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Inhaltsverzeichnis: DIN VDE 0834-1 Rufanlagen

Inhaltsverzeichnis:
DIN VDE 0834-1: 2016-06 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1 – Geräteanforderungen, Errichten und Betrieb

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Vorwort

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe
3.1 Grundbegriffe
3.2 Funktionen
3.3 Geräte

4 Anforderungen
4.1 Allgemeine Anforderungen, Funktionen
4.2 Signalisierung
4.3 Rufabstellung

5 Allgemeine Anforderungen an die elektrische Sicherheit
5.1 Elektrische Sicherheit
5.2 Anforderungen an die Energieversorgung
5.2.1 Energieversorgung der Geräte
5.2.2 Anschluss an die allgemeine Stromversorgung
5.2.3 Verteilungsnetz der Kleinspannung
5.3 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
5.3.1 Störaussendung
5.3.2 Störfestigkeit
5.3.3 Herstellerangaben

6 Planen und Errichten
6.1 Planen
6.2 Errichten

7 Anforderungen an die Anlage bei Störungen
7.1 Allgemeines
7.2 Sicherheit und Funktionsüberwachung

8 Verwendung der Rufanlage als Komponente eines verteilten Alarmsystems oder Informationssystems
8.1 Allgemeines
8.2 Anwendungsmöglichkeiten
8.3 Funktion und Anzeige
8.4 Verhalten im Störungsfall und Kennzeichnung
8.5 Risikoanalyse

9 Aufschriften und Begleitpapiere
9.1 Allgemeines
9.2 Aufschriften
9.3 Begleitpapiere
9.3.1 Allgemeines
9.3.2 Gebrauchsanweisung/Bedienungsanleitung
9.3.3 Technische Beschriebung und Installationsanweisung
9.3.4 Installationsdokumentation
9.3.5 Betriebsbuch

10 Prüfungen
10.1 Fertigstellungsprüfung
10.2 Sichtprüfung
10.3 Funktionsprüfung
10.4 Prüfung nach Änderung
10.5 Dokumentation und Einweisung bei der Übergabe an den Betreiber
11 Betrieb der Rufanlage
11.1 Anforderungen an den Betreiber
11.2 Inspektion
11.3 Instandsetzung
11.4 Wartungsarbeiten

Bilder
Bild 1 – Horizontaler und vertikaler Erkennbarkeitsbereich für Signalleuchten
Bild 2 – Horizontaler und vertikaler Erkennbarkeitsbereich für Anzeigeeinheiten
Bild 3 – Optische Signalisierung
Bild 4 – Akustische Signalisierung
Bild 5 – Elektrische Sicherheit, A-Systemtrennung
Bild 6 – Elektrische Sicherheit, B-lokale Trennung

Tabellen
Tabelle 1 – Belastbarkeit der Leitungen

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Stichworte

  • Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik
  • DIN VDE 0834, Teil 1, Teil 2
  • Rufanlage, Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf, Patientenruf
  • Krankenhaus, Pflegeheim
  • Geräteanforderungen, Errichten, Betrieb

DIN VDE 0834 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen (Norm)

DIN VDE 0834-2 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen EInrichtungen - Teil 2: Umweltbedingungen und Elektromagnetische Verträglichkeit

DIN VDE 0834-2 Rufanlagen

DIN VDE 0834-2 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen EInrichtungen - Teil 2: Umweltbedingungen und Elektromagnetische VerträglichkeitDIN VDE 0834-2 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen Teil 2: Umweltbedingungen und Elektromagnetische Verträglichkeit

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN VDE 0834-2 gilt unabhängig von der verwendeten Technologie für Anlagen, welche die Zweckbestimmung einer Rufanlage erfüllen.
Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Ändern, Erweitern und Prüfen sowie für den Betrieb von Rufanlagen, mit deren Hilfe Personen herbeigerufen oder gesucht werden können; darüber hinaus können zusätzliche Informationen übertragen werden. Kennzeichnend für diese Anlagen ist eine mehr oder minder große Gefährdung, die für den Rufenden oder Dritte auftreten kann, wenn Rufe infolge einer Störung nicht signalisiert werden oder Störungen nicht rechtzeitig erkannt werden.
Die Norm gilt für Rufanlagen in:

  • Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pflegestationen;
  • Alten- oder Seniorenwohnheimen; Reha-Einrichtungen;
  • öffentlich zugänglichen Behinderten-WCs; psychiatrischen und forensischen Einrichtungen;
  • Justizvollzugsanstalten und in allen vergleichbaren Einrichtungen.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0834-2:2019-02 ist im Februar 2019 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE 0834-2:2000-04.

Inhalt

  • Nähere Informationen zum Inhalt der DIN VDE 0834-2 finden Sie hier.

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Stichworte

Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN VDE 0834, Teil 1, Teil 2, Rufanlage, Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf, Patientenruf, Krankenhaus, Pflegeheim, Geräteanforderungen, Errichten, Betrieb

Aufzugsanlagen

Übersicht zu Aufzugsanlagen

Einführung | Beauftragte Person | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Hersteller, Importeure, Händler und Montagebetriebe von Personen- und Lastenaufzügen müssen regelmäßig für die ordnungsmäßige Wartung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen sorgen. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber einige Normen und Richtlinien überarbeitet und neu eingeführt. Die neuesten Richtlinien betreffen unter anderem Aufzugsschachtentrauchung, Aufzugsnotrufsysteme sowie vorausschauende Wartung. Die Technische Richtlinie für Betriebssicherheit TRBS 3121 regelt zudem, welche Pflichten Arbeitgeber haben, um Aufzüge betreiben zu dürfen. Befähigte Personen (früher: Aufzugswart) müssen sich regelmäßig fortbilden.

Maßgeblich für die ,,Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“ ist die Normenreihe DIN EN 81-20/50. Zudem regelt die Betriebssicherheitsverordnung  (BetrSichV) sowie das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Weiteres. Auch die Technischen Richtlinien für Betriebssicherheit (TRBS) und VDI-Richtlinien sorgen für den sicheren Betrieb von Aufzusganlagen.

Im Jahr 2015 hat der Gesetzgeber mit der Neuordnung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSV) festgelegt, dass bis 2020 alle Aufzüge mit einem Fernnotrufssystem ausgestattet sein müssen. Technisch veraltete Systeme müssen zudem erneuert werden. Welche technischen Anforderungen die Notrufsysteme haben müssen, legt die Europanorm DIN EN 81-28 fest

Beauftragte Person

Gemäß TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ müssen Betreiber von Aufzugsanlagen sicherstellen, dass eingeschlossene Personen jederzeit und möglichst schnell befreit werden können. Auch bei regelmäßiger Wartung können Aufzüge ausfallen und der Fahrkorb stecken bleiben. Der Betreiber muss eine qualifizierte Person beauftragen, welche die Aufzugsanlagen überwacht, regelmäßige Kontrollen durchführt und Personen im Falle einer Einklemmung befreit. Beauftragte Personen, früher Aufzugswärter, sind speziell geschult. Sie müssen zusätzlich zum theoretischen Sachkundenachweis eine praktische anlagenbezogene Einweisung durch ein Aufzugsunternehmen am zu betreuenden Aufzug nachweisen, bevor sie eingesetzt werden können. Nach einer erfolgreichen Personenbefreiung darf die Aufzugsanlage erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Ursache der Störung behoben wurde und ein sicherer Betrieb gewährleistet ist.

Normen und Vorschriften

Für Aufzugsanlagen gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Anbieter und Hersteller

Herstellerverzeichnis

Weitere Informationen

Stichwörter

Aufzug, Fahrstuhl Aufzusganlagen, Aufzugsnotruf, DIN EN 81-20/50, Aufzugswart, befähigte Person, Betriebssicherheitsverordnung, Produktsicherheitsgesetz, Wartung, Instandhaltung

Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS)

DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)

Übersicht zur DIN VDE V 0827
Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)

Teile der Normenreihe | Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Systeme | Technischer Risikomanager | Vornorm | Norm bestellen | Weitere Informationen

Teile der Normenreihe

Die Normenreihe der DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) besteht aus drei Teilen:

Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Systeme

Mit der DIN VDE V 0827 sind erstmalig die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen und Gefahrensituationen Amokalarm auslösen, Hilfe rufen, Betroffene warnen und akustische Handlungsanweisungen geben. Die Systeme ergänzen die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung und werden in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen eingesetzt. Durch die DIN VDE V 0827 besteht weiterhin keine Pflicht, Notfall- und Gefahren-Systeme einzusetzen. Sollen diese Systeme allerdings eingesetzt werden, müssen die anerkannten Regeln der Technik angewendet werden.

Technischer Risikomanager

Neu wird in der DIN VDE V 0827-1 die Position des Technischen Risikomanagers beschrieben. Der Technische Risikomanager nimmt auf Basis von Informationen der Organisationsleitung, Polizei und Feuerwehr eine Risikoanalyse und Risikobewertung vor und bestimmt den Sicherheitsgrad einer Organisation. Aus dem Sicherheitsgrad leiten sich die unterschiedlichen Funktionalitäten der Systeme ab. Die Funktion des Technischen Risikomanagers kann aus der Organisation heraus oder durch einen externen Dienstleister wie z. B. ein Ingenieurbüro wahrgenommen werden.

Vornorm

Die DIN VDE V 0827 wird als Vornorm bezeichnet, solange sie noch nicht als harmonisierte Europäische Norm (EN) verabschiedet ist. Nach spätestens drei Jahren muss überprüft werden, ob sie nicht in eine Norm überführt werden kann. Da bisher nur in Deutschland der Einsatz von Notfall- und Gefahren-Systemen geregelt ist, ist das Interesse aus dem Ausland entsprechend hoch, wo ähnliche Projekte umgesetzt werden und noch keine Regelungen bestehen.

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Normen zu Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

Schule, Sicherheit, Krisenprävention, Gefahrenmanagement, Amok, Amokalarm, Amokschutz, Amoklauf, Notfall- und Gefahren-Reaktionssystem, NGRS, Norm, Vorschrift, Gesetz, DIN, VDE, 0827

DIN VDE 0834 Rufanlagen

Normenreihe:
DIN VDE 0834 – Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen

Übersicht | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Normenreihe DIN VDE 0834 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen“ besteht aus zwei Teilen: Teil 1 „Geräteanforderungen, Errichten und Betrieb“ und Teil 2 „Umweltbedingungen und Elektromagnetische Verträglichkeit“. Für die Bearbeitung der Norm ist das nationale Arbeitsgremium DKE/UK 713.2 – Allgemeine Signalanlagen und Signalgeräte der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE zuständig. Im April 2025 ist der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1:2025-04 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten, Ändern, Erweitern, Prüfen und Betrieb“ erschienen.

Titelblatt: DIN VDE 0834-1:2016-06 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen - Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb

 

 

 

 

 

 

 

 

Teile der Normenreihe

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Stichworte

Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN VDE 0834, Teil 1, Teil 2, Rufanlage, Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf, Patientenruf, Krankenhaus, Pflegeheim, Geräteanforderungen, Errichten, Betrieb

Technische Regeln

Übersicht Technische Regeln

Einführung | ASR | TRBS | TRGS | VDI | VdS | DVGW
Gesetze und Verordnungen | Normen | EU-Vorschriften

Auf dieser Website finden Sie eine Auflistung der gültigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie VDI-Richtlinien und DVGW-Regeln.

Einführung

Technische Regeln sind Empfehlungen und technische Vorschläge für den Arbeitschutz und Gesundheitsschutz. Technische Regeln dienen als Orientierungshilfe bei der Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten werden auch Arbeitsstättenregeln (ASR) bezeichnet und geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) werden im Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet.

  • ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen
  • ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen
  • ASR A1.5/1,2 Fußböden
  • ASR A1.6 Fenster, Oberlichter. Lichtdurchlässige Wände
  • ASR A1.7 Türen und Tore
  • ASR A 1.8 Verkehrswege
  • ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
  • ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
  • ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
  • ASR A3.4 Beleuchtung
  • ASR A3.4/7 Sicherheitsbeleuchtung
  • ASR A3.5 Raumtemperatur
  • ASR A3.6 Lüftung
  • ASR A3.7 Lärm
  • ASR A4.1 Sanitärräume
  • ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume
  • ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten-Hilfe
  • ASR A4.4 Unterkünfte
  • ASR V3 Gefährdungsbeurteilung
  • ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
  • ASR V5.2 Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene für Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen wieder. Die TRBS-Regeln konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS ) werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) erarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und in Kraft gesetzt.

TRBS 1000er Allgemein gültige Regeln

  • TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit
  • TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
  • TRBS 1112 Instandhaltung
  • TRBS 1112 Teil 1 Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten – Beurteilungen und Schutzmaßnahmen
  • TRBS 1115 Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen
  • TRBS 1115 Teil 1 Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen
  • TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln
  • TRBS 1121 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen
  • TRBS 1122 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV – Ermittlung der Prüf- und Erlaubnispflicht
  • TRBS 1123 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BetrSichV – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 14 Abs. 1 und 2 BetrSichV
  • TRBS 1151 Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel, Ergonomische und menschliche Faktoren
  • TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
  • TRBS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • TRBS 1201 Teil 2 Prüfungen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck
  • TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen
  • TRBS 1201 Teil 5 Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdungen durch Brand und Explosion
  • TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Person

TRBS 2000er Gefährdungsbezogene Regeln

  • TRBS 2111 Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anforderungen
  • TRBS 2111 Teil 1 Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen
  • TRBS 2111 Teil 2 Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor unkontrolliert bewegten Teilen
  • TRBS 2111 Teil 3 Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Oberflächen
  • TRBS 2111 Teil 4 Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel
  • TRBS 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen
  • TRBS 2131 Elektrische Gefährdungen – am 16. Juli 2010 aufgehoben
  • TRBS 2141 Gefährdungen durch Dampf und Druck – Allgemeine Anforderungen
  • TRBS 2141 Teil 1 Versagen der drucktragenden Wandung durch Abweichen von zulässigen Betriebsparametern
  • TRBS 2152 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines
  • TRBS 2152 Teil 1 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung
  • TRBS 2152 Teil 2 Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
  • TRBS 2152 Teil 3 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
  • TRBS 2152 Teil 4 Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken
  • TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln
  • TRBS 2210 Gefährdungen durch Wechselwirkungen

TRBS 3000er Spezifische Regeln für Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen oder Tätigkeiten

  • TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen
  • TRBS 3151 Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) werden im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossen und in den Unterausschüssen erarbeitet. Veröffentlicht und in Kraft gesetzt werden die TRGS-Regeln durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

TRGS-Regeln, die in der nachfolgenden Auflistung nicht enthalten sind, wurden aufgehoben und sind nicht mehr gültig.

TRGS 001 – 099 Allgemeines, Aufbau und Beachtung

  • TRGS 001 Das Technische Regelwerk zur Gefahrstoffverordnung – Allgemeines – Aufbau – Übersicht – Beachtung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe

TRGS 100 – 199 Begriffsbestimmungen

TRGS 200 – 299 Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen

  • TRGS 201 Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • TRGS 220 Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern

TRGS 300 – 399 Arbeitsmedizinische Vorsorge

TRGS 400 – 499 Gefährdungsbeurteilung

  • TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen
  • TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition
  • TRGS 406 Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege
  • TRGS 407 Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung
  • TRGS 410 Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B
  • TRGS 420 Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition
  • TRGS 430 Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
  • TRGS 460 Vorgehensweise zur Ermittlung des Standes der Technik

TRGS 500 – 599 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

  • TRGS 500 Schutzmaßnahmen
  • TRGS 505 Blei
  • TRGS 507 Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern
  • TRGS 509 Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
  • TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
  • TRGS 511 Ammoniumnitrat
  • TRGS 512 Begasungen
  • TRGS 513 Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd
  • TRGS 517 Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen
  • TRGS 518 Elektroisolierflüssigkeiten, die mit PCDD oder PCDF verunreinigt sind (aufgehoben 2006)
  • TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
  • TRGS 520 Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle
  • TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
  • TRGS 522 Raumdesinfektion mit Formaldehyd
  • TRGS 523 Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen
  • TRGS 524 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
  • TRGS 525 Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung
  • TRGS 526 Laboratorien
  • TRGS 527 Tätigkeiten mit Nanomaterialien
  • TRGS 528 Schweißtechnische Arbeiten
  • TRGS 529 Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas
  • TRGS 530 Friseurhandwerk
  • TRGS 551 Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material
  • TRGS 552 Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kat 1A und 1B
  • TRGS 553 Holzstaub
  • TRGS 554 Abgase von Dieselmotoren
  • TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
  • TRGS 557 Dioxine
  • TRGS 558 Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle
  • TRGS 559 Quarzhaltiger Staub
  • TRGS 560 Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben
  • TRGS 561 Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen

TRGS 600 – 699 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren

  • TRGS 600 Substitution
  • TRGS 608 Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für Hydrazin in Wasser- und Dampfsystemen
  • TRGS 610 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich
  • TRGS 611 Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können
  • TRGS 614 Verwendungsbeschränkungen für Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können
  • TRGS 615 Verwendungsbeschränkungen für Korrosionsschutzmittel, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können
  • TRGS 617 Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden
  • TRGS 619 Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle

TRGS 700 – 899 Brand- und Explosionsschutz

  • TRGS 720 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines
  • TRGS 721 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung
  • TRGS 722 Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
  • TRGS 723 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
  • TRGS 724 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken
  • TRGS 725 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen
  • TRGS 727 Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen
  • TRGS 741 Organische Peroxide
  • TRGS 745 Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren
  • TRGS 746 Ortsfeste Druckanlagen für Gase
  • TRGS 751 Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen

TRGS 800 Brandschutzmaßnahmen

TRGS 900 – 999 Grenzwerte, Einstufungen, Begründungen und weitere Beschlüsse des AGS

  • TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte
  • TRGS 903 Biologische Grenzwerte (BGW)
  • TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe
  • TRGS 906 Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV
  • TRGS 907 Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen
  • TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

VDI-Richtlinien

VdS-Richtlinien

DVGW-Regeln

 

Weitere Informationen

Stichworte
Technische Regel, Arbeitsschutz, Betriebssicherheit, Gefahrstoffe, Gesundheitsschutz, ASR, TRBS, TRGS

Normen

Normen

Die (allgemein) anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) sind technische Grundlagen-Regeln für den Entwurf und die Ausführung von baulichen Anlagen oder technischen Objekten. Es sind Regeln, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen, in der Praxis bei dem nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind und sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben. Da dies bei neu entwickelten Produkten/Verfahren nicht anwendbar ist, gehören die durch das Deutsche Institut für Bautechnik geprüften, zugelassenen und veröffentlichten Produkte/Verfahren zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik haben erhebliche Bedeutung für die Bestimmung der Soll-Eigenschaften von Sachen und als Haftungsmaßstab.

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind nicht identisch mit den DIN und anderen Normen. Nach einer Entscheidung des Bundsgerichtshofs sind DIN-Normen private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Vielmehr gehen sie über die allgemeinen technischen Vorschriften, wozu auch die DIN-Normen gehören, hinaus.

In dieser Liste wird nach und nach auf die wichtigsten Normen verwiesen.

Ausgewählte Normen

Weiterführende Informationen

Stichworte
Allgemeine anerkannte Regeln der Technik, aaRdT, Technische Regeln, Vorschriften, Allgemeinge Technische Vorschriften, Normen

Norm, Technische Vorschrift, Anerkannte Regeln der Technik