Schlagwortarchiv für: Betreiberpflichten

Dynamische Fluchtweglenkung im neuen Planerbrief Nr. 45

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-01 vom 8. Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 ist der neue Planerbrief Nr. 45 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Gastautor Ulrich Höfer von der INOTEC Sicherheitstechnik GmbH erläutert die Inhalte der im Dezember 2023 erschienenen Anwendungsnorm DIN 14036 „Dynamische und Adaptive Fluchtweglenkung – Planung und Umsetzung von richtungsvariablen Konzepten“.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind Blockheizkraftwerke, Betreiberpflichten für Aufzüge, Perimeterschutz und mobile Sicherheitssysteme. Das Editorial widmet sich der Frage, ob Blockheizkraftwerke zukunftsfähig sind.
Über die Pflichten eines Betreibers von Aufzugsanlagen, die sich über verschiedene Bereiche erstrecken, wird im zweiten Beitrag berichtet. In einem weiteren Beitrag wird die für Perimetersicherung geltende neue DIN VDE V 0826-20 „Überwachungsanlagen, Teil 20: Externe Perimeter-Sicherungsanlagen – Anwendungsregeln“ vorgestellt. Darüber hinaus informiert ein weiterer Beitrag über die Einsatzmöglichkeiten von mobilen Sicherheitssystemen. Sie vereinen notwendige Ausrüstungsgegenstände für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz in einer mobilen Einheit.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 46 erscheint am 1. März 2024. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
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Dynamische Fluchtweglenkung ist Thema im neuen Planerbrief Nr. 45 der DGWZ vom Januar 2024. www.planerbrief.de

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Weiterführende Informationen
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Aufzüge: Die Pflichten eines Betreibers

Aufzüge: Pflichten des Betreibers

Im Kontext der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber einer Aufzugsanlage mit einem Arbeitgeber gleichzustellen, da die Verordnung explizit den Arbeitgeber anspricht und somit die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes mit einschließt. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Bereitstellung von Arbeitsmitteln die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet. Daraus ergeben sich spezifische Pflichten für den Betreiber bzw. Arbeitgeber einer Aufzugsanlage, denen er nachkommen muss.

Die Betreiberpflichten erstrecken sich über verschiedene Bereiche. So ist der Betreiber auch dann als Arbeitgeber anzusehen, wenn er das Gebäude lediglich vermietet. In dieser Rolle ist er Arbeitgeber für Wartungsfirmen, Hausmeister, Reinigungskräfte etc. Zudem muss er die Aufzugsanlage nach dem aktuellen Stand der Technik betreiben.

Darüber hinaus hat er die Verantwortung, regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sicherzustellen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Aufzugsanlage zu gewährleisten und potenzielle Gefahren zu minimieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt ein Soll-Ist-Vergleich, um festzustellen, ob die Aufzugsanlage den aktuellen technischen Standards entspricht. Bei Abweichungen sind entsprechende Ersatzmaßnahmen zu ergreifen.

Außerdem muss der Betreiber periodische Sicherheitsprüfungen gemäß den geltenden Vorschriften durchführen, um sicherzustellen, dass die Aufzugsanlage den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht. Eine umfassende Dokumentation aller relevanten Unterlagen und Maßnahmen in Bezug auf die Aufzugsanlage ist zu führen und aufzubewahren.

Aufzugsanlagen müssen zudem regelmäßig einer Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle durch eine Beauftragte Person unterzogen werden. Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter, die als Beauftragte Person benannt sind, über ausreichende Schulungen und Kenntnisse verfügen, um ihre Aufgaben sicher und fachgerecht auszuführen. Es ist unerlässlich, dass der Betreiber diese Pflichten gewissenhaft erfüllt, um die Sicherheit der Arbeitsumgebung zu gewährleisten und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. 

Autorin: Nezha Ezzouine, Geschäftsführerin, EZ Ingenieurbüro

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Neuauflage der GEFMA-Richtlinie 190

Neuauflage der GEFMA-Richtlinie 190

Der Deutsche Verband für Facility Management gefma hat die Technische Regel GEFMA 190:2023-06 „Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management (inklusive ESG)“ überarbeitet. Änderungen ergeben sich für Eigentümer und Betreiber von baulichen Anlagen (inklusive Gebäudetechnik und Außenanlagen) in Deutschland vor allem in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG).

Damit gibt die Richtlinie GEFMA 190 klare Hinweise für einen zukunftssicheren Betrieb und eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern von Facility-Management-(FM)-Leistungen. Die Grundlage für die ESG-Aspekte bildet die Richtlinie GEFMA 163-1 „ESG im Facility Management“, in der unter anderem die wichtigen Weichenstellungen durch die EU-Taxonomie-Verordnung und die Corporate Sustainability Reporting Directive (künftige Notwendigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung) dargestellt werden.

Die Betreiberverantwortung wird in der aktualisierten GEFMA 190 auf den Betrieb aller Arten von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden bezogen, beispielsweise Verwaltungsgebäude, Produktions- und Lagergebäude, Energieanlagen und deren Gebäude, Verkaufsstätten, Versammlungs- und Sportstätten, Krankenhäuser und Pflegeheime, Hotels und Gaststätten, Schulen und Hochschulen, Flughäfen und Bahnhöfe, Messebauten usw. Auch auf Wohngebäude kann der Begriff des Betreibens angewandt werden, wenngleich hier nur einzelne Aspekte zutreffen (zum Beispiel Betrieb von Aufzugsanlagen, Feuerungsanlagen, Großgaragen innerhalb von Wohnanlagen). Selbst bei leerstehenden Gebäuden sind noch eine Reihe von Pflichten zur Wahrnehmung der Betreiberverantwortung im Sinne dieser Richtlinie zu beachten. GEFMA 190 kann für 231,12 EUR inkl. MwSt. über den Beuth-Verlag bezogen werden.

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Gefährdungsbeurteilung - Kür oder Pflicht?

Gefährdungsbeurteilung – Kür oder Pflicht?

Verdunstungskühlanlagen sind nicht nur in der Industrie und Energiewirtschaft, sondern auch im Handel, in der Gastronomie sowie an Hotel- oder Bürogebäuden weit verbreitet. Um Schäden für Mensch und Umwelt zu verhindern und die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten, sind Betreiber gesetzlich verpflichtet, verschiedene Prüf- und Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehört u. a. das Führen eines detaillierten Betriebstagebuchs über die Anlage. Zudem müssen regelmäßige mikrobiologische Untersuchungen des Nutzwassers durchgeführt werden, in der Regel alle drei Monate, bei Kühltürmen sogar monatlich. Zusätzlich sind interne Untersuchungen des Nutzwassers alle zwei Wochen vorzunehmen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Meldung von Überschreitungen des Maßnahmenwertes im Zusammenhang mit Legionellen. Nach der Wiederinbetriebnahme der Anlage ist eine „hygienefachliche Untersuchung“ erforderlich, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktioniert. Bestandsanlagen und neue Anlagen oder Änderungen und Stilllegungen müssen der Fachbehörde gemeldet werden. Zudem sind alle fünf Jahre Überprüfungen durch öffentlich bestellte Sachverständige durchzuführen.

Die Grundlage für diese Prüf- und Überwachungspflichten bildet die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Diese Vorgaben dienen dem Schutz von Umwelt und Gesundheit und gewährleisten eine verantwortungsbewusste Nutzung von Verdunstungskühlanlagen.

Ein entscheidender Schritt im Umgang mit Verdunstungskühlanlagen ist auch die Durchführung einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung. Hierbei werden potenzielle Gefahrenquellen ermittelt und die mit dem Betrieb der Anlagen verbundenen Risiken bewertet. Dadurch können mögliche Gefährdungen minimiert oder beseitigt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung einer Verdunstungskühlanlage identifiziert potenzielle Gefahrenquellen wie Legionellen, bewertet die Risiken, analysiert Expositionsmöglichkeiten für Menschen und legt Schutzmaßnahmen sowie einen Notfallplan fest.

Autor: Dr. Andreas Laborius, Geschäftsführer, Ladotec GmbH

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Technische Regel zur Gebäudeinstandhaltung

Die technische Regel VDI-MT 3810 Blatt 1 „Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Grundlagen“ der Richtlinienreihe VDI 3810 ist zum März 2023 neu erschienen. Sie ersetzt damit die Vorgängerversion vom Mai 2012. Blatt 1 bietet grundlegende Informationen für den sicheren Betrieb und die Instandhaltung von Gebäuden und TGA-Anlagen, damit Anlageneigentümer und Betreiber ihre Betreiberpflichten wahrnehmen können.

Es werden die Betreiberpflichten, insbesondere die Voraussetzungen zum Betreiben, die Anforderungen an den Betreiber, die Grundsätze des Betreibens sowie der Aufbau einer Betreiberorganisation und der rechtssicheren Dokumentation erläutert.

Wie die gesamte Richtlinienreihe VDI 3810 richtet sich Blatt 1 an Planer, Erbauer und Betreiber von Gebäuden und TGA-Anlagen sowie an Investoren und Verwaltungen.

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VDI 3810 Blatt 6:2022-01: Pflichten beim Betreiben von Aufzügen

Betreiberpflichten für Aufzüge

Die Richtlinienreihe VDI 3810 legt die Anforderungen fest, die für das sachgerechte und professionelle Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen gelten. Blatt 6 der Reihe benennt die Pflichten beim Betreiben von Aufzügen. Sie gilt für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), wonach Aufzüge sicher und ordnungsgemäß betrieben werden müssen. Das setzt eine fachgerechte Prüfung, Wartung und Instandsetzung voraus, um insbesondere Personenschäden zu vermeiden.

Als überwachungsbedürftige Aufzüge gelten Personen- und Lastenaufzüge und Autoaufzüge nach Aufzugrichtlinie, und Aufzüge nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie, darunter insbesondere Güteraufzüge mit Personentransport, Plattformaufzüge und Treppenschrägaufzüge, sowie Aufzüge, welche vor dem Inkrafttreten der Aufzug- und Maschinenrichtlinie gefertigt wurden. Insgesamt gibt es rund 675.000 Aufzüge in Deutschland.

VDI 3810 Blatt 6 informiert Arbeitgeber und Dienstleistende sowie Eigentümer und weitere Verantwortliche im Zusammenhang mit dem Aufzugbetrieb über die verschiedenen Aspekte beim Betreiben von Aufzügen: Risikoanalyse und Prüfung- und Wartungsintervalle, Aufsichtspflichten und Notrufsysteme und anzeigepflichtige Ereignisse. Die Richtlinie enthält auch die Anforderungen an die Anlagendokumentation und die darin enthaltenen Dokumente.

Die in dieser Richtlinie enthaltenen Hinweise dienen auch dem Einhalten der Arbeitgeberverantwortung und der Betreiberpflichten. Gesichtspunkte der Sicherheit und des Arbeit- und Umweltschutzes sind ebenfalls abgedeckt. Wirtschaftliche Faktoren werden mit einbezogen, für diese siehe auch VDI 4707.

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Betreiberpflichten im Griff

Betreiberpflichten im Griff

„Eigentum (bzw. Betrieb) verpflichtet“ – Sobald Unternehmen Gebäude oder Anlagen betreiben, müssen sie eine Reihe von Pflichten beachten. In diesem Zusammenhang spricht man von Betreiberpflichten. Diese werden unter anderem in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Richtlinienreihe VDI 3810 beschrieben. Das unübersichtliche Dickicht dieser Anforderungen trifft auf einen Immobilienbetrieb, der darauf ausgelegt ist, Mitarbeiter oder Mieter warm und trocken leben oder arbeiten zu lassen. Hinzu kommt, dass häufig kompetentes Personal fehlt oder überlastet ist und dadurch ab und zu fach- und termingerechte Wartungen, Prüfungen oder die Behebung von Mängeln unterbleiben. Und das kann im Zweifel teuer werden. Die Herausforderungen bei der Erfüllung von Betreiberpflichten liegen somit in der komplexen Kombination aus regulatorischen Anforderungen, technischen Gegebenheiten und organisatorischer Umsetzung in der täglichen Praxis.

Abgeleitet aus den praktischen Problemen großer Immobilienbestandshalter wurden in den letzten Jahren passende Lösungen entwickelt. Dabei schafft die Verzahnung kompetenter Menschen, optimierter Prozesse und maßgeschneiderter Software hohe Sicherheit und Qualität bei der Einhaltung der Dokumentation von Betreiberpflichten. In einem ersten Schritt werden im Audit die bestehenden Dokumente erfasst und für die weitere Bearbeitung in ein Datenmodell transformiert. Im zweiten Auditschritt wird in einer Erfassung vor Ort die Realität mit der Dokumentenlage abgeglichen. Damit ist eine hochwertige Datenlage gesichert. In einem nächsten Schritt können Jahresprüfungs- und Wartungspläne abgeleitet werden. Im fortlaufenden Monitoring kann der Bestandshalter auf eine Übersicht aller erledigten, kommenden und versäumten Prüfungen und Wartungen zugreifen. Das Zusammenspiel von intelligenter Software und auf Betreiberpflichten fokussierten Mitarbeitern sorgt dafür, dass Prüfungen und Wartungen und die Beseitigung etwaiger Mängel fach- und termingerecht erledigt und dokumentiert werden können.

Autorin: Rabea Feierabend, Marketing Managerin, Solutiance Services GmbH

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Betreiberverantwortung ist kein Hexenwerk

Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Verkehrssicherung – Eigentümer und Betreiber müssen bei der Bewirtschaftung ihrer Gebäude und Anlagen vieles beachten. Gleichzeitig gilt es, Haftungsrisiken zu vermeiden.

Viele Unternehmen sehen sich deshalb bei der Erfüllung ihrer Betreiberpflichten vor einer schier unlösbaren Aufgabe. Dabei ist diese Herausforderung mit überschaubarem Aufwand zu meistern. Viele Aufgaben lassen sich an fachkundige Dienstleister übertragen, auch ohne umfangreiche juristische Vertragswerke. Wichtig ist dabei die klare Formulierung der Verantwortlichkeiten. Welche Pflichten muss wer erfüllen? Was kann und soll delegiert werden? Welche Informationen benötigt der Dienstleister zur Aufgabenerfüllung? Was muss kontrolliert und dokumentiert werden? Nutzen Sie den gesunden Menschenverstand und vor allem das Know-how Ihrer Mitarbeiter, denn die kennen Ihren Betrieb am besten. Gehen Sie schrittweise vor, um niemanden zu überfordern. Rom ist auch nicht an einem Tag erbaut worden.

Die Gesamtverantwortung für einen sicheren Gebäude- und Anlagenbetrieb kann Ihnen niemand abnehmen. Den Aufwand zur Wahrnehmung der gesetzlichen Betreiberpflichten schon.

Autor: Christian Kühn, Geschäftsführer, Schlentzek & Kühn GmbH

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Neues Seminar zu Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2018-05 vom 30. Mai 2018

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet erstmalig das Seminar „Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken“ an. Das eintägige Seminar findet bundesweit statt und richtet sich an Eigentümer und Betreiber von Gebäuden, Facility Manager und Objektleiter sowie Dienstleister aus den Bereichen Haus- und Elektrotechnik und Betriebssicherheit.

Das sichere und bestimmungsgemäße Betreiben von Gebäuden, Liegenschaften und Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen, Normen und Bestimmungen. Die Verantwortung des Betreibers ist umfassend und rückt mit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) noch stärker in den Fokus. Durch die komplexe Rechtslage sind Eigentümer und Betreiber von Gebäuden und deren Anlagen deshalb zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt.

Das Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse zur nachweislichen Erfüllung von Betreiberpflichten und Minimierung von Haftungsrisiken. Es informiert über zugrundeliegende Rechtsgrundlagen, Rechte und Pflichten im Facility Management, Voraussetzungen für die Übertragung von Pflichten an Dritte, notwendige Dokumentationsanforderungen und Einbindung in die Aufbauorganisation.

Die Teilnahmegebühr beträgt 420 Euro netto. In 2018 findet die Veranstaltung am 20. Juni in Stuttgart, 22. August in Berlin und am 14. November in Düsseldorf statt. Weitere Informationen zum Seminar können unter www.dgwz.de/betreiberverantwortung heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Schlagworte

Betreiberverantwortung, Haftungsrisiken, Betreiberpflichten, Pflichtübertragung, Facility Management, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Aufbauorganisation, Technische Gebäudeausrüstung, TGA

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Neues Seminar Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken. #Betreiberpflichten www.dgwz.de/betreiberverantwortung

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www.dgwz.de/presse/pm-2018-05-neues-seminar-betreiberverantwortung-haftungsrisiken

  • Pressemitteilung Nr. 2018-05 (PDF, TXT)
  • Bild: Betreiberpflichten-im-Gebaeudemanagement.jpg

    Bildquelle: immaginario75 – stock.adobe.com
    Bildunterschrift: Der Auftragnehmer ist für die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/betreiberverantwortung

Betreiberpflichten im Gebäudemanagement

Betreiberpflichten werden im Wesentlichen in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beschrieben. Die im Jahr 2015 novellierte und bis zur Fassung vom März 2017 mehrfach ergänzte aktuelle Version stellt Arbeitgeber, Betreiber und Gebäudedienstleister vor zahlreiche Herausforderungen.

Die BetrSichV regelt die Aufrechterhaltung der Arbeitssicherheit bei der Benutzung von Arbeitsmitteln und dem Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Für die Umsetzung der BetrSichV und die weiteren Pflichten aus dem Arbeitsschutz ist der jeweilige Arbeitgeber verantwortlich, dessen Mitarbeiter die Instandsetzung oder den Betrieb der Anlagen durchführen.

Eine stärkere Rolle nehmen seit der Novellierung der BetrSichV die vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen ein. Unternehmer haben vor der Verwendung von Arbeitsmitteln jegliche Art von möglichen Gefährdungen zu ermitteln und daraus Schutzmaßnahmen und Anweisungen für die Verwendung und Instandsetzung von Arbeitsmitteln abzuleiten.

Ein besonderes Spannungsfeld eröffnet sich beim Betrieb und der Instandhaltung von Kundenanlagen durch externe Dienstleister. Nach der Delegation von Betreiberpflichten ist der Arbeitgeber des Betriebspersonals für die Gefährdungsbeurteilungen verantwortlich. Schwierig wird es, wenn mehrere Dienstleister und Nachunternehmer gemeinsam für Betrieb und Instandsetzung verantwortlich sind. Hier entstehen oft Fehler durch doppelte oder lückenhafte Verantwortungsbereiche.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der Auftragnehmer in die Lage versetzt wird, diese übertragenen oder delegierten Pflichten erfüllen zu können. Gerne wird dies eher als Pflicht des Auftragnehmers angesehen, was dazu führt, dass der Auftragnehmer durch Informations- bzw. Dokumentationslücken in Verantwortungsbereiche gerät, dessen er sich oft nicht bewusst ist.

Bei einem Unfall kann unter diesen Umständen der Auftragnehmer in die Haftung geraten, da er allein für die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich ist. Eine Möglichkeit zur Senkung des Haftungsrisikos ist die Beschreibung der erforderlichen Pflichten und Schnittstellen aller Beteiligten vor der Leistungserbringung.

Autor: Bernd Lausch, Leiter Operational Excellence, Apleona HSG GmbH

Weitere Informationen

Schlagwortarchiv für: Betreiberpflichten

Arbeitsschutz

Übersicht Arbeitsschutz

Übersicht zu Arbeitsschutz

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Der Begriff Arbeitsschutz wurde in den EU-Richtlinien festgelegt und beinhaltet die Errichtung und den Erhalt sicherer sowie menschengerechter Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz. Es geht also um den Schutz der Arbeitnehmer sowie die Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsplatzes. Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, die Richtlinien innerhalb einer festgelegten Frist in einzelstaatliches Recht umzusetzen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist am 21. August 1996 das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Deutschland in Kraft getreten.

Die Mitgliedsstaaten haben bei den Arbeitsschutzrichtlinien die Möglichkeit, auch strengere Forderungen zu verwirklichen. Dementsprechend wurden zusätzlich zu den gesetzlichen Rahmenrichtlinien für bestimmte Aspekte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit Einzelrichtlinien festgelegt. Diese stellen genauere Bestimmungen zur Risikobewertung sowie Grenzwerte für bestimmte Substanzen oder Arbeitsstoffe dar. Die Einzelrichlinien konkretisieren folgende Bereiche:

  • Sonderaufgaben (z.B. die manuelle Handhabung von Lasten)
  • Besondere Gefährdungen am Arbeitsplatz (z.B. der Kontakt zu Gefahrstoffen oder physikalischen Arbeitsstoffen)
  • Bestimmte Arbeitsstätten und Sektoren (z.B. temporäre Baustellen, Förderindustrien oder Fischereifahrzeuge)
  • Bestimmte Arbeitnehmergruppen (z.B. Schwangere, junge Arbeitnehmer, Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag)
  • Bestimmte arbeitsbezogene Aspekte (z.B. die Arbeitszeitgestaltung)

Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz

Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Es gilt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen zu minimieren. Gefährdungsbeurteilungen dürfen durch fachkundige Personen vorgenommen werden.

Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vorzubeugen und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Dieses wird erreicht, wenn bestehende Gefährdungen gezielt und systematisch ermittelt, bewertet und daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.

Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:

  • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
  • physkalische, chemische und biologische Entwicklungen,
  • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
  • psychische Belastung bei der Arbeit.

Betreiberpflichten/Verantwortung

Betreiber und Eigentümer von Gebäuden und deren Anlagen sind laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für einen sicheren Betrieb und eine ordnungsgemäße Erfüllung der Betreiberpflichten verantwortlich. Das Verletzten der Betreiberpflichten kann zu folgenschweren Schadenfällen sowie zu Rechtsfolgen für den Betreiber führen. Da der Betrieb von Gebäuden an zahlreiche Gesetze, Normen und Bestimmungen gebunden ist, sind Betreiber zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt. Um diese zu minimieren sollten Betreiber über mögliche persönliche und unternehmerische Risiken informiert sein und bei der Bewirtschaftung darauf achten, ihre Pflichten nachweislich zu erfüllen.

Gesetze und Vorschriften

Für den Arbeitsschutz gelten im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes eine Reihe von Verordnungen:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichwörter

Arbeitsschutz, Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, EU-Richtlinien, Gefährungsbeurteilung, Betreiberverantwortung, Betreiberpflichten, Haftungsrisiken, Seminar, Weiterbildung

Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken im Facility Management der Gebäudetechnik

Übersicht zu Betreiberverantwortung

Übersicht zu Betreiberverantwortung und Betreiberpflichten

Einführung | Normen und Vorschriften | PublikationenWeitere Informationen

Einführung

Betreiberverantwortung beschreibt die Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Erfüllung der Betreiberpflichten, die den Betreiber einer Anlage bzw. Immobilie betreffen. Ein Betreiber ist eine natürliche oder jurstische Person, die

  • ein Grundstück mit einem Gebäude im Eigentum besitzt,
  • Gebäude mit gebäudetechnischen Anlagen betreibt,
  • als Arbeitgeber fungiert, d.h. Arbeitnehmer beschäftigt,
  • Arbeitsplätze und/oder Arbeitsmittel (einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen) bereitstellt.

Der Betreiber ist laut Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV) für den sicheren Betrieb verantwortlich und haftet im Schadensfall, falls er eine seiner Pflichten verletzt.

Es besteht die Möglichkeit, die Betreiberpflichten zu delegieren, sodass die Betreiberverantwortung in Teilen an den Delegationsempfänger übertragen wird. Die Delegation ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und muss genau organisiert und dokumentiert werden, damit sichergestellt wird, das alle Betreiberpflichten erfüllt werden.

Normen und Vorschriften

Um den sicheren Betrieb von Gebäuden zu gewährleisten, gelten eine Reihe von technischen Normen und Vorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
Betreiberpflichten, Betreiberverantwortung, Betreiber, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, GEFMA Richtlinie 190, VDI 3810, Arbeitgeber, Gebäudedienstleister, Facility Management, Normen, Gesetze, Regelwerke, Pflichten, Prüftermine

Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken im Facility Management der Gebäudetechnik

Seminar Betreiberverantwortung im Facility Management

Seminar Betreiberverantwortung im Facility Management

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt das Fachwissen, wie Sie als Betreiber bei der Bewirtschaftung von Gebäuden und Anlagen nachweislich Ihre Pflichten erfüllen, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Seminareinladung

Seminar Betreiberverantwortung

Seminar Betreiberverantwortung – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Kompakt-Seminar dauert einen Tag von 09:00 bis 16:00 Uhr.

  • 06. Juni 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 19. September 2024 – Berlin – freie Plätze
    Svenska Victoriaförsamlingen e.V. | Landhausstraße 26-28 | 10717 Berlin
  • 12. Dezember 2024 – Mannheim – freie Plätze
    Heinrich Pesch Hotel | Frankenthaler Straße 229 | 67059 Ludwigshafen am Rhein

Teilnahmegebühr

540 € zzgl. MwSt.
1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde.

Seminarbeschreibung

Der Betrieb von Liegenschaften und gebäudetechnischen Anlagen unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen, Normen und Bestimmungen, die nicht zuletzt durch die Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in den Fokus gerückt sind. Die Rechtslage ist komplex und unübersichtlich. Betreiber und Eigentümer von Gebäuden und deren Anlagen sind deshalb zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt.

Nutzen

Das Seminar vermittelt, wie Sie bei der Bewirtschaftung von Gebäuden und Anlagen nachweislich Ihre Pflichten erfüllen, um Haftungsrisiken zu minimieren. Dabei werden die möglichen persönlichen und unternehmerischen Risiken aufgezeigt und eventuelle Rechtsfolgen dargestellt. Sie erfahren, welche Betreiberrisiken für Sie relevant sind, mit welchen Folgen Sie rechnen müssen und wie Sie eine sichere Aufbauorganisation gewährleisten.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung zum Seminar „Betreiberverantwortung im Facility Management“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 2 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz   2 VDSI-Punkte Brandschutz

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an

  • Auftraggeber, Unternehmer, Eigentümer, Betreiber,
  • Objektleiter, Instandhalter, Auftragnehmer, Facility Management Unternehmen, Haustechniker, Kommunen und Öffentliche Hand,
  • Technische und Organisatorische Leiter, Facility Manager, Elektrofachkraft, Betriebselektriker, Verantwortliche Fachkraft und Sicherheitsbeauftragte.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Inhalte

  • Betreiberverantwortung und Betreiberpflichten
  • Rechte und Pflichten im Facility Management
  • Rolle des Betreibers
  • Prüfung der Eignung des Dienstleisters
  • Rechtsgrundlagen
  • Inhalte und Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Pflichtenübertragung
  • Minimierung von Haftungsrisiken
  • Befähigte Person und Bestellung
  • Aufbauorganisation, Betriebsorganisation, Elektroaufbauorganisation
  • Dokumentationsanforderungen
  • Aktuelle Vorschriften
  • Beispiele aus der Praxis

Referent

Bernd Lausch, Dipl.-Ing. (FH) Elektrotechnik, Leiter Operational Excellence ist Spezialist für Facility Management und Dozent an der DHBW Mannheim, Universität Kaiserslautern und der Frankfurt University of Applied Sciences.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Seminar Betreiberverantwortung

Seminar Betreiberverantwortung – Programm und Anmeldung (PDF)

 

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Das Seminar hat mir nochmal vor Augen geführt auf was man alles achten muss. Es ensteht doch mit der Zeit eine Art Betriebsblindheit.“
    Ralf Samtleben, Landeshauptstadt Hannover
  • „Insgesamt gute Veranstaltung. Gut gefallen haben mir der hohe Praxisbezug, die Elektroaufbauorganisation-Erläuterung, das gesamtheitliche Konzept und der gute Überblick über die Betreiberverantwortung.“
    Martin Ullrich, Daimler AG, Stuttgart
  • „Guter erster Einblick in die Thematik.“
    Klaus Dobrindt, Bistum Essen
  • „Mir wurde klar, dass ich noch einiges lernen musste zum Thema Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken.“
    Tatjana Mahr, Westbridge Advisory GmbH, Frankfurt am Main
  • „Es wurde ein sehr umfassender Überblick zum Thema vermittelt. Besonders gefallen haben die kompetenten Referenten.“
    Olaf Heymann-Rudel, Windmöller & Hölscher Academy GmbH, Lengerich
  • „Sehr informativ, deutlich, aufschlussreich und gezielt. Wichtiges in der Kürze der Zeit. Bestätigung und viel Arbeit und Gesprächsstoff für die Zukunft. Viel Theorie locker vermittelt.“
    Anja Kraft, Otto Bock SE+ Co. KGaA, Duderstadt
  • „Die Veranstaltung war sehr umfangreich und informativ und für die Praxis als ‚Gebäudemanagerin‘ sehr hilfreich. Besonders gefallen haben die gute Location, der Praxisbezug trotz  ‚trockner‘ Normen und Gesetze. Die Unterlagen zum Nachschlagen im Nachhinein möglich.“
    Anja Bauer, Berliner Volksbank eG
  • „Themen werden gut vermittelt. Die besprochenen Themen sind hilfreich für meine zukünftige Tätigkeit.“
    Kai Dumtzlaff, Schüchtermann-Schiller’sche Kliniken Bad Rothenfelde GmbH & Co. KG, Bad Rothenfelde

Weitere Informationen

Stichworte
Betreiberverantwortung, Haftungsrisiken, Betreiberpflichten, Pflichtübertragung, Facility Management, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Aufbauorganisation, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, 2023, 2024

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