Überarbeitete VOB 2019 schafft Klarheit

Die überarbeitete Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C (VOB/C) schafft mehr Transparenz für alle Baubeteiligten. Neben einer detaillierten Auflistung der für Planung, Ausführung und Instandhaltung notwendigen Dokumente wurden unter anderem auch die im Vertrag enthaltenen Nebenleistungen sowie die separat zu vergütenden Besonderen Leistungen präzisiert.

Mit umfangreichen Änderungen der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) innerhalb der VOB/C ist die Neufassung der VOB mit Erscheinen der Gesamtausgabe „VOB 2019“ mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 nunmehr abgeschlossen. Zahlreiche ATV wurden fachlich bzw. redaktionell überarbeitet und umfangreich ergänzt. So enthält die in „Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen“ umbenannte ATV DIN 18382 jetzt detaillierte Hinweise zur Baustelle und zur Ausführung elektrotechnischer Arbeiten, die zur Aufstellung einer Leistungsbeschreibung notwendig sind.

Konkretisiert und neugefasst wurden auch die vom Auftraggeber (AG) dem Auftragnehmer (AN) zu übergebenen notwendigen Unterlagen. So muss der AN vor der Ausführung unter anderem Montage- und Werkplanungen gemäß VDI-Richtlinie 6026 Blatt 1 beim AG einreichen und abstimmen. Rechtzeitig vor der Abnahme hat der AN dem AG detaillierte Revisionsunterlagen zur Prüfung zu übergeben. Darüber hinaus wurden die im Vertrag enthaltenen Nebenleistungen, die separat zu vergütenden Besonderen Leistungen sowie die Regularien für die Abrechnung angepasst und ergänzt.

Die Präzisierung der notwendigen Dokumente und der zu erbringenden Leistungen in den neugefassten ATV schafft eine hohe Transparenz für Betreiber, Elektroplaner und Errichter. Auch wenn die Änderungen auf den ersten Blick Mehraufwanden verursachen, wird im gesamten Projektverlauf durch klare Festlegungen Zeit und damit Geld gespart. Unterschiedliche Interpretationen von AG und AN zu vertraglich festgelegten bzw. gesondert zu vergütenden Leistungen werden vermieden. Insgesamt wird die Neufassung der VOB/C die Qualität bei Planung, Errichtung und Instandhaltung elektrotechnischer Gewerken deutlich erhöhen.

Autor: Hans-Jürgen Schneider, Geschäftsführer, Ingenieurbüro elektroplan-schneider

Weitere Informationen: