Mängel bei Feuerschutzabschlüssen
Feuerschutzabschlüsse sind sicherheitsrelevante Bauteile, die die Nutzbarkeit von Fluchtwegen sicherstellen. Änderungen dürfen nur durch ausgebildetes Fachpersonal durchgeführt werden. Im nachfolgenden Beispiel äußerte ein Betreiber den Wunsch, ein Zutrittskontrollsystem nachzurüsten. Nach Abstimmung mit dem Errichter wurden vier vorhandene T-90-RS-Türen mit einem Elektroöffner nachgerüstet, wobei der Mauerschutzkasten entfernt wurde. Bei anschließender Wartung wurde die unsachgemäße Nachrüstung festgestellt. Die Feuerschutzabschlüsse hatten aufgrund der unsachgemäßen Änderung ihre Zulassung verloren. Die Kosten trägt der Errichter. So einem Fehler kann durch eine gute Ausbildung der Fachkraft vorgebeugt werden.
Autor: Josef Faßbender, Sachverständiger und Geschäftsführer, Deutsche Fachakademie für Türtechnik (DFATT)
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