Planerbrief 03 – Juli-August 2015. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Pressemitteilung Nr. 2015-04

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
1. Juli 2015

Planerbrief informiert über Gebäudetechnik

Am 1. Juli 2015 wurde der neue Planerbrief der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit veröffentlicht. Der Newsletter informiert alle zwei Monate über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Die aktuelle Ausgabe kann kostenlos per E-Mail an planerbrief@dgwz.de oder über die Website www.planerbrief.de angefordert werden.

Themen der neuen Ausgabe sind Building Information Modeling (BIM), IT-Sicherheit in Unternehmen, der Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827, die neue Betriebssicherheitsverordnung, Fernwartung vernetzter Gebäudetechnik und die aktualisierte Norm DIN VDE 0833, Teil 4 für Sprachalarmierung im Brandfall. Die Artikel vermitteln neutrale Fachinformationen und stammen von anerkannten Fachleuten der jeweiligen Branche.

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit will mit dem Planerbrief frühzeitig auf neue Entwicklungen in der Gebäudetechnik hinweisen und den fachlichen Austausch darüber fördern.

1.087 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und führt bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften durch. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Betrieb, Errichtung, Newsletter, Planerbrief, Planung, Technische Gebäudeausrüstung, TGA

Tweet-Vorschlag

Neuer Planerbrief zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung kostenlos anfordern. #TGA www.planerbrief.de

Download

  • Pressemitteilung Nr. 2015-04 (PDF, TXT)
  • Planerbrief 03 – Juli-August 2015 (PDF – vollständige Ausgabe)
  • Bild 1: Logo-Planerbrief (JPG, PDF/EPS)
    Logo Planerbrief - TGA planen, errichten, betreiben
    Bildquelle: ohne Bildquelle
    Bildunterschrift: Der Planerbrief – Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von TGA
  • Bild 2: Titel-Planerbrief-03 (PDF, JPG)
    Titel Planerbrief 03 - Juli-August 2015
    Bildquelle: DGWZ
    Bildunterschrift: Der Planerbrief informiert alle zwei Monate zu Planung, Errichtung und Betrieb von TGA

Weiterführende Informationen

www.planerbrief.de

Sarah Merz ist Produktmanagerin im Bauwesen im Beuth Verlag

Bereit für BIM

Building Information Modeling

Sarah Merz ist Produktmanagerin im Bauwesen im Beuth VerlagBuilding Information Modeling, kurz BIM, steht für eine innovative Arbeits- und Planungsmethode, welche nun auch in Deutschland zu einem Kulturwandel im gesamten Bauwesen führt.

Die Arbeit mit Zeichnungen, Listen und Plänen, die von einer am Bau beteiligten Disziplin zur nächsten weitergereicht werden, macht den Alltag eines Planers aus. Doch Organisation, Dokumentation und Speicherung von Informationen gestalten sich nicht zuletzt deswegen schwierig, weil jede Disziplin unterschiedliche Programme nutzt und Daten lokal speichert. Bei BIM werden hingegen alle Informationen zentral, z.B. in einer Cloud, abgelegt, so dass sie über den kompletten Gebäude-Lebenszyklus zugänglich sind. Das Klassifikations- und Beschreibungssystem für BIM-Objekte, formuliert in der im Januar 2015 erschienenen DIN SPEC 91400, sichert den einheitlichen Datenaustausch.

Mittels BIM werden Schnittstellenfehler minimiert und eine höhere Kosten- und Terminsicherheit gewährleistet.

Doch die fortschreitende Digitalisierung im Bauwesen, Bestandteil der Digitalen Agenda der Bundesregierung, und die steigende Interdisziplinarität werfen Fragen bei allen am Bau beteiligten Akteuren auf. Um möglichst schnell einen Zugang zu BIM finden zu können, bedarf es vieler Informationen. Veröffentlichungen und Seminare helfen, aus der neuen Methode der Bauplanung seinen eigenen Mehrwert zu ziehen. Viel Erfolg dabei.

Ihre Sarah Merz
Produktmanagerin Bauwesen, Beuth Verlag GmbH

Weitere Artikel

  • Der Planerbrief – Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung
Logo der Allianz für Cyber-Sicherheit vom BSI (png)

Sichere IT-Systeme

Allianz für Cyber-Sicherheit

Logo der Allianz für Cyber-Sicherheit vom BSI (png)Die Allianz für Cyber-Sicherheit ist eine Initiative des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der deutschen Wirtschaft, um die IT-Sicherheit in Deutschland zu stärken. Über 1.200 Unternehmen und Institutionen nehmen bereits teil. Sie werden kostenlos über neue Gefahren und Gegenmaßnahmen informiert, tauschen Erfahrungen aus und besuchen regelmäßige Veranstaltungen zu aktuellen Themen rund um die Cyber-Sicherheit. Der nächste Cyber-Sicherheitstag findet am 24. September 2015 in Hamburg statt. (sp)

Autorin: Stephanie Pötz (sp), Referat C 26 IT-Grundschutz und Allianz für Cyber-Sicherheit, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Weitere Informationen

Dipl.-Ing. Thomas Behra ist Berater für Qualitäts- und Risikomanagementprozesse

Was ist ein Technischer Risikomanager?

DIN VDE V 0827 fordert erstmalig einen Technischen Risikomanager

Der Planerbrief sprach mit dem Risikomanagementberater Thomas Behra über Aufgaben und Einsatzgebiete.

Herr Behra, was genau macht ein Technischer Risikomanager?

Der Technische Risikomanager nimmt die Risikobewertung für Schulen und andere öffentliche Einrichtungen vor, untersucht Lage, Größe und Vorkommnisse in der Vergangenheit. Aus dem Ergebnis ergeben sich bestimmte Schutzklassen, aus denen er dann geeignete Maßnahmen ableitet, um die Einrichtung auf mögliche Gefahrensituationen und Bedrohungslagen vorzubereiten und die Menschen optimal zu schützen. Für ein Schulzentrum in einem sozialen Brennpunkt einer Großstadt beispielsweise besteht ein anderes Risiko als für eine ländliche Grundschule. Als Maßnahme kann dann zum Beispiel ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System eingesetzt werden, wie es in der Norm genannt wird.

Wer braucht einen Technischen Risikomanager?

Ein Risikomanagement ist nichts Neues und bereits in der ISO 31000 und der deutschsprachigen Fassung ORN 49000 geregelt. Für Banken und Versicherungen ist die Risikobewertung eine wichtige Geschäftsgrundlage. Und auch in Unternehmen setzt sich mehr und mehr die Erkenntnis durch, Prozesse und mögliche Risiken zu bewerten und präventiv Maßnahmen zu ergreifen. Neu ist, dass durch die DIN VDE V 0827 nun auch für öffentliche Einrichtungen und Schulen ein Risikomanagement gefordert wird, wenn technische Systeme eingesetzt werden sollen.

Wie kann man Technischer Risikomanager werden?

Technischer Risikomanager könnte ein leitender Mitarbeiter einer Bau- oder Schulbehörde oder eines Betreibers werden. Auch Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte können sich gut zu diesem Thema weiterbilden. Sachverständige und Ingenieurbüros können diese Dienstleistung anbieten und sich die notwendige Qualifikation erwerben. Hierfür entstehen derzeit neue Schulungsangebote. An etwa drei Tagen werden die Normeninhalte vermittelt. In einer schriftlichen Prüfung muss dann das Fachwissen nachgewiesen werden, um das Zertifikat zum Technischen Risikomanager zu erlangen.

Interviewpartner: Dipl.-Ing. Thomas Behra ist Berater für Qualitäts- und Risikomanagementprozesse und EOQ-Auditor

Weitere Informationen

Neue Betriebssicherheitsverordnung

Neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) seit 1. Juni 2015 in Kraft

Einige wichtige Änderungen für Unternehmer und Arbeitgeber:

Die notwendige Gefährdungsbeurteilung umfasst nicht nur das Arbeitsmittel selbst, sondern auch die Arbeitsumgebung und die Arbeitsgegenstände. Sie muss bereits vor dem Beschaffungsprozess begonnen und fachkundig durchgeführt werden, z.  B. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen müssen unverzüglich durchgeführt werden. Dabei ist eine Gefährdungsbeurteilung zugrunde zu legen, die die Ergreifung notwendiger Schutzmaßnahmen durch fachkundige Beschäftigte sicherstellt.

Fremdfirmen müssen vom Unternehmer vorher über Gefährdungen durch Arbeitsmittel und über besondere Verhaltensregeln im Betrieb informiert werden.Umgekehrt müssen Auftragnehmer über Gefährdungen, die durch ihre Arbeiten entstehen, den Auftraggeber und andere beteiligte Firmen informieren.

In Aufzügen muss bis spätestens 31.12.2020 ein wirksames, mit einer Notrufzentrale verbundenes Zweiwege-Kommunikationssystem montiert sein. Zu jeder Aufzugsanlage muss ein Notfallplan erstellt werden. Prüfungen erfolgen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). (hk)

Autor: Holger Kück (hk), Sicherheitsingenieur und Geschäftsführer von KUECK Industries Ltd.

Weitere Informationen

Fernwartung vernetzter Gebäudetechnik

Fernwartung vernetzter Gebäudetechnik

Die digitale Vernetzung von Gebäudetechnik bietet Chancen

Fernwartung vernetzter GebäudetechnikSämtliche Informationen der gebäude-technischen Systeme stehen im gesamten Netzwerk zu Verfügung und ermöglichen neue Funktionen und mehr Komfor

Die Nutzung von Standard-IT-Geräten und die Verbindung über vorhandene IT-Netze oder das Internet erhöhen die Wirtschaftlichkeit. So können Diagnose, Entstörung und Softwareaktualisierungen aus der Ferne erfolgen, ohne den Geschäftsbetrieb zu stören. Die Fernwartung von Gebäudetechnik und Sicherheitssystemen ist heute bereits Realität und spart Zeit und Kosten durch weniger Service-Einsätze vor Ort. Die sichere Verbindung mit dem Servicecenter der Wartungsfirma erfolgt verschlüsselt und durch zugriffsgeschützte Verbindungen.

Allerdings birgt die Vernetzung auch Risiken durch unerlaubte Zugriffe von außen. Dafür müssen entsprechende IT-Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Voraussetzung für eine digitale Vernetzung gebäudetechnischer Systeme sind daher IT-Sicherheitsfunktionen wie Firewalls, Verschlüsselung und Authentifizierung. Betreiber, Planer und Errichter müssen sich darauf einstellen, zukünftig noch mehr IT-Wissen aufzubauen oder externe Dienstleister einbinden. (ns)

Autor: Norbert Stühmer, Produktbereich Gebäudesicherheit, Bosch Sicherheitssysteme GmbH

Weitere Artikel

  • Der Planerbrief – Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung

Sprachalarm im Bahnhof nach DIN VDE 0833-4

Neue DIN VDE 0833-4

Sprachalarmierung im Brandfall nach DIN VDE 0833-4

Sprachalarm im Bahnhof nach DIN VDE 0833-4Zum 1. Mai 2015 endete die Koexistenzphase der DIN VDE 0833-4 „Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“. Daraus ergeben sich Änderungen für Planer und Betreiber.

Bisher war es aufgrund der unklaren Verantwortlichkeiten schwer sicherzustellen, dass nach der Errichtung einer Sprachalarmanlage (SAA) die geforderte Sprachverständlichkeit tatsächlich erreicht wird. Dieses ist jedoch erforderlich, um die Wirksamkeit der SAA sicherzustellen. Deshalb fordert die aktuelle DIN VDE 0833-4, dass die maßgeblichen akustischen Parameter wie Nachhallzeit und Störgeräuschpegel vom Planer mit dem Betreiber abgestimmt, festgeschrieben und im Rahmen der Planung dokumentiert werden.

Autor: Dipl.-Ing. Andreas Simon, Sachverständiger für Beschallungsanlagen, Graner + Partner Ingenieure

Weitere Informationen

Schlagworte

DIN VDE 0833-4, Brandfall, SAA, Sprachalarm, Sprachverständlichkeit

Risikobewertung Notfall- und Gefahrensituation

Neues Seminar: Technischer Risikomanager

Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Der Technische Risikomanager unternimmt eine Risikobewertung für Notfall- und Gefahrensituationen.Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet erstmalig das Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 an. Die dreitägige Schulung richtet sich an leitende Mitarbeiter und Sicherheitsfachkräfte von Schulen, Schul- und Bauämtern und anderen Öffentlichen Einrichtungen sowie an Sachverständige und Fachplaner.

Technische Risikomanager nehmen eine Risikobewertung für Einrichtungen vor, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) errichtet werden soll. Aus Lage, Größe und Vorkommnisse in der Vergangenheit werden Schutzklassen und Maßnahmen bestimmt, um z. B. die Schule auf mögliche Bedrohungslagen und Gefahrensituationen vorzubereiten. Der Technische Risikomanager fällt die notwendigen Entscheidungen für die Auswahl eines geeigneten NGRS.

Das Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse zum Risikomanagement, den zugrundeliegenden Normen und den notwendigen Dokumentationspflichten wie dem Aufstellen und Pflegen der Risikomanagement-Akte. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827. (er)

Weitere Informationen

Schlagworte

  • Technischer Risikomanager, Risikobewertung, Gefahrensituation, Bedrohungslage
  • Schule, Öffentliche Einrichtung
  • DIN VDE V 0827, ISO 31000, ONR 49000