Brandmeldung versus Amokalarm?

Brand versus Amok

Die Schutzziele, die Planende und Betreibende im Brandfall und bei einer Amoklage erreichen müssen, könnten unterschiedlicher nicht sein: Wenn es brennt, sollen die Betroffenen schnellstmöglich aus dem Gebäude flüchten können. Bei einem Amokalarm dagegen gilt es in den meisten Fällen, sich zu verbarrikadieren, bis die Situation geklärt ist. Da liegt es nahe, dass diese Anforderungen in der Praxis häufig als kaum vereinbar wahrgenommen werden. Doch es gibt Lösungswege für effektive Schutzkonzepte.

Im Vergleich zum Brandschutz ist der Schutz vor anderen Gefahrensituationen bauordnungsrechtlich weniger reguliert. Das führt in der Praxis dazu, dass es unterschiedliche Vorstellungen und Interpretationen über die rechtlichen Zusammenhänge gibt und das Thema auch in Fachkreisen immer wieder kontrovers diskutiert wird. Hier ist es hilfreich, sich bei der Betrachtung von Amoklagen an die Brandschutzkonzepte anzulehnen, wenngleich diese nicht eins zu eins adaptierbar sind. Das gilt zum Beispiel für Alarmpläne.

Wenn beide Schutzziele zusammen gedacht werden und von Anfang an alle Beteiligten am Planungstisch zusammenkommen, können jedoch praxisnahe Konzepte entstehen. Wenn bei der Planung zudem das Zusammenspiel von Menschen, Technik und Organisation berücksichtigt wird, entstehen effektive Schutzkonzepte mit hohem Sicherheitsstandard.

Autor: Bastian Nagel, Spezialist für Bauordnungsrecht, Normen und Richtlinien, Hekatron Brandschutz

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