Betreiberverantwortung ist kein Hexenwerk

Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Verkehrssicherung – Eigentümer und Betreiber müssen bei der Bewirtschaftung ihrer Gebäude und Anlagen vieles beachten. Gleichzeitig gilt es, Haftungsrisiken zu vermeiden.

Viele Unternehmen sehen sich deshalb bei der Erfüllung ihrer Betreiberpflichten vor einer schier unlösbaren Aufgabe. Dabei ist diese Herausforderung mit überschaubarem Aufwand zu meistern. Viele Aufgaben lassen sich an fachkundige Dienstleister übertragen, auch ohne umfangreiche juristische Vertragswerke. Wichtig ist dabei die klare Formulierung der Verantwortlichkeiten. Welche Pflichten muss wer erfüllen? Was kann und soll delegiert werden? Welche Informationen benötigt der Dienstleister zur Aufgabenerfüllung? Was muss kontrolliert und dokumentiert werden? Nutzen Sie den gesunden Menschenverstand und vor allem das Know-how Ihrer Mitarbeiter, denn die kennen Ihren Betrieb am besten. Gehen Sie schrittweise vor, um niemanden zu überfordern. Rom ist auch nicht an einem Tag erbaut worden.

Die Gesamtverantwortung für einen sicheren Gebäude- und Anlagenbetrieb kann Ihnen niemand abnehmen. Den Aufwand zur Wahrnehmung der gesetzlichen Betreiberpflichten schon.

Autor: Christian Kühn, Geschäftsführer, Schlentzek & Kühn GmbH

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