Planerbrief 11 – November-Dezember 2016. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Keine Chance für Hacker!

Viele Unternehmen des deutschen Mittelstandes haben sich eine Position als Weltmarktführer erarbeitet – und werden damit zum lohnenden Ziel für Spione, Hacker und Cracker. Moderne Produktionsanlagen haben heute meist eine Verbindung zum Internet, zum Beispiel für Fernwartung oder Prozessoptimierung. Das macht sie angreifbar. Aber auch auf organisatorischer Ebene gibt es Sicherheitslücken, etwa wenn Mitarbeiter auf Freigaben, Verzeichnisse und Dateien zugreifen können, die sie für ihre Arbeit gar nicht benötigen.

Wenn Daten gestohlen oder Produktionsanlagen lahmgelegt werden, kann ein Angriff teuer werden. Traurig aber wahr: Mangelnde Cyber-Security kostet uns 1,6 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. VdS Schadenverhütung hat deshalb vor kurzem Richtlinien für ein vollständiges, pragmatisches Informationssicherheits-Managementsystem veröffentlicht. Diese Richtlinien richten sich vor allem an den Mittelstand – der hierzulande mehr als 99 Prozent aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen ausmacht.

Hilfe zum Selbstschutz gibt es in den Richtlinien VdS 3473 „Cyber-Security für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, sollte sich die nach VdS 3473 umgesetzte Informationssicherheit in seinem Betrieb zertifizieren lassen.

Nutzen Sie diese Möglichkeiten – und geben Sie Kriminellen keine Chance!

Autor: Thomas Urban, Geschäftsführer, VdS Schadenverhütung GmbH

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Das sichere Gebäude

Das Vertrauen in die Anbieter ist entscheidend für den Markterfolg von Smart Building-Lösungen. Produkte dagegen werden zunehmend austauschbar. Zu diesen Erkenntnissen gelangen Hekatron und Schlentzek & Kühn mit den Zukunftsforschern von 2b Ahead Thinktank in der Trendstudie „Das sichere Gebäude der Zukunft“ vom September 2016. Demnach sind Service, Datenschutz und Datensicherheit zukünftig wichtige Erfolgsfaktoren. Die 65-seitige Studie kann kostenlos heruntergeladen werden.

Autor: Christian Kühn, Geschäftsführer, Schlentzek & Kühn GmbH

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Neue Pflichten für Wohn- und Zweckbauten

Die beiden wichtigsten Normen für den Überspannungsschutz in Niederspannungsanlagen, DIN VDE 0100-443 und -534, wurden überarbeitet – mit dem Ergebnis: Seit Oktober 2016 ist Überspannungsschutz bei der Errichtung von Wohn- und Zweckbauten Pflicht.

Durch die Neuregelung der beiden aufeinander abgestimmten Normen haben sich die Anforderungen für den Überspannungsschutz wesentlich erhöht. Betrachtet man die gestiegene technische Ausstattung von Gebäuden und die Entwicklung hin zum Smart Home ist dieser Schutzgedanke auch mehr als gerechtfertigt.

Neben den bereits bestehenden Vorgaben verlangt die DIN VDE 0100-443 nun auch den Einbau von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs – Surge Protective Devices), wenn transiente Überspannungen Auswirkungen haben können auf Ansammlungen von Personen – z.B. in großen Wohngebäuden, Büros, Schulen – und auf Einzelpersonen, z.B. in Wohngebäuden und kleinen Büros, wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II installiert werden. Derartige Betriebsmittel sind beispielsweise Haushaltsgeräte, tragbare Werkzeuge und empfindliche elektronische Geräte.

Gemäß DIN VDE 0100-534 ist das Überspannungs-Schutzgerät (SPD) dabei so nah wie möglich am Einspeisepunkt der elektrischen Anlage einzubauen. Bei der Installation in einem Wohngebäude befindet sich der optimale Einbauort im unteren Anschlussraum des Zählerschrankes. Bei neuen Zählerschränken ist eine 40 mm-Sammelschiene vorhanden. Hier kann neben dem selektiven Leitungsschutzschalter etwa ein SPD mit Aufrasttechnik schnell und einfach montiert werden.

Weitere Änderungen sind beispielsweise die maximale Anschlusslänge der Außenleiter und die der Erdleitung an die SPDs. Neu ist zudem die Beschreibung des Schutzbereiches beim Einsatz von SPDs (max. 10 m), gemeint ist damit die maximal zulässige Entfernung zwischen Überspannungs-Schutzgerät und dem zu schützenden elektrischen Betriebsmittel.

Autor: Thomas Seitz, Leiter Technischer Support, DEHN + SÖHNE GmbH + Co.KG.

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Arbeitsstättenrichtlinie regelt Feuerlöscher

80 % aller Entstehungsbrände können erfolgreich bekämpft werden, bevor die Feuerwehr eintrifft. Feuerlöscher spielen dabei eine entscheidende Rolle – wenn sie richtig eingeplant sind. Die Auswahl und Brandklassen sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 festgelegt. Nicht jeder Löscher eignet sich für jeden Entstehungsbrand. Während ein Wasserlöscher einen brennenden Papierkorb schnell und ohne Folgeschäden unter Kontrolle bringt, führt sein Einsatz bei einem Fettbrand zu einer Verpuffung und einer weiteren Ausbreitung des Feuers.

Wer also ein stimmiges Brandschutzkonzept plant und umsetzt, muss sich zuvor über die spätere Nutzungsart informieren. Erst daraus ergeben sich die potenziellen Brandklassen und damit auch das richtige Löschmittel beim mobilen Brandschutz.

Wer langfristig plant, sollte sich nicht für Dauerdruck-, sondern für Aufladefeuerlöscher entscheiden. Sie sind zwar etwas teurer, aber langfristig wartungsfreundlicher und zuverlässiger. Feuerlöscher sollte man zudem von einem etablierten Unternehmen kaufen, das auch die entsprechenden Mitarbeiterschulungen zum Brandschutzbeauftragen oder Brandschutz- und Evakuierungshelfer anbietet.

Autor: Dr. Wolfram Krause, Geschäftsführer, bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V.

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Styropor-Entsorgung

Dämmplatten-Abfälle aus Styropor (EPS, expandiertes Polystyrol) von Gebäuden, die vor 2015 gedämmt wurden, enthalten das Flammschutzmittel HBCD und müssen seit dem 30. September 2016 als „gefährlicher Abfall“ in einer autorisierten Müllverbrennungsanlage verwertet werden. Hintergrund ist ein Bundesratsbeschluss, der dazu führte, dass die Entsorgung von POP-haltigen Abfällen (POP: Persistent Organic Pollutants, langlebige organische Schadstoffe) wie HBCD nachverfolgt werden soll.

„Gefährlich“ meint hier, dass die Behandlung des Abfalls gesondert erfolgen und mit Nachweisen belegt werden muss. Wie auch das Umweltbundesamt bestätigt, besteht bei HBCD-haltigem EPS keine Gefahr für Mensch und Umwelt.

Viele Müllverbrennungsanlagen können HBCD-haltiges EPS aus technischer Sicht weiterhin verwerten, denn HBCD wird bei der energetischen Verwertung wie gesetzlich vorgeschrieben zerstört. Trotzdem bestehen zurzeit Entsorgungsengpässe, weil die Getrennthaltung der als gefährlich eingestuften EPS-Abfälle die Entsorgung in Müllverbrennungsanlagen in vielen Fällen erschwert. An der Lösung des Problems arbeiten derzeit viele Verbände, Länderbehörden und Entsorger. In einigen Bundesländern sind bereits praktikable (Zwischen)-Lösungen gefunden worden. Die EPS-Dämmplatten der Mitglieder des IVH Industrieverband Hartschaum e.V. enthalten bereits seit fast zwei Jahren kein HBCD mehr.

Autor: Dr. Michael Riethues, Geschäftseinheit Styrenic Foams, BASF SE, Ludwigshafen

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Umbau Messe Essen

Besucher und Aussteller der Security Essen haben es bereits bemerkt, auf dem Gelände der Messe Essen wird gerade massiv gebaut und entstehen die neuen Messehallen 4, 6, 7 und 8. Zur nächsten Security Essen vom 25. bis 28. September 2018 gibt es deshalb einige Neuerungen: Erstmalig werden die Hallen eine thematische Zuordnung bekommen. Dadurch werden auch viele Ausstellerplätze neu vergeben. Die Aussteller können sich bereits jetzt für die Security 2018 anmelden. Mit dem neuen Messehaus Ost erhält die Messe ein neues Gesicht mit einem 2.000 m² großen Glasfoyer und einem markanten Vordach, damit die Besucher trockenen Fußes von der U-Bahn zur Messe gelangen.

Autor: Eckart Roeder, Geschäftsführer, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH

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„Wer an einem Weg baut, findet viele Experten“

…sagte der deutsche Theologe und Reformator Martin Luther vor 500 Jahren und hat unerwartet viele Experten gefunden, als er am 31. Oktober 1517 seine 95 Thesen an die Schlosskirche zu Wittenberg anschlug. Damit hat er die Welt gesellschaftlich, kulturell und politisch verändert. Im Lutherjahr 2017 wird in zahlreichen Veranstaltungen und Veröffentlichungen an dieses Ereignis gedacht. Und 2017 ist Superwahljahr und politische Entscheidungen stehen an: die Wahl des Bundespräsidenten (12.2.) und die Landtagswahlen im Saarland (26.3.), Schleswig-Holstein (7.5.), Nordrhein-Westfalen (14.5.) und die Bundestagswahl im September. Vor sportlichen Weltereignissen wie Fußball und Olympia bleiben wir 2017 verschont. Kulturell wird hoffentlich der 866 Mio. Euro teure Bau der Elbphilharmonie in Hamburg etwas bewegen, der am 11.1. eröffnet werden soll. Und zahlreiche Fachmessen setzen wieder wirtschaftliche Signale und kurbeln die Geschäftsbeziehungen an. Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches 2017!

Autor: Eckart Roeder, Geschäftsführer, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH

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