Planerbrief 23 – November-Dezember 2019. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Vernetzte Sicherheit im Smart Building

Die Vernetzung sicherheitstechnischer Systeme untereinander sowie mit anderen gebäudetechnischen Anlagen bietet heute eine Vielzahl an Möglichkeiten. Noch Zukunftsmusik sind denkbare Szenarien: Gebäudenutzer mit Mobilgeräten oder anderen vernetzten „Wearables“ erhalten im Gefahrenfall eine personalisierte Warnung, und das mit der Gebäudeautomatisierung verbundene Smartphone weist mittels Navigation den Fluchtweg aus dem Gebäude. Ein adaptives Fluchtweglenkungssystem wertet die Informationen der vernetzten Mobilgeräte aus und vermeidet durch intelligentes Umsteuern gefährliche Stauungen in den Fluchtwegen. Die kombinierte Nutzung von Sensoren sicherheits- und gebäudetechnischer Systeme eröffnet Optionen für zusätzliche Funktionalitäten: So liefern Bewegungsmelder einer Einbruchmeldeanlage und Temperatursensoren von Brandmeldern gemeinsam wertvolle Daten, die zur Lüftungssteuerung eines Gebäudes genutzt werden können. Voraussetzung für das problemlose Funktionieren der verschiedenen Technologien ist eine Gewerke-übergreifende digitale Planung, universelle Standards für alle an der Konzeption und dem Betrieb Beteiligten, hohe IT-Sicherheit und ein guter Datenschutz. Die Komplexität der künftigen Anforderungen schon heute zu überblicken, ist ein Erfolgsfaktor für alle gebäudebezogen arbeitenden Experten.

Autor: Iris Jeglitza-Moshage, Geschäftsleitung, Messe Frankfurt GmbH

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Light + Building 2020 – Höhepunkte der Messe

Vom 8. bis 13. März 2020 findet die Light + Building in Frankfurt statt, die größte internationale Fachmesse für Licht und Gebäudetechnik. Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet täglich fachlich moderierte Messerundgänge für Planer, Architekten, Betreiber und Mitarbeiter aus der Gebäudetechnik an. Die Rundgänge führen in zwei Stunden zu den Höhepunkten der Messe. Die Teilnahme ist kostenlos und beinhaltet Tageskarte, Teilnahmeurkunde, Planerhandbuch und ein Informationspaket.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Wandhydranten und Sprinkleranlagen betreiben

Automatische Sprinkleranlagen sind selbsttätige, Wandhydranten sind nicht selbsttätige, stationäre (ortsfeste) Löschanlagen. Beide Feuerlöschanlagen sind ständig betriebsbereite technische Anlagen und dienen der frühzeitigen und wirkungsvollen Bekämpfung von Bränden. Die Notwendigkeit der Errichtung dieser Anlagen basiert auf Forderungen im Brandschutzkonzept, des Gesetzgebers und der Sachversicherer. Sind diese Anlagen errichtet, steht der Betreiber unabhängig von der Notwendigkeit der Errichtung in der Pflicht, diese Anlagen so zu betreiben, dass diese im Ernstfall bestimmungsgerecht funktionieren und der sichere Betrieb gewährleistet ist.

Bei der Planung der Anlagen müssen bei den geforderten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen die individuellen Schutzziele (Personen-, Sachwert- und Umweltschutz) und die anlagentechnischen Schutzziele (Verhinderung der Brandausbreitung) berücksichtigt werden. Nach der Errichtung der Anlagen sind die notwendigen Betreiberkontrollen durchzuführen. Alle Vorgänge und Ereignisse müssen im Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen, z.B. nach VdS 2212, festgehalten werden. Besonders Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen für Löschwassereinrichtungen sind nach DIN 14462 zu dokumentieren und die gesetzlichen Prüffristen einzuhalten. Um diese gestellten Aufgaben sachgerecht durchführen zu können, ist der Betreiber verpflichtet, befähigte Personen nach TRBS 1203 auszubilden.

Ein besonders sensibler Bereich bei Planung, Errichtung und Betrieb von Feuerlöschanlagen ist der Übergang zur Trinkwasserinstallation und die Gewährleistung der Trinkwasserhygiene. Nach den Technischen Regeln des DVGW für Trinkwasser-Installationen gemäß DIN 1988-600 und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) darf das Trinkwasser im vorgeschalteten Netz nicht beeinträchtigt werden. Für Feuerlöschanlagen, in denen Trinkwasser stagniert und die direkt mit der Trinkwasserinstallation verbunden sind, besteht wegen des erhöhten hygienischen Risikos kein Bestandsschutz, wenn Grenzwerte der TrinkwV nicht eingehalten werden. In solchen Fällen ist sofortiges Handeln notwendig.

Autor: Detlef Mertens, Brandschutzbeauftragter, Kliniken der Stadt Köln gGmbH

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Ab 2020 gelten neue Fragenkataloge für Prüfungen zur Fachkraft BMA und SAA nach DIN 14675.

Neue Prüfungsfragenkataloge BMA und SAA

Die Prüfungsfragenkataloge zur DIN 14675 für Planung, Betrieb und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) wurden von der ARGE DIN 14675 im Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (VAZ) vollständig überarbeitet und gelten ab dem 1. Januar 2020 für alle Prüfungen zur verantwortlichen Fachkraft für BMA und SAA.

Die Fragenkataloge wurden um zusätzliche Fragen erweitert und an die aktuellen Normen und an den jeweiligen Stand der Technik angepasst. Sie umfassen nun 497 Fragen für BMA und 438 Fragen für SAA. Eine Überarbeitung war aufgrund der normativen Änderungen und der technischen Entwicklungen erforderlich. Im April 2018 erschien die DIN 14675 für Brandmeldeanlagen neu in zwei Teilen. Zuvor wurde Teil 2 der Anwendungsnorm DIN VDE 0833-2 für Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall im Oktober 2017 veröffentlicht. Neben der Anpassung an die aktuelle Normensituation inklusive der Europäischen Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 für Brandsicherheitsanlagen erfolgte eine allgemeine redaktionelle Überarbeitung.

Autor: Jochen Redepenning, Sprecher der ARGE DIN 14675, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH

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Frische Luft im Haus

Energiesparende, immer dichter isolierte Gebäude müssen gelüftet werden. Sonst droht Schimmelbildung. Die Lüftung kann auf drei Arten erfolgen: Als freie (natürliche) Lüftung, als ventilatorgestützte Lüftung oder als kombinierte (hybride) Lüftung.

Kombinierte Lüftungssysteme werden nun im Abschnitt 9 der neuen DIN 1946-6:2019-12 „Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung“ genauer beschrieben. Die überarbeitete Norm ist im Dezember 2019 erschienen.

In der neu gefassten Norm wurden die Anforderungen an das Lüftungskonzept vereinfacht, aktualisiert und teils verschärft. So wurden z. B. die Außenvolumenströme reduziert, der Rechenalgorithmus und die Anforderungen an die Hygiene von Wohnungslüftungssystemen sowie der Betrieb von Feuerstätten mit Lüftungsanlagen dem Stand der Technik angepasst, die Berücksichtigung der Kellerlüftung vereinfacht oder manuelles Fensteröffnen berücksichtigt, um nicht geplante Lüftungsstufen zu ermöglichen.

Dem komplexen Thema widmet sich auch das Merkblatt „Kontrollierte natürliche Lüftung (KNL)“, das der Verband Fensterautomation und Entrauchung e. V. (VFE) herausgegeben hat. Das Merkblatt klärt die wichtigsten Begriffe und erläutert die Grundprinzipien, Systemkomponenten und Möglichkeiten zur Planung und Projektierung der natürlichen Fensterlüftung.

Autor: Michael Fröhlcke, Leiter der Expertengruppe Natürliche Lüftung, Verband Fensterautomation und Entrauchung e. V. (VFE), Mitglied im CEN TC156/WG20 und im DIN NHRS

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AMEV: EMA/ÜMA 2019

Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat (BMI) hat die Empfehlung „Planung, Bau und Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen für Einbruch, Überfall und Geländeüberwachung in öffentlichen Gebäuden (EMA/ÜMA 2019)“ des Arbeitskreises Maschinen-und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) mit sofortiger Wirkung für den zivilen Bundesbereich als technische Arbeitshilfe eingeführt. Sie ersetzt die Empfehlung „EMA/ÜMA 2012“. Die aktuelle Fassung berücksichtigt die normativen Änderungen u.a. der DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-3 und DIN EN 50131-1 und beinhaltet Erläuterungen zu Notfall-und Gefahren-Reaktionssystemen (NGRS) nach DIN VDE V 0827.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neue Themen im Seminarprogramm 2020

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat das Seminarprogramm für 2020 vorgestellt. Zu den Themen Technische Gebäudeausrüstung, Betriebssicherheit und Brandschutz finden regelmäßig über das Jahr verteilt über 100 Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet statt. Die Seminare richten sich an Planer, Errichter, Betreiber, Öffentliche Hand, Facility Manager und Mitarbeiter aus haustechnischen Abteilungen.

Das Programm ist um die Seminare „Wandhydranten“ und „Sprinkleranlagen“ erweitert worden. Die Seminare bilden zur Befähigten Person für Prüfung, Wartung und Instandhaltung aus und schulen die Rechtsgrundlagen, Rechte und Pflichten der Befähigten Person, Trinkwasserhygiene, Aufbau und Technik verschiedener Anlagen, benötigte Werkzeuge und Prüfmittel sowie die notwendige Dokumentation zur Erfüllung der Betreiberpflichten.

Ergänzt wird das Programm um das Thema „Brandschutz-Grundlagen“ zur Vermittlung des Verständnisses, das für alle Maßnahmen des vorbeugenden, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutzes benötigt wird und Voraussetzung für fortgeschrittene Bildungsmaßnahmen im Brandschutz ist.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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vfdb-Merkblatt zu Wassernebel-Löschanlagen

Ein neues Merkblatt der Vereinigung zur Förderung des Deutschen
Brandschutzes e.V. (vfdb) zeigt die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen von Wassernebel-Löschanlagen auf. Auch wird die Abgrenzung zu anderen Löschtechniken wie Sprinkleranlagen, Sprühwasser-Löschanlagen und Gaslöschanlagen erläutert.

Das Merkblatt richtet sich insbesondere an Personen, die regelmäßig mit
derartigen Systemen beschäftigt sind. Dazu gehören Betreiber,
Brandschutzbeauftragte, Architekten und Planer. Das Merkblatt ist kostenlos als PDF zum Download erhältlich.

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DIN EN 1838 für Notbeleuchtung neu erschienen

Im November 2019 ist die Norm DIN EN 1838:2019-11 erschienen. Sie legt die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheits- und Ersatzbeleuchtungssysteme fest und ist für Bereiche anwendbar, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern zugänglich sind.

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Nachfrage nach smarter Sicherheitstechnik steigt

Laut Statista steigt der Umsatz in Deutschland mit smarter Sicherheitstechnik. Die Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen.

Das deutsche Online-Portal für Statistik, Statista, hat eine aktuelle Infografik zum (prognostizierten) Umsatz mit smarter Sicherheitstechnik in Deutschland veröffentlicht. Demnach ist der Umsatz in diesem noch jungen Segment im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen. Laut Prognose des Statista Digital Market Outlook wird sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren fortsetzen. Dafür spreche, dass in den kommenden Jahren eine Vielzahl smarter Sicherheitsprodukte auf den Markt gelangen werden.

Nach Definition von Statista umfasst das Smart-Home-Segment Gebäudesicherheit den Vertrieb von Geräten und Dienstleistungen zur vernetzten Zutrittskontrolle und -steuerung bzw. Überwachung von Gebäuden und Grundstücken sowie Geräte zur Gefahrenüberwachung. Fernüberwachung und Bereitschaftsdienste von Sicherheitsunternehmen sind nicht enthalten.

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