Schlagwortarchiv für: Sicherheit

Die neue NIS-2-Richtlinie

NIS-2-Richtlinie

Die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) stellt Auflagen bei der Cybersicherheit für bestimmte Unternehmen auf. Ob der eigene Betrieb von der Regelung betroffen ist, ist im Einzelfall abzuschätzen. Grundsätzlich gilt, dass Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder Unternehmen mit einem Jahresumsatz und einer Jahresbilanzsumme von mindestens zehn Millionen Euro direkt betroffen sind, sofern sie einem kritischen Sektor, wie Energie oder Chemiehandel, zugeordnet werden.

Betroffene Unternehmen haben voraussichtlich Risikomanagementmaßnahmen durchzuführen, welche Sicherheitsvorfälle auf ihre Dienste vermeiden sollen. Außerdem sind sie bei Kenntniserlangung eines erheblichen Sicherheitsvorfalls verpflichtet, diesen innerhalb konkreter Fristen über einen staatlich eingerichteten Meldeweg zu übermitteln. Weil diese Unternehmen auch zur Sorgfalt für ihre IT-Lieferkette verpflichtet werden, bezieht der Rechtsrahmen indirekt weitere Betriebe mit ein, darunter oftmals kleine und mittlere Unternehmen.

Die EU-Richtlinie ist bis Oktober 2024 in deutsches Recht zu überführen. Bis dahin sind Änderungen am bisherigen Referentenentwurf möglich. Um Planungsunsicherheiten für Unternehmen auszuräumen, wird daher zu einer zeitnahen Schaffung von Rechtsklarheit und Bereitstellung von Informationsangeboten geraten.

Autor: Patrick Schönowski, Referent für den Fachbereich Digitalisierung, Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V.

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Cybersicherheit: Angriffe im Handwerk

Cybersicherheit: Angriffe aufs Handwerk

Viele Handwerker denken immer noch, ihr Betrieb sei viel zu klein, um das Interesse von Hackern auf sich zu ziehen. Dies ist ein großer Irrtum. Inzwischen werden auch kleinere Betriebe regelmäßig Opfer von Cyberattacken mittels Schadsoftware. Neben wirkungsvollen Schutzmaßnahmen sind auch Vorkehrungen für den Notfall essenziell. Die Frage ist längst nicht mehr „ob“, sondern „wann“ der Angriff kommt.

Es sind nicht mehr einzelne Hacker, die einen einzelnen Betrieb ins Visier nehmen. Stattdessen zielen automatisierte Angriffswellen darauf ab, die IT-Systeme einer Vielzahl von Betrieben gleichzeitig auf Schwachstellen zu testen. Gelingt der Angriff, ist der Schaden oft verheerend. Datenverschlüsselung, Datendiebstahl oder Erpressung können existenzbedrohend sein. Laut BSI werden monatlich 2.000 neue Software-Schwachstellen identifiziert und täglich 250.000 neue Schadprogramme entdeckt.

Betriebe sollten Zeit und Ressourcen investieren, um die Angriffsfläche zu reduzieren und die Kronjuwelen wie sensible Kunden- und Unternehmensdaten zu schützen. Viele Angriffe können verhindert werden, indem man Systeme absichert und Mitarbeiter schult. Ein hundertprozentiger Schutz ist hier allerdings nicht möglich. Daher sollte man für den Ernstfall ein Notfallkonzept und Backups vorhalten. Das ermöglicht ein schnelles und gezieltes Handeln.

Autor: Stephan Blank, Konsortialleiter, Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk und Referatsleiter Digitalisierung, Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Cybersicherheit: Angriffe im Handwerk

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Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet neu ab Juni 2024 das Seminar „Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung“ an. Das eintägige Seminar zielt darauf ab, Verantwortliche in Behörden und Ämtern mit Publikumsverkehr über die notwendigen Maßnahmen zur Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu informieren. Der Umgang mit Bürgern stellt in öffentlichen Verwaltungen oft eine Herausforderung dar. Die Teilnehmer erhalten das Fachwissen für Notfall- und Krisenmanagement und für das Zusammenspiel von organisatorischem, baulichem und technischem Schutz, um beispielsweise auf einen Amokfall optimal vorbereitet zu sein. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter aus der öffentlichen Verwaltung, Amtsleiter, Abteilungsleiter, Personalverantwortliche und Arbeitsschutzverantwortliche. Die Schulung findet sowohl in Präsenz als auch online statt und wird mit einer Teilnahmebescheinigung abgeschlossen.

Die Teilnahmegebühr für das eintägige Seminar inklusive Prüfung beträgt 540 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die nächsten Präsenzveranstaltungen finden am 27. Juni 2024 in Düsseldorf und am 29. September 2024 in Stuttgart statt. Die nächsten Online-Seminare finden am 9. August 2024 und am 29. Oktober 2024 statt. 

Autorin: Rea Saleh, Referentin Veranstaltungsorganisation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neues DGWZ-Seminar: Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Neues DGWZ-Seminar: Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-09 vom 9. April 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung“ an. Die eintägige Schulung vermittelt das Fachwissen für Notfall-und Krisenmanagement und für das Zusammenspiel von organisatorischem, baulichem und technischem Schutz in der öffentlichen Verwaltung, damit die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet ist.

Enttäuschte Erwartungshaltungen und Überreaktionen können schnell zur Eskalation führen. Daher lernen die Teilnehmer im Seminar die Grundlagen von Notfall- und Krisenmanagement, Gründung und Aufgaben eines Krisenteams, Erstellung eines Krisenhandbuchs und -katalogs inklusive Bewertung, Abwägung von geeigneten Arbeitsschutzmaßnahmen, technische Voraussetzungen für die Alarmierung im Amokfall sowie Sicherungskonzepte und Grundlagen zum Verhalten in Amok- und Terrorlagen.

Michael Schenkelberg, Referent und Fachplaner für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS): „In öffentlichen Verwaltungen ist der Umgang mit Bürgern für Mitarbeiter oft eine Herausforderung. Um die Sicherheit für alle Mitarbeiter zu gewährleisten, können Verantwortliche an drei Punkten ansetzen: Die Krisenorganisation verbessern bzw. aufstellen und trainieren, den baulichen Schutz erhöhen, indem neue bauliche Konzepte für Verwaltungen umgesetzt werden und eine technische Lösung zur stillen Alarmierung und zur Amok-Alarmierung einsetzen. Eine Verbesserung kann es nur dann geben, wenn alle Maßnahmen abgestimmt sind und gut ineinandergreifen.“

Die Schulung richtet sich an Amtsleiter und Abteilungsleiter, Personalverantwortliche, Arbeitsschutzverantwortliche und Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung, besonders aus Behörden mit Publikumsbetrieb wie Bürgerämter, Arbeitsämter, Sozialämter, Ausländerbehörden und Finanzämter.

Die Teilnahmegebühr für das eintägige Seminar inklusive Prüfung beträgt 540 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die nächsten Präsenzveranstaltungen finden am 27. Juni 2024 in Düsseldorf und am 29. September 2024 in Stuttgart statt. Die nächsten Online-Seminare finden am 9. August 2024 und am 29. Oktober 2024 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/krisenmanagement abgerufen werden.

2.200 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

 

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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www.dgwz.de/presse

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Neues DGWZ-Seminar „Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung“. www.dgwz.de/neues-seminar-krisenmanagement

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Neues DGWZ-Seminar: Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Bildquelle: LICHTGUT/Max Kovalenko
Bildunterschrift: Die DGWZ bietet das Seminar zum Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung neu an.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/krisenmanagement

Aufzüge: Die Pflichten eines Betreibers

Aufzüge: Pflichten des Betreibers

Im Kontext der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber einer Aufzugsanlage mit einem Arbeitgeber gleichzustellen, da die Verordnung explizit den Arbeitgeber anspricht und somit die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes mit einschließt. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Bereitstellung von Arbeitsmitteln die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet. Daraus ergeben sich spezifische Pflichten für den Betreiber bzw. Arbeitgeber einer Aufzugsanlage, denen er nachkommen muss.

Die Betreiberpflichten erstrecken sich über verschiedene Bereiche. So ist der Betreiber auch dann als Arbeitgeber anzusehen, wenn er das Gebäude lediglich vermietet. In dieser Rolle ist er Arbeitgeber für Wartungsfirmen, Hausmeister, Reinigungskräfte etc. Zudem muss er die Aufzugsanlage nach dem aktuellen Stand der Technik betreiben.

Darüber hinaus hat er die Verantwortung, regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sicherzustellen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Aufzugsanlage zu gewährleisten und potenzielle Gefahren zu minimieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt ein Soll-Ist-Vergleich, um festzustellen, ob die Aufzugsanlage den aktuellen technischen Standards entspricht. Bei Abweichungen sind entsprechende Ersatzmaßnahmen zu ergreifen.

Außerdem muss der Betreiber periodische Sicherheitsprüfungen gemäß den geltenden Vorschriften durchführen, um sicherzustellen, dass die Aufzugsanlage den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht. Eine umfassende Dokumentation aller relevanten Unterlagen und Maßnahmen in Bezug auf die Aufzugsanlage ist zu führen und aufzubewahren.

Aufzugsanlagen müssen zudem regelmäßig einer Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle durch eine Beauftragte Person unterzogen werden. Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter, die als Beauftragte Person benannt sind, über ausreichende Schulungen und Kenntnisse verfügen, um ihre Aufgaben sicher und fachgerecht auszuführen. Es ist unerlässlich, dass der Betreiber diese Pflichten gewissenhaft erfüllt, um die Sicherheit der Arbeitsumgebung zu gewährleisten und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. 

Autorin: Nezha Ezzouine, Geschäftsführerin, EZ Ingenieurbüro

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PV-Anlagen technisch sicher betreiben

Photovoltaik-Anlagen technisch sicher betreiben

Betreiber öffentlicher und gewerblicher Gebäude sind verantwortlich, Photovoltaik-Anlagen (PV) technisch sicher zu betreiben. Die Grundlage ist eine ordentliche Erstprüfung. Das verpflichtet Errichter, die erforderlichen Messungen auf der Gleichspannungs- und Wechselspannungsseite durchzuführen und diese rechtssicher zu dokumentieren. Übersichts- und Schaltpläne sowie Netzanmeldeprotokolle sind ebenfalls beizufügen. Die PV-Anlage darf keine anderen technischen Anlagen in ihrer Sicherheit und Funktion beeinträchtigen.

Im Brandschutz müssen Betreiber neben der Wirksamkeit der äußeren Blitzschutzanlage des Gebäudes erforderliche Maßnahmen des baulichen Brandschutzes, wie Brandwände und Brandabschnitte, sowie Maßnahmen zur Evakuierung und Brandbekämpfung des Gebäudes erforderlichenfalls überprüfen. Die PV-Anlage ist eventuell auf Gefahrenmeldeanlagen aufzuschalten. Weitere Anforderungen können vom Sachversicherer vertraglich vorgegeben werden. Betreiber sollten daher vor Übernahme einer PV-Anlage bereits ab der Planungsphase sachkundige Experten hinzuziehen und auf einer ordentlichen Abnahme durch einen Sachverständigen bestehen.

Autor: Marc Fengel, Ingenieur- und Sachverständigenbüro UG, VdS anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen

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protekt 2023

Protekt – KRITIS-Konferenz in Leipzig

Die Messe Protekt findet vom 8. bis zum 9. November in der Kongresshalle am Zoo in Leipzig statt und bringt Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) mit Vertretern der Sicherheitsindustrie sowie regulierender Behörden und Organisationen zusammen.

In diesem Jahr wird die Protekt erstmals in vier parallelen Tracks Expertise vermitteln. Neben den etablierten Tracks Cyber- und Informationssicherheit, Physische Sicherheit und Workshops widmet sich ein neuer Strang am ersten Konferenztag Praxisberichten aus dem Umsetzungsplan kritische Infrastrukturen (UP KRITIS). Dessen Vorträge werden in Kooperation mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorbereitet.

Zu den Highlights zählen Vorträge, die sich mit dem Schutz bestimmter KRITIS-Bereiche beschäftigen. So spielen etwa die Absicherung von LNG-Terminals, die Sicherheit von Lieferketten und die Bedeutung der Trinkwasserversorgung eine wichtige Rolle. Auch zur Informationssicherheit in der Landtechnik und zur IT-/OT-Security in Stadtwerken sind Beiträge geplant. Zudem wird das Zufahrtsschutzkonzept der Stadt Salzburg vorgestellt. Sektorenübergreifende Vorträge setzen sich unter anderem mit dem KRITIS-Dachgesetz, einem vernetzten Risiko- und Resilienzmanagement, Learnings aus der Sicherheit von Rechenzentren sowie Systemen zur Angriffserkennung gegen Cyber-Attacken auseinander.

protekt 2023

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Sicherheitsexpo 2023

Sicherheitsexpo

Zum 20-jährigen Bestehen findet die Sicherheitsexpo vom 28. bis 29. Juni 2023 wieder im MOC Veranstaltungscenter München statt. Auf der Fachmesse für Sicherheitstechnologie werden Besuchern Produkte und Lösungen in den Bereichen Zutrittskontrolle, Video- und Freilandüberwachung, Alarmanlagen und Brandschutz präsentiert. Ziel der Aussteller ist es, Sicherheitstechnik zu demonstrieren, die Firmen sowie den privaten und öffentlichen Bereich vor kriminellen Angriffen von innen und außen schützt.

Sicherheitsexpo 2023

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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KRITIS-Dachgesetz: Mehr physische Sicherheit

KRITIS-Dachgesetz: Mehr physische Sicherheit

Das KRITIS-Dachgesetz bietet zahlreiche Möglichkeiten und Chancen für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Lange Zeit lag der Fokus auf der IT-Sicherheit. Im Bereich der physischen Absicherung klaffte eine Lücke. Das neue KRITIS-Dachgesetz soll diese Lücke füllen und bildet eine Ergänzung zu den bestehenden Regelungen im Bereich Cybersicherheit. Zudem verpflichtet es Betreiber von KRITIS-Einrichtungen dazu, auch ein Mindestniveau an physischer Sicherheit zu gewährleisten.

Zentrale Inhalte dabei sind die klare Definition und Abgrenzung der KRITIS-Bereiche, verpflichtende Risikobewertungen, Mindeststandards für Betreiber sowie ein zentrales Störungsmonitoring. Wichtig hierbei ist die Schaffung sektorübergreifender Regelungen, um die Hindernisse für Zusammenarbeit und Austausch zu minimieren. Die sektorübergreifenden Auswirkungen der vergangenen Krisen und Katastrophen haben gezeigt, dass in einer vernetzten Welt mit starken Abhängigkeiten zahlreiche Schnittstellen und Interdependenzen nicht vernachlässigt werden dürfen.

Das KRITIS-Dachgesetz bietet eine wichtige Grundlage für eine sichere und stabile kritische Infrastruktur in Deutschland. Betreiber müssen die Vorgaben des Gesetzes ernst nehmen und in enger Zusammenarbeit mit den Behörden arbeiten, um die Sicherheit zu gewährleisten und Störungen schnell und effektiv zu beheben.

Autor: Prof. Dr. Clemens Gause, Geschäftsführer, Verband für Sicherheitstechnik e.V.

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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-05 vom 27. April 2022

Zum 1. Mai 2022 wird die neue Norm DIN EN 50710; VDE 0830-101-1 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ veröffentlicht und ersetzt damit den Entwurf vom April 2020. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Brandsicherheitsanlagen umfassen Brandmelde-, Rauch- und Wärmeabzugs- (RWA) sowie Feuerlöschanlagen. Zu den Sicherheitsanlagen gehören Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs- und elektronische Zutrittskontrollanlagen, aber auch Perimeter-Anlagen und Managementsysteme. Die neue Norm beinhaltet sowohl gemeinsame anwendungsübergreifende Mindestanforderungen an die Bereitstellung von Ferndiensten, sogenannte „Remote Services“, als auch anwendungsspezifische und zusätzliche Anforderungen.

Zu den anwendungsübergreifenden Anforderungen zählen unter anderem der prinzipielle Aufbau der technischen Infrastruktur für den Fernzugriff und eine Risikobeurteilung sowie Prozessschritte, die vor, während und nach einem „Remote Service“ zu durchlaufen sind. Zudem werden Empfehlungen abgegeben, welche Angaben die vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde enthalten sollte. Hinsichtlich möglicher Funktionen wird zwischen Lese-, Steuer- und Schreibfunktionen differenziert. So ist es zum Beispiel zukünftig zulässig, dass eine Brandmeldeanlage permanent Daten an den Instandhalter sendet, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde.

Bernd Giegerich, Abteilungsleiter Bosch Sicherheitssysteme GmbH und Vorsitzender des Arbeitskreises DKE/AK 713.0.24 Remote Services: „Mit der DIN EN 50710 erscheint erstmals eine Norm, die detailliert die Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen beschreibt. Die bislang existierenden Regelungen in nationalen Normen und Richtlinien waren rudimentär und teilweise überholt. Sie verpflichtet Dienstleister nun zur Einhaltung der gestellten Anforderungen, welche als Minimalanforderungen zu verstehen sind. Anlagenbetreiber sollen davon ausgehen können, dass ihre Sicherheitsbedürfnisse vor, während und nach dem Fernzugriff abgedeckt sind.“ Etwaige Widersprüche zur DIN EN 50710 müssen im nationalen Normenwerk bis zum 26. Juli 2024 beseitigt oder die jeweiligen Normen zurückgezogen werden.

Grundsätzlich erhöhen „Remote Services“ für Sicherheitsanlagen die Sicherheit und Verfügbarkeit, da Störungen sofort erkannt und unverzüglich Maßnahmen eingeleitet werden können. Serviceeinsätze vor Ort lassen sich optimal vorbereiten und dadurch wirtschaftlicher gestalten. Darüber hinaus sinkt der Zeitaufwand für Inbetriebnahmen, Begehungen und Inspektionen, da der Anlagenzustand zum Beispiel auf Mobilgeräten jederzeit einsehbar ist. Gleichzeitig werden an einen Fernzugriff auf Sicherheitsanlagen hohe Ansprüche gestellt. So sind unbefugte Zugriffe sicher zu verhindern. Ebenso dürfen keine Störungen oder gar Anlagenausfälle verursacht werden und der Schutz sensibler Daten ist sicherzustellen.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Ilka Klein
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Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Bildquelle: Hekatron Brandschutz
Bildunterschrift: Die neue DIN EN 50710 definiert erstmals Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-en-50710

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Schlagwortarchiv für: Sicherheit

Übersicht zu Sprachalarmanlagen

Übersicht zu Sprachalarmanlagen

Einführung | Normen und Vorschriften | PublikationenHerstellerWeitere Informationen

Einführung

Sprachalarmanlagen (SAA) sind sicherheitstechnische Systeme, die zur gezielten Warnung und Evakuierung von Personen in Notfällen, wie Brände, Einbrüche oder Überfälle, eingesetzt werden. Diese Anlagen nutzen gesprochene Durchsagen, um klare und verständliche Anweisungen zu geben und so die Sicherheit in Gebäuden zu erhöhen. Die Durchsagen können je nach Einrichtung automatisch, beispielsweise durch eine Brandmeldeanlage,  oder auch manuell erfolgen. Auch eine mehrsprachige Durchsage kann durch eine SAA ermöglicht werden.

Eine typische Sprachalarmanlage umfasst:

  • Mikrofone und Eingabegeräte
  • Verstärker
  • Audiokontrolleinheiten
  • strategisch verteilte Lautsprecher
  • zentrale Steuereinheit zur Verwaltung und Integration mit anderen Sicherheitssystemen
  • Notstromversorgung

Die Vorteile von Sprachalarmanlagen liegen in der klaren Kommunikation, Vielseitigkeit für verschiedene Notfallszenarien, Panikreduktion durch präzise Anweisungen und nahtloser Integration in bestehende Sicherheitssysteme. Sie finden Anwendung in öffentlichen Gebäuden wie Einkaufszentren und Flughäfen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Gesundheitseinrichtungen.

Normen und Vorschriften

Für Sprachalarmanlagen gelten eine Reihe von technischen Normen und Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte
Brand, Brandmeldeanlage, DIN VDE 0833, DIN EN 54, Durchsagen, Einbrüche, Evakuierung, Gebäudesicherheit, Notfall, SAA, Sicherheit, sicherheitstechnische Systeme, Sprachalarmanlagen, Überfälle

Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | ReferentenAnmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar informiert Verantwortliche über die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Mitarbeitern in der öffentlichen Verwaltung.

Seminareinladung

Online-Seminar: Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung Online-Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024 – 2025

Das Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 16:30 Uhr bzw. als Online-Seminar von 9:00 bis 15:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 29. Oktober 2024 – Online-Seminar – keine Anmeldung mehr möglich
  • 21. Januar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 25. April 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 23. Januar 2025 – Hamburg – freie Plätze
  • 29. April 2025 – Frankfurt – freie Plätze

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen und Teilnehmerbescheinigung mit Angabe der Lerninhalte und Zeiten.

Seminarbeschreibung

In öffentlichen Verwaltungen ist der Umgang mit Bürgern für Mitarbeiter oft eine Herausforderung. Um die Sicherheit für alle Mitarbeiter zu gewährleisten, können Verantwortliche an drei Punkten ansetzen:

Die Krisenorganisation verbessern bzw. aufstellen und trainieren, den baulichen Schutz erhöhen, indem neue bauliche Konzepte für Verwaltungen umgesetzt werden und eine technische Lösung zur stillen Alarmierung und zur Amok-Alarmierung einsetzen. Eine Verbesserung kann es nur dann geben, wenn alle Maßnahmen abgestimmt sind und gut ineinandergreifen.

Nutzen

Das Seminar vermittelt das Fachwissen für Notfall- und Krisenmanagement und für das Zusammenspiel von organisatorischem, baulichem und technischem Schutz in der öffentlichen Verwaltung, damit die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet ist.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine Teilnehmerbescheinigung mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Amtsleiter,
  • Abteilungsleiter,
  • Personalverantwortliche,
  • Arbeitsschutzverantwortliche,
  • Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, besonders aus Behörden mit Publikumsbetrieb wie Bürgerämtern, Arbeitsämter, Sozialämter, Ausländerbehörden, Finanzämter.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar gibt es keine besonderen Voraussetzungen.

Inhalte

  • Grundlagen Notfall- und Krisenmanagement
  • Gründung und Aufgaben eines Krisenteams
  • Krisenhandbuch, Krisenbewertung, Krisenkatalog
  • Trennung von Bürgerbereichen und Arbeitsbereichen
  • Technische Notfall-Alarmierungssysteme
  • Abwägung von geeigneten Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Technische Voraussetzungen für die Alarmierung im Amokfall
  • Sicherungskonzepte
  • Grundlagen zum Verhalten in Amok- und Terrorlagen
  • Fallbeispiele aus der Praxis

Referenten

  • Michael Schenkelberg ist Fachplaner für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS), Notfall- und Krisenmanager BdSI, Dozent für Technisches Risikomanagement sowie Mitglied in nationalen und internationalen Normungsgremien.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar: Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung Online-Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Krisenmanagement, Sicherheit, Mitarbeitersicherheit, Amokalarmierung, Amokfall, Notfallmanagement, Krisenbewertung, Krisenhandbuch, Krisenteam, Krisenorganisation, Öffentliche Verwaltung, Seminar, Schulung, Kurs, Veranstaltung, 2024, 2025

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Messen 2023

Fachmessen in Deutschland 2023
Elektrotechnik – Gebäudetechnik – Sicherheitstechnik

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2023

  • 17.-19. Januar 2023
    Perimeter Protection, Nürnberg (www.perimeter-protection.de)
    Internationale Fachmesse für Perimeter-Schutz, Zauntechnik und Gebäudesicherheit
  • 08.-10. Februar 2023
    Elektrotechnik, Dortmund (www.elektrotechnik.info)
    Regionalfachmesse für Elektrotechnik und Industrie-Elektronik
  • 07.-11. März 2023
    didacta Stuttgart, Stuttgart (www.messe-stuttgart.de/didacta/)
    Bildungsmesse
  • 13.-17. März 2023
    ISH, Frankfurt am Main (ish.messefrankfurt.com)
    Weltleitmesse für Bad, Gebäudetechnik, Energietechnik,
    Klimatechnik & erneuerbare Energien
  • 21.-23. März 2023
    ISH, Frankfurt am Main (ish.messefrankfurt.com)
    Weltleitmesse für Bad, Gebäudetechnik, Energietechnik,
    Klimatechnik & erneuerbare Energien
  • 17.-22. April 2023
    BAU, München (www.bau-muenchen.com)
    Weltleitmesse für Architektur, Materialien, Systeme
  • 25.-27. April 2023
    Altenpflege, Essen (www.altenpflege-messe.de)
    Die Leitmesse der Pflegewirtschaft
  • 25.-28. April 2023
    Prolight + Sound, Frankfurt am Main (pls.messefrankfurt.com)
    Internationale Fachmesse für Veranstaltungs- und Kommunikationstechnik, AV-Produktion und Entertainment
  • 23.-25. Mai 2023
    ELTEC, Nürnberg (www.eltec-messe.de)
    Fachmesse für Gebäude- und Lichttechnik, Schaltgeräte und Industriesteuerungen
  • 21.-22. Juni 2023
    FeuerTrutz, Nürnberg (www.feuertrutz-messe.de)
    Fachmesse für den vorbeugenden Brandschutz
    mit Brandschutzkongress (www.feuertrutz.de/kongress)
  • 28.-29. Juni 2023
    Sicherheitsexpo, München (www.sicherheitsexpo.de)
    Sicherheitsmesse mit Kongress für Schutz und Sicherheit
  • 12.-14. September 2023
    efa, Leipzig (www.efa-messe.com)
    Fachmesse für Elektro-, Gebäude-, Licht- und Energietechnik
  • 17.-20. Oktober 2023
    interlift, Augsburg (www.interlift.de)
    Weltleitmesse der Aufzugsbranche
  • 13.-16. November 2023
    Medica, Düsseldorf (www.medica.de)
    Internationale Fachmesse für Medizintechnik
  • 06.-07. Dezember 2023
    VdS-BrandSchutzTage, Köln (www.bts.vds.de)
    Fachtagung & Brandschutz-Messe

Stichworte

Fachmesse, Messe, Veranstaltung, Kongress, Ausstellung, Fachausstellung, Bau, Gebäude, Gebäudetechnik, Haustechnik, Technik, Gebäudeausrüstung, TGA, Elektro, Elektrotechnik, Elektronik, Licht, Beleuchtung, Heizung, Sanitär, Klima, Kälte, Lüftung, Facility Management, Brandschutz, Sicherheit, Sicherheitstechnik, Termin, Messekalender, Deutschland, 2023

Security – Übersicht

Security – Übersicht

Einführung | Häufige Fragen | Normen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Immer wenn es darum geht, Personen, Gegenstände oder Orte besonders zu schützen, ist das Aufgabengebiet der Sicherheitsbranche gefragt. Security umfasst nicht nur den Schutz von Einzelpersonen, sondern auch Sicherheitstransporte, Wachdienste, das Bewachen und Absichern von Gebäuden sowie die Betreuung und Absicherung bei Veranstaltungen.

Die Sicherheitsbranche setzt dabei verschiedene Technologien ein, darunter Verschlüsselungstechniken und Authentifizierungsverfahren. Diese dienen dazu, die Vertraulichkeit von Daten zu gewährleisten oder Personen und Maschinen zu identifizieren und deren Berechtigungen zu überprüfen.

Zutrittskontrolle

Die Zutrittskontrolle gehört zum Bereich Security und ermöglicht eine präzise Steuerung des Zugangs zu verschiedenen Bereichen eines Gebäudes. Dies gewährleistet, dass nur Personen mit Berechtigung Zugang erhalten. Dieser Aspekt ist von besonderer Bedeutung in Umgebungen wie Unternehmen, Regierungseinrichtungen, Krankenhäusern, Bildungseinrichtungen und industriellen Anlagen. Hier steht der Schutz von Informationen, Eigentum und Menschenleben im Vordergrund. Die Zutrittskontrolle erfüllt nicht nur den Zweck, unauthorisierten Zutritt zu verhindern, sondern trägt auch dazu bei, die Sicherheit im Notfall zu erhöhen sowie Einbruch, Diebstahl und Vandalismus zu reduzieren und die Einhaltung von Vorschriften und Datenschutzrichtlinien sicherzustellen.

Es gibt verschiedene Technologien die zur Identifikation dienen und somit die Sicherheit erhöhen:

  • Elektronische Zugangsmittel: Anstelle traditioneller Schlüssel setzen viele Gebäudesicherheitssysteme auf elektronische Zugangskarten, Schlüsselanhänger oder Smartphones, die von Lesegeräten erkannt werden.
  • Biometrische Identifizierung: Modernste biometrische Technologien wie Fingerabdruck-, Gesichts- oder Iriserkennung bieten ein hohes Maß an Sicherheit durch eindeutige körperliche Merkmale.
  • Zeitbasierte Zugangsregelungen: Die Möglichkeit, den Zutritt zu bestimmten Bereichen zu festgelegten Zeiten zu erlauben oder einzuschränken, ermöglicht eine flexible Verwaltung von Ressourcen und Mitarbeitern.
  • Erfassung und Berichterstattung: Fortschrittliche Systeme zeichnen Zugangsversuche auf und ermöglichen es, im Nachhinein nachzuvollziehen, wer zu welchem Zeitpunkt einen bestimmten Bereich betreten hat.
  • Einbindung in umfassende Sicherheitssysteme: Zutrittskontrollsysteme können nahtlos mit anderen Sicherheitsmaßnahmen wie Videoüberwachung, Alarmsystemen und Brandschutzvorkehrungen kombiniert werden, um eine ganzheitliche Gebäudesicherung zu gewährleisten.

Häufige Fragen zu Zutrittskontrolle (FAQ)

Was ist eine Zutrittskontrolle?

Die Zutrittskontrolle gewähjrleistet, dass lediglich befugte Individuen Einlass zu den für sie freigegebenen Arealen erhalten. Diese Bereiche können vielfältig sein, darunter Räume, Gebäude, Freiflächen und Stockwerke. Es besteht auch die Möglichkeit, zeitliche Einschränkungen festzulegen. Die Umsetzung der Zutrittskontrolle kann auf verschiedene Arten erfolgen, darunter personenbezogene Ansätze und rein elektronische Methoden.

Warum werden Zutrittskontrollen eingesetzt?

Zutrittskontrollen kommen unter anderem zum Einsatz, wenn sich in den entsprechenden Räumlichkeiten oder Gebäuden Wertsachen oder vertrauliche Dokumente (auch auf Computern, Laptops, Smartphones usw.) befinden. Dies trifft beispielsweise auf Bürokomplexe zu. In derartige Gebäude sollten keine Personen Zugang erhalten, die nicht zur Betriebsbelegschaft gehören. Denn hier besteht das Risiko von Diebstahl in Bezug auf technische Geräte und betriebsinterne Unterlagen.

Was bedeutet Perimeterschutz?

Der Perimeterschutz hat den Zweck, die Überwachung eines Objekts oder eines Gebäudes durch Sicherheitsmaßnahmen im umliegenden Bereich zu gewährleisten. Der Ausdruck „Perimeter“ beschreibt das umgebende Gelände eines Gebäudes, die Grenze dieses Geländes und markante Punkte auf dem Grundstück, die besonders gefährlich sind. Bevor eine Gefahrenanalyse durchgeführt wird, werden Strategien zur Sicherung des Perimeterbereichs festgelegt. In einem anschließenden Schritt erfolgt die Risikoanalyse, bei der das Schutzziel festgelegt und Schwachstellen identifiziert werden. Basierend auf diesen Erkenntnissen wird das verbleibende Risiko ermittelt und Maßnahmen zur Risikominimierung werden etabliert. Im Zuge einer gründlichen Planung erfolgt eine Aufteilung des Perimeterschutzes in Sektoren, die aus den äußeren Gegebenheiten des Grundstücks abgeleitet werden.

Was sind Drehkreuze?

Drehkreuze und Drehsperren zählen Vereinzelungsanlagen. Sie dienen der Kontrolle des Zugangs zu Geländen, Gebäuden oder Räumlichkeiten. Durch den Einsatz von Vereinzelungsanlagen wird eine geordnete Lenkung von Besucherströmen erreicht und gleichzeitig eine Überprüfung der Zugangsberechtigung von Personen ermöglicht. Neben den bereits genannten Drehsperren und Drehkreuzen gehören auch Drehtore sowie Sensor- und Personenschleusen zu dieser Kategorie von Anlagen. Der Einsatz von Vereinzelungsanlagen erfolgt oft in Kombination mit Zugangskontrollsystemen.

Was bedeutet  Identifikation?

Es gibt wie oben bereits erwähnt verschiedene Arten Zutrittskontrollen duchrzuführen. Die Identifikation ist eine davon. Mithilfe von modernen biometrsichen Technologien wie z.B. wie Fingerabdruck-, Gesichts- oder Iriserkennung können Personen identifiziert werden und es kann geprüft werden, ob diese einen Zutritt haben.

Was versteht man unter Videoüberwachung?

Die Steigerung der Unternehmenssicherheit kann durch die  Kombination von Zutrittskontrolle und Videoüberwachung erreicht werden. Diese Maßnahme umfasst die Integration von Kameras an wichtigen Zugangspunkten, die mit dem Zutrittskontrollsystem verknüpft sind. Im Falle eines Alarms, ausgelöst durch unautorisierte Zutrittsversuche oder das Auslösen der Türoffenzeitüberwachung, erfasst das Videosystem automatisch Bilder kurz vor und nach dem Alarm und leitet sie an das Zutrittskontrollsystem weiter. Das Personal kann anhand dieser Bilder feststellen, ob es sich um eine kritische Situation oder lediglich eine Fehlbedienung handelt. Die Verwendung von Videodokumentation minimiert fehlerhafte Entscheidungen, steigert die und steigert die Effizienz des Sicherheitspersonals.

Wie definiert man Einbruchschutz?

Ein effektiver Einbruchschutz bei Zutrittskontrollen ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit eines Unternehmens oder einer Einrichtung zu gewährleisten. Dies erfordert nicht nur die Implementierung von robusten Zutrittskontrollsystemen, sondern auch die Berücksichtigung physischer Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören die Auswahl hochwertiger Sicherheitstüren, Fenster und Schlösser, die den potenziellen Eindringlingen standhalten.

Normen und Vorschriften

Für Zutrittskontrollen gelten eine Reihe von technischen Normen und Vorschriften

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

Zutrittskontrolle, Überwachung, Sicherheit, Gebäudesicherung, Einbruchschutz, Perimeterschutz, Drehkreuz, Identifikation, VdS 2358:2009-10, VdS 2367:2004-06

Messen 2022

Fachmessen in Deutschland 2022
Elektrotechnik – Gebäudetechnik – Sicherheitstechnik

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2022

  • 18.-20. Januar 2022
    Perimeter Protection, Nürnberg (www.perimeter-protection.de)
    Internationale Fachmesse für Perimeter-Schutz, Zauntechnik und Gebäudesicherheit – verschoben auf 2025
  • 08.-11. März 2022
    SHK, Essen (www.shkessen.de)
    Fachmesse für Sanitär, Heizung, Klima und digitales Gebäudemanagement – verschoben auf September 2022
  • 22.-26. März 2022
    didacta, Köln (www.didacta-koeln.de)
    Bildungsmesse
  • 29. März – 1. April 2022
    Fensterbau Frontale, Nürnberg (www.frontale.de)
    Internationale Fachmesse für Fenster, Tür und Fassade
  • 26.-28. April 2022
    Altenpflege, Essen (www.altenpflege-messe.de)
    Die Leitmesse der Pflegewirtschaft
  • 26.-29. April 2022
    interlift, Augsburg (www.interlift.de)
    Weltleitmesse der Aufzugsbranche
  • 26.-29. April 2022
    Prolight + Sound, Frankfurt am Main (pls.messefrankfurt.com)
    Internationale Fachmesse für Veranstaltungs- und Kommunikationstechnik, AV-Produktion und Entertainment
  • 20.-25. Juni 2022
    Interschutz – Der rote Hahn, Hannover (www.interschutz.de)
    Internationale Leitmesse für Brand-/Katastrophenschutz, Rettung und Sicherheit
  • 29.-30. Juni 2022
    FeuerTrutz
    , Nürnberg (www.feuertrutz-messe.de)
    Fachmesse für den vorbeugenden Brandschutz
    mit Brandschutzkongress (www.feuertrutz.de/kongress)
  • 29.-30. Juni 2022
    Sicherheitsexpo, München (www.sicherheitsexpo.de)
    Sicherheitsmesse mit Kongress für Schutz und Sicherheit
  • 06.-09. September 2022
    SHK, Essen (www.shkessen.de)
    Fachmesse für Sanitär, Heizung, Klima und digitales Gebäudemanagement
  • 20.-23. September 2022
    Security, Essen (www.security-messe.de)
    Fachmesse für Sicherheit und Brandschutz
  • 28.-29. September 2022
    Krankenhaus Technologie, Gelsenkirchen (www.fachmesse-krankenhaus-technologie.de)
    Fachmesse für Technologien und Services rund um das Krankenhaus
  • 02.-06. Oktober 2022
    Light+Building, Frankfurt (www.light-building.messefrankfurt.com)
    Internationale Fachmesse für Licht und Gebäudetechnik
  • 11.-13. Oktober 2022
    Chillventa, Nürnberg (www.chillventa.de)
    Internationale Fachmesse Kälte, Klima, Lüftung, Wärmepumpen
  • 08.-10. November 2022
    belektro, Berlin (www.belektro.de)
    Fachmesse für Elektrotechnik, Elektronik und Licht
  • 14.-17. November 2022
    Medica, Düsseldorf (www.medica.de)
    Internationale Fachmesse für Medizintechnik
  • 17.-19. November 2022
    GET Nord, Hamburg (www.get-nord.de)
    Fachmesse Elektro, Sanitär, Heizung, Klima
  • 07.-08. Dezember 2022
    VdS-BrandSchutzTage, Köln (www.bts.vds.de)
    Fachtagung & Brandschutz-Messe

Stichworte

Fachmesse, Messe, Veranstaltung, Kongress, Ausstellung, Fachausstellung, Bau, Gebäude, Gebäudetechnik, Haustechnik, Technik, Gebäudeausrüstung, TGA, Elektro, Elektrotechnik, Elektronik, Licht, Beleuchtung, Heizung, Sanitär, Klima, Kälte, Lüftung, Facility Management, Brandschutz, Sicherheit, Sicherheitstechnik, Termin, Messekalender, Deutschland, 2022

WAGO GmbH & Co. KG

WAGO GmbH & Co. KG

Hansastraße 27
32423 Minden
Telefon 0571 887-0
Fax 0571 887- 844169
info.de@wago.com
www.wago.com

Die WAGO Gruppe zählt zu den international richtungweisenden Anbietern der Verbindungs- und Automatisierungstechnik sowie der Interface-Elektronik. Im Bereich der Federklemmtechnik ist das familiengeführte Unternehmen Weltmarktführer. WAGO Produkte und Lösungen sorgen in der Industrie, in der Bahn- und Energietechnik, im Bereich Marine und Offshore sowie in der Gebäude- und Leuchtentechnik für Sicherheit und Effizienz. Seit seiner Gründung 1951 ist WAGO stetig gewachsen und beschäftigt heute weltweit etwa 8.600 Mitarbeiter, davon rund 4.000 in Deutschland am Stammsitz im ostwestfälischen Minden und im thüringischen Sondershausen. Im Jahr 2021 betrug der Umsatz 1,19 Milliarden Euro.

Produkte und Leistungen

WAGO liefert qualifizierte Produkte und Lösungen für die elektrische Verbindungstechnik und Automatisierung von Gebäuden. Das Portfolio umfasst Lösungen für elektrische Installationstechnik, Raumautomation und -installation, Lichtsteuerung und -installation, das Energiedatenmanagement sowie Heizung, Lüftung und Klimatechnik.

Wago unterstützt von der Beratung bis zum Betrieb einer Lösung. Dabei liefert das Unternehmen Applikationslösungen aus Hardware, Software und Dienstleistungen aus einer Hand. Innovation und Nachhaltigkeit sind dabei die Grundlage, um Ressourcen, Zeit und Geld einzusparen. Ganz in diesem Kontext steht auch das diesjährige Motto der Light + Building: “Because green is smart.” Auf einem interaktiven Pfad werden in Halle 11 spannende Projekte und Lösungen aus den Bereichen Gebäude, Licht und Energie im Kontext der Nachhaltigkeit vorgestellt.

Planer-Ansprechpartner

Projektplanung Gebäudetechnik WAGO, Telefon 0571 887-77771,
info.projektplanung.de@wago.com

 

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DIN EN 1125

DIN EN 1125
Schlösser und Baubeschläge – Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen – Anforderungen und Prüfverfahren

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die vorliegende Europäische Norm legt Anforderungen an Herstellung, Gebrauchstauglichkeit und Prüfung von Paniktürverschlüssen fest, die mechanisch entweder über eine horizontale Griffstange oder eine horizontale Druckstange betätigt werden und die speziell für die Benutzung in Paniksituationen gebaut sind.

Gegenüber DIN EN 1125:2002-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Teile des Anwendungsbereiches wurden in die Einleitung aufgenommen;
  • Definitionen wurden erweitert;
  • Bild A.1 wurde neu aufgenommen;
  • Tabellen 1, 3, 4 und 5 wurden neu aufgenommen;
  • Klassifizierung wurde erweitert;
  • Anhang D wurde dem Inhalt angepaßt;
  • Anhang ZA wurde insgesamt überarbeitet;
  • Literaturverzeichnis wurde ergänzt.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 1125:2008-04 ist im April 2008 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 1125:2002-06 vom Juni 2002.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneInhaltsverzeichnis DIN EN 1125:2008-04

  • Vorwort
  • Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen

4.1 Konstruktionsanforderung

4.2 Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit

4.3 Anforderungen an die Produktinformation

5 Prüfungen – Allgemeines und Prüfeinrichtung

5.1 Allgemeines

5.2 Prüfeinrichtung

6 Prüfverfahren – Durchführung

6.1 Allgemeines

6.2 Durchführung – Prüfling A – Umweltprüfungen

6.3 Durchführung – Prüfling B – Konstruktions- und Gebrauchstauglichkeitsprüfungen

7 Klassifizierung

7.1 Klasse der Nutzung

7.2 Dauerfunktionstüchtigkeit

7.3 Masse der Tür

7.4 Eignung für die Verwendung an Feuerschutz-/Rauchschutztüren

7.5 Sicherheit – Personenschutz

7.6 Korrosionsbeständigkeit

7.7 Sicherheit – Einbruchschutz

7.8 Überstand der horizontalen Betätigungsstange

7.9 Betätigungsart der horizontalen Betätigungsstange

7.10 Anwendungsbereich der Tür

7.11 Beispiel für die Klassifizierung

8 Kennzeichnung

8.1 Auf dem Produkt

8.2 Auf der Verpackung

8.3 Auf den Einbauanweisungen

8.4 Einsteckschloss in Verbindung mit einer separaten horizontalen Betätigungsstangeneinheit

9 Konformitätsbewertung

9.1 Erstprüfung

9.2 Probenahme, Prüfung und Konformitätskriterien

9.3 Werkseigene Produktionskontrolle

9.4 Periodische Prüfung (aller Produkte)

9.5 Jährliche Prüfung (aller Produkte

Anhang A Einbau- und Befestigungsanweisungen (normativ)

Anhang B Zusätzliche Anforderungen an Paniktürverschlüsse für die Verwendung an Feuerschutz-/Rauchschutztüren (normativ)

Anhang C Wartungsanweisungen (normativ)

Anhang D Flussdiagramm der Prüfabläufe (normativ)

Anhang E Leitfaden für die Auswahl der zutreffenden Produktnormen für bestimmte Fluchttür-Anwendungen (informativ)

Anhang ZA Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und dengrundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 89/106/EWG, EG-Bauproduktenrichtlinie (informativ)

Literaturverzeichnis

Norm bestellen

Weitere Informationen

Stichwörter

Paniktürverschlüsse, Schlösser, Baubeschläge, Rettungswege, Rettungstüren, Prüfung, Prüfverfahren, Sicherheit, Norm, DIN EN 1125

Messen 2021

Fachmessen in Deutschland 2021
Elektrotechnik – Gebäudetechnik – Sicherheitstechnik

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Viele Messen in 2021 wurden wegen der Corona-Pandemie nicht planmäßig durchgeführt, wurden verschoben, fanden alternativ als digitale Veranstaltungen statt oder wurden ganz abgesagt.

2021

  • 13.-15. Januar 2021
    BAU, Online-Event (www.bau-muenchen.com)
    Weltleitmesse für Architektur, Materialien, Systeme
  • 23.-27. Februar 2021
    didacta, Hannover (www.didacta-hannover.de)
    Bildungsmesse
  • 22.-26. März 2021
    ISH, Frankfurt am Main (ish.messefrankfurt.com)
    Weltleitmesse für Bad, Gebäudetechnik, Energietechnik,
    Klimatechnik & erneuerbare Energien
  • 20.-22. April 2021
    eltefa, Stuttgart (www.eltefa.de)
    Fachmesse für Elektrotechnik und Elektronik –abgesagt
  • 18.-20. Mai 2021
    ELTEC, Nürnberg (www.eltec-messe.de)
    Fachmesse für Gebäude- und Lichttechnik, Schaltgeräte und Industriesteuerungen –abgesagt
  • 29. Juni – 01. Juli 2021
    Servparc on air, Online-Event
    Fachmesse für Facility Management, Industrieservice und IT-Lösungen
  • 06.-08. Juli 2021
    Altenpflege, Online-Event (www.altenpflege-messe.de)
    Die Leitmesse der Pflegewirtschaft
  • 20.-22. Juli 2021
    eltefa, Stuttgart (www.eltefa.de)
    Fachmesse für Elektrotechnik und Elektronik –abgesagt
  • 21.-23. September 2021
    efa, Leipzig (www.efa-messe.com)
    Fachmesse für Elektro-, Gebäude-, Licht- und Energietechnik
  • 29. September-01. Oktober 2021
    Elektrotechnik, Dortmund (www.elektrotechnik.info)
    Regionalfachmesse für Elektrotechnik und Industrie-Elektronik
  • 5.-7. Oktober 2021
    Indoor Air, Frankfurt (www.indoorair.messefrankfurt.com)
    Fachmesse für Lüftung und Luftqualität
  • 18.-19. Oktober 2021
    FeuerTrutz, Nürnberg (www.feuertrutz-messe.de)
    Fachmesse für den vorbeugenden Brandschutz
    mit Brandschutzkongress (www.feuertrutz.de/kongress)
  • 19.-22. Oktober 2021
    interlift, Augsburg (www.interlift.de)
    Weltleitmesse der Aufzugsbranche –verschoben auf 2022
  • 15.-18. November 2021
    Medica, Düsseldorf (www.medica.de)
    Internationale Fachmesse für Medizintechnik
  • 24.-25. November 2021
    Sicherheitsexpo, München (www.sicherheitsexpo.de)
    Sicherheitsmesse mit Kongress für Schutz und Sicherheit in der Wirtschaft

Stichworte

  • Fachmesse, Messe, Veranstaltung, Kongress, Ausstellung, Fachausstellung, Bau, Gebäude, Gebäudetechnik, Haustechnik, Technik, Gebäudeausrüstung, TGA, Elektro, Elektrotechnik, Elektronik, Licht, Beleuchtung, Heizung, Sanitär, Klima, Kälte, Lüftung, Facility Management, Brandschutz, Sicherheit, Sicherheitstechnik, Termin, Messekalender, Deutschland, 2021

Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die notwendige Fachkunde zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, damit die Teilnehmer diese selbstständig durchführen und dokumentieren können.

Seminareinladung

Online-Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Online-Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024 – 2025

Das Seminar dauert 3 Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr | 3. Tag: 9:00-16:00 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr | 3. Tag: 9:00-16:00 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 06.-08. November 2024 – Online-Seminar – keine Anmeldung mehr möglich
  • 22.-24. Januar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 14.-16. April 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 26.-28. November 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Neuwirtshaus | Schwieberdinger Straße 198 | 70435 Stuttgart-Zuffenhausen
  • 04.-06. März 2025 – Dortmund – freie Plätze

Teilnahmegebühr

920,- € zzgl. MwSt.
3-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Es gilt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen zu minimieren. Gefährdungsbeurteilungen dürfen durch fachkundige Personen vorgenommen werden.

Nutzen

Das Seminar bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen aus. Die Teilnehmer lernen mit Hilfe verschiedener Instrumente, die Belastungsfaktoren und Gefahren im Betrieb zu erkennen und zu beurteilen. Hieraus können sie notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten, umsetzen und rechtssicher dokumentieren.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Fachkundiger für Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 4 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

4 VDSI-Punkte Arbeitsschutz

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • verantwortliche Personen
  • Führungskräfte,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
  • Sicherheitsbeauftragte,
  • Sicherheitsingenieure,
  • Behördenvertreter.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind von Vorteil.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: ArbSchG, ArbStättV, BetrSichV, DGUV-Vorschriften, GefStoffV, u.a.
  • Aufbau, Form und Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Instrumente und Methoden
  • Rechte und Pflichten, Verantwortung und Haftung
  • Typische Belastungsfaktoren im Betrieb: Arbeitsplatzgestaltung, chemische und biologische Gefahrstoffe, Lärm, Vibration, Strahlung, Arbeitsmittel, Maschinen, Fertigungsverfahren, Unterweisungen, psychische Belastungen
  • Methodisches Vorgehen bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Risikobewertung
  • Ziele, Schutzmaßnahmen und Umsetzungskonzepte
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Typische Beispiele und praktische Übungen
  • Diskussion und Erfahrungsaustausch
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Kay Glombik ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Online-Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

 

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Die Veranstaltung zur Gefahrenanalyse und Gefährdungsbeurteilung war insgesamt sehr informativ und gut organisiert. Sie hat mir ein tieferes Verständnis für die Thematik vermittelt und wertvolle Tipps für die Praxis gegeben. Durch die Teilnahme fühle ich mich nun besser gerüstet, um potenzielle Gefahren in verschiedenen Situationen zu erkennen und angemessen zu handeln..“
    Brian Neumann , WeWatch Security Service

Weitere Informationen

Stichworte
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Sicherheit, Gesundheit, Gefährdung, Belastung, Fachkunde, Dokumentation, Schutzmaßnahmen, Normen, Vorschriften, Gesetze, Event, Veranstaltung, Seminar, Schulung, Lehrgang, Webinar, Online-Seminar, Online, Fachkraft, Sachkunde, 2025, 2024

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DIN VDE V 0827-3

DIN VDE V 0827-3
Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 3: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele

Übersicht | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die aktuell gültige Norm DIN VDE V 0827-3:2021-12 ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN VDE V 0827-3:2019-07 vom Juli 2019.

Dieses Dokument ist Grundlage für die Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 (VDE V 0827-1). Es beschreibt die Struktur, den Aufbau, die Inhalte und den Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Es beschreibt auch Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement nach DIN VDE V 0827-1 (VDE V 0827-1). Ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) dient dem Schutz von Menschen. Es wirkt als Krisenmeldesystem und anschließend als Krisenbewältigungssystem mit der Zielsetzung, Personenschäden zu vermeiden oder zu begrenzen. Ein weiterer Anwendungsbereich ist die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes und der nachfolgenden Verordnungen, um das darin definierte Schutzziel (körperliche Unversehrtheit) zu erreichen. Daher ist es erforderlich, eine Gefährdungsbeurteilung (zum Beispiel Prävention vor Gewalttaten) für Arbeitnehmer und alle im Objekt befindlichen Personen durchzuführen. Grundsätzlich sind die Vorgaben durch das Arbeitsschutzgesetz bei der Erstellung eines Sicherungskonzeptes und im Rahmen des technischen Risikomanagementprozesses anzuwenden. Die Norm gehört mit DIN VDE V 0827-1:2016-07 und DIN VDE V 0827-2:2016-07 zur Normreihe der DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS).

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Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0827-1Normen zu Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systemen (NGRS) bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

DIN VDE V 0827-3, Sicherheit, Krisenprävention, Gefahrenmanagement, Notfall- und Gefahren-Reaktionssystem, NGRS, Risikomanagementakte, Anwendungsbeispiele, Arbeitsschutzgesetz, Norm, Vorschrift, Gesetz