DGUV Information 208-043

DGUV Information 208-043

Sicherheit von Regalen

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Die DGUV Information 208-043 behandelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz beim Lagern und Transportieren von Lasten mit Regalen und Regalanlagen gemäß der DIN EN 15 635.

Die Information gibt umfassende Anweisungen zur sicheren Nutzung und Wartung von Regalsystemen. Themen wie die richtige Montage, regelmäßige Inspektion und die Schulung der Mitarbeiter zur Prüfung der Anforderungen werden detailliert behandelt. Auch die Dokumentation der Anforderungsprüfung wird ausführlich beschrieben.

Generell trägt die Einhaltung dieser Vorschriften zur Minimierung von Unfallrisiken in Lagerbereichen bei.

 

Inhaltsverzeichnis DGUV Information 208-043

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Arbeitsschutzvorschriften, DGUV, DGUV Regel, DGUV Regel 208-043, Lager, Lagereinrichtung, Lagergeräte, Logistik, Unfallverhütungsvorschrift, Unternehmer

DGUV Information 208-061 Lagereinrichtungen und Ladungsträger

DGUV Information 208-061
Lagereinrichtungen und Ladungsträger

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Übersicht

Die DGUV Information 208-061 enthält Festlegungen und Empfehlungen, um den sicheren Betrieb von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern zu ermöglichen.
Sie richtet sich vor allem an Unternehmer im Lager- und Logistikbereich und zielt darauf ab, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Beschäftigte zu minimieren. Sie bietet konkrete Hilfestellungen zur Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften.

Durch die Einhaltung dieser Regeln kann davon ausgegangen werden, dass die in den Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden. Dies beinhaltet unter anderem die sichere Lagerung von Gefahrstoffen, um Risiken wie Brände, Explosionen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Die aktuell gültige Regel DGUV Information 208-061 ist im Juli 2024 in Kraft getreten und ersetzt die Regel DGUV Information 208-061 vom November 2023. Die DGUV Information 208-061 hat die alte Regel DGUV Information 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ ersetzt. Die DGUV Information 108-007 wurde 2023 zurückgezogen.

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Arbeitsschutzvorschriften, DGUV, DGUV Regel 208-061, DGUV Regel 108-007, Lager, Lagereinrichtung, Lagergeräte, Logistik, Unfallverhütungsvorschrift, Unternehmer

Norm DIN VDE 0833-4:2024-06 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall

DIN VDE 0833-4 Sprachalarmanlagen

DIN VDE 0833-4 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall

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Übersicht

Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen, zu deren Ausgabe sie aktiviert werden. Die Aktivierung kann durch automatische Ansteuerung durch die Brandmeldeanlage (BMA) oder durch manuelle Auslösung oder beides erfolgen. Eine manuelle Auslösung erfolgt zum Beispiel durch Live-Durchsage. Diese Norm gilt in Verbindung mit der DIN VDE 0833-1 und DIN VDE 0833-2 . Beinhalten diese Normen gegebenenfalls Ergänzungen oder Abweichungen, dann ist den Ausführungen nach DIN VDE 0833-4 zu folgen. In Verbindung mit bauordnungsrechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen ist besonders DIN 14675-1 zu berücksichtigen. Diese enthält weiterhin Festlegungen für die Erteilung und Ausgabe von Anweisungen zum Schutz von Personen in und an Gebäuden. Diese Norm gilt nicht für die Alarmierung mit akustischen Signalgebern oder akustischen Sprachsignalgebern nach DIN EN 54-3.

Für diese Norm ist das Komitee DKE/K 713 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm ist die DIN VDE 0833-4:2024-06 ist im Juni 2024 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE 0833-4:2014-10 vom Oktober 2014.

Norm DIN VDE 0833-4:2024-06 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im BrandfallNorm DIN VDE 0833-4:2024-06 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall - Inhalt

Inhalt

Normenbestellung FeststellanlagenInhalt Norm DIN VDE 0833-4

Vorwort
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen

3 Begriffe und Abkürzungen
3.1 Begriffe
3.2 Abkürzungen

4 Phasen für den Aufbau und Betrieb

5 Sprachalarmkonzept
5.1 Schutzziele
5.2 Anforderungen
5.3 Alarmierung
5.4 Alarmorganisation
5.5 Ausfallsicherheit
5.6 Beschallungsumfang
5.7 Dokumentation
5.8 Verantwortlichkeit

6 Planung und Projektierung
6.1 Planung
6.2 Projektierung
7 Montage und Installation
7.1 Allgemeines
7.2 Aufstellung der Sprachalarmzentrale
7.3 Installation des Leitungsnetzes
7.4 Dokumentation

8 Inbetriebsetzen
8.1 Allgemeines
8.2 Überprüfung

9 Abnahmeprüfung
9.1 Allgemeines
9.2 Prüfung der Einhaltung des Planungsauftrages
9.3 Prüfung der Einhaltung der technischen Funktionen
9.4 Abnahmeprotokoll
9.5 Übergabe an den Betreiber
9.6 Dokumentation

10 Betrieb
10.1 Allgemeines
10.2 Begehung
10.3 Abschaltung/Störung
10.4 Dokumentation
11 Instandhaltung
11.1 Allgemeines
11.2 Dokumentation
12 Änderung und Erweiterung bestehender Anlagen
12.1 Allgemeines
12.2 Dokumentation

Anhang A (informativ) Phasen für den Aufbau und den Betrieb von SAA
Anhang B (informativ) Alarmierung
Anhang C (informativ) Sicherheitsstufen
Anhang D (normativ) Messverfahren zur Bestimmung des Sprachübertragungsindex STI
Anhang E (informativ) Messung der Sprachverständlichkeit
Anhang F (informativ) Planungshilfe für die Beschallung
Anhang G (normativ) Schnittstelle zur Brandmelderzentrale
Anhang H (informativ) Beispiele für Durchsagen im Brandfall
Anhang I (informativ) Blockschaltbild
Anhang J (informativ) Prüfplan für Sprachalarmanlagen
Anhang K (informativ) Messbericht

Literaturhinweise

Bilder
Bild 1 – Sprachalarmanlagen: Phasen für Aufbau und Betrieb
Bild 2 – Beispiele zur Kennzeichnung nach DIN 4066
Bild E.1 – Erforderliche Sprachverständlichkeitswerte
Bild G.1 – Beispiel Anschaltung und Überwachung der Alarmübertragung
Bild G.2 – Anschaltung Störung Sprachalarmanlage
Bild H.1 – Aufbau von Durchsagen
Bild I.1 – Blockschaltbild
Bild K.1 – Beispiel für die Dokumentation von Einzelmesswerten (sichere Einzelmessung)
Bild K.2 – Beispiel für die Dokumentation von Einzelmesswerten (kleinere Schwankungen)
Bild K.3 – Beispiel für die Dokumentation von Einzelmesswerten (größere Schwankungen)
Bild K.4 – Beispiel für die Berechnung des Gesamtergebnisses und allgemeine Angaben

Tabellen
Tabelle A.1 – Phasen für den Aufbau und Betrieb von SAA
Tabelle G.1 – Elektrische Daten
Tabelle H.1 – Beispiel verschiedener Durchsagen im Brandfallbetrieb

Norm bestellen

Die Norm kann über den DGWZ-Normen-Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

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Stichworte
DIN VDE 0833-4, Vorschrift, Norm, Sprachalarmanlagen, Sprachalarmierung, Brandfall, SAA, Gefahrenmeldeanlagen

Überarbeitete DIN 14095 für Feuerwehrpläne erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-06 vom 28. Februar 2024

Für die Norm DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ wurde zum Februar 2024 eine überarbeitete Fassung veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm wurde gegenüber der Vorgängerausgabe vom Mai 2007 konkretisiert und mit weiteren Anhängen informativ erweitert.

Das Dokument gilt für Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen und legt Mindestanforderungen an Bestandteile eines Feuerwehrplanes, an den Planinhalt und dessen Ausführung fest. Die Norm gilt nicht für Einsatzpläne der Feuerwehr. Feuerwehrpläne können jedoch als Grundlage zur Erstellung von Einsatzplänen dienen. Die DIN 14095 dient dazu, die von der Feuerwehr für bestimmte bauliche und technische Anlagen, wie beispielsweise Werksgelände, benötigten Pläne zu vereinheitlichen.

In der aktualisierten Fassung wurden Begrifflichkeiten ergänzt und verschiedene Arten der Pläne und Planinhalte vollständig überarbeitet. Außerdem wurde der Anwendungsbereich nochmals verdeutlicht. Dazu schreibt die Norm nun, dass hierin die „Mindestanforderungen an Bestandteile eines Feuerwehrplans, an den Planinhalt und dessen Ausführung“ festlegt werden. Zudem wurde der informative Anhang mit dem Beispiel eines Feuerwehrplanes erneuert. Der informative Anhang mit Rechtsgrundlagen und Technischen Bestimmungen wurde gelöscht, der informative Anhang zu Feuerwehrplänen in georeferenzierter Darstellungsform aufgenommen und die normativen Verweisungen überarbeitet. Auch die Näherungswerte für RGB- und CMYK-Werte der Planfarben wurden aufgenommen.

Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner, Sachverständiger und Referent für Brandschutz erläutert: „Feuerwehrpläne sind vorbereitende Pläne für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten und Objekten. Sie fungieren als schnelles Führungsmittel der Feuerwehr und dienen der Einsatzvorbereitung, der besseren Orientierung sowie der Bewältigung von kritischen Situationen in einem Gebäude. Anders als Flucht- und Rettungspläne bestehen Feuerwehrpläne aus mehreren Plänen, die in einer Mappe oder einem Ordner zu finden sind und speziell für die Verwendung der Feuerwehr und Brandschutzdirektion erstellt werden.“

Die einzelnen Bestandteile eines Feuerwehrplanes hängen von der Art des Gebäudes ab. Ein Feuerwehrplan muss mindestens über eine allgemeine Objektbeschreibung, einen Übersichtsplan und einen Geschossplan je Geschoss verfügen. Je nach Gebäude können noch weitere Erläuterungen angefordert werden. Feuerwehrpläne dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden und müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde und anderen Behörden gefordert werden. Ob für eine bauliche Anlage Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung.

Die neue Norm kann zum Preis von 120,09 Euro netto zzgl. 7 % MwSt. bei der DGWZ bezogen werden.

2.942 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag

Überarbeitete Fassung DIN 14095:2024-02 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ veröffentlicht. #Feuerwehrpläne #Feuerwehr #Brandschutz #Normen www.dgwz.de/neue-din-14095-feuerwehrplaene

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www.dgwz.de/neue-din-14095-feuerwehrplaene

Bildquelle: Gina Sanders – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die überarbeitete Fassung der Norm DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ wurde zum 1. Februar 2024 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/din-14095-feuerwehrplaene-fuer-bauliche-anlagen

Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Überarbeitete Fassung zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-04 vom 19. Februar 2024

Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum Februar 2024 eine überarbeitete Fassung veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Damit wird die zuletzt gültige Fassung vom Mai 2003 ersetzt.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem wurden normative Verweisungen sowie der Norminhalt redaktionell überarbeitet. So müssen zukünftig Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“, wobei XX die Angabe der Traglast ist, und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. XX fungiert hier als Platzhalter für die Angabe der Achslast. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein, damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können, so beispielsweise bei Universitäten und großen Betriebsgeländen. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden, wobei die Zufahrten schwarz und Anstellflächen rot markiert werden müssen. Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. Außerdem muss die Aufstellfläche mindestens eine Breite von 5,5 Meter und eine Länge von 11 Meter umfassen und gleichzeitig gewährleisten, dass alle Anleiterpunkte von dort problemlos zu erreichen sind.

Die DIN 14090:2024-02 legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind. Die aktualisierte Norm enthält dafür die notwendigen Anforderungen an die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. Es ist inhaltlich auch auf Flächen für die Feuerwehr im öffentlichen Bereich übertragbar und ist in Verbindung mit den Normen für Hubrettungsfahrzeuge, insbesondere Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 1777 beziehungsweise DIN 14701-1 sowie Drehleitern nach DIN EN 14043 und DIN EN 14044 anzuwenden. Insbesondere sind in diesen Dokumenten Anforderungen an die Ausführung und Beschaffenheit von Zugängen, Zufahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen und Darstellung der Flächen festgelegt.

Die neue Norm kann zum Preis von 103,10 Euro inkl. MwSt. bei der DGWZ bezogen werden.

2.712 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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Neue DIN 14090:2024-02 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ veröffentlicht. #DIN14090 #Feuerwehr #Brandschutz #Normen www.dgwz.de/neue-din-14090-flaechen-feuerwehr

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Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Bildquelle: MAK – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die überarbeitete Fassung der Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. Februar 2024 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-14090

 

DIN VDE V 0826-20 Überwachungsanlagen

DIN VDE V 0826-20

Überwachungsanlagen – Teil 20 Perimeterschutz

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Übersicht

Die Norm DIN VDE V 0826-20:2023-09 legt die Anforderungen von Perimeter-Sicherungssystemen (PSS-Systeme) fest und definiert Standards für deren Planung, Installation, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme, Betrieb, Instandhaltung, und Verbesserung.

Das Dokument bietet Richtlinien zur Nutzung eines PSS-Systems und gilt für alle Klassen und Ausführungen von PSS unabhängig von ihrer Größe oder Komplexität. Die Norm dient dazu, die Sicherheit von Gebäuden, Anlagen oder auch öffentlichen Bereichen durch angemessene Überwachungslösungen zu erhöhen und einen hohen Standard in Bezug auf die Funktionalität und Sicherheit solcher Anlagen zu etablieren. Die Norm DIN VDE V 0826-20:2023-09 ist zum September 2023 in Kraft getreten.

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Weitere Informationen

Stichworte

Geländeschutz, Geländesicherung, Perimeterschutz, Perimetersicherung, RFID, Zaundetektion, Zaunsicherung, Perimetersicherungssystem, PSS, KRITIS-Dachgesetz, DIN VDE V 0826-20

DIN 14036 – Dynamische und Adaptive Fluchtweglenkung – Planung und Umsetzung von richtungsvariablen Konzepten

DIN 14036

Dynamische und Adaptive Fluchtweglenkung – Planung und Umsetzung von richtungsvariablen Konzepten

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Übersicht

Die Norm DIN 14036 definiert Standards für die Planung und Implementierung von Konzepten zur lenkbaren Fluchtwegführung. Diese Konzepte zielen darauf ab, die Selbstrettung von Personen in sichere Bereiche innerhalb oder außerhalb von Gebäuden zu erleichtern. Die Norm legt fest, wie verschiedene technische Systeme und Produkte zusammenarbeiten sollen, um im Notfall nutzbare Flucht- und Rettungswege zu kennzeichnen und zu ermitteln.

Es werden Ideen präsentiert, die Flucht- und Rettungswege flexibel von der Erkennung einer Gefahr bis zur Rückstellung des gesamten Systems in seine ursprüngliche Position anzeigen. Das bedeutet, dass sich die Wege entsprechend der erkannten Gefahr anpassen können. Dieses Konzept wird als Dynamische Fluchtweglenkung (DFWL) bezeichnet. Die Norm DIN 14036:2023-12 ist zum Dezember 2023 in Kraft getreten.

Inhalt

  • Vorbemerkung
  • Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweise

3 Begriffe und Abkürzungen

3.1 Begriffe

3.2 Abkürzungen

4 Phasen für Planung und Umsetzung einer Fluchtweglenkung

4.1 Allgemeines

4.2 Verantwortlichkeit und Kompetenz

5 Planung

5.1 Allgemeines

5.2 Parameter zum Erreichen sicherer und gesicherter Bereiche

5.3 Berücksichtigung der Fluchtweglenkung in Flucht- und Rettungsplänen

5.4 Funktionen der Fluchtweglenkung

5.5 Fluchtweglenkungskonzept (Dokumentation)

5.6 Verantwortlichkeit und Kompetenz

6 Projektierung

6.1 Allgemeines

6.2 Auswahl der Systeme und Systemkomponenten

6.3 Energieversorgung

6.4 Dokumentation

7 Montage und Intsallation

7.1 Allgemeines

7.2 Anordnung und Montage von Systemen und Systemkomponenten

7.3 Installation des Leitungsnetzes

7.4 Dokumentation

7.5 Verantwortlichkeit und Kompetenz

8 Inbetriebsetzung

8.1 Allgemeines

8.2 Überprüfung

8.3 Inbetriebsetzung des Gesamtsystems

8.4 Inbetriebsetzungsprotokoll

9 Abnahme

9.1 Allgemeines

9.2 Überprüfung der Einhaltung des Planungsauftrages

9.3 Überprüfung der Einhaltung der technischen Funktionen

9.4 Dokumentation

9.5 Verantwortlichkeit und Kompetenz

10 Betrieb, Instandhaltung

10.1 Allgemeines

10.2 Geregelte Systeme und Systemkomponenten

10.3 Nicht-geregelte Systeme und Systemkomponenten

10.4 Überprüfung des Gesamtsystems

10.5 Dokumentation

10.6 Verantwortlichkeit und Kompetenz

11 Änderung, Erweiterung oder Modernisierung bestehender Anlagen zur Fluchtweglenkung

11.1 Allgemeines

11.2 Änderungen mit Auswirkungen auf das Fluchtweglenkungskonzept

11.3 Änderungen ohne Auswirkungen auf das Fluchtweglenkungskonzept

Kompensationsmaßnahmen (informativ)

Adaptive Fluchtweglenkung (AFWL) (informativ)

Hinweise zur Verwendung einer Akustischen Fluchtweglenkung (informativ)

Literaturhinweise

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Weitere Informationen

Stichworte

DIN 14036, Dynamische Fluchtwegsteuerung, Dynamische Fluchtweglenkung, Adaptive Fluchtweglenkung, Fluchtwegleitsystem, Rettungswegbeleuchtung, Fluchtwegplanung, Sicherheitsleitsystem

TRBS 3121 - Betrieb von Aufzugsanlagen

TRBS 3121 – Betrieb von Aufzugsanlagen

TRBS 3121 – Betrieb von Aufzugsanlagen

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Übersicht

Diese Technische Regel gilt für Aufzugsanlagen gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Es werden sicherheitstechnische und organisatorische Anforderungen festgelegt, die bei der sicheren Nutzung von Aufzugsanlagen zu beachten sind, um den Bestimmungen der BetrSichV zu entsprechen.

Die TRBS 3121 präzisiert innerhalb ihres Anwendungsbereichs die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung. Sofern die Technischen Regeln befolgt werden, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die relevanten Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine alternative Lösung, ist sicherzustellen, dass mindestens ein gleichwertiges Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter gewährleistet wird.

Die aktuell gültige technische Regel für Betriebssicherheit 3121:2018-10-10 ist im Oktober 2018 in Kraft getreten.

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Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1TRBS 3121:2018-10-10 – Norm bestellen

Inhalt

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Pflichten des Arbeitgebers

Anhang 1 Empfehlungen gemäß § 21 Absatz 6 Nummer 2 BetrSichV für die nach
dem Stand der Technik sichere Verwendung von Personen- und Lasten-
aufzügen gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a BetrSichV

Anhang 2 Empfehlungen gemäß § 21 Absatz 6 Nummer 2 BetrSichV für die nach
dem Stand der Technik sichere Verwendung von Personen-Umlaufauf-
zügen gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe c BetrSichV

Weitere Informationen

Stichworte

Aufzug, Fahrstuhl, Aufzugsganlagen, Aufzugswart, Aufzugswärter, Aufzugsnotruf, TRBS 3121, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Technische Regel für Betriebssicherheit

Entwurf DIN VDE 0833-4 Sprachalarmierung

Der Entwurf der DIN VDE 0833-4:2023-02 “Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ ist am 13. Januar 2023 erschienen. Teil 4 der Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen zu deren Ausgabe sie aktiviert werden. Die Aktivierung kann durch automatische Ansteuerung durch die Brandmeldeanlage (BMA) und/oder durch manuelles Auslösen zum Beispiel per Live-Durchsage erfolgen.

Das Dokument gilt in Verbindung mit der DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) und DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2). In Bezug auf bauordnungsrechtliche und feuerwehrspezifische Anforderungen ist die DIN 14675-1 zu berücksichtigen. Dieses Dokument gilt nicht für die Alarmierung mit akustischen Signalgebern oder akustischen Sprachsignalgebern nach DIN EN 54-3.

Die vorherige Fassung der DIN VDE 0833-4 (VDE 0833-4) vom Oktober 2014 wurde strukturell und inhaltlich überarbeitet. So wurden u.a. die Phasen für den Aufbau und Betrieb nach 4.2 und Anhang A aktualisiert, die Anforderungen an die Sprachverständlichkeit umfangreich überarbeitet und ein vereinfachtes Planungsverfahren eingeführt. Ebenso wurden die Anforderungen an die Brandfalldurchsage in einem neuen Abschnitt konkretisiert sowie die Anforderungen an eine konkrete Ausführung der Schnittstelle zur BMZ entfernt. Hinzugefügt wurde Anhang E zur Verwendung von Produkten bei Sprachalarmanlagen. Die Durchführung von Hörtests wurde klargestellt.

Weitere Informationen

Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Norm-Entwurf DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr

Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. November 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht. Die Überarbeitung der Vorgängerausgabe vom Mai 2003 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Die Einspruchsfrist für den Norm-Entwurf endet am 21. Februar 2023.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem müssen zukünftig beispielsweise Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein, damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden. Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden.

Autor: Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz und Dozent in den Bereichen baulicher, anlagentechnischer sowie organisatorischer Brandschutz

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