Planerbrief 49 – September-Oktober 2024. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Was bringt KI dem Mittelstand?

Egal in welcher Branche, egal wie digitalisiert das eigene Unternehmen bereits ist: Die Zeit ist reif, um auch im Mittelstand von Künstlicher Intelligenz (KI) zu profitieren. Doch wo fängt man an? Und wie lassen sich die größten Potenziale heben?

Sogenannte „Quick Wins“ sind KI-Anwendungsfälle, die direkt genutzt werden können. Aktuelle Paradebeispiele sind die automatische Übersetzung von Texten mit Werkzeugen wie DeepL, die Zusammenfassung längerer Texte und Hilfe bei der Softwareentwicklung mit ChatGPT oder die Bildgenerierung mit Bing Copilot. Diese Anwendungen sind einfach, qualitativ hochwertig, teilweise kostenlos und in vielen Fällen ohne Datenschutzbedenken direkt einsetzbar.

Wie erreicht ein Unternehmen die nächste KI-Stufe? Mit guten Voraussetzungen: KI-Basiswissen durch Schulungen für alle Mitarbeiter bis hin zur Geschäftsführung, etablierte Digitalisierung und durchdachtes Datenmanagement, definierte Prozesse, strategische Ziele und passende Partnerschaften. So kann KI in allen Bereichen Prozesse unterstützen, optimieren oder automatisieren. Aus Kundenanfragen automatisch das passende Angebot finden, die Produktion beschleunigen oder überwachen, neue Ideen und Impulse in Innovations- und Entwicklungsprojekte einbringen – all das ist heute schon mit KI möglich.

Auch in kleineren Unternehmen und regulierten Bereichen: Sie können und sollten das Thema KI jetzt angehen!

Autor: Dr.-Ing. Maximilien Kintz, Leitung Team Angewandte KI, Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO

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VdS-BrandSchutzTage 2024

Vom 4. bis 5. Dezember 2024 finden in Köln die VdS-BrandSchutzTage, die internationale Fachmesse für den vorbeugenden baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutz, statt. Darüber hinaus bieten die begleitenden Fachtagungen Besuchern die Möglichkeit, sich über Trends und neue Lösungen z.B. bei Feuerlöschanlagen, Sprachalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und im baulichen Brandschutz zu informieren.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Nachhaltigkeit dank Predictive Maintenance

Der nachhaltige Betrieb von modernen Gebäuden sieht sich drei wesentlichen Herausforderungen gegenüber: den Energiebedarf zu verringern, die Kosten zu senken und die Verfügbarkeit der gebäudetechnischen Anlagen zu erhöhen. Dies kann mittels Energiemonitoring und vorausschauender Instandhaltung, engl. Predictive Maintenance, gelingen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist eine Gebäudeautomation, die über eine Gebäudeleittechnik (GLT) visualisiert wird.

Digitale Technologien wie IoT-Sensoren und Künstliche Intelligenz, auch außerhalb einer GLT, überwachen dabei sowohl den Zustand der gebäudetechnischen Anlagen als auch das Innenraumklima mit u.a. Temperatur, Vibration, Bewegung oder Luftfeuchtigkeit. Ist eine Gebäudeleittechnik an ein Energy Operational Center aufgeschaltet, können Daten z. B. über eine Cloud ausgewertet und ausgetauscht werden. Im Energy Operational Center analysieren und verifizieren Energieingenieure zusätzlich zu automatisierten Verfahren die Messwerte verschiedener Systeme. Sie erkennen beispielsweise Abweichungen vom Regelbetrieb oder erhöhte Energieverbräuche. Diese Daten sind vor allem im Hinblick auf das Energiemonitoring interessant. Denn dank Fernaufschaltung können die Experten frühzeitig Einstellungen digital vornehmen und Gebäudeparameter an die jeweils aktuellen Erfordernisse anpassen. Das kann den Energieverbrauch und die Energiekosten im überwachten Gebäude bis zu 30 Prozent senken.

Predictive Maintenance der gebäudetechnischen Anlagen ist eine weitere Möglichkeit, die vorhandenen Daten zu nutzen. Bestimmte Signale wie etwa ein langsam erhöhter Stromverbrauch oder die schleichende Veränderung der Raumluftqualität deuten an, dass demnächst ein Filter gewechselt werden muss. Hinweise auf einen Verschleiß von bestimmten Teilen gibt dagegen die Vibrationsanalyse, die dank spezieller Sensoren möglich ist. Damit werden Wartungstermine nicht mehr nach dem Terminkalender abgestimmt, sondern nach Bedarf durchgeführt. Das minimiert Ausfall- und Stillstandzeiten und erhöht die Verfügbarkeit der gebäudetechnischen Anlagen.

Autor: Andreas Blassy, Head of Digital- und Energy Services, Caverion Deutschland GmbH

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Brandschutz in Lüftungsanlagen

Brandschutzklappen sind sicherheitsrelevante Bauteile. Eingebaut in Lüftungsleitungen, die durch Wände und Decken dringen können, grenzen sie Brandabschnitte gegeneinander ab und dienen so dem Brandschutz.

Im Normalbetrieb sind Brandschutzklappen geöffnet und ermöglichen das Strömen von Luft z. B. zwischen verschiedenen Räumen. Im Brandfall werden Brandschutzklappen geschlossen und verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Brandschutzklappen können unterschiedlich betätigt werden: Mechanische Brandschutzklappen schließen federbetrieben über ein Schmelzlot bei ca. 72° C. Motorisch betriebene Brandschutzklappen, Brandschutzklappen mit Halte- oder Impulsmagneten sowie pneumatisch betätigte Brandschutzklappen schließen über einen Thermofühler oder ein Signal aus der Gebäudeleittechnik.

Brandschutzklappen müssen nach der europäisch harmonisierten Norm EN 15650 zertifiziert sein. In diesem Fall bringt der Hersteller ein CE-Label auf die Brandschutzklappe auf und bescheinigt damit, dass das Produkt alle notwendigen Vorgaben erfüllt. Dabei stellt sich das vermeintlich einfache System Brandschutzklappe jedoch als komplex dar. Es können nämlich risikobehaftete Unterschiede zwischen den verschiedenen Brandschutzklappen bestehen, die erst bei näherem Hinsehen zu Tage treten, letztlich aber maßgeblich sein können.

Beispiel: Welche Funktion oder welches Signal erwarten Sie, wenn Sie den Thermofühler einer motorischen Brandschutzklappe entsprechend der Wartungsvorgaben demontieren? Wie eingangs erwähnt sind Brandschutzklappen sicherheitsrelevante Bauteile, die Funktion „verbleibt in der Stellung Geschlossen“ wäre also durchaus sinnvoll, denn eine Offenstellung ohne Thermofühler hebelt die Grundfunktion der Brandschutzklappe komplett aus.

Bleibt die Klappe aber offen oder gibt es gar keinen Hinweis an der Klappe, beziehungsweise eine Rückkopplung an die Leitwarte und bestehen die programmierten Schließ- und Öffnungszyklen inklusive der Signale, dass die Brandschutzklappe ordentlich geöffnet oder geschlossen hat, fort, wird das Fehlen des Thermofühlers bis zur nächsten Wartung eventuell nicht bemerkt. Die Klappe wird im Brandfall nicht schließen und kann ihrer eigentlichen Funktion nicht nachkommen. Die Gebäudesicherheit ist somit nicht gegeben

Im Betrieb müssen Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 regelmäßig durch eine Befähigte Person geprüft und gewartet werden. Brandschutzklappen müssen notwendigen Vorgaben, Richtlinien und Normen, von Brandprüfungen über Reaktions- und Schließzeiten bis hin zur elektromagnetischen Verträglichkeit gerecht werden.

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Welche Pflichten haben Betreiber von Photovoltaikanlagen?

Wer eine Solaranlage auf dem Dach errichtet, muss bestimmte gesetzliche Pflichten erfüllen. So muss die Anlage im Marktstammdatenregister registriert werden. Für Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 Kilowatt-Peak (kWp) müssen die Betreiber einen Direktvermarkter beauftragen oder in speziellen Fällen die vergütungsfreie Einspeisung beantragen. Anlagen ab 1 Megawatt-Peak (MWp) sind stromsteuerpflichtig. Eine Befreiung davon ist aber möglich. Verkauft der Betreiber den Strom vor Ort, ist eine Erlaubnis als Versorger beim zuständigen Hauptzollamt einzuholen.

Der erzeugte Strom kann vom Betreiber für verschiedene Zwecke genutzt werden. Dieser muss dabei weder der Besitzer der Anlage noch der Besitzer der Immobilie sein. Beim Eigenverbrauch verbraucht der Betreiber der Anlage den Solarstrom selbst. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet. Bei einer Volleinspeisung wird der gesamte Solarstrom ins Netz eingespeist und entsprechend Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vergütet. Beim Verkauf vor Ort kann der Betreiber den Nutzern der Immobilie den Strom als sogenannten Mieterstrom verkaufen. Zudem können Betreiber für den Solarstrom, für den sie keine EEG-Förderung erhalten, Herkunftsnachweise dafür ausstellen lassen und diese selbst einlösen oder verkaufen.

Autor: Andreas Telkemeier, Onsite-PPA-Experte und Sales Manager, node.energy GmbH

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Wassermanagement zur besseren Trinkwasserhygiene

Betreiber von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden sind gemäß § 6 TrinkwV verpflichtet, gesundheitsgefährdende Konzentrationen von Krankheitserregern, z.B. Legionellen, im Trinkwasser zu verhindern. Spätestens nach 72 Stunden muss ein vollständiger Wasserwechsel über alle Entnahmestellen erfolgen.

Unterstützung bieten digitale Wassermanagementsysteme, die das Legionellenrisiko durch Stagnationsspülungen effektiv senken. Trinkwasserinstallationen lassen sich damit weitaus ressourcenschonender betreiben als über manuelles Spülen, da automatisiert umgesetzte Spülvorgänge viel genauer, wassersparender und ohne zusätzlichen personellen Aufwand möglich sind.

Autor: Dr. Peter Arens, Hygienespezialist, Schell GmbH & Co. KG

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ZVEI-Merkblatt 82015 zu Gefährdungsbeurteilungen an Entrauchungsanlagen

Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI e.V. hat im Juni 2024 das Merkblatt 82015-06-24 „Hinweise zu Gefährdungsbeurteilungen für Arbeiten an Anlagen zur Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung“ veröffentlicht. Das Merkblatt gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und informiert über die formalen Anforderungen und die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

Gefährdungsbeurteilungen zielen darauf ab, potenzielle Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu identifizieren sowie geeignete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung zu ergreifen. Sie sind fester Bestandteil des Arbeitsschutzes und im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert.

Insbesondere bei Entrauchungsanlagen ist die Erfüllung aller geltenden Anforderungen und Bestimmungen zum Arbeitsschutz besonders relevant, da die Arbeiten an Anlagen zur Rauchableitung, -abzug und -freihaltung auf Dächern oder an Fassaden stattfinden.

Das Merkblatt steht beim ZVEI zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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Neues Wissensportal zu Photovoltaik

Die Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) hat in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) im Juni 2024 das neue Photovoltaik(PV)-Wissensportal www.pv-wissen.de ins Leben gerufen. Es soll dem Fachkräftemangel in der deutschen Photovoltaikbranche entgegenwirken, da dringend qualifiziertes Personal zur Montage der PV-Anlagen benötigt wird. Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens einhalten zu können, soll Solarenergie einen erheblichen Beitrag leisten.

Das Wissensportal soll Fachkräften Informationen rund um Photovoltaikanlagen liefern. Mit Hilfe interaktiver Online-Anwendungen soll es einen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Rekrutierung qualifizierten Personals leisten.

Das Wissensportal soll sich langfristig als unabhängige Plattform für Photovoltaik-Fachkräfte und solche, die in der Branche unterrichten, etablieren und Klimaschutztechnologien schneller verbreiten.

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TÜV-Anlagensicherheitsreport 2024 erschienen

Im Juni 2024 erschien der jährliche Anlagensicherheitsreport des TÜV-Verbands. Der 56-seitige Report gibt Aufschluss über die Sicherheit von Aufzügen, Dampfkesseln, Druckbehältern und Anlagen, die brand- oder explosionsgefährdet sind. Die Anlagen werden regelmäßig von Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) überprüft.

In der Kategorie „Aufzüge“ wurde festgestellt, dass nur 46 Prozent aller 667.080 überprüften Aufzüge mängelfrei sind. 10,3 Prozent wiesen „erhebliche Mängel“ auf, welche von den Betreibern behoben und im Anschluss erneut begutachtet werden mussten. 0,6 Prozent der überprüften Aufzüge mussten aufgrund „gefährlicher Mängel“ umgehend ausgebessert oder vorübergehend stillgelegt werden, während 0,3 Prozent sofort stillgelegt werden mussten, da sie nicht direkt repariert werden konnten.

Der vollständige Anlagensicherheitsreport steht beim TÜV-Verband zum kostenlosen PDF-Download zur Verfügung.

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Änderung der Musterbauordnung

Anfang Juli hat die Bauministerkonferenz eine geänderte Fassung der Musterbauordnung (MBO) mit Änderungen vom 23./24. November 2023 auf ihrer Webseite veröffentlicht.

Die Musterbauordnung (MBO) enthält grundsätzliche Anforderungen an Grundstücke und deren Bebauung sowie an die Beschaffenheit baulicher Anlagen. Alle heute gültigen Landesbauordnungen basieren auf der Musterbauordnung, enthalten jedoch unterschiedliche länderspezifische Abweichungen.

Eine Änderung der neuen Fassung der MBO betrifft Windenergieanlagen und Teile von Windenergieanlagen, welche nach der europäischen Maschinenrichtlinie CE-gekennzeichnet sind. Sie werden aus dem Geltungsbereich der Musterbauordnung ausgenommen (§ 1 „Anwendungsbereich“).

Mit der neuen Fassung entfallen zudem bestimmte Regelungen zu Abstandsflächen, zum Brandschutz und zu Stellflächen, wenn in Bestandsgebäuden zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden soll, z. B. durch einen Dachausbau oder die Umwandlung von Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsflächen in Wohnraum. Festgelegt sind diese Änderungen im § 30 „Brandwände“, § 48 „Wohnungen“ sowie § 49 „Stellplätze“.

Mit der Änderung im § 67 „Abweichungen“ sollen die Bauaufsichtsbehörden nunmehr vertretbare Abweichungen von den Bauordnungen im Regelfall zulassen. Dies war bisher eine Kann-Vorschrift.

Die aktuelle Fassung der Musterbauordnung mit Änderungen vom 23./24. November 2023 steht auf der Webseite der Bundesministerkonferenz zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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