier dürfen nur noch Phasenwächter genutzt werden, die beim Funktionstest mitgetestet und protokolliert wurden. Somit sind zukünftig nur noch Systemphasenwächter zugelassen. Zudem wurden gegenüber der Vorgängerversion Anwendungsbereich und normative Verweisungen aktualisiert und maximale überlagerte Wechselströme für Batterieladegeräte festgelegt. Darüber hinaus wurden allgemeine Sicherheitsanforderungen, ein Bereitschaftsparallelbetrieb mit zusätzlichem Steuerschaltgerät für das zentrale Schalten der Verbraucher, Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Wechselrichter und Umrichter sowie notwendige Hinweise für die sichere Errichtung und den sicheren Betrieb zentraler Sicherheitsstromversorgungssysteme und Bedarfe an parallele Batteriestränge hinzugefügt.

Die Sicherheitsstromversorgung gewährleistet durch ein batteriegestütztes zentrales Stromversorgungssystem und ein separates unabhängiges Netz von Kabeln und Leitungen eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, um bei Stromausfall den Betrieb von elektrischen Anlagen und Einrichtungen für Sicherheitszwecke weiterhin aufrecht zu erhalten, gefährliche Tätigkeiten fortführen und beenden und das Gebäude sicher verlassen zu können. Betroffen sind hierbei Systeme, die ständig an Wechselspannungen bis 1.000 V angeschlossen sind und die Batterien als alternative Stromquelle verwenden. Dazu zählen zum Beispiel elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personenrufanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen oder CO-Warnanlagen. Das durch die Normenreihe EN 54 abgedeckte Stromversorgungssystem für Brandmeldeanlagen fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm.

Autor: Detlef Rengshausen, Technischer Leiter, RSV Ruhstrat Stromversorgungen GmbH

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Licht-Monitoring spart Energie und Kosten

Licht-Monitoring spart Energie und Kosten

Mit Licht-Monitoring können Unternehmen versteckte Energiesparpotenziale aufdecken. Die Grundlage dafür bildet eine cloudbasierte, vernetzte LED-Beleuchtung. In der Cloud wird der Energieverbrauch aller angeschlossenen Lichtpunkte gespeichert.

Auf diesen Datenpool hat der Inhaber der Lichtanlage über einen Computer oder ein mobiles Endgerät Zugriff. In Kombination mit weiteren Daten, etwa von Präsenzsensoren oder Schichtmodellen und Dienstplänen, lassen sich so Bereiche identifizieren, die unnötig beleuchtet sind und dadurch zu viel Energie verbrauchen.

Mithilfe dieser Erkenntnisse können Unternehmen ihre Beleuchtungspläne an die betrieblichen Anforderungen anpassen und damit Energieverbrauch und CO2-Emissionen reduzieren.

Ein weiterer Vorteil: Das Monitoring ermöglicht eine vorausschauende Wartung. Denn auf Basis der Echtzeit-Leistungsdaten lassen sich Reparaturen und ein Austausch von Leuchten frühzeitig, bevor ein Problem entsteht, durchführen – ohne Störung des Betriebs oder teure Ausfälle. Eine durch vorausschauende Wartung gleichbleibend hohe Lichtqualität schafft zudem mehr Sicherheit für die Mitarbeiter und die Instandhaltungskosten verringern sich.

Autor: Herbert Warnecke, Leiter Key Account Green Solutions, EWE Vertrieb GmbH

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BIM-Datenhoheit

BIM-Datenhoheit

Mit Einführung der BIM-Methodik (Building Information Modeling) und der wachsenden Bedeutung von Daten sollten Bauherren für die Eigentümer von Immobilien die Rechte an Daten und Modellen sichern, zum Beispiel über Besondere Vertragsbedingungen (BVB-BIM).

Während der Fokus bis zur Übergabe bei den Bestandsdaten (Merkmale und Klassifikationen von Objekten sowie Beziehungen zu anderen Objekten) auf Bauprodukten liegt, sind im Betrieb mit Fokus auf Leistungs-/Prüfgegenständen nur ein Teil bzw. andere Attribute und Details für das FM-Handover relevant. Beim FM-Handover werden die Daten aus der Bauplanungs- und Ausführungsphase in die Bewirtschaftungsphase übernommen. Zusätzlich interessieren Betreiber Prozessdaten (Auftrags-, Zustands- und Verbrauchsdaten), um beispielsweise die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung oder die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien belegen zu können.

Daten im BIM-Projekt

Es ist weder sinnvoll noch wirtschaftlich, immer wieder wechselnde Facility Management-Dienstleister mit einer Datenerfassung zu beauftragen. Und bei Neubauten oder wesentlichen Änderungen sollten auch die Belange des Betreibers über Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und einen BIM-Abwicklungsplan (BAP) frühzeitig in den Prozess eingebracht werden. Sie regeln die gemeinsame Arbeit der Projektbeteiligten an dem digitalen Zwilling des zu erstellenden Bauwerks.

Autor: Ulrich Pieper, Seniorberater, Dr. Odin GmbH und Leiter des Arbeitskreises BIM im RealFM e.V.

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Photovoltaik-Dachziegel

Photovoltaik-Dachziegel

Bei Solardachziegeln handelt es sich um Dachziegel mit integrierter Photovoltaikkapazität. Sie werden wie Dachziegel auf die Dachlattung gehängt. Die gleiche Verfalzung schließt an die Glattsteine oder -ziegel an. Die variable Höhenüberdeckung erlaubt die Dacheinteilung gemäß den Lattabständen. So kann das Dach PV-aktiviert und wie eine herkömmliche Eindeckung geplant und verlegt werden.

Da PV-Dachziegel wesentlich kleiner als Solarmodule ausfallen, eignen sie sich vor allem für verwinkelte und kleine Dächer. Auch auf denkmalgeschützten Gebäuden, bei denen die Installation von Photovoltaikanlagen kompliziert ist, ist die Dachsanierung mit Solardachziegeln oft möglich.

Autor: Frank Engelmann, PV-Spezialist, Dachziegelwerke Nelskamp GmbH  

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Neu: VDMA Einheitsblatt 24000 zu Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen

Neu: VDMA-Einheitsblatt 24000 zu Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen

Das VDMA-Einheitsblatt 24000 „Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen nach DIN EN 15650“ wurde vom Arbeitskreis Brandschutz und Entrauchung erstellt und ist im September 2022 veröffentlicht worden. Es gilt für Brandschutzklappen nach der harmonisierten Produktnorm DIN EN 15650 mit Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung, die in raumlufttechnischen Anlagen eingesetzt werden. Im Einheitsblatt werden die unterschiedlichen Anforderungen für Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 insbesondere für Deutschland aufgezeigt und damit einheitlich festgelegt.

Neu: VDMA Einheitsblatt 24000 zu Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen

Dieses Einheitsblatt richtet sich an Eigentümer, Betreiber, Errichter, Bauleiter, Wartungsfirmen, Prüfsachverständiger, Planer und Hersteller. Sie erhalten damit eine Übersicht der notwendigen gesetzlichen Funktionsprüfungen an Brandschutzklappen. Darüber hinaus werden Angaben zur Durchführung und zu den Intervallen gemacht. Vereinzelte Kapitel verweisen durch Anmerkungen auch auf Brandschutzklappen mit nationalem Verwendbarkeitsnachweis. 

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Neue VDI-Richtlinien zur Trinkwasserhygiene

Hygiene in Trinkwasser-Installationen

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat zwei neue Richtlinien zur Trinkwasserhygiene herausgegeben. VDI 6023 Blatt 1 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“ liefert Hinweise für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung aller Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken und in Gebäuden und kann ebenso für alle anderen Trinkwasser-Installationen, insbesondere auch mobile Anlagen, z.B. auf Wasserfahrzeugen, angewendet werden. Damit wird eine einwandfreie Trinkwasserqualität in der Trinkwasser-Installation bewahrt. Die Gesamtverantwortung liegt beim Unternehmer, Betreiber oder Inhaber im Sinne der Trinkwasserverordnung.

Die VDI-Richtlinie MT 6023 Blatt 4 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Qualifizierungen für Trinkwasserhygiene“ bildet für die Personen, die Trinkwasser-Installationen planen, errichten, betreiben sowie instandhalten, eine wichtige Schulungsbasis. Definiert werden die Schulungskategorien A für verantwortlich Planende und B für Ausführende. Neu hinzugekommen ist die Kategorie FM für Betreiberpersonal. Zudem wird die Einweisung C für den Nutzer einer Trinkwasser-Installation bestimmt.

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Checkliste für kurzfristige Energieeinsparungen

Checkliste für kurzfristige Energieeinsparungen

Zum September 2022 hat die Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke (IEEKN) eine Liste für Kurzfristmaßnahmen für Energieeinsparung und Energiesubstitution in Unternehmen für schnell realisierbare, praxisnahe und gering-investive Maßnahmen vorgestellt. Mit dieser sollen Unternehmen in Industrie, Gewerbe und Dienstleistungssektor ihren Energieverbrauch senken und damit die Kostensteigerungen abmildern können.

Angesichts der angespannten Gasversorgungslage und stark gestiegener Erdgas-, Strom- und Kraftstoffpreise stehen viele Firmen derzeit vor der Herausforderung, ihren Energiebedarf kurzfristig zu reduzieren.

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