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DIN VDE 0834-1:2016-06 - Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen

Norm: DIN VDE 0834-1 Rufanlagen

DIN VDE 0834-1 Rufanlagen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb

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Übersicht

Die Norm DIN VDE 0834-1 enthält wesentliche Sicherheitshinweise für den möglichen Einsatz einer Rufanlage in verteilten Alarmsystemen in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Pflege- und Überwachungsinstitutionen. Die Norm gilt für das Planen, Errichten, Ändern, Erweitern und Prüfen sowie für den Betrieb von Rufanlagen, mit deren Hilfe Personen herbeigerufen oder gesucht werden können. Darüber hinaus können zusätzliche Informationen übertragen werden. Kennzeichnend für diese Anlagen ist eine mehr oder minder große Gefährdung, die für den Rufenden oder Dritte auftreten kann, wenn Rufe infolge einer Störung nicht signalisiert werden oder Störungen nicht rechtzeitig erkannt werden.

Die Norm gilt für Rufanlagen, unter anderem in:

  • Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pflegestationen;
  • Alten- oder Seniorenwohnheimen; Rehaeinrichtungen;
  • öffentlich zugängliche Behinderten WCs;
  • Psychiatrische und Forensische Einrichtungen;
  • Justizvollzugsanstalten;
  • und in allen vergleichbaren Einrichtungen.

Die aktuelle Ausgabe der Norm DIN VDE 0834-1:2016-06 ist im Juni 2016 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN VDE 0834-1:2000-04.

Titelblatt: DIN VDE 0834-1:2016-06 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen - Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb

Inhalt

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Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN VDE 0834, Teil 1, Teil 2, Rufanlage, Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf, Patientenruf, Krankenhaus, Pflegeheim, Geräteanforderungen, Errichten, Betrieb

Aufzugsanlagen

Übersicht zu Aufzugsanlagen

Einführung | Beauftragte Person | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Hersteller, Importeure, Händler und Montagebetriebe von Personen- und Lastenaufzügen müssen regelmäßig für die ordnungsmäßige Wartung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen sorgen. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber einige Normen und Richtlinien überarbeitet und neu eingeführt. Die neuesten Richtlinien betreffen unter anderem Aufzugsschachtentrauchung, Aufzugsnotrufsysteme sowie vorausschauende Wartung. Die Technische Richtlinie für Betriebssicherheit TRBS 3121 regelt zudem, welche Pflichten Arbeitgeber haben, um Aufzüge betreiben zu dürfen. Befähigte Personen (früher: Aufzugswart) müssen sich regelmäßig fortbilden.

Maßgeblich für die ,,Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“ ist die Normenreihe DIN EN 81-20/50. Zudem regelt die Betriebssicherheitsverordnung  (BetrSichV) sowie das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Weiteres. Auch die Technischen Richtlinien für Betriebssicherheit (TRBS) und VDI-Richtlinien sorgen für den sicheren Betrieb von Aufzusganlagen.

Im Jahr 2015 hat der Gesetzgeber mit der Neuordnung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSV) festgelegt, dass bis 2020 alle Aufzüge mit einem Fernnotrufssystem ausgestattet sein müssen. Technisch veraltete Systeme müssen zudem erneuert werden. Welche technischen Anforderungen die Notrufsysteme haben müssen, legt die Europanorm DIN EN 81-28 fest

Beauftragte Person

Laut TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ müssen Betreiber von Aufzugsanlagen sicherstellen, dass eingeschlossene Personen jederzeit und möglichst schnell befreit werden können. Auch bei regelmäßiger Wartung können Aufzüge ausfallen und der Fahrkorb stecken bleiben. Der Betreiber muss eine qualifizierte Person beauftragen, welche die Aufzugsanlagen überwacht, regelmäßige Kontrollen durchführt und Personen im Falle einer Einklemmung befreit. Beauftragte Personen, früher Aufzugswärter, sind speziell geschult. Sie müssen zusätzlich zum theoretischen Sachkundenachweis eine praktische anlagenbezogene Einweisung durch ein Aufzugsunternehmen am zu betreuenden Aufzug nachweisen, bevor sie eingesetzt werden können. Nach einer erfolgreichen Personenbefreiung darf die Aufzugsanlage erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Ursache der Störung behoben wurde und ein sicherer Betrieb gewährleistet ist.

Normen und Vorschriften

Für Aufzugsanlagen gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Anbieter und Hersteller

Weitere Informationen

Stichwörter

Aufzug, Fahrstuhl Aufzusganlagen, Aufzugsnotruf, DIN EN 81-20/50, Aufzugswart, befähigte Person, Betriebssicherheitsverordnung, Produktsicherheitsgesetz, Wartung, Instandhaltung

Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS)

DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)

Übersicht zur DIN VDE V 0827
Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)

Teile der Normenreihe | Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Systeme | Technischer Risikomanager | Vornorm | Norm bestellen | Weitere Informationen

Teile der Normenreihe

Die Normenreihe der DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) besteht aus drei Teilen:

Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Systeme

Mit der DIN VDE V 0827 sind erstmalig die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen und Gefahrensituationen Amokalarm auslösen, Hilfe rufen, Betroffene warnen und akustische Handlungsanweisungen geben. Die Systeme ergänzen die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung und werden in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen eingesetzt. Durch die DIN VDE V 0827 besteht weiterhin keine Pflicht, Notfall- und Gefahren-Systeme einzusetzen. Sollen diese Systeme allerdings eingesetzt werden, müssen die anerkannten Regeln der Technik angewendet werden.

Technischer Risikomanager

Neu wird in der DIN VDE V 0827-1 die Position des Technischen Risikomanagers beschrieben. Der Technische Risikomanager nimmt auf Basis von Informationen der Organisationsleitung, Polizei und Feuerwehr eine Risikoanalyse und Risikobewertung vor und bestimmt den Sicherheitsgrad einer Organisation. Aus dem Sicherheitsgrad leiten sich die unterschiedlichen Funktionalitäten der Systeme ab. Die Funktion des Technischen Risikomanagers kann aus der Organisation heraus oder durch einen externen Dienstleister wie z. B. ein Ingenieurbüro wahrgenommen werden.

Vornorm

Die DIN VDE V 0827 wird als Vornorm bezeichnet, solange sie noch nicht als harmonisierte Europäische Norm (EN) verabschiedet ist. Nach spätestens drei Jahren muss überprüft werden, ob sie nicht in eine Norm überführt werden kann. Da bisher nur in Deutschland der Einsatz von Notfall- und Gefahren-Systemen geregelt ist, ist das Interesse aus dem Ausland entsprechend hoch, wo ähnliche Projekte umgesetzt werden und noch keine Regelungen bestehen.

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Normen zu Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

Schule, Sicherheit, Krisenprävention, Gefahrenmanagement, Amok, Amokalarm, Amokschutz, Amoklauf, Notfall- und Gefahren-Reaktionssystem, NGRS, Norm, Vorschrift, Gesetz, DIN, VDE, 0827

Normenreihe: DIN VDE 0834 – Rufanlagen

Normenreihe:
DIN VDE 0834 – Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen

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Übersicht

Die Normenreihe DIN VDE 0834 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen“ besteht aus zwei Teilen: Teil 1 „Geräteanforderungen, Errichten und Betrieb“ und Teil 2 „Umweltbedingungen und Elektromagnetische Verträglichkeit“. Für die Bearbeitung der Norm ist das nationale Arbeitsgremium DKE/UK 713.2 – Allgemeine Signalanlagen und Signalgeräte der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE zuständig.

Titelblatt: DIN VDE 0834-1:2016-06 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen - Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb

 

 

 

 

 

 

 

 

Teile der Normenreihe

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Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte

Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN VDE 0834, Teil 1, Teil 2, Rufanlage, Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf, Patientenruf, Krankenhaus, Pflegeheim, Geräteanforderungen, Errichten, Betrieb

Regeln

In dieser Liste wird nach und nach auf die wichtigsten Regeln, Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter und Leitfäden verwiesen.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

  • ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen
  • ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
  • ASR A1.5/1,2 Fußböden
  • ASR A1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände
  • ASR A1.7 Türen und Tore
  • ASR A1.8 Verkehrswege
  • ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
  • ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
  • ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
  • ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
  • ASR A3.4 Beleuchtung
  • ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
  • ASR A3.5 Raumtemperatur
  • ASR A3.6 Lüftung
  • ASR A4.1 Sanitärräume
  • ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume
  • ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
  • ASR A4.4 Unterkünfte

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

VdS-Richtlinien

VDI-Richtlinien

Weiterführende Informationen

Stichworte

  • Regeln, Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter, Leitfäden

Regeln

Normen

Normen

Die (allgemein) anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) sind technische Grundlagen-Regeln für den Entwurf und die Ausführung von baulichen Anlagen oder technischen Objekten. Es sind Regeln, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen, in der Praxis bei dem nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind und sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben. Da dies bei neu entwickelten Produkten/Verfahren nicht anwendbar ist, gehören die durch das Deutsche Institut für Bautechnik geprüften, zugelassenen und veröffentlichten Produkte/Verfahren zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik haben erhebliche Bedeutung für die Bestimmung der Soll-Eigenschaften von Sachen und als Haftungsmaßstab.

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind nicht identisch mit den DIN und anderen Normen. Nach einer Entscheidung des Bundsgerichtshofs sind DIN-Normen private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Vielmehr gehen sie über die allgemeinen technischen Vorschriften, wozu auch die DIN-Normen gehören, hinaus.

In dieser Liste wird nach und nach auf die wichtigsten Normen verwiesen.

Ausgewählte Normen

Weiterführende Informationen

Stichworte
Allgemeine anerkannte Regeln der Technik, aaRdT, Technische Regeln, Vorschriften, Allgemeinge Technische Vorschriften, Normen

Norm, Technische Vorschrift, Anerkannte Regeln der Technik