Schlagwortarchiv für: Wartung

MSR-Einrichtungen und Gebäudeautomation

Die technische Regel VDMA 24186 Teil 4 „Leistungsprogramm für die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden – Teil 4: MSR-Einrichtungen und Gebäudeautomationssysteme“ ist im Januar in aktualisierter Fassung erschienen.

Das VDMA-Einheitsblatt gilt für MSR-Einrichtungen und Gebäudeautomationssysteme einschließlich der Versorgungseinrichtungen (Druckluftaufbereitung und -verteilung). Es legt die für die Wartung notwendigen Tätigkeiten bzw. Leistungen für Baugruppen und Bauelemente der genannten Geräte und Anlagen und deren Funktionen einheitlich fest.

Die Neuausgabe von VDMA 24186 Teil 4 trägt insbesondere der fortschreitenden Regelsetzung im Bereich der Gebäudeautomation (GA) Rechnung. Umgesetzt werden beispielsweise zahlreiche mit der Neuauflage der Richtlinienreihe VDI 3814 vollzogene Begriffsänderungen. Dies betrifft zum Beispiel die Begriffe Anlagen-Automationseinrichtung und Raum-Automationseinrichtung, welche komplett neu eingeführt wurden. Neu aufgenommen wurde auch der Begriff der Funktionsstreckenwartung. Damit werden die zahlreichen und komplexen Aufbauten eines GA Systems auf die Überprüfung der Funktion der einzelnen Regelkreise aufgelöst.

Mit der vorangehenden Digitalisierung der Gebäudetechnik sind zusätzliche digitale Dienste und Funktionen entstanden, die bei der Wartung berücksichtigt werden müssen. Hierzu wurde der Abschnitt „Digitale Dienste (Cloud Dienste)“ neu aufgenommen.

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VdS-Richtlinien für Wasserlöschanlagen aktualisiert

VdS-Richtlinien für Wasserlöschanlagen

Die VdS-Richtlinien rund um Wasserlöschanlagen wurden überarbeitet und sind im Januar in einer neuen, aktualisierten Auflage erschienen. Zu den aktualisierten Regelwerken zählen:

  • VdS CEA 4001:2024-01 – Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau
  • VdS 2108:2024-01 – Richtlinien für Schaumlöschanlagen, Planung und Einbau sowie
  • VdS 2109:2024-01 – Richtlinien für Sprühwasser-Löschanlagen, Planung und Einbau.

Die VdS-Richtlinien werden in regelmäßigen Abständen überarbeitet, so daß Anwendererfahrungen oder aktuelle Herstellerinnovationen berücksichtigt werden. Sie richten sich an Planer, Errichter und Betreiber von Wasserlöschanlagen sowie an Sachversicherer. Betreiber erhalten damit Hinweise, um Wartung und Instandhaltung nach dem aktuellen Stand der Technik durchzuführen.

Welche Änderungen wurden vorgenommen? In der VdS CEA-Richtlinie 4001:2024-01 zu Planung und Einbau von Sprinkleranlagen wurden neben redaktionellen Anpassungen die Angaben zur Wasserversorgung komplett überarbeitet. Vor dem Hintergrund immer größerer moderner Lager und Logistikzentren wurden Schutzkonzepte für mehrfachtiefe Regale, sogenannte Multiple-Row-Racks (MRR), neu aufgenommen. Zur Harmonisierung mit europäischen Regelwerken wurde die Klasseneinteilung (Klasse 1 und 2) aufgehoben. Die Vorgaben für Rohrleitungen wurden vereinfacht und an die prEN 12845-1 angepasst. Zum einfachen Nachvollziehen der in der neuen Richtlinie VdS CEA 4001 vorgenommenen Änderungen wird eine Synopse angeboten, in der detailliert alle inhaltlichen Änderungen hervorgehoben sind. Die relevanten Änderungen aus der VdS CEA 4001, unter anderem die zur Wasserversorgung, sind für die Richtlinien VdS 2108 und VdS 2109 übernommen worden.

Die überarbeiteten Richtlinien VdS CEA 4001, VdS 2108 und VdS 2109 sowie die Synopse zur VdS CEA 4001 sind im VdS-Shop erhältlich.

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Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen erschienen

Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-03 vom 8. Februar 2024

Im Januar 2024 sind die elementaren VdS-Regelwerke rund um Wasserlöschanlagen in einer aktualisierten Auflage erschienen: VdS CEA 4001 „Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau“, VdS 2108 „Richtlinien für Schaumlöschanlagen, Planung und Einbau“ und VdS 2109 „Richtlinien für Sprühwasser-Löschanlagen, Planung und Einbau“. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Sie richten sich insbesondere an Planer- und Errichterfirmen sowie Betreiber und Sachversicherer von Wasserlöschanlagen, die darin wichtige Hinweise zur Wartung und Instandhaltung finden.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die VdS CEA 4001, das internationale Standardwerk zu Planung und Einbau von Sprinkleranlagen. Hier wurden neben redaktionellen Anpassungen die Angaben zur Wasserversorgung komplett überarbeitet. Vor dem Hintergrund immer größerer moderner Lager und Logistikzentren wurden Schutzkonzepte für mehrfachtiefe Regale, sogenannte Multiple-Row-Racks (MRR), neu aufgenommen. Zur Harmonisierung mit europäischen Regelwerken wurde die Klasseneinteilung (Klasse 1 und 2) aufgehoben. Die Vorgaben für Rohrleitungen wurden vereinfacht und an die prEN 12845-1 angepasst. Zum einfachen Nachvollziehen der in der neuen Richtlinie VdS CEA 4001 vorgenommenen Änderungen wird eine Synopse angeboten, in der detailliert alle inhaltlichen Änderungen hervorgehoben sind.

Die relevanten Änderungen aus der VdS CEA 4001, unter anderem die zur Wasserversorgung, sind für die Richtlinien VdS 2108 und VdS 2109 übernommen worden. Die überarbeiteten Richtlinien VdS CEA 4001, VdS 2108 und VdS 2109 sowie die Synopse zur VdS CEA 4001 sind im VdS-Shop erhältlich.

Die neuen Regelwerke dienen Unternehmen, Planern und Installateuren als Leitfaden für die Entwicklung und Implementierung von Wasserlöschanlagen, um eine effektive Brandprävention und -bekämpfung in verschiedenen Umgebungen, darunter industrielle Anlagen, Bürogebäude und öffentliche Einrichtungen, zu gewährleisten. Damit verbessern sie den Schutz von Menschen, Eigentum und Umwelt.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserloeschanlagen erschienen. #Wasserlöschanlagen #Sprinkleranlage #Schaumlöschanlagen www.dgwz.de/neue-vds-regelwerke-wasserloeschanlagen

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Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen erschienen

Bildquelle: VdS
Bildunterschrift: Zum Januar 2024 wurden die VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen aktualisiert.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/vds-cea-richtlinie-sprinkleranlagen

Referenten für Notstromversorgung gesucht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-02 vom 6. Februar 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) sucht ab sofort Fachexperten als Referenten für das Seminar „Notstromversorgungsanlagen in Planung und Betrieb“. Das Seminar bildet zur sachkundigen Person für Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von Notstromversorgungsanlagen aus und wird als zweitägiges Seminar regelmäßig bundesweit und online durchgeführt.

Für die Referententätigkeit werden Experten idealerweise mit Vortragserfahrung gesucht, die zum Beispiel als Sachverständige, Techniker, Technische Leiter oder Meister des Elektrohandwerks, im öffentlichen Dienst oder der Produktentwicklung tätig sind.

Den Teilnehmern des Seminars sollen rechtliche Grundlagen, Richtlinien und Vorschriften wie unter anderem die technischen Normen DIN VDE 0100-560, DIN VDE 0100-710, DIN VDE 0100-718 und DIN 6280-13 vermittelt werden. Sie sollen Einblick in technische Ausführungen von Notstromanlagen, deren Auswirkungen auf andere technische Anlagen und Wechselwirkungen zum öffentlichen Netz erhalten. Vorgehen, Fallstricke und Häufigkeit regelmäßiger Betriebstests sowie die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen werden ebenso vorgestellt. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Zielgruppen der Schulung sind Planer, Errichter, Betreiber und Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst, Hersteller und Dienstleister von Notstromversorgung sowie Betreiber von Krankenhäusern, Rechen- und Telekommunikationszentren, Versammlungsstätten, Kritische Infrastruktur (KRITIS), Elektrofachkräfte, Elektroingenieure, Techniker und Technische Leiter.

Interessenten an der Referententätigkeit können sich direkt an Frau Rea Saleh, Telefon 06172 98185-28, E-Mail rea.saleh@dgwz.de, wenden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
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DGWZ sucht Referenten für das Seminar „Notstromversorgungsanlagen in Planung und Betrieb“. www.dgwz.de/notstromversorgung

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Bildunterschrift: DGWZ sucht Referenten für Seminar „Notstromversorgungsanlagen in Planung und Betrieb“.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/notstromversorgung

Aufzüge: Die Pflichten eines Betreibers

Aufzüge: Pflichten des Betreibers

Im Kontext der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber einer Aufzugsanlage mit einem Arbeitgeber gleichzustellen, da die Verordnung explizit den Arbeitgeber anspricht und somit die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes mit einschließt. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Bereitstellung von Arbeitsmitteln die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet. Daraus ergeben sich spezifische Pflichten für den Betreiber bzw. Arbeitgeber einer Aufzugsanlage, denen er nachkommen muss.

Die Betreiberpflichten erstrecken sich über verschiedene Bereiche. So ist der Betreiber auch dann als Arbeitgeber anzusehen, wenn er das Gebäude lediglich vermietet. In dieser Rolle ist er Arbeitgeber für Wartungsfirmen, Hausmeister, Reinigungskräfte etc. Zudem muss er die Aufzugsanlage nach dem aktuellen Stand der Technik betreiben.

Darüber hinaus hat er die Verantwortung, regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sicherzustellen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Aufzugsanlage zu gewährleisten und potenzielle Gefahren zu minimieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt ein Soll-Ist-Vergleich, um festzustellen, ob die Aufzugsanlage den aktuellen technischen Standards entspricht. Bei Abweichungen sind entsprechende Ersatzmaßnahmen zu ergreifen.

Außerdem muss der Betreiber periodische Sicherheitsprüfungen gemäß den geltenden Vorschriften durchführen, um sicherzustellen, dass die Aufzugsanlage den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht. Eine umfassende Dokumentation aller relevanten Unterlagen und Maßnahmen in Bezug auf die Aufzugsanlage ist zu führen und aufzubewahren.

Aufzugsanlagen müssen zudem regelmäßig einer Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle durch eine Beauftragte Person unterzogen werden. Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter, die als Beauftragte Person benannt sind, über ausreichende Schulungen und Kenntnisse verfügen, um ihre Aufgaben sicher und fachgerecht auszuführen. Es ist unerlässlich, dass der Betreiber diese Pflichten gewissenhaft erfüllt, um die Sicherheit der Arbeitsumgebung zu gewährleisten und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. 

Autorin: Nezha Ezzouine, Geschäftsführerin, EZ Ingenieurbüro

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Aktualisierte Norm für Wandhydrantenanlagen

Aktualisierte Norm DIN 14462 für Wandhydrantenanlagen

Im Juli 2023 ist die aktualisierte DIN 14462 „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlagen ‚trocken‘ “ erschienen. Darin wurden die Vor­ga­ben zu Plan­ung, Ein­bau, In­be­trieb­nah­me, Be­trieb und In­stand­hal­tung der Wand­hy­dran­ten­an­la­gen über­ar­bei­tet. Auch die Inspek­tionspflich­ten für Betreiber wurden hier in einer Tabelle genau definiert. Sie sollen jetzt monatlich die Zugäng­lichkeit bestimmter Anlagenelemente sicher­stellen und durch Sichtung und Prüfung diver­ser Bauteile offensichtliche Störungen oder Mängel an der Anlage identifi­zieren.

Bei der Wartung durch den Sachkundigen war es bisher möglich, dass lediglich eine Kompo­nente der Löschwasseranlage geprüft wurde und der Betreiber die Prüfergebnisse zu diesem Teil der Anlage erhielt. Die überarbeitete Norm stellt stärker als in der Vergangenheit klar, dass alle Komponen­ten nach DIN 14462 geprüft und dokumentiert werden müssen, zum Beispiel Not­einspeisung, Regel- und Entleerungsarma­turen, um die Funktionsfähigkeit der Gesamt­anlage sicherzu­stellen. Eine Einzelprüfung nach DIN EN 671-3 reicht nicht aus. 

Sachkundige müssen zukünftig ergän­zende Prüfschritte vornehmen und um­fangreichere Prüf- und Mess­verfahren an­wenden. Betreiber müssen also künftig selbst aktiv werden und höhere Wartungskosten einkal­kulieren.

Autor: Sven Elsner, Leiter Business Unit Löschwassertechnik, Minimax Mobile Services GmbH

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BHE-Praxis-Ratgeber Rauch- und Wärmeabzug neu aufgelegt

BHE-Praxis-Ratgeber zu RWA neu aufgelegt

Der Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. (BHE) hat den Praxis-Ratgeber zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) überarbeitet und in der 3. Auflage veröffentlicht. RWA sind wichtiger Bestandteil eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes. Sie sorgen für eine raucharme Schicht, erleichtern die Evakuierung von Personen sowie den Einsatz der Rettungskräfte und können somit Leben retten.

Das Nachschlagewerk bietet ausführliche Hinweise zu den relevanten Normen und Richtlinien sowie zu den rechtlichen Grundlagen und bauaufsichtlichen Forderungen für Entrauchungssysteme. Es liefert einen detaillierten Überblick über den Aufbau und die verschiedenen Arten von RWA und deren Komponenten. Es vermittelt zahlreiche Praxistipps zur fachgerechten Planung, Installation, Instandhaltung und Dokumentation. Der über 100 Seiten umfassende Praxis-Ratgeber zu RWA kann über die Webseite des BHE zum Preis von 17,80 € (zzgl. MwSt. und Versand) bestellt werden.

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Mängel bei Feuerschutzabschlüssen

Mängel bei Feuerschutzabschlüssen

Feuerschutzabschlüsse sind sicherheitsrelevante Bauteile, die die Nutzbarkeit von Fluchtwegen sicherstellen. Änderungen dürfen nur durch ausgebildetes Fachpersonal durchgeführt werden. Im nachfolgenden Beispiel äußerte ein Betreiber den Wunsch, ein Zutrittskontrollsystem nachzurüsten. Nach Abstimmung mit dem Errichter wurden vier vorhandene T-90-RS-Türen mit einem Elektroöffner nachgerüstet, wobei der Mauerschutzkasten entfernt wurde. Bei anschließender Wartung wurde die unsachgemäße Nachrüstung festgestellt. Die Feuerschutzabschlüsse hatten aufgrund der unsachgemäßen Änderung ihre Zulassung verloren. Die Kosten trägt der Errichter. So einem Fehler kann durch eine gute Ausbildung der Fachkraft vorgebeugt werden.

Autor: Josef Faßbender, Sachverständiger und Geschäftsführer, Deutsche Fachakademie für Türtechnik (DFATT)

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CO2-neutrale Aufzüge?

CO₂-neutrale Aufzüge?

Innovative Ansätze in der Aufzugtechnik eröffnen Chancen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Energie und erfüllen die Anforderung an zeitgemäße Technologiekonzepte. Mit Hilfe von Riemenantriebstechnologie und reduziertem Systemgewicht kann z. B. der Energiebedarf eines Aufzugs um bis zu 28 % gesenkt werden. Neue Aufzugsmodelle verfügen zudem über optimierte Energiesparfunktionen wie einen lernenden Eco-Modus, der sich automatisch an die Anforderungen des Gebäudebetriebs anpasst. Ausgestattet mit regenerativen Antrieben geben sie zudem Energie an das Gebäude zurück.

Im Zeitalter des Internet of Things (IoT)) basieren Aufzugsplattformen auf Cloud-Infrastrukturen und Hochleistungs-Computing-Einheiten und lassen sich dadurch kontinuierlich an die Kundenanforderungen anpassen. Die digitale Vernetzung ermöglicht damit eine intelligente Wartung mit Ferninterventionen, ohne dass ein Einsatz vor Ort vorgenommen werden muss. Das führt zu einem reduzierten CO2-Ausstoß. Alle Komponenten für digitale Erweiterungen sind bereits von Beginn an im Produkt integriert, so dass für Upgrades nur in Ausnahmefällen ein Techniker vor Ort erforderlich wird. Fahrgäste können sich mittels ihres Mobilgeräts mit dem Aufzug verbinden und die nächste freie Kabine rufen. Im Kabinentableau integrierte Multimediasysteme bieten dem Betreiber eine Kommunikationsplattform.

Autor: Anne Bippus, Projektmanagerin, Marketing Kommunikation, TK Aufzüge GmbH

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Neue Trinkwasserverordnung tritt in Kraft

Neue Trinkwasserverordnung tritt in Kraft

Der Bundesrat hat am 31. März 2023 der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung mit Änderungen  zugestimmt, so dass in Kürze eine überarbeitete und neu strukturierte Trinkwasserverordnung in Kraft treten wird. Die neue Trinkwasserverordnung nimmt mit einer Vielzahl von Anpassungen die Änderungen der seit 2021 geltenden Europäischen Trinkwasserrichtlinie auf.

Die Änderungen betreffen insbesondere das Risikomanagement, die Qualitätsparameter und die Grenzwerte für Legionellen und Blei. So sieht die Verordnung erstmals verpflichtende, umfassende Regelungen zur Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für die Wasserversorgung vom Rohwasser bis zur Entnahmearmatur bei den Verbrauchern vor. Zu den neu eingeführten Parametern zählen zum Beispiel per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS). Zukünftig müssen die Wasserversorgungsunternehmen das Trinkwasser auf PFAS untersuchen und gegebenenfalls mit hohem technischem Aufwand herausfiltern. PFAS werden nicht vollständig abgebaut und reichern sich im Laufe der Zeit im menschlichen und tierischen Gewebe und in der Umwelt an. Zu den geänderten Parametern zählen unter anderem die Grenzwerte für Legionellen und Blei. Da sich der in der EU-Trinkwasserrichtlinie erstmals festgelegte Grenzwert für Legionellen vom deutschen Wert unterscheidet, wird dies zu Änderungen im deutschen Trinkwasserrecht für den Bereich Trinkwasser-Installation führen. Zudem wird der Grenzwert für Blei weiter gesenkt. Das betrifft sowohl das Trinkwasser als auch die verwendeten Materialien und Werkstoffe. Hinzu kommt ein Verbot für noch vorhandene Bleileitungen. Bisher durften Bleileitungen bei Einhaltung der Grenzwerte in der Versorgung belassen werden. Die neue Trinkwasserverordnung legt eine Frist fest, in der vorhandene Bleileitungen stillgelegt oder ausgetauscht werden müssen.

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Schlagwortarchiv für: Wartung

Brandschutzklappe nach DIN EN 15650

TEST – Seminar Brandschutzklappen – Befähigte Person für Prüfung und Instandhaltung

SEMCO-Test-Seminar 09.02.2024

Seminar Brandschutzklappen – Befähigte Person für Prüfung und Instandhaltung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die Fachkenntnisse zur sachgemäßen Wartung, Instandhaltung und wiederkehrenden Prüfung von Brandschutzklappen in raumlufttechnischen Anlagen von Gebäuden.

Seminareinladung

Online-Seminar: Brandschutzklappen

Online-Seminar Brandschutzklappen (PDF)

Seminar: Brandschutzklappen

Seminar Brandschutzklappen (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Kompakt-Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 16:30 Uhr bzw. als Online-Seminar von 9:00 bis 15:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 26. Februar 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 22. April 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 17. Juni 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 12. August 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 07. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 02. Dezember 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 15. Februar 2024 – Dortmund – keine Anmeldung mehr möglich
  • 14. März 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Neuwirtshaus | Schwieberdinger Straße 198 | 70435 Stuttgart-Zuffenhausen
  • 11. April 2024 – Nürnberg – freie Plätze
    H+ Hotel Nürnberg | Oelser Straße 2 | 90475 Nürnberg
  • 07. Mai 2024 – Hannover – freie Plätze
    Werkhof Hannover | Schaufelder Straße 11 | 30167 Hannover
  • 12. Juni 2024 – Leipzig – freie Plätze
    Galerie Hotel Leipziger Hof | Hedwigstraße 1-3 | 04315 Leipzig
  • 04. Juli 2024 – Heidelberg – freie Plätze
    Leonardo Hotel Heidelberg | Pleikartsförster Straße 101 | 69124 Heidelberg

  • 12. September 2024 – Köln – freie Plätze
    SeminarZentrum Gut Keuchhof | Braugasse 12 | 50859 Köln
  • 10. Oktober 2024 – München – freie Plätze
    acom Hotel München | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München

  • 07. November 2024 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg

  • 05. Dezember 2024 – Frankfurt – freie Plätze
    Das Spenerhaus | Dominikanergasse 5 | 60311 Frankfurt

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Brandschutzklappen sollen im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zwischen Brandabschnitten verhindern und stellen somit ein wichtiges Schutzziel dar: Damit sie im Notfall reibungslos funktionieren, müssen Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 regelmäßig durch eine Befähigte Person überprüft und gewartet werden. Für die Einhaltung der Wartungsintervalle und der Instandhaltung ist der Betreiber verantwortlich.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die Fachkenntnisse zur sachgemäßen Wartung, Instandhaltung und wiederkehrenden Prüfung von Brandschutzklappen in raumlufttechnischen Anlagen von Gebäuden. Die Teilnehmer lernen die verschiedenen Bauformen, Bestandteile und Funktionen von Brandschutzklappen kennen und erfahren, diese ordnungsgemäß nach aktuellen Einbau- und Prüfvorschriften zu warten und zu überprüfen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutzklappen“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Dieses Seminar ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Dieses Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 1 VDSI-Punkt im Arbeitsschutz und 1 VDSI-Punkt im Brandschutz anerkannt.

1 VDSI-Punkt Arbeitsschutz - Seminar Brandschutzklappen   1 VDSI-Punkt Brandschutz - Seminar Brandschutzklappen

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Service-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal, Technische Mitarbeiter und Betriebspersonal für haustechnische Anlagen,
  • Dienstleister für den Technischen Betrieb, Betreiber von Gebäuden,
  • Verantwortliche Personen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme an diesem Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Brandschutzklappen dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen dafür sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine technische Berufsausbildung oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Inhalte

  • Rechtliche Anforderungen
  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
  • LAR, LÜAR, DIN EN 15650, DIN EN 13306, DIN 31051, DIN 18017
  • Grundlagen des Brandschutzes
  • Anforderungen an den Einbau von Brandschutzklappen
  • Anordnung, Einbauarten und Funktion
  • Fachgerechte Wartung und Instandhaltung
  • Wiederkehrende Prüfungen
  • Häufige Fehler und Mängelbehebung
  • Dokumentation
  • Asbestsanierung
  • Praxisbeispiele und Checklisten
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Oliver Berheide ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutz (ASUB-Berheide).
  • Daniel Brucker ist Brandschutzfachplaner und Geschäftsführer von Brucker Brandschutz.
  • Sven Kuhlmann ist Brandschutzmanager, Leiter des Arbeitskreises Brandschutzerziehung der Freiwilligen Feuerwehr und Dozent bei der Firma DS Brandschutz GmbH.
  • Jürgen Meier ist zertifizierter Brandschutztechniker sowie freiberuflicher Berater und Fachdozent
  • Stefan Sandmann betreut große Unternehmen als externer CFPA Dipl. Brandschutzbeauftragter und ist Verbandsführer sowie Referent für Brandschutz.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandoberinspektor und Brandschutzsachverständiger.
  • Sven Traber ist Feuerwehrmann, Brandschutzbeauftragter, Referent im Brandschutzbereich und Geschäftsführer der JS Sicherheitstechnik.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar: Brandschutzklappen

Online-Seminar Brandschutzklappen (PDF)

Seminar: Brandschutzklappen

Seminar Brandschutzklappen (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Die Erklärungen waren sehr gut und ausführlich. Ich habe viele Erkentnisse zur Instandhaltung von Brandschutzklappen gewonnen.“
    Maurizio Maggio, Seco Kältetechnik GmbH, Bochum
  • „Der Referent spricht klar und deutlich. Die Fragen wurden direkt beantwortet und man hat sehr hilfreiche Tipps erhalten.“
    Michael Fliegert, Brandschutz Bünde, Bünde
  • „Der Referent ist auf alle Fragen direkt eingegnangen und hat den Inhalt praxisnahe vorgetragen.“
    Christian Ackermann, Engie Deutschland GmbH, Stuttgart
  • „Durch die Veranstaltung habe ich meine eigene Einstellung zur Wichtigkeit der korrekten Wartung und Inspektion von Brandschutzklappen überdacht.“
    Tim Großfeld, Technische Isolierungen u. Feinblechbau Großfeld GmbH & Co. KG, Lüneburg
  • „Das Seminar klärt sehr gut über die Wartung, Reinigung und Instandsetzung auf, sowie auf was man genau achten muss“
    Marvin Dähne, Kältetechnik Ollbrink GmbH, Bochum
  • „Insbesondere der Einblick in die Normen und Vorschriften, wie MLAR, war hilfreich. Gefallen hat mir auch der Einbau praktischer Elemente, wie z.B. der kleine „Zündtest“, in das Online-Seminar.“
    Julian Gondring, Fuchs Industriewartung, Markgröningen
  • „Die Online-Schulung ist sehr gut vorbereitet und der Inhalt wurde gut übermittelt. Es wurde auf jede Frage und jedes Problem eine Antwort gefunden.“
    Marcel Rivers, Weser-Kälte-Klima GmbH, Bielefeld
  • „Das Seminar hatte einen sehr guten Aufbau mit Videos und Erklärungen zu den Themen. Was mir besonders gefallen hat, war das man zu den Themen immer Fragen stellen konnte.“
    Jörg Schäfer, Stadtwerke Saarbrücken Netz AG

Weitere Informationen

Stichworte
Brandschutzklappen, Prüfung, Wartung, Instandhaltung, DIN EN 15650, Fachkraft, Sachkunde, Sachkundige Person, Befähigte Person, Seminar, 2023, 2024

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DIN EN 15635:2009-08 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen

DIN EN 15635

DIN EN 15635

Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen

Übersicht | InhaltNorm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

In dieser Norm werden Leitlinien für die betrieblichen Aspekte, bezogen auf die statische Sicherheit von Lagersystemen, vorgelegt. Die Norm minimiert die Risiken und Folgen von gefahrenträchtigen Arbeitsabläufen oder Konstruktionsschäden. In Deutschland ist die Benutzung von Betriebsmitteln durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Soweit zutreffend, haben diese Anforderungen Vorrang vor den Anforderungen dieser Norm.

Die Europäische Norm wurde vom Sekretariat: UNI, Italien CEN/TC 344 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl“ ausgearbeitet. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung dieser Norm sind vom Arbeitsausschuss NA 020-00-17 AA „Statische Regale aus Stahl“ im NAEBM wahrgenommen worden, der auch die Deutsche Fassung erstellt hat

Die aktuell gültige Norm DIN EN 15635:2009-08 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ ist im August 2009 in Kraft getreten.

Inhalt

DIN EN 15635:2009-08 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Inhaltsverzeichnis (PDF)

Norm bestellen

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen für Regalanlagen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
DIN EN 15635, Ortsfeste Regalsysteme, Regalanlagen, Regalsysteme aus Stahl, Anwendung, Wartung, Lagereinrichtungen, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Norm, Vorschrift, Befähigte Person

Notstromversorgung

Übersicht Notstromversorgung

Übersicht zu Notstromversorgung

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Notstromversorgungen treten bei Stromausfällen in Kraft und sorgen übergangsweise für eine ausreichende Stromversorgung der wichtigsten elektrischen Verbraucher durch das Notstromnetz. Um den Zusammenbruch der Notstromversorgung vorzubeugen, sollten nur Verbraucher an das Notstromnetz angeschlossen werden, die für den definierten Notbetrieb der Einrichtung relevant sind. Die angeschlossenen Verbraucher dürfen dabei nicht mehr Strom verbrauchen als der Notstromversorgung zur Verfügung steht. Bei örtlich bedingten Notstationen sollte eine separate Notstromversorgung angebracht werden, um eine fortlaufende Stromzufuhr zu generieren. Bei der Notstromversorgung wird grundsätzlich unter der Unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) und den Ersatzstromanlagen unterschieden.

Unterbrechungsfreie Stromversorgungen beziehen ihre Energie aus Akkumulatoren. So sorgen sie für einen unterbrechungsfreien Betrieb und werden dementsprechend zum Schutz hochsensibler technischer Systeme eingesetzt. USV-Anlagen sind dabei nur für eine kurze Überbrückungszeit vorgesehen. In dieser Zeit können die ausgefallenen Systeme zurückgefahren und wieder in Betrieb gebracht werden. Dauert dieser Prozess zu lange, übernimmt die Ersatzstromanlage die weitere Stromversorgung.

Die Ersatzstromanlage besteht aus Notstromaggregaten, die von Dieselmotoren angetrieben werden. Sie werden zur Versorgung des Notstromnetzes eingesetzt, wenn die öffentliche Energieversorgung ausfällt. Die Übernahme der Netzversorgung benötigt hierbei eine Anlaufzeit von mehreren Sekunden und ist daher nicht unterbrechungsfrei. Wie lange die Ersatzstromanlage in Betrieb bleiben kann ist dabei von den zur Verfügung stehenden Kraftstoffen abhängig. Als umweltfreundlichere Alternative können diese auch aus Batteriespeichersystemen und Brenstoffzellen bestehen.

Normen und Vorschriften

Für Notstromversorgungen gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Normen und Vorschriften für Feststellanlagen

Normen und Vorschriften für Feststellanlagen

Übersicht | DIN 14677-1 | DIN 14677-2 | DIN EN 14637 | DIBt-Richtlinien | TRBS 1203Normen bestellenWeitere Informationen

Übersicht

Feststellanlagen (FSA), auch Türfeststellanlagen (TFA) genannt, dienen dem Offenhalten von Brandabschlüssen wie Brandschutztüren, Rolltoren, Rauchschutztüren und Rauchschürzen zwischen Brandabschnitten. Im Falle eines Brandes schließt die Feststellanlage sicher den Feuerschutzabschluss.

Übersicht Normen und Vorschriften für Feststellanlagen (PDF)

DIN 14677-1

DIN 14677-1 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

  • Legt Anforderungen für die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse sowie Feuerschutzabschlüsse in Gebäuden fest
  • Die aktuell gültige Norm DIN 14677-1:2018-08 ist im August 2018 in Kraft getreten und ersetzt zusammen mit der DIN 14677-2 die DIN 14677:2001-03
  • Weitere Informationen zur DIN 14677-1

DIN 14677-2

DIN 14677-2 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

  • Legt Anforderungen für den Nachweis der Kompetenz von Personen, welche die Instandhaltung von Feststellanlagen an Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüssen sowie Feuerschutzabschlüsse fest
  • Die aktuell gültige Norm DIN 14677-2:2018-08 ist im August 2018 in Kraft getreten und ersetzt zusammen mit der DIN 14677-1 die DIN 14677:2001-03
  • Weitere Informationen zur DIN 14677-2

DIN EN 14637

DIN EN 14637 Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung

  • Legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien fest, mit deren Hilfe die Vereinbarkeit von Komponenten und deren Leistung beurteilt werden können, wenn diese Komponenten miteinander verbunden werden, um eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage zu bilden
  • Legt auch Anforderungen an die Integrität einer derartigen Feststellanlage fest, wenn diese an eine Brandmeldeanlage oder andere Systeme angeschlossen ist, einschließlich des Signalaustauschs und der technischen Daten für die Schnittstellen
  • Die aktuell gültige Norm DIN EN 14637:2008-01 ist im Januar 2008 in Kraft getreten und ersetzt die DIN V 18269:2006-07 vom Juli 2006
  • Weitere Informationen zur DIN EN 14637

DIBt-Richtlinien

TRBS 1203

Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen

Normen bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Normen, Vorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, Feststellanlagen, Fluchttüren, Fluchtwege, Fachkraft, DIN 14677-1, DIN 14677-2, DIN EN 14637, DIBt-Richtlinien, Instandhaltung, Prüfung, Wartung

DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

DIN 18232-2 Natürliche Rauchabzugsanlagen

DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN 18232 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)); Bemessung, Anforderungen und Einbau“ gilt für die Bemessung und den Einbau von Natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) für Räume mit vertikaler Rauchableitung über das Dach durch thermischen Auftrieb nach DIN 18232-1 für eingeschossige Gebäude und das oberste Geschoss mehrgeschossiger Gebäude.
Die Norm enthält informative Hinweise für die Bemessung und den Einbau von NRA für Räume mit Rauchableitung über Außenwände. Sie beinhaltet Tabellen und Berechnungsverfahren zur Dimensionierung von raucharmen Schichten, um damit u. a. den Anforderungen unterschiedlicher Schutzziele gerecht zu werden. Des Weiteren sind Hinweise und Festlegungen enthalten, die bei der Anwendung dieser Bemessungsregeln und beim Einbau von NRA zu beachten sind. Die Bemessung der NRA nach dieser Norm setzt voraus, dass die Rauchabschnittsflächen entweder kleiner gleich 1 600 m2 groß sind oder durch Rauchschürzen in maximal 1 600 m2 große Rauchabschnittsflächen AR unterteilt werden (Ausnahme entsprechend Erleichterung A, siehe Abschnitt 6.2 a)).

Die aktuell gültige Norm DIN 18232-2:2007-11 ist im November 2007 in Kraft getretten und ersetzt die DIN 18232-2:2003-06. Für die Norm ist der Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im NABau verantwortlich.

DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

Inhalt

Vorwort
Änderungen
Frühere Ausgaben

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Symbole und Abkürzungen

5 Bemessungsgrundlagen
5.1 Allgemeines
5.2 Höhe des Raumes
5.3 Angestrebte Höhe der raucharmen Schicht, Höhe der Rauchschürze
5.4 Rauchabschnittsfläche
5.5 Zuluftflächen
5.6 Brandentwicklungsdauer
5.7 Rechnerische Brandfläche, Bemessungsgruppen
5.8 Aerodynamische Wirksamkeit der NRA

6 Bemessung
6.1 Allgemeines
6.2 Rauchabzugsflächen in Dächern
6.3 Rauchabzugsflächen in Wänden

7 Einbau
7.1 Allgemeines
7.2 Regeln für den Einbau

8 Zusammenwirken mit Löschanlagen

9 Kennzeichnung

10 Prüfung, Wartung und Instandsetzung
10.1 Prüfung
10.2 Wartung
10.3 Instandsetzung

Anhang A Erläuterungen (informativ)

Anhang B Rauchabzugsflächen in Außenwänden – Erläuterungen (informativ)

Literaturhinweise

Norm bestellen

Normenbestellung Rauch- und WärmeabzugsanlagenNormen zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Rauchabzugsgeräte, Wärmeabzugsgeräte, RWA, NRA, NRWG, Treppenhausentrauchung, Rauchabzug, Treppenraum, Prüfung, Wartung, Instandhaltung, DIN 18232-2

Seminar Trinkwasserhygiene nach VDI/DVGW 6023 Kategorie A und Kategorie B

Seminar Trinkwasserhygiene nach VDI/DVGW 6023 Kategorie A und Kategorie B

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar befähigt Fachkräfte zur Errichtung und Wartung von Trinkwasseranlagen gemäß VDI/DVGW 6023.

Seminareinladung

Online-Seminar Trinkwasserhygiene  – Programm und Anmeldung (PDF)

Trinkwasserhygiene

Seminar Trinkwasserhygiene – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert zwei Tage:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Trinkwasserhygiene Kategorie A und B
2. Tag: 9:00-16:00 Uhr – Trinkwasserhygiene Kategorie A

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 25.-26. April 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 04.-05. Juli 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 12.-13. September 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 21.-22. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 14.-15. Mai 2024 – Köln – freie Plätze
    TRYP by Wyndham Hotel Koeln City Centre | Domstraße 10-16 | 50668 Köln
  • 09.-10. Juli 2024 – München – freie Plätze
    acom Hotel München | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 24.-25. September 2024 – Frankfurt – freie Plätze
    Hotel Wessinger | Alicestraße 2 | 63263 Neu-Isenburg
  • 26.-27. November 2024 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Panorama | Billstedter Hauptstraße 44-48 | 22111 Hamburg

Teilnahmegebühr

1 Tag 520 Euro, 2 Tage 810 Euro zzgl. 19 % MwSt., inkl. Seminar, Verpflegung (nur Präsenz-Seminar), Unterlagen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Um Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zu erfüllen, müssen Betreiber die gesetzlichen und technischen Vorgaben für die ordnungsgemäße Prüfung von Trinkwasserinstallationen kennen. Erfahren Sie alles über Trinkwasserhygiene für die Planung, Installation und den Betrieb von Trinkwasseranlagen gemäß VDI/DVGW 6023 Kategorie B und Kategorie A.

Die Schulung Trinkwasserhygiene Kategorie A nach VDI/DVGW 6023 schließt die Kategorie B mit ein.

Nutzen

Das Seminar vermittelt Kenntnisse zur Trinkwasserhygiene gemäß der aktuellen Normen und Richtlinien. Damit werden Sie befähigt, die regelmäßigen Überprüfung und Instandhaltungen von Trinkwasseranlagen nach VDI/DVGW 6023 selbst vorzunehmen.

Das Seminar Trinkwasserhygiene Kategorie B vermittelt Kenntnisse zu Trinkwasseranlagen und hygienischen Schwachstellen, mit dem Ziel die Trinkwasserbeschaffenheit vor möglichen Risiken zu schützen und berechtigt zur Durchführung einfacher Hygienetätigkeiten beim Errichten, der Wartung und Instandsetzung von Trinkwasseranlagen.

Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung nach der Kategorie A qualifiziert den Teilnehmer zur Durchführung anspruchsvoller Hygienetätigkeiten bei Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen sowie für die erforderliche Unterweisung der Inhaber, Betreiber oder sonstigen Nutzer in die Trinkwasseranlage. Außerdem berechtigt die Schulung die Auswahl der Probenahme-Stellen gemäß UBA-Empfehlung und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Abschlussprüfung die Sachkundenachweise „Befähigte Person zur Prüfung von Trinkwasseranlagen nach VDI/DVGW 6023 Kategorie A“ und „Befähigte Person zur Überprüfung von Trinkwasseranlagen nach VDI/DVGW 6023 Kategorie B“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 1 VDSI-Fortbildungspunkten im Arbeitsschutz und 1 VDSI-Fortbildungspunkten im Gesundheitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Ingenieure, Techniker, Meister der technischen Gebäudeausrüstung, aus Planung, Errichtung sowie Inspektion,
  • Facility Manager, Technische Leiter, Fachmonteure, Service-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal,
  • Arbeitssicherheits-, Hygiene- und Umweltbeauftragte,
  • Mitarbeiter von Behörden, Berufsgenossenschaften und öffentlichen Einrichtungen, die regelmäßige Funktionsprüfungen von Trinkwasseranlagen sowie erforderliche Prüfungen durchführen sollen,
  • Laborleitung und Verantwortliche für Probenahme aus akkreditierten Trinkwasserlaboren

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen nötig.

Eine Schulung nach VDI/DVGW 6023 ersetzt nicht die nach den einschlägigen Vorschriften (insbesondere AVBWasserV) geforderten Qualifikationen für Arbeiten an Trinkwasser-Installationen. Hierzu können folgende Qualifikationen zählen:

Kategorie B: TGA-Ausbildung zum Fachmonteur, Techniker, Meister mit berufsspezifischer Ausbildung oder ein Ingenieurstudium

Kategorie A: TGA-Ausbildung als Ingenieur, Bachelor/Master, Techniker oder Meister

Inhalte

  • Einführung in die VDI/DVGW-Richtlinie 6023 sowie die Trinkwasserverordnung
  • DIN EN 12502
  • DIN 1988
  • DIN EN 806
  • DIN EN 1717
  • DVGW-Arbeitsblätter W 551, W 552, W 553
  • Hygienische Grundlagen im Zusammenhang mit Trinkwasserinstallationen
  • Gesundheitliche Aspekte
  • Problematiken bei der Instandhaltung
  • Verantwortung und Verpflichtungen der Betreiber
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Harald Jung ist Sachverständiger für Trinkwasserhygiene und Gefährdungsanalysen.
  • Andreas Laborius ist Mikrobiologe, Umweltingenieur und Geschäftsführer der Ladotec GmbH.
  • Detlef Mertens ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutz-beauftragter und Managementbeauftragter in den Städtischen Kliniken Köln.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Trinkwasserhygiene  – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Trinkwasserhygiene – Programm und Anmeldung (PDF)Trinkwasserhygiene

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Im Seminar wird viel Inhalt gut und verständlich vermittelt. Der Inhalt ist gut andwendbarauf die tägliche Arbeit. Der Referent war sehr bodenständig.“
    Marco Hohenhausen, Wismut GmbH, Chemnitz
  • „Mir hat die Schulung vor Augen geführt worauf man noch mehr achten sollte. Die Antworten des Referenten waren offen und erhlich. Die Erläuterung der Themen war sehr praxisnah.“
    Marek Muth, Dornhöfer GmbH, Mz-Kostheim
  • „Das Seminar war sehr informativ und für die tägliche Arbeit sicherlich sehr hilfreich. Der Referent konnte sehr viele gute Beispiele aus dem wirklichen Leben miteinfließen lassen.“
    Uwe Prinz, Gesundheitsamt, Landkreis St. Wendel
  • „Das Seminar war sehr gut gegliedert und der Inhalt sehr informativ. Die Moderation war zügig, klar und verständlich.“
    Tom Pawliczek, Sachsenenergie AG, Dresden
  • „Besonders gut hat mir das fachliche Niveau der Teilnehmer und auch des Referenten Herr Mertens gefallen. Die Moderatorin war sehr freundlich und kompetent.“
    Stephan Becker, Stadtverwaltung Zweibrücken
  • „Es wurde sehr viel Fachwissen vermitelt und alle Themen wurden spannend rübergebracht!“
    Jochen Wingen , WISAG WGT Wesseling
  • „Ich habe die Plattform und die Pflege der Onlineschulung als sehr gut empfunden. Der Referent kam aus der Praxis und hat das Thema gut und nachvollziehbar erläutert.“
    Melanie Mötefindt, ZIC ENGINEERING, Salzgitter

Weitere Informationen

Stichworte

DIN 1988, DIN EN 12502, DIN EN 1717, DIN EN 806, DIN ISO 5667, DVGW-Arbeitsblätter W 551 – W 553, Errichtung, Installation, Instandhaltung, Kategorie A, Kategorie B, Messverfahren, Probenahme, Seminar, Trinkwasser, Trinkwasserhygiene, Trinkwasserverordnung, Überprüfung, VDI/DVGW 6023, Wartung, Webinar, Online-Seminar, Trinkwasseranlagen, Trinkwasserinstallationen, 2023, 2024

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Seminar Trinkwasserhygiene Kategorie A nach VDI/DVGW 6023

Seminar Trinkwasserhygiene Kategorie A nach VDI/DVGW 6023

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar schult Fachkräfte für anspruchsvolle Hygienetätigkeiten zur sachgemäßen Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen gemäß den aktuellsten Normen und Richtlinien.

Seminareinladung

Online-Seminar Trinkwasserhygiene  – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Trinkwasserhygiene – Programm und Anmeldung (PDF)

Termine 2024

Das Seminar dauert zwei Tage:
1. Tag: 09:00-15:30 Uhr – Trinkwasserhygiene Kategorie A und B
2. Tag: 09:00-16:00 Uhr – Trinkwasserhygiene Kategorie A

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig. Falls Veranstaltungen coronabedingt nicht stattfinden dürfen, können Sie kurzfristig umbuchen oder kostenlos stornieren.

  • 08.-09. Februar 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 25.-26. April 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 04.-05. Juli 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 12.-13. September 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 21.-22. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 16.-17. Januar 2024 – Berlin – freie Plätze
    Hotel Steglitz International | Schloßstraße/Albrechtstraße 2 | 12165 Berlin
  • 12.-13. März 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Gloria | Sigmaringer Straße 59 | 70567 Stuttgart
  • 14.-15. Mai 2024 – Köln – freie Plätze
    TRYP by Wyndham Hotel Koeln City Centre | Domstraße 10-16 | 50668 Köln
  • 09.-10. Juli 2024 – München – freie Plätze
    acom Hotel München | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 24.-25. September 2024 – Frankfurt – freie Plätze
    Hotel Wessinger | Alicestraße 2 | 63263 Neu-Isenburg
  • 26.-27. November 2024 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Panorama | Billstedter Hauptstraße 44-48 | 22111 Hamburg

Teilnahmegebühr

810,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Teilnahmebescheinigung sowie nach erfolgreicher schriftlicher Abschlussprüfung den DGWZ-Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Prüfung von Trinkwasseranlagen nach VDI/DVGW 6023 Kategorie A“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Seminarbeschreibung

Um Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zu erfüllen, müssen Betreiber die gesetzlichen und technischen Vorgaben für die ordnungsgemäße Prüfung von Trinkwasserinstallationen kennen. Erfahren Sie alles über Trinkwasserhygiene für die Planung, Installation und den Betrieb von Trinkwasseranlagen gemäß VDI/DVGW 6023 Kategorie A.

Die Schulung Trinkwasserhygiene Kategorie A nach VDI/DVGW 6023 schließt die Kategorie B mit ein.

Nutzen

Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung nach der Kategorie A qualifiziert den Teilnehmer zur Durchführung anspruchsvoller Hygienetätigkeiten bei Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen sowie für die erforderliche Unterweisung der Inhaber, Betreiber oder sonstigen Nutzer in die Trinkwasseranlage. Außerdem berechtigt die Schulung die Auswahl der Probenahme-Stellen gemäß UBA-Empfehlung und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Eine Schulung nach VDI/DVGW 6023 ersetzt nicht die nach den einschlägigen Vorschriften (insbesondere AVBWasserV) geforderten Qualifikationen für Arbeiten an Trinkwasser-Installationen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Abschlussprüfung den DGWZ-Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Prüfung von Trinkwasseranlagen nach VDI/DVGW 6023 Kategorie A“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an :

  • Ingenieure, Techniker, Meister der technischen Gebäudeausrüstung, aus Planung, Errichtung sowie Inspektion,
  • Facility Manager, Technische Leiter, Fachmonteure, Service-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal,
  • Arbeitssicherheits-, Hygiene- und Umweltbeauftragte,
  • Mitarbeiter von Behörden, Berufsgenossenschaften und öffentlichen Einrichtungen, die regelmäßige Funktionsprüfungen von Trinkwasseranlagen sowie erforderliche Prüfungen durchführen sollen,
  • Laborleitung und Verantwortliche für Probenahme aus akkreditierten Trinkwasserlaboren

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen nötig.

Eine Schulung nach VDI/DVGW 6023 ersetzt nicht die nach den einschlägigen Vorschriften (insbesondere AVBWasserV) geforderten Qualifikationen für Arbeiten an Trinkwasser-Installationen. Zu den geforderten Qualifikationen können z.B. TGA-Ausbildung als Ingenieur, Bachelor/Master, Techniker oder Meister zählen.

Inhalte

  • Gesetze, Technische Regelwerke
  • Einführung in die VDI-Richtlinie 6023 sowie die Trinkwasserverordnung
  • DIN EN 12502
  • DIN 1988
  • DIN EN 806
  • DIN EN 1717
  • DVGW-Arbeitsblätter W 551 – W 553 – W 556 – W 557
  • Hygienische Grundlagen im Zusammenhang mit Trinkwasserinstallationen
  • Gesundheitliche Aspekte
  • Problemzonen der Hygiene und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen
  • Messverfahren zur Überwachung von Trinkwasseranlagen und physikalischen Kenngrößen
  • Abschlussprüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Detlef Mertens ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutz-beauftragter und Managementbeauftragter in den Städtischen Kliniken Köln.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Trinkwasserhygiene  – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Trinkwasserhygiene – Programm und Anmeldung (PDF)

 

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte

DIN 1988, DIN EN 12502, DIN EN 1717, DIN EN 806, DIN ISO 5667, DVGW-Arbeitsblätter W 551 – W 553, Errichtung, Installation, Instandhaltung, Kategorie A, Kategorie B, Messverfahren, Probenahme, Seminar, Trinkwasser, Trinkwasserhygiene, Trinkwasserverordnung, Überprüfung, VDI/DVGW 6023, Wartung, Webinar, Online-Seminar, Trinkwasseranlagen, Trinkwasserinstallationen

Seminar Trinkwasserhygiene Kategorie B nach VDI/DVGW 6023

Seminar Trinkwasserhygiene Kategorie B nach VDI/DVGW 6023

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar schult Fachkräfte für einfache Hygienetätigkeiten zur sachgemäßen Errichtung, Wartung und Instandsetzung von Trinkwasseranlagen gemäß den aktuellsten Normen und Richtlinien.

Seminareinladung

Online-Seminar-Einladung Trinkwasserhygiene  – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminareinladung Trinkwasserhygiene – Programm und Anmeldung (PDF)

Termine 2024

Das Seminar dauert einen Tag von 09:00-15:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig. Falls Veranstaltungen coronabedingt nicht stattfinden dürfen, können Sie kurzfristig umbuchen oder kostenlos stornieren.

  • 08. Februar 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 25. April 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 04. Juli 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 12. September 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 21. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 16. Januar 2024 – Berlin – freie Plätze
    Hotel Steglitz International | Schloßstraße/Albrechtstraße 2 | 12165 Berlin
  • 12. März 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Gloria | Sigmaringer Straße 59 | 70567 Stuttgart
  • 14. Mai 2024 – Köln – freie Plätze
    TRYP by Wyndham Hotel Koeln City Centre | Domstraße 10-16 | 50668 Köln
  • 09. Juli 2024 – München – freie Plätze
    acom Hotel München | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 24. September 2024 – Frankfurt – freie Plätze
    Hotel Wessinger | Alicestraße 2 | 63263 Neu-Isenburg
  • 26. November 2024 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Panorama | Billstedter Hauptstraße 44-48 | 22111 Hamburg

Teilnahmegebühr

520,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Teilnahmebescheinigung sowie nach erfolgreicher schriftlicher Abschlussprüfung das qualifizierte DGWZ-Sachkunde „Befähigte Person zur Prüfung von Trinkwasseranlagen nach VDI/DVGW 6023 Kategorie B“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Seminarbeschreibung

Für die Erfüllung der hohen Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) müssen Betreiber von Trinkwasserinstallationen die gesetzlichen und technischen Anforderungen kennen. Das Seminar behandelt die grundlegenden Anforderungen nach VDI/DGVW 6023 Kategorie B zur Errichtung, Wartung und Betrieb von Trinkwasseranlagen nach VDI/DVGW 6023 Kategorie B.

Nutzen

Das Seminar vermittelt Kenntnisse zu Trinkwasseranlagen und hygienischen Schwachstellen, mit dem Ziel die Trinkwasserbeschaffenheit vor möglichen Risiken zu schützen und berechtigt zur Durchführung einfacher Hygienetätigkeiten beim Errichten, der Wartung und Instandsetzung von Trinkwasseranlagen. Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Überprüfung von Trinkwasseranlagen nach VDI/DVGW 6023 Kategorie B“.

Eine Schulung nach VDI/DVGW 6023 ersetzt nicht die nach den einschlägigen Vorschriften (insbesondere AVBWasserV) geforderten Qualifikationen für Arbeiten an Trinkwasser-Installationen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Abschlussprüfung den DGWZ-Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Prüfung von Trinkwasseranlagen nach VDI/DVGW 6023 Kategorie B“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Anlagenmechaniker, Sanitärinstallateure,
  • Meister, Facharbeiter und Monteure mit berufsspezifischer Ausbildung,
  • Haus- und Betriebstechniker,
  • Kundendienst-​ und Servicemonteure, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Trinkwasseranlagen errichten, warten und instand halten

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen nötig.

Eine Schulung nach VDI/DVGW 6023 ersetzt nicht die nach den einschlägigen Vorschriften (insbesondere AVBWasserV) geforderten Qualifikationen für Arbeiten an Trinkwasser-Installationen. Zu den geforderten Qualifikationen können z.B. TGA-Ausbildung zum Fachmonteur, Techniker, Meister mit berufsspezifischer Ausbildung oder ein Ingenieurstudium zählen.

Inhalte

  • Bedeutung und Notwendigkeit der Hygiene beim Betrieb von Trinkwasseranlagen
  • Maßgebende Vorschriften und technische Regeln
    • Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
    • DIN 1988
    • DIN 50930
    • DVGW-Arbeitsblätter W 551 – W 553
  • Hygienische Problemzonen und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen
  • Messverfahren zur Überwachung von Trinkwasseranlagen
  • Problemzonen der Hygiene und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen
  • Persönliche Schutzmaßnahmen bei der Instandhaltung und beim Umgang mit Desinfektionsmitteln
  • Abschlussprüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Detlef Mertens ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutz-beauftragter und Managementbeauftragter in den Städtischen Kliniken Köln.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Trinkwasserhygiene  – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Trinkwasserhygiene – Programm und Anmeldung (PDF)

 

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte

DIN 1988, DIN EN 12502, DIN EN 1717, DIN EN 806, DIN ISO 5667, DVGW-Arbeitsblätter W 551 – W 553, Errichtung, Installation, Instandhaltung, Kategorie B, Messverfahren, Probenahme, Seminar, Trinkwasser, Trinkwasserhygiene, Trinkwasserverordnung, Überprüfung, VDI/DVGW 6023, Wartung, Webinar, Online-Seminar, Trinkwasseranlagen, Trinkwasserinstallationen

Brandschutzklappe nach DIN EN 15650

Übersicht zu Brandschutzklappen

Übersicht zu Brandschutzklappen

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Die meisten öffentlichen Gebäude sind mit Lüftungsanlagen ausgestattet, die für die entsprechende Luftreinhaltung sorgen. Als sicherheitstechnisches Bauteil werden dort Brandschutzklappen oder auch Feuerschutzklappen in Lüftungsanlagen in Wände oder Decken eingebaut. Sie dienen der Verhinderung des Ausbreitens von Feuer und Rauch in andere Gebäudeteile, Geschosse oder Brandabschnitte. Wenn die Lüftungsanlage in Betrieb ist, bleibt die Brandschutzklappe geöffnet, damit die Luft durch die Anlage zirkulieren kann. Dank des Schmelzlots schließt die Klappe im Falle eines Brandes automatisch. Meist passiert dies ab einer in der Lüftungsleitung übersteigenden Temperatur von ca. 72 °C. Falls anlagenbedingt eine Temperatur von über 72 °C vorliegt, schließt die Brandschutzklappe erst ab 90 °C.

Durch das Schließen der Brandschutzklappe können die Flucht- und Rettungswege der weiteren Gebäudeteile länger rauch- und feuerfrei gehalten werden. Die Feuerwiderstandsdauer wird erhöht und dadurch der Personenschutz gesteigert.

Bei ferngesteuerten und motorisierten Ausführungen kann sich das Klappenblatt auch durch Empfang eines Signals, das von der Brandmeldeanlage ausgesendet wird, schließen. Zum Beispiel nach der Aktivierung durch einen Rauchmelder. Wenn das Klappenblatt geschlossen ist, hält die Brandschutzklappe die Trennung der Abschnitte für einen garantierten Zeitraum aufrecht.

Auf Veranlassung des Eigentümers/Betreibers der Lüftungsanlage muss die Überprüfung der Funktion der Brandschutzklappe unter Berücksichtigung der Grundmaßnahmen zur Instandhaltung nach DIN EN 13306 in Verbindung mit DIN 31051 mindestens 1/2-jährlich nach dem Einbau erfolgen.

Brandschutzklappen werden aufgrund von durchgeführten Feuerschutzprüfungen (EN 1366-2) in Übereinstimmung mit der EN 13501-3 klassifiziert. In Deutschland ist eine Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) notwendig. Der Einsatz ist in den Bundesländern durch die baurechtliche Einführung der Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR) geregelt.

Normen und Vorschriften

Für Brandschutzklappen gelten folgende technische Normen und rechtliche Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Brandschutzklappe, Brandschutz, Lüftungsanlage, Feuerschutzklappe, Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Brandfall, DIN EN 15650, DIN EN 13306, DIN 31051, DIN EN 1366-2, DIN EN 13501-3, Lüftungsanlagen-Richtlinie, LüAR, Leitungsanlagen-Richtlinie, LAR, Feuerwiderstand, Instandhaltung

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Übersicht zu Trinkwasserhygiene

Übersicht zu Trinkwasserhygiene

Einführung | Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Sanitärmessen | Weitere Informationen

Einführung

Trinkwasserhygiene beschäftigt sich mit der Bewahrung einwandfreier Trinkwasserbeschaffenheit in der Trinkwasserinstallation. Laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind alle Betreiber von Trinkwasseranlagen dazu verpflichtet, diese vor möglichen Qualitätsbeeinträchtigungen zu schützen. Alle Betreiber heißt jeder Eigentümer, Inhaber oder Unternehmer, der verantwortlich ist und die maßgebliche wirtschaftliche Verfügungsgewalt hinsichtlich des technischen Betriebs eines Gebäudes hat.

Ursachen von schädlichen Einflüssen können Umnutzungen von Gebäuden und dadurch entstehende Totstränge, entstehende Stagnationen, Überdimensionierungen des Leitungssystems, Erweiterungen des Leitungssystems und dadurch veränderte Strömungsverhältnisse, Missachtung der hygienischen Vorschriften bei der Lagerung, Montage und Inbetriebnahme der Trinkwasserinstallation oder aber auch ein fehlender hydraulischer Abgleich sein. Insbesondere sind für Krankheitserreger wachstumsbegünstigende Temperaturverhältnisse in Trinkwasseranlagen als eine der Hauptursachen aufzuführen. Die Gewährleistung der Trinkwasserhygiene ist ebenfalls besonders bei der Planung, Errichtung und Betrieb von Feuerlöschanlagen zu beachten. Wasserlöschanlagen verfügen oft über einen Anschluss an das Trinkwassernetz. Damit unterliegen sie der Trinkwasserverordnung. Bei der Löschwasserübergabestelle darf kein Wasser in das Trinkwassernetz zurückfließen.

Betreiber sind ebenfalls dazu verpflichtet an repräsentativen Einnahmestellen Proben zu ziehen und auf Keimbelastung zu untersuchen. Hygienische Probleme treten meist dann auf, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Planung, Bau und Betrieb nicht eingehalten werden. Um alle Anforderungen und Überprüfungen erfüllen zu können, müssen Betreiber die gesetzlichen und technischen Vorgaben für die ordnungsgemäße Prüfung von Trinkwasserinstallationen kennen.

Vorschriften

Für die Trinkwasserhygiene gelten folgende Normen und Technischen Regeln:

Publikationen

Hersteller

Sanitärmessen

Weitere Informationen

Stichworte

Trinkwasser, Hygiene, Trinkwasserhygiene, Probenahme, Trinkwasserverordnung, TrinkwV, Trinkwasserinstallation, Trinkwasserqualität, Trinkwasseranlagen, Trinkwasserrohre, Wasseraustausch, VDI/DVGW 6023, DIN 1988-100, DIN EN 1717