Planerbrief 20 – Mai-Juni 2019. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Betreiberverantwortung ist kein Hexenwerk

Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Verkehrssicherung – Eigentümer und Betreiber müssen bei der Bewirtschaftung ihrer Gebäude und Anlagen vieles beachten. Gleichzeitig gilt es, Haftungsrisiken zu vermeiden.

Viele Unternehmen sehen sich deshalb bei der Erfüllung ihrer Betreiberpflichten vor einer schier unlösbaren Aufgabe. Dabei ist diese Herausforderung mit überschaubarem Aufwand zu meistern. Viele Aufgaben lassen sich an fachkundige Dienstleister übertragen, auch ohne umfangreiche juristische Vertragswerke. Wichtig ist dabei die klare Formulierung der Verantwortlichkeiten. Welche Pflichten muss wer erfüllen? Was kann und soll delegiert werden? Welche Informationen benötigt der Dienstleister zur Aufgabenerfüllung? Was muss kontrolliert und dokumentiert werden? Nutzen Sie den gesunden Menschenverstand und vor allem das Know-how Ihrer Mitarbeiter, denn die kennen Ihren Betrieb am besten. Gehen Sie schrittweise vor, um niemanden zu überfordern. Rom ist auch nicht an einem Tag erbaut worden.

Die Gesamtverantwortung für einen sicheren Gebäude- und Anlagenbetrieb kann Ihnen niemand abnehmen. Den Aufwand zur Wahrnehmung der gesetzlichen Betreiberpflichten schon.

Autor: Christian Kühn, Geschäftsführer, Schlentzek & Kühn GmbH

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Leitfaden zum Building Information Modeling (BIM) im Mittelstand

Ein vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) herausgegebener „BIM-Leitfaden für den Mittelstand“ zeigt anhand eines mittelgroßen Bauprojekts mit einem Bauvolumen von ca. 7,5 Mio. Euro netto, wie sich kleinere Projekte mit BIM planen und umsetzen lassen. Der Leitfaden richtet sich an Architekten, Fachplaner, BIM-Experten und Bauherren. Er bietet grundlegendes Wissen zur BIM-Methodik sowie Anwenderwissen zur Umsetzung von BIM in eigenen mittelgroßen Bauprojekten. Für Interessierte steht die Broschüre zum kostenfreien Download bereit.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Link zu diesem Artikel: https://www.dgwz.de/bim-mittelstand

EMV bei Erdungsanlagen: DIN VDE 0100-410 versus DIN VDE 0100-444

Auch die aktuelle DIN VDE 0100-410:2018-10 berücksichtigt nicht die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) für moderne Gebäude. Die Ansprüche an die Ausstattung von Wohnungen, Büros und Arztpraxen mit sensiblen Betriebsmitteln steigen und erfordern eine sorgfältige Planung im Hinblick auf die EMV. Derzeit entstehen viele Gebäude, in denen sich unter einem Dach und auf einer gemeinsamen Tiefgarage Wohnräume und Arbeitsstätten befinden.

Umfangreiche Erdungsmaßnahmen gemäß der DIN 18014:2014-03 sowie entsprechende Forderungen aus der DIN VDE 0100-410:2018-10, DIN VDE 0100-540:2012-06 sowie der aktuellen VDE-AR-N 4100:2019-04 und die Tatsache, dass die öffentliche Netzversorgung im überwiegend angewandten TN-System immer als TN-C-Systeme vorliegen, führen zu enormen Streuströmen auf dem Schutz-, Erdungs- und Potentialausgleichssystem.

In der aktuellen DIN VDE 0100-444:2010-10 darf dagegen das TN-C-System in neu errichteten Gebäuden, die eine wesentliche Anzahl von informationstechnischen Betriebsmitteln enthalten oder wahrscheinlich enthalten werden, nicht verwendet werden.

Bei Gebäude-Konstellationen wie z.B. Doppel- und Reihenhäusern sowie Anlagen, die auf einer gemeinsamen Fundamentierung bzw. Betonplatte oder Tiefgarage angeordnet sind, widerspricht die derzeitige Installationspraxis diesen Anforderungen, da in solchen Anlagen mehrfach eingeführte PEN-Leiter aus dem öffentlichen TN-C-System an jedem Hausanschlusskasten mit dem Fundamenterder verbunden werden. Die Folge sind Streuströme auf allen elektrischen Leitern sowie Objekte, die mit dem Schutz- und Potentialausgleichssystem verbunden sind. Die EMV ist in diesen Gebäuden in Frage gestellt; ein Konflikt mit dem EMV-Gesetz vorprogrammiert. Besonders betroffen sind hierbei Arztpraxen mit Diagnoseeinrichtungen wie EMG, EEG und EKG, bei denen Immissionen durch magnetische Wechselfelder mit einer magnetischen Flussdichte von 0,1 µT, 0,2 µT und 0,4 µT unterschritten werden müssen. Auf diese Problematik wies der Sachverständigen-Verband BVS in seinem Standpunkt „Fundamenterder-Erdungsanlagen“ bereits 2016 hin.

Autor: Martin Schauer, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder

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Stromausfall: Präventive Maßnahmen für Gebäude

Die Abhängigkeit im täglichen Leben vom Strom ist groß. Im Falle eines Stromausfalls kommen nicht nur Licht, Computer und Kommunikation zum Erliegen. Um größere Ausfälle in einem Gebäude zu vermeiden, ist eine regelmäßige standortinterne Wartung und Prüfung durch Sachverständige besonders wichtig. Kontrolliert werden dabei die Mittelspannungsschaltanlagen inkl. Mittel- und Niederspannungsschaltfeldern, die ortsfesten elektrischen Betriebsmittel mit allen Haupt- und Unterverteilungen und die Netzersatzanlagen.

Sollte es trotzdem zum Totalausfall der Netzversorgung kommen, kann die Stromversorgung ganz oder teilweise durch Netzersatzaggregate (NEA) gewährleistet werden. Diese erkennen im Notfall eine Unterbrechung der Stromversorgung und werden über eine Steuerungs- und Regelungsautomatik aktiviert. Eine dem jeweiligen Dieselaggregat zugehörige Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) sorgt für ein Anlaufen des Dieselmotors. Damit werden wichtige elektrische Anlagen in Gebäudeteilen und Funktionen zeitweilig aufrechterhalten. Diese Art der Notstromversorgung ist vor allem bei Polizei, Feuerwehr, Krankenhäusern und  Justizvollzugsanstalten Standard.

Autor: Thomas Roscher, Referent Immobilienbewirtschaftung, Property Management, BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

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Planen und ausführen mit Design & Build

Der Bau von Gebäuden erfordert das komplexe Zusammenspiel mehrerer Firmen und Gewerke. Verzögerungen und Kostenexplosionen sind keine Seltenheit. Die Lösung: Design & Build. Von Anfang an arbeitet ein Team aus Planungs- und Bauingenieuren zusammen. In den USA werden bereits 40 % aller Bauprojekte mit Design & Build abgewickelt. Auch hierzulande setzt sich die Fusion von Planung und Ausführung zunehmend durch. Die Vorteile für Bauherren und Bauunternehmen liegen auf der Hand:

Beim partnerschaftlichen Bauen erhält der Auftraggeber alle Leistungen von der Planung bis zur Übergabe von einem einzigen Auftragnehmer. Die frühe Zusammenführung der Kompetenzen führt zu Vertragssicherheit und einer vollständigen Kontrolle der Finanzen und des Zeitplans. Durch die Zusammenlegung von Ausführungsplanung und Werk- und Montageplanung sowie durch den Wegfall von Ausschreibungen werden Kosten gespart. Viele Bauunternehmen haben den Trend erkannt und eine interne Planungsabteilung aufgebaut – Wettbewerbsvorteil inklusive. Selbst Architektur- und Planungsbüros können sich durch ein Joint Venture mit Subunternehmern für die Ausführung von Design & Build Projekten qualifizieren. Der digitale Schlüssel zur vernetzten Baukultur der beteiligten Partner ist Building Information Modeling (BIM) als gemeinsame Arbeitsplattform. Kurzum: Design & Build ist vernetzt, schnell und preiswert.

Autor: Jan Piske, Competence Center Design & Build, Caverion Deutschland GmbH

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Klimafreundliche Kältemittel für Kälteanlagen und Klimanlagen - F-Gas-Verordnung, Fluorierte Treibhausgase

F-Gas-Verordnung: Onlineportal bietet Hilfe

Unterstützung für Kälteanlagen-Betreiber beim Umstieg auf klimafreundliche Alternativen bietet das von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online und dem Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit realisierte Informationsportal „Klimafreundliche Kälte“. Auf dem Portal werden die Folgen der EU-F-Gas-Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase – die schrittweise von 2015 bis 2030 in Kraft tritt – dargestellt. Es zeigt zudem, wie bei der Modernisierung und beim Neubau von Anlagen sowohl Klimaschutz als auch die Energieoptimierung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen gelingen.

Autor: Jens Hakenes, Leiter Redaktion, co2online gGmbH

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Mittelstands-Forderungen zur Europawahl am 26. Mai 2019

Mit dem aktuellen Unternehmerprogramm stellt der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft e.V. (BVMW) seine europapolitischen Positionen und Forderungen zur Europawahl am 26. Mai 2019 vor.

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Leitfaden zur Sicherheitstechnik im Smart Home

Der Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. (BHE), die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, VdS Schadenverhütung, der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie e.V. (ZVEI) sowie die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) haben einen neuen „Leitfaden zu sicherheitstechnischen Anwendungen im Smart Home – Erläuterungen zur DIN VDE V 0826-1“ herausgegeben.

Sofern im Rahmen von Smart Home-Anwendungen auch sicherheitstechnisch relevante Anwendungen, wie etwa zur Meldung von Einbruch oder Brand oder gefährlichen Gasen, umgesetzt werden sollen, sind für Gefahrenwarnanlagen sowie Produkte und Systeme der Sicherheitstechnik die Anforderungen nach DIN VDE V 0826-1 relevant. Der Leitfaden gibt Unterstützung hinsichtlich der Anwendung der DIN VDE V 0826-1 und beantwortet Fragen unter anderem zum Anschluss von Fremdsystemen an GWA bzw. Smart Home-Systeme sowie zur Abnahme und Instandhaltung der Anlagen.

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SicherheitsExpo vom 26.-27.06.2019 in München

Vom 26.-27. Juni 2019 findet zum 16. Mal die Fachmesse in Bayern für Zutrittskontrolle, Brandschutz, IT-Security, Perimeter Protection und Videoüberwachung statt. Zur SicherheitsExpo 2019 werden 200 Unternehmen in zwei Messehallen erwartet. Im begleitenden Tagungsprogramm werden neue Entwicklungen der Sicherheitstechnik, unter anderem RFID, NFC, Biometrie und Identity-Management sowie Mechatronik vorgestellt.

Die Messe für Sicherheitstechnik richtet sich an Sicherheitsverantwortliche (Sicherheitsberater und -dienste), Brandschutzbeauftragte und Planer, Versicherungen, Behörden, Polizei und Feuerwehr, Elektrofachhandel und Errichterfirmen sowie Architekten und Gebäudemanager.

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Instandhaltung nach DIN 31051: Neue Fassung zum Juni 2019

Die DIN Norm 31051 „Grundlagen der Instandhaltung“ erscheint zum Juni 2019 in einer neuen, redaktionell überarbeiteten Fassung. Folgende Änderungen wurden gegenüber der DIN 31051:2012-09 vorgenommen: Die Begriffe sind entsprechend an die DIN EN 13306:2018-02 angepasst und Anhang A wurde gestrichen.

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