Planerbrief 26 – November-Dezember 2020. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Aufbau von intelligenten Ladestationen

Aufbau von intelligenten Ladestationen

Die Anreize für die Umstellung auf Elektromobilität sind so attraktiv wie nie. Neben der bundesweiten Förderung von Fahrzeugen wird je nach Bundesland auch die Ladeinfrastruktur gefördert. So wurde bereits im Jahr 2016 von der Bundesregierung ein Marktanreizprogramm für Elektromobilität beschlossen, das auch zur Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge dienen soll. Mit diesem Programm soll ein flächendeckendes Netz von Schnelllade- und Normalladestationen geschaffen werden. Das Programm stößt bis heute auf große Nachfrage, weshalb im Juni 2020 nun die sechste Runde eingeläutet wurde. Bis zum 22. Juli 2020 konnten Förderanträge für öffentlich zugängliche Ladestationen gestellt werden. Bis zu 3.000 Normal- und 1.500 Schnellladepunkte werden in diesem Durchgang gefördert.

Um die ökonomisch und ökologisch effizienteste Ladelösung zu finden, braucht es speziell für Kunden- und Mitarbeiterparkplätze in Gebäuden einen ganzheitlichen Ansatz. Die Basis bilden intelligente Ladesysteme, die die Einbindung dezentraler Energieversorgungskonzepte, wie die Kombination mit einer Photovoltaikanlage und eines Energiespeichers, berücksichtigen.

Darüber hinaus sind viele Netzanschlusspunkte von Unternehmen oder Supermärkten nicht für den zusätzlichen Bedarf an Elektroautos ausgelegt. Um mehreren E-Autos dennoch ein zeitgleiches Laden zu ermöglichen und die Kapazitäten optimal zu nutzen, sollte ein dynamisches Lastmanagementsystem zum Einsatz kommen.

Am Gebäudeanschluss, dem Ort des zentralen Sicherungskastens, wird eine Lastmessung aufgebaut. Diese überwacht kontinuierlich, wie viel Leistung im Gebäude verbraucht wird bzw. zur Verfügung steht und verteilt die verfügbare Ladeleistung an den Ladestationen optimal auf alle zu ladenden E-Autos. Ist der Stromverbrauch im Gebäude gerade gering, steht mehr Strom zum Laden der Elektroautos an den Ladesäulen zur Verfügung. Damit ist ein zeitgleiches Laden möglich, ohne dass kostenintensive Lastspitzen und Netzüberlastungen entstehen.

Autor: Patrick Streiter, Projektleiter Elektromobilität, Energielenker Projects GmbH

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Neues Gebäudeenergiegesetz tritt ab November 2020 in Kraft

Neues Gebäudeenergiegesetz in Kraft

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) für energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude gilt ab 1. November 2020. Das GEG führt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hin. Damit werden die Regelungen zur Gebäudeeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Wärme vereinheitlicht und die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig umgesetzt. Im Jahr 2023 sollen die aktuellen Anforderungen nochmals überprüft werden.

Für bereits genehmigte Bauvorhaben gelten weiterhin die bisherigen Regelungen. Für Bauvorhaben mit Bauantragsstellung bzw. Bauanzeige ab dem 1. November 2020 ist das GEG anzuwenden. Für genehmigungs-, anzeige- und verfahrensfreie Vorhaben wie zum Beispiel für viele Sanierungen gilt der Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung. Liegt dieser nach dem 31. Oktober 2020, so ist das GEG anzuwenden.

Mit dem GEG erfolgt eine Umstellung auf neue Normen. Architekten und Planer müssen ab 2024 die DIN V 18599:2018-09 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ als alleinige Bilanzierungsregel für den Nachweis der energetischen Qualität von Gebäuden berücksichtigen. Das bisherige Berechnungsverfahren nach DIN V 4108-06 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden“ und DIN V 4701-10 „Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen“ wird damit abgelöst.

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Elektronische Zutrittskontrolle im Krankenhaus

Elektronische Zutrittskontrolle im Krankenhaus

Die elektronische Zutrittskontrolle muss insbesondere in Krankenhäusern zwei Anforderungen erfüllen. So auch in der Uni-Klinik Hamburg-Eppendorf: Für Ärzte, Sanitäter, Patienten und ihre Angehörigen müssen die Gebäude öffentlich zugänglich sein. Behandlungsräume und Medikamentenlager dürfen jedoch nur Berechtigten offenstehen und während besonderer Sicherheitssituationen (Epidemien) muss der Zugang zu bestimmten Bereichen temporär eingeschränkt werden können. Software-Lösungen mit hoher Integrationsfähigkeit in die vorhandene Architektur und in bestehende IT-Systeme kontrollieren den Zutritt.

Der Workflow zur automatischen Vergabe der Zugangsrechte erfolgt über einen standardisierten Internet-Browser; spezielle Software auf Client PCs muss dazu nicht installiert werden. Schnittstellen zu den Personalverwaltungssystemen sorgen für den reibungslosen Ablauf bei Personalzu- und abgängen. Genutzt werden können alle gängigen Ausweisverfahren, auch die biometrische Identifikation ist integrierbar. Auf Wunsch der Klinikmitarbeiter wurde die Chipkarte beibehalten. Durch die umfangreiche Stammsatzverwaltung wächst das elektronische Zutrittskontrollsystem problemlos mit, wenn sich die Zahl der Nutzer erhöht. Im System können beliebig viele Steuereinheiten angeschlossen werden. Das öffnet dem Anwender die Möglichkeit für zahllose Variationen und eine nahezu unbegrenzte zeitliche und örtliche Steuerung der Zugangskontrolle. Die Kombination aus Online- und Offline-Komponenten bietet Möglichkeiten für Räume, Schränke, Spinde usw..

Die Zutrittsrechte werden in einem Ausweisverwaltungssystem verwaltet und für die Offline-Einheiten auf die Ausweise wie z. B. die Klinikkarte übertragen. Das ermöglicht der Klinik, die Zugangsberechtigungen selbst zentral zu verwalten. Die mögliche Kopplung mit Fluchtwegsystemen, Brandmelde- und Alarmanlagen sind Bestandteil des Systems. Für das Alarm-Management lassen sich verschiedene Alarmprioritäten und -typen vergeben. Zudem lässt sich das System um eine Zeiterfassung, Personaleinsatzplanung und einen Sicherheitsleitstand erweitern. 

Autor: Susanne Christmann, Leitung Marketing, Primion Technology GmbH

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Gleichstrom-Technologie auf dem Vormarsch

Gleichstrom-Technologie auf dem Vormarsch

Der steigende Anteil erneuerbarer Energien, der Ausstieg aus der Atomenergie sowie die hohen Strompreise stellen die deutsche Industrie vor große Herausforderungen. Regenerative Energien aus Photovoltaik- oder Windkraftanlagen werden derzeit noch aufwendig aufbereitet, um sie in die Wechselstromnetze der Energieversorger einzuspeisen.

Die moderne Halbleitertechnologie bietet heute die Möglichkeit, weitgehend auf Wechselstrom zu verzichten und ganzheitliche Gleichstromnetze oder -systeme aufzubauen. Dadurch fallen verlustreiche Wandlungsprozesse weg. So können Betreiber von Rechenzentren oder Bürogebäuden beispielsweise mit 380 Volt Gleichspannung bis zu zehn Prozent Energie im Vergleich mit Wechselstrom einsparen. Zudem wird die Integration von Batteriespeichern in das Gesamtkonzept einfacher und effizienter.

Obwohl der Einsatz von Gleichstrom in Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen, Zügen oder der Industrie seit Jahren zum Standard gehört, ist der Einsatz in öffentlichen oder halböffentlichen Gebäuden nicht sehr verbreitet. Gründe hierfür sind oftmals fehlende Erfahrung bei der Planung und Ausführung.

Autor: Tilo Püschel, Channel Development Manager Smart Industries, Bachmann GmbH

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Effiziente Raumluftkonzepte

Effiziente Raumluftkonzepte

Kleinste Tröpfchen mit SARS-CoV-2-Erregern stellen in der Raumluft, z. B. in Klassenzimmern, Besprechungsräumen und Großraumbüros, eine hohe unkontrollierbare Infektionsgefahr dar. Bis wirksame Impfstoffe zur Verfügung stehen, sind technische Lösungen erforderlich, um die Pandemie einzudämmen. Die Installation komplexer Gebäudelüftungstechnik ist aufwendig, teuer und im Gebäudebestand häufig nicht umsetzbar. Lüften über Fenster wiederum ist durch den undefinierten Luftaustausch unsicher und spätestens im Winter aufgrund der Außentemperaturen nicht mehr ohne Weiteres möglich.

In den Fokus rücken daher mobile Luftreiniger. Sie verfügen über hocheffiziente Schwebstofffilter, die Partikel aus der Raumluft herausfiltern und teilweise mit Plasma- und UV-Sterilisationssystemen kombiniert werden können. Durch das Umluftverfahren wird die Rauminnenluft permanent gereinigt.

Betreiber tun gut daran, untersuchen zu lassen, ob der Einsatz solcher Luftreiniger in geschlossenen Räumen effektiv zur Reduzierung der Infektionsgefahr mit SARS-CoV-2 beiträgt oder ob bereits einfachere Luftreinheitskonzepte zielführend sind. Hierfür sind neben der theoretischen Betrachtung unterschiedlicher Funktionstypen, Simulationen u. a. in Abhängigkeit räumlicher Gegebenheiten, Wärmelasten, Strömungsverhältnissen und Aufstellort der Luftreiniger durchzuführen.

Autor: Dr.-Ing. Udo Gommel, Leiter der Abteilung Reinst- und Mikroproduktion, Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA

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Sicherheitskennzeichen nicht mischen

Sicherheitszeichen nicht mischen!

Die aktualisierte Ausgabe der Norm DIN EN ISO 7010 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen“ wurde dem aktuellen Stand der Technik angepasst und ist seit Juli 2020 ohne Übergangsfrist gültig und damit in den Arbeitsstätten sofort anzuwenden. Neben neuen Piktogrammen wurden auch Wassersicherheitszeichen aus der internationalen Norm ISO 20712 übernommen. Die Symbole für die Sicherheitskennzeichnung in Betrieben finden sich teilweise in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 wieder.

Das Mischen von alten und neuen Zeichen ist nicht zulässig. Sollten Betreiber von Arbeitsstätten die neuen Sicherheitszeichen nicht anwenden oder auf veraltete Symbole zurückgreifen, müssen sie durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit von Personen gewährleisten.

Autor: Peter von Söhnen, Abt. Baulicher Brandschutz, Bierbaum Brandschutz & Industrieelektrik GmbH

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Planung und Einbau von Wassernebel-Löschanlagen

Planung und Einbau von Wassernebel-Löschanlagen

Die VdS-Richtlinien 3188 für Wassernebel-Sprinkleranlagen und Wassernebel-Löschanlagen (Hochdruck-Systeme) wurden umfassend überarbeitet und u.a. um Konzepte für Wandsprinkler in Büros und Aufenthaltsbereichen ergänzt.

Die sichere Planung, Installation und Handhabung der Wassernebel-Systeme gewährleisten die Richtlinien VdS 3188, veröffentlicht vor fünf Jahren als erster europäischer Standard für diese immer wichtiger werdenden Systeme. Neu erstellt wurden u.a. Hilfen für den Einsatz von Schaummitteln, für Wasserversorgung und Filter oder die Betriebsdauer gemäß prEN 14972. Inklusive sind jetzt auch Konzepte für Wandsprinkler in Büros und Aufenthaltsbereichen, spezifiziert durch Realbrandversuche.

Die Neuauflage der Richtlinien VdS 3188 bietet allen Verantwortlichen für Wassernebel-Löschanlagen sowie Behörden und Versicherern gewohnt präzise Hilfestellungen zum Sichern zuverlässiger Wirksamkeit. Die VdS-Richtlinien können im VdS-Shop zum Preis von 93,63 Euro bestellt werden.

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Planungshilfe für E-Ladestationen in Gebäuden

Planungshilfe für E-Ladestationen in Gebäuden

Mit der neuen Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität“ hat die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik einen Leitfaden für die Anforderungen der Elektromobilität in der Gebäudeplanung entwickelt. Die Richtlinie befasst sich mit der Schaffung und der konkreten Ausstattung und Ausgestaltung von Ladeplätzen in Gebäuden.

Die VDI 2166 Blatt 2 richtet sich an Planer, Architekten und Bauherren für Neubauten sowie Bestandsgebäude und beschreibt, welche Form von Ladeplatz in welchem Gebäudetyp passend ist. Dazu zählt auch die Planungshilfe für Ladeplätze verschiedener Fahrzeugtypen wie Pkw und zweirädrige Fahrzeuge. Neben der Ermittlung des Energiebedarfs der Fahrzeuge und der Ladestationen sowie Hinweisen zur technischen Einbindung von Ladestationen, gibt sie Hilfestellung bei der Beschilderung der Parkplätze und deren optimaler Größe.

Die Richtlinie ist im September 2020 als Weißdruck erschienen und ersetzt den Entwurf von Juni 2019. Die aktuelle Richtlinie kann kostenpflichtig beim Beuth-Verlag oder beim VDI-Verlag bestellt werden.

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Brandschutz im Kleinbetrieb

Brandschutz im Kleinbetrieb

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) informiert in der Arbeitssicherheitsinformation ASI 9.30 über Brandschutz in Kleinbetrieben. Diese enthält auch eine Mustercheckliste für eine Brandverhütungsschau.

Die Arbeitssicherheitsinformation ASI 9.30 „Brandschutz im Kleinbetrieb“ erklärt Grundlagen zu Bränden sowie zum vorbeugenden Brandschutz. Außerdem werden Hinweise und Maßnahmen zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz, z.B. zu Flucht- und Rettungswegen, gegeben. Auch die Brandklassen sowie die Brandbekämpfung werden erläutert. In der Broschüre findet sich außerdem eine Mustercheckliste für eine Brandverhütungsschau. Diese Liste ist jedoch nicht abschließend und muss auf die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes angepasst und ergänzt werden. Eine solche Überprüfung sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.

ASI 9.30 "Brandschutz im Kleinbetrieb"

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E-Rechnung für öffentliche Aufträge bald Pflicht

E-Rechnung für öffentliche Aufträge bald Pflicht

Ab 27. November 2020 ist die elektronische Rechnungsstellung für öffentliche Aufträge des Bundes verpflichtend. Ab diesem Stichtag müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden. 2021 folgen die Bundesländer und weitere öffentliche Auftraggeber.

Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anstelle auf Papier oder in einer Bilddatei wie z. B. als PDF – in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dar. Dies gewährleistet, dass Informationen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden, elektronisch übermittelt und empfangen, sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können.

Für die Ausstellung von E-Rechnungen an die Bundesverwaltung ist grundsätzlich der Standard XRechnung in der jeweils gültigen Fassung zu verwenden. Zusätzlich kann jeder andere Standard (z. B. ZUGFeRD ab Version 2.1.1 im Profil XRechnung) verwendet werden, wenn dieser den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931), der E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV) und den Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattformen des Bundes entspricht.

Die Datev will ab September ein „Zusatzmodul Rechnungsschreibung“ anbieten. Darüber können Unternehmen E-Rechnungen per Knopfdruck gesetzeskonform im richtigen Rechnungsformat erstellen und übermitteln. Das Modul erfüllt automatisch die Vorgaben für elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung und unterstützt die Rechnungserstellung im Format ZUGFeRD 2.1 und XRechnung.

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