Schlagwortarchiv für: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme

DGWZ gründet Fachbeirat NGRS

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) gründet den Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS). Der Fachbeirat unterstützt als unabhängige Expertenplattform Planer, Errichter und Betreiber beim Projektieren und Umsetzen von Sicherheitskonzepten für Schulen und andere Bildungseinrichtungen. Als erste Projekte des Beirats wird die neue DGWZ-Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ konzeptionell und fachlich begleitet und eine neutrale Informationsbroschüre zu NGRS erarbeitet.

Eingeladen sind Fachplaner, Schulbetreiber, Behörden, Krisenprävention, Wissenschaft, Forschung und Hersteller für Sicherheitssysteme. Sie können ihre fachlichen Anliegen im Beirat als Autor, Dozent, fachlicher Ansprechpartner oder Aussteller einbringen. Dafür beziehen sie zu aktuellen Fragestellungen, Normen, Richtlinien und Vorschriften Stellung. Die Ergebnisse werden in Veranstaltungen, Publikationen und Pressemitteilungen veröffentlicht. Die erste Sitzung findet am 14. März 2018 bei der DGWZ in Bad Homburg statt. Interessenten können sich bei der DGWZ melden.

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Polizei: Aufschaltung von NGRS-Alarm möglich

Egal, ob Behörden, Schulen oder andere öffentliche Einrichtungen: wenn es um die Alarmübertragung durch Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS) geht, wünschen sich viele Sicherheitsverantwortliche eine direkte Alarmübertragung zur Polizei. Die nun von der polizeilichen Expertengruppe ÜEA überarbeitete „Bundeseinheitliche Richtlinie für ÜMA/EMA bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren“ – kurz ÜEA-Richtlinie – schafft diese Möglichkeit.

Zum einen regelt die Richtlinie erstmals unter welchen Bedingungen ein NGRS an die Polizei angeschlossen werden kann und legt die Anforderungen der Normenreihe DIN VDE V 0827 als „Regel der Technik“ zu Grunde. Zur Erinnerung: diese Normenreihe beschreibt die Anforderungen an technische Systeme, die in Notfällen Alarme auslösen können, sowie das technische Risikomanagement im Allgemeinen.

Durch die Überarbeitung der ÜEA-Richtlinie sind nun sowohl Alarm- als auch Sprachübertragungen zur Polizei möglich. Größte technische Herausforderung ist dabei das geforderte Übertragungsprotokoll VdS 2465, das bereits bei Überfall- und Einbruchmeldeanlagen angewendet wird. Zumal die Mühe lohnt: Einmal umgesetzt, verbessern direkte Verbindungen zur Polizei sowohl die Alarmvorprüfung als auch die Interventionsplanung signifikant. Neuanlagen sollten deshalb stets unter Berücksichtigung der überarbeiteten Richtlinien installiert werden.

Autor: Bernd Rompel, Technischer Oberamtsrat (TOAR), Polizeiakademie Hessen

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Neue DIN VDE V 0827

Seit 1. Juli 2016 ist die DIN VDE V 0827-1 in Kraft getreten. Damit gelten erstmalig konkrete Anforderungen an Kommunikationsanlagen für Not- und Gefahrenfälle.

Vor allem Schulen, Universitäten sowie Arbeits- und Sozialämter, aber auch Krankenhäuser und Banken, gehören heute zu den gefährdeten Bereichen; spezifische Sicherheitslösungen sind dort unerlässlich.

Da es bislang keine technischen Vorgaben zur Errichtung entsprechender Kommunikationssysteme gab, hat der VDE in Kooperation mit der Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE) die Vornorm DIN VDE V 0827-1 auf den Weg gebracht. Dargestellt werden unter anderem technische Systeme, die sich im Gefahrenfall dafür eignen, Hilfe herbei zu rufen, Amokalarme auszulösen, Betroffene zu warnen und Handlungsanweisungen zu übertragen.

Konkrete Verhaltensvorgaben, etwa bei einem Amokalarm, gibt die Norm nicht. Hier gelten die von der Schule, Behörde oder Institution ausgearbeiteten Pläne und Konzepte.

Neu ist die Definition eines internen technischen Risikomanagers, der bestimmt, welcher Sicherheitsgrad umgesetzt werden muss. Er ist es auch, der entscheiden kann, ob eventuell von den Vorgaben der Norm abgewichen werden kann.

Die DIN VDE V 0827 gilt als Vornorm, solange sie noch nicht als harmonisierte Europäische Norm (EN) verabschiedet ist. Nach spätestens drei Jahren muss überprüft werden, ob sie in eine Norm überführt werden kann.

Autor: Michael Schenkelberg, Leiter Vertrieb & Marketing, Schneider Intercom GmbH

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Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme NGRS für Schulen

Neue DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2016-07 vom 7. Juli 2016

Zum 1. Juli 2016 ist die neue Vornorm DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die Titel der beiden Teile lauten DIN VDE V 0827-1:2016-07 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ und DIN VDE V 0827-2:2016-07 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 2: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Ergänzende Anforderungen für Notfall- und Gefahren-Sprechanlagen (NGS)“.

Mit der DIN VDE V 0827 sind erstmalig die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen und Gefahrensituationen Amokalarm auslösen, Hilfe rufen, Betroffene warnen und akustische Handlungsanweisungen geben. Die Systeme ergänzen die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung und werden in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen eingesetzt. Durch die DIN VDE V 0827 besteht weiterhin keine Pflicht, Notfall- und Gefahren-Systeme einzusetzen. Sollen diese Systeme allerdings eingesetzt werden, müssen die anerkannten Regeln der Technik angewendet werden.

Neu wird in der DIN VDE V 0827-1 die Position des Technischen Risikomanagers beschrieben. Der Technische Risikomanager nimmt auf Basis von Informationen der Organisationsleitung, Polizei und Feuerwehr eine Risikoanalyse und Risikobewertung vor und bestimmt den Sicherheitsgrad einer Organisation. Aus dem Sicherheitsgrad leiten sich die unterschiedlichen Funktionalitäten der Systeme ab. Die Funktion des Technischen Risikomanagers kann aus der Organisation heraus oder durch einen externen Dienstleister wie z. B. ein Ingenieurbüro wahrgenommen werden.

Die DIN VDE V 0827 wird als Vornorm bezeichnet, solange sie noch nicht als harmonisierte Europäische Norm (EN) verabschiedet ist. Nach spätestens drei Jahren muss überprüft werden, ob sie nicht in eine Norm überführt werden kann. Da bisher nur in Deutschland der Einsatz von Notfall- und Gefahren-Systemen geregelt ist, ist das Interesse aus dem Ausland entsprechend hoch, wo ähnliche Projekte umgesetzt werden und noch keine Regelungen bestehen.

Die Ausbildung zum Technischen Risikomanager wird von der DGWZ angeboten und dauert drei Tage. In den Seminaren mit schriftlicher Prüfung werden die Inhalte der DIN VDE V 0827, Risikomanagement nach ISO 31000 und Risikobewertung nach DIN EN 31010 vermittelt. Die angehenden Technischen Risikomanager sollen damit befähigt werden, selbständig eine Risikoakte zu erstellen. Informationen zur Ausbildung und eine Liste mit zertifizierten Technischen Risikomanagern können unter www.dgwz.de/risikomanager heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde in 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon    06172 98185-30
Telefax    06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

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Neue DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme an Schulen zum 1. Juli 2016 in Kraft. www.dgwz.de/risikomanager

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www.dgwz.de/presse-2016-07-neue-din-vde-v-0827-notfall-und-gefahren-systeme

  • Pressemitteilung Nr. 2016-07 (pdf, txt)
  • Bild: Notfall-und Gefahren-Systeme (jpg)
    Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme NGRS für Schulen
    Bildquelle: Christian Schwier – Fotolia
    Bildunterschrift: Notfall- und Gefahren-Systeme für Schulen sind seit 1. Juli 2016 durch die neue DIN VDE V 0827 geregelt.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/risikomanager

DIN VDE V 0827, Notfall- und Gefahren-Systeme, Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme, NGRS, Schule, Öffentliche Einrichtung, Vornorm, Technischer Risikomanager, Risikomanagement, Risikoanalyse, Risikobewertung, Risikoakte

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