Schlagwortarchiv für: Sicherheit

VDS 2496 Ansteuerung von Feuerlöschanlagen

Neue VdS 2496 für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen erschienen

Im August 2024 wurde die überarbeitete Richtlinie VdS 2496 „Ansteuerung von Feuerlöschanlagen – Planung und Einbau“ veröffentlicht. Die Richtlinie bringt Verbesserungen für Planer, Errichter und Betreiber von Lösch- und Brandmeldeanlagen. Ziel der Überarbeitung war es, die Richtlinie klarer zu strukturieren und veraltete Passagen zu aktualisieren. Besonders wurde darauf geachtet, Anforderungen den jeweiligen Planungs- und Einbaurichtlinien richtig zuzuordnen.

Ein zentraler Punkt war die Präzisierung der Ansteuerung von Wasserlöschanlagen, um Unsicherheiten zu beseitigen. Die zuvor gestrichene Möglichkeit der Umschaltung von Vorgesteuerten Trockenalarmventilstationen (VTAV) Typ A1 zu einer Trockenalarmventilstation (TAV) bei einem Netzausfall wurde als „Kann“-Regel wieder aufgenommen. Um unnötige Umschaltungen bei kurzen Stromausfällen zu verhindern, wird hierfür eine Verzögerung von vier Stunden empfohlen. Diese Lösung sichert insbesondere die Falschalarmsicherheit der Anlage bei Netzstörungen.

Die Planungs- und Einbaurichtlinien der Feuerlöschanlagen wurden um relevante Passagen ergänzt und redaktionell überarbeitet. Zudem wurde das europäische Projekt zur Erarbeitung internationaler CEA-Richtlinien für die Auslösung von Feuerlöschanlagen beachtet. Im Zuge dessen wurden die Grafiken der VdS 2496 internationalisiert, indem neutrale Bezeichnungen und übersetzbare Legenden eingeführt wurden. Auch die Schnittstellenkommunikation erhielt eine einheitliche, international gültige Beschriftung, was die Zusammenarbeit zwischen Errichtern aus verschiedenen Ländern erleichtert.

Eine wichtige Neuerung für Planer und Betreiber betrifft die Umschaltung der VTAV Typ A1. Die frühere Möglichkeit, bei einem Voralarm der Brandmelderzentrale (BMZ) in den TAV-Betrieb zu wechseln, wurde gestrichen, da dies die Sicherheit gegen Fehlalarme verringert. Im störungsfreien Betrieb wird die VTAV Typ A1 ausschließlich über die BMZ ausgelöst. Bei einem Ausfall der BMZ erfolgt die Umschaltung auf den TAV-Betrieb automatisch nach dem Fail-Safe-Prinzip.

Diese Änderungen erhöhen die Sicherheit und Effizienz von Löschanlagen und bieten klare Vorgaben für den Betrieb.

Autor: Torsten Pfeiffer, Produktgruppenleiter Brandmelde-, Sprachalarm- und Feststellanlagen, VdS Schadenverhütung GmbH, Köln

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Die neue NIS-2-Richtlinie

NIS-2-Richtlinie

Die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) stellt Auflagen bei der Cybersicherheit für bestimmte Unternehmen auf. Ob der eigene Betrieb von der Regelung betroffen ist, ist im Einzelfall abzuschätzen. Grundsätzlich gilt, dass Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder Unternehmen mit einem Jahresumsatz und einer Jahresbilanzsumme von mindestens zehn Millionen Euro direkt betroffen sind, sofern sie einem kritischen Sektor, wie Energie oder Chemiehandel, zugeordnet werden.

Betroffene Unternehmen haben voraussichtlich Risikomanagementmaßnahmen durchzuführen, welche Sicherheitsvorfälle auf ihre Dienste vermeiden sollen. Außerdem sind sie bei Kenntniserlangung eines erheblichen Sicherheitsvorfalls verpflichtet, diesen innerhalb konkreter Fristen über einen staatlich eingerichteten Meldeweg zu übermitteln. Weil diese Unternehmen auch zur Sorgfalt für ihre IT-Lieferkette verpflichtet werden, bezieht der Rechtsrahmen indirekt weitere Betriebe mit ein, darunter oftmals kleine und mittlere Unternehmen.

Die EU-Richtlinie ist bis Oktober 2024 in deutsches Recht zu überführen. Bis dahin sind Änderungen am bisherigen Referentenentwurf möglich. Um Planungsunsicherheiten für Unternehmen auszuräumen, wird daher zu einer zeitnahen Schaffung von Rechtsklarheit und Bereitstellung von Informationsangeboten geraten.

Autor: Patrick Schönowski, Referent für den Fachbereich Digitalisierung, Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V.

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Cybersicherheit: Angriffe im Handwerk

Cybersicherheit: Angriffe aufs Handwerk

Viele Handwerker denken immer noch, ihr Betrieb sei viel zu klein, um das Interesse von Hackern auf sich zu ziehen. Dies ist ein großer Irrtum. Inzwischen werden auch kleinere Betriebe regelmäßig Opfer von Cyberattacken mittels Schadsoftware. Neben wirkungsvollen Schutzmaßnahmen sind auch Vorkehrungen für den Notfall essenziell. Die Frage ist längst nicht mehr „ob“, sondern „wann“ der Angriff kommt.

Es sind nicht mehr einzelne Hacker, die einen einzelnen Betrieb ins Visier nehmen. Stattdessen zielen automatisierte Angriffswellen darauf ab, die IT-Systeme einer Vielzahl von Betrieben gleichzeitig auf Schwachstellen zu testen. Gelingt der Angriff, ist der Schaden oft verheerend. Datenverschlüsselung, Datendiebstahl oder Erpressung können existenzbedrohend sein. Laut BSI werden monatlich 2.000 neue Software-Schwachstellen identifiziert und täglich 250.000 neue Schadprogramme entdeckt.

Betriebe sollten Zeit und Ressourcen investieren, um die Angriffsfläche zu reduzieren und die Kronjuwelen wie sensible Kunden- und Unternehmensdaten zu schützen. Viele Angriffe können verhindert werden, indem man Systeme absichert und Mitarbeiter schult. Ein hundertprozentiger Schutz ist hier allerdings nicht möglich. Daher sollte man für den Ernstfall ein Notfallkonzept und Backups vorhalten. Das ermöglicht ein schnelles und gezieltes Handeln.

Autor: Stephan Blank, Konsortialleiter, Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk und Referatsleiter Digitalisierung, Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Cybersicherheit: Angriffe im Handwerk

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Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet neu ab Juni 2024 das Seminar „Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung“ an. Das eintägige Seminar zielt darauf ab, Verantwortliche in Behörden und Ämtern mit Publikumsverkehr über die notwendigen Maßnahmen zur Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu informieren. Der Umgang mit Bürgern stellt in öffentlichen Verwaltungen oft eine Herausforderung dar. Die Teilnehmer erhalten das Fachwissen für Notfall- und Krisenmanagement und für das Zusammenspiel von organisatorischem, baulichem und technischem Schutz, um beispielsweise auf einen Amokfall optimal vorbereitet zu sein. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter aus der öffentlichen Verwaltung, Amtsleiter, Abteilungsleiter, Personalverantwortliche und Arbeitsschutzverantwortliche. Die Schulung findet sowohl in Präsenz als auch online statt und wird mit einer Teilnahmebescheinigung abgeschlossen.

Die Teilnahmegebühr für das eintägige Seminar inklusive Prüfung beträgt 540 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die nächsten Präsenzveranstaltungen finden am 27. Juni 2024 in Düsseldorf und am 29. September 2024 in Stuttgart statt. Die nächsten Online-Seminare finden am 9. August 2024 und am 29. Oktober 2024 statt. 

Autorin: Rea Saleh, Referentin Veranstaltungsorganisation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neues DGWZ-Seminar: Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Neues DGWZ-Seminar: Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-09 vom 9. April 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung“ an. Die eintägige Schulung vermittelt das Fachwissen für Notfall-und Krisenmanagement und für das Zusammenspiel von organisatorischem, baulichem und technischem Schutz in der öffentlichen Verwaltung, damit die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet ist.

Enttäuschte Erwartungshaltungen und Überreaktionen können schnell zur Eskalation führen. Daher lernen die Teilnehmer im Seminar die Grundlagen von Notfall- und Krisenmanagement, Gründung und Aufgaben eines Krisenteams, Erstellung eines Krisenhandbuchs und -katalogs inklusive Bewertung, Abwägung von geeigneten Arbeitsschutzmaßnahmen, technische Voraussetzungen für die Alarmierung im Amokfall sowie Sicherungskonzepte und Grundlagen zum Verhalten in Amok- und Terrorlagen.

Michael Schenkelberg, Referent und Fachplaner für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS): „In öffentlichen Verwaltungen ist der Umgang mit Bürgern für Mitarbeiter oft eine Herausforderung. Um die Sicherheit für alle Mitarbeiter zu gewährleisten, können Verantwortliche an drei Punkten ansetzen: Die Krisenorganisation verbessern bzw. aufstellen und trainieren, den baulichen Schutz erhöhen, indem neue bauliche Konzepte für Verwaltungen umgesetzt werden und eine technische Lösung zur stillen Alarmierung und zur Amok-Alarmierung einsetzen. Eine Verbesserung kann es nur dann geben, wenn alle Maßnahmen abgestimmt sind und gut ineinandergreifen.“

Die Schulung richtet sich an Amtsleiter und Abteilungsleiter, Personalverantwortliche, Arbeitsschutzverantwortliche und Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung, besonders aus Behörden mit Publikumsbetrieb wie Bürgerämter, Arbeitsämter, Sozialämter, Ausländerbehörden und Finanzämter.

Die Teilnahmegebühr für das eintägige Seminar inklusive Prüfung beträgt 540 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die nächsten Präsenzveranstaltungen finden am 27. Juni 2024 in Düsseldorf und am 29. September 2024 in Stuttgart statt. Die nächsten Online-Seminare finden am 9. August 2024 und am 29. Oktober 2024 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/krisenmanagement abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neues DGWZ-Seminar: Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Bildquelle: LICHTGUT/Max Kovalenko
Bildunterschrift: Die DGWZ bietet das Seminar zum Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung neu an.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/krisenmanagement

Aufzüge: Die Pflichten eines Betreibers

Aufzüge: Pflichten des Betreibers

Im Kontext der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber einer Aufzugsanlage mit einem Arbeitgeber gleichzustellen, da die Verordnung explizit den Arbeitgeber anspricht und somit die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes mit einschließt. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Bereitstellung von Arbeitsmitteln die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet. Daraus ergeben sich spezifische Pflichten für den Betreiber bzw. Arbeitgeber einer Aufzugsanlage, denen er nachkommen muss.

Die Betreiberpflichten erstrecken sich über verschiedene Bereiche. So ist der Betreiber auch dann als Arbeitgeber anzusehen, wenn er das Gebäude lediglich vermietet. In dieser Rolle ist er Arbeitgeber für Wartungsfirmen, Hausmeister, Reinigungskräfte etc. Zudem muss er die Aufzugsanlage nach dem aktuellen Stand der Technik betreiben.

Darüber hinaus hat er die Verantwortung, regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sicherzustellen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Aufzugsanlage zu gewährleisten und potenzielle Gefahren zu minimieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt ein Soll-Ist-Vergleich, um festzustellen, ob die Aufzugsanlage den aktuellen technischen Standards entspricht. Bei Abweichungen sind entsprechende Ersatzmaßnahmen zu ergreifen.

Außerdem muss der Betreiber periodische Sicherheitsprüfungen gemäß den geltenden Vorschriften durchführen, um sicherzustellen, dass die Aufzugsanlage den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht. Eine umfassende Dokumentation aller relevanten Unterlagen und Maßnahmen in Bezug auf die Aufzugsanlage ist zu führen und aufzubewahren.

Aufzugsanlagen müssen zudem regelmäßig einer Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle durch eine Beauftragte Person unterzogen werden. Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter, die als Beauftragte Person benannt sind, über ausreichende Schulungen und Kenntnisse verfügen, um ihre Aufgaben sicher und fachgerecht auszuführen. Es ist unerlässlich, dass der Betreiber diese Pflichten gewissenhaft erfüllt, um die Sicherheit der Arbeitsumgebung zu gewährleisten und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. 

Autorin: Nezha Ezzouine, Geschäftsführerin, EZ Ingenieurbüro

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PV-Anlagen technisch sicher betreiben

Photovoltaik-Anlagen technisch sicher betreiben

Betreiber öffentlicher und gewerblicher Gebäude sind verantwortlich, Photovoltaik-Anlagen (PV) technisch sicher zu betreiben. Die Grundlage ist eine ordentliche Erstprüfung. Das verpflichtet Errichter, die erforderlichen Messungen auf der Gleichspannungs- und Wechselspannungsseite durchzuführen und diese rechtssicher zu dokumentieren. Übersichts- und Schaltpläne sowie Netzanmeldeprotokolle sind ebenfalls beizufügen. Die PV-Anlage darf keine anderen technischen Anlagen in ihrer Sicherheit und Funktion beeinträchtigen.

Im Brandschutz müssen Betreiber neben der Wirksamkeit der äußeren Blitzschutzanlage des Gebäudes erforderliche Maßnahmen des baulichen Brandschutzes, wie Brandwände und Brandabschnitte, sowie Maßnahmen zur Evakuierung und Brandbekämpfung des Gebäudes erforderlichenfalls überprüfen. Die PV-Anlage ist eventuell auf Gefahrenmeldeanlagen aufzuschalten. Weitere Anforderungen können vom Sachversicherer vertraglich vorgegeben werden. Betreiber sollten daher vor Übernahme einer PV-Anlage bereits ab der Planungsphase sachkundige Experten hinzuziehen und auf einer ordentlichen Abnahme durch einen Sachverständigen bestehen.

Autor: Marc Fengel, Ingenieur- und Sachverständigenbüro UG, VdS anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen

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protekt 2023

Protekt – KRITIS-Konferenz in Leipzig

Die Messe Protekt findet vom 8. bis zum 9. November in der Kongresshalle am Zoo in Leipzig statt und bringt Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) mit Vertretern der Sicherheitsindustrie sowie regulierender Behörden und Organisationen zusammen.

In diesem Jahr wird die Protekt erstmals in vier parallelen Tracks Expertise vermitteln. Neben den etablierten Tracks Cyber- und Informationssicherheit, Physische Sicherheit und Workshops widmet sich ein neuer Strang am ersten Konferenztag Praxisberichten aus dem Umsetzungsplan kritische Infrastrukturen (UP KRITIS). Dessen Vorträge werden in Kooperation mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorbereitet.

Zu den Highlights zählen Vorträge, die sich mit dem Schutz bestimmter KRITIS-Bereiche beschäftigen. So spielen etwa die Absicherung von LNG-Terminals, die Sicherheit von Lieferketten und die Bedeutung der Trinkwasserversorgung eine wichtige Rolle. Auch zur Informationssicherheit in der Landtechnik und zur IT-/OT-Security in Stadtwerken sind Beiträge geplant. Zudem wird das Zufahrtsschutzkonzept der Stadt Salzburg vorgestellt. Sektorenübergreifende Vorträge setzen sich unter anderem mit dem KRITIS-Dachgesetz, einem vernetzten Risiko- und Resilienzmanagement, Learnings aus der Sicherheit von Rechenzentren sowie Systemen zur Angriffserkennung gegen Cyber-Attacken auseinander.

protekt 2023

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Sicherheitsexpo 2023

Sicherheitsexpo

Zum 20-jährigen Bestehen findet die Sicherheitsexpo vom 28. bis 29. Juni 2023 wieder im MOC Veranstaltungscenter München statt. Auf der Fachmesse für Sicherheitstechnologie werden Besuchern Produkte und Lösungen in den Bereichen Zutrittskontrolle, Video- und Freilandüberwachung, Alarmanlagen und Brandschutz präsentiert. Ziel der Aussteller ist es, Sicherheitstechnik zu demonstrieren, die Firmen sowie den privaten und öffentlichen Bereich vor kriminellen Angriffen von innen und außen schützt.

Sicherheitsexpo 2023

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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KRITIS-Dachgesetz: Mehr physische Sicherheit

KRITIS-Dachgesetz: Mehr physische Sicherheit

Das KRITIS-Dachgesetz bietet zahlreiche Möglichkeiten und Chancen für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Lange Zeit lag der Fokus auf der IT-Sicherheit. Im Bereich der physischen Absicherung klaffte eine Lücke. Das neue KRITIS-Dachgesetz soll diese Lücke füllen und bildet eine Ergänzung zu den bestehenden Regelungen im Bereich Cybersicherheit. Zudem verpflichtet es Betreiber von KRITIS-Einrichtungen dazu, auch ein Mindestniveau an physischer Sicherheit zu gewährleisten.

Zentrale Inhalte dabei sind die klare Definition und Abgrenzung der KRITIS-Bereiche, verpflichtende Risikobewertungen, Mindeststandards für Betreiber sowie ein zentrales Störungsmonitoring. Wichtig hierbei ist die Schaffung sektorübergreifender Regelungen, um die Hindernisse für Zusammenarbeit und Austausch zu minimieren. Die sektorübergreifenden Auswirkungen der vergangenen Krisen und Katastrophen haben gezeigt, dass in einer vernetzten Welt mit starken Abhängigkeiten zahlreiche Schnittstellen und Interdependenzen nicht vernachlässigt werden dürfen.

Das KRITIS-Dachgesetz bietet eine wichtige Grundlage für eine sichere und stabile kritische Infrastruktur in Deutschland. Betreiber müssen die Vorgaben des Gesetzes ernst nehmen und in enger Zusammenarbeit mit den Behörden arbeiten, um die Sicherheit zu gewährleisten und Störungen schnell und effektiv zu beheben.

Autor: Prof. Dr. Clemens Gause, Geschäftsführer, Verband für Sicherheitstechnik e.V.

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Messen 2024

Messen 2024
Gebäudetechnik – Elektrotechnik – Sicherheitstechnik

Aktuelle Messen

  • 20.-24. Februar 2024
    didacta, Köln (www.didacta-koeln.de)
    Bildungsmesse
  • 03.-08. März 2024
    Light+Building, Frankfurt (www.light-building.messefrankfurt.com)
    Internationale Fachmesse für Licht und Gebäudetechnik
  • 19.-22. März 2024
    Fensterbau Frontale, Nürnberg (www.frontale.de)
    Internationale Fachmesse für Fenster, Tür und Fassade
  • 19.-22. März 2024
    SHK, Essen (www.shkessen.de)
    Fachmesse für Sanitär, Heizung, Klima und digitales Gebäudemanagement
  • 19.-22. März 2024
    Prolight + Sound, Frankfurt am Main (www.pls.messefrankfurt.com)
    Internationale Fachmesse für Veranstaltungs- und Kommunikationstechnik, AV-Produktion und Entertainment
  • 26.-27. Juni 2024
    FeuerTrutz, Nürnberg (www.feuertrutz-messe.de)
    Fachmesse für den vorbeugenden Brandschutz
    mit Brandschutzkongress (www.feuertrutz.de/kongress)
  • 17.-20. September 2024
    Security, Essen (www.security-messe.de)
    Fachmesse für Sicherheit und Brandschutz
  • 18.-19. September 2024
    Krankenhaus Technologie, Gelsenkirchen (www.fachmesse-krankenhaus-technologie.de)
    Fachmesse für Technologien und Services rund um das Krankenhaus
  • 25.-26. September 2024
    Braunschweiger Brandschutz-Tage (www.brandschutztage.info)
    Fachtagung und Ausstellung für Brandschutz.
  • 08.-10. Oktober 2024
    Chillventa, Nürnberg (www.chillventa.de)
    Internationale Fachmesse Kälte, Klima, Lüftung, Wärmepumpen
  • 05.-07. November 2024
    belektro, Berlin (www.belektro.de)
    Fachmesse für Elektrotechnik, Elektronik und Licht
  • 11.-14. November 2024
    Medica, Düsseldorf (www.medica.de)
    Internationale Fachmesse für Medizintechnik
  • 21.-23. November 2024
    GET Nord, Hamburg (www.get-nord.de)
    Fachmesse Elektro, Sanitär, Heizung, Klima
  • 04.-05. Dezember 2024
    VdS-BrandSchutzTage, Köln (www.bst.vds.de)
    Fachtagung & Brandschutz-Messe

Weitere Informationen

Stichworte
Fachmesse, Messe, Veranstaltung, Kongress, Ausstellung, Fachausstellung, Bau, Gebäude, Gebäudetechnik, Haustechnik, Technik, Gebäudeausrüstung, TGA, Elektro, Elektrotechnik, Elektronik, Licht, Beleuchtung, Heizung, Sanitär, Klima, Kälte, Lüftung, Facility Management, Brandschutz, Sicherheit, Sicherheitstechnik, Termin, Messekalender, Deutschland, 2024

Seminar Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person für die wiederkehrenden Prüfungen von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln gemäß DGUV Regel 109-017 und BetrSichV.

Seminareinladung

Online-Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVOnline-Seminar Anschlagmittel Lastaufnahmemittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur PrüfungSeminar Anschlagmittel Lastaufnahmemittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025

Das Seminar dauert zwei Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr – Anschlagmittel
2. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Lastaufnahmemittel

bzw. als Online-Seminar 1. Tag: 09:00-15:30 Uhr, 2. Tag: 09:00-15:30 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 12.-13. Juni 2025 – Online-Seminar – keine Anmeldung mehr möglich
  • 04.-05. August 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 29.-30. September 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 27.-28. November 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 01.-02. Juli 2025 – Berlin – keine Anmeldung mehr möglich
  • 15.-16. Juli 2025 – München – keine Anmeldung mehr möglich
  • 16.-17. September 2025 – Dortmund – freie Plätze
  • 14.-15. Oktober 2025 – Stuttgart – freie Plätze
  • 11.-12. November 2025 – Hamburg – freie Plätze
  • 09.-10. Dezember 2025 – Leipzig – freie Plätze

Teilnahmegebühr

780,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel sind gemäß DGUV Regeln 109-017 und 100-500 sowie Betriebssicherheitsverordnung mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Betreiber müssen die ordnungsgemäße Nutzung dieser Arbeitsmittel sicherstellen.

Nutzen

Das Seminar qualifiziert zur befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln. Die Teilnehmer erlernen die rechtlichen Grundlagen sowie die Prüfung, Wartung, Instandhaltung und Lagerung dieser Arbeitsmittel. Sie werden mit den Aufgaben und Pflichten des Betreibers sowie der befähigten Person vertraut gemacht und erhalten praxisrelevante Kenntnisse zur sicheren Prüfung und Dokumentation.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln nach DGUV Regel 109-017“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Leiter von Betrieben, Fertigungen, Montagen
  • Meister, Techniker

Dieses Seminar ist für alle Personen geeignet, die als Befähigte Person wiederkehrende Prüfungen an Anschlagmitteln oder Lastaufnahmemitteln durchführen sollen.

Voraussetzungen

Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen für Befähigte Personen gemäß TRBS 1203 sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine technische Berufsausbildung oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen:
    ArbschG, BetrSichV, MVO, TRBS 1203, VDI 4068 Blatt 1, VDI-MT 4068 Blatt 2, VDI 2700 Blatt 3.1, DIN EN 12195, DGUV Regel 109-017, DGUV Regel 100-500, DGUV Information 209-013
  • Befähigte Person – Rechte und Pflichten, Verantwortung und Haftung
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Grundlagen Arbeitsschutz, Betriebssicherheit
  • Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel – Arten, Auswahl, Einsatz, EU-Konformität und CE-Kennzeichnung
  • Sachgerechte Aufbewahrung
  • Ablegereife
  • Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln
  • Dokumentationspflichten
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Horst Hoffmann ist langjähriger Ausbilder, freiberuflicher Sachverständiger und Havariekommissar
  • Marco Kolender ist langjähriger freiberuflicher Ausbilder rund um die Logistik und zertifizierter Arbeitsmittel Prüfer. Inhaber von MaKo Ausbildung und Schulungen. Schwerpunkte sind Ladungssicherung, Krane und Anschlagmittel
  • Dipl. Ing. Helen Mary McIntyre ist Diplom Sicherheitsingenieurin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und IHK Prüferin
  • Michael Simon ist Schulungsleiter und Geschäftsführer der Schulungsbox GbR, Sachverständiger für Ladungssicherung und Gefahrengutachter
  • Karsten Stein ist freiberuflicher Dozent und staatlich geprüfter Logistiker
  • Dipl. Ing. Volker Sukany ist langjähriger Referent, Ausbilder und Prüfer von Arbeitsmitteln

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVOnline-Seminar Anschlagmittel Lastaufnahmemittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVSeminar Anschlagmittel Lastaufnahmemittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Bei Fragen zur Veranstaltung richten Sie sich gerne an Frau Nevena Vasilachi, Referentin für Veranstaltungsorganisation, Telefon 06172 98185-37, E-Mail nevena.vasilachi@dgwz.de.

Weitere Informationen

Stichworte
Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel, DGUV Regel 109-017, DGUV Regel 100-500, DGUV Information 209-013, VDI-MT 4068 Blatt 2:2024-10, Prüfung, Dokumentation, Lasten, Anschlagseile, Hebezeuge, Schäkeln, Kran, Ketten, Hebetechnik, Sicherheit, Unfallprävention, Arbeitsschutz, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Technische Regel für Betriebssicherheit, TRBS 1203, Befähigte Person, Instandhaltung, Wartung, Seminar, Online-Seminar, Schulung, Sachkunde, 2025, 2026

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DGUV – Vorschrift – 1 Prävention

DGUV – Vorschrift – 1
Prävention

Übersicht | Inhalt | Vorschrift herunterladen| Weitere Informationen

Übersicht

In der DGUV Vorschrift 1 wird klargestellt, dass die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind, gelten. Das heißt: Die Versicherten unterliegen grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften. Darüber hinaus haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sich in der DGUV Vorschrift 1 erstmals auf einheitliche Regelungen zur Bestimmung der Zahl von Sicherheitsbeauftragten verständigt. Die Regelung weist fünf verbindliche Kriterien auf, anhand derer der Unternehmer die Zahl der Sicherheitsbeauftragten für den jeweiligen Betrieb individuell bestimmen kann.
Die DGUV Vorschrift 1 ist bei allen Unfallversicherungsträgern in Kraft gesetzt. Zeitgleich wurde die DGUV Regel 100-001, die konkrete Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen der DGUV Vorschrift 1 enthält, veröffentlicht.

Inhalt

VDI 4068 Blatt 2:2024-10 - Zur Prüfung befähigte Personen - Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel - Inhaltsverzeichnis DGUV – Information – 1 Prävention – Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Vorschriften

Pflichten des Unternehmers

Pflichten der Versicherten

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Ordnungswidrigkeiten

Aufhebung von Unfallverhütungsvorschriften

Inkrafttreten

Anlage 1

Anlage 2

Vorschrift herunterladen

Die Vorschrift kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

DGUV Information 209-013 - Anschläger (PDF)DGUV Vorschrift 1 herunterladen (PDF)

Weitere Informationen

Stichworte

DGUV  Vorschrift 1, Sicherheit, Gesundheitsschutz, Risikobewertung, Präventionsmaßnahmen, Prävention, Unterweisung, Betriebsanweisungen, Ergonomie, Notfallmanagement, Dokumentation, Mitarbeiterbeteiligung, DGUV, Vorschriften, Regeln, Normen

DIN EN 12195-1 -Teil 1 – Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit

DIN EN 12195-1
Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von
Sicherheitskräften

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Gegenüber DIN EN 12195-1:2011 06 und DIN EN 12195-1 Berichtigung 1:2014-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Nationales Vorwort vollständig ersetzt; b) Bild 8 in Unterabschnitt 5.5.3.1 ersetzt, um die europäische Berichtigung EN 12195-1:2010/AC:2014 umzusetzen. Gegenüber DIN EN 12195-1:2004 04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Titels; b) Überarbeitung der Einleitung; c) Ergänzung der normativen Verweisungen; d) Ergänzung von Begriffen in Abschnitt 3 um Verzurren, Blockieren, Sichern, Aussteifen, instabile Ladung, Transportmittel, Verriegelung; e) Löschen des Beiwertes k; f) Änderung des Kippbeiwertes; g) Sicherheitsbeiwert fs = 1,1 und fs = 1,25 und Umrechnungsfaktor für Reibung f = 0,75 eingeführt; h) Überarbeitung aller Tabellen; i) Überarbeitung der Formeln; j) Nummerierung der Formeln korrigiert; k) Überarbeitung sowie Ergänzung der Bilder; l) neuer Abschnitt 7 zur Prüfung der Ladungssicherung; m) Änderung von Anhang B zu Reibbeiwerten μ in einen normativen Anhang und Überarbeitung der Reibbeiwerte; n) Aufnahme von Prüfverfahren zur Bestimmung der Reibung μ (Anhang B) und zur Verifizierung der Ladungssicherungsmaßnahmen (neuer informativer Anhang D); o) Löschen der statischen und dynamischen Reibbeiwerte und Aufnahme von Reibbeiwerten μ nach Anhang B; p) Anhang D Ladungssicherungsprotokoll wird Anhang C; q) neuer informativer Anhang E Dokumentation der praktischen Prüfungen; r) Aufnahme von Literaturhinweisen.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 12195-1:2021-01 ist im Januar 2021 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 12195-1 Berichtigung 1:2014-06 , DIN EN 12195-1:2011-06.

 

Inhalt

Nationales Vorwort

Europäisches Vorwort

Einleitung

Anwendungsbereich

Normative Verweisungen

Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen

Beschleunigungsbeiwerte

Berechnungsverfahren

Parameter

Prüfung der Ladungssicherung

Bedienungsanleitung

Beispiele für die Berechnung von Zurrkräften (informativ)

Reibung (normativ)

Ladungssicherungsprotokoll (informativ)

Praktische Prüfungen zur Bestimmung der Wirksamkeit von Ladungssicherungsmaßnahmen (normativ)

Dokumentation der praktischen Prüfungen (informativ)

Literaturhinweise

Norm bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte

DIN EN 12195-1, Sicherheit, Ladungssicherung, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Zurrmittel, Transportfahrzeuge, Ladegut, Normen, Richtlinien

Übersicht zu Sprachalarmanlagen

Übersicht zu Sprachalarmanlagen

Einführung | Normen und Vorschriften | PublikationenHerstellerWeitere Informationen

Einführung

Sprachalarmanlagen (SAA) sind sicherheitstechnische Systeme, die zur gezielten Warnung und Evakuierung von Personen in Notfällen, wie Brände, Einbrüche oder Überfälle, eingesetzt werden. Diese Anlagen nutzen gesprochene Durchsagen, um klare und verständliche Anweisungen zu geben und so die Sicherheit in Gebäuden zu erhöhen. Die Durchsagen können je nach Einrichtung automatisch, beispielsweise durch eine Brandmeldeanlage,  oder auch manuell erfolgen. Auch eine mehrsprachige Durchsage kann durch eine SAA ermöglicht werden.

Eine typische Sprachalarmanlage umfasst:

  • Mikrofone und Eingabegeräte
  • Verstärker
  • Audiokontrolleinheiten
  • strategisch verteilte Lautsprecher
  • zentrale Steuereinheit zur Verwaltung und Integration mit anderen Sicherheitssystemen
  • Notstromversorgung

Die Vorteile von Sprachalarmanlagen liegen in der klaren Kommunikation, Vielseitigkeit für verschiedene Notfallszenarien, Panikreduktion durch präzise Anweisungen und nahtloser Integration in bestehende Sicherheitssysteme. Sie finden Anwendung in öffentlichen Gebäuden wie Einkaufszentren und Flughäfen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Gesundheitseinrichtungen.

Normen und Vorschriften

Für Sprachalarmanlagen gelten eine Reihe von technischen Normen und Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte
Brand, Brandmeldeanlage, DIN VDE 0833, DIN EN 54, Durchsagen, Einbrüche, Evakuierung, Gebäudesicherheit, Notfall, SAA, Sicherheit, sicherheitstechnische Systeme, Sprachalarmanlagen, Überfälle

Messen 2023

Fachmessen in Deutschland 2023
Elektrotechnik – Gebäudetechnik – Sicherheitstechnik

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2023

  • 17.-19. Januar 2023
    Perimeter Protection, Nürnberg (www.perimeter-protection.de)
    Internationale Fachmesse für Perimeter-Schutz, Zauntechnik und Gebäudesicherheit
  • 08.-10. Februar 2023
    Elektrotechnik, Dortmund (www.elektrotechnik.info)
    Regionalfachmesse für Elektrotechnik und Industrie-Elektronik
  • 07.-11. März 2023
    didacta Stuttgart, Stuttgart (www.messe-stuttgart.de/didacta/)
    Bildungsmesse
  • 13.-17. März 2023
    ISH, Frankfurt am Main (ish.messefrankfurt.com)
    Weltleitmesse für Bad, Gebäudetechnik, Energietechnik,
    Klimatechnik & erneuerbare Energien
  • 21.-23. März 2023
    ISH, Frankfurt am Main (ish.messefrankfurt.com)
    Weltleitmesse für Bad, Gebäudetechnik, Energietechnik,
    Klimatechnik & erneuerbare Energien
  • 17.-22. April 2023
    BAU, München (www.bau-muenchen.com)
    Weltleitmesse für Architektur, Materialien, Systeme
  • 25.-27. April 2023
    Altenpflege, Essen (www.altenpflege-messe.de)
    Die Leitmesse der Pflegewirtschaft
  • 25.-28. April 2023
    Prolight + Sound, Frankfurt am Main (pls.messefrankfurt.com)
    Internationale Fachmesse für Veranstaltungs- und Kommunikationstechnik, AV-Produktion und Entertainment
  • 23.-25. Mai 2023
    ELTEC, Nürnberg (www.eltec-messe.de)
    Fachmesse für Gebäude- und Lichttechnik, Schaltgeräte und Industriesteuerungen
  • 21.-22. Juni 2023
    FeuerTrutz, Nürnberg (www.feuertrutz-messe.de)
    Fachmesse für den vorbeugenden Brandschutz
    mit Brandschutzkongress (www.feuertrutz.de/kongress)
  • 28.-29. Juni 2023
    Sicherheitsexpo, München (www.sicherheitsexpo.de)
    Sicherheitsmesse mit Kongress für Schutz und Sicherheit
  • 12.-14. September 2023
    efa, Leipzig (www.efa-on.de)
    Fachmesse für Elektro-, Gebäude-, Licht- und Energietechnik
  • 17.-20. Oktober 2023
    interlift, Augsburg (www.interlift.de)
    Weltleitmesse der Aufzugsbranche
  • 13.-16. November 2023
    Medica, Düsseldorf (www.medica.de)
    Internationale Fachmesse für Medizintechnik
  • 06.-07. Dezember 2023
    VdS-BrandSchutzTage, Köln (www.bts.vds.de)
    Fachtagung & Brandschutz-Messe

Stichworte

Fachmesse, Messe, Veranstaltung, Kongress, Ausstellung, Fachausstellung, Bau, Gebäude, Gebäudetechnik, Haustechnik, Technik, Gebäudeausrüstung, TGA, Elektro, Elektrotechnik, Elektronik, Licht, Beleuchtung, Heizung, Sanitär, Klima, Kälte, Lüftung, Facility Management, Brandschutz, Sicherheit, Sicherheitstechnik, Termin, Messekalender, Deutschland, 2023

Security – Übersicht

Security – Übersicht

Einführung | Häufige Fragen | Normen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Immer wenn es darum geht, Personen, Gegenstände oder Orte besonders zu schützen, ist das Aufgabengebiet der Sicherheitsbranche gefragt. Security umfasst nicht nur den Schutz von Einzelpersonen, sondern auch Sicherheitstransporte, Wachdienste, das Bewachen und Absichern von Gebäuden sowie die Betreuung und Absicherung bei Veranstaltungen.

Die Sicherheitsbranche setzt dabei verschiedene Technologien ein, darunter Verschlüsselungstechniken und Authentifizierungsverfahren. Diese dienen dazu, die Vertraulichkeit von Daten zu gewährleisten oder Personen und Maschinen zu identifizieren und deren Berechtigungen zu überprüfen.

Zutrittskontrolle

Die Zutrittskontrolle gehört zum Bereich Security und ermöglicht eine präzise Steuerung des Zugangs zu verschiedenen Bereichen eines Gebäudes. Dies gewährleistet, dass nur Personen mit Berechtigung Zugang erhalten. Dieser Aspekt ist von besonderer Bedeutung in Umgebungen wie Unternehmen, Regierungseinrichtungen, Krankenhäusern, Bildungseinrichtungen und industriellen Anlagen. Hier steht der Schutz von Informationen, Eigentum und Menschenleben im Vordergrund. Die Zutrittskontrolle erfüllt nicht nur den Zweck, unauthorisierten Zutritt zu verhindern, sondern trägt auch dazu bei, die Sicherheit im Notfall zu erhöhen sowie Einbruch, Diebstahl und Vandalismus zu reduzieren und die Einhaltung von Vorschriften und Datenschutzrichtlinien sicherzustellen.

Es gibt verschiedene Technologien die zur Identifikation dienen und somit die Sicherheit erhöhen:

  • Elektronische Zugangsmittel: Anstelle traditioneller Schlüssel setzen viele Gebäudesicherheitssysteme auf elektronische Zugangskarten, Schlüsselanhänger oder Smartphones, die von Lesegeräten erkannt werden.
  • Biometrische Identifizierung: Modernste biometrische Technologien wie Fingerabdruck-, Gesichts- oder Iriserkennung bieten ein hohes Maß an Sicherheit durch eindeutige körperliche Merkmale.
  • Zeitbasierte Zugangsregelungen: Die Möglichkeit, den Zutritt zu bestimmten Bereichen zu festgelegten Zeiten zu erlauben oder einzuschränken, ermöglicht eine flexible Verwaltung von Ressourcen und Mitarbeitern.
  • Erfassung und Berichterstattung: Fortschrittliche Systeme zeichnen Zugangsversuche auf und ermöglichen es, im Nachhinein nachzuvollziehen, wer zu welchem Zeitpunkt einen bestimmten Bereich betreten hat.
  • Einbindung in umfassende Sicherheitssysteme: Zutrittskontrollsysteme können nahtlos mit anderen Sicherheitsmaßnahmen wie Videoüberwachung, Alarmsystemen und Brandschutzvorkehrungen kombiniert werden, um eine ganzheitliche Gebäudesicherung zu gewährleisten.

Häufige Fragen zu Zutrittskontrolle (FAQ)

Was ist eine Zutrittskontrolle?

Die Zutrittskontrolle gewähjrleistet, dass lediglich befugte Individuen Einlass zu den für sie freigegebenen Arealen erhalten. Diese Bereiche können vielfältig sein, darunter Räume, Gebäude, Freiflächen und Stockwerke. Es besteht auch die Möglichkeit, zeitliche Einschränkungen festzulegen. Die Umsetzung der Zutrittskontrolle kann auf verschiedene Arten erfolgen, darunter personenbezogene Ansätze und rein elektronische Methoden.

Warum werden Zutrittskontrollen eingesetzt?

Zutrittskontrollen kommen unter anderem zum Einsatz, wenn sich in den entsprechenden Räumlichkeiten oder Gebäuden Wertsachen oder vertrauliche Dokumente (auch auf Computern, Laptops, Smartphones usw.) befinden. Dies trifft beispielsweise auf Bürokomplexe zu. In derartige Gebäude sollten keine Personen Zugang erhalten, die nicht zur Betriebsbelegschaft gehören. Denn hier besteht das Risiko von Diebstahl in Bezug auf technische Geräte und betriebsinterne Unterlagen.

Was bedeutet Perimeterschutz?

Der Perimeterschutz hat den Zweck, die Überwachung eines Objekts oder eines Gebäudes durch Sicherheitsmaßnahmen im umliegenden Bereich zu gewährleisten. Der Ausdruck „Perimeter“ beschreibt das umgebende Gelände eines Gebäudes, die Grenze dieses Geländes und markante Punkte auf dem Grundstück, die besonders gefährlich sind. Bevor eine Gefahrenanalyse durchgeführt wird, werden Strategien zur Sicherung des Perimeterbereichs festgelegt. In einem anschließenden Schritt erfolgt die Risikoanalyse, bei der das Schutzziel festgelegt und Schwachstellen identifiziert werden. Basierend auf diesen Erkenntnissen wird das verbleibende Risiko ermittelt und Maßnahmen zur Risikominimierung werden etabliert. Im Zuge einer gründlichen Planung erfolgt eine Aufteilung des Perimeterschutzes in Sektoren, die aus den äußeren Gegebenheiten des Grundstücks abgeleitet werden.

Was sind Drehkreuze?

Drehkreuze und Drehsperren zählen Vereinzelungsanlagen. Sie dienen der Kontrolle des Zugangs zu Geländen, Gebäuden oder Räumlichkeiten. Durch den Einsatz von Vereinzelungsanlagen wird eine geordnete Lenkung von Besucherströmen erreicht und gleichzeitig eine Überprüfung der Zugangsberechtigung von Personen ermöglicht. Neben den bereits genannten Drehsperren und Drehkreuzen gehören auch Drehtore sowie Sensor- und Personenschleusen zu dieser Kategorie von Anlagen. Der Einsatz von Vereinzelungsanlagen erfolgt oft in Kombination mit Zugangskontrollsystemen.

Was bedeutet  Identifikation?

Es gibt wie oben bereits erwähnt verschiedene Arten Zutrittskontrollen duchrzuführen. Die Identifikation ist eine davon. Mithilfe von modernen biometrsichen Technologien wie z.B. wie Fingerabdruck-, Gesichts- oder Iriserkennung können Personen identifiziert werden und es kann geprüft werden, ob diese einen Zutritt haben.

Was versteht man unter Videoüberwachung?

Die Steigerung der Unternehmenssicherheit kann durch die  Kombination von Zutrittskontrolle und Videoüberwachung erreicht werden. Diese Maßnahme umfasst die Integration von Kameras an wichtigen Zugangspunkten, die mit dem Zutrittskontrollsystem verknüpft sind. Im Falle eines Alarms, ausgelöst durch unautorisierte Zutrittsversuche oder das Auslösen der Türoffenzeitüberwachung, erfasst das Videosystem automatisch Bilder kurz vor und nach dem Alarm und leitet sie an das Zutrittskontrollsystem weiter. Das Personal kann anhand dieser Bilder feststellen, ob es sich um eine kritische Situation oder lediglich eine Fehlbedienung handelt. Die Verwendung von Videodokumentation minimiert fehlerhafte Entscheidungen, steigert die und steigert die Effizienz des Sicherheitspersonals.

Wie definiert man Einbruchschutz?

Ein effektiver Einbruchschutz bei Zutrittskontrollen ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit eines Unternehmens oder einer Einrichtung zu gewährleisten. Dies erfordert nicht nur die Implementierung von robusten Zutrittskontrollsystemen, sondern auch die Berücksichtigung physischer Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören die Auswahl hochwertiger Sicherheitstüren, Fenster und Schlösser, die den potenziellen Eindringlingen standhalten.

Normen und Vorschriften

Für Zutrittskontrollen gelten eine Reihe von technischen Normen und Vorschriften

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

Zutrittskontrolle, Überwachung, Sicherheit, Gebäudesicherung, Einbruchschutz, Perimeterschutz, Drehkreuz, Identifikation, VdS 2358:2009-10, VdS 2367:2004-06

Messen 2022

Fachmessen in Deutschland 2022
Elektrotechnik – Gebäudetechnik – Sicherheitstechnik

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2022

  • 18.-20. Januar 2022
    Perimeter Protection, Nürnberg (www.perimeter-protection.de)
    Internationale Fachmesse für Perimeter-Schutz, Zauntechnik und Gebäudesicherheit – verschoben auf 2025
  • 08.-11. März 2022
    SHK, Essen (www.shkessen.de)
    Fachmesse für Sanitär, Heizung, Klima und digitales Gebäudemanagement – verschoben auf September 2022
  • 22.-26. März 2022
    didacta, Köln (www.didacta-koeln.de)
    Bildungsmesse
  • 29. März – 1. April 2022
    Fensterbau Frontale, Nürnberg (www.frontale.de)
    Internationale Fachmesse für Fenster, Tür und Fassade
  • 26.-28. April 2022
    Altenpflege, Essen (www.altenpflege-messe.de)
    Die Leitmesse der Pflegewirtschaft
  • 26.-29. April 2022
    interlift, Augsburg (www.interlift.de)
    Weltleitmesse der Aufzugsbranche
  • 26.-29. April 2022
    Prolight + Sound, Frankfurt am Main (pls.messefrankfurt.com)
    Internationale Fachmesse für Veranstaltungs- und Kommunikationstechnik, AV-Produktion und Entertainment
  • 20.-25. Juni 2022
    Interschutz – Der rote Hahn, Hannover (www.interschutz.de)
    Internationale Leitmesse für Brand-/Katastrophenschutz, Rettung und Sicherheit
  • 29.-30. Juni 2022
    FeuerTrutz
    , Nürnberg (www.feuertrutz-messe.de)
    Fachmesse für den vorbeugenden Brandschutz
    mit Brandschutzkongress (www.feuertrutz.de/kongress)
  • 29.-30. Juni 2022
    Sicherheitsexpo, München (www.sicherheitsexpo.de)
    Sicherheitsmesse mit Kongress für Schutz und Sicherheit
  • 06.-09. September 2022
    SHK, Essen (www.shkessen.de)
    Fachmesse für Sanitär, Heizung, Klima und digitales Gebäudemanagement
  • 20.-23. September 2022
    Security, Essen (www.security-messe.de)
    Fachmesse für Sicherheit und Brandschutz
  • 28.-29. September 2022
    Krankenhaus Technologie, Gelsenkirchen (www.fachmesse-krankenhaus-technologie.de)
    Fachmesse für Technologien und Services rund um das Krankenhaus
  • 02.-06. Oktober 2022
    Light+Building, Frankfurt (www.light-building.messefrankfurt.com)
    Internationale Fachmesse für Licht und Gebäudetechnik
  • 11.-13. Oktober 2022
    Chillventa, Nürnberg (www.chillventa.de)
    Internationale Fachmesse Kälte, Klima, Lüftung, Wärmepumpen
  • 08.-10. November 2022
    belektro, Berlin (www.belektro.de)
    Fachmesse für Elektrotechnik, Elektronik und Licht
  • 14.-17. November 2022
    Medica, Düsseldorf (www.medica.de)
    Internationale Fachmesse für Medizintechnik
  • 17.-19. November 2022
    GET Nord, Hamburg (www.get-nord.de)
    Fachmesse Elektro, Sanitär, Heizung, Klima
  • 07.-08. Dezember 2022
    VdS-BrandSchutzTage, Köln (www.bts.vds.de)
    Fachtagung & Brandschutz-Messe

Stichworte

Fachmesse, Messe, Veranstaltung, Kongress, Ausstellung, Fachausstellung, Bau, Gebäude, Gebäudetechnik, Haustechnik, Technik, Gebäudeausrüstung, TGA, Elektro, Elektrotechnik, Elektronik, Licht, Beleuchtung, Heizung, Sanitär, Klima, Kälte, Lüftung, Facility Management, Brandschutz, Sicherheit, Sicherheitstechnik, Termin, Messekalender, Deutschland, 2022

WAGO GmbH & Co. KG

WAGO GmbH & Co. KG

Hansastraße 27
32423 Minden
Telefon 0571 887-0
Fax 0571 887- 844169
info.de@wago.com
www.wago.com

Die WAGO Gruppe zählt zu den international richtungweisenden Anbietern der Verbindungs- und Automatisierungstechnik sowie der Interface-Elektronik. Im Bereich der Federklemmtechnik ist das familiengeführte Unternehmen Weltmarktführer. WAGO Produkte und Lösungen sorgen in der Industrie, in der Bahn- und Energietechnik, im Bereich Marine und Offshore sowie in der Gebäude- und Leuchtentechnik für Sicherheit und Effizienz. Seit seiner Gründung 1951 ist WAGO stetig gewachsen und beschäftigt heute weltweit etwa 8.600 Mitarbeiter, davon rund 4.000 in Deutschland am Stammsitz im ostwestfälischen Minden und im thüringischen Sondershausen. Im Jahr 2021 betrug der Umsatz 1,19 Milliarden Euro.

Produkte und Leistungen

WAGO liefert qualifizierte Produkte und Lösungen für die elektrische Verbindungstechnik und Automatisierung von Gebäuden. Das Portfolio umfasst Lösungen für elektrische Installationstechnik, Raumautomation und -installation, Lichtsteuerung und -installation, das Energiedatenmanagement sowie Heizung, Lüftung und Klimatechnik.

Wago unterstützt von der Beratung bis zum Betrieb einer Lösung. Dabei liefert das Unternehmen Applikationslösungen aus Hardware, Software und Dienstleistungen aus einer Hand. Innovation und Nachhaltigkeit sind dabei die Grundlage, um Ressourcen, Zeit und Geld einzusparen. Ganz in diesem Kontext steht auch das diesjährige Motto der Light + Building: “Because green is smart.” Auf einem interaktiven Pfad werden in Halle 11 spannende Projekte und Lösungen aus den Bereichen Gebäude, Licht und Energie im Kontext der Nachhaltigkeit vorgestellt.

Planer-Ansprechpartner

Projektplanung Gebäudetechnik WAGO, Telefon 0571 887-77771,
info.projektplanung.de@wago.com

 

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DIN EN 1125

DIN EN 1125
Schlösser und Baubeschläge – Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen – Anforderungen und Prüfverfahren

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die vorliegende Europäische Norm legt Anforderungen an Herstellung, Gebrauchstauglichkeit und Prüfung von Paniktürverschlüssen fest, die mechanisch entweder über eine horizontale Griffstange oder eine horizontale Druckstange betätigt werden und die speziell für die Benutzung in Paniksituationen gebaut sind.

Gegenüber DIN EN 1125:2002-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Teile des Anwendungsbereiches wurden in die Einleitung aufgenommen;
  • Definitionen wurden erweitert;
  • Bild A.1 wurde neu aufgenommen;
  • Tabellen 1, 3, 4 und 5 wurden neu aufgenommen;
  • Klassifizierung wurde erweitert;
  • Anhang D wurde dem Inhalt angepaßt;
  • Anhang ZA wurde insgesamt überarbeitet;
  • Literaturverzeichnis wurde ergänzt.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 1125:2008-04 ist im April 2008 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 1125:2002-06 vom Juni 2002.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneInhaltsverzeichnis DIN EN 1125:2008-04

  • Vorwort
  • Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen

4.1 Konstruktionsanforderung

4.2 Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit

4.3 Anforderungen an die Produktinformation

5 Prüfungen – Allgemeines und Prüfeinrichtung

5.1 Allgemeines

5.2 Prüfeinrichtung

6 Prüfverfahren – Durchführung

6.1 Allgemeines

6.2 Durchführung – Prüfling A – Umweltprüfungen

6.3 Durchführung – Prüfling B – Konstruktions- und Gebrauchstauglichkeitsprüfungen

7 Klassifizierung

7.1 Klasse der Nutzung

7.2 Dauerfunktionstüchtigkeit

7.3 Masse der Tür

7.4 Eignung für die Verwendung an Feuerschutz-/Rauchschutztüren

7.5 Sicherheit – Personenschutz

7.6 Korrosionsbeständigkeit

7.7 Sicherheit – Einbruchschutz

7.8 Überstand der horizontalen Betätigungsstange

7.9 Betätigungsart der horizontalen Betätigungsstange

7.10 Anwendungsbereich der Tür

7.11 Beispiel für die Klassifizierung

8 Kennzeichnung

8.1 Auf dem Produkt

8.2 Auf der Verpackung

8.3 Auf den Einbauanweisungen

8.4 Einsteckschloss in Verbindung mit einer separaten horizontalen Betätigungsstangeneinheit

9 Konformitätsbewertung

9.1 Erstprüfung

9.2 Probenahme, Prüfung und Konformitätskriterien

9.3 Werkseigene Produktionskontrolle

9.4 Periodische Prüfung (aller Produkte)

9.5 Jährliche Prüfung (aller Produkte

Anhang A Einbau- und Befestigungsanweisungen (normativ)

Anhang B Zusätzliche Anforderungen an Paniktürverschlüsse für die Verwendung an Feuerschutz-/Rauchschutztüren (normativ)

Anhang C Wartungsanweisungen (normativ)

Anhang D Flussdiagramm der Prüfabläufe (normativ)

Anhang E Leitfaden für die Auswahl der zutreffenden Produktnormen für bestimmte Fluchttür-Anwendungen (informativ)

Anhang ZA Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und dengrundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 89/106/EWG, EG-Bauproduktenrichtlinie (informativ)

Literaturverzeichnis

Norm bestellen

Weitere Informationen

Stichwörter

Paniktürverschlüsse, Schlösser, Baubeschläge, Rettungswege, Rettungstüren, Prüfung, Prüfverfahren, Sicherheit, Norm, DIN EN 1125