Planerbrief 43 – September-Oktober 2023. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

KI-Systeme: Chancen nutzen, Risiken kennen

Künstliche Intelligenz (KI) ist zweifelsfrei eine bahnbrechende Erfindung, doch wir müssen uns frühzeitig mit den Risiken beschäftigen. Die Einsatzgebiete von KI sind vielfältig – und natürlich loten auch Cyberkriminelle aus, welche neuen Möglichkeiten die Technologie bietet. So lassen sich etwa gängige Angriffsvektoren wie Phishing oder Malware durch Automatisierung unterstützen. Umgekehrt hilft KI aber auch in der Verteidigung: So kann sie bei der proaktiven Suche nach Sicherheitslücken unterstützen, die Beschaffenheit von Angriffsvektoren erlernen und durch prädiktive Analyse Sicherheitsvorfälle prognostizieren und abwehren.

Doch auch die Technologie selbst kann zum Ziel von Cyberangriffen werden: Wer verstanden hat, wie ein Algorithmus funktioniert, findet auch Möglichkeiten, ihn zu beeinflussen. Zudem bilden die Daten, aus denen die KI lernt, einen Angriffspunkt. Wenn es Hackern gelingt, die Trainingsdaten zu manipulieren oder das System mit falschen Informationen zu füttern, können sie das Lernverhalten der KI steuern und Fehlfunktionen provozieren.

Rund um KI kommen also völlig neue Angriffsszenarien auf uns zu, bei denen etablierte Security-Tools und Best Practices nicht greifen. Dieses Feld gilt es nun zu adressieren. Der wichtigste Schritt dafür ist, zunächst überhaupt ein Bewusstsein für Chancen und Risiken von KI-Systemen zu schaffen.

Autor: Wolfgang Kurz, Geschäftsführer und Gründer, indevis IT-Consulting and Solutions GmbH

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BGV Expertentag Elektrotechnik 2023

Vom 16. bis 18. Oktober 2023 veranstaltet die BGV Immobilien (Badische Versicherungen) in Karlsruhe den BGV Expertentag Elektrotechnik. Sachverständige und Fachleute sind eingeladen, um Wissen, Informationen und Neuigkeiten im Kollegenkreis auszutauschen. Ein umfangreiches Vortragsprogramm liefert Hintergrundinformationen, praktische Aufbauten laden zum Messen, Prüfen und Simulieren ein. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis 10. September 2023 erforderlich. Die Teilnahmegebühr beträgt 299 Euro netto.

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Gefährdungsbeurteilung - Kür oder Pflicht?

Gefährdungsbeurteilung – Kür oder Pflicht?

Verdunstungskühlanlagen sind nicht nur in der Industrie und Energiewirtschaft, sondern auch im Handel, in der Gastronomie sowie an Hotel- oder Bürogebäuden weit verbreitet. Um Schäden für Mensch und Umwelt zu verhindern und die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten, sind Betreiber gesetzlich verpflichtet, verschiedene Prüf- und Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehört u. a. das Führen eines detaillierten Betriebstagebuchs über die Anlage. Zudem müssen regelmäßige mikrobiologische Untersuchungen des Nutzwassers durchgeführt werden, in der Regel alle drei Monate, bei Kühltürmen sogar monatlich. Zusätzlich sind interne Untersuchungen des Nutzwassers alle zwei Wochen vorzunehmen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Meldung von Überschreitungen des Maßnahmenwertes im Zusammenhang mit Legionellen. Nach der Wiederinbetriebnahme der Anlage ist eine „hygienefachliche Untersuchung“ erforderlich, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktioniert. Bestandsanlagen und neue Anlagen oder Änderungen und Stilllegungen müssen der Fachbehörde gemeldet werden. Zudem sind alle fünf Jahre Überprüfungen durch öffentlich bestellte Sachverständige durchzuführen.

Die Grundlage für diese Prüf- und Überwachungspflichten bildet die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Diese Vorgaben dienen dem Schutz von Umwelt und Gesundheit und gewährleisten eine verantwortungsbewusste Nutzung von Verdunstungskühlanlagen.

Ein entscheidender Schritt im Umgang mit Verdunstungskühlanlagen ist auch die Durchführung einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung. Hierbei werden potenzielle Gefahrenquellen ermittelt und die mit dem Betrieb der Anlagen verbundenen Risiken bewertet. Dadurch können mögliche Gefährdungen minimiert oder beseitigt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung einer Verdunstungskühlanlage identifiziert potenzielle Gefahrenquellen wie Legionellen, bewertet die Risiken, analysiert Expositionsmöglichkeiten für Menschen und legt Schutzmaßnahmen sowie einen Notfallplan fest.

Autor: Dr. Andreas Laborius, Geschäftsführer, Ladotec GmbH

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Risiken für die Trinkwassergüte in Gebäuden

Auf Basis der EU-Trinkwasserrichtlinie von Ende 2021 hat sich der deutsche Gesetzgeber entschieden, die bisherige Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vollständig neu aufzusetzen. Die novellierte TrinkwV ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten und setzt damit eine zentrale Vorgabe der EU-Trinkwasserrichtlinie um. Betreiber sind künftig verpflichtet, frühzeitig potenzielle Gefährdungen für die Trinkwassergüte in Gebäuden zu erkennen, um darauf reagieren zu können.

Grundsätzlich müssen alte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Das Gesundheitsamt kann diese Fristen unter genau definierten Umständen verlängern. Zudem wird am 12. Januar 2028 ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser eingeführt, der an allen Entnahmestellen einzuhalten ist. Daher ist es für Planer wichtig, nur noch Produkte für die Trinkwasserinstallation auszuschreiben, die den Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes entsprechen. Nur so kann dieser neue Grenzwert für Blei sicher eingehalten werden. Die neue TrinkwV soll durch geeignete Maßnahmen das Vertrauen der Verbraucher in die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch stärken.

Autor: Dr. Peter Arens, Hygienespezialist, Schell GmbH & Co. KG

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Workflows für Zutrittskontrolle

Workflows für die Zutrittskontrolle

Automatisierte Workflow-Szenarien wickeln Routineaufgaben und ständig wiederkehrende Vorgänge einfach und effizient ab. In der elektronischen Zutrittskontrolle entlasten sie die Personal- und Sicherheitsabteilungen durch standardisierte Prozesse bei der Vergabe und Verwaltung von Zutrittsrechten und optimieren damit Genehmigungs- und Freigabeverfahren. So wird das Sicherheitssystem ständig dem laufenden Betrieb angepasst.

Die Verantwortung wird auf alle Beteiligten verteilt, so dass diese schnell auf neue Gegebenheiten reagieren können. Führungskräfte haben die Möglichkeit, Zutrittsprofile tagesaktuell zu ändern. Auch die Mitarbeiter können Zutrittsrechte mit Angabe der gewünschten Zutrittszeiten beantragen. Der Zutritt zu einem anderen Betriebsstandort, zum Beispiel bei einer Dienstreise, ist damit schon vorab planbar. Im Workflow wird die Anfrage an die Vorgesetzten weitergeleitet. Alle Schritte werden dokumentiert, so dass nachvollziehbar ist, wann und wer das Zutrittsrecht geändert hat. Für alle Administratoren sind die Änderungen einsehbar. Mitarbeiter können über eine Weboberfläche Zugang zu ihrem persönlichen Account erhalten und sehen auf einen Blick die für sie freigeschalteten Funktionen. Der Wachdienst überprüft in einem Lageplan alle aktiven Zutrittskomponenten und am Empfang zeigt das System alle Besucher des Tages an.

Autor: Matthias Kleemeier, Geschäftsführer, PCS Systemtechnik GmbH

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Mängel bei Feuerschutzabschlüssen

Mängel bei Feuerschutzabschlüssen

Feuerschutzabschlüsse sind sicherheitsrelevante Bauteile, die die Nutzbarkeit von Fluchtwegen sicherstellen. Änderungen dürfen nur durch ausgebildetes Fachpersonal durchgeführt werden. Im nachfolgenden Beispiel äußerte ein Betreiber den Wunsch, ein Zutrittskontrollsystem nachzurüsten. Nach Abstimmung mit dem Errichter wurden vier vorhandene T-90-RS-Türen mit einem Elektroöffner nachgerüstet, wobei der Mauerschutzkasten entfernt wurde. Bei anschließender Wartung wurde die unsachgemäße Nachrüstung festgestellt. Die Feuerschutzabschlüsse hatten aufgrund der unsachgemäßen Änderung ihre Zulassung verloren. Die Kosten trägt der Errichter. So einem Fehler kann durch eine gute Ausbildung der Fachkraft vorgebeugt werden.

Autor: Josef Faßbender, Sachverständiger und Geschäftsführer, Deutsche Fachakademie für Türtechnik (DFATT)

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VdS-BrandschutzTage

VdS-BrandSchutzTage 2023

Vom 6. bis 7. Dezember 2023 finden in Köln die 10. VdS-BrandschutzTage statt. Die internationale Fachmesse rund um den anlagentechnischen, baulichen und organisatorischen Brandschutz bietet den Messebesuchern über das Ausstellerangebot hinaus ein breit gefächertes Tagungsprogramm.

Die Tagungen widmen sich folgenden Themen: Baulicher Brandschutz, Hydrantenanlagen, Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Bauen und Brandschutz in Nordrhein-Westfalen. In der zweitägigen VdS-Fachtagung „Feuerlöschanlagen“ werden aktuelle Fallbeispiele und Lösungen aus dem In- und Ausland vorgestellt und diskutiert. Veranstaltet wird die Fachmesse von der VdS Schadenverhütung GmbH.

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Neu: AMEV-Empfehlung für RLT-Anlagen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die neue Empfehlung „RLT-Anlagen“ des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) zum 1. Juli 2023 als technische Arbeitshilfen eingeführt.

Die Empfehlung „Hinweise zur Planung, Ausführung und Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen für öffentliche Gebäude (RLT-Anlagen)“ gibt Planern der öffentlichen Hand Hinweise, wie die Anforderungen der einschlägigen europäischen und nationalen Regelwerke unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Klimaschutz für kommunale und staatliche Gebäude umzusetzen sind.

Die neue Empfehlung für RLT-Anlagen ist eine Zusammenführung der beiden AMEV-Empfehlungen „RLT Anlagenbau 2018“ und „Bedien RLT 2008“. Erforderlich war dies unter anderem wegen fortgeschriebener rechtlicher und normativer Regelwerke sowie der technischen Entwicklung in der Raumlufttechnik. Durch die Fusion entfallen redundante Themenbeschreibungen. Neu aufgenommen sind beispielhafte Systemlösungen und angepasste Empfehlungen zu Raumkühllasten in Verbindung mit geeigneten Anlagentechniken.

Die Empfehlung „RLT-Anlagen“ steht auf der Homepage des AMEV zum kostenlosen Download zur Verfügung: www.amev-online.de.

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protekt 2023

Protekt – KRITIS-Konferenz in Leipzig

Die Messe Protekt findet vom 8. bis zum 9. November in der Kongresshalle am Zoo in Leipzig statt und bringt Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) mit Vertretern der Sicherheitsindustrie sowie regulierender Behörden und Organisationen zusammen.

In diesem Jahr wird die Protekt erstmals in vier parallelen Tracks Expertise vermitteln. Neben den etablierten Tracks Cyber- und Informationssicherheit, Physische Sicherheit und Workshops widmet sich ein neuer Strang am ersten Konferenztag Praxisberichten aus dem Umsetzungsplan kritische Infrastrukturen (UP KRITIS). Dessen Vorträge werden in Kooperation mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorbereitet.

Zu den Highlights zählen Vorträge, die sich mit dem Schutz bestimmter KRITIS-Bereiche beschäftigen. So spielen etwa die Absicherung von LNG-Terminals, die Sicherheit von Lieferketten und die Bedeutung der Trinkwasserversorgung eine wichtige Rolle. Auch zur Informationssicherheit in der Landtechnik und zur IT-/OT-Security in Stadtwerken sind Beiträge geplant. Zudem wird das Zufahrtsschutzkonzept der Stadt Salzburg vorgestellt. Sektorenübergreifende Vorträge setzen sich unter anderem mit dem KRITIS-Dachgesetz, einem vernetzten Risiko- und Resilienzmanagement, Learnings aus der Sicherheit von Rechenzentren sowie Systemen zur Angriffserkennung gegen Cyber-Attacken auseinander.

protekt 2023

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Behandlung und Verarbeitung von "Aufzugs-Notrufen"

VDMA 15324 Aufzugs-Notrufe

Der Verein Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA), Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen, hat mit der Technischen Regel VDMA 15324:2023-06 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ ein aktualisiertes Einheitsblatt erstellt, um für die Befreiung von Personen aus Aufzugsanlagen als auch im Umgang mit den eingehenden Meldungen in den Leitstellen einen Leitfaden für die Handhabung als Empfehlung zu haben.

Änderungen ergeben sich vor allem aus dem Kapitel 4.6 „Sonderthemen“. Dieses wurde in 4.6 „Routineruf“ und 4.7 „technische Meldungen“ aufgeteilt. So muss das Notrufsystem nach EN 81-28 zu Prüfzwecken regelmäßig das Eingangssignal eines Alarms automatisch simulieren (Routineruf) und nachfolgend eine Verbindung zur Aufzug-Notrufempfangsstelle über den selben Kommunikationsweg, wie er auch für den Notruf verwendet wird, aufbauen. Die Häufigkeit des Routinerufs kann vom Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, darf jedoch nach EN 81-28 drei Tage nicht überschreiten. Das Fehlschlagen des Routinerufs wird im Fahrkorb angezeigt und der Betreiber muss sicherstellen, dass zusätzliche geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Da der Routineruf die Überwachung des gesamten Übertragungsweges einschließt, ist eine weitere darüberhinausgehende Überwachung des Übertragungsweges nicht erforderlich.

Bei Unterschreiten der Mindestkapazität oder dem Ausfall der Ersatzstromversorgung muss eine Information an die Aufzug-Notrufleitzentrale erfolgen. Bei Erhalt dieser Meldung müssen geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Bei Eingang einer technischen Defektmeldung des Notrufsystems muss die Aufzug-Notrufleitzentrale geeignete Maßnahmen einleiten.

Das VDMA-Einheitsblatt richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen für den Personentransport und deren Dienstleister, einschließlich Interventionsdienst und Wartungsunternehmen. Die Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem, welche in der TRBS 3121 konkretisiert sind, gelten für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge mit Personenbeförderung nach der Richtlinie 2014/33/EU. Für Aufzüge nach der Maschinenrichtlinie gelten reduzierte Anforderungen. Es wird jedoch empfohlen, für diese Art von Aufzugsanlagen die gleichen Punkte zu erfüllen, wie für Aufzüge nach der Aufzugsrichtlinie. Es gilt nicht für Personen-Umlaufaufzüge, Aufzüge in Windkraftanlagen und Fassadenbefahranlagen.

VDMA-Mitglieder können VDMA 15324:2023-06 (de) in der Datenbank VDMA-Einheitsblätter kostenfrei herunterladen. Nicht-Mitglieder können das VDMA-Einheitsblatt über den Beuth-Verlag beziehen.

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