Planerbrief 12 – November-Dezember 2017. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Polizei: Aufschaltung von NGRS-Alarm möglich

Egal, ob Behörden, Schulen oder andere öffentliche Einrichtungen: wenn es um die Alarmübertragung durch Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS) geht, wünschen sich viele Sicherheitsverantwortliche eine direkte Alarmübertragung zur Polizei. Die nun von der polizeilichen Expertengruppe ÜEA überarbeitete „Bundeseinheitliche Richtlinie für ÜMA/EMA bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren“ – kurz ÜEA-Richtlinie – schafft diese Möglichkeit.

Zum einen regelt die Richtlinie erstmals unter welchen Bedingungen ein NGRS an die Polizei angeschlossen werden kann und legt die Anforderungen der Normenreihe DIN VDE V 0827 als „Regel der Technik“ zu Grunde. Zur Erinnerung: diese Normenreihe beschreibt die Anforderungen an technische Systeme, die in Notfällen Alarme auslösen können, sowie das technische Risikomanagement im Allgemeinen.

Durch die Überarbeitung der ÜEA-Richtlinie sind nun sowohl Alarm- als auch Sprachübertragungen zur Polizei möglich. Größte technische Herausforderung ist dabei das geforderte Übertragungsprotokoll VdS 2465, das bereits bei Überfall- und Einbruchmeldeanlagen angewendet wird. Zumal die Mühe lohnt: Einmal umgesetzt, verbessern direkte Verbindungen zur Polizei sowohl die Alarmvorprüfung als auch die Interventionsplanung signifikant. Neuanlagen sollten deshalb stets unter Berücksichtigung der überarbeiteten Richtlinien installiert werden.

Autor: Bernd Rompel, Technischer Oberamtsrat (TOAR), Polizeiakademie Hessen

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Müssen Sie zahlen?

Die Hoffnung vieler Unternehmer, zukünftig Kammerbeiträge sparen zu können, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2017 gedämpft. Sie müssen Mitglied der IHK sein und Beiträge zahlen. Das sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Für bundesweite Aufmerksamkeit hatten die „Kammerrebellen“ aus Hamburg gesorgt, die sich zusammen mit dem bffk gegen die Zwangsmitgliedschaft stellen. Sie hatten überraschend die Mehrheit in der Vertreterversammlung bekommen. Im Januar ist ein Hearing geplant.

Autor: Prof. Dr. Winfried Kluth, Vorsitzender des Instituts für Kammerrecht und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Qualität für Dienstleistungen

Die neue Norm DIN EN 16763 stellt erstmals europaweit einheitliche Anforderungen an Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen. Qualitätsbewusste Planer und Errichter können sich mit einer Zertifizierung besser im Wettbewerb positionieren. Betreiber werden bei der Auswahl fachkompetenter Dienstleister unterstützt.

Die seit 1. April 2017 gültige DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ erfasst nahezu alle sicherheitstechnischen Systeme mit Ausnahme von Personen-Hilferufanlagen nach DIN EN 50134 und Alarmempfangszentralen nach DIN EN 50518. Die Norm gilt für Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung. Auch per Fernzugriff erbrachte Dienstleistungen fallen darunter.

Die DIN EN 16763 beschreibt die allgemeinen Qualifikationen für Dienstleistungsunternehmen und deren Beschäftigte. So müssen beispielsweise bestimmte Prozesse zur Sicherung der Dienstleistungsqualität vorhanden sein und das Unternehmen hat Beschäftigte mit bestimmten Qualifikationsstufen zu benennen, die sich an den Stufen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) orientieren. Darüber hinaus macht die neue Norm Angaben zur notwendigen Dokumentation.

Die DIN EN 16763 stellt allgemeine Anforderungen und gilt deswegen immer in Verbindung mit anderen Normen, Gesetzen und Regelungen sowie Anwendungsregeln der Fachbereiche. Diese müssen allerdings noch nach und nach an die neue Dienstleistungsnorm angepasst werden, wie beispielsweise die DIN 14675, die künftig in zwei Teilen erscheinen wird.

Die Norm ist ein erster Schritt in Richtung eines einheitlichen europäischen Dienstleistungsmarktes für Sicherheitsanlagen. Verbindliche Kriterien für die Zertifizierung von Dienstleistungsunternehmen fehlen noch, sollen aber in einem zweiten Schritt unter Beteiligung von Verbänden und Zertifizierungsstellen erarbeitet werden. Zahlreiche Zertifizierer haben angekündigt, ihre Richtlinien zu überarbeiten und eine Zertifizierung von Dienstleistungsunternehmen nach DIN EN 16763 anzubieten.

Autor: Christian Kühn, Geschäftsführer, Schlentzek & Kühn GmbH

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Neues Datenschutzrecht als Chance nutzen

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Unternehmen bleibt somit noch sechs Monate Zeit, um sich auf die Anforderungen der neuen Datenschutzrichtlinie vorzubereiten. Die damit verbundene Unternehmensanalyse kann Chancen und Wettbewerbsvorteile bieten.

Eine der wesentlichen Änderungen der EU-DSGVO gegenüber des bisher gültigen Bundesdatenschutzgesetzes ist die signifikante Anhebung der Bußgelder für den Fall eines Verstoßes. Grobe Verstöße werden dann mit bis zu 20 Millionen Euro bzw. vier Prozent des Jahresumsatzes geahndet. Hiervon sind auch KMU nicht ausgenommen. Auch sie müssen die erweiterten Schutz-, Informations-, Auskunfts- und Löschrechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten respektieren und ihre Dokumentationspflichten erfüllen. Eine strukturierte Erfassung aller datenschutzrelevanten Prozesse im Unternehmen ist dabei unabdingbar. Auf Basis dieser Analyse lassen sich Prozessoptimierungen erarbeiten und Potenziale zur Nutzung der Daten für Big-Data-Analysen und Smart Services identifizieren. So kann die EU-DSGVO zum Anlass genommen werden, um ein Unternehmen in Richtung Digitalisierung weiterzuentwickeln.

Autor: Nicolas Fähnrich, Identitätsmanagement, Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO

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Neue DIN VDE 0833-2

Im Oktober 2017 neu erschienen ist die deutsche Anwendungsnorm DIN VDE 0833-2:2017-10 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“. Sie gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen (BMA). Die ohne Übergangsfrist gültige Norm wurde umfassend überarbeitet und ergänzt und ist für Planer, Errichter und Betreiber von BMA unmittelbar relevant.

Die neue DIN VDE 0833-2 wurde an die technische Entwicklung angepasst, wobei zahlreiche Praxiserfahrungen eingeflossen sind. Aufgenommen sind jetzt Brandmelder mit Kohlenmonoxidsensoren auch in Mehrfachsensormeldern sowie optische Signalgeber zur Personenalarmierung nach DIN EN 54-23. Neu gefasst wurden die Anforderungen an Funkübertragungswege, wobei jetzt Funkbänder ab einem bestimmten Frequenzabstand als getrennte Übertragungswege betrachtet werden dürfen. Eingeschränkt wurden die Übertragungsmöglichkeiten von BMA an Sprachalarmanlagen.

Zahlreiche Praxiserfahrungen sind in die Anforderungen der DIN VDE 0833-2 zur Projektierung von BMA geflossen. Die Regelungen zur Behandlung von Unterzügen, Deckenunterteilungen, Dach- und Deckenformen sowie von linienförmigen Wärmemeldern und Flammenmeldern wurden präzisiert. Für mehr Sicherheit in Pflegeeinrichtungen sorgen die Anforderungen zur Internalarmierung im Anhang H der Norm.

Autor: Carsten Meißner, Senior Consultant Building Technologies, Siemens AG

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Neues Merkblatt „Kraftbetätigte Fenster“

Die in 2016 unter der Maschinenrichtlinie veröffentlichte EN 60335-2-103 spezifiziert besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster. Sie stellt Marktbeteiligte damit vor neue Herausforderungen. Der Fachverband EuroWindoor hat zusammen mit VFF und ZVEI das Merkblatt KB0.1 „Kraftbetätigte Fenster“ aktualisiert und neu aufgelegt. Die bewährte Gefährdungsanalyse zur Einstufung in eine von 4 Sicherheitsklassen mit entsprechenden Schutzmaßnahmen wurde den neuen Anforderungen angepasst. Damit steht den Marktbeteiligten europaweit eine einheitliche Grundlage für die Risikoanalyse kraftbetätigter Fenster zur Verfügung.

Autor: Michael Fröhlcke, Business Development Manager, Aumüller Aumatic GmbH

Das Merkblatt kann kostenlos auf Englisch heruntergeladen oder auf Deutsch gegen eine Gebühr von 19 Euro bestellt werden.

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ZVEI-Broschüre: Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) hat eine neue Broschüre mit Hinweisen zu Planung, Installation, Betrieb und Instandhaltung von Rufanlagen nach DIN VDE 0834, z. B. in Krankenhäusern, Alten- und Seniorenwohnheimen, Pflegeheimen, Forensischen Kliniken und Justizvollzugsanstalten herausgegeben. Erarbeitet wurden die Inhalte dieser Broschüre von den Mitgliedern des Fachkreises Rufanlagen im ZVEI-Fachverband Sicherheit.

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Neues Whitepaper für Brandschutztüren und -Tore

Brandschutztüren und -Tore

Die Unternehmen Dormakaba, ECO Schulte, GEZE, Hekatron, Hörmann, Teckentrup und der TÜV Hessen haben ein herstellerübergreifendes Whitepaper mit dem Titel „Instandhaltung & Modernisierung von Brandschutztüren & -toren“ herausgegeben.

In diesem Whitepaper sind Tipps und Normenhinweise für den Einsatz, Betrieb und Unterhalt von Türschließern, Feststellanlagen und Türantrieben bei Brandabschnitten (Brandschutztüren). Unter anderem sind 14 Normen (DIN, EN, ASR, ELTVTR) aufgeführt, welche je nach gewählter Lösung zu beachten sind.

Der Betreiber ist verantwortlich für einen reibungslosen Betrieb der Systeme!

Regelmässige Kontrollen, deren Dokumentation sowie Wartungen dieser Systeme sind unerlässlich, da die Gebäudeeigentümer und Betreiber bei einer Fehlfunktion im Ereignisfall haftbar gemacht werden können.

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Die neue Aufzugsverordnung setzt die EU-Aufzugsrichtlinie um

Technische Anforderungen für Aufzüge

Aufzugsnormen DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50 in Kraft

Mit den DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50 gelten seit 1. September 2017 verschärfte technische Anforderungen für Aufzüge. Sie ersetzen die EN 81-1 und EN 81-2.

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