Schlagwortarchiv für: Betreiberverantwortung

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2023

Neues Seminarprogramm für 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminarprogramm für das Jahr 2023 veröffentlicht. Das Angebot umfasst mehr als 320 Online- und Präsenzseminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz.

Damit bietet die DGWZ bundesweit ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen. Alle DGWZ-Seminare werden grundsätzlich als Präsenzveranstaltung und Online-Seminar angeboten. Im Falle einer Corona-Infektion wird Teilnehmern von Präsenzseminaren die Möglichkeit zum kostenfreien Stornieren eingeräumt. Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare gelten bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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VDI 3810 Blatt 6:2022-01: Pflichten beim Betreiben von Aufzügen

Betreiberpflichten für Aufzüge

Die Richtlinienreihe VDI 3810 legt die Anforderungen fest, die für das sachgerechte und professionelle Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen gelten. Blatt 6 der Reihe benennt die Pflichten beim Betreiben von Aufzügen. Sie gilt für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), wonach Aufzüge sicher und ordnungsgemäß betrieben werden müssen. Das setzt eine fachgerechte Prüfung, Wartung und Instandsetzung voraus, um insbesondere Personenschäden zu vermeiden.

Als überwachungsbedürftige Aufzüge gelten Personen- und Lastenaufzüge und Autoaufzüge nach Aufzugrichtlinie, und Aufzüge nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie, darunter insbesondere Güteraufzüge mit Personentransport, Plattformaufzüge und Treppenschrägaufzüge, sowie Aufzüge, welche vor dem Inkrafttreten der Aufzug- und Maschinenrichtlinie gefertigt wurden. Insgesamt gibt es rund 675.000 Aufzüge in Deutschland.

VDI 3810 Blatt 6 informiert Arbeitgeber und Dienstleistende sowie Eigentümer und weitere Verantwortliche im Zusammenhang mit dem Aufzugbetrieb über die verschiedenen Aspekte beim Betreiben von Aufzügen: Risikoanalyse und Prüfung- und Wartungsintervalle, Aufsichtspflichten und Notrufsysteme und anzeigepflichtige Ereignisse. Die Richtlinie enthält auch die Anforderungen an die Anlagendokumentation und die darin enthaltenen Dokumente.

Die in dieser Richtlinie enthaltenen Hinweise dienen auch dem Einhalten der Arbeitgeberverantwortung und der Betreiberpflichten. Gesichtspunkte der Sicherheit und des Arbeit- und Umweltschutzes sind ebenfalls abgedeckt. Wirtschaftliche Faktoren werden mit einbezogen, für diese siehe auch VDI 4707.

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Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

DGWZ-Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-16 vom 15. Dezember 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat ihr Seminarprogramm für das Jahr 2022 veröffentlicht. Zu den Themen Technische Gebäudeausrüstung, Brandschutz, Betriebssicherheit, Betreiberverantwortung und Arbeitsschutz finden mehr als 255 Präsenzveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet und zusätzlich rund 100 Online-Seminare statt. Die Weiterbildungen richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Mitarbeiter haustechnischer Abteilungen.

Bei allen Seminaren bietet die DGWZ größtmögliche Flexibilität und Sicherheit. Alle Seminare finden als Präsenzveranstaltung und Online-Seminar statt. Das trifft nicht für praxisorientierte Themen, die zum Beispiel Schulungen an Geräten beinhalten, zu. Diese werden auch weiterhin ausschließlich als Präsenzseminar angeboten, sofern es die pandemische Lage zulässt. Abhängig von den aktuell geltenden Corona-Bestimmungen zum Veranstaltungstermin haben Teilnehmer von Präsenzseminaren die Möglichkeit zum kostenfreien Stornieren. Bei allen Schulungen herrschen strenge Schutz- und Hygieneregeln, denn die Gesundheit der Teilnehmer und Referenten hat höchste Priorität. Grundsätzlich gelten Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2022. #Seminare #TGA #Brandschutz www.dgwz.de/neues-seminarprogramm-2022

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DGWZ-Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

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Bildunterschrift: Das DGWZ-Seminarprogramm für 2022 ist erschienen.

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Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat ihr Seminarprogramm für 2022 präsentiert. Zu einem breiten Themenspektrum der Technischen Gebäudeausrüstung, dem Brand- und Arbeitsschutz sowie der Betriebssicherheit und Betreiberverantwortung finden mehr als 255 Präsenzveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet und zusätzlich rund 100 Online-Seminare statt.

Die Weiterbildungen richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Mitarbeiter haustechnischer Abteilungen. Bei allen Seminaren bietet die DGWZ größtmögliche Flexibilität und Sicherheit. Interessierte Teilnehmer können entscheiden, ob sie sich online oder vor Ort in einer Präsenzveranstaltung weiterbilden möchten. Bei allen Schulungen herrschen strenge Schutz- und Hygieneregeln, denn die Gesundheit der Teilnehmer hat höchste Priorität. Grundsätzlich gelten Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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DGWZ stellt Seminarprogramm 2021/2022 vor

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-13 vom 25. August 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminarprogramm für das zweite Halbjahr 2021 und das erste Halbjahr 2022 veröffentlicht. Zu den Themen Technische Gebäudeausrüstung, Betriebssicherheit, Brandschutz und Betreiberverantwortung ergänzt das Fachgebiet Arbeitsschutz das Programm. In diesem Zeitraum finden regelmäßig mehr als 240 Präsenzveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet und zusätzlich 90 Online-Seminare statt. Die Weiterbildungen richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Mitarbeiter haustechnischer Abteilungen.

Im neuen Themenbereich Arbeitsschutz vermitteln zwei Seminare die Sachkunde, die zur regelmäßigen Prüfung von Arbeitsmitteln erforderlich ist. Das Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“ vermittelt den Teilnehmern die notwendigen rechtlichen Grundlagen und das Fachwissen über Bauarten und Kennzeichnung, Einsatzmöglichkeiten, Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationspflichten. Das Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“ schult Fachkräfte, damit sie die Prüfungen selbständig durchführen dürfen. Es richtet sich an das Personal aus der Lagerverwaltung und Logistik, Haustechniker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter aus Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage von Regalen.

Die DGWZ bietet die Seminare in der Regel als Präsenzveranstaltungen und als interaktive Online-Seminare an. Beide Formate sind gleichwertig und vermitteln dieselben fachlichen Inhalte und die Qualifikation zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Die erreichten Abschlüsse sind identisch.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neues DGWZ-Programm für 2021-2022 veröffentlicht

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Bildunterschrift: Die DGWZ hat das neue Seminarprogramm 2021/2022 veröffentlicht.

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Betreiberpflichten im Griff

Betreiberpflichten im Griff

„Eigentum (bzw. Betrieb) verpflichtet“ – Sobald Unternehmen Gebäude oder Anlagen betreiben, müssen sie eine Reihe von Pflichten beachten. In diesem Zusammenhang spricht man von Betreiberpflichten. Diese werden unter anderem in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Richtlinienreihe VDI 3810 beschrieben. Das unübersichtliche Dickicht dieser Anforderungen trifft auf einen Immobilienbetrieb, der darauf ausgelegt ist, Mitarbeiter oder Mieter warm und trocken leben oder arbeiten zu lassen. Hinzu kommt, dass häufig kompetentes Personal fehlt oder überlastet ist und dadurch ab und zu fach- und termingerechte Wartungen, Prüfungen oder die Behebung von Mängeln unterbleiben. Und das kann im Zweifel teuer werden. Die Herausforderungen bei der Erfüllung von Betreiberpflichten liegen somit in der komplexen Kombination aus regulatorischen Anforderungen, technischen Gegebenheiten und organisatorischer Umsetzung in der täglichen Praxis.

Abgeleitet aus den praktischen Problemen großer Immobilienbestandshalter wurden in den letzten Jahren passende Lösungen entwickelt. Dabei schafft die Verzahnung kompetenter Menschen, optimierter Prozesse und maßgeschneiderter Software hohe Sicherheit und Qualität bei der Einhaltung der Dokumentation von Betreiberpflichten. In einem ersten Schritt werden im Audit die bestehenden Dokumente erfasst und für die weitere Bearbeitung in ein Datenmodell transformiert. Im zweiten Auditschritt wird in einer Erfassung vor Ort die Realität mit der Dokumentenlage abgeglichen. Damit ist eine hochwertige Datenlage gesichert. In einem nächsten Schritt können Jahresprüfungs- und Wartungspläne abgeleitet werden. Im fortlaufenden Monitoring kann der Bestandshalter auf eine Übersicht aller erledigten, kommenden und versäumten Prüfungen und Wartungen zugreifen. Das Zusammenspiel von intelligenter Software und auf Betreiberpflichten fokussierten Mitarbeitern sorgt dafür, dass Prüfungen und Wartungen und die Beseitigung etwaiger Mängel fach- und termingerecht erledigt und dokumentiert werden können.

Autorin: Rabea Feierabend, Marketing Managerin, Solutiance Services GmbH

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DGWZ: Neues Seminarprogramm 2021

DGWZ: Neues Seminarprogramm 2021

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-09 vom 16. Dezember 2020

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminarprogramm für 2021 vorgestellt. Zu den Themen Technische Gebäudeausrüstung, Betriebssicherheit, Brandschutz und Betreiberverantwortung finden regelmäßig über das Jahr verteilt über 190 Präsenzveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet und zusätzlich 70 Online-Seminare statt. Die Weiterbildungen richten sich an verantwortliche und haustechnische Mitarbeiter bei Planern, Errichtern und Betreibern von Gebäuden sowie Behörden und im Facility Management.

Ergänzt wird das Programm erstmalig um das Thema „Brandschutzhelfer“. Neben einer theoretischen Schulung zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer nach DGUV 205-023 erlernen die Seminarteilnehmer im praktischen Teil die Handhabung und Funktion sowie die Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen. Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung wie Situationseinschätzung und Vorgehensweise werden ebenso geschult wie die Durchführung einer realitätsnahen Übung mit Übungsfeuerlöschern an einer gasbefeuerten Brandsimulationsanlage.

Zudem ist das Programm um das Seminar „Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Prüfung nach DIN VDE 0701-0702“ erweitert worden. Die Teilnehmer erlernen Prüfmethoden, die Auswahl passender Prüfgeräte sowie den Prüfablauf und -durchführung inklusive der Auswertung der Prüfergebnisse. Außerdem werden ihnen die gültigen rechtlichen Grundlagen und technischen Vorschriften vermittelt.

Eckart Roeder, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit: „Zusätzlich zu den Präsenzveranstaltungen bieten wir nun dauerhaft auch Online-Seminare an, um flexibel auf die Corona-Lage reagieren zu können und Kunden mit wenig Zeit oder fernab der Ballungszentren erreichen zu können. Dennoch sind Präsenzveranstaltungen in zahlreichen Bereichen unabdingbar. Dabei handelt es sich beispielsweise um praxisorientierte Termine mit Schulungen an Geräten.“ Grundsätzlich gelten Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

Allen Präsenzveranstaltungen liegt ein geprüftes Hygienekonzept zugrunde. Dazu wird die Teilnehmerzahl einer Schulung üblicherweise verringert, damit die vorgeschriebenen Mindestabstände eingehalten werden können. Speisen und Getränke werden am Platz eingenommen, um den engen Kontakt zu anderen Menschen zu vermeiden. „Bei unseren Schulungen herrschen strenge Schutz- und Hygieneregeln, denn die Gesundheit hat bei uns obersten Stellenwert“, kommentiert Roeder.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Ilka Klein
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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat das Seminarprogramm für 2021 vorgestellt. #Seminarprogramm #Fachkräfte #Seminare www.dgwz.de/neues-seminarprogramm-2021

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  • Pressemitteilung Nr. 2020-09 (PDF)
    DGWZ: Neues Seminarprogramm 2021
    Bild: Neues-Seminarprogramm-2021-Presse.jpg
  • Bildquelle: master1305 – stock.adobe.com
  • Bildunterschrift: Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat das Seminarprogramm für 2021 vorgestellt.

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Betreiberverantwortung ist kein Hexenwerk

Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Verkehrssicherung – Eigentümer und Betreiber müssen bei der Bewirtschaftung ihrer Gebäude und Anlagen vieles beachten. Gleichzeitig gilt es, Haftungsrisiken zu vermeiden.

Viele Unternehmen sehen sich deshalb bei der Erfüllung ihrer Betreiberpflichten vor einer schier unlösbaren Aufgabe. Dabei ist diese Herausforderung mit überschaubarem Aufwand zu meistern. Viele Aufgaben lassen sich an fachkundige Dienstleister übertragen, auch ohne umfangreiche juristische Vertragswerke. Wichtig ist dabei die klare Formulierung der Verantwortlichkeiten. Welche Pflichten muss wer erfüllen? Was kann und soll delegiert werden? Welche Informationen benötigt der Dienstleister zur Aufgabenerfüllung? Was muss kontrolliert und dokumentiert werden? Nutzen Sie den gesunden Menschenverstand und vor allem das Know-how Ihrer Mitarbeiter, denn die kennen Ihren Betrieb am besten. Gehen Sie schrittweise vor, um niemanden zu überfordern. Rom ist auch nicht an einem Tag erbaut worden.

Die Gesamtverantwortung für einen sicheren Gebäude- und Anlagenbetrieb kann Ihnen niemand abnehmen. Den Aufwand zur Wahrnehmung der gesetzlichen Betreiberpflichten schon.

Autor: Christian Kühn, Geschäftsführer, Schlentzek & Kühn GmbH

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Neues Seminar zu Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2018-05 vom 30. Mai 2018

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet erstmalig das Seminar „Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken“ an. Das eintägige Seminar findet bundesweit statt und richtet sich an Eigentümer und Betreiber von Gebäuden, Facility Manager und Objektleiter sowie Dienstleister aus den Bereichen Haus- und Elektrotechnik und Betriebssicherheit.

Das sichere und bestimmungsgemäße Betreiben von Gebäuden, Liegenschaften und Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen, Normen und Bestimmungen. Die Verantwortung des Betreibers ist umfassend und rückt mit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) noch stärker in den Fokus. Durch die komplexe Rechtslage sind Eigentümer und Betreiber von Gebäuden und deren Anlagen deshalb zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt.

Das Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse zur nachweislichen Erfüllung von Betreiberpflichten und Minimierung von Haftungsrisiken. Es informiert über zugrundeliegende Rechtsgrundlagen, Rechte und Pflichten im Facility Management, Voraussetzungen für die Übertragung von Pflichten an Dritte, notwendige Dokumentationsanforderungen und Einbindung in die Aufbauorganisation.

Die Teilnahmegebühr beträgt 420 Euro netto. In 2018 findet die Veranstaltung am 20. Juni in Stuttgart, 22. August in Berlin und am 14. November in Düsseldorf statt. Weitere Informationen zum Seminar können unter www.dgwz.de/betreiberverantwortung heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
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Telefax   06172 98185-99
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Schlagworte

Betreiberverantwortung, Haftungsrisiken, Betreiberpflichten, Pflichtübertragung, Facility Management, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Aufbauorganisation, Technische Gebäudeausrüstung, TGA

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Neues Seminar Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken. #Betreiberpflichten www.dgwz.de/betreiberverantwortung

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www.dgwz.de/presse/pm-2018-05-neues-seminar-betreiberverantwortung-haftungsrisiken

  • Pressemitteilung Nr. 2018-05 (PDF, TXT)
  • Bild: Betreiberpflichten-im-Gebaeudemanagement.jpg

    Bildquelle: immaginario75 – stock.adobe.com
    Bildunterschrift: Der Auftragnehmer ist für die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/betreiberverantwortung

Betreiberpflichten im Gebäudemanagement

Betreiberpflichten werden im Wesentlichen in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beschrieben. Die im Jahr 2015 novellierte und bis zur Fassung vom März 2017 mehrfach ergänzte aktuelle Version stellt Arbeitgeber, Betreiber und Gebäudedienstleister vor zahlreiche Herausforderungen.

Die BetrSichV regelt die Aufrechterhaltung der Arbeitssicherheit bei der Benutzung von Arbeitsmitteln und dem Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Für die Umsetzung der BetrSichV und die weiteren Pflichten aus dem Arbeitsschutz ist der jeweilige Arbeitgeber verantwortlich, dessen Mitarbeiter die Instandsetzung oder den Betrieb der Anlagen durchführen.

Eine stärkere Rolle nehmen seit der Novellierung der BetrSichV die vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen ein. Unternehmer haben vor der Verwendung von Arbeitsmitteln jegliche Art von möglichen Gefährdungen zu ermitteln und daraus Schutzmaßnahmen und Anweisungen für die Verwendung und Instandsetzung von Arbeitsmitteln abzuleiten.

Ein besonderes Spannungsfeld eröffnet sich beim Betrieb und der Instandhaltung von Kundenanlagen durch externe Dienstleister. Nach der Delegation von Betreiberpflichten ist der Arbeitgeber des Betriebspersonals für die Gefährdungsbeurteilungen verantwortlich. Schwierig wird es, wenn mehrere Dienstleister und Nachunternehmer gemeinsam für Betrieb und Instandsetzung verantwortlich sind. Hier entstehen oft Fehler durch doppelte oder lückenhafte Verantwortungsbereiche.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der Auftragnehmer in die Lage versetzt wird, diese übertragenen oder delegierten Pflichten erfüllen zu können. Gerne wird dies eher als Pflicht des Auftragnehmers angesehen, was dazu führt, dass der Auftragnehmer durch Informations- bzw. Dokumentationslücken in Verantwortungsbereiche gerät, dessen er sich oft nicht bewusst ist.

Bei einem Unfall kann unter diesen Umständen der Auftragnehmer in die Haftung geraten, da er allein für die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich ist. Eine Möglichkeit zur Senkung des Haftungsrisikos ist die Beschreibung der erforderlichen Pflichten und Schnittstellen aller Beteiligten vor der Leistungserbringung.

Autor: Bernd Lausch, Leiter Operational Excellence, Apleona HSG GmbH

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Schlagwortarchiv für: Betreiberverantwortung

Übersicht zu verantwortliche Elektrofachkraft

Übersicht zu verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

EinführungQualifikation | Aufgaben einer VEFKNormen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Verantwortliche Elektrofachkräfte übernehmen die Verantwortung im Bereich Elektrosicherheit eines Unternehmens. Der Begriff „verantwortliche Elektrokraft (VEFK)“ wird das erste Mal in der DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ genannt. Unternehmen, die unter den Geltungsbereich der Norm fallen, benötigen eine verantwortliche Elektrofachkraft. Der Geltungsbereich umfasst alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, konstruieren, errichten, betreiben, prüfen oder instand halten.

Artikel 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber dazu eine sichere Umgebung in der Organisation und geeignete Mittel bereitzustellen, die die Gesundheit seiner Arbeitnehmer sichern. Fachverantwortung für die Elektrosicherheit ist Teil der unternehmerischen Gesamtverantwortung.

Sollte die Führungskraft selbst keine Fachkraft aus dem Bereich der Elektrotechnik sein, kann sie die Fachverantwortung für die Elektrosicherheit nicht übernehmen und muss sie dann nach DGUV Vorschrift 3 über eine schriftliche Bestellung an eine verantwortliche Elektrofachkraft übertragen. Die schriftliche Bestellung muss ordnungsgemäß und weisungsfrei sein. Das bedeutet, dass die verantwortliche Elektrofachkraft in ihren fachlichen Entscheidungen nicht an die Weisungen der Geschäftsführung gebunden ist. Allerdings hat sie eine Garantenstellung inne, sie muss also die Sicherheit der Mitarbeiter garantieren. Dazu muss sie auf bestimmte Ereignisse und aufkommende Unfälle mit geeigneten Maßnahmen reagieren. Wird dies unterlassen, kann sie dafür haftbar gemacht werden. Die VEFK muss dabei kein direkter Mitarbeiter des Unternehmens sein, auch geeignete Mitarbeiter eines externen Dienstleisters können diese Funktion übernehmen.

Qualifikation

Verantwortliche Elektrofachkräfte sollten über folgende Qualifikationen verfügen:

  • Eine Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister oder Diplom-Ingenieur bzw. Master oder Bachelor des entsprechenden Fachbereichs
  • Eine zeitnahe Berufserfahrung
  • Eine Weiterbildung zur Auffrischung der Kenntnisse von elektrotechnischen Normen, Vorschriften und Regelwerken

Aufgaben einer VEFK

Die verantwortliche Elektrofachkraft kann u.a. zuständig und (mit-)verantwortlich sein für:

  • Die rechtssichere Organisation des Elektrobereichs im Unternehmen
  • Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes hinsichtlich elektrischer Gefährdungen
  • Die Beachtung und Umsetzung des elektrotechnischen Regelwerks im Betrieb
  • Das Durchführen und Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Das Erstellen von Arbeits- und Betriebsanweisungen
  • Die Sicherstellung regelmäßiger Schulungen und Unterweisungen der elektrotechnischen Mitarbeiter
  • Das Sicherstellen des ordnungsgemäßen Zustands aller elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen (Begehungen, Prüfungen)
  • Die Unterweisung der Mitarbeiter von Fremdfirmen und ggf. deren Einweisung vor Ort
  • Die Verbindung zum betrieblichen Brandschutz in Absprache mit dem Brandschutzbeauftragten
  • Die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstung für das Arbeiten unter Spannung
  • Unterstützung bei der EG-Konformitätserklärung

Normen und Vorschriften

Für verantwortliche Elektrofachkräfte stehen eine Reihe von Normen und Rechtsvorschriften zur Verfügung:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichwörter

verantwortliche Elektrofachkraft, VEFK, Fachverantwortung, Elektrosicherheit, Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, Qualifikation, schriftliche Bestellung, DIN VDE 1000-10, sicherer Betrieb, Unternehmer, Betreiberverantwortung

90-Minuten-Online-Seminar - Elektroorganisation

Online-Seminar Umsetzung einer Aufbauorganisation in der Elektrotechnik in der Praxis

Online-Seminar
Umsetzung einer Aufbauorganisation in der Elektrotechnik in der Praxis

Teilnahmegebühr | Termin | Seminarbeschreibung | Inhalte | Zielgruppe | Referent | Anmeldung

Das Online-Seminar beschreibt die Anforderungen an eine rechtssichere Organisationsstruktur und deren praktische Umsetzung.

Teilnahmegebühr

120 Euro zzgl. 19 % MwSt., inkl. Unterlagen und DGWZ-Teilnahmebescheinigung.

Termin

Das Kompakt-Seminar findet online statt und dauert 90 Minuten.

  • 09. Mai 2023 – 14:00-15:30 Uhr – freie Plätze

Seminarbeschreibung

Unternehmen mit einem elektrotechnischen Tätigkeitsbereich sind verpflichtet, eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) zu benennen. Die Verantwortlichen sind nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet, den sicheren Betrieb der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in Eigenverantwortung zu organisieren und zu gestalten.

Das Online-Seminar beschreibt die Anforderungen an eine rechtssichere Organisationsstruktur und deren praktische Umsetzung. Den Teilnehmern wird gezeigt, worauf sie achten müssen, um die Sicherheit des Personen- und Sachschutzes im Betrieb zu gewährleisten.

Inhalte

  • Welche rechtlichen Grundlagen gelten für eine Aufbauorganisation in der Elektrotechnik?
  • Wie können Verantwortlichkeiten richtig delegiert werden?
  • Wie ist die Betreiberverantwortung zu dokumentieren?
  • Wie müssen Prüfungen und Gefährdungsbeurteilungen organisiert sein?
  • Wie sind Zugangs- und Schaltberechtigungen zu regeln?
  • Wie können Schnittstellen und Zuständigkeiten definiert werden?
  • Welchen Inhalt sollte ein Betriebs- und Organisationshandbuch (OHB) enthalten?

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Elektrofachkräfte, Verantwortliche Elektrofachkräfte, Unternehmer, Technische Leiter,
  • Anlagenbetreiber Elektrotechnik, Anlagenverantwortliche,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure.

Referent

Robby Schmidt ist Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK), Anlagenbetreiber Elektrotechnik und Teamleiter Elektrotechnik. In der Funktion als VEFK und Gesamtanlagenbetreiber ist er verantwortlich für die Planung, Errichtung und den sicheren Betrieb der elektrotechnischen Anlagen und Geräte. Er ist zuständig für die Qualitätssicherung bei Sanierungs- und Großbauprojekten sowie für die Wartung und Instandhaltung der elektrotechnischen Anlagen.

Robby Schmidt - Messe Frankfurt - Referent für Notstromversorgung und Aufbauorganisation Elektro GVEFK

Anmeldung

    Die Felder mit Sternchen * sind Pflichtangaben.

    Hiermit melde ich folgenden Teilnehmer zum Online-Seminar an.
    Wenn Sie mehrere Teilnehmer anmelden wollen, füllen Sie das Formular bitte für jeden Teilnehmer einzeln aus. Wir benötigen für jeden Teilnehmer eine individuelle E-Mail. Nach der Anmeldung erhalten Sie per E-Mail die Anmeldebestätigung und Rechnung. 24 Stunden vor dem Online-Seminar erhält jeder Teilnehmer seine individuellen Zugangsdaten.

    Online-Seminar

    Termin

    Teilnehmer
    * Anrede

    Titel

    * Vorname

    * Nachname

    * E-Mail-Adresse - Pro Teilnehmer wird eine individuelle E-Mail-Adresse benötigt.

    Rechnungsanschrift

    * Firma oder Tätigkeit bei Selbständigen

    Zusatz, Abteilung, Bestellnummer (optional)

    * Anrede Rechnung

    * Vorname Rechnung

    * Nachname Rechnung

    * E-Mail Rechnung

    * Straße Rechnung

    * PLZ Rechnung

    * Ort Rechnung

    * Ich habe die folgenden Teilnahmebedingungen gelesen und bin damit einverstanden.
    Die Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldung kann bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos storniert werden. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Rechnung und Teilnahmeurkunde können nicht umgeschrieben werden. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Ersatzreferenten zu benennen und die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, insbesondere bei Ausfall des Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Andere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

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    Stichworte
    Elektrotechnik, Elektroorganisation, VEFK, Verantwortliche Elektrofachkraft, Elektrofachkraft, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, Arbeitssicherheit, Personenschutz, Sachschutz, Gefährdungsbeurteilung, Schaltberechtigung, Organisationshandbuch, Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortliche,Unternehmerpflichten, ELT-Anlagen, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 1000-10, DIN VDE 0105-100, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Event, Veranstaltung, 2022

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    Arbeitsschutz

    Übersicht Arbeitsschutz

    Übersicht zu Arbeitsschutz

    Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

    Einführung

    Der Begriff Arbeitsschutz wurde in den EU-Richtlinien festgelegt und beinhaltet die Errichtung und den Erhalt sicherer sowie menschengerechter Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz. Es geht also um den Schutz der Arbeitnehmer sowie die Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsplatzes. Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, die Richtlinien innerhalb einer festgelegten Frist in einzelstaatliches Recht umzusetzen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist am 21. August 1996 das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Deutschland in Kraft getreten.

    Die Mitgliedsstaaten haben bei den Arbeitsschutzrichtlinien die Möglichkeit, auch strengere Forderungen zu verwirklichen. Dementsprechend wurden zusätzlich zu den gesetzlichen Rahmenrichtlinien für bestimmte Aspekte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit Einzelrichtlinien festgelegt. Diese stellen genauere Bestimmungen zur Risikobewertung sowie Grenzwerte für bestimmte Substanzen oder Arbeitsstoffe dar. Die Einzelrichlinien konkretisieren folgende Bereiche:

    • Sonderaufgaben (z.B. die manuelle Handhabung von Lasten)
    • Besondere Gefährdungen am Arbeitsplatz (z.B. der Kontakt zu Gefahrstoffen oder physikalischen Arbeitsstoffen)
    • Bestimmte Arbeitsstätten und Sektoren (z.B. temporäre Baustellen, Förderindustrien oder Fischereifahrzeuge)
    • Bestimmte Arbeitnehmergruppen (z.B. Schwangere, junge Arbeitnehmer, Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag)
    • Bestimmte arbeitsbezogene Aspekte (z.B. die Arbeitszeitgestaltung)

    Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz

    Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Es gilt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen zu minimieren. Gefährdungsbeurteilungen dürfen durch fachkundige Personen vorgenommen werden.

    Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vorzubeugen und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Dieses wird erreicht, wenn bestehende Gefährdungen gezielt und systematisch ermittelt, bewertet und daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.

    Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:

    • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
    • physkalische, chemische und biologische Entwicklungen,
    • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
    • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
    • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
    • psychische Belastung bei der Arbeit.

    Betreiberpflichten/Verantwortung

    Betreiber und Eigentümer von Gebäuden und deren Anlagen sind laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für einen sicheren Betrieb und eine ordnungsgemäße Erfüllung der Betreiberpflichten verantwortlich. Das Verletzten der Betreiberpflichten kann zu folgenschweren Schadenfällen sowie zu Rechtsfolgen für den Betreiber führen. Da der Betrieb von Gebäuden an zahlreiche Gesetze, Normen und Bestimmungen gebunden ist, sind Betreiber zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt. Um diese zu minimieren sollten Betreiber über mögliche persönliche und unternehmerische Risiken informiert sein und bei der Bewirtschaftung darauf achten, ihre Pflichten nachweislich zu erfüllen.

    Gesetze und Vorschriften

    Für den Arbeitsschutz gelten im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes eine Reihe von Verordnungen:

    Publikationen

    Weitere Informationen

    Stichwörter

    Arbeitsschutz, Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, EU-Richtlinien, Gefährungsbeurteilung, Betreiberverantwortung, Betreiberpflichten, Haftungsrisiken, Seminar, Weiterbildung

    Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken im Facility Management der Gebäudetechnik

    Übersicht zu Betreiberverantwortung

    Übersicht zu Betreiberverantwortung und Betreiberpflichten

    Einführung | Normen und Vorschriften | PublikationenWeitere Informationen

    Einführung

    Betreiberverantwortung beschreibt die Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Erfüllung der Betreiberpflichten, die den Betreiber einer Anlage bzw. Immobilie betreffen. Ein Betreiber ist eine natürliche oder jurstische Person, die

    • ein Grundstück mit einem Gebäude im Eigentum besitzt,
    • Gebäude mit gebäudetechnischen Anlagen betreibt,
    • als Arbeitgeber fungiert, d.h. Arbeitnehmer beschäftigt,
    • Arbeitsplätze und/oder Arbeitsmittel (einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen) bereitstellt.

    Der Betreiber ist laut Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV) für den sicheren Betrieb verantwortlich und haftet im Schadensfall, falls er eine seiner Pflichten verletzt.

    Es besteht die Möglichkeit, die Betreiberpflichten zu delegieren, sodass die Betreiberverantwortung in Teilen an den Delegationsempfänger übertragen wird. Die Delegation ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und muss genau organisiert und dokumentiert werden, damit sichergestellt wird, das alle Betreiberpflichten erfüllt werden.

    Normen und Vorschriften

    Um den sicheren Betrieb von Gebäuden zu gewährleisten, gelten eine Reihe von technischen Normen und Vorschriften:

    Publikationen

    Weitere Informationen

    Stichworte
    Betreiberpflichten, Betreiberverantwortung, Betreiber, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, GEFMA Richtlinie 190, VDI 3810, Arbeitgeber, Gebäudedienstleister, Facility Management, Normen, Gesetze, Regelwerke, Pflichten, Prüftermine

    Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken im Facility Management der Gebäudetechnik

    Seminar Betreiberverantwortung im Facility Management

    Seminar Betreiberverantwortung im Facility Management

    Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

    Das Seminar vermittelt das Fachwissen, wie Sie als Betreiber bei der Bewirtschaftung von Gebäuden und Anlagen nachweislich Ihre Pflichten erfüllen, um Haftungsrisiken zu minimieren.

    Seminareinladung

    Seminar Betreiberverantwortung

    Seminar Betreiberverantwortung – Programm und Anmeldung (PDF)

    Nächste Termine 2023

    Das Kompakt-Seminar dauert einen Tag von 09:00 bis 16:00 Uhr.

    • 04. Mai 2023 – Dortmund – freie Plätze
      Hotel Ambiente | Am Gottesacker 70 | 44143 Dortmund
    • 14. September 2023 – Stuttgart – freie Plätze
      Hotel Hotel Gloria | Sigmaringer Straße 59 | 70567 Stuttgart
    • 30. November 2023 – Hamburg – freie Plätze
      Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg

    Teilnahmegebühr

    480 € zzgl. MwSt.
    1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde.

    Seminarbeschreibung

    Der Betrieb von Liegenschaften und gebäudetechnischen Anlagen unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen, Normen und Bestimmungen, die nicht zuletzt durch die Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in den Fokus gerückt sind. Die Rechtslage ist komplex und unübersichtlich. Betreiber und Eigentümer von Gebäuden und deren Anlagen sind deshalb zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt.

    Nutzen

    Das Seminar vermittelt, wie Sie bei der Bewirtschaftung von Gebäuden und Anlagen nachweislich Ihre Pflichten erfüllen, um Haftungsrisiken zu minimieren. Dabei werden die möglichen persönlichen und unternehmerischen Risiken aufgezeigt und eventuelle Rechtsfolgen dargestellt. Sie erfahren, welche Betreiberrisiken für Sie relevant sind, mit welchen Folgen Sie rechnen müssen und wie Sie eine sichere Aufbauorganisation gewährleisten.

    Schulungsnachweis

    Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung zum Seminar „Betreiberverantwortung im Facility Management“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

    Fortbildungspunkte

    Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 2 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

    2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz   2 VDSI-Punkte Brandschutz

    Zielgruppe

    Das Seminar richtet sich an

    • Auftraggeber, Unternehmer, Eigentümer, Betreiber,
    • Objektleiter, Instandhalter, Auftragnehmer, Facility Management Unternehmen, Haustechniker, Kommunen und Öffentliche Hand,
    • Technische und Organisatorische Leiter, Facility Manager, Elektrofachkraft, Betriebselektriker, Verantwortliche Fachkraft und Sicherheitsbeauftragte.

    Voraussetzungen

    Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

    Inhalte

    • Betreiberverantwortung und Betreiberpflichten
    • Rechte und Pflichten im Facility Management
    • Rolle des Betreibers
    • Prüfung der Eignung des Dienstleisters
    • Rechtsgrundlagen
    • Inhalte und Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
    • Pflichtenübertragung
    • Minimierung von Haftungsrisiken
    • Befähigte Person und Bestellung
    • Aufbauorganisation, Betriebsorganisation, Elektroaufbauorganisation
    • Dokumentationsanforderungen
    • Aktuelle Vorschriften
    • Beispiele aus der Praxis

    Referent

    Bernd Lausch, Dipl.-Ing. (FH) Elektrotechnik, Leiter Operational Excellence ist Spezialist für Facility Management und Dozent an der DHBW Mannheim, Universität Kaiserslautern und der Frankfurt University of Applied Sciences.

    Anmeldung

    Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

    Seminar Betreiberverantwortung

    Seminar Betreiberverantwortung – Programm und Anmeldung (PDF)

     

    Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

    Teilnehmerstimmen

    • „Das Seminar hat mir nochmal vor Augen geführt auf was man alles achten muss. Es ensteht doch mit der Zeit eine Art Betriebsblindheit.“
      Ralf Samtleben, Landeshauptstadt Hannover
    • „Insgesamt gute Veranstaltung. Gut gefallen haben mir der hohe Praxisbezug, die Elektroaufbauorganisation-Erläuterung, das gesamtheitliche Konzept und der gute Überblick über die Betreiberverantwortung.“
      Martin Ullrich, Daimler AG, Stuttgart
    • „Guter erster Einblick in die Thematik.“
      Klaus Dobrindt, Bistum Essen
    • „Mir wurde klar, dass ich noch einiges lernen musste zum Thema Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken.“
      Tatjana Mahr, Westbridge Advisory GmbH, Frankfurt am Main
    • „Es wurde ein sehr umfassender Überblick zum Thema vermittelt. Besonders gefallen haben die kompetenten Referenten.“
      Olaf Heymann-Rudel, Windmöller & Hölscher Academy GmbH, Lengerich
    • „Sehr informativ, deutlich, aufschlussreich und gezielt. Wichtiges in der Kürze der Zeit. Bestätigung und viel Arbeit und Gesprächsstoff für die Zukunft. Viel Theorie locker vermittelt.“
      Anja Kraft, Otto Bock SE+ Co. KGaA, Duderstadt
    • „Die Veranstaltung war sehr umfangreich und informativ und für die Praxis als ‚Gebäudemanagerin‘ sehr hilfreich. Besonders gefallen haben die gute Location, der Praxisbezug trotz  ‚trockner‘ Normen und Gesetze. Die Unterlagen zum Nachschlagen im Nachhinein möglich.“
      Anja Bauer, Berliner Volksbank eG
    • „Themen werden gut vermittelt. Die besprochenen Themen sind hilfreich für meine zukünftige Tätigkeit.“
      Kai Dumtzlaff, Schüchtermann-Schiller’sche Kliniken Bad Rothenfelde GmbH & Co. KG, Bad Rothenfelde

    Weitere Informationen

    Stichworte
    Betreiberverantwortung, Haftungsrisiken, Betreiberpflichten, Pflichtübertragung, Facility Management, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Aufbauorganisation, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, 2023

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