Planerbrief 10 – September-Oktober 2016. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Messe im Wachstumsmarkt

Vom 27. bis 30. September 2016 trifft sich auf der security essen eine Branche im kontinuierlichen Aufwind: Allein in Deutschland betrug der Umsatz im Bereich Sicherheit 2015 rund 14,5 Milliarden Euro, ein stolzes Plus von 17 % in zwei Jahren. Das sind beste Vorzeichen für die security essen, die seit über 40 Jahren gefragte Informations- und Orderplattform für Experten rund um Sicherheit und Brandschutz ist.

Heuer werden Innovationen erwartet, die Antworten geben auf die neuen Herausforderungen, die vor allem durch die rasant wachsende Vernetzung entstehen. Smart Home, das Internet der Dinge und die Umstellung auf integrierte IP-Kommunikation machen die Gebäudetechnik funktionaler, preiswerter und anwenderfreundlicher. Gleichzeitig schaffen die neuen Technologien Einfallstore für Hacker und Cracker. Diese Lücken zu schließen, wird auch für Planer zunehmend eine Herausforderung. Denn die Akzeptanz für moderne Gebäudekonzepte kann nur entstehen, wenn sie zuverlässig vor Missbrauch geschützt sind. Impulse und Konzepte hierzu zeigt die Sonderschau smart security mit Szenarien, Lösungen und Produkte rund um Smart Home und Smart Building. Neuheiten gibt es auch am Gemeinschaftsstand „Junge, innovative Unternehmen“, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert wird. Hier wird unter anderem eine Komplettlösung zur forensischen Analyse von Netzwerkverkehr präsentiert.

Autor: Oliver P. Kuhrt, Geschäftsführer, Messe Essen GmbH

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Rauchmelderpflicht

Mit ihrer Einführung in Berlin und Brandenburg ist die Rauchwarnmelderpflicht in allen Bundesländern gesetzlich verankert. In Brandenburg müssen Neubauten ab 1. Juli 2016, in Berlin ab 1. Januar 2017 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die Ausstattungspflicht gilt für alle Aufenthaltsräume sowie für Flure, über die Rettungswege führen. Die Nachrüstpflicht für Bestandsbauten endet in beiden Bundesländern am 31. Dezember 2020.

Autor: Philip Kennedy, Geschäftsführer, Ei Electronics GmbH

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Neue DIN VDE V 0825 für Personennotrufanlagen

Im August 2016 ist eine überarbeitete Fassung der DIN VDE V 0825-11 erschienen mit dem Titel „Geräte und Prüfanforderungen für Personen-Notsignal-Anlagen unter Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze“. Diese Vornorm nennt Mindestanforderungen an Ausführung, Funktion und Prüfungen.

Aufgabe einer Personennotrufanlage (PNA) ist es, für in Not geratene Personen bei Alleinarbeiten unverzüglich Hilfe herbeizurufen. Denn viele Berufsgruppen sind während ihrer täglichen Arbeit ohne Begleitung unterwegs und besonderen Risiken ausgesetzt. Dies gilt zum Beispiel bei Lagerarbeitern in Kühlräumen: Geraten sie in Schwierigkeiten, drohen schnell Kälteschäden oder Erfrieren. Auch Beschäftigte in Krankenhaus-Notaufnahmen brauchen oft schnelle Hilfe gegen aggressive Patienten oder Besucher.

Die Vornorm ersetzt nicht staatliche und berufsgenossenschaftliche Arbeitsschutzvorschriften sowie andere Anforderungen zum Personenschutz. Wenn eine Gefährdungsermittlung ergibt, dass der Einsatz von Personennotsignalanlagen nicht ausreichend ist, so dürfen diese nur ergänzend verwendet werden.

Anforderungen an PNA sind auch in der DGUV-Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“ nachzulesen. Dabei wird zum Beispiel zwischen willensabhängigem und willensunabhängigem Alarm unterschieden. Letzterer kann je nach Gefährdungssituation über Lageänderung ausgelöst werden (Person liegt am Boden), aber auch durch Ruhealarm (Person bewegt sich nicht mehr), Zeitalarm (Person betätigt nicht mehr regelmäßig einen Quittierungsknopf) oder technischen Alarm (Anzeige von Betriebsstörungen auf der PNA). Für jede der Alarmarten gelten unterschiedliche Voralarm- und Auslösefristen. Voralarme sind nicht zwingend vorgeschrieben.

Die Funktionen von angebotenen Anlagen gehen oft über die Anforderungen der DIN-Norm hinaus und bieten mehr Komfort oder einen erweiterten Schutz. Beispielsweise gibt es Systeme, die nicht nur die Zentrale, sondern auch in der Nähe befindliche Kollegen alarmieren.

Autor: Dirk-Olaf Groschke, Vorsitzender Arbeitskreis DKE/AK 713.1.4 Personen-Notsignal-Anlagen, Vertriebsleiter Deutschland, Multiton Elektronik GmbH

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Löschanlagen an der Wasserversorgung

Wasserlöschanlagen verfügen oft über einen Anschluss an das Trinkwassernetz. Damit unterliegen sie der Trinkwasserverordnung. Für die Umsetzung gilt u.a. die DIN 1988-600. Bei der Löschwasserübergabestelle darf kein Wasser in das Trinkwassernetz zurückfließen.

Die erforderliche Trennung kann durch einen offenen Vorratsbehälter mit freiem Auslauf erreicht werden (mittelbarer Anschluss). Dabei ist ein Mindestabstand zwischen dem Auslauf der Zuflussregelarmatur und dem höchstmöglichen Wasserspiegel einzuhalten. Diese Art von Anschluss eignet sich für alle Wasserlöschanlagen, zum Beispiel Sprinkler-, Sprühwasser- oder Feinsprüh- sowie Schaumlöschanlagen. Wichtig: Der freie Auslauf darf nicht überflutet werden.

Die Alternative ist eine Direktanschlussstation nach DIN 14464 (unmittelbarer Anschluss): Diese Armatur verbindet die Löschanlage nur im Brandfall mit dem Trinkwassernetz. Unzulässig sind in diesem Fall: Einspeisemöglichkeit für die Feuerwehr, Verwendung von Schaummitteln, Frost- oder Korrosionsschutzmitteln im Löschwasser.

Autor: Dipl.-Ing. (FH) Peter Kröger, Projektleiter im Business Management, Minimax GmbH & Co. KG

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Neue DIN VDE V 0827

Seit 1. Juli 2016 ist die DIN VDE V 0827-1 in Kraft getreten. Damit gelten erstmalig konkrete Anforderungen an Kommunikationsanlagen für Not- und Gefahrenfälle.

Vor allem Schulen, Universitäten sowie Arbeits- und Sozialämter, aber auch Krankenhäuser und Banken, gehören heute zu den gefährdeten Bereichen; spezifische Sicherheitslösungen sind dort unerlässlich.

Da es bislang keine technischen Vorgaben zur Errichtung entsprechender Kommunikationssysteme gab, hat der VDE in Kooperation mit der Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE) die Vornorm DIN VDE V 0827-1 auf den Weg gebracht. Dargestellt werden unter anderem technische Systeme, die sich im Gefahrenfall dafür eignen, Hilfe herbei zu rufen, Amokalarme auszulösen, Betroffene zu warnen und Handlungsanweisungen zu übertragen.

Konkrete Verhaltensvorgaben, etwa bei einem Amokalarm, gibt die Norm nicht. Hier gelten die von der Schule, Behörde oder Institution ausgearbeiteten Pläne und Konzepte.

Neu ist die Definition eines internen technischen Risikomanagers, der bestimmt, welcher Sicherheitsgrad umgesetzt werden muss. Er ist es auch, der entscheiden kann, ob eventuell von den Vorgaben der Norm abgewichen werden kann.

Die DIN VDE V 0827 gilt als Vornorm, solange sie noch nicht als harmonisierte Europäische Norm (EN) verabschiedet ist. Nach spätestens drei Jahren muss überprüft werden, ob sie in eine Norm überführt werden kann.

Autor: Michael Schenkelberg, Leiter Vertrieb & Marketing, Schneider Intercom GmbH

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Perimeterschutz mit RFID-Zaundetektion

Batteriebetriebene RFID-Beschleunigungssensoren können Bewegungen an Zäunen detektieren und ermöglichen die kabellose, schnelle und somit kostengünstige Installation eines Systems zur Geländesicherung. Hierzu werden die einzelnen Sensoren in regelmäßigen Abständen am Zaun befestigt und kommunizieren über ein sicheres Funkprotokoll mit einer Zentrale in bis zu 80 Metern Entfernung.

Herzstück des Systems ist die Software, die Bewegungssignale auswertet und durch den Vergleich mit den Nachbarsensoren interpretiert,  ob es sich um harmlose Schwingungen durch Wind oder den Versuch eines Zaundurchbruchs handelt und entsprechend Alarm schlägt.

Autor: Ulrich Wirtz, Leiter Marketing, Novatec Sicherheit und Logistik GmbH

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Zehnte Ausgabe vom Planerbrief

Der Planerbrief feiert Jubiläum: Sie lesen heute die bereits zehnte Ausgabe des regelmäßig alle zwei Monate erscheinenden Informationsdienstes der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Beim Planerbrief steht der Nutzwert für Planer, Errichter und Betreiber im Mittelpunkt: relevante, hersteller- und produktneutrale Informationen zur Technischen Gebäudeausrüstung – aktuell und stets auf den Punkt gebracht. Welche Gesetze, Normen und Richtlinien sind wichtig? Wohin geht der Trend bei der Gebäudetechnik? Welche Chancen und Risiken ergeben sich daraus? Welche Innovationen entstehen und auf welchen Veranstaltungen kann man sich dazu informieren. Diesen und anderen Fragen gehen wir Monat für Monat auf den Grund.

In jeder Ausgabe werden fünf Themen vorgestellt u.a. aus den Bereichen Sicherheitstechnik, Betriebssicherheit, Heizung, Klima, Lüftung, Aufzüge, Licht, Energie und allgemeine Regeln für Planer und Betreiber. Ergänzend kommt im Editorial ein Vertreter der Branche zu Wort. Auf der letzten Seite geben wir die nächsten Veranstaltungen bekannt und äußern uns in eigener Sache. (er) www.planerbrief.de

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