Wartung RWA - Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen nach DIN EN 16763

Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen

Wartung RWA - Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen nach DIN EN 16763Der im Juni 2015 erschienene Norm-Entwurf DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen“ regelt die Mindestanforderungen für die Planung, Installation, Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung von Sicherheitssystemen für Alarm und Brandschutz. Festgelegt werden die Dienstleistungsorganisation sowie die Mindestanforderungen bei Kompetenzen und Erfahrungen der Beschäftigten. Die Norm gilt sowohl für Arbeiten vor Ort als auch für den Fernzugriff, und zwar unabhängig vom Projektumfang sowie von der Struktur und Größe des Dienstleisters. Er umfasst Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen sowie Alarmanlagen. Als ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen gelten dabei zum Beispiel wasserbasierte Sprinkler, Gaslösch-Systeme, aber auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Alarmanlagen im Sinne des Normentwurfs sind Einbruchmeldeanlagen, Überfallmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Freilandüberwachungssysteme, Videoüberwachungsanlagen und sämtliche weitere Überwachungssysteme für sicherungstechnische Anwendungen. Ausgenommen von der Norm sind dagegen Personen-Notsignal-Anlagen und Alarmempfangszentralen.

Aufgrund der absehbaren Einführung der Norm DIN EN 16763 und ihres erwarteten Niederschlages in der DIN 14675 hat sich die ARGE DIN 14675 entschlossen, das bestehende Zertifizierungsprogramm anzupassen. Die Anforderungen aus der voraussehbaren DIN EN 16763 sollen so in das bestehende Zertifizierungsprogramm integriert werden, dass Doppelzertifizierungen vermieden werden und sich, im Sinne der bereits zertifizierten und noch zu zertifizierenden Unternehmen, der finanzielle und organisatorische Aufwand in einem vertretbaren Rahmen bewegt. (mg) www.dgwz.de/en-16763

Autor: Marko Grapentin (mg), Mitglied im DIN-Normenausschuss Dienstleistungen (NADL) und Sprecher der ARGE DIN 14675 und DIN EN 16763 im VAZ e.V.

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DIN EN 16763 Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen

Wartung RWA - Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen nach DIN EN 16763

DIN EN 16763 Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen

Wartung RWA - Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen nach DIN EN 16763Die Europäische Norm EN 16763 legt Mindestanforderungen an die Dienstleistungsorganisation sowie an die Kompetenz, das Wissen und die Erfahrungen für die mit der Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Anlagenüberprüfung, Abnahme oder Instandhaltung von Sicherheitsanlagen betrauten Beschäftigten fest, unabhängig davon ob die Dienstleistungen am Installationsort oder durch Fernzugriff erbracht werden. Sie ist bei Dienstleistungen an Sicherheitsanlagen anzuwenden, diese sind Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen und Alarmanlagen und die Kombinationen der vorgenannten Anlagen, einschließlich der Alarmübertragung für die der Dienstleister den Auftrag hat. Personen-Notsignal-Anlagen und Alarmempfangszentralen sind ausgenommen. Diese Norm gilt unabhängig von der Projektgröße oder der Struktur oder Größe der Dienstleistungsorganisation. Brandmeldesysteme schließen auch Sprachalarmanlagen und elektroakustische Notfallwarnsysteme ein. Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen umfassen Systeme wie auf Wasser basierte Feuerlöschanlagen, Gaslöschanlagen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.Alarmanlagen umfassen Systeme wie Einbruchmeldeanlagen, Überfallmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Freilandüberwachungssysteme, Videoüberwachungsanlagen und alle weiteren Überwachungssysteme für sicherungstechnische Anwendungen.

Damit geprüft werden kann, ob ein Dienstleister die Anforderungen der EN 16763 erfüllt, muss ergänzend zur Norm ein neues Zertifizierungsschema erarbeitet werden, das dann die bisherigen Regelungen zur DIN 14675 für Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen ablöst.

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DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen“

Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11

ISO 9001 – Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11Deutsche Fassung der neuen ISO 9001 veröffentlicht

Die Revision der Norm ISO 9001 „Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen“ ist seit dem 15. September 2015 in Kraft und seit November 2015 auch in der deutschen Fassung DIN EN ISO 9001:2015-11 erhältlich. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen und Bezugsquellen kann auf der Website der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) heruntergeladen werden.

Drei Jahre Zeit zur Umstellung
Für die Umstellung auf die neue Norm gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Unternehmen mit einem Qualitätsmanagementsystem müssen bis spätestens 15. September 2018 nach der neuen Fassung zertifiziert sein. Bestehende Zertifikate nach der alten Fassung DIN EN ISO 9001:2008-12 sind bis dahin gültig, so dass die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015-11 bei einem regulären Wiederholungs-Audit vorgenommen werden kann.

Was ändert sich?
Die neue DIN EN ISO 9001:2015 wurde grundlegend überarbeitet und hat einige Änderungen zur Folge. Die Struktur wurde an die übrige ISO-Normenwelt angepasst. Die Person des Qualitätsmanagementbeauftragten wird nicht mehr gefordert. Seine Aufgaben werden jetzt von der Obersten Leitung bzw. den Führungskräften wahrgenommen. Auch ein gedrucktes Qualitätshandbuch ist nicht mehr erforderlich. Es wird stattdessen von dokumentierter Information gesprochen, die EDV- oder webbasiert hinterlegt wird. Einen deutlich höheren Stellenwert erhalten Prozess- und Risikomanagement sowie das unternehmensinterne Wissensmanagement.

Die wichtigsten Änderungen der neuen ISO 9001-2015

Die Sicherstellung der Qualität von Produkten und Dienstleistungen ist eine zentrale Managementaufgabe in allen Unternehmen, vom Großkonzern bis hin zum mittelständischen Ingenieurbüro. Qualität ist nicht nur das wichtigste Unterscheidungsmerkmal im Wettbewerb, sondern grundlegend für den Unternehmenserfolg. Insbesondere in der TGA-Branche entstehen durch mangelnde Qualität schnell enorme Haftungsrisiken und womöglich strafrechtliche Konsequenzen, die bis zum Konkurs führen können.

Mit Qualität ist nicht nur die Produkt- und Dienstleistungsqualität im engeren Sinne gemeint, sondern auch die Qualität der Organisation mit ihren Strukturen und Abläufen in allen Unternehmensteilen, von der Entwicklung und Beschaffung über die Produktion und das Controlling bis hin zu Vertrieb und Kundendienst. Absolute Werte für die Qualität gibt es entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht. Jedes Unternehmen legt für sich allein die angestrebten Qualitätsziele sowie den Weg dorthin fest.

Eine wichtige Hilfestellung bei der Planung und Umsetzung eines Qualitätsmanagementsystems ist die internationale Normenreihe ISO 9000, die mittlerweile in vielen Branchen angewendet wird. Als Leitfaden unterstützt sie Unternehmen dabei, systematisch die selbst gesetzten Qualitätsziele zu erreichen. Die ISO 9001 besteht aus mehreren Teilen (s. Kasten), wobei die ISO 9001 die wichtigste ist, da sie den Zertifizierungsprozess beschreibt.

Neuauflage DIN EN ISO 9001

Seit 15. September 2015 ist auch in Deutschland die lange und mit Spannung erwartete DIN EN ISO 9001:2015 gültig. Der Stichtag wurde von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) festgelegt. Unternehmen, die sich nach ISO 9001 zertifizieren lassen, müssen nicht sofort auf die neue Norm umstellen. Die Internationale Organisation für Normung (ISO) hat eine dreijährige Übergangsfrist festgelegt. Bestehende Zertifikate nach DIN EN ISO 9001:2008 bleiben also bis zum 15. September 2018 gültig. Eine Re-Zertifizierung nach der neuen Norm kann bis dahin bei einem der regulären Audit-Termine stattfinden. Dieser sollte allerdings nicht auf den 15. September 2018 oder kurz davor gelegt werden, denn das Zertifizierungsverfahren muss laut ISO bis zu diesem Stichtag abgeschlossen sein.

Grundlegende Überarbeitung – flexibler anwendbar

Die neue ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet. Dem Top-Management („Oberste Leitung“) übernimmt danach mehr Verantwortung bei der Umsetzung des Qualitätsmanagements. Einen höheren Stellenwert bekommen auch Risiko- und Prozessmanagement sowie das unternehmensinterne Wissensmanagement. Darüber hinaus wurden Begrifflichkeiten geändert und die Struktur an die der Normenreihe ISO 900x angepasst („High Level Structure“) und damit im Zusammenhang besser lesbar. Der gewachsenen Bedeutung des Dienstleistungssektors wurde dadurch Rechnung getragen, dass die Bezeichnung „Produkte“ einheitlich durch „Produkte und Dienstleistungen“ ersetzt wurde.

Insgesamt ist die neue DIN EN ISO 9001:2015 auch für kleine und mittlere Unternehmen flexibler anwendbar und damit einfacher umzusetzen. Nachfolgend einige Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen.

Strategische Ausrichtung des Unternehmens

Zukünftig muss sichergestellt sein, dass das QM-System mit der Unternehmensstrategie und dem Unternehmensumfeld vereinbar ist. Das Management muss dafür sorgen, dass alle internen und externen Anforderungen erfasst werden, die die Planung und Umsetzung eines QM-Systems beeinflussen könnten.

Neu eingeführt wurde das „Stakeholder-Relationship-Management“. Er geht davon aus, dass nicht nur Kunden, sondern auch viele andere Interessengruppen wie Lieferanten, Endverbraucher, Behörden, Mitarbeiter, Händler, Banken und sogar Wettbewerber den Unternehmenserfolg beeinflussen. Dieser Ansatz wurde aus der ISO 9004:2009, Kapitel 4.4 „Interessierte Parteien, Erfordernisse und Erwartungen“ entnommen.

QMB und QM-Handbuch nicht mehr erforderlich

Die neue Norm erwartet von der Unternehmensleitung mehr Verantwortung für eine erfolgreiche Umsetzung des QM-Systems. Ein Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB) als Person wird nicht mehr erwähnt. Dafür soll die Führungsebene mehr Verantwortung übernehmen. Sie soll nicht nur die die Voraussetzungen für ein funktionierendes QM-System schaffen, sondern auch für dessen Umsetzung und Effizienz. Ein QMB kann, muss aber nicht benannt werden. Die neue Norm ist damit insbesondere für kleine und mittlere Betriebe flexibler anwendbar, da die Funktionen und Aufgaben des QMB auf mehrere Mitarbeiter verteilt werden können.

Auch auf ein gedrucktes QM-Handbuch kann in Zukunft verzichtet werden. Die früheren Begriffe „Dokumente“ und Aufzeichnungen“ sind verschwunden, statt dessen ist von der „Hinterlegung dokumentierter Information“ die Rede. Der neue Begriff klingt etwas unbestimmt, lässt den Unternehmen aber mehr Freiheiten. So können die Informationen zum QM-System zukünftig komplett in der EDV abgelegt werden. Das alte QM-Handbuch muss man allerdings nicht unbedingt wegwerfen, in einer an die neue Norm angepassten Version gilt es schließlich auch als „dokumentierte Information“.

Prozess- und Risikomanagement

Der prozessorientierte Ansatz wird in der neuen Norm deutlich verstärkt. Dabei sollen alle Abläufe im Unternehmen gemäß der Regeln des Prozessmanagements beschreiben werden, unter anderem mit Input, Output, Kennzahlen und Verantwortlichkeiten. Die DIN EN ISO 9001:2015 definiert dabei den Reifegrad eines Prozesses in acht Stufen, in denen die jeweiligen Qualitätsmerkmale vorhanden und wirksam sein müssen. Auch dieser Ansatz wurde aus der ISO 9004 („Process Approach“) übernommen.

Einen deutlich höheren Stellenwert bekommt auch das Risikomanagement. Die neue Norm verlangt das Abschätzen von Risiken für jeden einzelnen Prozess, während die alte Norm auf die Vermeidung von Risiken durch Prävention ausgerichtet war.

Kennzeichnend für ein Qualitätsmanagement nach der neuen ISO ist es, diese Risiken in einem direkten Zusammenhang mit den festgelegten Prozessen zu identifizieren, während der Ansatz der alten ISO 9001 vorrangig auf die Vermeidung von Risiken durch präventive Maßnahmen ausgerichtet war. Ein risikobetonter Ansatz wird an vielen Stellen der neuen Norm betont, beispielsweise in den Kapiteln „QM-System und seine Prozesse“, „Führungsthemen“, „Operative Planung und Lenkung“ und „Management Review“. Nicht verlangt wird hingegen ein standardisiertes Risikomanagement. Die Unternehmen steht es frei, die Risikoabschätzung und daraus resultierende Maßnahmen mit eigenen Werkzeugen umzusetzen.

Autor: Eckart Roeder, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Normenreihe ISO 900x

Die Normenreihe DIN EN ISO 9000 ff. ermöglicht branchenübergreifend ein einheitliches Verständnis von QM-Systemen auf nationaler und internationaler Ebene.
DIN EN ISO 9000:2015-11 Qualitätsmanagementsysteme – Grundlagen und Begriffe
DIN EN ISO 9001:2015-11 Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen
DIN EN ISO 9004:2009 Leiten und Lenken für den nachhaltigen Erfolg einer Organisation – Ein Qualitätsmanagementansatz

ISO 9000

Die Internationale Norm ISO 9000 beschreibt die Grundlagen und Begriffe für normkonforme QM-Systeme. Sie bildet die Grundlage für das richtige Verständnis und die richtige Umsetzung der DIN EN ISO 9001 und damit die Basis zur normkonformen Anwendung dieser Norm über „Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen“.

Die in DIN EN ISO 9000 beschriebenen Grundsätzen des Qualitätsmanagements sind folgende:

  • Kundenorientierung;
  • Führung;
  • Einbeziehung von Personen;
  • prozessorientierter Ansatz;
  • Verbesserung;
  • faktengestützte Entscheidungsfindung;
  • Beziehungsmanagement.

ISO 9001

Die DIN EN ISO 9001:2008 legt Mindestanforderungen an ein QM-System fest. Diese sind allgemein formuliert und auf alle Organisationen anwendbar. Sie gibt keine einheitliche Struktur oder konkrete Vorgaben bezüglich der Dokumentation des QM-Systems vor. Vielmehr liefert sie einen prozessorientierten Ansatz für die Entwicklung, Verwirklichung und Verbesserung der Wirksamkeit eines QM-Systems. Als einzige Norm bildet sie die Grundlage für den Aufbau und die Zertifizierung eines QM-Systems.

ISO 9004

DIN EN ISO 9004 betrachtet Qualitätsmanagement in einem weiter gefassten Rahmen als DIN EN ISO 9001 – sie behandelt Erfordernisse und Erwartungen aller relevanten interessierten Parteien und bietet eine Anleitung für die systematische und kontinuierliche Verbesserung der Gesamtleistung einer Organisation. Sie bietet Unternehmen die Möglichkeit zur Weiterentwicklung ihres QM-Systems über die ISO 9001 hinaus. Sie ermöglicht eine Entwicklung in Richtung „Total Quality Management“ (TQM) bzw. EFQM Excellence Modell (European Foundation for Quality Management) als Hilfestellung für herausragende Unternehmensführung in Europa.

Weitere Informationen

DIN EN ISO 9001:2015, 2008, Norm, Qualitätsmanagement, QM, QMS, Qualitätsmanagementsystem, Zertifizierung, Änderungen, Übergangsfrist

Normen und Richtlinien für Aufzüge

Normen und Richtlinien für Aufzüge

Einführung | Normen und Vorschriften | Normen kaufen | Weitere Informationen | Stichwörter

Einführung

Die Normen und Richtlinien, die beim Betrieb sowie der Wartung und Instandhaltung von Aufzügen zu beachten sind, werden regelmäßig vom Gesetzgeber überarbeitet und teils neu erstellt. Die aktuell gültige Normenreihe ist die DIN EN 81-20/50.

Die Normenreihe DIN EN 81-20/50 beschreibt „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“. Die DIN EN 81-20:2018-03 „Teil 20: Personen- und Lastenaufzüge“ definiert die Vorgaben für die Konstruktion und die technischen Eigenschaften von Aufzügen. Sie schreibt vor, welche Bedingungen beim Einbau von Aufzügen zu beachten sind. Die DIN EN 81-50:2018-03 „Teil 50: Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten“ legt fest, wie Auslegungen und Prüfungen von Komponenten durchzuführen sind. Die neuen Normen ersetzen die EN 81-1 und EN 81-2.

Normen und Vorschriften

Normenreihe DIN EN 81-20/50

  • DIN EN 13015 – Regeln für Instandhaltungsanweisungen
  • DIN EN 81-1/2 – Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen
  • DIN EN 81-2/2 – Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen
  • DIN EN 81-20 – Personen- und Lastenaufzüge
  • DIN EN 81-50 – Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten
  • DIN EN 81-28 – Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge
  • DIN EN 81-58 – Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren
  • DIN EN 81-70 – Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen
  • DIN EN 81-71 – Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung
  • DIN EN 81-72 – Feuerwehraufzüge
  • DIN EN 81-80 – Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge

Europäische Richtlinien

  • RL 2014/33/EU – Richtlinie des europäischen Parlamentes und Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
  • RL 2006/42/EG – Richtlinie des europäischen Parlamentes und Rates über Maschinen

VDI – Vorschriften

  • VDI 2566 – Schallschutz bei Aufzugsanlagen ohne Triebwerksraum
  • VDI 3810 – Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Aufzüge
  • VDI 4707 – Aufzüge – Energieeffizienz
  • VDI/VDMA 4705 – Aufzüge Notrufmanagement

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

  • TRBS 1111 – Gefährdungsbeurteilung
  • TRBS 1121 – Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen
  • TRBS 1201 – Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
  • TRBS 1203 – Zur Prüfung befähigte Personen
  • TRBS 2111 – Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anforderungen
  • TRBS 2181 – Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenauf-nahmemitteln
  • TRBS 3121 – Betrieb von Aufzugsanlagen

Weitere Gesetze

Normen kaufen

Weitere Informationen

Stichwörter

DIN EN 81-20/50, Aufzüge, Normen, Normenreihe, Vorschriften, Technische Regeln

Blitzschutz: Windlast-Anforderungen für Fangeinrichtungen

Windlast auf Blitzschutz-Fangeinrichtungen

Blitzschutz: Windlast-Anforderungen für FangeinrichtungenAls Konsequenz aus der globalen Erwärmung nehmen Stürme und Windgeschwindigkeiten überall auf der Welt massiv zu. Vor allem im Bereich Windlast werden Planer sowie Installateure somit vor neue Herausforderungen für die Beurteilung von Fangeinrichtungen gestellt. Dies betrifft nicht zuletzt den Blitzschutz. Jedoch lassen sich diese komplexen Problemstellungen mit modernen Fangeinrichtungen für Blitzschutzsysteme sicher und zuverlässig lösen. Wichtig ist dabei, dass die verwendeten Produkte die Anforderungen des Eurocodes 1 erfüllen. Dies gewährleistet, dass die Fangeinrichtung für hohe Windgeschwindigkeiten ausgelegt und kippsicher ist sowie über die benötigte hohe Materialfestigkeit verfügt. (hk)

Autor: Herbert Krämer, Director Global Account Management, DEHN + SÖHNE GmbH + Co. KG.

Weiterführende Informationen

Sprachalarm im Bahnhof nach DIN VDE 0833-4

Neue DIN VDE 0833-4

Sprachalarmierung im Brandfall nach DIN VDE 0833-4

Sprachalarm im Bahnhof nach DIN VDE 0833-4Zum 1. Mai 2015 endete die Koexistenzphase der DIN VDE 0833-4 „Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“. Daraus ergeben sich Änderungen für Planer und Betreiber.

Bisher war es aufgrund der unklaren Verantwortlichkeiten schwer sicherzustellen, dass nach der Errichtung einer Sprachalarmanlage (SAA) die geforderte Sprachverständlichkeit tatsächlich erreicht wird. Dieses ist jedoch erforderlich, um die Wirksamkeit der SAA sicherzustellen. Deshalb fordert die aktuelle DIN VDE 0833-4, dass die maßgeblichen akustischen Parameter wie Nachhallzeit und Störgeräuschpegel vom Planer mit dem Betreiber abgestimmt, festgeschrieben und im Rahmen der Planung dokumentiert werden.

Autor: Dipl.-Ing. Andreas Simon, Sachverständiger für Beschallungsanlagen, Graner + Partner Ingenieure

Weitere Informationen

Schlagworte

DIN VDE 0833-4, Brandfall, SAA, Sprachalarm, Sprachverständlichkeit

Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS)

DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)

Übersicht zur DIN VDE V 0827
Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)

Teile der Normenreihe | Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Systeme | Technischer Risikomanager | Vornorm | Norm bestellen | Weitere Informationen

Teile der Normenreihe

Die Normenreihe der DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) besteht aus drei Teilen:

Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Systeme

Mit der DIN VDE V 0827 sind erstmalig die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen und Gefahrensituationen Amokalarm auslösen, Hilfe rufen, Betroffene warnen und akustische Handlungsanweisungen geben. Die Systeme ergänzen die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung und werden in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen eingesetzt. Durch die DIN VDE V 0827 besteht weiterhin keine Pflicht, Notfall- und Gefahren-Systeme einzusetzen. Sollen diese Systeme allerdings eingesetzt werden, müssen die anerkannten Regeln der Technik angewendet werden.

Technischer Risikomanager

Neu wird in der DIN VDE V 0827-1 die Position des Technischen Risikomanagers beschrieben. Der Technische Risikomanager nimmt auf Basis von Informationen der Organisationsleitung, Polizei und Feuerwehr eine Risikoanalyse und Risikobewertung vor und bestimmt den Sicherheitsgrad einer Organisation. Aus dem Sicherheitsgrad leiten sich die unterschiedlichen Funktionalitäten der Systeme ab. Die Funktion des Technischen Risikomanagers kann aus der Organisation heraus oder durch einen externen Dienstleister wie z. B. ein Ingenieurbüro wahrgenommen werden.

Vornorm

Die DIN VDE V 0827 wird als Vornorm bezeichnet, solange sie noch nicht als harmonisierte Europäische Norm (EN) verabschiedet ist. Nach spätestens drei Jahren muss überprüft werden, ob sie nicht in eine Norm überführt werden kann. Da bisher nur in Deutschland der Einsatz von Notfall- und Gefahren-Systemen geregelt ist, ist das Interesse aus dem Ausland entsprechend hoch, wo ähnliche Projekte umgesetzt werden und noch keine Regelungen bestehen.

Norm bestellen

Normen zu Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

Schule, Sicherheit, Krisenprävention, Gefahrenmanagement, Amok, Amokalarm, Amokschutz, Amoklauf, Notfall- und Gefahren-Reaktionssystem, NGRS, Norm, Vorschrift, Gesetz, DIN, VDE, 0827

DIN VDE 0834 Rufanlagen

Normenreihe:
DIN VDE 0834 – Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen

Übersicht | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Normenreihe DIN VDE 0834 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen“ besteht aus zwei Teilen: Teil 1 „Geräteanforderungen, Errichten und Betrieb“ und Teil 2 „Umweltbedingungen und Elektromagnetische Verträglichkeit“. Für die Bearbeitung der Norm ist das nationale Arbeitsgremium DKE/UK 713.2 – Allgemeine Signalanlagen und Signalgeräte der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE zuständig. Im April 2025 ist der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1:2025-04 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten, Ändern, Erweitern, Prüfen und Betrieb“ erschienen.

Titelblatt: DIN VDE 0834-1:2016-06 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen - Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb

 

 

 

 

 

 

 

 

Teile der Normenreihe

Norm bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte

Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN VDE 0834, Teil 1, Teil 2, Rufanlage, Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf, Patientenruf, Krankenhaus, Pflegeheim, Geräteanforderungen, Errichten, Betrieb

DIN EN 14604:2009-02 Rauchwarnmelder (Inhalt der Norm)

DIN EN 14604 Rauchwarnmelder (Norm)

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DIN EN 14604 Rauchwarnmelder (Gerätenorm)

Die europäische Norm DIN EN 14604 „Rauchwarnmelder“ ist eine Produktnorm bzw. Gerätenorm und legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Rauchwarnmelder sind für die Verwendung in Wohnungen und Wohnhäusern vorgesehen und müssen nach DIN EN 14604 zertifiziert sein. In der Anwendungsnorm DIN 14676 für Rauchwarnmelder ist die Zertifizierung nach DIN EN 14604 vorgeschrieben und Einbau, Betrieb und Instandhaltung geregelt.

DIN EN 14604:2009-02 Rauchwarnmelder (Inhalt der Norm)DIN EN 14604:2009-02 Rauchwarnmelder (Beuth)

Inhalt (PDF)

Vorwort
1     Anwendungsbereich
2     Normative Verweisungen
3     Begriffe
4     Allgemeine Anforderungen
4.1     Übereinstimmung
4.2     Individuelle Warnanzeige (wahlweise)
4.3     Netz-Betriebsanzeige
4.4     Anschluss externer Nebeneinrichtungen
4.5     Kalibriereinrichtung
4.6     Vom Benutzer auswechselbare Teile
4.7     Hauptenergieversorgung
4.8     Zusatzstromversorgung
4.9     Anforderungen an die elektrische Sicherheit
4.10     Einrichtung zur Durchführung regelmäßiger Prüfungen
4.11     Anschlussklemmen für externe Leitungen
4.12     Signale des Rauchwarnmelders
4.13     Batterieausbauanzeige
4.14     Batterieanschlüsse
4.15     Batteriekapazität
4.16     Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern
4.17     Zusätzliche Anforderungen an die Ausführung von softwaregesteuerten Rauchwarnmeldern
4.18     Vernetzungsfähige Rauchwarnmelder
4.19     Kennzeichnung und technische Dokumentation
5     Prüfungen
5.1     Allgemeines
5.2     Wiederholbarkeit
5.3     Richtungsabhängigkeit
5.4     Ausgangsansprechempfindlichkeit
5.5     Luftbewegung
5.6     Blendprüfung
5.7     Trockene Wärme
5.8     Kälte (in Betrieb)
5.9     Feuchte Wärme (in Betrieb)
5.10     Schwefeldioxid (SO2)-Korrosion
5.11     Schlag
5.12     Schwingen (in Betrieb)
5.13     Schwingen (Dauerprüfung)
5.14     Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Störfestigkeitsprüfungen (in Betrieb)
5.15     Brandansprechempfindlichkeit
5.16     Batteriestörungsmeldung
5.17     Schallemission
5.18     Dauerhaftigkeit des Signalgebers
5.19     Vernetzungsfähige Rauchwarnmelder
5.20     Alarmstummschalteinrichtung (wahlweise)
5.21     Schwankungen der Versorgungsspannung
5.22     Polaritätsumkehr
5.23     Zusatzstromversorgung
5.24     Elektrische Sicherheit — Beurteilung und Prüfung eines ausreichenden Personenschutzes gegen gefährliche Ströme durch den menschlichen Körper (Elektroschock), sehr hohe Temperaturen und Ausbruch und Ausbreitung von Bränden
Anhang A (normativ)  Rauchkanal zur Messung der Ansprechschwellenwerte
Anhang B (normativ)  Prüfaerosol zur Messung der Ansprechschwellenwerte
Anhang C (normativ)  Rauchmessgeräte
C.1     Durchlichtmessgerät
C.2     Messionisationskammer (MIC)
Anhang D (normativ)  Vorrichtung für die Blendprüfung
Anhang E (informativ) Vorrichtung für die Schlagprüfung
Anhang F (normativ)  Brandraum
Anhang G (normativ)  Pyrolyseschwelbrand (Holz) (TF2)
G.1     Brennstoff
G.2     Heizplatte
G.3     Anordnung
G.4     Aufheizgeschwindigkeit
G.5     Prüfende
G.6     Gültigkeitsbedingungen für die Prüfung
Anhang H (normativ)  Glimmschwelbrand (Baumwolle) (TF3)
H.1     Brennstoff
H.2     Anordnung
H.3     Zündung
H.4     Prüfende
H.5     Gültigkeitsbedingungen für die Prüfung
Anhang I (normativ) Offener Kunststoffbrand (Polyurethan) (TF4)
I.1     Brennstoff
I.2     Anordnung
I.3     Entzündung
I.4     Prüfende
I.5     Gültigkeitsbedingungen für die Prüfung
Anhang J (normativ) Offener Flüssigkeitsbrand (n-Heptan) (TF5)
J.1     Brennstoff
J.2     Anordnung
J.3     Entzündung
J.4     Prüfende
J.5     Gültigkeitsbedingungen für die Prüfung
Anhang K (informativ)  Informationen zur Ausführung des Rauchkanals
Anhang L (normativ)  Rauchwarnmelder, die für den Einbau in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen geeignet sind
L.1     Prüfung der Temperaturwechselbeständigkeit
Anhang M (informativ) Information zur Ausführung der Messionisationskammer
Anhang ZA (informativ)  Abschnitte, die Bestimmungen der EU-Bauproduktenrichtlinie
(89/106/EWG) ansprechen
ZA.1 Anwendungsbereich und betroffene Abschnitte
ZA.2 Verfahren für die Bescheinigung der Konformität von Rauchwarnmeldern nach dieser
Norm
ZA.3 CE-Kennzeichnung, Beschriftung und begleitende Dokumentation
ZA.4 EG-Konformitätszertifikat und Konformitätserklärung
Literaturhinweise

E DIN EN 14604:2012-02 Rauchwarnmelder (Inhalt der Norm, Entwurf)E DIN EN 14604:2012-02 Rauchwarnmelder (Norm-Entwurf) (Beuth)

Inhalt (PDF)

1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Anforderungen
5 Prüfungen
6 Konformitätsbewertung
Anhang A (normativ) Rauchkanal zur Messung der Ansprechschwellenwerte
Anhang B (normativ) Prüfaerosol zur Messung der Ansprechschwellenwerte
Anhang C (normativ) Rauchmessgeräte
Anhang D (normativ) Vorrichtung für die Blendprüfung
Anhang E (informativ) Vorrichtung für die Schlagprüfung
Anhang F (normativ) Brandraum
Anhang G (normativ) Pyrolyseschwelbrand (Holz) (TF2)
Anhang H (normativ) Glimmschwelbrand (Baumwolle) (TF3)
Anhang I (normativ) Offener Kunststoffbrand (Polyurethan) (TF4)
Anhang J (normativ) Offener Flüssigkeitsbrand (n-Heptan) (TF5)
Anhang K (informativ) Informationen zur Ausführung des Rauchkanals
Anhang L (normativ) Rauchwarnmelder, die für den Einbau in bewohnbare Freizeitfahrzeuge geeignet sind — Prüfung der Temperaturwechselbeständigkeit
Anhang M (informativ) Information zur Ausführung der Messionisationskammer
Anhang N (normativ) Prüfanordnung der Funkverbindung
Anhang O (normativ) Berechnung der erwarteten Batterielebensdauer
Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 89/106/EWG (Bauproduktenrichtlinie)
Literaturhinweise

Stichworte

  • Rauchwarnmelder, Rauchmelder, Brandmelder, Heimrauchmelder
  • Norm, Gerätenorm, Produktnorm
  • Funkrauchmelder

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DIN EN 14604 Rauchwarnmelder, Rauchmelder, Norm

DIN 14676 Rauchwarnmelder - Einbau, Betrieb, Instandhaltung (Titel der Norm)

DIN 14676 Rauchwarnmelder – Einbau, Betrieb, Instandhaltung (Anwendungsnorm)

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DIN 14676 Rauchwarnmelder - Einbau, Betrieb, Instandhaltung (Titel der Norm)DIN 14676:2012-09 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung

Die Anwendungsnorm DIN 14676 vom September 2012 regelt Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern im privaten Einsatz in Wohnungen und Wohnhäusern. Sie richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und am Bau beteiligte Personen, insbesondere Sachverständige, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Architekten, Errichter, Dienstleistungserbringer der Immobilienwirtschaft, Bauherren, Eigentümer und Bewohner.

Inhalt  (PDF)

Vorwort
Einleitung
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Planung und Einbau
4.1 Allgemeines
4.2 Anforderungen an die Überwachung
4.2.1 Grundanforderungen
4.2.2 Überwachungsbereiche
4.2.3 Gemeinschaftlich genutzte Bereiche in Mehrfamilienhäusern
4.3 Projektierung und Einbau
4.3.1 Rauchwarnmelder in Räumen
4.3.2 Rauchwarnmelder in Fluren
4.3.3 Rauchwarnmelder in zuggefährdeter Umgebung
4.3.4 Befestigung von Rauchwarnmeldern an der Decke
4.3.5 Montage von Rauchwarnmeldern bei besonderen Einbaubedingungen
4.4 Weiterleitung von Warnungen innerhalb einer Nutzungseinheit
4.4.1 Vernetzung von Rauchwarnmeldern
4.4.2 Weiterleitung an eine Empfangs- und Auswerteeinheit
4.5 Inbetriebnahme
5 Betrieb
5.1 Allgemeines
5.2 Täuschungsalarme
5.2.1 Ursachen
5.2.2 Vermeidung
6 Instandhaltung
6.1 Allgemeines
6.2 Inspektion und Wartung
6.3 Funktionsprüfung der Warnsignale
6.4 Austausch von Batterien, Akkumulatoren und Rauchwarnmeldern
6.4.1 Austausch von Batterien
6.4.2 Austausch von Akkumulatoren
6.5 Austausch des Rauchwarnmelders
7 Nachweis der Fachkompetenz für Dienstleistungserbringer
Anhang A (informativ) Planungsbeispiele
Anhang B (informativ) Kompetenznachweis
Anhang C (informativ) Informationen und Empfehlungen zur Anwendung von vernetzungsfähigen Rauchwarnmeldern
Anhang D (informativ) Informationen und Empfehlungen für Bewohner – Verhalten im Brandfall
Literaturhinweise

Weitere Informationen

  • Beuth-Verlag

DIN 14676:2012-09 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung, Norm, Rauchmelder