Kabel und Leitungen in Neuanlagen
Kabel und Leitungen in Neuanlagen sollten nach dem 1. Juli 2017 nur nach den vom Betreiber der elektrischen Anlage vorgegebenen Euroklassen installiert werden. Da endete nämlich die Koexistenzperiode der harmonisierten Norm hEN 50575:2014. Die Norm setzt die EU-Bauprodukteverordnung (BauPVO) für Kabel und Leitungen um. Die BauPVO ist am 1. Juli 2013 in Kraft getreten und löst die bisherige Bauproduktenrichtlinie (BPR) von 1998 ab.
Inhalt und Ziel der BauPVO ist es, die Evakuierungszeit innerhalb von Gebäuden durch die verbauten Leitungen und Kabel deutlich zu verlängern, und zwar durch den Einsatz von verbesserten Kabeln und Leitungen im Brandverhalten. In diesem Zusammenhang stehen auch die anderen Vorgaben aus dem vorbeugenden Brandschutz z. B. auch das Thema Brandschutzschalter (AFDD) aus der DIN VDE 0100-420. Ob dieses Ziel mit den Vorgaben erreicht wird, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen.
Die Kabelindustrie im Zentralverband der Elektroindustrie (ZVEI) hat sich auf eine Position zu Kabeln als vorbeugender Brandschutz geeinigt und das White Paper „Brandschutzkabel“ herausgegeben. Der VDE hat mit der Vornorm DIN VDE V 0250-10:2017-02 reagiert und die Brandklassen aus dem White Paper der Kabelindustrie informativ übernommen. Genauso wie in der DIN VDE 0100-420 wird hier auf die Einteilung in die Euroklassen verwiesen und diese mit Beispielen hinterlegt.
Autor: Dierk Wolfinger, Gesamtverantwortliche Elektrofachkraft, BGV Badische Versicherungen