Gefahrenmeldeanlagen

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Einführung

Gefahrenmeldeanlagen (GMA) dienen dazu, Gefahren schnellstmöglich zu erkennen und auf diese zu reagieren. Ihr Ziel ist es, das Leben und Eigentum von Personen und Firmen so zu überwachen, dass im Gefahrenfall schnellstmöglich reagiert werden kann. Sie bilden aus selbsständig erfassten oder von Personen eingegebenen Informationen Gefahrenmeldungen.

Die folgenden Komponenten gehören zur Mindestausstattung einer Gefahrenmeldeanlage:

  • Zentrale (GMZ)
  • Melder
  • Energieversorgung
  • Signalgeber (optisch/akustisch)
  • Bedienelemente
  • Übertragungseinrichtungen

Desweiteren muss eine Gefahrenmeldeanlage über zwei voneinander unabhängigen Energiequellen verfügen. Störungsmeldungen und Alarme sollen an ständig besetzte Stellen weitergeleitet werden.

Gefahrenmeldeanlagen lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:

  • Brandmeldeanlagen (BMA)
  • Einbruchmeldeanlagen (EMA)
  • Überfallmeldeanlagen (ÜMA)
  • Sprachalarmanlagen (SAA)

Über die Anforderungen an Gefahrenmeldeanlagen informieren die Normen der Normenreihe DIN VDE 0833.

Normen und Vorschriften

Für Gefahrenmeldeanlagen gelten eine Reihe von technischen Normen und Vorschriften: