Planerbrief 33 – Januar-Februar 2022. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Was macht Unternehmen resilient?

Was macht Unternehmen resilient?

Die aktuelle Pandemie sowie eine zunehmende Häufigkeit von Krisenereignissen zeigen, wie wichtig Resilienz für die nachhaltige Existenz- und Erfolgssicherung von Unternehmen geworden ist. Doch was bedeutet Resilienz von Unternehmen und wie lässt sich diese erreichen?

Resilienz von Unternehmen beschreibt die Fähigkeit einer Organisation widerstandsfähig mit äußeren Belastungen durch Veränderungen der betrieblichen Rahmenbedingungen oder Schadens- und Krisenereignisse umgehen zu können, um die Existenz sowie den Betriebserfolg zu sichern.

Die Auswirkung von äußeren Belastungen auf Unternehmen kann betriebsspezifisch sehr unterschiedlich sein. In der Arbeitswissenschaft wird zur Beurteilung der Gefährdung von Menschen zwischen Belastung und Beanspruchung unterschieden. Diese Sichtweise kann auch auf die organisationale Belastung und Beanspruchung von Unternehmen übertragen werden.

Daraus folgt, dass Unternehmen die Auswirkungen von äußeren Einflüssen auf das eigene Unternehmen aktiv durch Verbesserung der unternehmensindividuellen Leistungsfähigkeit und Resilienz beeinflussen können. Erreicht werden kann dies durch ein betriebliches Kontinuitätsmanagement, wie es beispielsweise vom Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt wurde oder in der ISO 22301:2019-10 als zertifizierbares Managementsystem beschrieben wird.

Resilienz von Unternehmen

Autor: Olaf Eisele, Mitarbeiter Fachbereich Unternehmensexzellenz, Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa)

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Light + Building

Light + Building 2022

Vom 13. bis 18. März 2022 soll die Light + Building stattfinden, die größte internationale Fachmesse für Licht und Gebäudetechnik. Ob der Termin pandemiebedingt gehalten werden kann, soll im Januar 2022 entschieden werden. Parallel zur Messe ist die neue digitale Plattform „Light + Building Digital Extension“ geplant, auf der die Teilnehmer neue Kontakte und Produkte über KI-gestütztes Match-Making finden und das Rahmenprogramm der Messe per Streaming besuchen können.

Light + Building

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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NEU: DIN VDE V 0827 Teil 3

Neu: DIN VDE V 0827 Teil 3 Risikomanagementakte

Zum 1. Dezember 2021 ist die neue Norm DIN VDE V 0827 Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Systeme: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ gültig und ersetzt damit den Entwurf vom Juli 2019. Das Dokument ist Grundlage für die Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 und beschreibt die Struktur, den Aufbau, die Inhalte und den Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem beinhaltet es Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement nach DIN VDE V 0827-1.

Angesprochen werden Eigentümer, Bauherren und Betreiber von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Arbeits- und Sozialämter, Krankenhäuser und Flughäfen, wo ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht. Zu ihren Pflichten gehört die Erkennung und Bewertung der Risiken für die Nutzung des Gebäudes. Sie verantworten das Risikomanagement, entscheiden über organisatorische, bauliche und technische Lösungen, dokumentieren diese und tragen das verbleibende Restrisiko. Die Erkennung und Bewertung übernimmt in ihrem Auftrag ein Technischer Risikomanager.

Zum Erhalt der Schutzziele (Personensicherheit, Wirksamkeit, Effektivität sowie Daten- und Systemsicherheit) muss im Rahmen der Risikobeurteilung unter Berücksichtigung der DIN EN 31010 (VDE 0050-1) eine Risikoermittlung mit anschließender Risikoanalyse und Risikobewertung bis hin zur Risikobehandlung erstellt werden.

Teil 3 der Normenreihe DIN VDE V 0827 liefert damit dem Auftraggeber eine hundertprozentige Kontrollinstanz. Dieser weiß nun genau, was er von der beauftragten technischen Risikomanagementakte zu erwarten hat und somit auch vom Technischen Risikomanager erwarten kann, dass ein rechtssicherer Prozess durchgeführt worden ist. Das Ergebnis sind ausfallsichere Maßnahmen, die die Sicherheit bedeutend erhöhen. NGRS sind dabei nicht nur für extreme Gefahrensituationen gedacht, sondern auch für alltägliche Vorfälle wie Unfälle. So beziehen sie beispielsweise den Arbeits- und Brandschutz nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mit ein.

Autor: Michael Schenkelberg, Geschäftsführender Gesellschafter, S+K Ingenieurgesellschaft für Notfall- und Gefahrenmanagement mbH

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Das richtige Licht im Homeoffice

Das richtige Licht im Homeoffice

Das Homeoffice wird auch nach der Pandemie die Arbeitsorganisation vieler Unternehmen prägen. Neben ergonomisch geeigneten Büromöbeln spielt die Beleuchtung eine wichtige Rolle. So eignen sich für das Arbeitszimmer Deckenleuchten oder Stehleuchten, die nach dem Prinzip des Human Centric Lighting (HCL) arbeiten. Morgens fördert helles, kühles Licht mit hohen Blauanteilen (mind. 5.300 Kelvin) die Konzentration. Zur Entspannung am Abend wird das Licht rötlicher und gedämpfter (z. B. 2.700 Kelvin). Die Grundbeleuchtung sollte zu starke Kontraste von Arbeitsplatz und Umgebung vermeiden, das schont die Augen.

Bei ständiger Heimarbeit verlangt der Gesetzgeber ähnliche Bedingungen wie im Büro (Arbeitsstättenverordnung und DIN EN 12464, Teil 1). Für Leseaufgaben fordert die Norm eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux. Dafür kommt eine verstellbare Schreibtischleuchte am Arbeitsplatz zum Einsatz. In der direkten Umgebung setzt die Norm noch 300 Lux an. Als Faustformel gilt für den Leuchtenkauf: etwa 1.000 Lumen für Schreibtischleuchten und für die angrenzende Umgebung ca. 600 Lumen. LED-Leuchten mit HCL-Funktion haben deutlich mehr Lumen.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Torabsicherung durch Lichtgitter

Torabsicherung durch Lichtgitter

In Produktions- und Lagerhallen werden an kraftbetätigten Toren Gefahren beim Schließen durch Schaltleisten oder berührungslos wirkende Sensoren abgesichert. Dies geschieht immer häufiger über Lichtgitter, die in der Führungsschiene verbaut werden. Ist einer der Lichtstrahlen unterbrochen, weil sich eine Person oder ein Fahrzeug im Schließbereich des Tores befindet, schließt das Tor nicht beziehungsweise die bereits eingeleitete Schließbewegung wird zur Öffnungsbewegung umgekehrt. Jedoch durchbricht der Torflügel selbst beim Schließen die Strahlen des Lichtgitters, da sie in der Schließebene verlaufen. Die Detektion muss also Stück für Stück ausgeblendet werden, damit das Tor schließen kann.

An vielen Toren wird das Ausblenden bereits eingeleitet, wenn der oberste Strahl zuerst und dann alle folgenden durchbrochen werden. Diese Abfolge kann aber auch anders als durch den Torflügel ausgelöst werden. So deaktiviert zum Beispiel die Durchfahrt einer Gelenkmast-Bühne ungewollt die Lichtstrahlen und es entsteht ein ungesicherter Abschnitt.

Die Folgen können fatal sein, da für den Nutzer das Deaktivieren der Sicherheitseinrichtung in dieser Situation nicht erkennbar ist. Die Entwicklung der Schutzeinrichtungen geht jedoch stetig weiter und an der Beseitigung dieser Sicherheitslücke wird gearbeitet. Zudem sind Ergänzungen für Normanforderungen in Vorbereitung.

Torabsicherung durch Lichtgitter

Autorin: Sonja Frieß, Referentin des Themenfelds „Fenster, Türen, Tore“, Sachgebietsleiterin „Bauliche Einrichtungen und Leitern“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

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Vor Hackerangriffen schützen

Vor Hackerangriffen schützen

Moderne Aufzüge können Gegenstand von Hackerangriffen werden. Die Aufzüge werden durch Sensoren überwacht und sind per Internet oder Mobiltelefonnetz mit der Außenwelt verbunden. Wartungsfirmen überwachen online, ob der Aufzug ordnungsgemäß funktioniert und starten die Software bei technischen Problemen über das Internet neu.

Diesen Weg können auch Cyberkriminelle nutzen, um sich Zugang zum System zu verschaffen oder den Aufzug von außen zu steuern. Im schlimmsten Fall könnte auf die gesamte technische Gebäudeausrüstung zugegriffen werden. Daher sollten Aufzugsanlagen von der Haustechnik abgekoppelt sein und in das Sicherheitskonzept des Betreibers integriert werden.

Autor: Ulf Theike, Chief Digital Officer in der Geschäftsführung, TÜV NORD Systems

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DIN EN 115-2 zur Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen veröffentlicht

Neue Norm für Fahrsteige und Fahrtreppen

Zum Dezember erschien der zweite Teil der DIN EN 115 „Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen“. Teil 2 beinhaltet „Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Fahrtreppen und Fahrsteige“. Ziel ist es, einen zu neu errichteten Fahrtreppen und Fahrsteigen vergleichbaren Sicherheitsstandard für Benutzer, Instandhaltungs- und Überwachungspersonal und Personen in unmittelbarer Umgebung sowie befugte Personen zu erreichen.

Die Norm ersetzt die Vorgängernorm vom Dezember 2010, die noch auf EN 115-1:2008 verwies, welche aber in 2017 ersetzt wurde. In der aktuellen Fassung werden daher zusätzliche Anforderungen – basierend auf EN 115-1:2017 – formuliert sowie eine neue Struktur der elektrischen Anforderungen mit Abschnitten für Schutzmaßnahmen, Sicherheit und Bedienelemente und Funktionen eingeführt.

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Neues VDE-Merkblatt zum Blitzschutz bei TGA-Anlagen

Neues VDE-Merkblatt zum Blitzschutz bei TGA-Anlagen

Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) hat ein neues Merkblatt zum Thema „Gebäudetechnische Anlagen im Blitzschutz“ herausgegeben. Das Dokument enthält wichtige Informationen für die Planung und Montage von Blitzschutzsystemen, Erdung und Schutzpotentialausgleich von baulichen Anlagen mit technischen Anlagen, die auf oder neben einem Gebäude installiert sind beziehungsweise dessen äußere Hülle durchdringen. Neben Hinweisen zur Dimensionierung von Fangeinrichtungen sowie der Einhaltung von Trennungsabständen wird der Schutzpotentialausgleich sowie die Notwendigkeit von Überspannungs-Schutzeinrichtungen erläutert.

Das Merkblatt richtet sich an TGA-Fachplaner und Architekten, Anlagenerrichter und Anlagenmechaniker aus der Sanitär-Heizung-Klima-Branche (SHK), Gebäudebetreiber, Komponenten-Hersteller, Blitzschutz-Fachkräfte und Elektrofachkräfte.

Blitzschutzsysteme sind sicherheitstechnische Einrichtungen, die ein Gebäude, die Personen im Inneren und die installierten technischen Anlagen vor den schädigenden Wirkungen des Blitzes schützen. Wenn ein Blitzschutzsystem vorhanden ist, müssen technische Anlagen, zum Beispiel Klimasplitgeräte, Kaltwassererzeuger, Wärmepumpen, Solarthermie, Kühltürme, Rückkühlwerke, Raumlufttechnische-Anlagen und Abgassysteme in dieses integriert werden.

Vor allem bei der Nachrüstung von technischen Anlagen bei Gebäuden mit installierten Blitzschutzsystemen muss sichergestellt werden, dass die nachträglich installierten Anlagen fachgerecht in den Blitzschutz einbezogen werden. Das Merkblatt kann beim VDE kostenlos heruntergeladen werden.

Neues VDE-Merkblatt zum Blitzschutz bei TGA-Anlagen

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DENA-Leitstudie zeigt Lösungsansätze zur Klimaneutralität

DENA-Leitstudie zeigt Lösungsansätze zur Klimaneutralität

Die bundeseigene Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) zeigt im Rahmen ihrer im Oktober 2021 veröffentlichten Leitstudie „Aufbruch Klimaneutralität“ Handlungsfelder und Lösungsansätze, um bis 2045 in Deutschland Klimaneutralität zu erreichen. Die Studie beruht auf der Expertise von mehr als zehn wissenschaftlichen Instituten, einem 45-köpfigen Beirat mit Fachleuten aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft und den von über 70 Unternehmen eingebrachten Branchenerfahrungen und Markteinschätzungen.

Die Ergebnisse sollen Wirtschaftsakteuren in den Sektoren Gebäude, Verkehr, Industrie, Energie sowie Landwirtschaft und Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft, kurz LULUCF, konkrete Lösungsansätze zur Ausrichtung ihrer Geschäftsaktivitäten auf dem Weg in eine klimaneutrale Gesellschaft geben.

Für den Gebäudebereich beziffern die Experten die erforderliche Reduktion an CO2-Emmissionen bis 2030 auf 44 Prozent. Reduktionen sollen über Maßnahmen an der Gebäudehülle, technische Anlagen, dem Einsatz von Wärmepumpen und Ausbau der Anschlüsse an Wärmenetze erreicht werden. Interessierte können die Studie kostenlos downloaden.

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Förderung von Ladestationen für Kommunen und Unternehmen

KfW-Förderung von Ladestationen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern seit dem 23. November 2021 Ladestationen in Unternehmen und Kommunen. Die Zuschussprogramme KfW 441 und KfW 439 fördern die Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Unternehmen und Kommunen. Auch TGA-Planungsbüros und SHK-Betriebe können die Zuschüsse beantragen.

Eine finanzielle Unterstützung gibt es für den Kauf und die Montage von Ladestationen an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge wie Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen der Unternehmen und Kommunen. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten – Anschaffung, Anschluss und Montage –, ist aber auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt.

Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände sowie gemeinnützige Unternehmen sowie Kirchen, ebenso wie kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder aus Eigenerzeugung vor Ort, zum Beispiel aus einer Photovoltaik-Anlage bezogen werden.

Unternehmen müssen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragen. Kommunen stellen ihren Zuschussantrag vor Vorhabensbeginn direkt bei der KfW. Die Frist zum Nachweis der durchgeführten Maßnahme beträgt 12 Monate ab Bestätigung des Zuschussantrags.

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