Neuer Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 zu Rufanlagen erschienen

Neuer Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 zu Rufanlagen erschienen

Im April 2025 ist der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1:2025-04 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten, Ändern, Erweitern, Prüfen und Betrieb“ erschienen. Die Einspruchsfrist endet am 21. Juli 2025. Der Norm-Entwurf enthält Änderungen und Ergänzungen gegenüber der noch gültigen Fassung vom Juni 2016.

Der Abschnitt „Planen und Errichten“ in der bisherigen Norm wurde im neuen Norm-Entwurf in zwei Abschnitte „Planen“ und „Errichten“ aufgeteilt. Der Abschnitt „Planen“ wurde um die „Mindestanforderungen an die Dokumentation der Planung“ ergänzt. Im Abschnitt „Errichten“ wurden Details verändert, wie z.B. die Abstände zwischen den Leitungen der Rufanlage und der Niederspannungsanlage.

Eine weitere Neuerung betrifft die Übertragungswege der Rufanlagen. In dem aktuellen Norm-Entwurf dürfen innerhalb der Rufanlage ausschließlich systemeigene Übertragungswege verwendet werden. Diese müssen vor externen Einflüssen geschützt und von der Anlage überwacht sein. Systemfremde Übertragungswege sind nur außerhalb der Rufanlage zulässig – etwa zur Anbindung von Dokumentations- oder Kommunikationssystemen. Im Gegensatz zur Vorgängerversion der Norm von 2016 ist die Nutzung systemfremder Übertragungswege innerhalb der Rufanlage nicht mehr erlaubt.

In dem neuen Abschnitt „Besondere Anwendungen“ gibt es eine Regelung für „Öffentlich zugängliche WCs für barrierefreies Bauen“. Bei der Nutzung von einem oder mehreren WCs ist eine zentrale Stelle vor Ort erforderlich, an der Hilferufe und Störungen optisch und akustisch signalisiert werden. Diese Signalisierung darf nicht dauerhaft deaktivierbar sein. Bei Einrichtungen ohne ständig besetzte zentrale Stelle vor Ort ist eine Weiterleitung an hilfeleistende Personen über systemfremde Übertragungswege zulässig. Zusätzlich wurde ein neuer Abschnitt aufgenommen, der besondere Anforderungen an „Justizvollzugsanstalten und Räume in ähnlichen Einrichtungen“ formuliert.

Der Norm-Entwurf wurde um einen Anhang ergänzt. Dieser besteht aus vier Teilen und enthält erstmals standardisierte Vorlagen für zentrale Dokumentations- und Nachweispflichten im Zusammenhang mit Rufanlagen in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie vergleichbaren Einsatzbereichen. Der Anhang umfasst eine „Einweisung in den Betrieb der Rufanlage – Verantwortliche Person des Betreibers“, eine „Eigenerklärung Fachkraft für Rufanlagen“, eine „Eigenerklärung Fachplaner für Rufanlagen“, sowie ein „Fertigstellungsprotokoll (FP) für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 (VDE 0834-1)“.

Zudem wurden einige Bilder in der Norm aktualisiert oder ergänzt. Die Struktur der Rufanlage wurde definiert und eine neue Darstellung hinzugefügt. Die Bilder zur sicheren Trennung wurden überarbeitet und es gibt drei neue Bilder zur optischen und akustischen Signalisierung. Dabei wurde auch neu der gemerkte und der reservierte Ruf aufgenommen.

„Die DIN VDE 0834 wurde grundlegend und umfassend überarbeitet und aktualisiert, um den Stand der Technik widerzuspiegeln. Dabei wurde aber trotzdem der Charakter der bisherigen Norm erhalten“, erklärt Dr.-Ing. Matthias Rychetsky, Geschäftsführer der EFE GmbH und Mitglied des Normenausschusses, zu dem Norm-Entwurf.

Bis zum Ende der Einspruchsfrist steht der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 im Entwurfsportal des VDE-Verlags zur Einsicht und Stellungnahme zur Verfügung. Fachleute können damit auf Unklarheiten oder Anwendungsprobleme in der Praxis hinweisen. Anschließend prüft und diskutiert das zuständige Normungsgremium die eingegangenen Stellungnahmen und übernimmt die Einsprüche oder lehnt sie begründet ab. Mit Veröffentlichung der finalen Fassung wird dann die DIN VDE 0834-1 vom Juni 2016 ersetzt.

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