Förderung von Kälte- und Klimaanlagen
Am 1. März 2024 trat die novellierte Richtlinie für die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen in Kraft. Damit wird die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erweitert und fortgesetzt. Gefördert werden hoch energieeffiziente Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen (einschließlich deren Komponenten) sowie erstmals die Umrüstung bestehender kleiner Kompressionskälteanlagen zur Verminderung des Stromverbrauchs („Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“).
Begünstigt werden die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit – zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher, die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen sowie die „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs, wobei das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen ist. Erstmals können damit bestehende kleine Kälteerzeuger, d. h. Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung gefördert werden, wenn diese auf den Betrieb mit nicht-halogenierten Kältemitteln um- und mit einem druckgesteuerten Drehzahlregler für den Verflüssigerventilator ausgerüstet werden. Förderfähig sind Anlagen mit mindestens 0,5 und höchstens 10 kg Kohlenwasserstoff-Kältemittel.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen.
Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Die elektronische Antragstellung ist seit dem 1. März 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich und läuft spätestens zum 31. Dezember 2026 endgültig aus. Mit Hilfe der Förderung setzen Anlagenbetreiber nicht-halogenierte Kältemittel ein und reduzieren dadurch die direkten Emissionen von treibhauswirksamen Gasen. Durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme verbrauchen geförderte Anlagen erheblich weniger Energie und verursachen dadurch deutlich geringere CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung. Die Anlagen tragen so zu Energieeinsparungen und zum Klimaschutz bei und die Anlagenbetreiber sparen Betriebskosten.
Weitere Informationen
- Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nichthalogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie), Bundesanzeiger
- Antrag auf Förderung von Kälte- und Klimaanlagen, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Kälte- und Klimaanlagen: Ein Förderprogramm für gewerbliche Nutzer, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Merkblatt zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Übersicht zu Kälteanlagen
- Planerbrief 47 – Mai-Juni 2024
- Planerbrief – Übersicht