
Übersicht zu Betreiberverantwortung und Betreiberpflichten
Einführung | CAFM Systeme | Normen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen
Einführung
Betreiberverantwortung beschreibt die Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Erfüllung der Betreiberpflichten, die den Betreiber einer Anlage bzw. Immobilie betreffen. Ein Betreiber ist eine natürliche oder jurstische Person, die
- ein Grundstück mit einem Gebäude im Eigentum besitzt,
- Gebäude mit gebäudetechnischen Anlagen betreibt,
- als Arbeitgeber fungiert, d.h. Arbeitnehmer beschäftigt,
- Arbeitsplätze und/oder Arbeitsmittel (einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen) bereitstellt.
Der Betreiber ist laut Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV) für den sicheren Betrieb verantwortlich und haftet im Schadensfall, falls er eine seiner Pflichten verletzt.
Es besteht die Möglichkeit, die Betreiberpflichten zu delegieren, sodass die Betreiberverantwortung in Teilen an den Delegationsempfänger übertragen wird. Die Delegation ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und muss genau organisiert und dokumentiert werden, damit sichergestellt wird, das alle Betreiberpflichten erfüllt werden.
CAFM-Systeme (Computer Aided Facility Management)
CAFM-Systeme („Computer Aided Facility Management“) sind softwaregestützte Lösungen zur Verwaltung und Dokumentation von Gebäuden, Anlagen, technischen Einrichtungen und betrieblichen Prozessen. Sie dienen dazu, Betreiberpflichten und gesetzliche Anforderungen effizient zu organisieren, zu überwachen und nachzuweisen.
Im Rahmen der Betreiberverantwortung unterstützen CAFM-Systeme insbesondere bei:
- Erfassung und Verwaltung von Objekten, Anlagen und Wartungsintervallen
- Dokumentation von Prüf- und Wartungsmaßnahmen
- Termin- und Fristenkontrolle für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen
- Transparenz und Nachweisbarkeit gegenüber Behörden und Versicherungen
Damit helfen sie, Haftungsrisiken zu minimieren und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu sichern.
Ein zentrales Regelwerk für CAFM-Systeme ist die GEFMA-Richtlinie 444 („CAFM-Standards“). Diese Richtlinie des German Facility Management Association (GEFMA) definiert Anforderungen an Funktionsumfänge, Datenstrukturen und Schnittstellen von CAFM-Systemen. Betreiber können sich an dieser Richtlinie orientieren, um geeignete Systeme auszuwählen und deren Konformität zu prüfen.
Normen und Vorschriften
Um den sicheren Betrieb von Gebäuden zu gewährleisten, gelten eine Reihe von technischen Normen und Vorschriften:
- VDI 3810 Blatt 1:2012-05 Betreiben und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen – Grundlagen
- VDI 3810 Blatt 1.1:2014-09 Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Grundlagen – Betreiberverantwortung
- VDI 3810 Blatt 2:2020-05 Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Trinkwasser-Installationen – VDI 6023 Blatt 3: Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Betrieb und Instandhaltung
- VDI 3810 Blatt 3:2018-08 Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Heiztechnische Anlagen
- VDI 3810 Blatt 4:2013-12 Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Raumlufttechnische Anlagen
- VDI/GEFMA 3810 Blatt 5:2018-01 Betreiben von Gebäuden und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen – Gebäudeautomation
- VDI 3810 Blatt 6:2013-11 Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Aufzüge
- GEFMA Richtlinie 190:2004-01 Betreiberverantwortung im Facility Management
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchutzG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Publikationen
- Rödl & Partner: Betreiberverantwortung im Facility Management
- Technische Hochschule Mittelhessen: Betreiberverantwortung im Facility Management
Weitere Informationen
- Seminar Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken
- KI als Hilfsmittel für die gesetzeskonforme Betreiberverantwortung? (DGWZ-Pressemitteilung vom 16. September 2025)
- Betreiberpflichten im Griff
- InfraServ Höchst: Betreiberverantwortung im Facility Management: Pflichten delegieren ist eine Frage der Sicherheit
- Facility Management: Prüfpflicht nach §15 BetrSichV
- Facility Management: Wahrnehmung der Betreiberverantwortung durch Delegation
- GEFMA 444
Stichworte
Betreiberpflichten, Betreiberverantwortung, Betreiber, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, GEFMA Richtlinie 190, VDI 3810, Arbeitgeber, Gebäudedienstleister, Facility Management, Normen, Gesetze, Regelwerke, Pflichten, Prüftermine
