Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz

Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 101: Nachweis der Fachkompetenz nach DIN 18232-10“ erschienen. Die Norm kann nun mit Frist bis 11. Juni 2025 an den zuständigen Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) kommentiert werden.

Der Norm-Entwurf regelt die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz nach der übergeordneten DIN 18232-10 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“.

Gemäß des Norm-Entwurfs DIN 18232-101wird der Nachweis der Fachkompetenz durch ein Zertifikat bescheinigt und ist auf fünf Jahre befristet. Um das Zertifikat zu erlangen, muss das Dienstleistungsunternehmen verschiedene Anforderungen erfüllen, die insbesondere das Personal betreffen. Das Unternehmen muss qualifiziertes Personal in den drei Funktionen A (Verantwortliche Fachkraft), B und C in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigen. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation erfolgt durch eine unabhängige Einrichtung, zum Beispiel eine Zertifizierungsstelle.

Für eine Verlängerung um weitere fünf Jahre muss ein Verlängerungsantrag gestellt und ein aktueller Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems vorgelegt werden. „Der Norm-Entwurf regelt außerdem, was bei einer Umfirmierung zu beachten ist und wie die Lieferzusage eines Systeminhabers aussehen muss, wenn der Dienstleister nicht selbst Hersteller ist“, erklärt Alwine Hartwig, Leiterin des zuständigen Arbeitsausschusses für die DIN 18232-101. „Die Norm konkretisiert somit die Anforderungen an die Dienstleistungsunternehmen. Was jetzt in dem Norm-Entwurf steht, sollte ursprünglich bereits in der DIN 18232-10 geregelt werden. Entsprechend den DIN-Regularien war es jedoch erforderlich einige Punkte in eine eigne Norm auszulagern. So entstand nun die DIN 18232-101 als Ergänzung“, berichtet Ulrich Koch, Geschäftsführer des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR).

Die Einführung des neuen Norm-Entwurfs erfolgt im Kontext der europäischen Richtlinie über „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (DL), die darauf abzielt, den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU zu fördern sowie Dienstleistern einen freiwilligen Qualitätsnachweis zu ermöglichen. Um den hohen Qualitätsanforderungen im Bereich der Sicherheitsanlagen gerecht zu werden, wurde die DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ entwickelt, die allgemeine Anforderungen an Dienstleister festlegt. Die DIN 18232-10 konkretisiert diese Anforderungen für den Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung. Die DIN 18232-101 wiederum spezifiziert die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10.

Auch wenn der Norm-Entwurf in der jetzigen Fassung als Weißdruck in Kraft treten sollte, wird sich für Errichter wenig ändern. Die Zertifizierung über den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10 bleibt weiterhin freiwillig.

Autor: Christoph Härtl, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

Weitere Informationen

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz erschienen

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-18
vom 21. Mai 2025

Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 101: Nachweis der Fachkompetenz nach DIN 18232-10“ erschienen. Die Norm kann nun mit Frist bis 11. Juni 2025 an den zuständigen Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) kommentiert werden. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Der Norm-Entwurf regelt die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz nach der übergeordneten DIN 18232-10 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“.

Gemäß des Norm-Entwurfs DIN 18232-101wird der Nachweis der Fachkompetenz durch ein Zertifikat bescheinigt und ist auf fünf Jahre befristet. Um das Zertifikat zu erlangen, muss das Dienstleistungsunternehmen verschiedene Anforderungen erfüllen, die insbesondere das Personal betreffen. Das Unternehmen muss qualifiziertes Personal in den drei Funktionen A (Verantwortliche Fachkraft), B und C in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigen. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation erfolgt durch eine unabhängige Einrichtung, zum Beispiel eine Zertifizierungsstelle.

Für eine Verlängerung um weitere fünf Jahre muss ein Verlängerungsantrag gestellt und ein aktueller Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems vorgelegt werden. „Der Norm-Entwurf regelt außerdem, was bei einer Umfirmierung zu beachten ist und wie die Lieferzusage eines Systeminhabers aussehen muss, wenn der Dienstleister nicht selbst Hersteller ist“, erklärt Alwine Hartwig, Leiterin des zuständigen Arbeitsausschusses für die DIN 18232-101. „Die Norm konkretisiert somit die Anforderungen an die Dienstleistungsunternehmen. Was jetzt in dem Norm-Entwurf steht, sollte ursprünglich bereits in der DIN 18232-10 geregelt werden. Entsprechend den DIN-Regularien war es jedoch erforderlich einige Punkte in eine eigne Norm auszulagern. So entstand nun die DIN 18232-101 als Ergänzung“, berichtet Ulrich Koch, Geschäftsführer des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR).

Die Einführung des neuen Norm-Entwurfs erfolgt im Kontext der europäischen Richtlinie über „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (DL), die darauf abzielt, den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU zu fördern sowie Dienstleistern einen freiwilligen Qualitätsnachweis zu ermöglichen. Um den hohen Qualitätsanforderungen im Bereich der Sicherheitsanlagen gerecht zu werden, wurde die DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ entwickelt, die allgemeine Anforderungen an Dienstleister festlegt. Die DIN 18232-10 konkretisiert diese Anforderungen für den Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung. Die DIN 18232-101 wiederum spezifiziert die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10.

Auch wenn der Norm-Entwurf in der jetzigen Fassung als Weißdruck in Kraft treten sollte, wird sich für Errichter wenig ändern. Die Zertifizierung über den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10 bleibt weiterhin freiwillig.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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DIN 18232-101, Zertifizierung, Fachkompetenz, DIN 18232-10, Normen, Rauch- und Wärmefreihaltung, RWA, DIN EN 16763

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Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 für den Nachweis der Fachkompetenz bei der Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen. www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-18232-101-rwa-fachkompetenz-pm

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www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-18232-101-rwa-fachkompetenz-pm

Pressemitteilung: Norm-Entwurf-DIN-18232-101-Rauch-und-Waermefreihaltung-Fachkompetenz.pdf

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz erschienen

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Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/rwa

Neue DIN EN IEC 31010 zur Risikobeurteilung

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2010. Die DIN EN IEC 31010 wurde überarbeitet und erweitert, um Unternehmen und Organisationen eine noch effizientere Risikobeurteilung zu ermöglichen. Sie stellt eine zentrale Ergänzung zur ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ dar und bietet detaillierte Methoden zur Risikobeurteilung in verschiedenen Anwendungsbereichen wie Technische Gebäudeausrüstung (TGA), öffentliche Gebäude, Cybersecurity, Klimarisiken und Nachhaltigkeit. Die überarbeitete Norm bringt zahlreiche Erweiterungen und Verbesserungen mit sich.

Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden

Die Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden von bislang 30 auf nun 41 Verfahren sorgt für mehr Flexibilität bei der Auswahl individuell passender Anwendungen. Neu aufgenommen wurden unter anderem Bayessche Netzwerke, die eine Modellierung komplexer Abhängigkeiten zwischen Risiken erlauben, sowie Monte-Carlo-Simulationen, mit denen Unsicherheiten quantitativ analysiert werden können, was sich insbesondere in der Technik und der Finanzwelt bewährt hat. Ergänzt wird das Spektrum durch die Fehlerbaumanalyse (FTA), die eine systematische Untersuchung möglicher Fehlerursachen unterstützt, sowie durch spezielle Verfahren zur Cyber-Risikobewertung, die der Einschätzung von Gefahren für IT- und Netzwerksysteme dienen. Mit dieser Erweiterung bietet die Norm Organisationen die Möglichkeit, ihre Risikobeurteilung noch gezielter an individuelle Anforderungen anzupassen und unterschiedliche Methoden miteinander zu kombinieren.

Klare Leitlinien zur Auswahl der richtigen Methode

Die verbesserten Entscheidungshilfen für die Methodenwahl erleichtern Unternehmen die gezielte Auswahl passender Verfahren. Die Norm enthält eine strukturierte Übersicht, wann welche Methode angewendet werden sollte. Unterschieden wird nun deutlicher zwischen qualitativen Methoden wie HAZOP, semi-quantitativen Ansätzen wie der Risikomatrix und quantitativen Verfahren wie der Monte-Carlo-Simulation. Dies erleichtert Unternehmen die Wahl der besten Methode für ihren speziellen Anwendungsfall.

Integration neuer Technologien und Cyber-Risikobewertungen

Durch die Integration von Cyber-Risikobewertungen berücksichtigt die Norm nun gezielt digitale Bedrohungen. Mit der zunehmenden Vernetzung von Gebäudetechnik, Industrieanlagen und IT-Systemen sind Cybersecurity-Risiken ein zentraler Faktor. Die Norm enthält spezielle Ansätze zur Bewertung von IT- und Cyberrisiken in Smart Buildings und industriellen Steuerungssystemen (ICS).

Vermeidung von Redundanzen mit ISO 31000

Durch die Reduzierung von Redundanzen erhält die Norm eine stärkere inhaltliche Fokussierung. Die vorherige Version enthielt viele Wiederholungen aus der ISO 31000. Diese wurden entfernt, sodass sich die neue Norm ausschließlich auf Methoden zur Risikobeurteilung konzentriert. Das macht sie praxisnäher und effizienter anwendbar.

Berücksichtigung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit

Die DIN EN IEC 31010 trägt der wachsenden Bedeutung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit Rechnung, insbesondere für öffentliche Infrastrukturprojekte und langfristige Planungen. Die Norm wurde erweitert, um klimabezogene Risiken und nachhaltige Entwicklung besser abzudecken. Besonders in Bereichen wie öffentliche Gebäude, Infrastrukturprojekte und Energieversorgung sind Methoden zur Bewertung von Umweltfolgen, Extremwetterereignissen und CO₂-Reduktion jetzt stärker integriert. Dadurch wird die praktische Anwendung wesentlich erleichtert.

Internationale Harmonisierung

Die Norm wurde international harmonisiert, um global agierenden Unternehmen die Anwendung zu erleichtern. Die neue Version wurde stärker an internationale Normen wie ISO/IEC 27005 „Information security, cybersecurity and privacy protection – Guidance on managing information security risks“, IEC 61508 „Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme“ und ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien angepasst.

Verbesserte Praxisnähe und Anwendungsbeispiele

Zudem enthält die Norm detailliertere Prozessbeschreibungen, die Anwender bei der praktischen Umsetzung unterstützen. Dabei wird erläutert, wie eine Risikoanalyse vorbereitet wird, welche Faktoren die Methodenauswahl beeinflussen, wie die erzielten Ergebnisse dokumentiert und in das Risikomanagement integriert werden.

Anwendungsbeispiel: Technische Gebäudeausrüstung (TGA)

Ein Krankenhausbetreiber könnte mit der neuen Norm verschiedene Methoden kombinieren, um eine umfassende Risikobeurteilung durchzuführen. So lässt sich eine FMEA einsetzen, um mögliche Fehlerquellen in der Sauerstoffversorgung zu analysieren, während eine Monte-Carlo-Simulation dabei hilft, die Notstromkapazitäten im Falle eines Stromausfalls zu bewerten. Für die Betriebssicherheit der Lüftungsanlagen bietet sich zudem eine HAZOP-Analyse an. Durch die neue Struktur kann gezielt die passende Methode gewählt werden.

Anwendungsbeispiel: Cybersecurity und Smart Buildings

Für ein vernetztes Verwaltungsgebäude mit IoT-Steuerung hilft die Norm, Schwachstellen in Zutrittskontrollen, Heizungssteuerung oder Notstromversorgung zu beurteilen. Methoden wie Fault Tree Analysis oder Bow-Tie-Analysen ermöglichen eine detaillierte Sicherheitsbewertung.

Anwendungsbeispiel: Öffentliche Infrastruktur und Klimaanpassung

Ein Stadtplanungsbüro könnte die Norm nutzen, um bei einem neuen Hochwasserschutzprojekt potenzielle Risiken durch steigende Meeresspiegel oder extreme Wetterereignisse abzuschätzen.

Autor: Prof. Dr. Udo Weis, Leiter des Steinbeis Transfer Institut für International Business and Risk Management

Normen und Vorschriften für Lastaufnahmemittel

Lastaufnahmemittel – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Lastaufnahmemittel

Normen bestellen | Weitere Informationen

Lastaufnahmemittel sind wesentliche Hilfsmittel bei der Handhabung von Lasten und müssen höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Vorschriften und Normen stellen klare Anforderungen an ihre Konstruktion, Prüfung und deren sachgemäße Verwendung, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten.

Vorschriften Normen Notbeleuchtung SicherheitsbeleuchtungÜbersicht Normen und Vorschriften für Lastaufnahmemittel (PDF)

VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

Die VDI 4068 Blatt 1 legt Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen fest und beschreibt deren Qualifikationsmerkmale gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 1203 für die Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Die fachliche Qualifikation dieser Personen ist arbeitsmittel- oder anlagenbezogen, wobei ihre Auswahl in der betrieblichen Praxis von den eingesetzten Arbeitsmitteln oder der Art der überwachungsbedürftigen Anlage abhängt.

Weitere Informationen: VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die „zur Prüfung befähigte Personen für Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel“ ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Sie konkretisiert die allgemeinen Aussagen der Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 für die genannten Arbeitsmittel. Für zur Prüfung befähigte Personen gibt es kein konkret definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“. Deshalb stehen Schulungsanbieter, die zur Prüfung befähigte Personen ausbilden, häufig vor Problemen, wenn sie die Schulungs- und Prüfungsinhalte zusammenstellen. Die Richtlinienreihe VDI 4068 gibt den Ausbildungsstätten Hilfestellung, indem sie fachbezogene Kenntnisse und Prüfungsinhalte für zur Prüfung befähigte Personen definiert.

Weitere Informationen: VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

Die VDI 2700 Blatt 3.1 legt Anforderungen an die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen fest und beschreibt die Auswahl, Handhabung, den Einsatz, die Überprüfung sowie die Dokumentation und Ablegereife von Mehrweg-Zurrmitteln nach DIN EN 12195-2 bis -4. Ziel ist es, Leben, Gesundheit und das Ladegut vor Schäden zu schützen. Grundlage für eine sichere Ladungssicherung sind die einschlägigen Richtlinien und Normen. Mögliche Gefährdungen bei der Anwendung von Zurrmitteln sind in der DIN EN 12195 ff. beschrieben, während Anhang B der DIN EN 12195-2 bis -4 normativ Betriebsanleitungen zur Nutzung und Pflege enthält.

Weitere Informationen: VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

Die DIN EN 12195-1 ist eine europäische Norm, die sich mit der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen befasst. Sie legt Methoden zur Berechnung der notwendigen Sicherungskräfte fest, um die Ladung während des Transports sicher zu fixieren. Diese Norm ist anwendbar auf die Gestaltung von Sicherungsmethoden wie Blockieren, Niederzurren und deren Kombinationen für den Straßentransport von Gütern.

Die aktuelle Ausgabe vom Januar 2021 enthält Änderungen gegenüber der vorherigen Version. Dazu gehören Anpassungen im Vorwort, Aktualisierungen der normativen Verweise sowie Ergänzungen und Überarbeitungen von Definitionen und Sicherheitsfaktoren. Zudem wurden Tabellen, Formeln und Abbildungen aktualisiert, und ein neues Kapitel zur Prüfung der Ladungssicherung eingeführt.

Die Norm richtet sich an Hersteller von Ladungssicherungseinrichtungen, Transportunternehmen und Fachkräfte, die für die Sicherung von Ladungen verantwortlich sind. Sie dient als Grundlage für die sichere Planung und Durchführung von Transporten, um Unfälle und Schäden durch unzureichend gesicherte Ladung zu vermeiden.

Weitere Informationen: DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

Die DGUV Regel 100-500 bietet detaillierte Sicherheitsstandards und Empfehlungen für den Betrieb verschiedener Arbeitsmittel. Die Regel umfasst spezifische Kapitel zu Maschinen und Anlagen, wie etwa zu Draht- und Drahtverarbeitungsanlagen, Walzwerken, Pressen, Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, Textilmaschinen und weiteren Geräten. Es werden die sicherheitsrelevanten Anforderungen für den jeweiligen Maschinentyp, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Sie richtet sich an Unternehmer und Betreiber von Arbeitsmitteln und dient als Leitfaden zur Umsetzung von Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz.

Weitere Informationen: DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

Die DGUV-Regel 109-017 beschreibt die Risiken und Schutzmaßnahmen für den sicheren Einsatz von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie bietet Unternehmern eine kompakte Zusammenfassung ihrer organisatorischen Verantwortung bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln sowie bei der Auswahl und Qualifikation der Mitarbeiter. Zudem erhalten Fachkräfte praktische Anleitungen zur sicheren Handhabung und Überprüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln.

Weitere Informationen: DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

DGUV Information 209-013 Anschläger

Die DGUV Information 209-013 vermittelt grundlegende Sicherheitsregeln für Anschläger, die für das sichere Anschlagen und Transportieren von Lasten mit Kranen und Hebezeugen verantwortlich sind. Sie beschreibt die richtige Auswahl und Nutzung von Anschlagmitteln wie Ketten, Seilen und Hebebändern, gibt Hinweise zur Arbeitsplatzvorbereitung und erläutert Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, etwa durch Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen. Zudem werden Lastmerkmale, Tragfähigkeiten sowie die Kommunikation zwischen Anschläger und Kranführer behandelt, um einen sicheren Transportablauf zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DGUV Information 209-013 Anschläger

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Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-09
vom 6. März 2025

Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2010. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die DIN EN IEC 31010 wurde überarbeitet und erweitert, um Unternehmen und Organisationen eine noch effizientere Risikobeurteilung zu ermöglichen. Sie stellt eine zentrale Ergänzung zur ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ dar und bietet detaillierte Methoden zur Risikobeurteilung in verschiedenen Anwendungsbereichen wie Technische Gebäudeausrüstung (TGA), öffentliche Gebäude, Cybersecurity, Klimarisiken und Nachhaltigkeit.

Neuerungen der DIN EN IEC 31010
Die überarbeitete Norm bringt zahlreiche Erweiterungen und Verbesserungen mit sich. Professor Dr. Udo Weis, Leiter des Steinbeis Transfer Institut für International Business and Risk Management, hat gegenüber der DGWZ Stellung zur neuen DIN-Norm genommen.

Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden
Die Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden von bislang 30 auf nun 41 Verfahren sorgt für mehr Flexibilität bei der Auswahl individuell passender Anwendungen. Neu aufgenommen wurden unter anderem Bayessche Netzwerke, die eine Modellierung komplexer Abhängigkeiten zwischen Risiken erlauben, sowie Monte-Carlo-Simulationen, mit denen Unsicherheiten quantitativ analysiert werden können, was sich insbesondere in der Technik und der Finanzwelt bewährt hat. Ergänzt wird das Spektrum durch die Fehlerbaumanalyse (FTA), die eine systematische Untersuchung möglicher Fehlerursachen unterstützt, sowie durch spezielle Verfahren zur Cyber-Risikobewertung, die der Einschätzung von Gefahren für IT- und Netzwerksysteme dienen. Mit dieser Erweiterung bietet die Norm Organisationen die Möglichkeit, ihre Risikobeurteilung noch gezielter an individuelle Anforderungen anzupassen und unterschiedliche Methoden miteinander zu kombinieren.

Klare Leitlinien zur Auswahl der richtigen Methode
Die verbesserten Entscheidungshilfen für die Methodenwahl erleichtern Unternehmen die gezielte Auswahl passender Verfahren. Die Norm enthält eine strukturierte Übersicht, wann welche Methode angewendet werden sollte. Unterschieden wird nun deutlicher zwischen qualitativen Methoden wie HAZOP, semi-quantitativen Ansätzen wie der Risikomatrix und quantitativen Verfahren wie der Monte-Carlo-Simulation. Dies erleichtert Unternehmen die Wahl der besten Methode für ihren speziellen Anwendungsfall.

Integration neuer Technologien und Cyber-Risikobewertungen
Durch die Integration von Cyber-Risikobewertungen berücksichtigt die Norm nun gezielt digitale Bedrohungen. Mit der zunehmenden Vernetzung von Gebäudetechnik, Industrieanlagen und IT-Systemen sind Cybersecurity-Risiken ein zentraler Faktor. Die Norm enthält spezielle Ansätze zur Bewertung von IT- und Cyberrisiken in Smart Buildings und industriellen Steuerungssystemen (ICS).

Vermeidung von Redundanzen mit ISO 31000
Durch die Reduzierung von Redundanzen erhält die Norm eine stärkere inhaltliche Fokussierung. Die vorherige Version enthielt viele Wiederholungen aus der ISO 31000. Diese wurden entfernt, sodass sich die neue Norm ausschließlich auf Methoden zur Risikobeurteilung konzentriert. Das macht sie praxisnäher und effizienter anwendbar.

Berücksichtigung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit
Die DIN EN IEC 31010 trägt der wachsenden Bedeutung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit Rechnung, insbesondere für öffentliche Infrastrukturprojekte und langfristige Planungen. Die Norm wurde erweitert, um klimabezogene Risiken und nachhaltige Entwicklung besser abzudecken. Besonders in Bereichen wie öffentliche Gebäude, Infrastrukturprojekte und Energieversorgung sind Methoden zur Bewertung von Umweltfolgen, Extremwetterereignissen und CO₂-Reduktion jetzt stärker integriert. Dadurch wird die praktische Anwendung wesentlich erleichtert.

Internationale Harmonisierung
Die Norm wurde international harmonisiert, um global agierenden Unternehmen die Anwendung zu erleichtern. Die neue Version wurde stärker an internationale Normen wie ISO/IEC 27005 „Information security, cybersecurity and privacy protection – Guidance on managing information security risks“, IEC 61508 „Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme“ und ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ angepasst.

Verbesserte Praxisnähe und Anwendungsbeispiele
Zudem enthält die Norm detailliertere Prozessbeschreibungen, die Anwender bei der praktischen Umsetzung unterstützen. Dabei wird erläutert, wie eine Risikoanalyse vorbereitet wird, welche Faktoren die Methodenauswahl beeinflussen, wie die erzielten Ergebnisse dokumentiert und in das Risikomanagement integriert werden.

Anwendungsbeispiel: Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
Ein Krankenhausbetreiber könnte mit der neuen Norm verschiedene Methoden kombinieren, um eine umfassende Risikobeurteilung durchzuführen. So lässt sich eine FMEA einsetzen, um mögliche Fehlerquellen in der Sauerstoffversorgung zu analysieren, während eine Monte-Carlo-Simulation dabei hilft, die Notstromkapazitäten im Falle eines Stromausfalls zu bewerten. Für die Betriebssicherheit der Lüftungsanlagen bietet sich zudem eine HAZOP-Analyse an. Durch die neue Struktur kann gezielt die passende Methode gewählt werden.

Anwendungsbeispiel: Cybersecurity und Smart Buildings
Für ein vernetztes Verwaltungsgebäude mit IoT-Steuerung hilft die Norm, Schwachstellen in Zutrittskontrollen, Heizungssteuerung oder Notstromversorgung zu beurteilen. Methoden wie Fault Tree Analysis oder Bow-Tie-Analysen ermöglichen eine detaillierte Sicherheitsbewertung.

Anwendungsbeispiel: Öffentliche Infrastruktur und Klimaanpassung
Ein Stadtplanungsbüro könnte die Norm nutzen, um bei einem neuen Hochwasserschutzprojekt potenzielle Risiken durch steigende Meeresspiegel oder extreme Wetterereignisse abzuschätzen.

Fazit
„Durch die neue DIN EN IEC 31010 wird die Risikobeurteilung strukturierter, moderner und praxisnaher“ erklärt Prof. Dr. Udo Weis. Denn „insbesondere durch die Integration neuer Technologien, Klimafaktoren und verbesserter Prozessabläufe bietet die Norm eine wertvolle Unterstützung für Unternehmen, Behörden und Betreiber kritischer Infrastrukturen bei einer vorausschauenden Risikobeurteilung.“

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
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Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen. www.dgwz.de/neue-din-en-iec-31010

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www.dgwz.de/neue-din-en-iec-31010

Pressemitteilung: DIN-EN-IEC-31010-VDE-0050-1-Risikomanagement.pdf

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

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Bildunterschrift: Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen.

Weiterführende Informationen

DGUV Information 208-043

DGUV Information 208-043
Sicherheit von Regalen

Übersicht | Inhalt | Regel downloaden | Weitere Informationen

Übersicht

Die DGUV Information 208-043 behandelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz beim Lagern und Transportieren von Lasten mit Regalen und Regalanlagen gemäß der DIN EN 15 635.

Die Information gibt umfassende Anweisungen zur sicheren Nutzung und Wartung von Regalsystemen. Themen wie die richtige Montage, regelmäßige Inspektion und die Schulung der Mitarbeiter zur Prüfung der Anforderungen werden detailliert behandelt. Auch die Dokumentation der Anforderungsprüfung wird ausführlich beschrieben.

Generell trägt die Einhaltung dieser Vorschriften zur Minimierung von Unfallrisiken in Lagerbereichen bei.

 

Regel downloaden

DGUV_Regel_208-061DGUV_Information_208-043

Weitere Informationen

Stichworte

Arbeitsschutzvorschriften, DGUV, DGUV Regel, DGUV Regel 208-043, Lager, Lagereinrichtung, Lagergeräte, Logistik, Unfallverhütungsvorschrift, Unternehmer

DGUV Information 208-061 Lagereinrichtungen und Ladungsträger

DGUV Information 208-061
Lagereinrichtungen und Ladungsträger

Übersicht | Inhalt | Regel herunterladen | Weitere Informationen

Übersicht

Die DGUV Information 208-061 enthält Festlegungen und Empfehlungen, um den sicheren Betrieb von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern zu ermöglichen.
Sie richtet sich vor allem an Unternehmer im Lager- und Logistikbereich und zielt darauf ab, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Beschäftigte zu minimieren. Sie bietet konkrete Hilfestellungen zur Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften.

Durch die Einhaltung dieser Regeln kann davon ausgegangen werden, dass die in den Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden. Dies beinhaltet unter anderem die sichere Lagerung von Gefahrstoffen, um Risiken wie Brände, Explosionen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Die aktuell gültige Regel DGUV Information 208-061 ist im Juli 2024 in Kraft getreten und ersetzt die Regel DGUV Information 208-061 vom November 2023. Die DGUV Information 208-061 hat die alte Regel DGUV Information 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ ersetzt. Die DGUV Information 108-007 wurde 2023 zurückgezogen.

Inhaltsverzeichnis_DGUV_Rgel_208-061

Inhalt

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Die Vorschrift kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

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Arbeitsschutzvorschriften, DGUV, DGUV Regel 208-061, DGUV Regel 108-007, Lager, Lagereinrichtung, Lagergeräte, Logistik, Unfallverhütungsvorschrift, Unternehmer

Norm DIN VDE 0833-4:2024-06 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall

DIN VDE 0833-4 Sprachalarmanlagen

DIN VDE 0833-4 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen, zu deren Ausgabe sie aktiviert werden. Die Aktivierung kann durch automatische Ansteuerung durch die Brandmeldeanlage (BMA) oder durch manuelle Auslösung oder beides erfolgen. Eine manuelle Auslösung erfolgt zum Beispiel durch Live-Durchsage. Diese Norm gilt in Verbindung mit der DIN VDE 0833-1 und DIN VDE 0833-2 . Beinhalten diese Normen gegebenenfalls Ergänzungen oder Abweichungen, dann ist den Ausführungen nach DIN VDE 0833-4 zu folgen. In Verbindung mit bauordnungsrechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen ist besonders DIN 14675-1 zu berücksichtigen. Diese enthält weiterhin Festlegungen für die Erteilung und Ausgabe von Anweisungen zum Schutz von Personen in und an Gebäuden. Diese Norm gilt nicht für die Alarmierung mit akustischen Signalgebern oder akustischen Sprachsignalgebern nach DIN EN 54-3.

Für diese Norm ist das Komitee DKE/K 713 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm ist die DIN VDE 0833-4:2024-06 ist im Juni 2024 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE 0833-4:2014-10 vom Oktober 2014.

Norm DIN VDE 0833-4:2024-06 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im BrandfallNorm DIN VDE 0833-4:2024-06 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall - Inhalt

Inhalt

Normenbestellung FeststellanlagenInhalt Norm DIN VDE 0833-4

Vorwort
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen

3 Begriffe und Abkürzungen
3.1 Begriffe
3.2 Abkürzungen

4 Phasen für den Aufbau und Betrieb

5 Sprachalarmkonzept
5.1 Schutzziele
5.2 Anforderungen
5.3 Alarmierung
5.4 Alarmorganisation
5.5 Ausfallsicherheit
5.6 Beschallungsumfang
5.7 Dokumentation
5.8 Verantwortlichkeit

6 Planung und Projektierung
6.1 Planung
6.2 Projektierung
7 Montage und Installation
7.1 Allgemeines
7.2 Aufstellung der Sprachalarmzentrale
7.3 Installation des Leitungsnetzes
7.4 Dokumentation

8 Inbetriebsetzen
8.1 Allgemeines
8.2 Überprüfung

9 Abnahmeprüfung
9.1 Allgemeines
9.2 Prüfung der Einhaltung des Planungsauftrages
9.3 Prüfung der Einhaltung der technischen Funktionen
9.4 Abnahmeprotokoll
9.5 Übergabe an den Betreiber
9.6 Dokumentation

10 Betrieb
10.1 Allgemeines
10.2 Begehung
10.3 Abschaltung/Störung
10.4 Dokumentation
11 Instandhaltung
11.1 Allgemeines
11.2 Dokumentation
12 Änderung und Erweiterung bestehender Anlagen
12.1 Allgemeines
12.2 Dokumentation

Anhang A (informativ) Phasen für den Aufbau und den Betrieb von SAA
Anhang B (informativ) Alarmierung
Anhang C (informativ) Sicherheitsstufen
Anhang D (normativ) Messverfahren zur Bestimmung des Sprachübertragungsindex STI
Anhang E (informativ) Messung der Sprachverständlichkeit
Anhang F (informativ) Planungshilfe für die Beschallung
Anhang G (normativ) Schnittstelle zur Brandmelderzentrale
Anhang H (informativ) Beispiele für Durchsagen im Brandfall
Anhang I (informativ) Blockschaltbild
Anhang J (informativ) Prüfplan für Sprachalarmanlagen
Anhang K (informativ) Messbericht

Literaturhinweise

Bilder
Bild 1 – Sprachalarmanlagen: Phasen für Aufbau und Betrieb
Bild 2 – Beispiele zur Kennzeichnung nach DIN 4066
Bild E.1 – Erforderliche Sprachverständlichkeitswerte
Bild G.1 – Beispiel Anschaltung und Überwachung der Alarmübertragung
Bild G.2 – Anschaltung Störung Sprachalarmanlage
Bild H.1 – Aufbau von Durchsagen
Bild I.1 – Blockschaltbild
Bild K.1 – Beispiel für die Dokumentation von Einzelmesswerten (sichere Einzelmessung)
Bild K.2 – Beispiel für die Dokumentation von Einzelmesswerten (kleinere Schwankungen)
Bild K.3 – Beispiel für die Dokumentation von Einzelmesswerten (größere Schwankungen)
Bild K.4 – Beispiel für die Berechnung des Gesamtergebnisses und allgemeine Angaben

Tabellen
Tabelle A.1 – Phasen für den Aufbau und Betrieb von SAA
Tabelle G.1 – Elektrische Daten
Tabelle H.1 – Beispiel verschiedener Durchsagen im Brandfallbetrieb

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Die Norm kann über den DGWZ-Normen-Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
DIN VDE 0833-4, Vorschrift, Norm, Sprachalarmanlagen, Sprachalarmierung, Brandfall, SAA, Gefahrenmeldeanlagen

Überarbeitete DIN 14095 für Feuerwehrpläne erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-06 vom 28. Februar 2024

Für die Norm DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ wurde zum Februar 2024 eine überarbeitete Fassung veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm wurde gegenüber der Vorgängerausgabe vom Mai 2007 konkretisiert und mit weiteren Anhängen informativ erweitert.

Das Dokument gilt für Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen und legt Mindestanforderungen an Bestandteile eines Feuerwehrplanes, an den Planinhalt und dessen Ausführung fest. Die Norm gilt nicht für Einsatzpläne der Feuerwehr. Feuerwehrpläne können jedoch als Grundlage zur Erstellung von Einsatzplänen dienen. Die DIN 14095 dient dazu, die von der Feuerwehr für bestimmte bauliche und technische Anlagen, wie beispielsweise Werksgelände, benötigten Pläne zu vereinheitlichen.

In der aktualisierten Fassung wurden Begrifflichkeiten ergänzt und verschiedene Arten der Pläne und Planinhalte vollständig überarbeitet. Außerdem wurde der Anwendungsbereich nochmals verdeutlicht. Dazu schreibt die Norm nun, dass hierin die „Mindestanforderungen an Bestandteile eines Feuerwehrplans, an den Planinhalt und dessen Ausführung“ festlegt werden. Zudem wurde der informative Anhang mit dem Beispiel eines Feuerwehrplanes erneuert. Der informative Anhang mit Rechtsgrundlagen und Technischen Bestimmungen wurde gelöscht, der informative Anhang zu Feuerwehrplänen in georeferenzierter Darstellungsform aufgenommen und die normativen Verweisungen überarbeitet. Auch die Näherungswerte für RGB- und CMYK-Werte der Planfarben wurden aufgenommen.

Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner, Sachverständiger und Referent für Brandschutz erläutert: „Feuerwehrpläne sind vorbereitende Pläne für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten und Objekten. Sie fungieren als schnelles Führungsmittel der Feuerwehr und dienen der Einsatzvorbereitung, der besseren Orientierung sowie der Bewältigung von kritischen Situationen in einem Gebäude. Anders als Flucht- und Rettungspläne bestehen Feuerwehrpläne aus mehreren Plänen, die in einer Mappe oder einem Ordner zu finden sind und speziell für die Verwendung der Feuerwehr und Brandschutzdirektion erstellt werden.“

Die einzelnen Bestandteile eines Feuerwehrplanes hängen von der Art des Gebäudes ab. Ein Feuerwehrplan muss mindestens über eine allgemeine Objektbeschreibung, einen Übersichtsplan und einen Geschossplan je Geschoss verfügen. Je nach Gebäude können noch weitere Erläuterungen angefordert werden. Feuerwehrpläne dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden und müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde und anderen Behörden gefordert werden. Ob für eine bauliche Anlage Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung.

Die neue Norm kann zum Preis von 120,09 Euro netto zzgl. 7 % MwSt. bei der DGWZ bezogen werden.

2.942 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Überarbeitete Fassung DIN 14095:2024-02 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ veröffentlicht. #Feuerwehrpläne #Feuerwehr #Brandschutz #Normen www.dgwz.de/neue-din-14095-feuerwehrplaene

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Bildunterschrift: Die überarbeitete Fassung der Norm DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ wurde zum 1. Februar 2024 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/din-14095-feuerwehrplaene-fuer-bauliche-anlagen

Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Überarbeitete Fassung zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-04 vom 19. Februar 2024

Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum Februar 2024 eine überarbeitete Fassung veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Damit wird die zuletzt gültige Fassung vom Mai 2003 ersetzt.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem wurden normative Verweisungen sowie der Norminhalt redaktionell überarbeitet. So müssen zukünftig Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“, wobei XX die Angabe der Traglast ist, und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. XX fungiert hier als Platzhalter für die Angabe der Achslast. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein, damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können, so beispielsweise bei Universitäten und großen Betriebsgeländen. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden, wobei die Zufahrten schwarz und Anstellflächen rot markiert werden müssen. Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. Außerdem muss die Aufstellfläche mindestens eine Breite von 5,5 Meter und eine Länge von 11 Meter umfassen und gleichzeitig gewährleisten, dass alle Anleiterpunkte von dort problemlos zu erreichen sind.

Die DIN 14090:2024-02 legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind. Die aktualisierte Norm enthält dafür die notwendigen Anforderungen an die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. Es ist inhaltlich auch auf Flächen für die Feuerwehr im öffentlichen Bereich übertragbar und ist in Verbindung mit den Normen für Hubrettungsfahrzeuge, insbesondere Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 1777 beziehungsweise DIN 14701-1 sowie Drehleitern nach DIN EN 14043 und DIN EN 14044 anzuwenden. Insbesondere sind in diesen Dokumenten Anforderungen an die Ausführung und Beschaffenheit von Zugängen, Zufahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen und Darstellung der Flächen festgelegt.

Die neue Norm kann zum Preis von 103,10 Euro inkl. MwSt. bei der DGWZ bezogen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
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Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Neue DIN 14090:2024-02 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ veröffentlicht. #DIN14090 #Feuerwehr #Brandschutz #Normen www.dgwz.de/neue-din-14090-flaechen-feuerwehr

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Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

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Bildunterschrift: Die überarbeitete Fassung der Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. Februar 2024 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-14090