Planerbrief 15 – Mai-Juni 2018. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Dr. Walter Boermann, VDE - Porträtfoto

Internet of Things: Chance und Muss für die Gebäudetechnik

Industrie 4.0 – die Vernetzung von Produktionsanlagen – ist heute schon ein fester Begriff. Inzwischen erreicht der digitale Wandel auch die Gebäudetechnik. Damit wird das „Internet of Things“ (IoT) zu einem Erfolgsfaktor für die Planung und den Betrieb gewerblicher Immobilien und Kliniken. Denn die drahtlose Vernetzung von internetfähigen Sensoren und Aktoren bietet ein deutliches Plus an Komfort, Sicherheit und Energieeffizienz.

So bringen internetfähige Brandmelder, Einbruchmeldeanlagen, Zutrittskontroll- und Notrufsysteme mehr Sicherheit: Sensoren können ungewöhnliche Bewegungen registrieren und die Signale an zentrale Stellen wie Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste weiterleiten. Auch die Energieeffizienz lässt sich durch die intelligente Steuerung von Systemen und Anlagen wie Heizung, Beleuchtung und Belüftung steigern. Monitoring-Services – etwa zur vorausschauenden Wartung von Aufzügen – erleichtern die Instandhaltung.

Der Zugriff auf die Gebäudetechnik ist via Internet von überall auf der Welt möglich. Test- und Zertifizierungssysteme helfen dabei, hohe Sicherheits- und Interoperabilitätsstandards einzuhalten – und geben damit die nötige Investitionssicherheit. Keine Frage: Wer weitsichtig plant, ist gut beraten, jetzt schon Kurs auf Smart Building 4.0 zu setzen. Denn das wird in Zukunft Standard.

Autor: Dr. Walter Börmann, Leiter Kommunikation + Public Affairs, VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.

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Neuer Studiengang: Smart Building Engineering

Zum Wintersemester 2018/2019 startet an der FH Aachen der neue Bachelorstudiengang „Smart Building Engineering“. Der fachübergreifende Studiengang bietet eine fundierte Ingenieurausbildung, die über die klassische Technische Gebäudeausrüstung deutlich hinausgeht. Er kombiniert Inhalte aus Versorgungstechnik, Bauwesen und Energietechnik mit aktuellen Entwicklungen der Digitalisierung. Mit dem Studiengang soll der starke Bedarf an Fachkräften für das Planen und Bauen von „Smarten Gebäuden“ gedeckt werden.

Autor: Prof. Dr. Bernd Döring, Fachbereich Bauingenieurwesen, FH Aachen

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Neue Anwendungsnorm DIN 14675 Brandmeldeanlagen

Die DIN 14675 wurde überarbeitet und ist im April 2018 neu in zwei Teilen erschienen. Die Aufteilung folgt einem Beschluss des deutschen Rats zur Konformitätsbewertung (DIN KonRat). Gemäß europäischer Dienstleistungsnorm DIN EN 16763:2017-04 sollen Anwendungsnormen jeweils in zwei Teile aufgeteilt werden. In die Überarbeitung der Normenreihe flossen darüber hinaus zahlreiche Erfahrungen aus der praktischen Anwendung ein.

Die neue DIN 14675-1 beschreibt den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen, während die DIN 14675-2 Anforderungen an Fachfirmen definiert. Fester Bestandteil der beiden Normenteile ist das Phasenmodell vom Brandmelde- und Alarmierungskonzept bis hin zur Instandhaltung von BMA, in das die Phasen der DIN EN 16763 übernommen wurden.

Im Teil 1 der Normenreihe wurden unter anderem Begriffsdefinitionen angepasst und ergänzt. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an das Brandmelde- und Alarmierungskonzept konkretisiert sowie Anpassungen bzgl. des Aufstellorts der Brandmelderzentrale vorgenommen. Auch dem Thema Betreiberverantwortung schenkt die DIN 14675-1 mehr Bedeutung als bisher. Zur Erleichterung der Dokumentation von Brandmelde- und Sprachalarmanlagen wurden die Muster der jeweiligen Anlagenbeschreibung im Anhang der Norm aktualisiert. Ein neuer informativer Anhang enthält Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehren (TAB). Hierdurch ergibt sich nun die Chance, die bundesweit über 500 TAB zu vereinfachen und auf die DIN 14675 zu referenzieren.

Die Vorgaben bzgl. der Zertifizierung von Fachfirmen wurden aus dem bisherigen Anhang L der DIN 14675:2012-04 in den Teil 2 der Normenreihe überführt und konkretisiert. Unter anderem wurden den Mindestqualifikationen für die verantwortliche Person die jeweiligen Qualifikationsstufen nach dem europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) zugeordnet. Der Kompetenznachweis für Fachfirmen nach DIN 14675-2 wird durch eine akkreditierte Prüfstelle ausgestellt und muss regelmäßig überprüft werden. Zum Erhalt der Zertifizierung sind u.a. regelmäßige Auffrischungsschulungen bezogen auf normative Änderungen erforderlich.

Autor: Bastian Nagel, Spezialist für Normen und Richtlinien, Hekatron Vertriebs GmbH

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Praxiskonflikt zwischen HOAI und VOB/B

Abweichendes Bausoll und Nachtragsforderungen bereiten häufig Konflikte zwischen Planern, Bauherren und Bauunternehmen. Ein Grund dafür ist die aus Sicht der Praktiker mangelnde Abstimmung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Beide Ordnungsrahmen haben vielfältige Bezüge, die nicht immer widerspruchsfrei sind. Probleme bereiten  vor allem die Grundleistungsbilder der HOAI, auf die im Planervertrag oft pauschal abgestellt wird: Sie entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Weiterhin werden die digitalen Möglichkeiten des Planens und Bauens nicht ausreichend einbezogen. Hieraus resultiert jedoch, dass sich die Planungstiefe zum Teil stark in frühere Phasen verlagert. Zudem lassen die Grundleistungsbilder per Definition keine projektspezifischen Abweichungen vom allgemeinen Anforderungsprofil zu. Für ein besseres Zusammenspiel mit der VOB/B ist eine Modernisierung der HOAI-Grundleistungen geboten. Unabhängig davon empfehlen sich individualisierte Leistungsbilder, die in einer Frühphase kontextbezogen definiert und vertraglich fixiert werden.

Autor: Frank Weißkirchen, Executive Director, Ernst & Young Real Estate GmbH

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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ab 25. Mai 2018

Checkliste Datenschutzgrundverordnung (DGVO)

Am 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Bis dahin sollten in Unternehmen folgende Maßnahmen umgesetzt sein:

  1. Nach außen hin nicht angreifbar machen (Abmahnungen) und öffentlich sichtbare Texte anpassen.
  2. Website: Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweis, verschlüsselte Formulare und Datenschutz-Hinweise.
  3. Fachkundigen Datenschutzbeauftragten benennen (ab 10 Mitarbeiter).
  4. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten anlegen: Tabelle mit einer Auflistung, welche personenbezogenen Daten von Kunden, Mitarbeitern, etc. wann, wie und warum erhoben werden.
  5. Datenprozesse definieren, Zugriffe auf die Daten beschränken, alle Maßnahmen dokumentieren.

Autor: Eckart Roeder, Geschäftsführer, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Stichworte
Datenschutzgrundverordnung, DGVO, Richtlinie, Datenschutz, Datenschutzerklärung

Textiler Brandschutz

Textiler Brandschutz mit Feuer- und Rauchschutzvorhängen kann dabei helfen, um Gebäude in Brandabschnitte zu segmentieren und im Brandfall die unkontrollierte Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Damit der Brand nicht auf angrenzende Abschnitte übergreift, müssen Wand- und Deckenöffnungen wirksam verschlossen werden. Feuer- und Rauchschutzvorhänge, welche z.B. unsichtbar in einer abgehängten Decke verbaut sind, bieten Planern und Architekten eine attraktive und vielseitige Alternative zu massiven Lösungen, wie Türen und Tore. Sowohl bei offenen Raumkonzepten mit hohem architektonischem Anspruch, als auch bei schwierigen Platzverhältnissen gelten die schlanken Vorhangsysteme als Problemlöser. Die Vorhänge folgen einem einfachen Prinzip und ähneln in Aufbau und Funktionsweise einem normalen Rollo. Im Alarmfall wickelt sich das im Gehäuse gelagerte Textil mit Feuerschutz- und/oder Rauchschutzfunktion seitlich geführt ab und verschließt die Öffnung in Wand oder Decke. Ob ein Vorhang 30, 60, 90 oder 120 Minuten dem Feuer widersteht, hängt vom verwendeten Gewebe ab. Systeme nach der europäischen Klassifizierung E (Raumabschluss) und W (Strahlungsbegrenzung) und I (Wärmedämmung) sind bereits seit langem am Markt verfügbar und teilweise mit einem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis versehen. Baugrößen bis zu zehn Metern Breite und 7,6 Metern Höhe sind zugelassen. Größere Systeme sind technisch machbar.

Autor: Olaf Grunenberg, Leiter operatives Marketing, Stöbich Brandschutz GmbH

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Inhalt E DIN 14677-1:2018-03 Instandhaltung Feststellanlagen - Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

Neue Norm-Entwürfe zur DIN 14677 für Feststellanlagen

Für die Norm DIN 14677 für die Instandhaltung von Feststellanlagen wurden im März 2018 zwei neue Entwürfe für Teil 1 und Teil 2 veröffentlicht:

DIN 14677-1:2018-03 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahme
In diesem Norm-Entwurf sind Anforderungen für die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen in Gebäuden festgelegt.

DIN 14677-2:2018-03 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma
Dieser Norm-Entwurf legt Anforderungen für den Nachweis der Kompetenz von Personen, welche die Instandhaltung von Feststellanlagen an Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüssen sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen durchführen, fest.

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Cyber Security Konferenz in Essen

Neuer Leitfaden „BIM für Architekten – Leistungsbild, Vertrag, Vergütung“

Die Bundesarchitektenkammer (BAK), die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen haben gemeinsam die neue Publikation „BIM für Architekten – Leistungsbild, Vertrag, Vergütung“ auf der Expo Real in München vorgestellt.

Wie fügt sich das Building Information Modeling (BIM) in das Leistungsbild der Architektinnen und Architekten ein? Welche Auswirkungen hat BIM auf die Gestaltung von Architektenverträgen und auf die Honorarberechnung? Diese Fragen stellen sich mit der weiteren Etablierung der noch jungen Planungsmethode im deutschen Planungs- und Bausektor.

Der neue BIM-Leitfaden für Architekten und Planer ergänzt frühere Publikationen der beteiligten Kammern und stellt in übersichtlicher Form das „Leistungsbild Objektplanung“ dar. „Eine Kernfrage, die in der Praxis immer wieder gestellt wird, lautet: Welche spezifisch bei BIM anfallenden Leistungen sind von Architekten zu erbringen, welche sind Aufgabe der Auftraggeber?“, erläuterte Martin Müller, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer, den Hintergrund der 90-seitigen Informationsschrift.

Die 90-seitige Broschüre „BIM für Architekten –Leistungsbild, Vertrag, Vergütung“ stellt das „Leistungsbild Objektplanung BIM BAK“ dar und gibt dazu detaillierte Anwendungshinweise. Die vorgeschlagenen „Besonderen Leistungen“ nach HOAI werden Punkt für Punkt erläutert. Darüber hinaus stellt die Publikation konkrete Klauselvorschläge für Architektenverträge mit BIM bereit und gibt Orientierung über die Grundregeln des modellbasierten Planens. Im Anhang werden auch die Themen Urheberrecht, Datenschutz und Berufshaftpflichtversicherung für BIM-Leistungen dargestellt.

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BTGA-Jahrbuch zur Technischen Gebäudeausrüstung

Im BTGA-Almanach vom Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung werden gebäudetechnische Energie- und Effizienzlösungen installierender Unternehmen vorgestellt, beispielsweise für die Gebäudeautomation, die Gebäudeklimatisierung und -lüftung und für die Trinkwasserversorgung. Die inhaltlichen Schwerpunkte reichen von der Anlagentechnik bis zu Wirtschafts-, Rechts-, Normungs- und Berufsbildungsthemen. Das Jahrbuch richtet sich an Mitarbeiter und Entscheider in Industrie, Politik, Behörden und der TGA-Branche sowie an Investoren, Immobilienbetreiber und Planer. Die Publikation ist kostenfrei und kann per E-Mail beim BTGA bestellt werden: info@btga.de oder unter dem untem aufgeführten Link direkt heruntergeladen werden.

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