Planerbrief 36 – Juli-August 2022. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Die Zukunft der Aufzugstechnik ist digital

Die Digitalisierung im Aufzugsmarkt schreitet kontinuierlich voran, eröffnet neue Chancen, aber auch Risiken und bringt neue Geschäftsmodelle hervor, die durchaus das Potential haben, Althergebrachtes zu verdrängen. Diese Entwicklung hat sich auch im April 2022 auf der Interlift in Augsburg, einer der weltweit bedeutendsten Messen im Aufzugsbau, bestätigt.

Building Information Modeling (BIM) ist mittlerweile im Aufzugbau fester Bestandteil geworden. So kommunizieren Aufzüge und Serviceroboter miteinander, um letzteren auch die vertikale Gebäudedimension zu eröffnen.

Industrial Internet of Things (IIot) für Aufzüge beschränkt sich nicht mehr nur auf Monitoringfunktionen, die auch mit der Fernanbindung einer Steuerung zu erreichen wären. Stattdessen sind inzwischen raffinierte Konzepte etabliert, die, gepaart mit künstlicher Intelligenz, dem Ziel der zustandsorientierten Instandhaltung (Predictive Maintenance) über tatsächliche Verschleißerkennung an Komponenten schon sehr nah kommen. Darauf stützen sich neue Aufzug-Managementkonzepte, die den Betreibern ungeahnte Anlagenverfügbarkeit bei gleichzeitiger Kosteneffizienz versprechen.

Die eigentlich recht konservative Aufzugbranche hat sich in Sachen Digitalisierung zu einem sehr agilen Marktumfeld entwickelt. Für alle Beteiligten gilt es nun die zukunftsweisenden und ausbaufähigen Lösungen zu identifizieren und nutzbar zu machen.

Autor: Tim Ebeling, Geschäftsführer, Henning GmbH & Co. KG

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Light + Building

Messerundgänge zur Light + Building

Die Light + Building findet vom 2. bis 6. Oktober 2022 in Frankfurt am Main statt. Im Fokus stehen unter anderem Gebäudeautomation, Smart City, Energiekonzepte, E-Mobilität und vernetzte Sicherheit. Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet für Planer, Architekten, Betreiber und Mitarbeiter der Gebäudetechnik fachlich geführte Messerundgänge an. Die Teilnahme ist kostenlos und beinhaltet Eintrittskarte, Teilnahmezertifikat, Planerhandbuch sowie ein umfassendes Informationspaket.

Light + Building

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Wärmepumpen in Bestandsgebäuden

Wärmepumpen in Bestandsgebäuden

Die Situation rund um die Wärmepumpen hat sich in den letzten Jahren drastisch verändert. So mussten vor 15 Jahren die Menschen noch davon überzeugt werden, dass die Technik überhaupt funktioniert. Heute bestätigen Studien, Szenarien und Prognosen, dass die Wärmepumpe eine wichtige, ja sogar entscheidende Rolle für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors übernehmen wird. So sollen bis 2030 in Deutschland bis zu sechs Millionen Wärmepumpen installiert werden.

Derzeit werden die Wärmepumpen vor allem in Neubauten installiert. Allerdings sind in Deutschland rund 75 Prozent der Wohn- und Gewerbeimmobilien älter als 40 Jahre. In vielen europäischen Ländern ist die Situation vergleichbar. Die Zahl verdeutlicht, wie wichtig die richtige energetische Strategie für Bestandsgebäude ist. Wo immer möglich, sollte zuerst der Heizenergiebedarf reduziert werden. Aus technischer Sicht gibt es kaum Gründe, Wärmepumpen in Bestandsgebäuden nicht heute schon einzusetzen. Sicherlich ist die Herausforderung, eine passende technische Lösung zu finden und diese erfolgreich zu implementieren, in einigen Fällen größer als in anderen. Aber grundsätzlich gilt: Wärmepumpen arbeiten erfolgreich nicht nur im Neubau, sondern auch im Bestand.

Die zukünftige technologische Entwicklung sollte in Richtung einer breiteren Produktpalette für Bestandsgebäude gehen. Dabei sind besonders standardisierte Gesamtlösungen wichtig, die sich möglichst schnell und im Idealfall kostengünstig installieren lassen. Weitere Entwicklungsziele sind noch höhere Effizienzen, leisere Geräte sowie der Umstieg auf klimafreundliche Kältemittel wie zum Beispiel Propan. Vor allem aber eine weitere Kostenreduktion spielt hier eine entscheidende Rolle. Die Investitionskosten von Wärmepumpenanlagen sind derzeit leider oft noch ein Ausschlusskriterium für diese Technologie. Auch sollten Wärmepumpen einfacher zu installieren sein. Die gezielte Nutzung von Werkzeugen und Methoden der Digitalisierung beziehungsweise der künstlichen Intelligenz kann einen großen Beitrag leisten. Zudem müssen für die stärkere Verbreitung von Wärmepumpen zukünftig mehr Fachkräfte zur Verfügung stehen. 

Autor: Dr. Marek Miara, Business Developer Heat Pumps, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE

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Nachbehandlung von Trinkwasser

Die Nachbehandlung von Trinkwasser

Aus gesundheitlich-hygienischen Gründen besteht keine Notwendigkeit, das vom Wasserversorger gelieferte Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation nachzubehandeln. In Deutschland muss das vom öffentlichen Wasserversorger zur Verfügung gestellte Trinkwasser die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Das leitungsgebundene Trinkwasser gehört damit zu den am besten überwachten Lebensmitteln.

Zum Schutz der Trinkwasser-Installation vor Partikeln oder zur Verbesserung von Gebrauchseigenschaften kann eine Nachbehandlung jedoch sinnvoll sein. Ist dies der Fall, so müssen diese Nachbehandlungsanlagen als Bestandteil der Trinkwasser-Installation den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Nach DIN 1988-200 dürfen festgelegte Nachbehandlungsverfahren angewendet werden, wobei mit Ausnahme der vorgeschriebenen mechanischen Filtration die anderen Nachbehandlungsverfahren nur in begründeten Fällen erfolgen dürfen. Hierzu zählen Chemikaliendosierung, Enthärtung durch Ionenaustausch und Härtestabilisierung durch Kalkschutzgeräte. Desinfektionsverfahren dürfen nur anlassbezogen und keinesfalls prophylaktisch angewendet werden.

Autor: Christoph Theelen, Referent Wasserwirtschaft, -güte und -verwendung, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)

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Rufanlagen und IP-Vernetzung

Rufanlagen nach DIN VDE 0834 und IP-Vernetzung

Im neuen überarbeiteten ZVEI-Merkblatt „Rufanlagen nach DIN VDE 0834 und IP-Vernetzung“ werden Risiken beschrieben, die bei Rufanlagen im Zusammenhang mit der Nutzung systemfremder IT-Infrastrukturen entstehen können. Rufanlagen zur Alarmierung sind dafür ausgelegt, speziell in Notsituationen Menschen zu helfen, die sich nicht selbst helfen können, Leben zu retten und Gefahren abzuwenden.

Daher müssen sie gemäß DIN VDE 0834 ein eigenes, von Fremdsystemen unabhängiges Leitungs- und Übertragungsnetz besitzen, das durch die Geräte der Rufanlage überwacht und gesteuert wird. Die Ruffunktion muss stets höchste Priorität haben und jederzeit gewährleistet sein. Aktive Netzwerkkomponenten der Rufanlage dürfen ausschließlich nur durch diese genutzt werden. Eine sichere Trennung nach EN 60601-1 mit 2 x MOPP (Means of Patient Protection) und die Rückwirkungsfreiheit verbundener Systeme für die Rufanlage sind umzusetzen.

Im Merkblatt werden mögliche und normativ unzulässige Konstellationen beim Einsatz von Rufanlagen beschrieben. Sicher ist ein eigenes, von anderen Systemen unabhängiges Netz. Die Nutzung fremder Übertragungswege zwischen Organisationsgruppen ist bereits kritisch zu betrachten. Werden diese auch nur gelegentlich zusammengelegt oder wird gar stets die allgemeine IT-Infrastruktur genutzt, ist dies auf keinen Fall erlaubt.

Autor: Dr.-Ing. Matthias Rychetsky, Vorsitzender Fachkreis Rufanlagen, Verband der Elektro- und Digitalindustrie e. V. (ZVEI), Geschäftsführender Gesellschafter EFE Elektronik- Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft m.b.H

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Blitz- und Überspannungsschutz bei Ladesäulen

Blitz- und Überspannungsschutz bei Ladesäulen

Mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge gilt es auch, den Schutz vor Blitz- oder Überspannungsschäden zu erweitern. Passende Schutzkonzepte müssen dabei mit dem Einsatz effizienter Schutzgeräte kombiniert werden. Die E-Mobilität nimmt immer mehr Fahrt auf. So ist die Anzahl der Neuzulassungen von Elektromobilen (ohne Hybridfahrzeuge) in Deutschland seit 2015 von rund 12 500 auf fast 200 000 gestiegen. Im gleichen Zeitraum wurde die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte von rund 5 900 auf rund annähernd 25 000 erweitert, Tendenz: weiter steil steigend.

Entscheidend für den Aufbau einer zuverlässigen Ladeinfrastruktur ist dabei nicht nur die Anzahl an verfügbaren Ladestationen, sondern auch die Qualität der in den Ladeparks und -stationen verbauten, in der Regel hochempfindlichen elektronischen Komponenten. Dem Schutz gegen Überspannungen und Blitzeinwirkungen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, zumal sich die Ladestationen häufig im Freien und dort an exponierter Stelle befinden. Bei Ladeparks kommen bei Einrichtungen für das Last- und Energiemanagement weitere elektronische Bauteile zum Einsatz, die ebenso zuverlässig vor transienten Überspannungen geschützt werden müssen.

Die Gefahr von Überspannung und Blitzeinschlägen betrifft dabei nicht nur die Stationen selbst, sondern auch die Fahrzeuge, die zu diesem Zeitpunkt dort für den Ladevorgang angeschlossen sind. Die Ladeschnittstelle von Elektromobilen ist üblicherweise für eine Spannungsfestigkeit von maximal 2 500 V ausgelegt. Selbst ferne Blitzeinschläge im erweiterten Radius der Stationen können Spannungen erzeugen, die um eine Vielfaches höher ausfallen. Schäden an Batterien und Ladereglern sind in solchen Fällen vorprogrammiert, dadurch ausgelöste Batteriebrände können sogar zum Totalschaden des Fahrzeugs führen; im schlimmsten Fall sind davon in der Nähe befindliche Personen betroffen.

Neben den oft erheblichen Schaden auslösenden Blitzeinwirkungen sind auch die Folgen zu berücksichtigen, die durch die eher energiearmen Schaltüberspannungen verursacht werden. Auch wenn sie nicht immer unmittelbaren Schaden an der Einrichtung verursachen, tragen sie zur Verkürzung der Lebenszeit der eingesetzten elektrischen und elektronischen Komponenten bei.

Wirklich wirksamen Schutz dagegen bietet nur die Umsetzung eines übergreifenden Blitz- und Überspannungsschutzkonzeptes. Dabei gilt es insbesondere die Normen DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 sowie DIN VDE 0100-722 und VDE-AR-N 4100 zu berücksichtigen.

Hochgradig wirksame Überspannungsschutzgeräte sorgen zuverlässig für eine Ableitung von Stoßströmen. Die durch Blitzeinschläge erzeugte Überspannung reduziert sich dabei in einem Maß, dass die Spannungsfestigkeit zentraler Komponenten nicht überschritten wird und sich Funkenbildung oder Kurzschlüsse verhindern lassen. Darüber hinaus können durch ihren Einsatz Alterungsprozesse der verbauten Elektronik verzögert oder gänzlich vermieden werden.

Vor solchen Schäden und den damit einhergehenden Anlagenausfällen bewahrt ein Überspannungsschutz. Schon in der Planungsphase wird das entsprechende Schutzkonzept an die spezifischen Verhältnisse vor Ort angepasst. Häufig tritt bei Wallboxen das Problem auf, dass der Raum für die Installation von Überspannungsschutz sehr begrenzt ist, oft so begrenzt, dass der Einsatz eines zusätzlichen Gehäuses nötig wird; ein solches wiederum erhöht die Kosten. In Fällen wie diesen sollte ein Überspannungsableiter zum Einsatz kommen, der alle relevanten Normen und zuverlässigen Schutz bietet– und das bei einer Bauform, die maximal platzsparend ist und zudem auch außerhalb der Wallbox einfach installiert werden kann.

Autor: Fabio Pafumi, Business Development Manager Utilities & Smart Grid/E-Mobility, DEHN SE

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EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 abgeschafft

EEG-Umlage wird zum 1. Juli 2022 abgeschafft

Bereits im April hat der Bundestag dem vorgezogenen Aus der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Entlastung der Haushalte von den stark gestiegenen Energiepreisen zugestimmt. Damit reduzieren sich die Stromrechnungen für Verbraucher und Unternehmen zum 1. Juli 2022 um die zuletzt gültigen 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage zur Förderung von Ökostrom wird ab dem Stichtag aus dem Bundeshaushalt und dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) gezahlt. Energiekonzerne werden verpflichtet, die Entlastung in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben.

Die EEG-Umlage wurde in Deutschland seit rund 20 Jahren zur Finanzierung von Ökostrom-Anlagen, das heißt die Umstellung auf Erneuerbare Energien wie Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie und Biomasse verwendet. Neben Steuern, Produktionskosten und den Netzentgelten war die Umlage fester Bestandteil der Stromrechnung. Mit der Umlage wurde die Differenz zwischen den garantierten Vergütungen für die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien und den an der Strombörse erzielten Erlösen ausgeglichen. Die EEG-Umlage wurde bisher jährlich von der Bundesregierung so festgelegt, dass mit ihr der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert werden konnte.

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Schallschutz für Klimaanlagen

Schallschutz für Klimaanlagen

Im April 2022 ist die Richtlinie VDI 2081 Blatt 1 „Raumlufttechnik – Geräuscherzeugung und Lärmminderung“ neu erschienen und ersetzt damit die Ausgabe vom März 2019. Sie gilt für alle Raumlufttechnischen (RLT)-Anlagen, die der Lüftung oder Klimatisierung von Aufenthalts- und Arbeitsräumen dienen. Sie behandelt dabei die bei der Errichtung solcher Anlagen notwendigen schallschutztechnischen Anforderungen und die dafür zu treffenden Maßnahmen. Diese Maßnahmen gelten jedoch nicht für Gebäudeteile, in denen die Anlagen bereits installiert sind. Die Richtlinie bietet eine Anleitung für die schalltechnische Planung und Gestaltung von RLT-Anlagen. Des Weiteren wird ein Näherungsverfahren vorgestellt, mit dem der Schalldruckpegel ermittelt werden kann, den die RLT-Anlage im Raum erzeugt. In der nun vorliegenden überarbeiteten Fassung dieser Richtlinie wurden umfangreiche inhaltliche Anpassungen vorgenommen. Beispielberechnungen werden in VDI 2081 Blatt 2 behandelt.

Zielgruppen sind vor allem Planer, Komponentenhersteller, Anlagenerrichter, bauausführende Unternehmen, Eigentümer und Betreiber. Die Richtlinienreihe VDI 2081 vermittelt die gesammelten Erfahrungen für den Schallschutz bei RLT-Anlagen und führt als Regel der Technik zu praxisgerechten Problemlösungen. Herausgeber der VDI 2081 Blatt 1 ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG).

Raumlufttechnische Anlagen können im Betrieb sehr laute Geräusche erzeugen, vor allem durch die Ventilatoren. Schallschutz ist daher unerlässlich. Eine nach den anerkannten Regeln der Technik errichtete RLT-Anlage trägt zwar auch selbst zur Geräuschminderung bei, in der Regel muss diese aber noch durch weitere Maßnahmen wie Schalldämpfer oder eine schalldämmende Ummantelung verbessert werden. Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen müssen bereits bei der Planung des Gebäudes berücksichtigt werden, da sie nachträglich kaum oder nur mit großem Aufwand realisiert werden können.

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Neufassung Fluchtwege und Notausgänge

Neufassung „Fluchtwege und Notausgänge“

Im März 2022 ist die aktualisierte Fassung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.3 mit geändertem Titel „Fluchtwege und Notausgänge“ erschienen. Die Neufassung ersetzt damit die ASR A2.3 vom August 2007.

In der überarbeiteten Version wurden unter anderem die Anforderungen an Fluchtwege, Notausgänge und Flucht- und Rettungspläne konkretisiert. Neu ist ebenso die Begriffsdefinition der Fluchtwege in Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) und Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege). Auch die Angaben zu Mindestbreiten von Hauptfluchtwegen wurden angepasst. Außerdem wurden die Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme aus der ASR A 3.4/7 in die Neufassung der ASR A2.3 überführt.

Die ASR A 2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ kann auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kostenlos heruntergeladen werden.

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DIN VDE 0833-2: Neue Fassung zum Juni 2022

DIN VDE 0833-2 – Neue Fassung zum Juni 2022

Eine aktualisierte Fassung der Norm DIN VDE 0833-2 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“ ist zum Juni 2022 erschienen. Die Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen zusammen mit der DIN VDE 0833-1 „Teil 1: Allgemeine Festlegungen“ und der DIN 14675-1 „Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb“. Die Norm enthält Festlegungen für Brandmeldeanlagen zum Schutz von Personen und Sachen in Gebäuden, jedoch keine Festlegungen für das Zusammenwirken von Brandmeldeanlagen mit anderen Anlagen, die keine brandschutztechnischen Funktionen erfüllen.

DIN VDE 0833-2: Neue Fassung zum Juni 2022

Quelle: Hekatron

Die DIN VDE 0833-2 richtet sich insbesondere an Ersteller von Brandschutzkonzepten, Fachplaner, Prüfsachverständige, Brandschutzdienststellen, Versicherer, Architekten, Fachfirmen von Brandmeldeanlagen sowie Bauherrn, Eigentümer und Betreiber. Für das Brandmeldekonzept gilt insbesondere DIN 14675-1.

Die aktualisierte Fassung ersetzt damit DIN VDE 0833-2 VDE 0833-2 Berichtigung 1:2019-10 sowie DIN VDE 0833-2 VDE 0833-2:2017-10.

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