Planerbrief 28 – März-April 2021. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Bürogebäude der Zukunft

Bürogebäude der Zukunft

Vermehrt kursieren Begriffe wie „Smart Spaces“ oder „Internet of Things-Building“. Doch was ist der Mehrwert im Vergleich zur klassischen Raumautomation? Und welche grundsätzlichen Änderungen ergeben sich im Planungsprozess?

Im Umfeld von Raumautomation ist heute schon viel realisierbar – üblicherweise in Bezug auf Licht-, Temperatur- und Verschattungsfunktionen. Zusätzlich stehen nun auch sogenannte „Mehrwertdienste“ zur Verfügung. So ist es beispielsweise möglich, Mitarbeiter und Gäste durch das Gebäude zu navigieren. Verfügbare Besprechungsräume beziehungsweise Arbeitstische können angezeigt und gebucht, Sensordaten für Auslastungsanalysen von Büroflächen und Anpassung von Service- oder Reinigungsintervallen verwendet werden.

Grundvoraussetzung dafür ist allerdings die Anbindung der klassischen Automation an IT-basierte Building-Management-Systeme, was eine entsprechende protokollbasierte Verknüpfung der Raumautomation an diese Systeme erfordert. Wie mit jeder Technologie kann man ebenso Gebäudeautomation sehr zum Wohle des Menschen und zur „Flexibilisierung“ von Büroflächen einsetzen. Zur Auswahl ist der konkrete Nutzen zu bewerten und die Umsetzungskomplexität zu beachten.

Wichtig ist in Summe das richtige Augenmaß und die sachgerechte Planung – angefangen bei der konkreten Ausformulierung des zu erwartenden Nutzens bis hin zu Sicherheitsaspekten im Sinne eines störungsfreien Betriebs.

Autor: Prof. Dr. Michael Krödel, Geschäftsführer, Institut für Gebäudetechnologie (IGT)

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Fachmesse Indoor-Air findet 2021 eimalig statt

Fachmesse Indoor-Air findet 2021 einmalig statt

Mit der Fachmesse für Lüftung und Luftqualität Indoor-Air startet die Messe Frankfurt vom 5. bis 7. Oktober 2021 eine einmalige Veranstaltung für die deutsche Klima- und Lüftungsindustrie. Ab 2023 stellt die Branche wieder im Rahmen der ISH aus. Die Indoor-Air beinhaltet die Bereiche Klimatechnik, Lüftungstechnik, Raumlufttechnische Geräte und Anlagen sowie mobile Luftreiniger und richtet sich an Planer, Ingenieure, den Anlagenbau, Architekten, Innenarchitekten, Industriedesigner und die Bauwirtschaft.

Fachmesse Indoor-Air findet 2021 einmalig statt

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Betreiberpflichten im Griff

Betreiberpflichten im Griff

„Eigentum (bzw. Betrieb) verpflichtet“ – Sobald Unternehmen Gebäude oder Anlagen betreiben, müssen sie eine Reihe von Pflichten beachten. In diesem Zusammenhang spricht man von Betreiberpflichten. Diese werden unter anderem in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Richtlinienreihe VDI 3810 beschrieben. Das unübersichtliche Dickicht dieser Anforderungen trifft auf einen Immobilienbetrieb, der darauf ausgelegt ist, Mitarbeiter oder Mieter warm und trocken leben oder arbeiten zu lassen. Hinzu kommt, dass häufig kompetentes Personal fehlt oder überlastet ist und dadurch ab und zu fach- und termingerechte Wartungen, Prüfungen oder die Behebung von Mängeln unterbleiben. Und das kann im Zweifel teuer werden. Die Herausforderungen bei der Erfüllung von Betreiberpflichten liegen somit in der komplexen Kombination aus regulatorischen Anforderungen, technischen Gegebenheiten und organisatorischer Umsetzung in der täglichen Praxis.

Abgeleitet aus den praktischen Problemen großer Immobilienbestandshalter wurden in den letzten Jahren passende Lösungen entwickelt. Dabei schafft die Verzahnung kompetenter Menschen, optimierter Prozesse und maßgeschneiderter Software hohe Sicherheit und Qualität bei der Einhaltung der Dokumentation von Betreiberpflichten. In einem ersten Schritt werden im Audit die bestehenden Dokumente erfasst und für die weitere Bearbeitung in ein Datenmodell transformiert. Im zweiten Auditschritt wird in einer Erfassung vor Ort die Realität mit der Dokumentenlage abgeglichen. Damit ist eine hochwertige Datenlage gesichert. In einem nächsten Schritt können Jahresprüfungs- und Wartungspläne abgeleitet werden. Im fortlaufenden Monitoring kann der Bestandshalter auf eine Übersicht aller erledigten, kommenden und versäumten Prüfungen und Wartungen zugreifen. Das Zusammenspiel von intelligenter Software und auf Betreiberpflichten fokussierten Mitarbeitern sorgt dafür, dass Prüfungen und Wartungen und die Beseitigung etwaiger Mängel fach- und termingerecht erledigt und dokumentiert werden können.

Autorin: Rabea Feierabend, Marketing Managerin, Solutiance Services GmbH

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Neue DIN EN 50678; VDE 0701

Neue DIN EN 50678; VDE 0701:2021-02

Ab dem 1. Februar 2021 ist die neue Norm DIN EN 50678:2021-02; VDE 0701:2021-02 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“ gültig. Eine Elektrofachkraft muss also zukünftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen. Der zweite Teil DIN EN 50699; VDE 0702 ist bisher noch in der Entwurfsfassung. Daher gilt eine Übergangsfrist für die alte DIN VDE 0701-0702 bis Dezember 2022.

Die Anforderungen der neuen Norm zielen darauf ab, dass die grundlegenden Schutzmaßnahmen auch nach der Reparatur eines Geräts funktionieren. Damit wird die Sicherheit der Personen gewährleistet, die reparierte Geräte benutzen. Die neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 gilt zukünftig nicht mehr für Wiederholungsprüfungen und für die Prüfung von Geräten der Informationstechnik. Auch bei Geräten für den Hausgebrauch sind einige Prüfungen entfallen. Für Leitungen mit einem Querschnitt über 1,5 Quadratmillimeter gibt es eine neue Grenzwertberechnung. Zudem ist die Messung des Ableitstroms an isolierten Eingängen festgelegt. Ergänzt wurde der Einsatz von Messgeräten nach VDE 0413-16/IEC 61557-16.

Autor: Sebastian Onnenberg, Gesellschafter, Geschäftsführer PRO-EL GmbH

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DIN VDE 0833-3

Neue DIN VDE 0833-3 Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

Mit der Veröffentlichung der Neufassung der Norm DIN VDE 0833-3 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall Teil 3: Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen“ tritt die neue Ausgabe vom Oktober 2020 mit einer Übergangsfrist bis zum 30. September 2021 in Kraft. Die Überarbeitung zeichnet sich vor allem durch die Anpassung an neue europäische Normen und durch die Ergänzung weiterer Melder, neue Anforderungen an die Alarmübertragungswege sowie der Erstellung eines Sicherungskonzepts aus.

Gemäß der Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 wird die Elektrofachkraft Gefahrenmeldetechnik durch Beschäftigte einer Fachfirma nach der Funktion A bzw. B ersetzt. Neu ist ebenso die Einstufung C für Beschäftigte, die Zuarbeiten ausführen. In Verbindung mit der Scharf-/Unscharfschaltung wird für alle Grade die DIN CLC/TS 50131-12 herangezogen. Auch wurden Melder zur Überwachung von Flächen auf Durchstieg und Durchgriff neu aufgenommen. Für Melder mit Passiv-Infrarot-Detektion werden Hinweise gegeben, um deren Überwindung zu erschweren.

Das Sicherungskonzept geht auf die Bedrohungsanalyse, die Schutzzielfestlegung sowie Aufbau und Inhalt des Konzepts mit Mindestanforderungen ein. Bei Alarmübertragungswegen gilt es, nur die notwendigen Kommunikationsgeräte einzubeziehen. Weiter wird auf die Anbringung von Antennen funkbasierter Übertragungswege eingegangen.

Autor: Friedrich Münz, Public & Industrial Affairs, Siemens AG Smart Infrastructure

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Sicher signalisieren

Sicher signalisieren

Laut neuer Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) vom Januar 2021 und DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen und Prüfverfahren“ ist bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher ohne Kraftbegrenzung schließen, ein audiovisuelles Signal vorgeschrieben. Bei kraftbetätigten Toren muss die Signallautstärke mindestens 15 dB über der Umgebungslautstärke liegen. Eine Blitzleuchte signalisiert das Schließen des Tores auch optisch.

Der Signalgeber ist so zu montieren, dass das optische und akustische Signal zu jeder Zeit von anderen Personen im Umfeld des Tores aktiv wahrgenommen werden kann.

Autor: Jürgen Walter, Schulungsreferent, Hekatron Vertriebs GmbH

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Raumlufttechnische Anlagen sicher warten und betreiben in Zeiten der Pandemie

Praxisleitfaden: Raumlufttechnische Anlagen

Wie Planung und Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) den Anforderungen eines erhöhten Infektionsschutzes gerecht werden, zeigt ein neuer Praxisleitfaden des Bundesindustrieverbandes Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA). Der mit dem Titel „Planung und Betrieb von RLT-Anlagen bei erhöhten Infektionsschutzanforderungen“ veröffentlichte Leitfaden verdeutlicht, wie Betrieb, Inspektion und Wartung einer RLT-Anlage unabhängig von allen anlagentechnischen Maßnahmen unter den Bedingungen einer Pandemie korrekt erfolgen sollten. Bei der konkreten Anwendung der ausgewählten Handlungsempfehlungen sind die physikalischen, räumlichen und nutzungsbedingten Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Raumlufttechnische Anlagen sicher warten und betreiben in Zeiten der Pandemie

Der Leitfaden richtet sich an Mitarbeiter des TGA-Anlagenbaus als auch an Planer und Betreiber einer RLT-Anlage und ist als Hilfestellung gedacht. Er steht zum kostenlosen Download bereit.

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E2 Forum in 2021

E2 Forum in 2021

Das nächste E2 Forum, internationale Konferenz mit begleitender Messe für Aufzug- und Fahrtreppentechnologie, findet vom 30.06. bis 1.07.2021 im Congress Center der Messe Frankfurt statt. Im Fokus des Forums stehen die Chancen für Gebäude von heute und morgen durch Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Hersteller von Aufzügen und Fahrtreppen informieren über die technische Integration in Immobilien- und Verkehrsmanagement, Gebäudeplanung und -betrieb, Quartiersentwicklung und Smart City.

E2 Forum in 2021

 

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VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1

Die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG) hat ergänzend zu den Richtlinien VDI 3810 Blatt 2 und VDI 6023 Blatt 3 eine neue technische Regel VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1 „Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Trinkwasser-Installationen – Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme“ herausgegeben. Trinkwasserinstallationen werden nicht immer durchgehend genutzt, sei es geplant wie zum Beispiel in saisonal genutzten Hotelanlagen, Kindertages- und Bildungsstätten mit Ferienzeiten, Sportstätten für den Saisonbetrieb oder unplanmäßig durch Bau- oder Wartungsarbeiten oder auch wie aktuell in Zeiten der Pandemie.

Umso wichtiger ist es, dass die Trinkwasserinstallationen fachgerecht außer Betrieb genommen und wieder in Betrieb genommen werden, und dass in der Zwischenzeit angemessene Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Ein weiterer bedeutsamer Teil ist die Beprobung des Wassers nach Wiederinbetriebnahme. Die genannten Schritte sind notwendig, um die Sicherheit und Güte des Trinkwassers auch aus temporär stillgelegten Anlagen zu gewährleisten, um Schäden abzuwenden und Risiken für den Konsumenten nach Möglichkeit zu eliminieren.

Die Expertenempfehlung ist im Dezember 2020 erschienen und wendet sich an jedwedes Personal, das für den Betrieb von Trinkwasserversorgungsanlagen verantwortlich ist. Die Expertenempfehlung kann zum Preis ab EUR 50,34 beim Beuth Verlag bestellt werden.

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DGUV: Betrieblicher Brandschutz

DGUV: Betrieblicher Brandschutz in der Praxis

Im Dezember 2020 ist die vollständig überarbeitete Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) erschienen. Sie enthält Hilfestellungen und Empfehlungen für den baulichen Brandschutz, für technische und organisatorische Maßnahmen sowie für das Verhalten im Brandfall.

Die Broschüre richtet sich an alle Personen, die für den betrieblichen Brandschutz zuständig sind – insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und Beschäftigte. Sie bietet Hilfestellungen und Empfehlungen für den baulichen Brandschutz, für technische und organisatorische Maßnahmen und für das Verhalten aller Akteurinnen und Akteure im Brandfall.

Die vorliegende Schrift ist eine vollumfängliche Aktualisierung der DGUV Information 205-001 „Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz“ (Stand November 2013) und beinhaltet auch die DGUV Information 205-002 „Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten (BGHW-Kompakt, Merkblatt 19 – Stand ­Dezember 2010)“, die mit dem Erscheinen dieser DGUV Information zurückgezogen wird. Das PDF ist kostenfrei als Download verfügbar.

Betrieblicher Brandschutz in der Praxis

Eine gedruckte Version ist ab Ende Februar 2021 erhältlich. Herausgegeben wird sie von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) im Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz des Fachbereichs Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz.

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