Regeln

Arbeitsstättenregel ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

Planungsspielraum beim Brandschutz

Arbeitsstättenregel ASR A2.2 Maßnahmen gegen BrändeDie Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ersetzt seit 2013 die BGR/GUV-R 133. Dadurch erhalten Planer mehr Entscheidungsspielraum beim Thema Brandschutz. Grundsätzlich unterscheidet die ASR A2.2 zwischen den Kategorien „normale Brandgefährdung“ und „erhöhte Brandgefährdung“. Um höhere Brandschutzziele zu erreichen, sind vielfältige Optionen erlaubt: von einer höheren Anzahl an Feuerlöschern bis hin zu Brandmelde- und Feuerlöschanlagen (Kap. 5.2.4 – 3). So entsteht mehr Freiraum für individuelle Lösungen. (kz)

Autor: Klaus Zöller (kz), ZBT Zöller Brandschutztechnik e.K., Sarstedt

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Arbeitsstättenrichtlinie, Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, Brandschutz

Sicherheit und Komfort für Aufzüge

Moderner Aufzug nach DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50Beim Bau von Aufzugsanlagen müssen zukünftig höhere Anforderungen beachtet werden. Die Sicherheitsstandards für Personen- und Lastenaufzüge werden durch die neuen Normen DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50 erhöht und der Komfort für die Nutzer gesteigert.

Die Normenreihe DIN EN 81 beschreibt „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“. Anfang 2015 sind zwei neue Normen der Reihe in Kraft getreten und werden nach der Übergangsfrist zum 1. September 2017 verbindlich. Die DIN EN 81-20:2014-11 „Teil 20: Personen- und Lastenaufzüge“ definiert die Vorgaben für die Konstruktion und die technischen Eigenschaften von Aufzügen. Sie schreibt vor, welche Bedingungen beim Einbau von Aufzügen zu beachten sind. Die DIN EN 81-50:2015-02 „Teil 50: Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten“ legt fest, wie Auslegungen und Prüfungen von Komponenten durchzuführen sind. Die neuen Normen ersetzen die EN 81-1 und EN 81-2.

Bei Aufzugsanlagen muss nun mehr Platz durch größere Schutzräume in Schachtkopf und Schachtgrube eingeplant werden, möglichst ohne Schachtabmessungen zu vergrößern. In der Kabine ist eine hellere Beleuchtung gefordert und Aufzugstüren haben größere Kräfte als bisher auszuhalten. Bei Glastüren soll die Gefahr verringert werden, dass Kinderhände eingeklemmt werden. Alle Aufzüge müssen mit Lichtgittern an den Türen ausgestattet werden und eine gute Haltegenauigkeit erreichen. (gs) www.dgwz.de/din-en-81

Autor: Dr. Gerhard Schiffner (gs), Head of Codes & Safety, ThyssenKrupp Elevator AG

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IT-Grundschutz - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

IT-Sicherheit: Stabsstelle unverzichtbar

IT-Grundschutz - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)Beim Thema Informationssicherheit geht es längst nicht nur um Technik. Natürlich sind Maßnahmen wie Patchen, Virenschutz und Datensicherung weiterhin unverzichtbar. Sie sind aber völlig nutzlos, wenn beispielsweise der Serverraum für Jedermann frei zugänglich ist. Erfolg verspricht daher nur ein ganzheitlicher Planungsansatz. Voraussetzung ist die Implementierung einer zentralen Stabsstelle im Unternehmen, etwa durch den Posten eines Sicherheitsverantwortlichen. Ebenfalls sinnvoll ist die kontinuierliche Fortbildung und Sensibilisierung der Mitarbeiter, denn schon das Öffnen von Spam-Mails kann verheerende Folgen haben.

Wie Informationssicherheit auf allen organisatorischen und technischen Ebenen gewährleistet werden kann, zeigt der IT-Grundschutz des BSI, der aktuell modernisiert wird. Planer finden in den kostenfreien Unterlagen alles, was sie zu einzelnen Themenbereichen, wie etwa Sicherheit, Infrastruktur, IT-Systeme oder Netze wissen müssen. Dazu gehören unter anderem potenzielle Gefährdungsszenarien sowie entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. Für die Umsetzung gilt hierbei: Ohne ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen geht nur sehr wenig. Zwar sind die Empfehlungen des BSI so geschrieben, dass nicht viel Geld investieren werden muss oder ein externer Berater benötigt wird, am Ende muss sich aber jemand verlässlich um das Thema kümmern. (hs)

Autor: Holger Schildt (hs), IT-Grundschutz, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

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www.dgwz.de/it-grundschutz

ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan

ASR A2.3

ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan

Technische Regel für Arbeitssttätten (ASR)

Weiterführende Informationen

Stichworte

ASR A2.3

Regeln

In dieser Liste wird nach und nach auf die wichtigsten Regeln, Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter und Leitfäden verwiesen.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

  • ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen
  • ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
  • ASR A1.5/1,2 Fußböden
  • ASR A1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände
  • ASR A1.7 Türen und Tore
  • ASR A1.8 Verkehrswege
  • ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
  • ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
  • ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
  • ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
  • ASR A3.4 Beleuchtung
  • ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
  • ASR A3.5 Raumtemperatur
  • ASR A3.6 Lüftung
  • ASR A4.1 Sanitärräume
  • ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume
  • ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
  • ASR A4.4 Unterkünfte

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

VdS-Richtlinien

VDI-Richtlinien

Weiterführende Informationen

Stichworte

  • Regeln, Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter, Leitfäden

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