Planerbrief 21 – Juli-August 2019. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Elektromobilität als Chance nutzen

Die Mobilität befindet sich im Wandel. Wir müssen aufhören über den Klimawandel und Umweltschutz zu reden. Wir müssen handeln, an Lösungen arbeiten und Taten sprechen lassen.

Zum Erreichen der Klimaziele führt kein Weg an batterieelektrischen Fahrzeugen vorbei. Für eine großflächige Verbreitung müssen jedoch Vorurteile beseitigt und die Akzeptanz in der Bevölkerung geschaffen werden. Elektrofahrzeuge sind lange nicht mehr auf die Kurzstrecke limitiert und Reichweiten von über 500 Kilometer sind möglich. Am Beispiel von StreetScooter konnte die RWTH Aachen mit ihrem Return-on-Engineering-Konzept ebenso zeigen, dass die Entwicklung und Produktion von Elektrofahrzeugen mit kundenorientierten, agilen Methoden schnell und günstig erfolgen kann. Ebenso befindet sich die Ladeinfrastruktur in Deutschland im Aufbau, wobei noch diverse gesetzliche Hürden aus dem Weg zu räumen sind. Bereits heute stehen über 17.000 öffentliche Ladesäulen zur Verfügung. Erfahrungsgemäß wird jedoch das klassische Laden an einer Tankstelle ein Auslaufmodell sein und Laden zu Hause oder am Arbeitsplatz die dominierende Variante werden. Hierfür sind bereits heute intelligente Technologien mit 11 bis 22 kW Leistung auf dem Markt, die auch für die Zukunft ein sicheres Investment darstellen. Insbesondere werden bidirektionales Laden und Smart Grid Technologien immer wichtiger.

Autor: Prof. Dr.-Ing. Achim KampkerChair of Production Engineering of E-Mobility Components (PEM), RWTH Aachen University

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Energetisch bauen

Das neue Fachportal  Energieeffizientes Bauen und Sanieren (FEBS) der Deutschen Energie-Agentur (dena) im Auftrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zeigt die wichtigsten Gesetze zur Energieeinsparung und informiert über individuelle Sanierungsfahrpläne und Fördermöglichkeiten. Es richtet sich an Experten der Energieberatung. Das Portal stellt Wissenswertes zur Planung und Umsetzung am Bau, in der Gebäudetechnik und im Gebäudebetrieb bereit.

Autor: Beatrice Kuhn, Teamleiterin Kommunikation Energieeffiziente Gebäude, Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

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Sorgenfrei durch LED-Straßenleuchten?

Leuchten mit LED-Technologie lösen konventionelle Beleuchtung im Außenraum zunehmend ab. Neben deutlichen Vorteilen wie höherer Energieeffizienz und besserer Lichtlenkung und -steuerung besitzen LED-Leuchten jedoch manche technische Eigenschaften, die bei unzureichender Beachtung zu negativen Effekten führen können.

Der Lichtstrom ist in hochwertigen LED-Leuchten einstellbar, somit können die Leuchten für den jeweiligen Standort angepasst werden. Zusätzlich ist eine zeitliche Änderung des Lichtstroms während der Dunkelstunden ebenfalls möglich. Diese Freiheiten sind einerseits ein Gewinn für die Lichtplanung, andererseits macht es diese komplexer und aufwendiger.

Eine weitere neue Möglichkeit besteht in der allmählichen Erhöhung der elektrischen Leistung während des mehrjährigen Betriebszeitraums. Dies ist nötig, falls die Beleuchtung einen konstanten Lichtstrom liefern soll. Die Leistungserhöhung ist im Treiber programmierbar und wird oft vor der Installation festgelegt. Dazu muss jedoch der zeitliche Rückgang des Lichtstroms aufgrund von Alterung bekannt sein, was über einen Zeitraum von 100.000 h sehr schwierig ist. Außerdem ist die Elektronik um ein Vielfaches komplexer als bei konventioneller Beleuchtung, was die Untersuchung der Zuverlässigkeit erschwert. Das Fachgebiet Lichttechnik der TU Darmstadt forscht dazu im vom BMWi geförderten Projekt „Zuverlässigkeit und Lebensdauer von LED-Komponenten, Modulen und Systemen und Konsequenz für die Auslegung langzeitstabiler LED-Leuchten“.

In den letzten Jahren wird der Lichtfarbe mehr Beachtung geschenkt. So wird in vielen deutschen Kommunen kaltweißes Licht mit Farbtemperaturen von 5000 K und höher nicht mehr eingesetzt. Die örtliche Verteilung der Farbtemperatur auf der Straßenoberfläche wird meist nicht betrachtet, da die Farbtemperatur einer Leuchte nur in senkrechter Richtung gemessen wird. Daher kann es dazu kommen, dass sich je nach Winkel die Lichtfarbe stark ändert, obwohl für die Leuchte nur ein Wert der Farbtemperatur von beispielsweise 4000 K deklariert wurde. Es lohnt sich daher, die technischen Eigenschaften von LED-Straßenleuchten bereits vor der Umrüstung genau zu betrachten.

Autor: Dr.-Ing. Max Wagner, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Fachgebiet Lichttechnik, TU Darmstadt

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Elektronische Sicherheitstechnik legt zu

Im Vergleich zum Vorjahr legte der Markt für elektronische Sicherheitstechnik um 5,6 Prozent auf knapp über 4,4 Milliarden Euro zu. Im nach wie vor größten Segment der Sicherheitstechnik, der Brandmeldetechnik, stieg der Umsatz in 2018 um mehr als sechs Prozent auf über zwei Milliarden Euro. Die Branche geht auch 2019 von einem Aufwärtstrend aus, muss sich aber zwei wesentlichen Herausforderungen stellen.

So hat der Fachkräftemangel für die Hersteller und Errichter enorme Auswirkungen. Eine Stelle kann oft erst nach mehr als 12 Monaten nachbesetzt werden. Darüber hinaus werden Vernetzung und Digitalisierung sowie das Thema Cybersicherheit der eingesetzten Produkte, Systeme und Dienstleistungen in den kommenden Jahren dringliche Aufgaben sein. Smart Home und Smart Building werden Realität. Im Dreieck aus Komfort, Energieeffizienz und Sicherheit nimmt Cybersicherheit einen zentralen Platz ein. Digitale Technologien müssen sicher und vertrauenswürdig sein – darauf müssen sich die Nutzer verlassen können. Nur so können neue Dienste und Geschäftsmodelle entstehen, die sich am Markt behaupten.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Die Kombination von Brandschutz und Barrierefreiheit

Besonders für Personen wie Kinder, Senioren oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen stellen Türen im Alltag oft eine Barriere dar. Die Möglichkeit zur freien Bewegung in öffentlichen oder privaten Gebäuden sowie das ungehinderte Betreten und Verlassen, vor allem im Fluchtfall, ist eine – auch gesetzlich geregelte – Voraussetzung.  Das gilt nicht nur für solche sensiblen Bereiche wie Krankenhäuser oder Pflegeheime. Auch in Hotels, Schulen, Einkaufszentren – im Grunde in jedem Gebäude – ist Barrierefreiheit ein Thema.

Eine Herausforderung stellen dabei Feuer- und Rauchschutztüren dar. Für diese gilt grundsätzlich, dass sie selbstschließend sein müssen, um im Brandfall das Eindringen von Rauch und Feuer zu verhindern. Dadurch werden solche Türen schnell zu Barrieren, da Kinder, ältere oder behinderte Menschen häufig nicht die Kraft haben, schwere Brandschutztüren ohne fremde Hilfe zu öffnen. Personen, die auf Gehhilfen oder einen Rollstuhl angewiesen sind, sind in ihrer Bewegungsfreiheit ebenfalls eingeschränkt.

Die Kombination von Brandschutz und Barrierefreiheit wurde in der Vergangenheit durch die seit langen Jahren gültigen Brandschutzbestimmungen für Feuer- und Rauchschutztüren erschwert.

Grundlagen des Brandschutzes und Normenlage

Die DIN 4102 ist in allen Bundesländern geltendes Baurecht für den vorbeugenden baulichen Brandschutz. Sie definiert Brandschutztüren und -tore als “Feuerschutzabschlüsse”.

Feuerschutzabschlüsse sind selbstschließende Abschlüsse wie Türen und Tore, die dazu bestimmt sind, den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden zu verhindern. Üblicherweise werden für diese Anwendung nach DIN EN 1154 zugelassene Türschließer eingesetzt. Oft werden Feuerschutzabschlüsse auch mit Feststellanlagen betrieben. Dies bedeutet, dass die Tür für die tägliche Nutzung elektromagnetisch offengehalten wird. Im Brandfall jedoch schließt sie selbsttätig über eine zugelassene Auslösevorrichtung, die über einen eigensicheren Brandmelder angesteuert wird.

Rauchschutztüren müssen gemäß DIN 18095 ebenfalls selbstschließend sein.

Als geeignete Schließmittel, die Türen selbsttätig schließen, gelten in der Regel Türschließer und immer häufiger auch Drehtürantriebe (siehe Abb. 1), die nach folgenden Normen / Richtlinien zertifiziert sind.

  • Gemäß MBO müssen Feuerschutzabschlüsse selbstschließend sein. Dies wird in den Zulassungsverfahren des DIBt entsprechend geprüft
  • DIN EN 1154 thematisiert Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf. Die Berechnung des erforderlichen Schließmoments ist hier definiert. Im Kern heißt es: Je breiter und schwerer eine Tür ist, desto höher ist das erforderliche Schließmoment und damit auch die aufzubringende Öffnungskraft.
  • DIN EN 14637 behandelt elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/ Rauchschutztüren. Sie ist seit Januar 2009 Bestandteil der Bauregelliste A Teil 1
  • DIN 18263-4 behandelt Türschließer mit hydraulischer Dämpfung, speziell Türschließer mit Öffnungsautomatik (Drehtürantriebe). Drehtürantriebe sichern einerseits den kontrollierten Schließablauf, andererseits öffnen sie Türen in der täglichen Nutzung automatisch. Nach Auslösen der Feststellung wird der Antrieb stromlos und öffnet die Türen nicht mehr automatisch. Sie sind dann schwergängiger zu handhaben.

Die DIN EN 14637 behandelt, wie die meisten Normen rund um Brandschutz, größtenteils die Funktion einer elektrisch gesteuerten Feststellanlage mit Türschließern und automatischen Türantrieben.

Bei Feststellanlagen mit automatischen Drehtürantrieben muss bei einem Feuer oder einer Störung die Einleitung der automatischen Öffnung der Tür durch elektrisch wirkende Schutzeinrichtungen oder automatische Impulsgeber sowie jegliche Feststell- und Schließverzögerungsfunktionen eines automatischen Türantriebs abgeschaltet werden (DIN EN 14637:2008-01, 5.5.4).

Antriebssysteme für automatische Feuer-/Rauchschutztürsysteme (automatische Türantriebe) dürfen die wesentliche Feuerschutzfunktion und/oder Rauchschutzeigenschaft einer Türanlage nicht beeinträchtigen.

Barrierefreie Begehung bei vollem Brandschutz

Die DIN EN 14637 ist die erste Norm, die das Thema Barrierefreies Bauen mit Brandschutz in Einklang bringt.

Beispielsweise sind Türschließer mit Freilauffunktion nicht nur in der DIN EN 14637 erfasst, sondern nach DIN 18040 und DIN SPEC 1104 ab Schließergröße EN 3 für barrierefreie Türen empfohlen. Freilauftürschließer, wie z.B. Türschließmittel mit elektrisch betriebener Feststellvorrichtung und Freilaufgestänge, dürfen dort eingesetzt werden, wo Feuer-/Rauchschutztüren frei beweglich bleiben müssen – in der Funktion vergleichbar mit Türen ohne Türschließer. Eine konstante Feststellung der Tür ist nicht möglich (DIN EN14637, A.4.2.5).

Bei Türen, die mit Türschließern versehen werden, unterstützt die Freilauffunktion den barrierefreien Durchgang einer Feuer- und Rauchschutztür (z. B. dormakaba TS 99 FL/TS 99 FLR, als integrierte Variante ITS 96 FL). Schließer mit Freilauffunktion sind somit gleichzeitig für das Barrierefreie Bauen und für den vorbeugenden Brandschutz geeignet.

Niedrigenergie-Antriebe/kraftunterstützte Antriebe dürfen, wenn sie nicht als Feststellanlage geplant sind, die kraftunterstützte Öffnungsfunktion dieser Geräte im Brandfall nicht unterbrechen oder automatisch abschalten, damit der erleichterte Ausgang für die Gebäudebenutzer so lange wie möglich erhalten bleibt. Aus diesem Grunde werden derartige Geräte nicht als Komponenten einer Feststellanlage angesehen. Die Funktion muss in der Installationsanleitung deutlich angegeben sein, so dass der Gebrauch elektrisch wirkender Schutzeinrichtungen und/oder automatischer Impulsgeber ausgeschlossen ist (DIN EN 14637:2008-01, 5.5.5). Die Herausforderung dabei: Sämtliche Prüfgrundlagen für Drehtürantriebe an Feuer- und Rauchschutztüren gehen immer von einer Feststellanlage aus. Die DIN EN 14637, Punkt 5.5.5, Abschnitt 2 stellt keine Prüfgrundlage dar, so dass die Ausführung eine Zustimmung im Einzelfall mit sich bringen kann.

Der Niedrigenergieantrieb unterstützt die manuelle Öffnung und der eingebaute Türschließer im Antriebssystem stellt sicher, dass die Tür nach den Brandschutzbestimmungen selbstschließend bleibt. Mit Aufnahme der DIN EN 14637 in die Bauregelliste wird normenseitig explizit auf ein leichtes Begehen von Brandschutztüren hingewiesen.

Barrierefreies Bauen stellt eine gesellschaftliche Verantwortung für alle dar. Vorausschauend geplante Gebäude stehen allen Menschen offen und sind damit für jedermann nutzbar – ohne fremde Hilfe und Einschränkung. Eine wichtige Basis für barrierefreies Bauen sind die Normen und Standards. Die Teile 1 (öffentliche Gebäude) und 2 (Wohnungen) der DIN 18040 beschreiben insbesondere die Anforderungen für Türen.

Praxistaugliche Lösungen

Der Konflikt, der durch die Kombination von Brandschutz und Barrierefreiheit entstehen kann, lässt sich durch frühzeitige Zusammenarbeit von Planern und Architekten mit den Experten der Hersteller vermeiden.

Dabei helfen vor allem Produktlösungen, die den kombinierten Anforderungen an Brandschutz und Barrierefreiheit gerecht werden – und dies auch noch mit ansprechendem Design. Türschließer mit einem stark abfallenden Öffnungsmoment ermöglichen eine leichte Türbegehung nach DIN 18040 und DIN SPEC1104 (z. B. dormakaba TS 98 XEA). Türschließer mit einer Freilauffunktion erlauben bereits ab 0° Türöffnungswinkel ein nahezu widerstandsloses Begehen von Türen.

Wenn die Bestimmungen der Richtlinien für Feststellanlagen und DIN 18263-2 gefordert sind, können automatische Drehtürantriebe (z. B. dormakaba ED 100/250) als zugelassene Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren eingesetzt werden.

Im Türschließer-Modus sind diese Drehtürantriebe für die manuelle Bedienung optimiert. Hier erleichtert die von dormakaba eingesetzte Power-Assist-Funktion zusätzlich das Öffnen der Tür von Hand. Mit dieser Funktion kann die Tür barrierefrei nach DIN 18040 und DIN SPEC 1104 begangen werden, und das bis zum für den jeweiligen Antriebstyp vorgesehenen Maximum von Türbreite und Gewicht. Mittels Taster kann die Tür im Türschließer-Modus vollautomatisch geöffnet werden. Kombinationen aus manueller Türbegehung und automatischer Öffnung sind ebenfalls möglich.

Eine weitere Besonderheit ist die Servounterstützung für Drehtürantriebe (z. B. bei ED 100/250), die aufgewendete Kraft wird erkannt und die benötigte Unterstützung entsprechend angepasst, individuell je Nutzer. Dies erzeugt somit das positive Gefühl, die Tür leicht begehen zu können.

Um im Brandfall diese Funktion weiter nutzen zu können, gibt es Lösungen, die der DIN EN 14637, Punkt 5.5.5, Abschnitt 2 entsprechen (z. B. dormakaba ED 250 PA).

Solche Lösungen können als Türschließer mit Öffnungshilfe angesehen werden, sofern sie nicht Bestandteil einer Feststellanlage sind. Demnach muss der Nutzer die Tür immer von Hand öffnen. Der Antrieb unterstützt die Öffnung und überwindet dabei die Schließkräfte so, dass die Öffnungskraft je nach Einstellung nur noch 23 N beträgt. Sobald der Nutzer die Tür loslässt, sorgt der eingebaute Türschließer dafür, dass die Tür nach eingestellter Schließkraft selbstständig schließt.

Da diese Lösung keine Komponente einer Feststellanlage ist, darf die kraftunterstützte Öffnungsfunktion im Brandfall nicht unterbrochen oder automatisch abgeschaltet werden.

Damit bleibt der erleichterte Ausgang für die Gebäudenutzer erhalten.

Normativ dürfen elektrisch wirkenden Schutzeinrichtungen und/oder automatischer Impulsgeber nicht angeschlossen werden.

Die im Markt erhältlichen kombinierten Lösungen sind nicht als gleichwertig sicher einzustufen, von einem Einsatz ist daher abzuraten. Meist greift dabei eine Sondersteuerung in das zugelassene Sicherheitssystem einer Feststellanlage ein, indem es die Rauchschaltzentrale überbrückt, einen automatischen Reset nach Auslösung ermöglicht, sodass das eigentliche Schutzziel der Feststellanlage nicht mehr vollständig gewährleistet werden kann. Diese Lösungen sind als kritisch anzusehen, da die verwendeten Grundsteuerungen nicht für sicherheitstechnische Anwendungen geeignet und die Schaltung nicht redundant (einfehlersicher) ausgelegt ist.

Autor: André Hugendick, Product Management Market, dormakaba Deutschland GmbH

Weitere Informationen:

  • DIN 4102: „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“
  • DIN EN 1154: „Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf“
  • DIN 18095: „Rauchschutztüren“
  • DIN EN 14637: „Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren“
  • DIN 18263-4: „Türschließer mit hydraulischer Dämpfung; Teil 4: Türschließer mit Öffnungsautomatik (Drehflügelantrieb)“
  • DIN 18040: „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen; Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude; Teil 2: Wohnungen“
  • DIN SPEC 1104: „Türbeschläge zur Nutzung durch Kinder, ältere und behinderte Personen in privaten und öffentlichen Gebäuden – Ein Leitfaden für Planer“
  • Planerbrief 21 – Juli-Agust 2019
  • Planerbrief – Übersicht

Neue Norm für Linienförmige Wärmemelder

Wo Standardbrandmelder an ihre Grenzen stoßen, kommen Linienförmige Wärmemelder zum Einsatz. Diese ermöglichen Branddetektion auch bei schwierigen Umgebungsbedingungen wie extremen Temperaturen, Luftfeuchtigkeit oder verschmutzter Luft. Seit Mai 2019 ist für „Rückstellbare Linienförmige Wärmemelder“ die neue Europäische Produktnorm DIN EN 54-22 für Brandmeldeanlagen in Kraft getreten. Linienförmige Wärmemelder, die bisher in Anlehnung an die DIN EN 54-5 für „Punktförmige Wärmemelder“ zertifiziert wurden, dürfen seit Ablauf der Übergangsfrist nun nicht mehr eingesetzt werden. Damit erfüllen nur noch DIN EN 54-22 geprüfte und zertifizierte Geräte die Normen- und Richtlinienkonformität.

Autor: Markus Meer, Produktmanager Brandmeldesysteme, Securiton GmbH Alarm- und Sicherheitssysteme

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Studie Wohnen 65plus

Eine Studie im Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Baustoff-Fachhandel liefert aktuelle Zahlen zur demografischen Entwicklung und gibt Aufschluss über die Wohnverhältnisse und -ansprüche älterer Menschen. Sie ist in der Verlagsgesellschaft Rudolf Müller erschienen und kostet 399,00 Euro.

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VDI-Richtlinie für Elektro-Ladestationen

Die neue Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität“ zeigt, wie Ladeplätze für verschiedene Fahrzeugtypen an Gebäuden konkret ausgestaltet sein können. Sie zeigt Ladeplatzformen für verschiedene Gebäudetypen u.a. an Wohngebäuden, Geschäften, Einkaufszentren, Arbeitsstätten sowie öffentlichen Parkhäusern und Tiefgaragen auf. Das neue Blatt 2 gilt als Ergänzung zur VDI-Richtlinie 2050 Blatt 5 „Anforderungen an Technikzentralen – Elektrotechnik“, das die Anforderungen an Elektromobilität noch nicht beschreibt.

Die Richtlinie erschien als Entwurf im Juni 2019.

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Leitfaden für die Sicherheitsstromversorgung

Im VDE-Verlag ist das Fachbuch „Elektroinstallationen in baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung“ von Wolgang Matheis für 29,80 Euro erschienen. Das Buch umfasst 260 Seiten.

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Wartung und Instandhaltung einer BMA / SAA gemäß DIN 14675

Auffrischungsseminare BMA und SAA nach DIN 14675

Ab September 2019 bietet die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bundesweit Auffrischungsseminare für verantwortliche Personen für Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) nach der neuen DIN 14675-2 an. Diese Norm fordert zertifizierte Fachkräfte BMA und SAA seit April 2018 dazu auf, ihre Kenntnisse spätestens alle vier Jahre aufzufrischen und durch Schulungsnachweise zu belegen.

Das Seminar vermittelt die aktuellen Normenänderungen der DIN 14675-1, DIN 14675-2, DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2 sowie DIN VDE 0833-4 und zeigt relevante Neuerungen im Baurecht, in der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie und bei der Sprachalarmierung praxisgerecht auf. Das eintägige Seminar richtet sich an Planer, Errichter, Instandhaltungsunternehmen von BMA und SAA, Fachkräfte und verantwortliche Personen für Brandmeldetechnik sowie an Unternehmen, die nach DIN 14675 zertifiziert sind. Mit der Teilnahme an dem Auffrischungsseminar erhalten die Teilnehmer einen Schulungsnachweis, der zugleich den Nachweis einer geforderten Auffrischung nach Tabelle L4 der neuen DIN 14675-2 erfüllt.

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