Planerbrief 40 – März-April 2023. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Immobilien neu denken

Die Nutzeranforderungen an Gewerbeimmobilien haben sich stark gewandelt. So hat die COVID-19-Pandemie die Bedarfe an viele Immobiliengattungen neu bestimmt. Homeoffice-Möglichkeiten, digitale Ausstattungsanforderungen und Nachhaltigkeitsvorgaben definieren die Gewerberäume der Zukunft. Büroräume haben flexibler, smarter und nachhaltiger zu sein. Eigentümer und Vermieter müssen umgehend ihre Immobilien neu positionieren.

Neben objekt- und fachplanerischen Problemen sind baugenehmigungsrechtliche Aspekte zu beachten. Auch Vergabe und Gewährleistung werfen spezifische Fragen auf, wenn Baumaßnahmen im Bestand mit Nutzungsänderung einhergehen. Die Umnutzung von Gewerbeimmobilien setzt die Überprüfung des architektonischen Zustandes, der technischen Ausstattung und der Umsetzbarkeit von Nachhaltigkeitsanforderungen voraus. Gefragt sind hier Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung. Um die Transformationsprozesse erfolgreich zu gestalten, ist die Einschaltung von Know-how aus verschiedenen Bereichen erforderlich. Die zu bearbeitenden Themen sind komplex, aber beherrschbar. Gewerbeimmobilien sind dringend an aktuelle Nutzeranforderungen auszurichten. Wird dies versäumt, droht Leerstand und Wertverlust.

Autor: Dr. Frank Stollhoff, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Theißen Stollhoff & Partner (TSP) sowie Mitherausgeber des im Fraunhofer IRB Verlag erschienenen Fachbuches „Umnutzung von Gewerbeimmobilien“.

Weitere Informationen

FeuerTrutz 2023

FeuerTrutz 2023

Am 21. und 22. Juni 2023 findet die FeuerTrutz, die internationale Fachmesse für vorbeugenden Brandschutz mit Kongress, sowohl vor Ort in Nürnberg als auch online im Rahmen einer digitalen Plattform statt. Fachplaner und Sachverständige, Architekten und Bauingenieure, Mitarbeiter von Behörden und Brandschutzdienststellen sowie Brandschutzbeauftragte können sich über innovative Lösungen und Produkte zur Brandverhütung und Brandeindämmung informieren und austauschen.

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Wartung und Instandhaltung per Elektrothermografie

Wartung und Instandhaltung per Elektrothermografie

Eine lockere Schraube an einer elektrischen Anlage reicht manchmal schon aus: Es entsteht zu viel Wärme, ohne dass dies mit bloßem Auge sichtbar wäre. Die Betriebsmittel werden so überlastet, dass es zu Schäden oder gar Elektrobränden kommen kann. Entsprechende Ausfälle sind gefährlich und kostenintensiv und die im Nachgang folgenden Instandsetzungen aufwändig.

Um solchen Szenarien vorzubeugen, kann die Wartung und Instandhaltung per Elektrothermografie durchgeführt werden. Dieses Untersuchungsverfahren zur Früherkennung von Fehlerstellen in elektrischen Anlagen erfolgt berührungslos: Mittels Wärmebildkamera werden elektrische Bauteile und Anschlüsse thermisch geprüft und so Gefahrenquellen frühzeitig aufgedeckt.

Im Zuge der elektrothermografischen Untersuchung führen speziell geschulte und zertifizierte Technikerinnen und Techniker eine individuelle Begehung der elektrischen Anlagen durch – im laufenden Betrieb, ohne dass Maschinen abgestellt werden müssen. Mithilfe professioneller Prüfverfahren und moderner Messgeräte erkennen die Elektrothermografie-Erfahrenen bereits im frühesten Anfangsstadium selbst kleinste Fehler und Gefahrenstellen an elektrischen Bauteilen und Anschlüssen und verhindern so mögliche Schäden. Bei der Inaugenscheinnahme werden neben thermischen auch Mängel nicht-thermischer Art identifiziert. Die Ergebnisse werden in einem normgerechten und auf die Anlagen zugeschnittenen Prüfbericht festgehalten, sodass im Anschluss eine zustandsorientierte und damit äußerst (kosten-)effiziente Instandsetzung erfolgen kann.

Der Anwendungsbereich für Elektrothermografie deckt eine große Bandbreite ab: In elektrischen Anlagen in industriellen Produktionsbetrieben, in Bürogebäuden bis hin zu Rechenzentren wird dieses Verfahren bereits erfolgreich eingesetzt. Auch für Photovoltaik-Anlagen erweist es sich als geeignet. Die Erfahrung zeigt zudem, dass nicht nur ältere, sondern gerade auch neue Anlagen häufig betroffen sind: Kleine, selbst für geschulte Augen nicht sichtbare Montagefehler können fatale Folgen haben, wenn sie nicht vorher mittels Elektrothermografie entdeckt und direkt behoben werden.

Autor: Tobias Haltenhof, Projektleiter Automation & zertifizierte Fachkraft für Elektrothermografie, SPIE Deutschland & Zentraleuropa GmbH

Weitere Informationen

Sicherung physischer Daten

Sicherung physischer Daten

Unternehmen sichern und speichern sensible und vertrauliche Informationen oft in physischer Form. Wenn sie nicht korrekt gesichert werden, kann der Diebstahl dieser Dateien zu verheerenden Verlusten führen. So sollten Passwörter, Vollmachten, Urkunden und Verträge in einem einbruchsicheren Safe aufbewahrt werden, um unberechtigten Zugriff zu vermeiden.

Auch feuerfeste Aktenschränke tragen zur Verlustminderung im Schadensfall bei. Damit der Aktenschrank auch hohen Temperaturen trotzen kann, ist eine hohe Widerstandskraft von Nöten, beispielsweise durch einen robusten Stahlschrank.

Wichtig ist auch, die benötigte Feuerschutzklasse zu definieren. Für Papier gibt es laut EN 1047-1 zwei unterschiedliche Feuerschutzklassen: Den Feuerschutzgrad S 60 P für 60 Minuten Feuerschutz und eine maximale Temperaturerhöhung im Tresorinneren von 150°C und den Feuerschutzgrad S 120 P für 120 Minuten Feuerschutz und eine maximale Temperaturerhöhung im Inneren von ebenfalls 150°C. Zudem sollten Datenschutzbeauftragte definiert werden, die potentielle Sicherheitslücken aufdecken und einen Maßnahmenplan zur Erreichung des Datensicherheitsziels erstellen.

Autor: Christoph Willer, Marketing E-Commerce Manager und Berater, Bremer Tresor GmbH

Weitere Informationen

Farbige LED-Leuchten für Augenduschen

Augenduschen richtig ausleuchten

Bei der Umsetzung von Beleuchtungskonzepten rücken verstärkt Produktionsstätten und Einrichtungen in den Fokus, die in besonderer Weise beleuchtet werden müssen. Ein spezieller Bedarf besteht bei Sicherheitseinrichtungen, die unverwechselbar farbig markiert werden müssen. Durch Leuchten mit farbigen LED ist dies besonders möglich, da monochrome LED mit einer sehr hohen Farbsättigung einhergehen. Vorteilhaft ist dies für die Standorte von Not- und Augenduschen. Denn als technische Einrichtung zur Ersten Hilfe müssen Notduschen jederzeit schnell auffindbar sein, um bei akuten Verätzungen, Verbrennungen oder eingedrungenen Fremdkörpern ein sofortiges Ab- oder Ausspülen zu gewährleisten.

Nach der DGUV Information 213-850 sind seitens des Arbeitgebers die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Wo eine Gefährdungsbeurteilung die Installation von Körper- und Augenbrausen erforderlich macht, sollten diese Einrichtungen von jedem Ort innerhalb von fünf Sekunden zu erreichen sein. Deshalb muss dafür gesorgt sein, dass im Augenblick der Orientierung keine Zeit verloren geht. Dabei sollte die Lichtquelle zwei Funktionen erfüllen und neben der Kennzeichnung der Sicherheitseinrichtung die nähere Umgebung der Einrichtung ausleuchten.

Autor: Rico Schulz, Produktmanager Leuchten, R. STAHL Schaltgeräte GmbH

Weitere Informationen

Notwendiger Flur

Wann ist ein notwendiger Flur erforderlich?

An notwendige Flure werden gemäß § 36 Absatz 1 Satz 1 der Musterbauordnung (MBO) besondere Anforderungen gestellt. So müssen Flure, die über Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie (notwendige Flure) führen, so angeordnet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist.

Im Sonderbau kann davon abgewichen werden, da im Brandschutzkonzept die Selbstrettung schutzzielorientiert betrachtet wird. Aufgrund der großen Raumhöhe, der Entrauchung und einer Brandfrüherkennung mit Alarmierung wird die Selbstrettung auch ohne notwendige Flure sichergestellt.

Autor: Stefan Schütz-Reinhardt, Brandschutzbeauftragter, Goethe Universität Frankfurt 

Weitere Informationen

Entwurf DIN VDE 0833-4 Sprachalarmierung

Der Entwurf der DIN VDE 0833-4:2023-02 “Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ ist am 13. Januar 2023 erschienen. Teil 4 der Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen zu deren Ausgabe sie aktiviert werden. Die Aktivierung kann durch automatische Ansteuerung durch die Brandmeldeanlage (BMA) und/oder durch manuelles Auslösen zum Beispiel per Live-Durchsage erfolgen.

Das Dokument gilt in Verbindung mit der DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) und DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2). In Bezug auf bauordnungsrechtliche und feuerwehrspezifische Anforderungen ist die DIN 14675-1 zu berücksichtigen. Dieses Dokument gilt nicht für die Alarmierung mit akustischen Signalgebern oder akustischen Sprachsignalgebern nach DIN EN 54-3.

Die vorherige Fassung der DIN VDE 0833-4 (VDE 0833-4) vom Oktober 2014 wurde strukturell und inhaltlich überarbeitet. So wurden u.a. die Phasen für den Aufbau und Betrieb nach 4.2 und Anhang A aktualisiert, die Anforderungen an die Sprachverständlichkeit umfangreich überarbeitet und ein vereinfachtes Planungsverfahren eingeführt. Ebenso wurden die Anforderungen an die Brandfalldurchsage in einem neuen Abschnitt konkretisiert sowie die Anforderungen an eine konkrete Ausführung der Schnittstelle zur BMZ entfernt. Hinzugefügt wurde Anhang E zur Verwendung von Produkten bei Sprachalarmanlagen. Die Durchführung von Hörtests wurde klargestellt.

Weitere Informationen

TGA-Kongress 2023 in Berlin

Vom 23. bis zum 24. Mai 2023 findet in Berlin der vierte technisch-wissenschaftliche Kongress für die Technische Gebäudeausrüstung unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz statt. Der Fokus des TGA-Kongresses liegt im fachlichen Austausch zwischen Wissenschaft, Industrie, Planung und Anlagenbau und verfolgt das Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse schneller in die Praxis zu übertragen.

Behörden, Forschungseinrichtungen, Studierende und Unternehmen haben auf dem Kongress die Möglichkeit, ihre wissenschaftlichen Arbeiten sowie normungs- und verordnungsnahe Themen den relevanten Zielgruppen vorzustellen.

Träger des TGA-Kongresses 2023 sind der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK), der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA) und der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. (RLT-Herstellerverband). Begleitet wird die Veranstaltung von einem mit hochrangigen Experten besetzten wissenschaftlichen Beirat.

Weitere Informationen

Praxisleitfaden zur Luftfeuchtigkeit

Aufgrund steigender Strom-, Energie- und Rohstoffpreise gewinnt die energieeffiziente Ausrichtung von Betriebs- und Bürogebäuden an Bedeutung. Innerhalb der Gebäudetechnik rücken Anlagen der Heiz-, Kälte- und Raumlufttechnik etc. in den Fokus, deren Energieeinsatz durch eine geschickte Planung und Optimierung deutlich reduziert werden kann.

Mit dem 40-seitigen Praxisleitfaden „Effizient planen“ wird die adiabate Abluftkühlung und eine Möglichkeit zu deren energetischen Simulation sowie verschiedene Konzepte zum effizienten Betrieb von Luftbefeuchtungs- und -Luftentfeuchtungssystemen vorgestellt. Die Broschüre enthält umfangreiches Fachwissen und zeigt anhand eines konkreten Fallbeispiels, wie Abwärme zum Betrieb einer Dampfbefeuchtung für eine energetisch und ökonomisch sinnvolle Luftbefeuchtung genutzt werden kann. Herausgeber des kostenlosen Leitfadens ist die Condair GmbH.

Weitere Informationen

Neue BEG-Förderrichtlinien seit Januar 2023

Die zweite Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Änderungen umfassen neben einem erleichterten Zugang zur BEG, erhöhte Förderboni, technische Anpassungen und Steigerungen der Effizienzanforderungen.

Antragsberechtigt sind nicht mehr nur Eigentümer, Pächter und Mieter, sondern alle Investoren. Zukünftig werden auch wieder Materialkosten bei einer Sanierung in Eigenleistung gefördert. Bei einer defekten Heizung werden im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik gefördert. Dabei ist die Förderung auf ein Jahr begrenzt. Gefördert wird zudem der Einbau von stationären Brennstoffzellenheizungen, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.

Für die Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen muss das Gebäude zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden (bisher 55 Prozent). Eine Heizungsoptimierung von fossilen Heizungsanlagen (Öl- und Gasheizung) kann nur noch gefördert werden, wenn diese nicht älter als 20 Jahre alt sind. Biomasseheizungen müssen mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombiniert werden, um eine Förderung zu erhalten.

Bei der Förderung von Wärmepumpen werden die technischen Mindestanforderungen in den nächsten Jahren angehoben. Wärmepumpen in ungeeigneten Gebäuden werden nicht gefördert, wenn sie nicht mindestens eine rechnerische Jahresarbeitszahl von 2,7 in 2023 und von 3,0 ab 2024 erreichen. Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln erhalten einen Bonus von 5 Prozentpunkten. Ab 2028 sind nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig. Darüber hinaus müssen förderfähige Wärmepumpen seit Januar 2023 mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein. Eine Ausnahme bilden Wärmepumpen, die über das Medium Luft heizen. Hier müssen die Wärmemengen gemessen werden. Die Grenzwerte für Geräuschemissionen des Außengeräts von förderfähigen Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen ab 2024 um 5 dB und ab 2026 um 10 dB niedriger als der gesetzliche Grenzwert liegen. Zudem werden zum Januar 2024 die Effizienzanforderungen bei Wärmepumpen, konkret des jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrads (ETAs), gesteigert. Ab 2025 müssen Wärmepumpen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können.

Weitere Informationen