Brandmeldeanlage (BMA) und Sprachalarmanlage (SAA) nach DIN 14675

Seminar Sprachalarmanlagen und Elektroakustische Notfallwarnsysteme

Seminar Sprachalarmanlagen und Elektroakustische Notfallwarnsysteme

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Fragen | Schulungsnachweis | ZielgruppeVoraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Intensiv-Seminar grenzt die verschiedenen Beschallungsanlagen voneinander ab und vermittelt, wann im Notfall welche Anlagen wie zu priorisieren und auszuführen sind, so dass diese normkonform und wirksam funktionieren.

Seminareinladung

Seminar: Sprachalarmanlagen und Elektroakustische Notfallwarnsysteme Online-Seminar Elektroakustische Notfallwarnsysteme und Sprachalarmanlagen richtig ausführen (PDF)

Seminar: Sprachalarmanlagen und Elektroakustische Notfallwarnsysteme Seminar Elektroakustische Notfallwarnsysteme und Sprachalarmanlagen richtig ausführen (PDF)

Nächster Termin

Das Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 17:00 Uhr.

Das Seminar findet als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar statt. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig. Falls Veranstaltungen verboten sind können Sie kurzfristig auf ein Online-Seminar umbuchen oder kostenlos stornieren.

  • 2. Dezember 2020 – Frankfurt – keine Anmeldung mehr möglich

Am nächsten Tag kann zusätzlich das 1-tägige Seminar „Sprachverständlichkeit – STI-Messung von Sprachalarmanlagen“ gebucht werden.

Teilnahmegebühr

1 Tag 420,- € zzgl. MwSt.,
1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Teilnahmeurkunde.

Seminarbeschreibung

Elektrische Lautsprecheranlagen (ELA), Sprachalarmanlagen (SAA), Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS) und Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) müssen richtig eingesetzt und aufeinander abgestimmt sein, um in Notfällen schnell und wirksam Alarme ausrufen und Gebäude evakuieren zu können. Dabei müssen auch Zielkonflikte gelöst werden, welche Alarme im Brandfall oder im Amokfall anzuwenden und zu priorisieren sind.

Nutzen

Das Seminar grenzt die Beschallungssysteme SAA, ELA, ENS und NGRS voneinander ab und vermittelt Schnittstellen und Kriterien zum Einsatz der Anlagen. Die Teilnehmer erfahren, wann welche Anlage nach welcher Norm auszuführen ist und welche Prioritäten dabei zu beachten sind, wenn Brandalarmierung und Amokalarmierung im gleichen Gebäude gefordert sind.

Das Seminar beantwortet folgende Fragen

  • Welche Anlage nach welcher Norm ist auszuführen, wenn Brandalarmierung und Amokalarmierung im gleichen Gebäude gefordert werden?
  • Welche Prioritäten gelten ist derartigen Fällen?
  • Was geschieht mit Anlagen im Bestand, die im Rahmen einer Nutzungserweiterung als NGRS zur Amokalarmierung verwendet werden sollen?
  • Was ist bei Wartung und Instandhaltung wichtig, wenn aktuelle Anlagen als ENS nach DIN VDE 0828-1 zur Brandalarmierung verwendet werden?
  • Wie unterscheidet sich die Bewertung der Wirksamkeit zwischen SAA und ENS / NGRS?
  • Was ändert sich mit der Normänderung in 2020?

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine DGWZ-Teilnahmeurkunde mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten. Die Urkunde gilt auch als Schulungsnachweis zur Auffrischung für die Zertifizierung nach DIN 14675 sowie als Nachweis der Fachkenntnis von Sprachalarmanlagen nach DIN EN 16763.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an

  • Planer, Errichter, Betreiber,
  • Fachkräfte und verantwortliche Personen für Sprachalarmierung.
  • Instandhaltungsunternehmen für elektroakustische Notfallwarnsysteme und Sprachalarmanlagen,
  • DIN 14675-zertifizierte Unternehmen sowie Fachkräfte und verantwortliche Personen für Sprachalarmierung und Elektroakustischen Alarmierungsanlagen, die Beschallungsanlagen bei anderen Gefahrenarten als Brand einsetzen.

Voraussetzungen

Grundkenntnisse von Beschallungsanlagen werden vorausgesetzt.

Inhalte

  • Richtlinien und Normen: DIN EN 50849:2017-11; VDE 0828-1, DIN VDE 0833-4, VDE 0827-1 und VDE 0827-2, DIN 14675 und DIN 16763
  • Abgrenzung und Kriterien zum Einsatz von SAA, ENS oder ELA
  • Symbiotischer Nutzen / Zusammenspiel der Anlagen
  • Normenanwendung und Prioritäten im Fall von Brand- und Amokalarmierung
  • Einsatz eines Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systems (NGRS) zur Amokalarmierung
  • Abgrenzung von SAA zu NGRS und deren Anwendung
  • Erweiterung von Bestandsanlagen um NGRS
  • Wartung und Instandhaltung bei Beachtung der DIN VDE 0828-1
  • Bewertung der Wirksamkeit zwischen SAA und ENS/NGRS
  • Planung, Projektierung und praktische Ausführung
  • Montage, Betrieb, Wartung, Instandhaltung, Abnahmeprüfung
  • Ausblick auf Normenänderungen

Referenten

  • Robert Rateike ist Hauptverantwortliche Fachkraft SAA DIN 14675 und Technischer Risikomanager DIN VDE V 0827 sowie Dozent zu Video- und Beschallungsanlagen an der DHBW.
  • Andreas Simon ist Sachverständiger für Beschallung, Fachmann für SAA und ENS, Hauptverantwortliche Fachkraft SAA DIN 14675 sowie Mitglied im Normenausschuss DKE 713.1.17.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99:

Seminar: Sprachalarmanlagen und Elektroakustische Notfallwarnsysteme Webinar Elektroakustische Notfallwarnsysteme und Sprachalarmanlagen richtig ausführen (PDF)

Seminar: Sprachalarmanlagen und Elektroakustische Notfallwarnsysteme Seminar Elektroakustische Notfallwarnsysteme und Sprachalarmanlagen richtig ausführen (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Sprachalarmanlagen, SAA, Elektroakustische Lautsprecheranlagen, ELA, Elektroakustische Notfallwarnsysteme, ENS, Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme, NGRS, Sprachalarmierung, Beschallungsanlagen, DIN VDE 0833-4, DIN 14675, DIN EN 16763, DIN VDE V 0827, Seminar, 2020

Überarbeitete VOB 2019 schafft Klarheit

Die überarbeitete Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C (VOB/C) schafft mehr Transparenz für alle Baubeteiligten. Neben einer detaillierten Auflistung der für Planung, Ausführung und Instandhaltung notwendigen Dokumente wurden unter anderem auch die im Vertrag enthaltenen Nebenleistungen sowie die separat zu vergütenden Besonderen Leistungen präzisiert.

Mit umfangreichen Änderungen der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) innerhalb der VOB/C ist die Neufassung der VOB mit Erscheinen der Gesamtausgabe „VOB 2019“ mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 nunmehr abgeschlossen. Zahlreiche ATV wurden fachlich bzw. redaktionell überarbeitet und umfangreich ergänzt. So enthält die in „Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen“ umbenannte ATV DIN 18382 jetzt detaillierte Hinweise zur Baustelle und zur Ausführung elektrotechnischer Arbeiten, die zur Aufstellung einer Leistungsbeschreibung notwendig sind.

Konkretisiert und neugefasst wurden auch die vom Auftraggeber (AG) dem Auftragnehmer (AN) zu übergebenen notwendigen Unterlagen. So muss der AN vor der Ausführung unter anderem Montage- und Werkplanungen gemäß VDI-Richtlinie 6026 Blatt 1 beim AG einreichen und abstimmen. Rechtzeitig vor der Abnahme hat der AN dem AG detaillierte Revisionsunterlagen zur Prüfung zu übergeben. Darüber hinaus wurden die im Vertrag enthaltenen Nebenleistungen, die separat zu vergütenden Besonderen Leistungen sowie die Regularien für die Abrechnung angepasst und ergänzt.

Die Präzisierung der notwendigen Dokumente und der zu erbringenden Leistungen in den neugefassten ATV schafft eine hohe Transparenz für Betreiber, Elektroplaner und Errichter. Auch wenn die Änderungen auf den ersten Blick Mehraufwanden verursachen, wird im gesamten Projektverlauf durch klare Festlegungen Zeit und damit Geld gespart. Unterschiedliche Interpretationen von AG und AN zu vertraglich festgelegten bzw. gesondert zu vergütenden Leistungen werden vermieden. Insgesamt wird die Neufassung der VOB/C die Qualität bei Planung, Errichtung und Instandhaltung elektrotechnischer Gewerken deutlich erhöhen.

Autor: Hans-Jürgen Schneider, Geschäftsführer, Ingenieurbüro elektroplan-schneider

Weitere Informationen:

Neue VOB 2019 seit 1. Oktober in Kraft

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-09 vom 22. Oktober 2019

Die Gesamtausgabe der überarbeiteten VOB 2019 ist durch den Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 23. September 2019 mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 in Kraft getreten und ersetzt damit die VOB 2016. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Zuletzt wurde die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C (VOB/C) vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) überarbeitet. Die VOB/A, die die von öffentlichen Auftraggebern anzuwendenden Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen enthält, wurde bereits im März 2019 aktualisiert. Die VOB/B gilt in der Fassung von 2016 unverändert weiter.

Die VOB/C wurde mit zahlreichen Änderungen an den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) umfassend überarbeitet und ergänzt. So enthalten die umbenannten ATV DIN 18382 „Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen“ und ATV DIN 18384 „Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen“ jetzt detaillierte Hinweise über die Baustelle und die Ausführung elektrotechnischer Arbeiten zur Aufstellung einer Leistungsbeschreibung. Die Auflistung der nach VOB zu beachtenden Normen und die Anforderungen an Inbetriebnahme und Einweisung wurden deutlich erweitert.

Konkretisiert und neugefasst wurden auch die vom Auftraggeber (AG) dem Auftragnehmer (AN) zu übergebenden notwendigen Unterlagen. Der AN hat vor der Ausführung unter anderem Montage- und Werkplanungen gemäß VDI-Richtlinie 6026 Blatt 1 beim AG einzureichen und abzustimmen. Rechtzeitig vor der Abnahme hat der AN dem AG detaillierte Revisionsunterlagen zur Prüfung zu übergeben. Darüber hinaus wurden die im Vertrag enthaltenen Nebenleistungen, die separat zu vergütenden Besonderen Leistungen sowie die Regularien für die Abrechnung angepasst und ergänzt.

Die beiden neuen Normen ATV DIN 18382:2019-09 und ATV DIN 18384:2019-09 können bei der DGWZ versandkostenfrei zum Sonderpreis von zusammen 92 Euro zzgl. 7 % MwSt. über die Website www.dgwz.de/vob-c bezogen werden.

2.080 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten.

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Fax 06172 98185-99
E-Mail presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Die neue VOB 2019 Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) ist seit Oktober in Kraft. #vob www.dgwz.de/vob-c

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-vob-2019-in-kraft

Weiterführende Informationen

Seminar Feststellanlagen – Fachkraft nach DIN 14677

Seminar Feststellanlagen – Fachkraft nach DIN 14677

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Beschreibung | Nutzen | Abschluss | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar Feststellanlagen vermittelt die Sachkunde zur regelmäßigen Überprüfung, Instandhaltung und Wartung von Feststellanlagen. Des Weiteren bildet das Seminar verantwortliche Personen, die für den funktionssicheren Zustand von Feststellanlagen zuständig sind, zur Fachkraft von Feststellanlagen nach DIN 14677 aus.

Seminareinladung

Online-Seminar Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert einen Tag von 9:00 bis 17:00 Uhr.
Am Vortag kann zusätzlich das Seminar Brandschutztüren und -tore gebucht werden.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 26. April 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 07. Juni 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 12. Juli 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 16. August 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 20. September 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 25. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 29. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 15. Mai 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 29. Mai 2024 – Berlin – freie Plätze
    Hotel Grenzfall | Ackerstraße 136 | 13355 Berlin
  • 12. Juni 2024 – Hannover – freie Plätze
    Kleefelder Hof | Kleestraße 3 A | 30625 Hannover
  • 03. Juli 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Neuwirtshaus | Schwieberdinger Straße 198 | 70435 Stuttgart-Zuffenhausen
  • 10. Juli 2024 – Frankfurt – freie Plätze
    Station Lounge | Am Hauptbahnhof 10 | 60329 Frankfurt am Main
  • 24. Juli 2024 – München – freie Plätze
    acom Hotel München | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 21. August 2024 – Leipzig – freie Plätze
    Adina Hotel Leipzig | Brühl 50 | 04109 Leipzig
  • 04. September 2024 – Dortmund – freie Plätze
    Hotel Ambiente | Am Gottesacker 70 | 44143 Dortmund
  • 18. September 2024 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg
  • 02. Oktober 2024 – Mannheim – freie Plätze
    Achat Hotel Schwetzingen Heidelberg | Schälzigweg 1-3 | 68723 Schwetzingen bei Heidelberg
  • 16. Oktober 2024 – Nürnberg – freie Plätze
    Novina Hotel Südwestpark | Südwestpark 5 | 90449 Nürnberg
  • 30. Oktober 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 13. November 2024 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 27. November 2024 – Hannover – freie Plätze
    Kleefelder Hof | Kleestraße 3 A | 30625 Hannover
  • 11. Dezember 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Gloria | Sigmaringer Straße 59 | 70567 Stuttgart

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Teilnahmebescheinigung sowie nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“,
bzw. inkl. Online-Seminar, Unterlagen, Prüfung und Sachkundenachweis/Teilnahmebescheinigung

Beschreibung

Feststellanlagen halten Brandschutztüren im täglichen Betrieb offen und werden im Brandfall automatisch ausgelöst. Diese müssen nach Einbau, Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch geschulte Fachkräfte mit Kompetenznachweis geprüft und gewartet werden. Jenes ist äußerst wichtig, um im Schadensfall nicht die Versicherungsansprüche zu verlieren.

Nutzen

Das Seminar vermittelt das Fachwissen zur regelmäßigen Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen gemäß der bauaufsichtlichen Richtlinien und DIN 14677, um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen und den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Am Vortag kann zusätzlich das Seminar Brandschutztüren und -tore gebucht werden.

Hinweis: Dieses Seminar qualifiziert nicht zur Erstabnahme. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma oder von ihr autorisierte Fachkräfte durchgeführt werden.

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den geforderten Sachkundenachweis „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an

  • Unternehmen, Arbeitgeber, Betreiber, Behörden, Errichter,
  • Facility Manager, Technische Leiter, Instandhaltungsleiter, Fachmonteure, Servicetechniker, Verantwortliche Personen,
  • Arbeitssicherheits-, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte und
  • Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Sachkundenachweis „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“ ist

  • ein Abschluss in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem oder mechanischem Bezug oder
  • eine 3-jährige nachgewiesene Berufserfahrung im Objektbereich oder
  • die Tätigkeit als Geselle /Facharbeiter gemäß DIN 14675 (Phase Instandhaltung)

Inhalte

  • Normen und Richtlinien
  • DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen
  • DIN 14677 und DIN 14637
  • Allgemeine Anforderungen und Prüfgrundlagen für das Zulassungsverfahren für Feststellanlagen
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Sachkundigen
  • Pflichten des Betreibers
  • Funktionsprüfung und Wartung
  • Austausch von Brandmeldern
  • Dokumentation
  • Maßnahmen bei Störungen
  • Herstellerspezifische Kenntnisse
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Michael Altmann ist Dipl.-Ing. für Maschinenbau, Schweißfachingenieur und Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
  • Daniel Brucker ist Brandschutzfachplaner und Geschäftsführer von Brucker Brandschutz.
  • Sebastian Gelfert ist zertifizierter Fachplaner für Brandschutz.
  • Stefan Sandmann betreut große Unternehmen als externer Brandschutzbeauftragter und ist Referent im Bereich Brandschutz.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandoberinspektor und Brandschutzsachverständiger und langjähriger Referent für Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen nach DIN 14677.
  • Sven Traber (JS Sicherheitstechnik) ist langjähriger Dozent für Brand- und Rauchschutztüren/-toren sowie Feststellanlagen nach DIN 14677.
  • Jürgen Walter (Hekatron) ist Leiter der Seminare Rauchschaltanlagen und Rauchwarnmelder und langjähriger Dozent für Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen nach DIN 14677.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Schöne Präsenzveranstaltung mit gutem Referenten. Man hat einige tiefere Einblicke in die Thematik erhalten und ist für die Zukunft gerüstet.“
    Marcus Laufenberg, Stadt Troisdorf
  • „Das Seminar war sehr informativ und sachlich. Der Referent hat die Themen ausfürhlich erläutert.“
    Peter Klütsch, Gemeinde Niederzier, Niederzier
  • „Das Seminar hat mir sehr gut gefallen, weil ich mein bisheriges Wissen gut auffrischen konnte. Der Dozent war sehr fachkompetent.“
    Christoph Baujan, Flammtec Brandschutztechnik e.K., Bornheim
  • „Die Veranstaltung war sehr interessant gestaltet und ich habe viel Neues gelernt. Der Dozent hat den Inhalt sehr gut vermittelt.“
    Svenja Thomas, Jockel Brandschutztechnik-Service GmbH, Pulheim-Brauweiler
  • „Mithilfe des Seminars kann ich in meinem Betrieb jetzt vieles nach vorne bringen. Die offenen Gesprächen im Seminar haben mir besonders gut gefallen.“
    Martin Heidenreich, Omni-Pac GmbH, Elsfleth
  • „Es war eine lockere und informative Vernstaltung, die das brachte was ich mir vorgestellt habe.“
    Ralf Treuling, ISM GmbH, Eschweiler
  • „Durch das Seminar habe ich Erkenntnisse über Fehler gewonnen, die im Betrieb während der letzten Jahre begangen wurden.“
    Mario Kündgen, Fenster Schmitt GmbH & Co. KG, Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • „Das einbringen von persönlichen Erfahrungen des Referenten hat mir besonders gut gefallen.“
    Marc Bonten, Holfter GmbH, Stolberg

Weitere Informationen

Stichworte
Feststellanlagen, Fachkraft, DIN 14677, DIN EN 14637, Instandhaltung, Prüfung, Wartung, Sachkundenachweis, Kompetenznachweis, Feuerschutzabschlüsse, Seminar, 2023, 2024

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Neue Norm für Linienförmige Wärmemelder

Wo Standardbrandmelder an ihre Grenzen stoßen, kommen Linienförmige Wärmemelder zum Einsatz. Diese ermöglichen Branddetektion auch bei schwierigen Umgebungsbedingungen wie extremen Temperaturen, Luftfeuchtigkeit oder verschmutzter Luft. Seit Mai 2019 ist für „Rückstellbare Linienförmige Wärmemelder“ die neue Europäische Produktnorm DIN EN 54-22 für Brandmeldeanlagen in Kraft getreten. Linienförmige Wärmemelder, die bisher in Anlehnung an die DIN EN 54-5 für „Punktförmige Wärmemelder“ zertifiziert wurden, dürfen seit Ablauf der Übergangsfrist nun nicht mehr eingesetzt werden. Damit erfüllen nur noch DIN EN 54-22 geprüfte und zertifizierte Geräte die Normen- und Richtlinienkonformität.

Autor: Markus Meer, Produktmanager Brandmeldesysteme, Securiton GmbH Alarm- und Sicherheitssysteme

Weitere Informationen

Instandhaltung nach DIN 31051: Neue Fassung zum Juni 2019

Die DIN Norm 31051 „Grundlagen der Instandhaltung“ erscheint zum Juni 2019 in einer neuen, redaktionell überarbeiteten Fassung. Folgende Änderungen wurden gegenüber der DIN 31051:2012-09 vorgenommen: Die Begriffe sind entsprechend an die DIN EN 13306:2018-02 angepasst und Anhang A wurde gestrichen.

Weitere Informationen

Neue DIN V 18599

Im September 2018 sind alle Teile der Vornorm DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung“ neu erschienen: Teil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger; Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen; Teil 3: Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung; Teil 4: Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung; Teil 5: Endenergiebedarf von Heizsystemen; Teil 6: Endenergiebedarf von Lüftungsanlagen, Luftheizungsanlagen und Kühlsystemen für den Wohnungsbau; Teil 7: Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau; Teil 8: Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungssystemen; Teil 9: End- und Primärenergiebedarf von stromproduzierenden Anlagen; Teil 10: Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten; Teil 11: Gebäudeautomation.

Autor: Eckart Roeder, Geschäftsführer, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen:

DIN 14677-1 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

Normenreihe DIN 14677 Instandhaltung von Feststellanlagen

Normenreihe DIN 14677 Instandhaltung von Feststellanlagen

ÜbersichtNorm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Am 1. August 2018 sind Teil 1 und Teil 2 der Normenreihe DIN 14677 Instandhaltung von Feststellanlagen neu erschienen und damit in Kraft getreten:

  • DIN 14677-1:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen
  • DIN 14677-2:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

Mit dem Erscheinen der beiden neuen Normenteile wird die bisherige Norm DIN 14677:2011-13 “Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse” abgelöst.

Norm bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte

Neue Anwendungsnorm DIN 14675 Brandmeldeanlagen

Die DIN 14675 wurde überarbeitet und ist im April 2018 neu in zwei Teilen erschienen. Die Aufteilung folgt einem Beschluss des deutschen Rats zur Konformitätsbewertung (DIN KonRat). Gemäß europäischer Dienstleistungsnorm DIN EN 16763:2017-04 sollen Anwendungsnormen jeweils in zwei Teile aufgeteilt werden. In die Überarbeitung der Normenreihe flossen darüber hinaus zahlreiche Erfahrungen aus der praktischen Anwendung ein.

Die neue DIN 14675-1 beschreibt den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen, während die DIN 14675-2 Anforderungen an Fachfirmen definiert. Fester Bestandteil der beiden Normenteile ist das Phasenmodell vom Brandmelde- und Alarmierungskonzept bis hin zur Instandhaltung von BMA, in das die Phasen der DIN EN 16763 übernommen wurden.

Im Teil 1 der Normenreihe wurden unter anderem Begriffsdefinitionen angepasst und ergänzt. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an das Brandmelde- und Alarmierungskonzept konkretisiert sowie Anpassungen bzgl. des Aufstellorts der Brandmelderzentrale vorgenommen. Auch dem Thema Betreiberverantwortung schenkt die DIN 14675-1 mehr Bedeutung als bisher. Zur Erleichterung der Dokumentation von Brandmelde- und Sprachalarmanlagen wurden die Muster der jeweiligen Anlagenbeschreibung im Anhang der Norm aktualisiert. Ein neuer informativer Anhang enthält Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehren (TAB). Hierdurch ergibt sich nun die Chance, die bundesweit über 500 TAB zu vereinfachen und auf die DIN 14675 zu referenzieren.

Die Vorgaben bzgl. der Zertifizierung von Fachfirmen wurden aus dem bisherigen Anhang L der DIN 14675:2012-04 in den Teil 2 der Normenreihe überführt und konkretisiert. Unter anderem wurden den Mindestqualifikationen für die verantwortliche Person die jeweiligen Qualifikationsstufen nach dem europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) zugeordnet. Der Kompetenznachweis für Fachfirmen nach DIN 14675-2 wird durch eine akkreditierte Prüfstelle ausgestellt und muss regelmäßig überprüft werden. Zum Erhalt der Zertifizierung sind u.a. regelmäßige Auffrischungsschulungen bezogen auf normative Änderungen erforderlich.

Autor: Bastian Nagel, Spezialist für Normen und Richtlinien, Hekatron Vertriebs GmbH

Weitere Informationen

Inhalt E DIN 14677-1:2018-03 Instandhaltung Feststellanlagen - Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

Neue Norm-Entwürfe zur DIN 14677 für Feststellanlagen

Für die Norm DIN 14677 für die Instandhaltung von Feststellanlagen wurden im März 2018 zwei neue Entwürfe für Teil 1 und Teil 2 veröffentlicht:

DIN 14677-1:2018-03 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahme
In diesem Norm-Entwurf sind Anforderungen für die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen in Gebäuden festgelegt.

DIN 14677-2:2018-03 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma
Dieser Norm-Entwurf legt Anforderungen für den Nachweis der Kompetenz von Personen, welche die Instandhaltung von Feststellanlagen an Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüssen sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen durchführen, fest.

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