Sicherheit schaffen durch OV-Anlagen

Digitalfunk in Gebäuden

Die Freifeldversorgung des Digitalfunks BOS, dem Funknetz, in dem Feuerwehren und andere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) kommunizieren, versorgt viele Gebäude automatisch mit. Manche Bauwerke sind jedoch so beschaffen, dass sie nicht von Funkwellen durchdrungen werden.

In solchen Gebäuden sind Objektversorgungsanlagen (OV-Anlagen) erforderlich. Die Errichtung und der Betrieb der Anlagen liegt in der Verantwortung der Gebäudeeigentümer oder -betreiber. Schon vor dem Beginn der Errichtung einer OV-Anlage muss daher der Kontakt zur Autorisierten Stelle für den Digitalfunk des jeweiligen Bundeslandes hergestellt werden, um das Verfahren zur Genehmigung einer OV-Anlage und der benötigten Frequenzen einzuleiten.

Ob Neubauten mit der Technik ausgestattet werden müssen, wird auf Grundlage des Landesbaurechts und in Abstimmung mit der zuständigen BOS entschieden. Für die Umrüstung von analogen Bestandsanlagen gibt es in den Ländern unterschiedliche Rahmenbedingungen. Verantwortliche sollten sich auch bei Bestandsgebäuden darüber informieren, ob eine Umrüstung dieser sicherheitsrelevanten Technik ratsam ist.

Autorin: Linda Haazipolo, Sachbearbeiterin im Stabsbereich 1 – Kommunikation, Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)

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Gebäudeautomation

Übersicht Gebäudeautomation

Übersicht zu Gebäudeautomation

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Unter Gebäudeautomation (GA) – auch Domotik genannt – wird die autonome Steuerung, Regelung, Überwachung und Optimierung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) eines Gebäudes verstanden. Mit der Integration von Heizung, Lüftung, Klima, Beleuchtung, Verschattung und anderen gebäudetechnischen Anlagen wird das Gebäude zu einem intelligenten Gesamtsystem. Immer mehr gewerbliche und öffentliche Nichtwohngebäude wie Krankenhäuser, Flughäfen sowie Büro- und Verwaltungsgebäude werden zu sogenannten Smart Buildings optimiert. Gebäude mit Automationssystemen im privaten Bereich werden dagegen zu Smart Homes. Die GA ist effizienzfördernd, da ein smartes Gebäude den Ressourcenverbrauch und die Betriebskosten senken soll. Zum anderen wird die Sicherheit und der Komfort im Gebäude erhöht.

Gebäudeautomations-Systeme sind in drei Ebenen unterteilt:

  • Feldebene
  • Automationsebene
  • Managementebene

Normen und Vorschriften

Für Gebäudeautomation gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichwörter

Gebäudeautomation, GA, Domotik, autonom, automatische Steuerung, Regelung, Überwachung, Smart Buildings, Smart Homes, Energieeffizienz, Sicherheit, Technische Gebäudeausrüstung

DIN EN 15635:2009-08 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen

DIN EN 15635

DIN EN 15635

Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen

Übersicht | InhaltNorm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

In dieser Norm werden Leitlinien für die betrieblichen Aspekte, bezogen auf die statische Sicherheit von Lagersystemen, vorgelegt. Die Norm minimiert die Risiken und Folgen von gefahrenträchtigen Arbeitsabläufen oder Konstruktionsschäden. In Deutschland ist die Benutzung von Betriebsmitteln durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Soweit zutreffend, haben diese Anforderungen Vorrang vor den Anforderungen dieser Norm.

Die Europäische Norm wurde vom Sekretariat: UNI, Italien CEN/TC 344 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl“ ausgearbeitet. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung dieser Norm sind vom Arbeitsausschuss NA 020-00-17 AA „Statische Regale aus Stahl“ im NAEBM wahrgenommen worden, der auch die Deutsche Fassung erstellt hat

Die aktuell gültige Norm DIN EN 15635:2009-08 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ ist im August 2009 in Kraft getreten.

Inhalt

DIN EN 15635:2009-08 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Inhaltsverzeichnis (PDF)

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Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen für Regalanlagen bestellen

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Stichworte
DIN EN 15635, Ortsfeste Regalsysteme, Regalanlagen, Regalsysteme aus Stahl, Anwendung, Wartung, Lagereinrichtungen, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Norm, Vorschrift, Befähigte Person

VDI 2166 Blatt 2

VDI 2166 Blatt 2
Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität

Übersicht | InhaltTechnische Regel bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Neben Fahrzeugen mit alleinigem Antrieb durch einen Verbrennungsmotor steigt die Anzahl der elektrisch ladbaren Hybridfahrzeuge, Elektrofahrzeuge und elektrisch angetriebenen oder unterstützten Zweiräder. Die Ladeinfrastruktur muss daher bei der Planung von Gebäuden berücksichtigt werden. Die Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 gilt für die Ausstattung von Gebäuden mit Ladeplätzen für die Elektromobilität sowie die Ausstattung und Gestaltung der Ladeplätze selbst.

Sie gibt Empfehlungen für:

  • Wohngebäude,
  • Verkaufsstätten,
  • Arbeitsstätten,
  • Parkhäuser
  • und Tiefgaragen.

Die Richtlinie hilft Planern, Architekten und Bauherren die Ladeinfrastruktur für die oben genannten Fahrzeuge in oder an Gebäuden zu integrieren.

Die aktuell gültige Richtlinie VDI 2166 Blatt 2:2020-09 ist im September 2020 in Kraft getreten und ersetzt die VDI 2166 Blatt 2:2015-10 vom Oktober 2015.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis (PDF)Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1

Technische Regel bestellen

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen für Ladestationen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

VDI, VDI 2166, VDI 2166 Blatt 2, Elektroautos, Elektrofahrzeuge, Elektromobilität, Energiebedarf, Gebäudeplanung, Gebäudetechnik, Ladeinfrastruktur, Ladeplätze, Ladesäulen, Ladestationen, Leitfaden, Neubauten, Planung

Ladesäulenverordnung (LSV)

Ladesäulenverordnung (LSV)

Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile

Ladesäulenverordnung (LSV)

Übersicht | Inhalt | Weitere Informationen

Übersicht

Die Ladesäulenverordnung (LSV), die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verordnet wurde, ist am 17. März 2016 in Kraft getreten und durch Artikel 1 der „Ersten Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung“ des Bundesgesetzblatts am 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1520) geändert worden. Mit ihr wurden die europäischen Vorgaben der Richtlinie 2014/94/EU umgesetzt.

Die vorliegende Verordnung regelt die technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile sowie weitere Aspekte des Betriebes von Ladepunkten wie Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung.

Elektromobile werden in der Verordnung als ein reines Batterieelektrofahrzeug oder ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug der Klassen M1 und N1 im Sinne des Anhangs II Teil A der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 bezeichnet. Ladepunkte sind dementsprechend Einrichtungen, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt sind und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann.

Inhalt

Ladesäulenverordnung (LSV)

Normenbestellung FeststellanlagenLSV  Ladesäulenverordnung (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz BMJV)

Eingangsformel

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Mindestanforderungen an die technische Sicherheit und Interoperabilität

§ 4 Punktuelles Aufladen

§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten

§ 6 Kompetenzen der Regulierungsbehörde

§ 7 Ladepunkte mit geringer Ladeleistung

§ 8 Übergangsregelung

Schlussformel

Weitere Informationen

DIN 14675-1:2020-01 Brandmeldeanlagen - Teil 1: Aufbau und Betrieb

DIN 14675-1

DIN 14675-1
Brandmeldeanlagen Teil 1: Aufbau und Betrieb

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN 14675-1 „Brandmeldeanlagen Teil 1: Aufbau und Betrieb“ enthält Änderungen an die Anwendungsregeln für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) unter besonderer Berücksichtigung von baurechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen.

Ziel des Dokuments ist es zusammen mit den Normen der Normenreihe VDE 0833 die Anforderungen, die bisher in den „Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr“ enthalten sind, durch normative Festlegungen weitestgehend zu vereinheitlichen.

Dieses Dokument basiert auf dem Europäischen Dokument CEN/TS 54-14:2004 des CEN/TC 72, an dem Experten des DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) NA 031-02-06 AA mitgearbeitet haben.

Die aktuell gültige Norm DIN 14675-1: 2020-01 ist im Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt die DIN 14675-1:2018-04 vom April 2018.

Inhalt

Vorwort

  • Änderungen
  • Frühere Ausgaben

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe und Abkürzungen

4 Phasen für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen

4.1 Allgemeines

4.2 Verantwortlichkeit und Kompetenz

5 Erstellung des Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes

5.1 Schutzziele

5.2 Anforderungen

5.3 Schutzumfang der Überwachung

5.4 Alarmierung

5.5 Alarmorganisation

5.6 Dokumentation

5.7 Verantwortlichkeit und Kompetenz

6 Planung und Projektierung

6.1 Planung

6.2 Projektierung

7 Montage und Installation

7.1 Allgemeines

7.2 Anordung und Montage der Geräte

7.3 Installation des Leistungsnetzes

7.4 Radioaktivität

7.5 Dokumentation

7.6 Verantwortlichkeit und Kompetenz

8 Inbetriebsetzung

8.1 Allgemeines

8.2 Prüfung der Anlage

8.3 Inbetriebsetzungsprotokoll

8.4 Verantwortlichkeit und Kompetenz

9 Abnahme

9.1 Allgemeines

9.2 Überprüfung der Einhaltung des Planungsauftrages

9.3 Überprüfung der Einhaltung der technischen Funktionen

9.4 Abnahmeprotokoll

9.5 Dokumentation

9.6 Verantwortlichkeit und Kompetenz

10 Betrieb

10.1 Allgemeines

10.2 Feuerwehr-Laufkarten

10.3 Gebäudeübersicht

10.4 Detailplan

11 Instandhaltung

11.1 Allgemeines

11.2 Anforderungen an den Betreiber und dessen Pflichten

11.3 Anforderungen an den Instandhalter und dessen Pflichten

11.4 Beseitigung von Störungen

11.5 Prüfplan und Prüfungen für Inspektion, Wartung und Instandsetzung

11.6 Verantwortlichkeit und Kompetenz

12 Änderung und Erweiterung bestehender Brandmeldeanlagen

12. 1 Allgemeines

12.2 Vernetzung der Brandmelderzentralen von bestehenden Brandmeldeanlagen mit Brandmelderzentralen von Erweiterungen im gleichen Objekt

12.3 Erweiterung und mehrstufige Modernisierung durch Ersetzen der vorhandenen Brandmelderzentrale

12.4 Verantwortlichkeit und Kompetenz

13 Weitergehende Anforderungen für Sprachalarmanlagen

13. 1 Allgemeines

13.2 Verantwortlichkeit und Kompetenz

13.3 Konzept für Sprachalarmanlagen

14 Änderung und Erweiterung bestehender Anlagen zur Sprachalarmierung

14.1 Allgemeines

14.2 Vernetzung der Zentralen von bestehenden elektroakustischen Notfallwarnsystemen mit Sprachalarmanlagen bei Erweiterungen im gleichen Objekt

Anhang A Feuerwehr-Schlüsseldepot (normativ)

Anhang B Ansteuereinrichtungen und Schnittstellen von Brandmeldesystemen für andere Systeme (normativ)

Anhang C Phasen für den Aufbau und den Betrieb von Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen (informativ)

Anhang D Brandschutz in Gebäuden (informativ)

Anhang E Kategorien für den Schutzumfang der Überwachung (informativ)

Anhang F Alarmierung (informativ)

Anhang G Inbetriebsetzung (informativ)

Anhang H Strukturen von Brandmeldesystemen (informativ)

Anhang I Beispiel für eine Feuerwehr-Laufkarte (informativ)

Anhang J Vertragliche Festlegungen für die Ersatzteilevorhaltung (informativ)

Anhang K Prüfplan für Brandmeldeanlagen (informativ)

Anhang L Beispiele für die Beschaltung (informativ)

Anhang M Muster für die Anlagenbeschreibung und Dokumentation (informativ)

Anhang N Muster für die Anlagenbeschreibung und Dokumentation bei Sprachalarmierung (informativ)

Anhang O Wesentliche Änderungen oder Erweiterungen (informativ)

Anhang P Hinweise zu Anschlussbedingungen der Feuerwehren (informativ)

Norm bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
DIN 14675-1 , DIN VDE 0833, Vorschriften, Normen, Gefahrenmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Gefahrenmeldetechnik, BMA

DIN EN 131-2

DIN EN 131-2

Leitern – Teil 2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

In der vorliegenden Europäischen Norm sind die allgemeinen Konstruktionsmerkmale, Anforderungen und Prüfverfahren für tragbare Leitern festgelegt. Gegenüber DIN EN 131-2:2012-08 wurde eine Klassifizierung für Leitern für den beruflichen und den nicht-beruflichen Gebrauch eingeführt. Zur Klassifizierung dienen unterschiedliche Anforderungen an die Festigkeit und bei Stehleitern an die Dauerhaltbarkeit. Die Festigkeitsprüfung erfolgt jetzt in Gebrauchsstellung. Zur Bestimmung der Dauerhaltbarkeit von Stehleitern wurde das Prüfverfahren nach DIN CEN/TS 16665 in die Norm einbezogen. Außerdem wurden Prüfungen zur Bestimmung des Wegrutschens der Leiter am Boden sowie zur Bestimmung der Festigkeit von seitlichen Stabilisierungseinrichtungen und eine Verdrehungsprüfung für Anlegeleitern aufgenommen.

Für diese Norm ist das DIN-Gremium NA 042-04-20 AA „Spiegelausschuss zu CEN/TC 93 Leitern“ zuständig.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 131-2:2017-04 ist im April 2017 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 131-2:2012-08.

Inhalt

  • Nationales Vorwort
    • Änderungen
    • Frühere Ausgabe
  • Europäisches Vorwort
  • Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen

4.1 Allgemeines

4.2 Werkstoffe

4.3 Ausführung

4.4 Oberflächenbeschaffenheit

4.5 Gelenke (Scharniere)

4.6 Spreizsicherungen

4.7 Sprossen/Stufen/Plattformen

4.8 Plattform

4.9 Leiterfüße und rutschhemmende Vorrichtungen

4.10 Schiebeleitern und Steckleitern

5 Prüfungen

5.1 Allgemeines

5.2 Festigkeitsprüfung für alle Leitern

5.3 Durchbiegeprüfung der Holme

5.4 Seitliche Durchbiegeprüfung der Leiter

5.5 Abknickprüfung der unteren Holmenden

5.6 Senkrechte Belastung der Sprossen, Stufen und Plattformen

5.7 Verdrehprüfung der Sprossen und Stufen

5.8 Prüfung von Spreizsicherungen und Gelenken von Stehleitern

5.9 Prüfung der Einhakvorrichtungen an Sprossen/Stufen von Schiebeleitern und Mehrzweckleitern

5.10 Aufwipp-Prüfung der Plattform von Stehleitern

5.11 Zugprüfung der Leiterfüße

5.12 Prüfung der Haltevorrichtungen für Hand/Knie

5.13 Maximaler Leiterausschub

5.14 Prüfung einer dreiteiligen Mehrzweckleiter in A-Stellung

5.15 Verdrehungsprüfung für Stehleitern

5.16 Prüfverfahren für Kunststoffleitern

5.17 Dauerhaltbarkeitsprüfung für Stehleitern

5.18 Prüfung der Rutschhemmung am Boden für Anlegeleitern

5.19 Festigkeitsprüfung für Anlegeleitern mit seitlichen Stabilisierungseinrichtungen, die sich mit der Leiter in der gleichen Ebene befinden

5.20 Festigkeitsprüfung für Anlegeleitern mit stabförmigen Stabilisierungseinrichtungen, die sich nicht mit der Leiter in der gleichen Ebene befinden

5.21 Verdrehungsprüfung bei Anlegeleitern

6 Kennzeichnung und Benutzerinformation

7 Zertifizierung

Anhang A Prüffolge (normativ)

Anhang B A-Abweichungen (informativ)

Norm bestellen

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen zu Leitern, Tritte, Fahrgerüste bestellen

Weitere Informationen

Stichwörter

Leitern, DIN EN 131-2:2017-04, DIN EN 131-2, Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, Prüfverfahren, Überprüfung, Stehleitern, Anlegeleitern, Dauerhaltbarkeit, Befähigte Person, Norm

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

Übersicht | Inhalt | Weitere Informationen

Übersicht

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist am 21. August 1996 in Kraft getreten und dient der Umsetzung der EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz. Ziel des Gesetzes ist, die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten in Deutschland durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen durchzusetzen und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Die Maßnahmen müssen dabei auf ihre Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer einschließlich Auszubildender, vorausgesetzt es handelt sich um ein Beschäftigungsverhältnis in Form eines Arbeitsvertrages nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Für Beamte gilt das ArbSchG so weit wie es von den einzelnen Bundesländern im Landesrecht geregelt ist.

Verordnungen im Rahmen der Arbeitsschutzgesetze:

  • Arbeitsstättenverordnung
  • Baustellenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Bildschirmarbeitsverordnung
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • Lastenhandhabungsverordnung
  • PSA-Benutzungsverordnung

Inhalt

Normenbestellung FeststellanlagenArbSchG  Arbeitsschutzgesetz (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz BMJV)

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt
Pflichten des Arbeitgebers
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 4 Allgemeine Grundsätze
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6 Dokumentation
§ 7 Übertragung von Aufgaben
§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
§ 9 Besondere Gefahren
§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
§ 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 12 Unterweisung
§ 13 Verantwortliche Personen
§ 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes

Dritter Abschnitt
Pflichten und Rechte der Beschäftigten
§ 15 Pflichten der Beschäftigten
§ 16 Besondere Unterstützungspflichten
§ 17 Rechte der Beschäftigten

Vierter Abschnitt
Verordnungsermächtigungen
§ 18 Verordnungsermächtigungen
§ 19 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen

Vereinbarungen
§ 20 Regelungen für den öffentlichen Dienst

Fünfter Abschnitt
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz

Sechster Abschnitt
Schlußvorschriften
§ 21 Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen

Unfallversicherung
§ 22 Befugnisse der zuständigen Behörden
§ 23 Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht, Bundesfachstelle
§ 24 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 24a Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
§ 25 Bußgeldvorschriften
§ 26 Strafvorschriften

Weitere Informationen

Stichworte

Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, Gesetze, Vorschrift, Richtlinie, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Pflichten, Maßnahmen

Notstromversorgung

Übersicht Notstromversorgung

Übersicht zu Notstromversorgung

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Notstromversorgungen treten bei Stromausfällen in Kraft und sorgen übergangsweise für eine ausreichende Stromversorgung der wichtigsten elektrischen Verbraucher durch das Notstromnetz. Um den Zusammenbruch der Notstromversorgung vorzubeugen, sollten nur Verbraucher an das Notstromnetz angeschlossen werden, die für den definierten Notbetrieb der Einrichtung relevant sind. Die angeschlossenen Verbraucher dürfen dabei nicht mehr Strom verbrauchen als der Notstromversorgung zur Verfügung steht. Bei örtlich bedingten Notstationen sollte eine separate Notstromversorgung angebracht werden, um eine fortlaufende Stromzufuhr zu generieren. Bei der Notstromversorgung wird grundsätzlich unter der Unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) und den Ersatzstromanlagen unterschieden.

Unterbrechungsfreie Stromversorgungen beziehen ihre Energie aus Akkumulatoren. So sorgen sie für einen unterbrechungsfreien Betrieb und werden dementsprechend zum Schutz hochsensibler technischer Systeme eingesetzt. USV-Anlagen sind dabei nur für eine kurze Überbrückungszeit vorgesehen. In dieser Zeit können die ausgefallenen Systeme zurückgefahren und wieder in Betrieb gebracht werden. Dauert dieser Prozess zu lange, übernimmt die Ersatzstromanlage die weitere Stromversorgung.

Die Ersatzstromanlage besteht aus Notstromaggregaten, die von Dieselmotoren angetrieben werden. Sie werden zur Versorgung des Notstromnetzes eingesetzt, wenn die öffentliche Energieversorgung ausfällt. Die Übernahme der Netzversorgung benötigt hierbei eine Anlaufzeit von mehreren Sekunden und ist daher nicht unterbrechungsfrei. Wie lange die Ersatzstromanlage in Betrieb bleiben kann ist dabei von den zur Verfügung stehenden Kraftstoffen abhängig. Als umweltfreundlichere Alternative können diese auch aus Batteriespeichersystemen und Brenstoffzellen bestehen.

Normen und Vorschriften

Für Notstromversorgungen gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Norm DIN EN 16005 Berichtigung 1: Nutzungssicherheit - Anforderungen und Prüfverfahren

DIN EN 16005

DIN EN 16005
Kraftbetätigte Türen – Nutzungssicherheit – Anforderungen und Prüfverfahren

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die vorliegende Europäische Norm legt Anforderungen an die Gestaltung von sowie Prüfverfahren für kraftbetätigte Innen- und Außentüren fest. Derartige Türkonstruktionen können elektromechanisch, elektro-hydraulisch oder pneumatisch betrieben sein. Diese Europäische Norm deckt die Nutzungssicherheit an kraftbetätigten Türen ab, die für den üblichen Zugang sowie in Fluchtwegen und als Feuer- und/oder Rauchschutztüren eingesetzt werden. Die abgedeckten Türbauarten umfassen kraftbetätigte Schiebe-, Schwing- und Karusselltüren, einschließlich Türen mit Masseausgleich und Falttüren mit einem horizontal bewegten Flügel. Kraftbetätigte Schlupftüren, die Teil anderer Türen sind und deren bestimmungsgemäßer Hauptverwendungszweck darin besteht, einen sicheren Zugang für Personen zu bieten, werden durch den Anwendungsbereich dieser Norm abgedeckt.

Die vorliegende Europäische Norm behandelt alle für kraftbetätigte Türen relevanten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse für den Fall, dass die Türen bestimmungsgemäß sowie unter vernünftigerweise durch den Hersteller vorhersehbaren Fehlanwendungsbedingungen benutzt werden.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 16005:2013-1 ist im Januar 2013 in Kraft getreten und wurde durch die Norm DIN EN 16005 Berichtigung 1:2015-10 im Oktober 2015 ergänzt.

Inhalt

  • Nationales Vorwort
  • Vorwort
  • Einleitung

1 Anwendungsbereich

1.1 Allgemeines

1.2 Ausschlüsse

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen

4.1 Allgemeines

4.2 Benutzerinformation

4.3 Antrieb

4.4 Tür

4.5 Auslösung

4.6 Vermeidung von Gefahrenstellen und Schutz an Gefahrenstellen

4.7 Zusätzliche Anforderungen

5 Prüfungen

5.1 Allgemeines

5.2 Prüfbedingungen

5.3 Produktinformation zu Einbau, Betrieb und Wartung

5.4 Antrieb

5.5 Tür

5.6 Handbetätigung

5.7 Auslösung

5.8 Dauerfunktionsprüfung

5.9 Spezielle Prüfungen auf Gefährdungen an Karuselltüren

5.10 Prüfergebnisse

Anhang A Abbildung einiger wesentlicher Begriffe für verschiedene Türbauarten (informativ)

Anhang B Messstellen (normativ)

Anhang C Prüfungen für Schutzeinrichtungen (normativ)

Anhang D Piktogramm für Menschen mit Behinderung (informativ)

Anhang E Piktogramm für Not-Break-Out-Funktion (informativ)

Anhang F Türen mit Niedrigenergieantrieb (normativ)

F.1 Geschwindigkeitseinstellungen für kraftbetätigte Drehflügeltüren

F.2 Geschwindigkeitseinstellungen für kraftbetätigte Schiebetüren mit Niedrigenergieantrieb

Anhang G Absicherung von kraftbetätigten Drehflügeltüren (normativ)

Anhang H Gefahrenstellen an Karusselltüren (informativ)

Anhang I Prüfbuch (normativ)

Anhang J Auflistung der durch diese Norm abgedeckten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse (informativ)

Anhang ZA Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (informativ)

Norm bestellen

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen zu Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore bestellen

Weitere Informationen

Stichwörter

Kraftbetätigte Türen, Türsysteme, Türanlagen, Drehflügeltüren, Schiebetüren, Faltflügeltüren, Karusseltüren, Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Schiebetore, Nutzungssicherheit, Prüfung, Überprüfung, Prüfverfahren, Befähigte Person, Norm, DIN EN 16005, Berichtigung 1