DIN EN 60335-2-103; VDE 0700-103

DIN EN 60335-2-103; VDE 0700-103
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster

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Übersicht

Die Internationale Norm behandelt die Sicherheit elektrischer Antriebe für vertikal und horizontal bewegte Tore, Türen und Fenster für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sie behandelt auch die Gefahren, die von der Bewegung der Tore, Türen, Garagentüren und Fenster ausgehen. Batteriebetriebene Geräte und andere mit Gleichstrom betriebene Geräte fallen in den Anwendungsbereich dieser Norm. Antriebe, die Teil von kraftbetätigten Türen, Toren, Fenstern und Garagentüren sind, die für die Verwendung durch geschultes Personal in Läden, in gewerblichen Betrieben und in landwirtschaftlichen Betrieben vorgesehen sind, fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich dieser Norm.

Zum Anwendungsbereich dieser Norm gehören zum Beispiel:

  • Antriebe für Falttüren
  • Karusselltüren
  • Rolltore
  • Dachfenster
  • mehrteilige Überkopf-Türen
  • Drehflügel- und Schiebetore und -türen

Zuständig ist das DKE/UK 511.11 „Motorische Geräte“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 60335-2-103; VDE 0700-103:2016-05 ist im Mai 2016 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 60335-2-103; VDE 0700-103:2010-05 vom Mai 2010.

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Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen zu Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore bestellen

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Stichwörter

Kraftbetätigte Türen, Tore, Türen, Fenster, Sicherheit, elektrische Geräte, Falltüren, Karusseltüren, Rolltore, Dachfenster, mehrteilige Überkopf Türen, Drehflügel, Schiebetore, Anforderung, Antriebe, Befähigte Person, Norm, DIN EN 60335-2-103, VDE 0700-103, Teil 2

Neue VdS-Richtlinie 3134-2 zur Einbruchmeldetechnik

Neue VdS-Richtlinie 3134-2 zur Einbruchmeldetechnik

Die neue Richtlinie der VdS Schadenverhütung GmbH, VdS 3134-2, wurde im Juni 2021 veröffentlicht und ersetzt die Version 05 vom 1. Februar 2019. Sie liefert Erläuterungen und Informationen zu Begriffen der Sicherungstechnik.

Damit soll das Verständnis aktueller Anforderungen an Einbruchmeldeanlagen, die auf dem VdS-Richtlinienwerk beziehungsweise auf einschlägigen Normen basieren, verbessert werden. Die VdS 3134-2 beschreibt hierzu die Unterschiede zwischen Regelwerken nach VdS einerseits und deutschen sowie internationalen Normen (DIN VDE/DIN EN) anderseits.

Die Richtlinie steht im VdS-Shop kostenlos zum Download zur Verfügung.

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Sicherheitsexpo 2021

Sicherheitsexpo 2021

Die Sicherheitsexpo findet vom 24. bis 25. November 2021 als Präsenzveranstaltung im MOC Veranstaltungscenter München statt. Auf der Fachmesse für Sicherheitstechnologie zeigen über 100 Aussteller ihre Produkte und Lösungen in den Bereichen Zutrittskontrolle, Video- und Freilandüberwachung, Alarmanlagen und Brandschutz. Ein Vortragsprogramm findet parallel statt.

Ein Schwerpunkt der Messe bildet der Schutz vor digitalen Bedrohungen, die seit dem Beginn der Pandemie stark zugenommen haben. Um den sich rasch wandelnden Anforderungen von Industriebetrieben, Handel, Banken, Schulen, Transport und Verkehr gerecht zu werden, können sich Fachbesucher über die digitalen Sicherheitstechniken wie RFID (radio-frequency identification – Identifizierung mit Hilfe elektromagnetischer Wellen), NFC (Near Field Communication – Nahfeldkommunikation), KI (Künstliche Intelligenz), Smart Cards, CCTV (Closed Circuit Television) und Biometrie umfassend informieren.

Sicherheitsexpo 2021

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DIN EN 50699; VDE 0702 – Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte

DIN EN 50699; VDE 0702
Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte

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Übersicht

Im Allgemeinen legen spezifische Produktnormen für unterschiedliche elektrische Geräte detaillierte Sicherheitsanforderungen fest, die vor dem In-den-Markt-Bringen, zum Teil auch zerstörend, an Baumustern zu verifizieren sind. Diese Norm DIN EN 50699; VDE 0702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ beschreibt ergänzend ein einheitliches Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der jeweils grundlegenden Schutzmaßnahmen als in geeigneten Abständen durchzuführende Wiederholungsprüfung während der Gebrauchsdauer von Geräten.
Sie bietet insofern ein geeignetes Mittel zur Erfüllung der europäischen Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei betrieblicher Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer.

Die Anwendbarkeit beschränkt sich auf Geräte mit einer Bemessungsspannung über 25 V AC bzw. 60 V DC bis zu 1000 V AC bzw. 1500 V DC; für einige Prüfparameter- oder Werte müssen die relevanten Produktnormen herangezogen werden. Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind Geräte, für welche andere Vorschriften für Instandhaltung oder Überprüfung gelten, wie z. B. in den Bereichen Medizin, Bergbau, Lichtbogen-Schweißen, Ex-Schutz und Maschinen-Sicherheit.

Für die Norm ist das nationale Arbeitsgremium K 211 „Prüfung für die Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel” der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN 50699 VDE; 0702:2021-06 ist im Juni 2021 in Kraft getreten und und stellt den zweiten Teil der alten Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 vom Juni 2008 dar, die im Rahmen einer Anpassung an die europäischen Richtlinien getrennt wurde.

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Stichworte

Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN EN 50699; VDE 0702, Wiederholungsprüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte, Befähigte Person, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person

Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Übersicht

Übersicht zu Leitern, Tritte, Fahrgerüste

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Leitern, Tritte und Fahrgerüste gehören zur Steigtechnik und sind notwendige Arbeitsmittel für Ingenieure, Handwerker, Mechaniker und Co.

Leitern

Leitern werden im handwerklichen Bereich sowie privat genutzt und sind für viele Aufgaben unerlässlich. Sie bestehen meistens aus Holz, Stahl, Aluminium, Kunstoff oder Edelstahl und es gibt sie mit oder ohne Traverse (mechanischer Querträger). Um Unfällen vorzubeugen, sollten sie vor direkter Sonneneinstrahung geschützt und ohne ein Hindernis für andere darzustellen gelagert werden.

Es gibt sie als Sprossen- und Stufenleitern, die sich anhand der Form ihrer Treppen voneinander unterscheiden. Unter diesen beiden Kategoriern gibt es weitere Arten von Leitern zu denen folgende zählen:

  • Anlege- u. Stehleiter
  • Seilzugleiter
  • Mehrzweckleiter
  • Podestleiter
  • Schiebeleiter
  • Stechleiter

Tritte

Tritte und Arbeitspodeste bieten im Gegensatz zur Leiter eine größere Arbeitsfläche, maximale Stabilität und sichere Auf- und Abstiegsmöglichkeiten.

Tritte und Arbeitspodeste setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Handläufe und Zentralhebelfahrwerke
  • Große Tritt- und Standflächen
  • Rutschsichere Oberflächenmaterialien (Je nach Zweck aus Aluminium, Holz und Stahlgitterrost)
  • fahrbar mit feststellbaren Rollen

Fahrgerüste

Fahrgerüste dienen als zeitweilige Hilfskonstruktionen. Sie sind flexibel und können jederzeit frei bewegt und verschoben werden. Damit sorgen sie für eine enorme Zeit- und Mitarbeitererspanis und verhindern das ständige Ab- und Aufbauen des Gerüstes.

Ihre Gerüstbauteilen bestehen meistens aus:

  • Aluminium
  • Stahl
  • Holz
  • Metall

Normen und Vorschriften

Für Leitern, Tritte und Fahrgerüste gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Leiter, Tritte, Fahrgerüste, Steigtechnik, Rollgerüst, Kleingerüst, fahrbare Arbeitsbühnen, Sicherheitsbeauftragter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Gefährdungsbeurteilung, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, DGUV Information 208-016, DIN EN 131-1, DIN EN 131-2, DIN 4567-1, DIN EN 14183, DIN EN 1004-1, TRBS 1203, TRBS 2121, Betriebssicherheitsverordnung § 3

Normen der Sicherheitsbeleuchtung

Normen der Sicherheitsbeleuchtung

In der Not- und Sicherheitsbeleuchtung lassen sich Normung und Vorschriftenwesen in die Bereiche der Licht- und Elektrotechnik gliedern. Die Elektrotechnik teilt sich wiederum in die Gerätetechnik, der Normen für Leuchten und Anlagen zuzuordnen sind, sowie in die Errichtung und den Betrieb einschließlich Prüfung und Überwachung.

Besonders hervorzuhebende Normen der Licht- und Elektrotechnik sind DIN EN 1838:2019-11 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung“, DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22) „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“, DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2005-01 „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“ sowie DIN VDE V 0108-100-1 (VDE V 0108-100-1):2018-12 „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“. Sie befinden sich derzeit in Überarbeitung.

Ziel dieser Überarbeitung ist es, die Anforderungen zur Lichttechnik, wie die Ausleuchtung der Rettungswege und die der hervorzuhebenden Stellen, die Anforderungen an die lichttechnische Güte der zum Einsatz kommenden Rettungszeichenleuchten sowie die Anforderungen an die Errichtung, beispielsweise Montageort von Leuchten und Rettungszeichenleuchten, grundsätzlich voneinander zu trennen, um gegebenenfalls Doppelfestlegungen zu vermeiden.

Zudem hat sich das für die Norm DIN VDE V 0108-100-1 zuständige Gremium DKE/UK 221.3 „Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) zur Aufgabe gemacht, die Anforderungen dieser Vornorm in die aktuell laufende Überarbeitung der europäischen Norm EN 50172 „Emergency escape lighting systems“ einzubringen. Bei diesen Normungsaktivitäten werden gleichzeitig die aktuellen Arbeiten des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) aus dem Bereich der Arbeitssicherheit bei der Überarbeitung von ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ und ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ berücksichtigt.

Auch die unterschiedliche Verwendung von ähnlichen Begriffen wie zum Beispiel „sicherer Bereich“ und „gesicherter Bereich“ und die zugehörigen Definitionen stehen auf dem Prüfstand und werden bereits im Beiblatt 1 zu DIN EN 1838 von 2018 beispielhaft aufgegriffen.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert in diesem Zusammenhang, dass Flucht- und Rettungswege/Notausgänge ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen müssen [ArbStättV, Anhang 2.3 Abs. 1 b)]. Nach ASR A2.3, Pkt. 3.5, ist der „gesicherte Bereich“ ein Bereich, in dem Personen vorübergehend vor einer unmittelbaren Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind. Als gesicherte Bereiche gelten zum Beispiel benachbarte Brandabschnitte oder notwendige Treppenräume. Dieser „gesicherte Bereich“ ist demnach nicht mit dem „sicheren Bereich“ nach DIN EN 1838 gleichzusetzen. Nach ASR A2.3, Pkt. 6 Abs. 5, muss am Ende eines Flucht- und Rettungsweges der Bereich im Freien beziehungsweise der gesicherte Bereich so gestaltet und bemessen sein, dass sich kein Rückstau bilden kann und alle über den Flucht- und Rettungsweg flüchtenden Personen ohne Gefahren, wie zum Beispiel durch Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen werden können. [Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e. V.. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum.]

Autor: Hans Finke, Normungsmanager Home & Building, Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE)

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Übersicht zu UV-C-Strahlung

Übersicht zu UV-C-Strahlung

Übersicht | UV-C-Strahlung | Publikationen | Weitere Informationen

Übersicht

Ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) ist ein Teil des elektromagnetischen Wellenspektrums zwischen 100 nm – 400 nm. Sie ist für das menschliche Auge nicht sichtbar. Basierend auf den unterschiedlichen physiologischen und photochemischen Wirkungen wird UV-Strahlung wie folgt unterschieden:

  • UV-A-Strahlung (315 nm – 400nm)
  • UV-B-Strahlung (218 nm – 315 nm)
  • UV-C-Strahlung (100 -280 nm)

UV-Strahlung kann durch natürliche und künstliche Quellen entstehen. Je kürzer die Wellenlänge ist, desto stärker wirkt sich die UV-Strahlung auf die menschliche Gesundheit aus.

UV-C-Strahlung

UV-C-Strahlung ist kurzwelliger und energiereicher als UV-A- und UV-B-Strahlen. Die natürliche UV-C-Strahlung, die von der Sonne ausgeht, wird vor von der Erdatmosphäre größtenteils absorbiert, sodass die Strahlung die Erdoberfläche nicht mehr erreicht und keine Gefahr für den Menschen darstellt. Zur Erzeugung von  künstlicher UV-C-Strahlung wird meistens auf die Gasentladung und Halbleitertechnik zurückgegriffen. Häufig eingesetzte UV-C-Strahlungsquellen sind Quecksilber-Niederdruckentladungslampen, Excimer-Lampe und UV-C-LED.

Wann wird künstliche UV-C-Strahlung eingesetzt?

Künstliche UV-C-Strahlung kann Mirkoorganismen wie Bakterien, Viren oder andere Krankheitserreger abtöten oder deren Wachstum verhindern. Deswegen wird UV-C-Strahlung vorallem zur Keim- und Bakterienbekämpfung eingesetzt.

Wo kommt künstliche UV-Strahlung zum Einsatz?

UV-C-Strahlung wird  zur Desinfektion in folgenden Bereichen verwendet:

  • Kläranlagen
  • Labors
  • Klimaanlagen
  • Schwimmbädern
  • Aquarien
  • Arztpraxen
  • Krankenhäuser
  • in verschiedenen Stufen der Lebensmittel- und Getränkeherstellung

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

UV-C-Strahlung, Oberflächendesinfektion, Luftdesinfektion, Desinfektion, Licht, UV-C-Filter, RLT-Anlagen, Umluftbetrieb, UV-C-Gerät, UV-Strahlung

Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827-1:2016-07 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktvitäten

DIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

DIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

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Übersicht

Die Vornorm DIN VDE V 0827-1 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ für ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) beschreibt unter anderem technische Prozesse und Verantwortlichkeiten zur Unterstützung aller Abläufe von der Erfassung eines Ereignisses (Notfall, Gefahr) bis zu dessen abschließender Bearbeitung. Sie umfasst das technische Risikomanagement mit Schutzzieldefinition und Ablauforganisation sowie die notwendigen Vorgaben für eine Risikomanagementakte. Diese Vornorm definiert drei unterschiedliche Sicherheitsgrade mit den jeweils dafür benötigten Produktfunktionalitäten. Die Auswahl der einsetzbaren Produkte als technische Hilfsmittel innerhalb eines NGRS obliegt dem einzusetzenden Risikomanager. Die Auswahl der in einem NGRS verwendeten Technologien bestimmt die Art und Weise der Unterstützung zur Bewältigung von Notfall- und Gefahrenlagen.

Zuständig ist die Unterkommission (UK) 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE V 0827-1:2016-07 ist im Juli 2016 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE V 0827-1:2015-04.

Inhalt

Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827-1:2016-07 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und AktvitätenDIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0827-1Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0827-1

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Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0827-1Normen zu Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systemen (NGRS) bestellen

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Stichworte
DIN VDE V 0827-1, NGRS, Norm, Notfall- und Gefahren-Reaktions-System, Risikomanagement, Schule, Sicherheit, Technische Regel, Technisches Risikomanagement, Teil 1, Vorschrift

DIN EN 378-1:2021-06 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien

DIN EN 378-1

DIN EN 378-1 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien

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Übersicht

Die Europäische Norm DIN EN 378-1 legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Der in dieser Europäischen Norm verwendete Begriff „Kälteanlage“ schließt Wärmepumpen mit ein. Der vorliegende Teil der EN 378 legt die auf Kälteanlagen anwendbare(n) Klassifikation und Auswahlkriterien fest. Die Klassifikation und Auswahlkriterien werden in den Teilen 2, 3 und 4 angewendet. Diese Norm gilt für: a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, mit Ausnahme von Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, die von bestimmten Produktnormen wie zum Beispiel ISO 13043 abgedeckt werden; b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme; c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen; d) nach der Annahme dieser Norm ersetzte Teile und hinzugefügte Bauteile, sofern sie nicht in Funktion und Leistung identisch sind; e) Anlagen mit anderen als den in Anhang E dieser Europäischen Norm aufgeführten Kältemitteln sind nicht Gegenstand dieser Norm. Anhang C legt fest, wie die in einem gegebenen Raum zulässige Kältemittel-Füllmenge zu bestimmen ist, bei deren Überschreitung zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Risikominderung erforderlich sind. Anhang E legt Kriterien für sicherheits- und umweltbezogene Überlegungen in Bezug auf verschiedene bei Kühlung und Klimatisierung eingesetzte Kältemittel fest.

Die vorliegende Norm gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie für bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden. Diese Norm gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf ein anderes Kältemittel; in diesem Fall ist die Konformität mit den zutreffenden Abschnitten der Teile 1 bis 4 der Norm zu beurteilen. Die Sicherheitsnorm bezüglich der Sicherheit der Produktfamilie Kälteanlagen hat Vorrang gegenüber Sicherheitsfachgrundnormen und Sicherheitsgrundnormen.

Die aktuell gültige Norm DIN 378-1:2021-06 ist im Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt die DIN 378-1:2018-04 vom April 2018.

Inhalt

DIN EN 378-1:2021-06 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und AuswahlkriterienDIN EN 378-1:2021-06 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien

Normenbestellung BrandschutzpläneInhaltsverzeichnis DIN EN 378-1:2021-06

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Stichworte
Kälteanlagen, Kältemittel, Kältetechnik, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Betreiber, F-Gas-Verordnung, F-Gase, Fluorierte Treibhausgase, klimafreundlich, Klimaschutz, Klimatechnik, Planer, TGA-Anlagenbau, Norm, Vorschrift

DIN EN 378-1:2021-06 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien

DIN EN 378

DIN EN 378 Kälteanlagen

Übersicht | Teile der NormenreiheWeitere Informationen

Übersicht

Die Normenreihe DIN EN 378 besteht aus vier Teilen und legt die Anforderungen an Kälteanlagen fest. Die vier Teile geben Auskunft über die Regelungen zu folgenden Bereichen:

  • Anlagen- und Gerätesicherheit
  • betrieblicher Arbeitsschutz
  • Aufstellungsbereich der Anlagen
  • Grenzwerte von Kältemitteln
  • Schutz von Personen in Kühlräumen

Teile der Normenreihe

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Instandhaltung, DIN EN 378, Kälteanlagen, Wärmepumpen