Planerbrief 19 – Januar-Februar 2019. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Erfolgsfaktoren der Hidden Champions

Warum ist Deutschland im Export so erfolgreich? Es liegt nicht an den Großunternehmen, sondern an den Hidden Champions. Ein Hidden Champion gehört zu den Top 3 in seinem Weltmarkt, setzt weniger als 5 Milliarden Euro um und ist im allgemeinen Publikum kaum bekannt. Von den 3.000 Hidden Champions, die ich weltweit identifiziert habe, kommen gut 40 Prozent aus Deutschland. Unser Land hat mehr dieser Weltklasse-Mittelständler als jedes andere Land.

Was zeichnet diese Firmen aus, was kann man für die eigene Strategie und Führung von ihnen lernen? In meiner 30jährigen Forschung habe ich fünf Erfolgsfaktoren gefunden:

1. Ambitiöse Ziele: Die Hidden Champions wollen in ihrem Markt der Beste weltweit sein.
2. Fokus: Die Hidden Champions sind auf ihre Märkte fokussiert.
3. Globalisierung: Aber Fokus macht einen Markt klein. Durch Globalisierung machen sie ihn groß. Dahinter steckt das allgemeine Prinzip, besser durch regionale Expansion als durch Diversifikation zu wachsen.
4. Kundennahe Innovation: Die Hidden Champions sind sehr innovativ. Sie schaffen es dabei besser als Großunternehmen, Kundenbedürfnisse und Technologie zu integrieren.
5. Hohe Mitarbeiterqualifikation und -treue: Die Fluktuationsrate liegt bei sehr niedrigen 2,7 Prozent pro Jahr.

Von den Hidden Champions kann jedes Unternehmen lernen. Sie sind Vorbilder für Strategie und Führung im 21. Jahrhundert.

Autor: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hermann Simon, Gründer und Honorary Chairman, Simon-Kucher & Partners

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Geführte Messerundgänge auf der ISH 2019 in Frankfurt

Die ISH vom 11. bis 15. März 2019 in Frankfurt am Main ist die Weltleitmesse für Wasser, Wärme, Klima. Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet täglich geführte Messerundgänge für Planer und Gebäudebetreiber an.

Die Rundgänge geben in zwei Stunden einen Überblick über die Messe- und Produktneuheiten. Die Teilnahme ist kostenlos und beinhaltet eine Eintrittskarte, ein Teilnahmezertifikat sowie ein gedrucktes Planerhandbuch und ein Informationspaket nach der Messe.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Vorausschauende Instandhaltung von Aufzügen

Im Gegensatz zur Präventiven Instandhaltung basiert bei Aufzügen die Vorausschauende Instandhaltung, engl. Predictive Maintenance (PdM), nicht auf Zeitintervallen, Betriebsstunden-, Tür- und Fahrtzählern. Stattdessen werden durch eine Verschleißüberwachung voraussehbare Defekte verhindert, Ausfallzeiten planbar und damit die Anlagenverfügbarkeit erhöht. Das verringert die Unterhaltungskosten.

Die Diskussion um das Internet der Dinge lenkt den Fokus auf die Vorausschauende Instandhaltung von komplexen Maschinen, zu denen auch Aufzüge gehören. Wie so oft gibt es eine gute Portion Hype und Optimismus auf Seiten der Technologieexperten und Skepsis bzw. sogar Widerstand von Wartungsorganisationen und erfahrenen Technikern. Dieser Widerstand lässt sich gut nachvollziehen, wird die aktuellen Entwicklungen am Aufzugsmarkt aber nicht aufhalten.

Ein gesundes Maß an Skepsis ist dennoch angebracht. Für komplexe Maschinen wie Aufzüge ist es heute noch nicht möglich, einfach Gigabyte an Mess- und Steuerungsdaten in die Cloud zu übertragen und auf die Magie der Künstlichen Intelligenz (KI) zu setzen, in der Hoffnung, dass daraus sinnvolle Wartungsmaßnahmen abgeleitet werden.

Die Steuerungen der Maschinen über das Internet an eine Cloud anzubinden, ist nicht weit entfernt von der bereits vor mehr als 20 Jahren praktizierten Datenfernübertragung für Aufzugsteuerungen. Diese Methode ermöglicht im Wesentlichen nur eine Präventive Instandhaltung und beschränkt sich mangels offener Protokolle auf die Aufzugsteuerungen eines Herstellers. Die Anbindung der Aufzugsteuerung an die Cloud bietet nicht mehr Informationen über den Aufzug als sie auch dem Techniker vor Ort vorliegen. Natürlich ist der Zugriff, die Verwaltung und die Verknüpfung mit Supportdokumenten aber viel komfortabler. Eine Vorausschauende Instandhaltung mit all ihren Vorteilen ist dies aber noch nicht.

Nur wenn das Domänenwissen um Aufzüge, das messtechnische Wissen und das Wissen von Datenanalysten um Algorithmen und Statistik zusammengebracht werden, wird eine effiziente, wirtschaftliche und vor allen Dingen funktionsfähige Lösung geschaffen.

Autor: Tim Ebeling, Geschäftsführer, Henning GmbH & Co. KG

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Keine Auslandsdienstreise ohne A1-Bescheinigung

Arbeitsnehmer sind verpflichtet, bei Auslandsdienstreisen eine sogenannte A1-Bescheinigung bei sich zu führen. Diese dient als Nachweis, dass der Beschäftigte dem Sozialversicherungsrecht seines Heimatlandes unterliegt. Neu ist, dass diese Pflicht kontrolliert wird, denn seit dem 01.01.2019 ist der entsprechende Antrag nur noch im elektronischen Verfahren zu stellen. Dies ermöglicht den europaweiten Datenaustausch und damit die Überprüfung.

Um Reibungsverluste und Bußgelder zu vermeiden, sollten Unternehmen das Thema ernst nehmen und die Bescheinigung routinemäßig beantragen. A1-Bescheinigungen stellt die Einzugsstelle aus. Zuständig ist bei gesetzlich Versicherten die jeweilige Krankenkasse, bei Privatversicherten die Rentenversicherung.

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer dort sozialversicherungspflichtig, wo sie tätig sind. Dies würde jedoch dazu führen, dass Arbeitnehmer bei einer Dienstreise ins Ausland zumindest kurzfristig ins dortige System einzahlen müssten. Zur Vermeidung wurden innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz einheitliche Regeln geschaffen. Danach gilt bis zu 24 Monate lang auch im Ausland allein die Sozialversicherung des Heimatlandes.

Autor: Julia Tänzler-Motzek, Rechtsanwältin und Senior Associate, CMS Hasche Sigle

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Normative Änderungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Im Dezember 2018 erschienen die Vornormen der DIN VDE V 0108 zu Sicherheitsbeleuchtungsanlagen Teil 100-1: Vorschläge für ergänzende Festlegungen zu EN 50172:2004 sowie Teil 200: Elektrisch betriebene optische Sicherheitsleitsysteme. Mit Teil 100-1 sollen aus deutscher Sicht wesentliche Anforderungen aus der bekannten und seit vielen Jahren zur Anwendung empfohlenen Vornorm DIN V VDE V 0108-100 in die europäische Norm eingebracht werden. Beispiele sind der normative Anhang mit ergänzenden Mindestanforderungen bzgl. der Bemessungsbetriebsdauer sowie die Ergänzung von Anforderungen sowohl an Stromkreise als auch an Steuerungs- und Bussysteme.

In einigen Fällen erfordern Arbeitsschutz oder Baurecht ergänzend zur Sicherheitsbeleuchtung ein elektrisch betriebenes optisches Leitsystem. DIN VDE V 0108-200 ist der Beginn der Normungsarbeit für Leitsysteme und beschränkt sich auf Begriffsdefinitionen und grundlegende Anforderungen. Die Vornorm stellt klar, dass Leitsysteme immer ergänzend und nicht als Ersatz zu einer ggf. notwendigen Sicherheitsbeleuchtung einzusetzen sind.

Der Entwurf E DIN EN IEC 62485-2 VDE 0510-485-2:2018-07 – Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen, Teil 2 Stationäre Batterien – wird künftig die DIN EN 50272-2 von 2001 ersetzen. Alle wesentlichen Anforderungen wurden unverändert übernommen.

Autor: Björn Jänsch, Produktmarketing Manager, ABB Kaufel GmbH

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Neue TRBS 1111 für Gefährdungsbeurteilung

Die überarbeitete Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1111 vom März 2018 unterstützt den Arbeitgeber umfassend bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

So ist die Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person oder mittels kundiger Beratung durchzuführen. Dabei muss die Sicherheit der Beschäftigten auch im Gefahrenbereich des Arbeitsmittels gewährleistet werden und bei überwachungsbedürftigen Anlagen den Schutz dritter Personen (z. B. Kunden) im Gefahrenbereich berücksichtigen. Ebenso sind in die Beurteilung u.a. Gebrauchstauglichkeit, altersgerechte Gestaltung, physische und psychische Belastungen aufzunehmen.

Autor: Ute Wiese, Fachkraft für Arbeitssicherheit, CertLex AG

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Umfrage zu Cyber-Sicherheit und Schutzmaßnahmen in Unternehmen

Umfrage zu Cyber-Sicherheit und Schutzmaßnahmen in Unternehmen

Auch in 2019 führt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS) eine Umfrage unter deutschen Unternehmen und Institutionen durch. Ziel der Erhebung ist es, Informationen zur Betroffenheit durch Cyber-Angriffe und dem Umsetzungsstand von Schutzmaßnahmen zu erhalten.

Die Fragen lassen sich in ca. 10 Minuten beantworten. Alle Angaben werden vollständig anonym erhoben und nur zu statistischen Zwecken ausgewertet. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 4. März 2019 online möglich. Hintergrundinformationen zu Datenschutz, Berichtszeitraum und Nutzung der Ergebnisse sind in einer FAQ-Liste abrufbar.

Die Cyber-Sicherheits-Umfrage wird in Kooperation mit im Beirat der Allianz für Cyber-Sicherheit vertretenen Verbänden durchgeführt. Die Ergebnisse und erste Schlussfolgerungen werden voraussichtlich noch im März 2019 veröffentlicht.

Zur Umfrage:
https://allianz-fuer-cybersicherheit.de/Cyber-Sicherheits-Umfrage

Weitere Informationen:

Neue TRBS 3121 für Betrieb von Aufzügen

Seit Oktober 2018 regelt die neue Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121 die Pflichten des Arbeitgebers für den Betrieb von Aufzügen.

Weitere Informationen:

eltefa vom 20.-22.03.2019 in Stuttgart

Vom 20. bis 22. März 2019 findet in Stuttgart die eltefa, Fachmesse für Elektrotechnik und Elektronik, statt. Veranstalter ist die Landesmesse Stuttgart GmbH.

Weitere Informationen:

Petersdom erstrahlt so hell wie nie

100.000 Leuchtdioden im Petersdom in Rom machen Details der Kunst an Decken und Wänden sichtbar, die
bisher im Halbdunkeln versteckt waren.

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