Planerbrief 35 – Mai-Juni 2022. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Die Welt bleibt ein unsicherer Ort

Vielleicht war es noch nie so schwer, ein Unternehmen zu lenken: Lähmende Cyberangriffe, die Auswirkungen des Klimawandels, pandemiebedingte Produktionsprobleme und Transportengpässe reihen sich ein in Fachkräftemangel, makroökonomische Gefahren und rechtliche Veränderungen. Das aktuelle Allianz Risk Barometer des Industrieversicherers Allianz Global Corporate & Speciality (AGCS) zeigt auf, wovor sich Firmenlenker weltweit in 2022 fürchten. Cybervorfälle führen 2022 das Ranking vor Betriebsunterbrechungen und Naturkatastrophen an. Der Klimawandel klettert auf den sechsten Platz. Und politische Risiken, wie etwa verursacht durch die militärische Invasion Russlands in die Ukraine, sind im Ranking noch gar nicht berücksichtigt.

Eins ist klar: Alle diese Risiken werden Unternehmen auch 2022 und darüber hinaus vor enorme Herausforderungen stellen. Hierzu gilt es im Dialog mit den Versicherern zu bleiben, um gemeinsam die Widerstandsfähigkeit der Organisation zu stärken. Nur wer sein Unternehmen auf zukünftige Krisen vorbereitet, wird in einer zunehmend volatilen Welt bestehen können. So gesehen hat die Krise auch etwas Gutes: Denn sie rüttelt wach, hat ein hohes Mobilisierungspotenzial für Veränderungen, zwingt zum Umdenken und Handeln, um resilient zu bleiben für zukünftige Schocks. Und wo kann man besser starten als bei sich selbst?

Autor: Hans-Jörg Mauthe, Managing Direktor, Allianz Global Corporate & Speciality (AGCS) in Zentral- und Osteuropa

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Lastganganalyse

Lastganganalyse: Energieverbrauch einfach analysieren

Im Zuge von derzeitiger Energieknappheit wird das Wissen um mögliche Energieeinsparpotenziale zunehmend wichtiger. Hierbei kann eine sogenannte „Lastganganalyse“ von Nutzen sein. Als „Lastgang“ wird die Aufzeichnung der abgenommenen elektrischen Leistung eines Gebäudes über einen definierten Zeitraum bezeichnet. Dieser misst und speichert die durchschnittliche Leistung in 15-Minuten-Intervallen. Der so ermittelte Lastgang hilft bei Energieoptimierung und dem Senken von Energiekosten.

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Ferndienste für Sicherheitsanlagen

Ferndienste für Sicherheitsanlagen

Mit der neuen DIN EN 50710:2022-05 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ erscheint erstmals eine Norm, die speziell die Anforderungen beschreibt, welche es bei der Leistungserbringung aus der Ferne zu beachten gilt.

Zu Brandsicherheitsanlagen zählen hier Brandmelde-, RWA- und Feuerlöschanlagen. Sicherheitsanlagen umfassen Einbruch-/Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs- und elektronische Zutrittskontrollanlagen, aber auch Perimeter-Anlagen und Managementsysteme. Der Aufbau der Norm ist so gestaltet, dass zunächst gemeinsame anwendungsübergreifende Mindestanforderungen an die Bereitstellung von Ferndiensten („Remote Services“) beschrieben sind. Anschließend werden etwaige anwendungsspezifische zusätzliche Anforderungen aufgeführt.

Zu den anwendungsübergreifenden Anforderungen zählen u.a. der prinzipielle Aufbau der technischen Infrastruktur für den Fernzugriff, eine Risikobeurteilung, Prozessschritte, die vor, während und nach einem Remote Service zu durchlaufen sind und Empfehlungen, welche Angaben die vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde enthalten sollte. Hinsichtlich möglicher Funktionen wird zwischen Lese-, Steuer- und Schreibfunktionen differenziert. So ist es zum Beispiel zulässig, sofern vertraglich vereinbart, dass eine Brandmeldeanlage permanent Daten an den Instandhalter sendet. Bei entsprechender Aussagekraft der übermittelten Daten ist vorausschauende Instandhaltung nicht länger ein Schlagwort, sondern gelebte Wirklichkeit.

Die bislang existierenden Regelungen in nationalen Normen und Richtlinien waren rudimentär und teilweise überholt. Etwaige Widersprüche zur DIN EN 50710 müssen nun bis spätestens zum 26. Juli 2024 beseitigt oder die nationale Norm zurückgezogen werden. Damit gibt die DIN EN 50710 einen Rahmen vor, der Errichtern und Herstellern Orientierung für die Ausgestaltung ihres Serviceangebotes und zur Entwicklung neuer Services und Geschäftsmodelle gibt. Mit Vereinbarung der Norm dürfen Betreiber und Nutzer EU-weit davon ausgehen, dass sie ein Mindest-Dienstleistungsniveau erhalten.

Autor: Bernd Giegerich, Vorsitzender des Arbeitskreises DKE/AK 713.0.24 Remote Services, Abteilungsleiter Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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Besserer Infektionsschutz durch RLT-Anlagen

Besserer Infektionsschutz durch Raumlufttechnische-Anlagen

Trotz steigender Temperaturen bleiben Klima- und Raumlufttechnische-Anlagen (RLT-Anlagen) in vielen Gebäuden dauerhaft ausgeschaltet, weil befürchtet wird, Viren zu verteilen. Gut temperierte Raumluft und die Filterung von gesundheitsschädigenden Keimen aus der Atemluft sind jedoch für einen sicheren und komfortablen Betrieb von Büro, Verkaufsflächen oder Wohnräumen notwendig.

Es gibt bereits Raumlufthygiene-Systeme, die den Mischluft- und sogar den reinen Umluftbetrieb von Klima- und RLT-Anlagen gefahrenfrei ermöglichen. Als Aktiv- oder Passivlösung sorgen diese dafür, dass die Anlage keine Keimschleuder ist und stattdessen Aerosole, Bakterien, Viren sowie unangenehme Gerüche aus der Luft filtert, um diese gereinigt zurück in den Raum zu geben. Das spart nebenbei auch noch Energie, da weniger Temperaturunterschiede entstehen.

Längst ist optimale Luftqualität eine elementare Komponente moderner Gebäudeplanung geworden. RLT-Anlagen können mittels Erweiterungen auch in moderne Smart Building Systeme integriert werden.

Autor: Philipp Franke, Key Account Manager, AiroDoctor/Screen Source GmbH

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Türen in Fluchtwegen

Panik verhindern, Flucht erleichtern: Türen in Fluchtwegen

In Gebäuden haben Flucht- und Rettungstüren eine besondere Bedeutung. Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen sind als Fluchttüren zu konstruieren und entsprechend zu kennzeichnen. Sie sollen ohne größeren Kraftaufwand und ohne vorherige Kenntnisse des Benutzenden über die Betätigung des Panikverschlusses zu öffnen sein. Die Beschaffenheit von Fluchttüren ist insbesondere in zwei europäischen Normen zu finden: In der DIN EN 1125 für Paniktüren und in der DIN EN 179 für Notausgänge.

Ob ein Notausgang oder eine Paniktür vorhanden sein muss, ist eine Frage der Öffentlichkeit und der Ortskenntnis. Handelt es sich um ein öffentliches Gebäude, bei dem die Besuchenden die Funktion der Fluchttüren nicht kennen und diese im Notfall auch ohne Einweisung betätigen müssen, dann ist vorgeschrieben, die Fluchttürverschlüsse als Paniktürverschlüsse nach DIN EN 1125 umzusetzen. Insbesondere müssen die Türen Stangengriffe oder Druckstangen, die über die Türbreite gehen, aufweisen. Handelt es sich um ein Gebäude, das kein öffentliches Publikum hat und dessen Besuchenden die Funktion der Fluchttüren kennen, dann reichen Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179 aus, die Drücker oder Stoßplatten enthalten. Fluchttürverschlüsse müssen regelmäßig hinsichtlich ihrer Funktionstüchtigkeit überprüft werden, beispielsweise ob sich die Fluchttüren jederzeit von innen leicht öffnen lassen.

Autor: Philipp Fechner, Verkaufsleiter Key Account Baubeschlag, HEWI Heinrich Wilke GmbH

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SRI-Bewertungssystem

Intelligente Technologien im Gebäudesektor: Das SRI-Bewertungssystem

Die Europäische Kommission fordert in der EPBD-Richtlinie das Potenzial von intelligenten Technologien im Gebäudesektor besser zu nutzen. Daher wurde der „Smart Readiness Indicator“ (SRI) entwickelt – ein EU-Bewertungssystem, dass die technologische Reife von Gebäuden bestimmt.

Die Einführung eines solchen Verfahrens soll das Bewusstsein für intelligente Gebäudetechnologien schärfen und den Mehrwert für Gebäudenutzer, Eigentümer und Anbieter intelligenter Dienstleistungen greifbarer machen. Das Karlsruher Institut für Technologie untersucht, inwieweit der SRI an die deutsche Immobilienwirtschaft angepasst werden muss und ob er auf andere Bereiche erweitert werden sollte.

Autor: Tristan Emich, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Karlsruher Institut für Technologie (KIT) – Institut für Technologie und Management im Baubetrieb (TMB)

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Neue Studie Heizen ohne Öl und Gas bis 2035

Neue Studie „Heizen ohne Öl und Gas bis 2035“

In Deutschland könnten Gebäude ab 2035 vollständig durch erneuerbare Energien mit Wärme versorgt werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Wuppertal Instituts, die im Auftrag von Greenpeace erstellt wurde.

Die Studie stellt dafür ein Sofortprogramm vor, mit dem ein beschleunigter Umstieg auf erneuerbare Energien in dem Sektor machbar wäre. Unter anderem zählt dazu ein Ausstiegsgesetz, mit dem der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024 und der Betrieb bestehender Anlagen schrittweise bis 2035 verboten werden müsste. Als notwendige Ergänzung dazu schlägt die Studie ein Förderprogramm für zwölf Millionen Wärmepumpen und 70 Millionen Quadratmeter Solarthermie-Anlagen vor.

Zum Gelingen der beschleunigten Wärmewende müsste auch der Energiebedarf der bestehenden Gebäude sinken. Das Sofortprogramm sieht deshalb in Abhängigkeit des Effizienzstandards eine schrittweise Pflicht zur Sanierung ineffizienter Gebäude vor, sodass bis 2040 alle Gebäude die Effizienzklasse B erreichen sollten. Unterstützt wird dies mit einer Weiterentwicklung der Bundesförderung für effiziente Gebäude, die zur Sanierung von jährlich mindestens drei Prozent der Gebäude führen würde. Darüber hinaus müssten Nah- und Fernwärmenetze stark ausgebaut und bis 2035 auf erneuerbare Energien umgestellt werden.

Neue Studie Heizen ohne Öl und Gas bis 2035

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FeuerTrutz 2022

FeuerTrutz 2022

Die FeuerTrutz, internationaler Fachkongress und Messe für den vorbeugenden baulichen und anlagentechnischen Brandschutz, findet am 29. und 30. Juni 2022 in Nürnberg statt. Die 11. Ausgabe wird vor Ort im Kongresszentrum auf dem Messegelände und parallel in einem Online-Livestream erlebbar sein.

Fachplaner, Architekten, Sachverständige, Bauingenieure, Mitarbeiter von Behörden und Brandschutzdienststellen sowie Brandschutzbeauftragte können sich über Lösungen und Produkte zur Brandverhütung und Brandeindämmung informieren, Vorträge besuchen und fachlich austauschen. Ein Schwerpunkt beim Brandschutzkongress wird in diesem der Umgang mit Bestandsgebäuden sein.

FeuerTrutz 2022

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Sicherer Betrieb von Kälteanlagen

Sicherer Betrieb von Kälteanlagen

Im März 2022 ist eine Neuauflage des VDMA-Einheitsblattes „Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen – Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3 gemäß DIN EN 378“ erschienen. Damit wurde das Dokument an aktuell gültige Regelungen angepasst.

VDMA 24020-3 bezieht sich auf den Betrieb von Kälteanlagen und Wärmepumpen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3 gemäß der DIN EN 378-1:2021-06 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien“, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme. Der Bewertung der Gefährdung durch Stofffreisetzung und Explosion wurde ein eigenes Kapitel gewidmet. Der Anhang enthält erläuternde Auszüge der gültigen Regelwerke und verschafft einen Überblick über die dort verwendeten Definitionen.

Durch die Trennung der rechtlichen Anforderungen in Beschaffenheits- und Betriebsanforderungen ergeben sich Schnittstellen. VDMA 24020-3 gibt Empfehlungen für einen sicheren Betrieb der Kälteanlagen und Hinweise zum Umgang mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3.

Das aktualisierte VDMA-Einheitsblatt ist über den Beuth Verlag erhältlich. Zudem ist das Dokument für VDMA-Mitglieder kostenneutral über die VDMA-Geschäftsstelle oder als Download unter VDMA-Datenbank Einheitsblätter abrufbar.

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Aktualisiertes Merkblatt VdS 2091 zu Sprinkleranlagen

Merkblatt VdS 2091 für Sprinkleranlagen

Wie jede technische Anlage unterliegen auch Brandschutzanlagen der Abnutzung und Alterung, zum Beispiel durch Verschleiß oder Korrosion. Dadurch wird die Funktionsbereitschaft dieser Anlagen gefährdet. Es gilt, vor dem Ernstfall ein mögliches Versagen festzustellen und zu beseitigen und so die Betriebssicherheit und die ständige Verfügbarkeit der Anlagen zu bewahren. Dazu dient die anlagentechnische Instandhaltung, das heißt die Kontrolle und Wartung von Brandschutzanlagen.

Das aktualisierte Merkblatt VdS 2091:2022-03 (09) „Erhaltung der Betriebsbereitschaft von Wasserlöschanlagen – Sprinkleranlagen“ beschreibt, welche Maßnahmen an den Anlagen mindestens ausgeführt werden müssen, um sie hoch verfügbar zu halten und wer für die Ausführung verantwortlich ist. Erhältlich ist das Merkblatt im Webshop der VdS Schadenverhütung GmbH. Der Abruf eines Einzelexemplars kostet 10,50 Euro.

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