Regeln

Zertifizierungspflicht für Trinkwasserspender?

Leitungsgebundene Trinkwasserspender können im Innen- oder Außenbereich installiert werden. Sie werden direkt an die Frischwasserleitung angeschlossen und geben frisches Trinkwasser aus. Betreiber von Trinkwasserspendern müssen nach VDI/AMEV/BVS/DVQST-EE 6023 Blatt 1.1 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Leitungsgebundene Getränkespender“ und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einen hygienischen Betrieb von aufbereitetem Wasser gewährleisten.

Hierzu herrscht oft der Irrglaube, dass für diese Anlagen eine Zertifizierungspflicht besteht. Dies ist nicht der Fall. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) gibt generell keine Zertifikate für Trinkwasserspender aus. Die Wasserspender müssen lediglich die Anforderungen aus der Trinkwasserordnung (TrinkwV) erfüllen, eine Zertifizierung ist dabei nicht vorgeschrieben oder notwendig. Allerdings muss die Übergangsregelung KTW-BWGL (Übergang von UBA-Leitlinien zur Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser) eingehalten werden. Hierzu reicht laut Umweltbundesamt (UBA) eine Konformitätserklärung des Herstellers.

Autor: Gerrit Kubassa, Gründer und Geschäftsführer, Aquadona GmbH

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Neuauflage der GEFMA-Richtlinie 190

Neuauflage der GEFMA-Richtlinie 190

Der Deutsche Verband für Facility Management gefma hat die Technische Regel GEFMA 190:2023-06 „Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management (inklusive ESG)“ überarbeitet. Änderungen ergeben sich für Eigentümer und Betreiber von baulichen Anlagen (inklusive Gebäudetechnik und Außenanlagen) in Deutschland vor allem in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG).

Damit gibt die Richtlinie GEFMA 190 klare Hinweise für einen zukunftssicheren Betrieb und eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern von Facility-Management-(FM)-Leistungen. Die Grundlage für die ESG-Aspekte bildet die Richtlinie GEFMA 163-1 „ESG im Facility Management“, in der unter anderem die wichtigen Weichenstellungen durch die EU-Taxonomie-Verordnung und die Corporate Sustainability Reporting Directive (künftige Notwendigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung) dargestellt werden.

Die Betreiberverantwortung wird in der aktualisierten GEFMA 190 auf den Betrieb aller Arten von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden bezogen, beispielsweise Verwaltungsgebäude, Produktions- und Lagergebäude, Energieanlagen und deren Gebäude, Verkaufsstätten, Versammlungs- und Sportstätten, Krankenhäuser und Pflegeheime, Hotels und Gaststätten, Schulen und Hochschulen, Flughäfen und Bahnhöfe, Messebauten usw. Auch auf Wohngebäude kann der Begriff des Betreibens angewandt werden, wenngleich hier nur einzelne Aspekte zutreffen (zum Beispiel Betrieb von Aufzugsanlagen, Feuerungsanlagen, Großgaragen innerhalb von Wohnanlagen). Selbst bei leerstehenden Gebäuden sind noch eine Reihe von Pflichten zur Wahrnehmung der Betreiberverantwortung im Sinne dieser Richtlinie zu beachten. GEFMA 190 kann für 231,12 EUR inkl. MwSt. über den Beuth-Verlag bezogen werden.

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VDI 4645 Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb

VDI 4645

Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb

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Übersicht

Die Richtlinie behandelt die für die Planung von Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern erforderlichen Schritte von der Voruntersuchung und Konzepterstellung bis zur Detailplanung. Sie gibt Hinweise zu empfohlenen hydraulischen Schaltungen, zur Dimensionierung von Anlagenkomponenten, zur Dokumentation, zur Inbetriebnahme der Anlage und  Unterweisung des Betreibers und auch zu Kostenbetrachtungen. Im Anhang der Richtlinie sind Checklisten und Beispiele zur Unterstützung der Vorgehensweise bei der Planung enthalten. Auch  das sinnvolle Zusammenwirken mit anderen Anlagenbauteilen, wie weiteren Wärmeerzeugern, Wärmespeicherung, -verteilung und -übergabe wird betrachtet.

Für diese Richtlinie ist das VDI-Gremium „Qualitätssicherung von Wärmepumpen-Schulungen“ zuständig.

Die aktuell gültige Richtlinie VDI 4645:2023-04 tritt im April 2023 in Kraft und ersetzt die Richtlinie VDI 4645:2018-03 vom März 2018.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1

Inhalt zur Richtlinie VDI 4645

  • Vorbemerkung
  • Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweise

3 Begriffe

4 Formelzeichen, Abkürzungen und Indizes

5 Bilanzgrenzen und Effizienzbetrachtung

5.1 Bilanzgrenzen

5.2 Effizienzbetrachtung einer Elektro-Wärmepumpe

5.3 Effizienzbetrachtung einer Gas-Wärmepumpe

6 Voruntersuchung

6.1 Genehmigungsrechtliche Rahmenbedingungen

6.2 Energiebezug

6.3 Besonderheiten bei Elektro-Wärmepumpen

6.4 Besonderheiten bei mit Brennstoff angetriebenen Wärmepumpen

6.5 Anforderungen an den Aufstellraum

7 Zuständigkeiten – Energieversorger, Behörden, Bergamt, Handwerk, Planung

8 Grundlagenermittlung

8.1 Bestandsaufnahme

8.2 Heizlast

8.3 Wärmeübergabe

8.4 Gebäudekühlung

8.5 Trinkwassererwärmung

8.6 Dimensionierung der Wärmepumpe

8.7 Betriebsweise

8.8 Wärmespeicher

8.9 Wärmequellen

8.10 Nutzung von Solarenergie

8.11 Anlagenkonzept

8.12 Angebotserstellung

9 Detailplanung der Komponenten und der Gesamtanlage

9.1 Vorbereitung der Detailplanung

9.2 Heizlast

9.3 Wärmeübergabe

9.4 Gebäudekühlung

9.5 Trinkwassererwärmung

9.6 Dimensionierung der Wärmepumpe

9.7 Auswahl der Betriebsweise der Wärmepumpe

9.8 Wärmespeicher und deren Dimensionierung

9.9 Wärmequellen

9.10 Nutzung von Solarenergie

9.11 Anlagenkonzept

9.12 Erstellung der Ausführungs- und Genehmigungsunterlagen

10 Auftragsvergabe

11 Inbetriebnahme und Unterweisung

11.1 Inbetriebnahme der Anlage

11.2 Dokumentation und Unterweisung des Nutzers

12 Inspektion und Wartung der Anlage

Anhang A Relevante Gesetze, Verordnungen, Normen

Anhang B Auslegungsbeispiel für ein Flächenheizsystem

Anhang C Auslegungsbeispiel für ein Heizkörpersystem

Anhang D Checkliste – Konzept- und Detailplanung von Wärmepumpenanlagen

Anhang E Ablaufplan zur Festlegung von Betriebsweisen und Wahl der Wärmepumpe

Anhang F Hydraulische Schaltungen

Anhang G Effizienzbewertung von Elektro-Wärmepumpen

Anhang H Kostenrechnung für eine Elektro-Wärmepumpe

Anhang I Beispiel Anlagenbuch F-Gase-Verordnung

Anhang J Zapfprofile

Anhang K Berechnungsbeispiel zur Auswahl der Wärmepumpe und Dimensionierung der Bauteile

Anhang L Checklisten für Inbetriebnahme/Reglereinstellungen, Fehlersuche, Sicherheitsüberprüfungen und Wartungs-/Inspektionsarbeiten

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Stichwörter

Heizungsanlagen, Wärmepumpen, Wärmepumpenanlagen, Ein- und Mehrfamilienhäusern, VDI 4645, VDI 4645:2023-04, Planung, Errichtung, Betrieb, Richtlinie, Norm, Vorschrift, Technische Regel, kaufen, bestellen, download

TRBS 1203 Zur Prüfung Befähigte Person

TRBS 1203 Zur Prüfung Befähigte Person

Übersicht | Inhalt | Weitere Informationen

Übersicht

Diese TRBS 1203 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Inhalt

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Person

Normenbestellung FeststellanlagenTRBS 1203 Zur Prüfung Befähigte Person

1 Anwendungsbereich

2 Allgemeine Anforderungen

3 Anforderungenan zur Prüfung befähigte Personen für Prüfungen an bestimmten Arbeitsmitteln

4 Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Prüfungen an Arbeitsmittelnnach Anhang3 BetrSichV

Anhang 1 Beispiele für Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen

Anhang 2 Übersichtstabelle

Weitere Informationen

Stichworte

TRBS 1203, Technische Regeln für Betriebssicherheit, Vorschrift, Richtlinie, Anerkannte Regel der Technik, Prüfung, befähigte Person

VdS CEA 4001:2018-01 – Sprinkleranlagen – Inhalt

Inhaltsverzeichnis:

VdS CEA 4001
VdS CEA-Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau

Inhaltsverzeichnis | Inhalt|

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis VdS CEA 4001 „VdS CEA-Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau (PDF)

Inhalt

Vorwort

Anwendung der VdS CEA-Richtlinien

Klassifizierungssystem für Sprinkleranlagen

Inhalte der Richtlinien

1 Allgemeines
1.1 Anwendungsbereich
1.2 Ziele
1.3 Beschreibung
1.4 Anerkennung
1.5 Normative Verweisungen

2 Definitionen

3 Vertragsplanung und Dokumentation
3.1 Allgemeines
3.2 Grundsätzliche Überlegungen
3.3 Vorbereitungsstadium
3.4 Planungsstadium
3.5 Beginn der Installationsarbeiten

4 Umfang des Sprinklerschutzes
4.1 Schutzumfang und Ausnahmen
4.2 Brandabschnittsbildung und Trennung

5 Einstufung in Brandgefahrenklassen
5.1 Allgemeines
5.2 Brandgefahrenklassen
5.3 Lagerung
5.4 Schutz von Zwischendecken- und Zwischenbodenbereichen

6 Hydraulische Auslegung
6.1 Allgemeines 37 62 Hohe Brandgefahr, Lagerrisiko (HHS)
6.3 Anforderungen an Druck- und Durchflussraten für vorberechnete Anlagen
6.4 Dimensionierung und Anordnung von Rohren

7 Wasserversorgung – Allgemeines
7.1 Eignung
7.2 Anschluss anderer Verbraucher an die Wasserversorgung
7.3 Einbauort von Bestandteilen für die Wasserversorgung
7.4 Prüfeinrichtungen und Messgeräte
7.5 Durchflussprüfungen an Wasserversorgungen
7.6 Druckprüfung der Wasserversorgung

8 Wahl der Wasserversorgung
8.1 Allgemeines
8.2 Öffentliches Wasserleitungsnetz
8.3 Wasserbehälter
8.4 Natürliche und künstliche Wasserquellen
8.5 Druckluftwasserbehälter
8.6 Art der Wasserversorgung
8.7 Abtrennung von Wasserversorgungen
8.8 Auswahl der Wasserversorgung

9 Pumpen
9.1 Allgemeines
9.2 Anordnungen mit mehreren Pumpen
9.3 Einbauort von Pumpenanlagen
9.4 Maximale Temperatur der Wasserversorgung
9.5 Ventile und Zubehör
9.6 Förderbedingungen
9.7 Leistungsbemessung
9.8 Elektrisch angetriebene Pumpen
9.9 Dieselmotorgetriebene Pumpen

10 Art und Größe von Sprinkleranlagen
10.1 Nassanlagen
10.2 Trockenanlagen
10.3 Nass-Trocken-Anlagen
10.4 Vorgesteuerte Anlagen
10.5 Tandem- Trockenanlagen
10.6 Sprinkleranlagen-Erweiterung mit einem Steuerventil

11 Abstände und Anordnung von Sprinklern
11.1 Allgemeines
11.2 Maximale Schutzfläche je Sprinkler
11.3 Mindestabstände zwischen Sprinklern
11.4 Anordnung von Sprinklern zum Gebäude und Einrichtungen
11.5 Zwischenebenensprinkler in HH-Risiken
11.6 Alternatives Schutzkonzept für Regallager

12 Konstruktionsmerkmale und Verwendungsmöglichkeiten von Sprinklern
12.1 Allgemeines
12.2 Sprinklerarten und ihre Anwendungen
12.3 Ausflussrate von Sprinklern
12.4 Nennöffnungstemperaturen
12.5 Ansprechempfindlichkeit von Sprinklern
12.6 Sprinklerschutzkorb
12.7 Abschirmbleche für Sprinkler
12.8 Sprinklerrosetten
12.9 Korrosionsschutz für Sprinkler

13 Armaturen
13.1 Alarmventilstationen
13.2 Absperrarmaturen
13.3 Ringleitungsarmaturen
13.4 Entwässerungsventile
13.5 Prüfeinrichtungen
13.6 Spülanschlüsse
13.7 Manometer
13.8 Überdruckventile

14 Alarme und Alarmierungseinrichtungen
14.1 Alarmglocken bzw interne elektrische Alarmierung
14.2 Elektrische Strömungsmelder, Wasser- und Luftdruckschalter
14.3 Alarmübertragungseinrichtungen zu ständig besetzten Stellen

15 Rohrleitungen
15.1 Allgemeines
15.2 Rohrhalterungen
15.3 Rohrleitungen in Zwischendecken- und Zwischenbodenbereichen

16 Schilder, Hinweise und Informationen
16.1 Übersichtsplan
16.2 Schilder und Hinweise

17 Inbetriebnahme- und Abnahmeprüfungen
17.1 Inbetriebnahmeprüfungen
17.2 Installationsattest und Dokumentation

18 Erhaltung der Betriebsbereitschaft
18.1 Allgemeines
18.2 Verfahrensweise nach einer Auslösung der Anlage
18.3 Kontrollprogramm für den Betreiber
18.4 Instandhaltungsprogramm durch den VdS-anerkannten Errichter

19 Überwachung von Sprinkleranlagen
19.1 Absperreinrichtungen
19.2 Füllstand
19.3 Druck
19.4 Energieversorgung
19.5 Leitungen
19.6 Meldelinien
19.7 Sprinklerpumpe
19.8 Sprinklerzentrale
19.9 Störungsanzeige
19.10 Energieversorgung des Überwachungssystems
19.11 Energieversorgung durch das elektrische Netz
19.12 Energieversorgung durch Akkumulatoren
19.13 Anforderungen an Bauteile von Überwachungseinrichtungen

Anhang A Klassifizierung von Risiken

Anhang B Methode für die Zuordnung von Lagergut
B.1 Allgemeines
B.2 Materialfaktor
B.3 Auswirkungen der Lagerkonfiguration
B.4 Zusätzliche Methode für die Einstufung von Polypropylen, Polyethylen,
Polystyrol und Kunststoffen mit ähnlichem Brandverhalten

Anhang C Alphabetische Auflistung gelagerter Produkte und deren Kategorien

Anhang D Anforderungen an mehrgeschossige Gebäude, die in Zonen unterteilt sind
D.1 Geltungsbereich
D.2 Unterteilung von Gruppen in Zonen
D.3 Anforderungen für in Zonen unterteilte Sprinklergruppen
D.4 Übersichtsplan

Anhang E Besondere Anforderungen an Hochhausanlagen
E.1 Geltungsbereich
E.2 Auslegungskriterien
E.3 Wasserversorgungen

Anhang F Zusatzanforderungen zur Erhöhung der Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit von Sprinkleranlagen
F.1 Unterteilung in Zonen
F.2 Nassanlagen
F.3 Art und Ansprechempfindlichkeit der Sprinkler
F.4 Alarmventilstation
F.5 Wasserversorgungen
F.6 Theater
F.7 Zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen für die Wartung

Anhang G Methoden für die Dimensionierung des Rohrnetzes
G.1 Berechnung des Druckverlustes im Rohrnetz
G.2 Vorberechnete Anlagen
G.3 Hydraulisch berechnete Anlagen

Anhang H Abbildungen mit Beispielen (informativ)

Anhang I Anerkannte Bauteile

Anhang J Neue Techniken (informativ)

Anhang K Schutz von besonderen Risiken
K.1 Aerosole
K.2 Hängend gelagerte Bekleidung
K.3 Brennbare Flüssigkeiten
K.4 Leere Paletten
K.5 Alkoholische Getränke in Holzfässern
K.6 Betriebe für nicht gewebte Kunstfasern
K.7 Risiken mit Kunststofflagerung – Lager mit Lagerbehältern aus ungeschäumten Polypropylen (PP), Polyethylen (PE) und Polystyrol (PS)
oder gelagerten PP/PE/PS-Materialien und Kunststoffe mit ähnlichem Brandverhalten
K.8 Einrichtungsschutz für Holzwerkstoffplattenherstellung
K.9 Spezielles Schutzkonzept von Regalen mit geschlossenen Zwischenböden und Laufbühnen
K.10 Kabelkanäle, -schächte und -geschosse
K.11 Recyclingbetriebe für Verpackungsmaterial aus Kunststoff
K.12 Einrichtungsschutz für Papiermaschinen
K.13 Besondere Anforderungen für den Schutz von Verschieberegalen nur mit Deckensprinklern
K.14 Anforderungen für den Schutz von automatischen Parksystemen

Anhang L ESFR-Sprinklerschutz (normativ)
L.1 Einleitung
L.2 Anwendungsbereich
L.3 Spezielle Definitionen
L.4 Einstufung des Lagerguts
L.5 Allgemeines
L.6 Nutzungen und Brandgefahren
L.7 ST4 (Paletten-Regallager), ST5 (geschlossene oder gelattete Zwischenböden), ST2 und ST3 (ein- und mehrreihige Ständer-
oder Gitterboxpaletten)
L.8 Auslegungskriterien
L.9 Bauliche Voraussetzungen
L.10 Anordnung von ESFR-Sprinklern
L.11 Dimensionierung von Rohren
L.12 Wasserversorgung

Anhang M Zumischung von Schaummitteln in Sprinkleranlagen
M.1 Auswahl und Art der Sprinkleranlage
M.2 Schaummittel-Zumischeinrichtungen
M.3 Schaummittelpumpen
M.4 Schaummittel
M.5 Schaummittelbehälter
M.6 Schaummittel-Leitungen und Wasser-Schaummittel-Gemischleitungen
M.7 Druckverlustberechnung bei Schaummittel führenden Rohrleitungen
M.8 Entsorgung

Anhang N Methode zur Klassifizierung von Lagergut unter Anwendung des Kalorimetertests (informativ)
N.1 Einführung
N.2 Testprinzipien
N.3 Methode
N.4 Evaluierung der Methode
N.5 Bibliographie

Anhang P Bestätigung zum Anschluss von Hydrantensystemen

Anhang Q Bestätigung: Einbetonieren von Sprinklerrohrleitungen

Anhang R Anforderungen der Baustoff- und Feuerwiderstandsklassen und ihre Zuordnung nach DIN 4102 und DIN EN 13501
R.1 Grundsätze
R.2 Brennbarkeit der Baustoffe
R.3 Feuerwiderstand von Bauteilen

Anhang S Verbrennungswärme der Isolierstoffe von Kabeln und Leitungen (gem VdS 2134)
S.1 Allgemeines
S.2 Anwendungsbereich
S.3 Anwendung der Tabellen

Anhang SL Selbsttätige Löschhilfeanlagen
SL.1 Geltungsbereich
SL.2 Errichterfirma
SL.3 Abtrennung
SL.4 Bemessungsgrundlagen
SL.5 Wasserversorgung

Anhang Z Installationsanzeige für Sprinkleranlagen
Indexverzeichnis

Weitere Informationen

Stichworte

  • Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik
  • VdS CEA-Richtlinie 4001
  • Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Sprinklerwart
  • Trinkwasserhygiene, Trinkwasserverordnung, TrinkwV
  • Befähigte Person, Verantwortliche Person, Wartung, Instandhaltung, Prüfung

VdS CEA-Richtlinie 4001 – Sprinkleranlagen

VdS CEA-Richtlinie 4001 – Richtlinien für Sprinkleranlagen – Planung und Einbau

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen | Stichworte

Übersicht

Die VdS CEA-Richtlinie 4001:2024-01 „VdS CEA-Richtlinien für Sprinkleranlagen – Planung und Einbau“ legt die allgemeinen Anforderungen für Planung, Einbau und Betrieb von Sprinkleranlagen fest. Im Unterschied zur DIN EN 12845, die sich am kleinsten gemeinsamen europäischen Nenner für Planung, Einbau und Betrieb von Sprinkleranlagen orientiert, berücksichtigt die VdS CEA-Richtlinie 4001 den deutschen Standard.

Die Vds CEA-Richtlinie 4001:2024-01 ist im Januar 2024 erschienen und ersetzt die VdS CEA-Richtlinie 4001:2021-01 vom Januar 2018.

Inhalt

Nähere Informationen zum Inhalt der VdS CEA-Richtlinie 4001 finden Sie hier.

Norm bestellen

Normenbestellung SprinkleranlagenNormen für Sprinkleranlagen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, VdS CEA-Richtlinie 4001, Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Sprinklerwart, Trinkwasserhygiene, Trinkwasserverordnung, TrinkwV, Befähigte Person, Verantwortliche Person, Wartung, Instandhaltung, Prüfung

Neue TRBS 1111 für Gefährdungsbeurteilung

Die überarbeitete Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1111 vom März 2018 unterstützt den Arbeitgeber umfassend bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

So ist die Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person oder mittels kundiger Beratung durchzuführen. Dabei muss die Sicherheit der Beschäftigten auch im Gefahrenbereich des Arbeitsmittels gewährleistet werden und bei überwachungsbedürftigen Anlagen den Schutz dritter Personen (z. B. Kunden) im Gefahrenbereich berücksichtigen. Ebenso sind in die Beurteilung u.a. Gebrauchstauglichkeit, altersgerechte Gestaltung, physische und psychische Belastungen aufzunehmen.

Autor: Ute Wiese, Fachkraft für Arbeitssicherheit, CertLex AG

Weitere Informationen:

Neue TRBS 3121 für Betrieb von Aufzügen

Seit Oktober 2018 regelt die neue Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121 die Pflichten des Arbeitgebers für den Betrieb von Aufzügen.

Weitere Informationen:

Feststellanlage

Übersicht zu Feststellanlagen

Übersicht zu Feststellanlagen

Einführung | Aufbau | Arten| BegriffserklärungFAQ | Normen und Vorschriften | PublikationenHersteller | Weitere Informationen

Einführung

Feststellanlagen (FSA) werden auch als Türfeststellanlagen (TFA) bezeichnet und dienen dem Offenhalten von Feuerschutzabschlüssen und Brandschutzabschlüssen wie

  • Brandschutztüren, Rauchschutztüren,
  • Brandschutztore,
  • Rolltoren,
  • Rauchschutztüren und
  • Rauchschürzen zwischen Brandabschnitten.

Im Falle eines Brandes oder einer Rauchentwicklung sichert eine Feststellanlage das sichere schließen der Feuerschutz- bzw. Rauchschutzabschlüsse.

Aufbau

Bestandteile einer Feststellanlagen:

  • Feststelleinrichtung wie ein Magnet mit Ankerplatte oder ein Türschließer mit Feststellung und gegebenenfalls automatisierten Tor- und Türantrieben
  • Mindestens ein Brandmelder, beispielsweise optischer Rauchmelder oder Rauchschalter
  • Handauslösetaster zum manuellen Schließen, falls die Feststellung nicht durch geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann

Arten von Feststellanlagen

  • Bauart 1: Die Auslösevorrichtung ist nur Bestandteil der Feststellanlage
  • Bauart 2: Die Auslösevorrichtung ist nicht nur Bestandteil der Feststellanlage, sondern auch einer Brandmeldeanlage

Türschließer, Feststellanlagen und Freilauftürschließer im Vergleich

  • Türschließer
    Die Funktion eines Türschließers ist das automatische Schließen der Tür nach dem Vorgang des öffnens. Typische Anwendungsbeispiele sind Brandschutztüren und Außentüren. Türschließer werden nach DIN 18263-1 (bei Bauart K) und DIN EN 1154 technisch reguliert.
  • Feststellanlagen
    Die Funktion einer Feststellanlage ist das Offenhalten der Tür und das automatische Schließen im Rauch- oder Brandfall. Typische Anwendungsbeispiele sind Brandschutztüren die offen stehen. Festellanlagen werden nach DIN 14677, DIBt-Richtlinien und der DIN EN 14637 technisch reguliert
  • Freilauftürschließer
    Die Funktion eines Freilauftürschließers ist die leichte Bedienung der Tür von Hand. Typische Anwendungsbeispiele sind barrierefreie Brandschutztüren. Freiluftschließer werden nach DIN EN 1155, DIN EN 14637 technisch reguliert.

Begriffserklärung

Eingewiesene Person

  • eine Person, die ohne einen Kompetenznachweis eine Feststellanlage warten und überprüfen kann. Zudem muss die eingewiesene Person dies selbstständig und mit eigener Verantwortung tun.

Betreiber

  • Eine Person, die für den Betrieb der Feststellanlage nach DIN 14677 verantwortlich ist.

Instandhalter

  • Bei einem Instandhalter handelt es sich um eine Firma eine Stelle oder eine Person, welche mit der Instandhaltung explizit beauftragt ist.

Fachkraft für Feststellanlagen

  • Eine Person mit einem Kompetenznachweis für die Instandhaltung von Feststellanlagen. Der Kompetenznachweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Häufige Fragen zu Feststellanlagen (FAQ)

Wann verwendet man Festellanlagen?

Feststellanlagen werden an Türen von Räumen verwendet, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre durch brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel entstehen kann. Im Falle eines Brandes oder einer Rauchentwicklung verhindert sie das Ausbreiten des Rauches in andere Räume. Sie wird nur dann verwendet, wenn die Feststellvorrichtungen zusätzlich durch Melder einer Gaswarnanlage ausgelöst werden.

Wie oft müssen Feststellanlagen geprüft werden?

Zum Sicherstellen der Funktionsfähigkeit einer Feststellanlage bedarf es der Funktionsprüfung, die in Abständen von max. einem Monat durchgeführt werden sollte (nach 12 Prüfungen ohne Mangel, kann alle 3 Monate geprüft werden) sowie einer jährlichen Prüfung und Wartung durch einen Sachkundiger oder einem Fachbetrieb.

Wie funktionieren Feststellanlagen?

Eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage tritt durch eine Kombination von miteinander vereinbarer Komponenten in Kraft. Auf diese Weise können selbstschließende Feuer-/ Rauchschutztüren durch eine FSA offen gehalten werden und sich im Brandfall zum frühestmöglichen Zeitpunkt selbst schließen.

Wer darf Feststellanlagen instand halten?

Feuer- und Rauchschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen müssen regelmäßig durch befähigte Personen mit Sachkundenachweis geprüft und instand gehalten werden. Dies ist wichtig, um im Schadensfall nicht die Versicherungsansprüche zu verlieren.

Normen und Vorschriften

Für Feststellanlagen gelten eine Reihe von technischen Normen und rechtlichen Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte
Feststellanlagen, FSA, Türfeststellanlagen, TFA, Brandschutzabschlüsse, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, Brandschutztüren, Brandschutztore, Feuerschutztüren, Fluchttüren, DIN 14677, DIN EN 14637, DIBt-Richtlinie, TRGS 1203, Betriebssicherheitsverordnung, Instandhaltung, Prüfung, Funktionsprüfung, Wartung

Arbeitsstättenregel ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

Einführung | Inhalt | Regeln und Gesetze | Weitere Informationen

Einführung

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet und treten nach der Veröffentlichung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAuA) in Kraft. Derzeit gibt es 18 Technische Regeln für Arbeitsstätten. Die Technischen Regeln konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Die ASR werden von den Gewerbeaufsichtsämtern der Länder kontrolliert. Diese Kontrollen werden unangemeldet durchgeführt und können bei Nichteinhaltung der Vorschriften für den Arbeitgeber verbindliche Anordnungen oder in besonders schwerwiegenden Fällen sogar die Stilllegung der Anlagen und Maschinen zur Folge haben.

Die ASR A2.2 gilt für das Ausstatten und Betreiben von Arbeitsstätten mit Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sowie für Maßnahmen zur Erkennung und Bekämpfung von Entstehungsbränden und zur Alarmierung.

Inhalt

1 Zielstellung

2 Anwendungsbereich

3 Begriffsbestimmungen

4 Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln

5 Ausstattung von Arbeitsstätten

6 Betrieb

7 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen

Anhang 1 Standardschema zur Festlegung der notwendigen Feuerlöscheinrichtungen

Anhang 2 Beispiele für die Ermittlung der Grundausstattung

Anhang 3 Beispiele für die Abweichung von der Grundausstattung

Regeln und Gesetze

Weitere Informationen

Stichwörter

Arbeitsstättenregel ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, Technische Regel für Arbeitsstätten, Brandschutz, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer