Übersicht zu Aufzugsanlagen
Einführung | Beauftragte Person | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen
Einführung
Hersteller, Importeure, Händler und Montagebetriebe von Personen- und Lastenaufzügen müssen regelmäßig für die ordnungsmäßige Wartung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen sorgen. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber einige Normen und Richtlinien überarbeitet und neu eingeführt. Die neuesten Richtlinien betreffen unter anderem Aufzugsschachtentrauchung, Aufzugsnotrufsysteme sowie vorausschauende Wartung. Die Technische Richtlinie für Betriebssicherheit TRBS 3121 regelt zudem, welche Pflichten Arbeitgeber haben, um Aufzüge betreiben zu dürfen. Befähigte Personen (früher: Aufzugswart) müssen sich regelmäßig fortbilden.
Maßgeblich für die ,,Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“ ist die Normenreihe DIN EN 81-20/50. Zudem regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Weiteres. Auch die Technischen Richtlinien für Betriebssicherheit (TRBS) und VDI-Richtlinien sorgen für den sicheren Betrieb von Aufzusganlagen.
Im Jahr 2015 hat der Gesetzgeber mit der Neuordnung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSV) festgelegt, dass bis 2020 alle Aufzüge mit einem Fernnotrufssystem ausgestattet sein müssen. Technisch veraltete Systeme müssen zudem erneuert werden. Welche technischen Anforderungen die Notrufsysteme haben müssen, legt die Europanorm DIN EN 81-28 fest
Beauftragte Person
Laut TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ müssen Betreiber von Aufzugsanlagen sicherstellen, dass eingeschlossene Personen jederzeit und möglichst schnell befreit werden können. Auch bei regelmäßiger Wartung können Aufzüge ausfallen und der Fahrkorb stecken bleiben. Der Betreiber muss eine qualifizierte Person beauftragen, welche die Aufzugsanlagen überwacht, regelmäßige Kontrollen durchführt und Personen im Falle einer Einklemmung befreit. Beauftragte Personen, früher Aufzugswärter, sind speziell geschult. Sie müssen zusätzlich zum theoretischen Sachkundenachweis eine praktische anlagenbezogene Einweisung durch ein Aufzugsunternehmen am zu betreuenden Aufzug nachweisen, bevor sie eingesetzt werden können. Nach einer erfolgreichen Personenbefreiung darf die Aufzugsanlage erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Ursache der Störung behoben wurde und ein sicherer Betrieb gewährleistet ist.
Normen und Vorschriften
Für Aufzugsanlagen gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:
- DIN EN 81-20:2020-06 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Aufzüge für den Personen- und Gütertransport – Teil 20: Personen- und Lastenaufzüge
- DIN EN 81-50:2020-06 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Prüfungen – Teil 50: Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten
- DIN EN 81-28:2018-07 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Aufzüge für den Personen- und Gütertransport – Teil 28: Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge
Publikationen
- CE-Richtlinien über Aufzüge (Amtsblatt der Europäischen Union)
- Hinweise für Planung, Ausschreibung und Verwendung von Aufzugsanlagen in öffentlichen Gebäude (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit , BMUB)
- Tätigkeiten an Aufzugsanlagen (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV Information 209-053)
Anbieter und Hersteller
- A.S. Aufzug + Service Dienstleistungs GmbH
- ATH Aufzugstechnik Heilbronn GmbH & Co. KG
- Aufzugdienst Vogel GmbH
- BAUMANN Aufzüge GmbH
- Berchtenbreiter GmbH
- BRAUN Aufzüge GmbH & Co. KG
- Brosch Standardlift GmbH
- Dany Aufzüge GmbH
- Dralle Aufzüge GmbH + Co. KG
- Häfelein und Windeck Aufzugbau GmbH
- KONE GmbH
- Kran- & Aufzugsservice GmbH Karsdorf
- LUTZ Aufzüge GmbH
- M Lift Consulting GmbH
- ORBA – Lift Aufzugsdienst GmbH
- OTIS GmbH & Co. OHG
- Sautter Lift Components GmbH
- Spittelmeister GmbH
- Süther & Schön GmbH
- tASk Aufzugsdienst Manngeim GmbH
- TBO Aufzug GmbH
Weitere Informationen
- Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)
- Übersicht Normen und Richtlinien für Aufzüge
- Die wichtigsten Normen und Gesetze (Kone)
- Normen und Vorschriften (Schindler)
- Technische Regeln für Aufzüge (Wikipedia)
- Personenbefreiung bei Aufzugsanlagen
Stichwörter
Aufzug, Fahrstuhl Aufzusganlagen, Aufzugsnotruf, DIN EN 81-20/50, Aufzugswart, befähigte Person, Betriebssicherheitsverordnung, Produktsicherheitsgesetz, Wartung, Instandhaltung