ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

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Einführung

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Bezug auf den Brandschutz in Arbeitsstätten. Ziel dieser Regel ist es, den Schutz der Beschäftigten im Brandfall sicherzustellen und Vorkehrungen zu treffen, um Brände zu verhindern, zu erkennen und ihre Auswirkungen zu begrenzen.

Die ASR A2.2 beschreibt, welche technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen erforderlich sind, um einen wirksamen Brandschutz zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere:

  • die Bereitstellung geeigneter Feuerlöscheinrichtungen (z. B. Feuerlöscher, Wandhydranten),
  • die Organisation des betrieblichen Brandschutzes, einschließlich der Bestellung und Ausbildung von Brandschutzhelfern,
  • die Unterweisung der Beschäftigten zum Verhalten im Brandfall,
  • sowie Anforderungen an Flucht- und Rettungswege, Brandmeldeeinrichtungen und Alarmierungseinrichtungen.

Durch die Umsetzung der ASR A2.2 können Arbeitgeber sicherstellen, dass der betriebliche Brandschutz dem aktuellen Stand der Technik entspricht und die gesetzlichen Pflichten nach der Arbeitsstättenverordnung erfüllt werden. Sie dient somit als praxisorientierte Handlungshilfe, um Risiken zu minimieren und die Sicherheit aller Beschäftigten zu gewährleisten.

Inhalt

1 Zielstellung

2 Anwendungsbereich

3 Begriffsbestimmungen

4 Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln

5 Ausstattung von Arbeitsstätten

6 Betrieb

7 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen

Anhang 1 Standardschema zur Festlegung der notwendigen Feuerlöscheinrichtungen

Anhang 2 Beispiele für die Ermittlung der Grundausstattung

Anhang 3 Beispiele für die Abweichung von der Grundausstattung

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Die Regel kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:

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Stichwörter

Arbeitsstättenregel ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, Technische Regel für Arbeitsstätten, Brandschutz, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer