Planerbrief 24 – März-April 2020. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Licht spricht

Früher war es einfach: Kam man in einen dunklen Raum, drückte man den Lichtschalter neben der Tür und es ward Licht. Das ist lange her.

Heutige Ansprüche an das Kunstlicht gehen über die Lieferung von Helligkeit bei Schalterdruck weit hinaus: Das Licht darf nur brennen, wenn auch wirklich jemand im Raum ist; je nach Nutzung soll es den Raum unterschiedlich in Szene setzen oder gar zum dynamischen Hingucker werden. Neuerdings soll sich das Licht gar im Einklang mit Tageshelligkeit und Biorhythmus des Nutzers verändern. Eine festverdrahtete Schalterinstallation ist damit überfordert, und so tummeln sich inzwischen unzählige Systeme für die Kommunikation zwischen Bediengeräten, Steuerzentralen und Leuchten am Markt.

Standardisierungsgremien bemühen sich, den Wildwuchs im Zaum zu halten, und doch ist es die Regel, dass eigentlich inkompatible Systeme miteinander reden müssen. Dank weitverbreiteter IP-Technik hat das mittlerweile seinen Schrecken verloren: Sofern nur die beteiligten Systeme IP-Gateways im Programm haben, stehen die Chancen gut, eine Kommunikation untereinander hinzubekommen. Eine Reihe hersteller- und systemneutraler Softwarelösungen steht dafür inzwischen bereit. Das Internet of Things lässt grüßen.

Autor: Prof. Dr.-Ing. Markus Gehnen, Leiter des Labors für Smart Building Systems, Technische Hochschule Georg Agricola Bochum

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Servparc Mesago Messe Frankfurt Facility Management

Servparc 2020 Messe Frankfurt

Vom 17. bis 18. Juni 2020 findet in Frankfurt am Main die Servparc statt. Die Wissens- und Networkingplattform vereint Messe und Kongress zu den Zukunftstrends in Facility Management, Industrieservice und IT. Im Fokus des begleitenden Vortragsprogramms stehen in diesem Jahr die Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Arbeitsmarktentwicklung. Mehr als 70 Aussteller präsentieren Produkte, Services und Lösungen und laden zum Erfahrungsaustausch ein.

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DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

Neue DIN 14675 seit 1. Januar 2020 in Kraft

Die überarbeitete DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen (BMA und SAA) ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt damit die vorherige Fassung vom April 2018. Im Wesentlichen wurden Verfahren näher definiert, Abkürzungen ergänzt und einige Normhinweise entfernt. So werden in Teil 1 der Norm die Betreiberpflichten in Bezug auf die Prüfung der Brandmeldeanlage konkretisiert und damit festgelegt, dass die Überprüfung der Anlage zwingend durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden muss.

Der Einbau von Freischaltelementen (FSE) hat weiterhin in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrschlüssel-Depots (FSD), aber nicht mehr unter dem Putz und mit der Wand bündig zu erfolgen. Damit stehen in der Praxis nun weitere europaweit verfügbare Produktvarianten zur Verfügung. Mit der Neufassung zur Auslösung des FSE soll sichergestellt werden, dass durch die Betätigung des FSE keine Brandfallmatrix aktiviert wird. Die Information über die Betätigung des FSE und die damit mögliche Entriegelung des FSD als Zugang zum Gebäude stehen im Vordergrund. Ob die örtliche Alarmierung hierbei aktiviert werden darf, sofern sie nicht wie bei SAA unter den Begriff der Brandfallsteuerung fällt, müssen die Fachleute beurteilen.

Im zweiten Teil der Norm wurde zum einen das Phasenmodell im Abschnitt 4.1 Allgemeines überarbeitet. So entfällt nun in der Spalte „Abschnitt in dieser Normenreihe für BMA und SAA“ der explizite Bezug auf Teil 1 der Norm und der Begriff „SAS-System“ wurde gestrichen. Wie bereits in der Normenfassung aus dem Jahr 2012 wurde in der Konzeptphase wieder der Auftraggeber unter Punkt „Leistung und Verantwortung“ aufgenommen. Zum anderen wurden die Anmerkungen der Tabellen 1 und 4 ergänzt: So stellt die Erweiterung des Begriffs DIN zur Norm EN 16763 einen klaren Bezug zur deutschen Ausgabe der Norm EN 16763 her. Durch die Korrektur des Fußnotenhinweises in der Tabelle 4 sind verantwortliche Personen für BMA und SAA nun verpflichtet, auch ihr Wissen über den aktuellen Stand der Technik und des technischen Regelwerks mindestens alle vier Jahre durch entsprechende Schulungsnachweise zu belegen.

Autor: Robert Rateike, Portfolio Manager Life Safety, Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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Im Januar 2020 sind folgende Normen für Brandmeldenanlagen neu erschienen:

Leben retten mit Rauchschutz-Druckanlagen

Rauchschutz-Druckanlagen (RDA) stellen lebensrettende Funktionen sicher. Bei Ausbruch von Feuer und Rauch in Gebäuden sichern diese Anlagen durch Überdruck und Durchströmung die Rauchfreihaltung der Flucht- und Rettungswege zur Eigenrettung von Personen. Mit RDA ausgestattete Feuerwehraufzüge ermöglichen der Feuerwehr einen rauchfreien Rettungs- und Löschangriff bis in die Brandetage. Die intelligenten Systeme müssen den individuellen Anforderungen moderner Gebäude gerecht werden. Zugleich müssen sie in der Lage sein, mit den thermischen Effekten und Windlasten bei hohen Gebäuden umzugehen. Bei der Auslegung solcher Systeme sind von der Planung bis zur Abnahme die jeweiligen Landesbauordnungen, Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VVTB) sowie weitere Normen und Richtlinien zu berücksichtigen. Dabei sollte die schutzziel-orientierte Umsetzung und die funktionale Sicherheit des Systems im Fokus der Beteiligten stehen. Gerade die funktionale Sicherheit einer RDA ist oftmals ein Diskussionspunkt. Hier gibt es verschiedene Lösungen, um eine hohe Verfügbarkeit des Systems sicherzustellen.

Autor: Christoph Sommer, Geschäftsführer, GBS-Consulting GmbH, Frankfurt am Main

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Neue DIN EN 1838 Notbeleuchtung

Im November 2019 erschien eine redaktionell angepasste Fassung der DIN EN 1838. Sie legt die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungssysteme in Räumen und Bereichen fest, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern zugänglich sind. Sie ersetzt damit die Norm  vom Oktober 2013. Die Anpassungen waren notwendig, da im Rahmen der gestarteten, europäischen Überarbeitung der Norm Ungenauigkeiten in der deutschen Übersetzung der europäischen Vorlage auffielen.

Eine nennenswerte Änderung betrifft Abschnitt 4.1.1 Anforderungen an die Errichtung, Absatz 3. So mussten bisher für die Planung einer Sicherheitsbeleuchtung die schlechtesten Umgebungsbedingungen zu Grunde gelegt werden, z. B. geringster Lichtstrom, keine Reflexion, größte Blendwirkung. Aus dieser Notwendigkeit ist eine Empfehlung geworden, so dass für zukünftige Planungen der Notbeleuchtung der erste Reflexionsgrad von Raumbegrenzungsflächen berücksichtigt werden darf.

Die Praxis zeigt jedoch, dass durch Renovierungsarbeiten bedingte Farbänderungen der Umgebungsflächen und damit eine eventuelle Verschlechterung der lichttechnischen Zustände der Sicherheitsbeleuchtung unberücksichtigt bleibt. Im Sinne der Sicherheit wird empfohlen, die bisherige und etablierte Verfahrensweise beizubehalten und auch zukünftig die schlechtesten Umgebungsbedingungen bei der Planung einer Sicherheitsbeleuchtung anzusetzen.

Autor: Jörg Finkeldei, Leiter Normungs- und Vorschriftenwesen, Inotec Sicherheitstechnik GmbH

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BGV Expertentag Expertentreff Elektro

BGV Expertentreff Elektro 2020

Information vom 19.03.2020: Die geplante Veranstaltung am 5. und 6. Mai 2020 in Karlsruhe findet wegen der Corona-Krise nicht statt und ist auf unbestimmte Zeit verschoben worden.

Am 5. und 6. Mai 2020 veranstaltet die Badische Versicherung AG in Karlsruhe den Expertentreff Elektro. Sachverständige und Fachleute sind eingeladen, unter Kollegen die aktuellen Änderungen von rechtlichen Vorschriften, Normen und Vorgaben der Gesetzlichen Unfallversicherungen sowie ihre Auswirkungen zu diskutieren. Ein umfangreiches Vortragsprogramm liefert Hintergrundinformationen, praktische Aufbauten laden zum Messen, Prüfen und Simulieren ein. Eine Abendveranstaltung dient zum Networking und dem Besuch einer begleitenden Ausstellung. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis 20. April 2020 erforderlich. Die Teilnahmegebühr beträgt 99 Euro brutto.

Hauptgebäude der BGV Badische Versicherungen in Karlsruhe

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Coronavirus

Das Robert-Koch-Institut und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informieren zur Ausbreitung und über Maßnahmen gegen Covid-19.

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FeuerTrutz-Logo - Brandschutz Messe Kongress Nürnberg

FeuerTrutz 2020 in Nürnberg

Die FeuerTrutz Brandschutz-Messe und Kongress findet vom 24. bis 25. Juni 2020 in Nürnberg statt. Schwerpunkt der Veranstaltung ist der bauliche, anlagentechnische, vorbeugende und organisatorische Brandschutz.

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Neue DIN VDE V 0833-3-1 Alarmverifikation

Im November 2019 ist die Vornorm DIN VDE V 0833-3-1 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 3-1: Alarmverifikation neu erschienen. Diese Norm ersetzt die Fassung DIN VDE V 0833-3-1:2018-08.

Maßnahmen zur Alarmverifikation bieten und verbessern als Bestandteil eines funktionierenden Sicherungskonzeptes die Voraussetzung für erfolgreiche Schadenverhütung. Durch die zeitnahe Verifikation eines von der Einbruchmeldeanlage signalisierten Alarms werden Interventionskräfte (zum Beispiel Polizei) in die Lage versetzt, auf bestätigte Fälle von Einbrüchen oder Einbruchversuchen ohne Zeitverzug zu reagieren. Dieses Informationsdokument enthält Mindestanforderungen an die Umsetzung von Dienstleistungen zur Alarmverifikation. Sie sind für normenkonforme Gefahrenmeldeanlagen (zum Beispiel für Brand, Einbruch, Überfall) nach der Normenreihe DIN VDE 0833 (VDE 0833) beziehungsweise Notfall- und Gefahrenreaktionssystem nach DIN VDE V 0827-1 (VDE V 0827-1), DIN VDE V 0827-2 (VDE V 0827-2) und DIN VDE V 0827-3 (VDE V 0827-3) (in Vorbereitung) mit Aufschaltung auf eine NSL vorgesehen. Dieses Informationsdokument sowie die beschriebenen Dienstleistungen sind auf Anwendungen in der Sicherheitstechnik ausgerichtet, wie zum Beispiel der – Beweissicherung nach einer Straftat – Fahndungshilfe nach einer Straftat – Überwachung gesicherter Bereiche – Verifizierung von Ereignissen vor Ort. Bei EMA/ÜMA mit direktem Anschluss an die Polizei gelten – auch bei umgesetzten Maßnahmen zur Alarmverifikation und zusätzlich zu den Produktanforderungen nach Normenreihe DIN EN 62676 (VDE 0830) – die entsprechenden Bestimmungen der Polizei gemäß der Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen beziehungsweise Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA-Richtlinie). Zuständig ist das DKE/UK 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

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IT-Notfallmangement

IT-Notfallkarte – Ihr Einstieg ins Notfallmanagement

Nicht nur weltweit agierende Großkonzerne, sondern auch KMU und weitere Unternehmen aller Branchen und Größen sind von Cyber-Angriffen und anderen IT-Vorfällen betroffen. Die daraus resultierenden Schäden können mitunter existenzbedrohende Dimensionen annehmen.

Um das Ausmaß derartiger Vorkommnisse zu minimieren, müssen Betroffene Kompetenzen für Cyber-Resilienz aufbauen. Hiermit ist die Fähigkeit einer Organisation gemeint, auf Veränderungen – also auch Störungen jeder Art – reagieren zu können. Ziel ist es, den Regelbetrieb möglichst schnell wieder aufnehmen zu können. Cyber-Resilienz ist damit eine der Kernkompetenzen bei den Cyber-Sicherheitsmaßnahmen einer Organisation.

Jede Organisation muss damit rechnen, dass IT-Ressourcen versagen oder Schwachstellen von Cyber-Kriminellen ausgenutzt werden. Technische Maßnahmen sind wichtige Bestandteile der Cyber-Resilienz, aber nicht die allein Entscheidenden. Mindestens genauso wichtig ist die Vorbereitung auf Cyber-Angriffe und IT-Notfälle. Während die technische Abwehr und Wiederinstandsetzung spezielles Know-How erfordern, sind die Vorbereitung und auch die konsequente Reaktion auf Cyber-Angriffe und andere Arten von IT-Notfällen durch Erstmaßnahmen jeder Organisation möglich.

Eine Arbeitsgruppe aus Initiativen, non-profit Organisationen und Behörden hat sich dieser Herausforderung mit Unterstützung der Allianz für Cyber-Sicherheit angenommen und ein Paket für mehr Cyber-Resilienz – nicht nur, aber insbesondere – für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt.

Gestalten Sie jetzt Ihren Einstieg in das IT-Notfallmanagement und minimieren Sie die Auswirkungen eines IT-Notfalls. Sie erhalten praktische Hinweise und wertvolle Hilfestellungen sowie greifbare Cyber-Resilienz für Ihre Organisation mit der IT-Notfallkarte.

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