Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Übersicht zu Brandschutz- und Evakuierungshelfern

Einführung | Normen und VorschriftenPublikationen | Weitere Informationen

Einführung

Um die Sicherheit ihrere Beschäftigten zu gewährleisten, müssen Arbeitgeber eine ausreichende Zahl an Brandschutz- und Evakuierungshelfern bestimmen. Brandschutz- und Evakuierungshelfer ergreifen im Brandfall geeignete Maßnahmen, um eine zügige und reibungslose Gebäuderäumung sicherzustellen und Menschenleben zu retten. Sie müssen über einen sicheren Umgang mit Feuerlöschern verfügen und diesen bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden einsetzen können, ohne sich dabei selber zu gefährden. Außerdem unterstützen Brandschutz- und Evakuierungshelfer alle Mitarbeitenden eines Betriebes im Brandfall beim selbständigen und gefahrlosen verlassen eines Gebäudes. Die benötigte Anzahl von Brand- und Evakuierungshelfern wird auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung bestimmt.

Die DGUV Information 205-233 teilt die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer in sechs Blöcke ein:

  • Gründzüge des Brandschutzes
  • Betrieblicher Brandschutz
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Praxis

Normen und Vorschriften

Für Brandschutz- und Evakuierungshelfer gelten folgende Vorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Evakuierung, Betrieblicher Brandschutz, DGUV 205-023, Löschübung