DIN EN 50710
Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen

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Übersicht

Die vorliegende Norm legt die Mindestanforderungen für die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten über Fernzugangsinfrastruktur (RAI, englisch: remote access infrastructure), ausgeführt am Standort oder von außerhalb (zum Beispiel über IP-Verbindungen), für die folgende Anlagen fest:

a) Brandsicherheitsanlagen, unter anderem Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen;
b) Sicherheitsanlagen, unter anderem Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, elektronische Zutrittskontrollsysteme, Perimeter-Überwachungsanlagen und Videoüberwachungsanlagen;
c) Personen-Hilferufanlagen;
d) eine Kombination solcher Anlagen;
e) mit den Anlagen a) – d) verbundene Managementsysteme.

Dieses Dokument behandelt nicht:
a) die Fernzugangsinfrastruktur, die in der Reihe EN 50136 behandelt wird;
b) Standortdienste ohne Verwendung von Fernverbindungen.

Für die Norm ist das DKE/K 713 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE zuständig.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 50710:2022-05 tritt im Mai 2022 in Kraft und ersetzt DIN EN 50710:2020-05; VDE 0830-101-1:2020-05 – Entwurf vom Mai 2020.

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Stichwörter

Sichere Ferndienste, Brandsicherheitsanlagen, Brandmeldeanlagen, Sicherheitsanlagen, Personen-Hilferufanlagen, DIN EN 50710, VDE 0830-101-1