Schlagwortarchiv für: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme

Barrierefreie Aufzüge Thema im Planerbrief Nr. 55

Barrierefreie Aufzüge Thema im Planerbrief Nr. 55

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-26
vom 08. September 2025

Am 1. September 2025 ist der neue Planerbrief Nr. 55 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial setzt sich der Gastautor Marc-Oliver Schach, Communications Manager für den DACH-Raum bei Kone, mit der Frage auseinander, wie barrierefreie Aufzüge in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden können. Zwar ist Barrierefreiheit rechtlich vorgeschrieben, doch zeigt sich in der Realität häufig ein anderes Bild: Uneinheitliche Vorgaben, fehlende akustische Signale, unzureichende Kontraste oder falsch platzierte Bedienelemente führen dazu, dass Aufzüge für viele Nutzergruppen nicht vollumfänglich nutzbar sind. Der Beitrag macht deutlich, dass Barrierefreiheit mehr erfordert als das reine Einhalten von Normen, sie braucht Empathie für die Nutzungssituation und eine enge Zusammenarbeit mit der Technischen Gebäudeausrüstung, um funktionale und nutzungsorientierte Lösungen zu schaffen.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind die effiziente Belüftung von Großraumbüros, die sichere Gebäudekommunikation mit KNX Secure, die neue DIN EN 14972-1 für ortsfeste Wassernebelsysteme, die europäische Harmonisierung der DIN EN 50726-1 VDE 0827-1 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme sowie das aktuelle DGWZ-Seminarprogramm für Architekten und Ingenieure.

Der erste Beitrag zeigt, wie sich durch zonenweise Auslegung, variable Volumenstromregler und moderne Sensorik eine energieeffiziente und komfortgerechte Belüftung von Großraumbüros realisieren lässt. Der zweite Beitrag stellt mit KNX Secure ein Sicherheitskonzept vor, das durch Verschlüsselung nach internationalen Standards manipulationssichere Kommunikation in vernetzten Gebäuden ermöglicht. Der dritte Beitrag erläutert die Inhalte der neuen DIN EN 14972-1, die Planung, Einbau, Wartung und Prüfung von Wassernebelsystemen regelt und um praxisnahe Anhänge erweitert wurde. Der vierte Beitrag informiert über die DIN EN 50726-1 VDE 0827-1, die nun europaweit gültige Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme festlegt und damit einheitliche Standards für Planung und Betrieb schafft. Zudem werden die aktuellen Seminare der DGWZ vorgestellt, für die Architekten und Ingenieure Fortbildungspunkte erhalten.

Der nächste Planerbrief Nr. 56 erscheint am 1. November 2025. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Telefax   06172 98185-99
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Barrierefreie Aufzüge Thema im Planerbrief Nr. 55. www.dgwz.de/neuer-planerbrief-55-pm

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Pressemitteilung: PM-Planerbrief-55.pdf

Planerbrief 55 - September-Oktober 2025

Bild 1: Planerbrief-55-Titel-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 55. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

Barrierefreie Aufzüge Thema im Planerbrief Nr. 55

Bild 2: Planerbrief-55-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 55. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/planerbrief

Neue NGRS-Norm

Neue Norm DIN EN 50726-1 VDE 0827-1 zu Notfall- und Gefahren-Systemen (NGRS) veröffentlicht

Im Juni 2025 ist die DIN EN 50726-1 VDE 0827-1:2025-06 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ erschienen. Sie ersetzt die bisher nur in Deutschland gültige Vornorm DIN VDE V 0827-1 und ist jetzt als DIN EN 50726-1 europaweit gültig.

Die überarbeitete Fassung konkretisiert bestehende Anforderungen und harmonisiert diese mit europäischen Standards. Inhaltlich blieb der technische Kern im Vergleich zur Fassung von 2016 weitgehend unverändert. Bereits bestehende Systeme behalten somit ihre Gültigkeit und Anpassungen oder Nachrüstungen sind nicht erforderlich.

Autor: Dipl.-Ing. Michael Schenkelberg, Mitarbeiter im Normenausschuss DKE 713.1.19 Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS)

Weitere Informationen

DIN EN 50726-1 VDE 0827-1:2025-06 veröffentlicht - Bestehende Systeme entsprechen weiterhin den Anforderungen

NGRS-Norm DIN VDE V 0827-1 in DIN EN 50726-1 überführt

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-23
vom 05. August 2025

Im Juni 2025 ist die DIN EN 50726-1 VDE 0827-1:2025-06 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ erschienen. Sie ersetzt die bisher nur in Deutschland gültige Vornorm DIN VDE V 0827-1 und ist jetzt als DIN EN 50726-1 europaweit gültig. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm legt einheitliche Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) in Gebäuden fest und beschreibt die Mindestanforderungen für Planung, Installation und Betrieb solcher Systeme zur effektiven Kommunikation in Gefahrensituationen.

Gegenüber der Vorgängerversion aus dem Jahr 2016 hat sich der fachliche Inhalt kaum verändert. Die Norm wurde an europäischen Standards angepasst und unklare Formulierungen wurden überarbeitet und präzisiert. Der technische Kern blieb jedoch nahezu unverändert, weshalb die Bezeichnung der Norm auch nicht geändert wurde.

Für Fachplaner, Betreiber und Hersteller bedeutet dies: Anlagen und Systeme, die auf Grundlage der Ausgabe von 2016 errichtet oder konzipiert wurden, entsprechen weiterhin den geltenden Anforderungen. Eine Anpassung an die neue Normfassung ist nicht erforderlich und mit keinen zusätzlichen Investitionen verbunden.

„Die neue Version bringt keine grundlegenden Änderungen mit sich – sie sorgt aber für mehr Klarheit in der Anwendung. Wer bereits nach der Norm von 2016 gearbeitet hat, muss nichts umbauen oder anpassen“, erklärt Dipl.-Ing. Michael Schenkelberg, Mitarbeiter im Normenausschuss DKE 713.1.19 Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS).

Ziel der Norm ist es, die Sicherheit von Personen im Gefahrenfall etwa bei Amoklagen, gesundheitlichen Notlagen oder Naturkatastrophen durch strukturierte Kommunikationsprozesse und systematische Alarmauslösung zu erhöhen. Die Norm gilt insbesondere für Bildungseinrichtungen, öffentliche Gebäude und Unternehmen mit erhöhtem Schutzbedarf.

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DIN EN 50726-1 VDE 0827-1:2025-06 für NGRS veröffentlicht – Bestehende Systeme entsprechen weiterhin den Anforderungen. www.dgwz.de/ngrs

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www.dgwz.de/neue-din-en-50726-1-ngrs-pm

Pressemitteilung: Neue-DIN-EN-50726-1-NGRS.pdf

DIN EN 50726-1 VDE 0827-1:2025-06 veröffentlicht - Bestehende Systeme entsprechen weiterhin den Anforderungen

Bild: DIN-EN-50726-1-NGRS-Presse.jpg
Bildquelle: DGUV/Bildstürmer
Bildunterschrift: NGRS-Norm DIN VDE V 0827-1 in DIN EN 50726-1 überführt.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/ngrs

Brandmeldung versus Amokalarm?

Brand versus Amok

Die Schutzziele, die Planende und Betreibende im Brandfall und bei einer Amoklage erreichen müssen, könnten unterschiedlicher nicht sein: Wenn es brennt, sollen die Betroffenen schnellstmöglich aus dem Gebäude flüchten können. Bei einem Amokalarm dagegen gilt es in den meisten Fällen, sich zu verbarrikadieren, bis die Situation geklärt ist. Da liegt es nahe, dass diese Anforderungen in der Praxis häufig als kaum vereinbar wahrgenommen werden. Doch es gibt Lösungswege für effektive Schutzkonzepte.

Im Vergleich zum Brandschutz ist der Schutz vor anderen Gefahrensituationen bauordnungsrechtlich weniger reguliert. Das führt in der Praxis dazu, dass es unterschiedliche Vorstellungen und Interpretationen über die rechtlichen Zusammenhänge gibt und das Thema auch in Fachkreisen immer wieder kontrovers diskutiert wird. Hier ist es hilfreich, sich bei der Betrachtung von Amoklagen an die Brandschutzkonzepte anzulehnen, wenngleich diese nicht eins zu eins adaptierbar sind. Das gilt zum Beispiel für Alarmpläne.

Wenn beide Schutzziele zusammen gedacht werden und von Anfang an alle Beteiligten am Planungstisch zusammenkommen, können jedoch praxisnahe Konzepte entstehen. Wenn bei der Planung zudem das Zusammenspiel von Menschen, Technik und Organisation berücksichtigt wird, entstehen effektive Schutzkonzepte mit hohem Sicherheitsstandard.

Autor: Bastian Nagel, Spezialist für Bauordnungsrecht, Normen und Richtlinien, Hekatron Brandschutz

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NEU: DIN VDE V 0827 Teil 3

Neu: DIN VDE V 0827 Teil 3 Risikomanagementakte

Zum 1. Dezember 2021 ist die neue Norm DIN VDE V 0827 Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Systeme: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ gültig und ersetzt damit den Entwurf vom Juli 2019. Das Dokument ist Grundlage für die Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 und beschreibt die Struktur, den Aufbau, die Inhalte und den Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem beinhaltet es Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement nach DIN VDE V 0827-1.

Angesprochen werden Eigentümer, Bauherren und Betreiber von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Arbeits- und Sozialämter, Krankenhäuser und Flughäfen, wo ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht. Zu ihren Pflichten gehört die Erkennung und Bewertung der Risiken für die Nutzung des Gebäudes. Sie verantworten das Risikomanagement, entscheiden über organisatorische, bauliche und technische Lösungen, dokumentieren diese und tragen das verbleibende Restrisiko. Die Erkennung und Bewertung übernimmt in ihrem Auftrag ein Technischer Risikomanager.

Zum Erhalt der Schutzziele (Personensicherheit, Wirksamkeit, Effektivität sowie Daten- und Systemsicherheit) muss im Rahmen der Risikobeurteilung unter Berücksichtigung der DIN EN 31010 (VDE 0050-1) eine Risikoermittlung mit anschließender Risikoanalyse und Risikobewertung bis hin zur Risikobehandlung erstellt werden.

Teil 3 der Normenreihe DIN VDE V 0827 liefert damit dem Auftraggeber eine hundertprozentige Kontrollinstanz. Dieser weiß nun genau, was er von der beauftragten technischen Risikomanagementakte zu erwarten hat und somit auch vom Technischen Risikomanager erwarten kann, dass ein rechtssicherer Prozess durchgeführt worden ist. Das Ergebnis sind ausfallsichere Maßnahmen, die die Sicherheit bedeutend erhöhen. NGRS sind dabei nicht nur für extreme Gefahrensituationen gedacht, sondern auch für alltägliche Vorfälle wie Unfälle. So beziehen sie beispielsweise den Arbeits- und Brandschutz nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mit ein.

Autor: Michael Schenkelberg, Geschäftsführender Gesellschafter, S+K Ingenieurgesellschaft für Notfall- und Gefahrenmanagement mbH

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DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme veröffentlicht

DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme veröffentlicht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-15 vom 24. November 2021

Zum 1. Dezember 2021 wird die neue Norm DIN VDE V 0827 Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Systeme: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ veröffentlicht. Damit wird der Entwurf vom Juli 2019 ersetzt. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Das Dokument ist Grundlage für die Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 und beschreibt Struktur, Aufbau, Inhalte und Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem beinhaltet es Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement nach DIN VDE V 0827-1.

Angesprochen werden Eigentümer, Bauherren und Betreiber von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Arbeits- und Sozialämter, Krankenhäuser und Flughäfen, wo ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht. Zu ihren Pflichten gehört die Erkennung und Bewertung der Risiken für die Nutzung des Gebäudes. Sie verantworten das Risikomanagement, entscheiden über organisatorische, bauliche und technische Lösungen, dokumentieren diese und tragen das verbleibende Restrisiko. Die Erkennung und Bewertung übernimmt in ihrem Auftrag ein Technischer Risikomanager.

Teil 3 der Normenreihe DIN VDE V 0827 liefert damit dem Auftraggeber eine hundertprozentige Kontrollinstanz. Dieser weiß nun genau, was er von der beauftragten technischen Risikomanagementakte zu erwarten hat und somit auch vom Technischen Risikomanager erwarten kann, dass ein rechtssicherer Prozess durchgeführt worden ist. Das Ergebnis sind ausfallsichere Maßnahmen, die die Sicherheit bedeutend erhöhen. NGRS sind dabei nicht nur für extreme Gefahrensituationen gedacht, sondern auch für alltägliche Vorfälle wie Unfälle. So beziehen sie beispielsweise den Arbeits- und Brandschutz nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mit ein.

Zudem dokumentiert die neue Norm DIN VDE V 0827-3 einen technischen Risikomanagementprozess nach DIN VDE V 0827-1 als Voraussetzung zur Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung eines NGRS und folgt dessen zeitlichen Projektablauf in unterschiedlichen Phasen:

  • Phase 1: Objektbezogener Kontext, Risikobeurteilung, Risikobehandlung,
  • Phase 2: Auswahl des Umfangs eines NGRS bis zur Bestimmung des technischen Restrisikos,
  • Phase 3: Planung und Errichtung des NGRS,
  • Phase 4: Betrieb und Instandhaltung des NGRS.

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DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Systeme wird zum 1. Dezember 2021 veröffentlicht. #NGRS www.dgwz.de/neue-din-vde-v-0827-3-ngrs-risikomanagementakte

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DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme veröffentlicht

Bildquelle: Schneider Intercom
Bildunterschrift: DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Systeme wird zum 1. Dezember 2021 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-vde-v-0827-3

AMEV: EMA/ÜMA 2019

Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat (BMI) hat die Empfehlung „Planung, Bau und Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen für Einbruch, Überfall und Geländeüberwachung in öffentlichen Gebäuden (EMA/ÜMA 2019)“ des Arbeitskreises Maschinen-und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) mit sofortiger Wirkung für den zivilen Bundesbereich als technische Arbeitshilfe eingeführt. Sie ersetzt die Empfehlung „EMA/ÜMA 2012“. Die aktuelle Fassung berücksichtigt die normativen Änderungen u.a. der DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-3 und DIN EN 50131-1 und beinhaltet Erläuterungen zu Notfall-und Gefahren-Reaktionssystemen (NGRS) nach DIN VDE V 0827.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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DGWZ-Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme setzt neuen Fokus

Fachbeirat NGRS setzt neuen Fokus

Im Rahmen der letzten Sitzung im September entschieden die Mitglieder des Fachbeirates Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit, den Fokus ihrer Facharbeit künftig von den Systemen auf das gesamte Management von Notfall- und Gefahrensituationen auszuweiten.

Zusätzlich zu dem besonderen Schutzbedarf werden neben Bildungseinrichtungen nun auch weitere öffentliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr wie Einkaufszentren, Krankenhäuser, Arbeitsämter und Sozialämter, Bahnhöfe und Flughäfen in die Betrachtungen einbezogen. Hierzu plant die DGWZ eine Reihe von neuen Veranstaltungen und Seminaren.

Mit der 2016 veröffentlichten Vornorm DIN VDE V 0827-1 wurden erstmalig die Anforderungen an technische Systeme zur Unterstützung in Notfall- und Gefahren-Situationen geregelt. Die DGWZ hat seitdem in Veranstaltungen insbesondere Betreiber von Schulen über die Umsetzung zu NGRS informiert und Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 ausgebildet, die die Risiken für Einrichtungen bewerten und Handlungsempfehlungen daraus ableiten können.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen:

DGWZ-Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme setzt neuen Fokus

DGWZ-Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme setzt neuen Fokus

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-08 vom 9. Oktober 2019

Die Mitglieder des Fachbeirates Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) haben am 24. September 2019 erneut in Bad Homburg getagt. Der Beirat wird künftig den Fokus seiner Facharbeit von den Systemen auf das gesamte Management von Notfall- und Gefahrensituationen ausweiten. Zudem werden zusätzlich zu dem besonderen Schutzbedarf von Bildungseinrichtungen nun auch weitere öffentliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr wie Einkaufszentren, Krankenhäuser, Arbeitsämter und Sozialämter, Bahnhöfe und Flughäfen in die Betrachtungen einbezogen. Hierzu plant die DGWZ eine Reihe von neuen Veranstaltungen und Seminaren.

Auf der Sitzung gab Dieter Zeller, Krisen- und Notfallmanager bei Fresenius SE & Co KGaA, einen Überblick über die präventiven Maßnahmen beim Krisen- und Notfallmanagement am Beispiel eines Gesundheitskonzerns. Er stellte die Grundlagen zur Bewältigung von Krisen aus Sicht der Einsatzkräfte vor und welche Erkenntnisse daraus Betreiber für die Prävention ableiten können. Zeller betonte, wie wichtig es sei, vorab ein Krisenteam aufzustellen und in die Organisation einzubinden, um Krisen wie Stromausfall, Terror oder Bedrohungen für die Lieferketten professionell bewältigen zu können.

Mit der 2016 veröffentlichten Vornorm DIN VDE V 0827-1 wurden erstmalig die Anforderungen an technische Systeme zur Unterstützung in Notfall- und Gefahren-Situationen geregelt und wie Systeme die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung unterstützen. Die DGWZ hat seitdem in Veranstaltungen insbesondere Betreiber von Schulen über die Umsetzung zu NGRS informiert und Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 ausgebildet, die die Risiken für Einrichtungen bewerten und Handlungsempfehlungen daraus ableiten können.

Die nächste Sitzung des Fachbeirats findet am 2. April 2020 in Bad Homburg statt.

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DGWZ-Fachbeirat „Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme“ setzt neuen Fokus. #NGRS www.dgwz.de/fachbeirat-ngrs

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www.dgwz.de/fachbeirat-ngrs-setzt-neuen-fokus

  • Pressemitteilung Nr. 2019-08 (PDF, TXT)
  • Bild: Vierte-Sitzung-DGWZ-Fachbeirat-NGRS.jpg
    DGWZ-Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme setzt neuen Fokus
    Bildquelle: DGWZ
    Bildunterschrift: Der Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme anlässlich seiner vierten Sitzung am 24. September 2019 in Bad Homburg. (v.l.n.r.): Harald Weber (Gehrke Sales GmbH), Michaela Heinze (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Klaus Bongaertz, (TOA Electronics Europe GmbH), Christian Müller (Scanvest Deutschland GmbH), Eckart Roeder (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Wolfgang Unger (Novar GmbH), Dieter Zeller (Fresenius SE & Co. KGaA), Thilo Meisel (Meiknologic GmbH), Bernd Rompel (Polizeiakademie Hessen), Thomas Probst (Bosch Sicherheitssysteme GmbH)

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/fachbeirat-ngrs

Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme - Risikomanagementakte im Juli 2019 veröffentlicht.

DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme um Teil 3 ergänzt

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-07 vom 10. September 2019

Im Juli 2019 ist der Entwurf der DIN VDE V 0827 Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Einspruchsfrist ist abgelaufen. Die eingegangenen Kommentierungen werden derzeit bearbeitet.

Mit der DIN VDE V 0827 wurden erstmalig die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen und Gefahrensituationen Amokalarm auslösen, Hilfe rufen, Betroffene warnen und akustische Handlungsanweisungen geben. Die Systeme ergänzen die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung und werden in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen eingesetzt.

Ergänzend dazu bildet Teil 3 die Grundlage zur Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1. Er beschreibt Struktur, Aufbau, Inhalte und Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem werden Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement aufgezeigt.

Das zuständige Normengremium DKE/UK 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ hat deshalb ein europäisches Normenvorhaben initiiert. Derzeit läuft die Abfrage des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC) an die Technischen Komitees für die Mitarbeit an der Erstellung einer europäischen Norm für NGRS. Neben Deutschland werden vier weitere Länder benötigt, damit das europäische Normenvorhaben starten kann.

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Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme – Risikomanagementakte im Juli 2019 veröffentlicht. #ngrs www.dgwz.de/din-vde-v-0827

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www.dgwz.de/entwurf-din-vde-v-0827-teil-3-notfall-gefahren-systeme-ngrs-risikomanagementakte

Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme - Risikomanagementakte im Juli 2019 veröffentlicht.
  • Bildquelle: Olesya Shelomova – stock.adobe.com
  • Bildunterschrift: Der Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme – Risikomanagementakte wurde im Juli 2019 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-vde-v-0827

Schlagwortarchiv für: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme

Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 erstellt Risikobewertung

Seminar: Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 – Update

Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE 0827 – Update

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis| Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar informiert zertifizierte Technische Risikomanager über die Auswirkungen des Entwurfs DIN VDE V 0827 Teil 3 und die norminative Umsetzung in der Praxis.

Seminareinladung

Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 Update-Seminar Technischer Risikomanager – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine

Das Seminar dauert einen Tag: 10:00-16:30 Uhr

  • 13. Mai 2020 – Mannheim – freie Plätze
    Heinrich Pesch Haus | Frankenthaler Straße 229 | 67059 Ludwigshafen
  • 05. November 2020 – Hannover – freie Plätze
    Hotel Kleefelder Hof | Kleestraße 3a | 30625 Hannover

Seminarbeschreibung

Ergänzend zur DIN VDE 0827 ist 2019 der Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ als Entwurf erschienen, der die Grundlage zur Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 bildet. Dieser beschreibt Aufbau, Inhalte und Ablauf des technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte.

Nutzen

Das Seminar bereitet zertifizierte Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 auf die normativ geforderte Gliederung zur Risikomanagementakte des Entwurfs der DIN VDE V 0827 Teil 3 vor und befasst sich explizit mit deren Umsetzung in die Praxis. Darüber hinaus erörtern die Teilnehmer besondere Anwendungsbeispiele und erhalten einen Ausblick über die Weiterentwicklung der Norm.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte DGWZ-Teilnehmerbescheinigung mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich explizit an zertifizierte Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827.

Inhalte

  • Ausblick zu Änderungen und Weiterentwicklung der Norm DIN VDE V 0827
  • Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele
  • Risikoanalyse und Risikobewertung in der Praxis
  • Gliederung der Risikomanagementakte nach E DIN V DE V 0827-3
  • Projektbeispiele und Umsetzung

Referenten

Porträtfoto Michael Schenkelberg - Referent Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

Michael Schenkelberg (Schneider Intercom) ist Mitarbeiter im Normenausschuss DKE 713.1.19 Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) und Referent zur Schulsicherheit.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

  • 13. Mai 2020 – Mannheim – freie Plätze
  • 05. November 2020 – Hannover – freie Plätze

Weitere Informationen

Stichworte
Seminar, Auffrischung, Update, Schulung, Lehrgang, Technischer Risikomanager, DIN VDE V 0827, Teil 3, DIN VDE V 0827-3, Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme, NGRS, Schule, Öffentliche Einrichtung, DIN ISO 31000, DIN EN 31010, Risikobewertung, Risikoanalyse, Risikoakte, 2020

Brandmeldeanlage (BMA) und Sprachalarmanlage (SAA) nach DIN 14675

Seminar Sprachalarmanlagen und Sprachverständlichkeit

Seminar Sprachalarmanlagen und Sprachverständlichkeit

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | ZielgruppeVoraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt an zwei Tagen die normkonforme Anwendung und Priorisierung von Elektrischen Lautsprecheranlagen (ELA),  Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS) und Sprachalarmanlagen (SAA) je nach Brand- oder Amokfall und übt die  STI-Messung für eine deutliche Spachverständlichkeit bei Sprachalarmanlagen anhand Hörproben.

Seminareinladung

Webinar: Sprachalarmanlagen und Sprachverständlichkeit Online-Seminar ELA-Lautsprecheranlagen und Sprachverständlichkeit

Seminar: ELA-Lautsprecheranlagen und Sprachverständlichkeit Seminar ELA-Lautsprecheranlagen und Sprachverständlichkeit

Nächste Termine

Das Intensiv-Seminar dauert zwei Tage. Es können auch einzelne Tage gebucht werden.

1. Tag: 10:00-17:00 Uhr – Sprachalarmanlagen – Auffrischung nach DIN 14675
2. Tag: 10:00-17:00 Uhr – Sprachverständlichkeit – Workshop STI-Messungen

Wegen der Corona-Pandemie führen wir alle Seminare bis Ende Juli 2020 als Webinare durch. Webinar und Präsenzseminar sind identisch. Die Qualifikation ist gleichwertig.

  • 15.-16. September 2020 – Köln keine Anmeldung mehr möglich
  • 16.-17. September 2020 – Berlin – keine Anmeldung mehr möglich
  • 2.-3. Dezember 2020 – Frankfurt – keine Anmeldung mehr möglich

Teilnahmegebühr

Die Tage können einzeln oder getrennt gebucht werden.

420 € für 1 Tag bzw. 630 € für 2 Tage, zzgl. 19 % MwSt.
Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde.

Seminarbeschreibung

Elektrische Lautsprecheranlagen (ELA), Sprachalarmanlagen (SAA), Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS) und Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) müssen richtig eingesetzt werden und in Notfällen klar verständliche Sprachdurchsagen übermitteln. Der Betreiber einer SAA ist verpflichtet, die Sprachverständlichkeit zu messen.

Nutzen

Das Seminar grenzt die Beschallungssysteme SAA, ELA, ENS und NGRS voneinander ab und vermittelt, wann welche Anlagen richtig zum Einsatz kommen. Die Teilnehmer lernen anhand von Hörtests, wie sie die Sprachverständlichkeit von Sprachalarmanlagen messen, überprüfen und bewerten.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine DGWZ-Teilnahmeurkunde mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten. Die Urkunde gilt auch als Schulungsnachweis zur Auffrischung für die Zertifizierung nach DIN 14675 sowie als Nachweis der Fachkenntnis von Sprachalarmanlagen nach DIN EN 16763.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an

  • Planer, Errichter, Betreiber,
  • Fachkräfte und verantwortliche Personen für Sprachalarmierung,
  • Instandhaltungsunternehmen von ELA, ENS oder SAA,
  • DIN 14675-zertifizierte Unternehmen, die ELA, ENS oder SAA in Betrieb setzen bzw. die Wirksamkeit der Anlage prüfen.

Voraussetzungen

Grundlagen der Beschallungstechnik werden vorausgesetzt. Wünschenswert ist das Mitbringen eines eigenen Messgerätes.

Inhalte

1. Tag: Sprachalarmanlagen – Auffrischung nach DIN 14675

  • Richtlinien und Normen: DIN EN 50849:2017-11; VDE 0828-1, DIN VDE 0833-4, VDE 0827-1 und VDE 0827-2, DIN 14675 und DIN 16763
  • Abgrenzung und Kriterien zum Einsatz von SAA, ENS oder ELA
  • Symbiotischer Nutzen / Zusammenspiel der Anlagen
  • Normenanwendung und Prioritäten im Fall von Brand- und Amokalarmierung
  • Einsatz eines Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systems (NGRS) zur Amokalarmierung
  • Abgrenzung von SAA zu NGRS und deren Anwendung
  • Erweiterung von Bestandsanlagen um NGRS
  • Wartung und Instandhaltung bei Beachtung der DIN VDE 0828-1
  • Bewertung der Wirksamkeit zwischen SAA und ENS/NGRS
  • Planung, Projektierung und praktische Ausführung
  • Montage, Betrieb, Wartung, Instandhaltung, Abnahmeprüfung
  • Ausblick auf Normenänderungen

2. Tag: Sprachverständlichkeit – Workshop STI-Messungen

  • Normen und Richtlinien: VDE 0833-4, VDE 0828/EN 50849, DIN 14675; DIN EN 16763
  • Verschiede Mess- und Auswertungsverfahren im Vergleich
  • Messung mit dem Sprachübertragungsindex STI
  • Einflussfaktoren auf die Sprachverständlichkeit
  • Richtige Auslese der Werte und häufige Fehler
  • Messungen Störschall-Schallpegel
  • Bewertung Raumakustik-Nachhallzeiten und Verzerrung
  • Subjektive Bewertung schalltechnischer Ereignisse
  • Plausibilitätsprüfung der Messergebnisse
  • Akustische Übungen mittels eigener Messgeräte
  • Dokumentation der Messergebnisse

Referenten

  • Robert Rateike ist Hauptverantwortliche Fachkraft SAA DIN 14675 und Technischer Risikomanager DIN VDE V 0827 sowie Dozent zu Video- und Beschallungsanlagen an der DHBW.
  • Andreas Simon ist Sachverständiger für Beschallung, Fachmann für SAA und ENS, Hauptverantwortliche Fachkraft SAA DIN 14675 sowie Mitglied im Normenausschuss DKE 713.1.17.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Webinar: Sprachalarmanlagen und Sprachverständlichkeit Webinar ELA-Lautsprecheranlagen und Sprachverständlichkeit (PDF)

Seminar: ELA-Lautsprecheranlagen und Sprachverständlichkeit Seminar ELA-Lautsprecheranlagen und Sprachverständlichkeit (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Beschallungsanlagen, Beschallungssysteme, Sprachalarmanlagen, SAA, Elektroakustische Lautsprecheranlagen, ELA, Elektroakustische Notfallwarnsysteme, ENS, Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme, NGRS, Sprachalarmierung, Sprachverständlichkeit, Sprachübertragungsindex, STI, STIPA, DIN VDE 0833-4, DIN 14675, DIN EN 16763, DIN VDE V 0827, DIN EN 50849, Seminar, Webinar, Online, Auffrischung, 2020

White Paper Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)

DGWZ-Fachbeirat erarbeitet White Paper über Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme

Der Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erarbeitet ein White Paper über NGRS. Der Entwurf des White Papers befindet sich derzeit in der Kommentierungsphase. Die Publikation bietet Verantwortlichen und Gebäudemanagern in öffentlichen Einrichtungen ein umfassendes Gesamtbild über die grundlegenden technischen und organisatorischen Anforderungen, die an ein NGRS nach der im Juli 2016 erschienenen Vornorm DIN VDE V 0827-1 gestellt werden.

NGRS nach DIN V VDE 0827-1 dienen zur Bewältigung von Notfällen sowie Gefahren- und Krisensituationen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Dazu zählen insbesondere Bildungseinrichtungen, Behörden und Kindergärten, aber auch private Objekte mit ähnlichem Schutzbedarf wie beispielsweise Krankenhäuser. Die primäre Aufgabe von NGRS ist die schnelle und zuverlässige Alarmierung hilfeleistender Einsatzkräfte im Notfall. Obwohl die DIN VDE V 0827-1 die Zusammenhänge und Maßnahmen der Krisenbewältigung detailliert beschreibt, tauchen bei der Umsetzung in die Praxis immer wieder Fragen auf, beispielsweise beim Neubau und der Sanierung von Schulen.

Das White Paper soll bei der Planung, Umsetzung und Anwendung von NGRS sowie der Ausarbeitung von Risikoanalysen und Sicherheitskonzepten für Notfälle ergänzend unterstützen. Es richtet sich an Planer, Architekten, Behörden, Polizei, Feuerwehren, Versicherer, Hersteller und Errichter von Sicherheitsanlagen sowie an Bauherren, Eigentümer und Betreiber von gefährdeten Objekten, die NGRS planen, umsetzen und anwenden.

Ansprechpartner

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)

Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme

Gründungsmitglieder des DGWZ-Fachbeirats Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat am 14. März 2018 in Bad Homburg den Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) gegründet. An der ersten Sitzung nahmen Kommunen, Planer und Hersteller teil. Polizei, Landeskriminalämter, Berufsgenossenschaften und Versicherer haben ihre Mitarbeit angekündigt.

Der Fachbeirat unterstützt als unabhängige Expertenplattform Planer, Errichter und Betreiber beim Projektieren und Umsetzen von Sicherheitskonzepten für Bildungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen. Für die Umsetzung der DIN VDE V 0827 beim Neubau und der Sanierung von Schulen besteht Klärungsbedarf. Dafür wollen die Mitglieder neutrale Fachinformationen zu NGRS erstellen und damit zu aktuellen Fragestellungen, Normen und Vorschriften fachlich Stellung beziehen. Die Ergebnisse werden in Publikationen veröffentlicht und Lösungen in Veranstaltungen vorgestellt.

Auf der Gründungssitzung wurden zwei erste Projekte formuliert. So wird der Beirat eine neue Fachtagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ konzeptionell und fachlich begleiten. Die Veranstaltung soll bundesweit regelmäßig viermal im Jahr stattfinden. Zweitens soll ein Whitepaper zu NGRS erarbeitet werden.

Sitzungen

Gründungsmitglieder

Gründungsmitglieder der 1. Sitzung am 14. März 2018 in Bad Homburg waren:

  • Michaela Heinze (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH)
  • Markus Laibach (Gebäudemanagement Mönchengladbach)
  • Eugen Ludewig (Siemens AG)
  • Raphael Mayer (Bosch Sicherheitssysteme GmbH)
  • Bernd Ammelung (Ingenieurbüro)
  • Michael Schenkelberg (Schneider Intercom GmbH)
  • Tobias Töpfer (build:ing pro GmbH)
  • Eckart Roeder (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH)
  • Sebastian Strohmenger (Dahua Technology GmbH)
  • Harald Weber (Gehrke Sales GmbH)
  • Michael Krämer (Telecom Behnke GmbH)
  • Bastian Nagel (Hekatron Vertriebs GmbH)
  • Christian Müller (Scanvest Deutschland GmbH)

Ansprechpartnerin

Michaela Heinze
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-24
Telefax 06172 98185-99
veranstaltungen@dgwz.de

Technischer Risikomanager

Risikobewertung Notfall- und GefahrensituationÜbersicht zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Zertifizierte Technische Risikomanager | Ausbildung | Prüfung | Weitere Informationen

Der Technische Risikomanager ist durch die DIN VDE V 0827 vorgeschrieben. Er nimmt eine Risikobewertung für Einrichtungen vor, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) errichtet werden soll. Aus Lage, Größe und Vorkommnissen in der Vergangenheit werden Schutzklassen und Maßnahmen bestimmt, um z. B. eine Schule oder Öffentliche Einrichtung auf mögliche Bedrohungslagen und Gefahrensituationen vorzubereiten. Der Technische Risikomanager fällt die notwendigen Entscheidungen für die Auswahl eines geeigneten NGRS.

Zertifizierte Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Ausbildung

Für die Aufgabe des Technischen Risikomanagers sind insbesondere leitende Mitarbeiter und Sicherheitsfachkräfte von Schulen, Schul- und Bauämtern und anderen Öffentlichen Einrichtungen sowie Sachverständige und Fachplaner geeignet. Die Ausbildung zum Technischen Risikomanager umfasst eine dreitägige Schulung mit schriftlicher Prüfung. In dem Seminar müssen umfassende Kenntnisse zum Risikomanagement, den zugrundeliegenden Normen DIN VDE V 0827, DIN ISO 31000 und DIN EN 31010 und den notwendigen Dokumentationspflichten wie dem Aufstellen und Pflegen der Dokumentation und der Risikomanagement-Akte vermittelt werden.

Prüfung zum Technischen Risikomanager

Die Sachkunde zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827 muss durch eine schriftliche Prüfung nachgewiesen werden. Die Rahmenbedingungen sind in der Prüfungsordnung für die Prüfung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827 (DGWZ 1013:2015-07) geregelt.

Die wesentlichen Punkte der Prüfungsordnung sind:

  • Die Prüfung zum Technische Risikomanager bezieht sich auf die DIN VDE V 0827 – Teil 1, ISO 31000 und DIN EN 31010
  • Die Prüfung besteht aus 20 bis 25 Multiple-Choice-Fragen und dauert eine Stunde
  • Die Prüfung gilt als Bestanden bei einem Erreichen von mindestens 70 % der Gesamtpunktzahl
  • Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden

Weitere Informationen

Schlagworte

Bedrohungslage, Gefahrensituation, Riskobewertung, Risikomanagement, Norm, DIN VDE V 0827, ISO 31000, DIN EN 31010, Notfall- und Gefahren-Reaktions-System, NGRS, Technischer Risikomanager