Schlagwortarchiv für: Betreiberverantwortung

Neues DGWZ-Seminar zur Befähigung für die Verantwortliche Elektrofachkraft

Neues DGWZ-Seminar zur Verantwortlichen Elektrofachkraft

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-22 vom 7. November 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“ an. Die zweitägige Schulung, die sowohl in Präsenz als auch online stattfindet, vermittelt die Fachkenntnisse, um als Verantwortliche Elektrofachkraft tätig zu werden. Anhand der Vorgaben aus der „DIN VDE 1000-10:2021-06 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ und der „DIN VDE 0105-100:2015-10 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen“ werden die Teilnehmer praxisnah auf die Aufgaben und Pflichten einer Verantwortlichen Elektrofachkraft vorbereitet. Dazu zählen die Überwachung elektrischer Anlagen, die Umsetzung von Schutzmaßnahmen sowie die Durchführung von Prüfungen und Dokumentationen.

Die Schulung richtet sich an Ingenieure, Techniker, Meister der Elektrotechnik, Elektrofachkräfte, Betreiber, Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure sowie leitende Nichtelektrofachkräfte, zu deren Verantwortungsbereich Elektrofachkräfte gehören, sowie an alle, die im Bereich Elektrotechnik tätig sind und eine verantwortungsvolle Position anstreben.

„Mit dem neuen Seminar bauen wir das Angebot der DGWZ im Bereich Elektrotechnik weiter aus und tragen dazu bei, dass Fachkräfte bestmöglich auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet sind. Die Sicherheit elektrischer Anlagen ist von zentraler Bedeutung, und wir setzen uns dafür ein, dass unsere Teilnehmer die erforderlichen Kompetenzen erwerben, um das zu gewährleisten“, erklärt Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ.

Die Schulung dauert zwei Tage. Die Teilnahmegebühr für das Seminar inklusive Prüfung beträgt 920 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die erste Präsenzveranstaltung findet vom 16. bis 17. Januar 2024 in Mannheim statt. Das erste Online-Seminar findet vom 18. bis 19. Januar 2024 statt. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer das DGWZ-Zertifikat „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/elektrofachkraft abgerufen werden.

Die Verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt die Fachverantwortung im Bereich Elektrosicherheit. Ihre Funktion ist in der DIN VDE 1000-10 festgelegt. Jedes Unternehmen, das elektrotechnische Einrichtungen plant, errichtet, prüft, instand hält oder betreibt, muss eine VEFK bestellen.

Sind Unternehmer und Führungskräfte selbst elektrotechnische Laien, können sie keine Fachverantwortung in den Bereichen Elektrotechnik und -sicherheit übernehmen. Dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, Leitungs- und Aufsichtsaufgaben nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3 an eine Elektrofachkraft zu übertragen, die damit VEFK wird. Der Unternehmer überträgt damit Pflichten und Aufgaben auf die VEFK. Für eine rechtssichere Pflichtenübertragung sollte die Bestellung schriftlich erfolgen.

Die Verantwortung der VEFK kann auf den ganzen Betrieb, eine Anlage oder Betriebsteile abzielen. Für diesen Bereich eines Unternehmens übernimmt die VEFK die Verantwortung und fachliche Leitung und ist damit häufig fachlicher und disziplinarischer Vorgesetzter anderer Elektrofachkräfte.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Neues DGWZ-Seminar „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“. #Elektrofachkraft #Elektrotechnik #Seminar. www.dgwz.de/seminar-befaehigung-verantwortliche-elektrofachkraft

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Neues DGWZ-Seminar zur Befähigung für die Verantwortliche Elektrofachkraft

Bildquelle: WISAG Industrie
Bildunterschrift: Ab Januar 2024 startet das neue DGWZ-Seminar „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/elektrofachkraft

Neuauflage der GEFMA-Richtlinie 190

Neuauflage der GEFMA-Richtlinie 190

Der Deutsche Verband für Facility Management gefma hat die Technische Regel GEFMA 190:2023-06 „Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management (inklusive ESG)“ überarbeitet. Änderungen ergeben sich für Eigentümer und Betreiber von baulichen Anlagen (inklusive Gebäudetechnik und Außenanlagen) in Deutschland vor allem in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG).

Damit gibt die Richtlinie GEFMA 190 klare Hinweise für einen zukunftssicheren Betrieb und eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern von Facility-Management-(FM)-Leistungen. Die Grundlage für die ESG-Aspekte bildet die Richtlinie GEFMA 163-1 „ESG im Facility Management“, in der unter anderem die wichtigen Weichenstellungen durch die EU-Taxonomie-Verordnung und die Corporate Sustainability Reporting Directive (künftige Notwendigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung) dargestellt werden.

Die Betreiberverantwortung wird in der aktualisierten GEFMA 190 auf den Betrieb aller Arten von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden bezogen, beispielsweise Verwaltungsgebäude, Produktions- und Lagergebäude, Energieanlagen und deren Gebäude, Verkaufsstätten, Versammlungs- und Sportstätten, Krankenhäuser und Pflegeheime, Hotels und Gaststätten, Schulen und Hochschulen, Flughäfen und Bahnhöfe, Messebauten usw. Auch auf Wohngebäude kann der Begriff des Betreibens angewandt werden, wenngleich hier nur einzelne Aspekte zutreffen (zum Beispiel Betrieb von Aufzugsanlagen, Feuerungsanlagen, Großgaragen innerhalb von Wohnanlagen). Selbst bei leerstehenden Gebäuden sind noch eine Reihe von Pflichten zur Wahrnehmung der Betreiberverantwortung im Sinne dieser Richtlinie zu beachten. GEFMA 190 kann für 231,12 EUR inkl. MwSt. über den Beuth-Verlag bezogen werden.

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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2023/2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für das zweite Halbjahr 2023 und das erste Halbjahr 2024 veröffentlicht. Das Programm umfasst bundesweit mehr als 200 Präsenzveranstaltungen und über 120 Online-Seminare. Die firmen- und produktneutralen Seminare beinhalten Themen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Brandschutz, Betriebssicherheit und Arbeitsschutz.

Das aktuelle Programm wurde erweitert. Es beinhaltet nun die drei neuen Seminare „Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen (EltVTR)“, „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“ sowie „Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen“. Die Seminare der DGWZ richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden, die Öffentliche Hand, Facility Manager, Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm 2023/2024

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2023-15 vom 16. August 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für das zweite Halbjahr 2023 und das erste Halbjahr 2024 veröffentlicht. Das Seminarprogramm umfasst bundesweit mehr als 200 Präsenzveranstaltungen und über 120 Online-Seminare. Den Schwerpunkt des firmen- und produktneutralen Seminarangebotes bilden Themen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Brandschutz, Betriebssicherheit und Arbeitsschutz. Das aktuelle Programm beinhaltet die drei neuen Seminare „Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen (EltVTR)“, „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“ sowie „Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel prüfen“.

Mit der neuen eintägigen Schulung nach der Richtlinie „Elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR)“ und der Norm DIN EN 13637:2015-12 „Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen für Türen in Fluchtwegen – Anforderungen und Prüfverfahren“ erhalten Teilnehmer die geforderte Sachkunde für die Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Fluchttüren. Das zweitägige Seminar „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“ vermittelt die Sachkunde nach DIN VDE 0105-100, um als Verantwortliche Elektrofachkraft im Unternehmen tätig zu werden. Die Teilnahme an dem zweitägigen Seminar „Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel prüfen“ befähigt zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Erst- und Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0100-600.

Die DGWZ bietet die Seminare in der Regel als Präsenzveranstaltungen und als interaktive Online-Seminare an. Beide Formate sind gleichwertig und vermitteln dieselben fachlichen Inhalte und die Qualifikation zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Die erreichten Abschlüsse sind identisch. Die Weiterbildungen der DGWZ richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/seminare abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
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DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm 2023/2024. #Seminare #TGA www.dgwz.de/neues-seminarprogramm-2023-2024

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DGWZ
Bildunterschrift: Die DGWZ hat das neue Seminarprogramm 2023/2024 veröffentlicht.

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Technische Regel zur Gebäudeinstandhaltung

Die technische Regel VDI-MT 3810 Blatt 1 „Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Grundlagen“ der Richtlinienreihe VDI 3810 ist zum März 2023 neu erschienen. Sie ersetzt damit die Vorgängerversion vom Mai 2012. Blatt 1 bietet grundlegende Informationen für den sicheren Betrieb und die Instandhaltung von Gebäuden und TGA-Anlagen, damit Anlageneigentümer und Betreiber ihre Betreiberpflichten wahrnehmen können.

Es werden die Betreiberpflichten, insbesondere die Voraussetzungen zum Betreiben, die Anforderungen an den Betreiber, die Grundsätze des Betreibens sowie der Aufbau einer Betreiberorganisation und der rechtssicheren Dokumentation erläutert.

Wie die gesamte Richtlinienreihe VDI 3810 richtet sich Blatt 1 an Planer, Erbauer und Betreiber von Gebäuden und TGA-Anlagen sowie an Investoren und Verwaltungen.

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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2023

Neues Seminarprogramm für 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminarprogramm für das Jahr 2023 veröffentlicht. Das Angebot umfasst mehr als 320 Online- und Präsenzseminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz.

Damit bietet die DGWZ bundesweit ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen. Alle DGWZ-Seminare werden grundsätzlich als Präsenzveranstaltung und Online-Seminar angeboten. Im Falle einer Corona-Infektion wird Teilnehmern von Präsenzseminaren die Möglichkeit zum kostenfreien Stornieren eingeräumt. Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare gelten bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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VDI 3810 Blatt 6:2022-01: Pflichten beim Betreiben von Aufzügen

Betreiberpflichten für Aufzüge

Die Richtlinienreihe VDI 3810 legt die Anforderungen fest, die für das sachgerechte und professionelle Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen gelten. Blatt 6 der Reihe benennt die Pflichten beim Betreiben von Aufzügen. Sie gilt für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), wonach Aufzüge sicher und ordnungsgemäß betrieben werden müssen. Das setzt eine fachgerechte Prüfung, Wartung und Instandsetzung voraus, um insbesondere Personenschäden zu vermeiden.

Als überwachungsbedürftige Aufzüge gelten Personen- und Lastenaufzüge und Autoaufzüge nach Aufzugrichtlinie, und Aufzüge nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie, darunter insbesondere Güteraufzüge mit Personentransport, Plattformaufzüge und Treppenschrägaufzüge, sowie Aufzüge, welche vor dem Inkrafttreten der Aufzug- und Maschinenrichtlinie gefertigt wurden. Insgesamt gibt es rund 675.000 Aufzüge in Deutschland.

VDI 3810 Blatt 6 informiert Arbeitgeber und Dienstleistende sowie Eigentümer und weitere Verantwortliche im Zusammenhang mit dem Aufzugbetrieb über die verschiedenen Aspekte beim Betreiben von Aufzügen: Risikoanalyse und Prüfung- und Wartungsintervalle, Aufsichtspflichten und Notrufsysteme und anzeigepflichtige Ereignisse. Die Richtlinie enthält auch die Anforderungen an die Anlagendokumentation und die darin enthaltenen Dokumente.

Die in dieser Richtlinie enthaltenen Hinweise dienen auch dem Einhalten der Arbeitgeberverantwortung und der Betreiberpflichten. Gesichtspunkte der Sicherheit und des Arbeit- und Umweltschutzes sind ebenfalls abgedeckt. Wirtschaftliche Faktoren werden mit einbezogen, für diese siehe auch VDI 4707.

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Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

DGWZ-Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-16 vom 15. Dezember 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat ihr Seminarprogramm für das Jahr 2022 veröffentlicht. Zu den Themen Technische Gebäudeausrüstung, Brandschutz, Betriebssicherheit, Betreiberverantwortung und Arbeitsschutz finden mehr als 255 Präsenzveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet und zusätzlich rund 100 Online-Seminare statt. Die Weiterbildungen richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Mitarbeiter haustechnischer Abteilungen.

Bei allen Seminaren bietet die DGWZ größtmögliche Flexibilität und Sicherheit. Alle Seminare finden als Präsenzveranstaltung und Online-Seminar statt. Das trifft nicht für praxisorientierte Themen, die zum Beispiel Schulungen an Geräten beinhalten, zu. Diese werden auch weiterhin ausschließlich als Präsenzseminar angeboten, sofern es die pandemische Lage zulässt. Abhängig von den aktuell geltenden Corona-Bestimmungen zum Veranstaltungstermin haben Teilnehmer von Präsenzseminaren die Möglichkeit zum kostenfreien Stornieren. Bei allen Schulungen herrschen strenge Schutz- und Hygieneregeln, denn die Gesundheit der Teilnehmer und Referenten hat höchste Priorität. Grundsätzlich gelten Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2022. #Seminare #TGA #Brandschutz www.dgwz.de/neues-seminarprogramm-2022

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DGWZ-Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

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Bildunterschrift: Das DGWZ-Seminarprogramm für 2022 ist erschienen.

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www.dgwz.de/seminare

Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat ihr Seminarprogramm für 2022 präsentiert. Zu einem breiten Themenspektrum der Technischen Gebäudeausrüstung, dem Brand- und Arbeitsschutz sowie der Betriebssicherheit und Betreiberverantwortung finden mehr als 255 Präsenzveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet und zusätzlich rund 100 Online-Seminare statt.

Die Weiterbildungen richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Mitarbeiter haustechnischer Abteilungen. Bei allen Seminaren bietet die DGWZ größtmögliche Flexibilität und Sicherheit. Interessierte Teilnehmer können entscheiden, ob sie sich online oder vor Ort in einer Präsenzveranstaltung weiterbilden möchten. Bei allen Schulungen herrschen strenge Schutz- und Hygieneregeln, denn die Gesundheit der Teilnehmer hat höchste Priorität. Grundsätzlich gelten Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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DGWZ stellt Seminarprogramm 2021/2022 vor

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-13 vom 25. August 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminarprogramm für das zweite Halbjahr 2021 und das erste Halbjahr 2022 veröffentlicht. Zu den Themen Technische Gebäudeausrüstung, Betriebssicherheit, Brandschutz und Betreiberverantwortung ergänzt das Fachgebiet Arbeitsschutz das Programm. In diesem Zeitraum finden regelmäßig mehr als 240 Präsenzveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet und zusätzlich 90 Online-Seminare statt. Die Weiterbildungen richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Mitarbeiter haustechnischer Abteilungen.

Im neuen Themenbereich Arbeitsschutz vermitteln zwei Seminare die Sachkunde, die zur regelmäßigen Prüfung von Arbeitsmitteln erforderlich ist. Das Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“ vermittelt den Teilnehmern die notwendigen rechtlichen Grundlagen und das Fachwissen über Bauarten und Kennzeichnung, Einsatzmöglichkeiten, Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationspflichten. Das Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“ schult Fachkräfte, damit sie die Prüfungen selbständig durchführen dürfen. Es richtet sich an das Personal aus der Lagerverwaltung und Logistik, Haustechniker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter aus Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage von Regalen.

Die DGWZ bietet die Seminare in der Regel als Präsenzveranstaltungen und als interaktive Online-Seminare an. Beide Formate sind gleichwertig und vermitteln dieselben fachlichen Inhalte und die Qualifikation zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Die erreichten Abschlüsse sind identisch.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2021/2022. #Seminare #TGA #Arbeitsschutz www.dgwz.de/neues-seminarprogramm-2021-2022

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Neues DGWZ-Programm für 2021-2022 veröffentlicht

Bildquelle: bnenin – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die DGWZ hat das neue Seminarprogramm 2021/2022 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare

Schlagwortarchiv für: Betreiberverantwortung

Übersicht zu verantwortliche Elektrofachkraft

Übersicht zu verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

EinführungQualifikation | Aufgaben einer VEFKNormen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Verantwortliche Elektrofachkräfte übernehmen die Verantwortung im Bereich Elektrosicherheit eines Unternehmens. Der Begriff „verantwortliche Elektrokraft (VEFK)“ wird das erste Mal in der DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ genannt. Unternehmen, die unter den Geltungsbereich der Norm fallen, benötigen eine verantwortliche Elektrofachkraft. Der Geltungsbereich umfasst alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, konstruieren, errichten, betreiben, prüfen oder instand halten.

Artikel 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber dazu eine sichere Umgebung in der Organisation und geeignete Mittel bereitzustellen, die die Gesundheit seiner Arbeitnehmer sichern. Fachverantwortung für die Elektrosicherheit ist Teil der unternehmerischen Gesamtverantwortung.

Sollte die Führungskraft selbst keine Fachkraft aus dem Bereich der Elektrotechnik sein, kann sie die Fachverantwortung für die Elektrosicherheit nicht übernehmen und muss sie dann nach DGUV Vorschrift 3 über eine schriftliche Bestellung an eine verantwortliche Elektrofachkraft übertragen. Die schriftliche Bestellung muss ordnungsgemäß und weisungsfrei sein. Das bedeutet, dass die verantwortliche Elektrofachkraft in ihren fachlichen Entscheidungen nicht an die Weisungen der Geschäftsführung gebunden ist. Allerdings hat sie eine Garantenstellung inne, sie muss also die Sicherheit der Mitarbeiter garantieren. Dazu muss sie auf bestimmte Ereignisse und aufkommende Unfälle mit geeigneten Maßnahmen reagieren. Wird dies unterlassen, kann sie dafür haftbar gemacht werden. Die VEFK muss dabei kein direkter Mitarbeiter des Unternehmens sein, auch geeignete Mitarbeiter eines externen Dienstleisters können diese Funktion übernehmen.

Qualifikation

Verantwortliche Elektrofachkräfte sollten über folgende Qualifikationen verfügen:

  • Eine Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister oder Diplom-Ingenieur bzw. Master oder Bachelor des entsprechenden Fachbereichs
  • Eine zeitnahe Berufserfahrung
  • Eine Weiterbildung zur Auffrischung der Kenntnisse von elektrotechnischen Normen, Vorschriften und Regelwerken

Aufgaben einer VEFK

Die verantwortliche Elektrofachkraft kann u.a. zuständig und (mit-)verantwortlich sein für:

  • Die rechtssichere Organisation des Elektrobereichs im Unternehmen
  • Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes hinsichtlich elektrischer Gefährdungen
  • Die Beachtung und Umsetzung des elektrotechnischen Regelwerks im Betrieb
  • Das Durchführen und Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Das Erstellen von Arbeits- und Betriebsanweisungen
  • Die Sicherstellung regelmäßiger Schulungen und Unterweisungen der elektrotechnischen Mitarbeiter
  • Das Sicherstellen des ordnungsgemäßen Zustands aller elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen (Begehungen, Prüfungen)
  • Die Unterweisung der Mitarbeiter von Fremdfirmen und ggf. deren Einweisung vor Ort
  • Die Verbindung zum betrieblichen Brandschutz in Absprache mit dem Brandschutzbeauftragten
  • Die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstung für das Arbeiten unter Spannung
  • Unterstützung bei der EG-Konformitätserklärung

Normen und Vorschriften

Für verantwortliche Elektrofachkräfte stehen eine Reihe von Normen und Rechtsvorschriften zur Verfügung:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichwörter

verantwortliche Elektrofachkraft, VEFK, Fachverantwortung, Elektrosicherheit, Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, Qualifikation, schriftliche Bestellung, DIN VDE 1000-10, sicherer Betrieb, Unternehmer, Betreiberverantwortung

Arbeitsschutz

Übersicht Arbeitsschutz

Übersicht zu Arbeitsschutz

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Der Begriff Arbeitsschutz wurde in den EU-Richtlinien festgelegt und beinhaltet die Errichtung und den Erhalt sicherer sowie menschengerechter Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz. Es geht also um den Schutz der Arbeitnehmer sowie die Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsplatzes. Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, die Richtlinien innerhalb einer festgelegten Frist in einzelstaatliches Recht umzusetzen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist am 21. August 1996 das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Deutschland in Kraft getreten.

Die Mitgliedsstaaten haben bei den Arbeitsschutzrichtlinien die Möglichkeit, auch strengere Forderungen zu verwirklichen. Dementsprechend wurden zusätzlich zu den gesetzlichen Rahmenrichtlinien für bestimmte Aspekte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit Einzelrichtlinien festgelegt. Diese stellen genauere Bestimmungen zur Risikobewertung sowie Grenzwerte für bestimmte Substanzen oder Arbeitsstoffe dar. Die Einzelrichlinien konkretisieren folgende Bereiche:

  • Sonderaufgaben (z.B. die manuelle Handhabung von Lasten)
  • Besondere Gefährdungen am Arbeitsplatz (z.B. der Kontakt zu Gefahrstoffen oder physikalischen Arbeitsstoffen)
  • Bestimmte Arbeitsstätten und Sektoren (z.B. temporäre Baustellen, Förderindustrien oder Fischereifahrzeuge)
  • Bestimmte Arbeitnehmergruppen (z.B. Schwangere, junge Arbeitnehmer, Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag)
  • Bestimmte arbeitsbezogene Aspekte (z.B. die Arbeitszeitgestaltung)

Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz

Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Es gilt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen zu minimieren. Gefährdungsbeurteilungen dürfen durch fachkundige Personen vorgenommen werden.

Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vorzubeugen und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Dieses wird erreicht, wenn bestehende Gefährdungen gezielt und systematisch ermittelt, bewertet und daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.

Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:

  • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
  • physkalische, chemische und biologische Entwicklungen,
  • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
  • psychische Belastung bei der Arbeit.

Betreiberpflichten/Verantwortung

Betreiber und Eigentümer von Gebäuden und deren Anlagen sind laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für einen sicheren Betrieb und eine ordnungsgemäße Erfüllung der Betreiberpflichten verantwortlich. Das Verletzten der Betreiberpflichten kann zu folgenschweren Schadenfällen sowie zu Rechtsfolgen für den Betreiber führen. Da der Betrieb von Gebäuden an zahlreiche Gesetze, Normen und Bestimmungen gebunden ist, sind Betreiber zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt. Um diese zu minimieren sollten Betreiber über mögliche persönliche und unternehmerische Risiken informiert sein und bei der Bewirtschaftung darauf achten, ihre Pflichten nachweislich zu erfüllen.

Gesetze und Vorschriften

Für den Arbeitsschutz gelten im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes eine Reihe von Verordnungen:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichwörter

Arbeitsschutz, Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, EU-Richtlinien, Gefährungsbeurteilung, Betreiberverantwortung, Betreiberpflichten, Haftungsrisiken, Seminar, Weiterbildung

Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken im Facility Management der Gebäudetechnik

Übersicht zu Betreiberverantwortung

Übersicht zu Betreiberverantwortung und Betreiberpflichten

Einführung | Normen und Vorschriften | PublikationenWeitere Informationen

Einführung

Betreiberverantwortung beschreibt die Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Erfüllung der Betreiberpflichten, die den Betreiber einer Anlage bzw. Immobilie betreffen. Ein Betreiber ist eine natürliche oder jurstische Person, die

  • ein Grundstück mit einem Gebäude im Eigentum besitzt,
  • Gebäude mit gebäudetechnischen Anlagen betreibt,
  • als Arbeitgeber fungiert, d.h. Arbeitnehmer beschäftigt,
  • Arbeitsplätze und/oder Arbeitsmittel (einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen) bereitstellt.

Der Betreiber ist laut Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV) für den sicheren Betrieb verantwortlich und haftet im Schadensfall, falls er eine seiner Pflichten verletzt.

Es besteht die Möglichkeit, die Betreiberpflichten zu delegieren, sodass die Betreiberverantwortung in Teilen an den Delegationsempfänger übertragen wird. Die Delegation ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und muss genau organisiert und dokumentiert werden, damit sichergestellt wird, das alle Betreiberpflichten erfüllt werden.

Normen und Vorschriften

Um den sicheren Betrieb von Gebäuden zu gewährleisten, gelten eine Reihe von technischen Normen und Vorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
Betreiberpflichten, Betreiberverantwortung, Betreiber, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, GEFMA Richtlinie 190, VDI 3810, Arbeitgeber, Gebäudedienstleister, Facility Management, Normen, Gesetze, Regelwerke, Pflichten, Prüftermine

Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken im Facility Management der Gebäudetechnik

Seminar Betreiberverantwortung im Facility Management

Seminar Betreiberverantwortung im Facility Management

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt das Fachwissen, wie Sie als Betreiber bei der Bewirtschaftung von Gebäuden und Anlagen nachweislich Ihre Pflichten erfüllen, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Seminareinladung

Seminar Betreiberverantwortung

Seminar Betreiberverantwortung – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Kompakt-Seminar dauert einen Tag von 09:00 bis 16:00 Uhr.

  • 06. Juni 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 19. September 2024 – Berlin – freie Plätze
    Svenska Victoriaförsamlingen e.V. | Landhausstraße 26-28 | 10717 Berlin
  • 12. Dezember 2024 – Mannheim – freie Plätze
    Heinrich Pesch Hotel | Frankenthaler Straße 229 | 67059 Ludwigshafen am Rhein

Teilnahmegebühr

540 € zzgl. MwSt.
1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde.

Seminarbeschreibung

Der Betrieb von Liegenschaften und gebäudetechnischen Anlagen unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen, Normen und Bestimmungen, die nicht zuletzt durch die Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in den Fokus gerückt sind. Die Rechtslage ist komplex und unübersichtlich. Betreiber und Eigentümer von Gebäuden und deren Anlagen sind deshalb zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt.

Nutzen

Das Seminar vermittelt, wie Sie bei der Bewirtschaftung von Gebäuden und Anlagen nachweislich Ihre Pflichten erfüllen, um Haftungsrisiken zu minimieren. Dabei werden die möglichen persönlichen und unternehmerischen Risiken aufgezeigt und eventuelle Rechtsfolgen dargestellt. Sie erfahren, welche Betreiberrisiken für Sie relevant sind, mit welchen Folgen Sie rechnen müssen und wie Sie eine sichere Aufbauorganisation gewährleisten.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung zum Seminar „Betreiberverantwortung im Facility Management“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 2 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz   2 VDSI-Punkte Brandschutz

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an

  • Auftraggeber, Unternehmer, Eigentümer, Betreiber,
  • Objektleiter, Instandhalter, Auftragnehmer, Facility Management Unternehmen, Haustechniker, Kommunen und Öffentliche Hand,
  • Technische und Organisatorische Leiter, Facility Manager, Elektrofachkraft, Betriebselektriker, Verantwortliche Fachkraft und Sicherheitsbeauftragte.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Inhalte

  • Betreiberverantwortung und Betreiberpflichten
  • Rechte und Pflichten im Facility Management
  • Rolle des Betreibers
  • Prüfung der Eignung des Dienstleisters
  • Rechtsgrundlagen
  • Inhalte und Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Pflichtenübertragung
  • Minimierung von Haftungsrisiken
  • Befähigte Person und Bestellung
  • Aufbauorganisation, Betriebsorganisation, Elektroaufbauorganisation
  • Dokumentationsanforderungen
  • Aktuelle Vorschriften
  • Beispiele aus der Praxis

Referent

Bernd Lausch, Dipl.-Ing. (FH) Elektrotechnik, Leiter Operational Excellence ist Spezialist für Facility Management und Dozent an der DHBW Mannheim, Universität Kaiserslautern und der Frankfurt University of Applied Sciences.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Seminar Betreiberverantwortung

Seminar Betreiberverantwortung – Programm und Anmeldung (PDF)

 

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Das Seminar hat mir nochmal vor Augen geführt auf was man alles achten muss. Es ensteht doch mit der Zeit eine Art Betriebsblindheit.“
    Ralf Samtleben, Landeshauptstadt Hannover
  • „Insgesamt gute Veranstaltung. Gut gefallen haben mir der hohe Praxisbezug, die Elektroaufbauorganisation-Erläuterung, das gesamtheitliche Konzept und der gute Überblick über die Betreiberverantwortung.“
    Martin Ullrich, Daimler AG, Stuttgart
  • „Guter erster Einblick in die Thematik.“
    Klaus Dobrindt, Bistum Essen
  • „Mir wurde klar, dass ich noch einiges lernen musste zum Thema Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken.“
    Tatjana Mahr, Westbridge Advisory GmbH, Frankfurt am Main
  • „Es wurde ein sehr umfassender Überblick zum Thema vermittelt. Besonders gefallen haben die kompetenten Referenten.“
    Olaf Heymann-Rudel, Windmöller & Hölscher Academy GmbH, Lengerich
  • „Sehr informativ, deutlich, aufschlussreich und gezielt. Wichtiges in der Kürze der Zeit. Bestätigung und viel Arbeit und Gesprächsstoff für die Zukunft. Viel Theorie locker vermittelt.“
    Anja Kraft, Otto Bock SE+ Co. KGaA, Duderstadt
  • „Die Veranstaltung war sehr umfangreich und informativ und für die Praxis als ‚Gebäudemanagerin‘ sehr hilfreich. Besonders gefallen haben die gute Location, der Praxisbezug trotz  ‚trockner‘ Normen und Gesetze. Die Unterlagen zum Nachschlagen im Nachhinein möglich.“
    Anja Bauer, Berliner Volksbank eG
  • „Themen werden gut vermittelt. Die besprochenen Themen sind hilfreich für meine zukünftige Tätigkeit.“
    Kai Dumtzlaff, Schüchtermann-Schiller’sche Kliniken Bad Rothenfelde GmbH & Co. KG, Bad Rothenfelde

Weitere Informationen

Stichworte
Betreiberverantwortung, Haftungsrisiken, Betreiberpflichten, Pflichtübertragung, Facility Management, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Aufbauorganisation, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, 2023, 2024

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