Brandschutz

Übersicht zu Brandschutz

Übersicht zu Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz | Abwehrender Brandschutz | Brandklassen | Brandstoffklassen | Feuerwiderstandsklassen | Normen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die die Entstehung und Ausbreitung eines Brandes verhindern bzw. minimieren sollen. Es wird zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz unterschieden.

Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle präventiven Maßnahmen mit dem Ziel,  Menschen und Umwelt zu schützen und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit beizutragen. Er gliedert sich in folgenden Kategorien:

Abwehrender Brandschutz

Der abwehrende Brandschutz kommt zum Tragen, wenn die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes nicht greifen konnten und ein Brand bereits ausgebrochen ist. Die Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes werden innerbetrieblich und durch externe Rettungskräfte (Feuerwehr) durchgeführt. Neben dem Schützen, Bergen und Retten von Menschen sollen außerdem die Begleiterscheinungen eines Brandes so gering wie möglich gehalten werden.

Brandklassen

Brandklassen finden sich auf Feuerlöschern und geben an, für welche Klassen das enthaltene Löschmittel geeignet ist.

Baustoffklassen

Die DIN EN 13501-1 teilt Baustoffe je nach Brandverhalten in die Klassen nicht brennbar (A) und brennbar (B) ein.

  • Klasse A:
    A1: Nichtentflammbare Stoffe (z.B.: Sand, Kies, Beton, Kalk)
    A2: Nichtentflammbare Stoffe, die geringe Mengen an brennbaren Stoffen enthalten (z.B.: Gipsfeuerschutzplatten)
  • Klasse B:
    B1: Schwer entflammbare Baustoffe (z.B.: bestimmte PVC-Erzeugnisse, schwer entflammbare Spanplatten)
    B2: Normal entflammbare Baustoffe (z.B.: genormte Holzwerkstoffe, Holz, genormte Bitumenpappe)
    B3: Leicht entflammbare Baustoffe (z.B.: Papier, Stroh, Holzwolle)

Feuerwiderstandsklassen

Feuerwiderstandsklassen geben an, wie sich ein Baustoff oder ein Bauteil im Brandfall verhält. Die Feuerwiderstandsklasse setzt sich aus dem Einsatzgebiet und der Dauer in Minuten zusammen, die der Baustoff bzw. das Bauteil bei dem Brandversuch die Festigkeitsanforderungen erfüllt.

Die Klassifizierung wird durch die Norm DIN 4102-2 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen“ und die europäische Norm DIN EN 13501-2 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen“ festgelegt.

Normen und Vorschriften

Für den Brandschutz gelten eine Reihe von technischen Normen und Vorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
Brandschutz, Grundlagen, Brandursachen, Schutzziele, Brandschutzmaßnahmen, abwehrend, vorbeugend, organisatorisch, technisch, baulich, bautechnisch, Feuerschutzwesen, Brandklassen, Baustoffklassen, Feuerwiderstandsklassen

DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

DIN 18232-2 Natürliche Rauchabzugsanlagen

DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN 18232 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)); Bemessung, Anforderungen und Einbau“ gilt für die Bemessung und den Einbau von Natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) für Räume mit vertikaler Rauchableitung über das Dach durch thermischen Auftrieb nach DIN 18232-1 für eingeschossige Gebäude und das oberste Geschoss mehrgeschossiger Gebäude.
Die Norm enthält informative Hinweise für die Bemessung und den Einbau von NRA für Räume mit Rauchableitung über Außenwände. Sie beinhaltet Tabellen und Berechnungsverfahren zur Dimensionierung von raucharmen Schichten, um damit u. a. den Anforderungen unterschiedlicher Schutzziele gerecht zu werden. Des Weiteren sind Hinweise und Festlegungen enthalten, die bei der Anwendung dieser Bemessungsregeln und beim Einbau von NRA zu beachten sind. Die Bemessung der NRA nach dieser Norm setzt voraus, dass die Rauchabschnittsflächen entweder kleiner gleich 1 600 m2 groß sind oder durch Rauchschürzen in maximal 1 600 m2 große Rauchabschnittsflächen AR unterteilt werden (Ausnahme entsprechend Erleichterung A, siehe Abschnitt 6.2 a)).

Die aktuell gültige Norm DIN 18232-2:2007-11 ist im November 2007 in Kraft getretten und ersetzt die DIN 18232-2:2003-06. Für die Norm ist der Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im NABau verantwortlich.

DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

Inhalt

Vorwort
Änderungen
Frühere Ausgaben

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Symbole und Abkürzungen

5 Bemessungsgrundlagen
5.1 Allgemeines
5.2 Höhe des Raumes
5.3 Angestrebte Höhe der raucharmen Schicht, Höhe der Rauchschürze
5.4 Rauchabschnittsfläche
5.5 Zuluftflächen
5.6 Brandentwicklungsdauer
5.7 Rechnerische Brandfläche, Bemessungsgruppen
5.8 Aerodynamische Wirksamkeit der NRA

6 Bemessung
6.1 Allgemeines
6.2 Rauchabzugsflächen in Dächern
6.3 Rauchabzugsflächen in Wänden

7 Einbau
7.1 Allgemeines
7.2 Regeln für den Einbau

8 Zusammenwirken mit Löschanlagen

9 Kennzeichnung

10 Prüfung, Wartung und Instandsetzung
10.1 Prüfung
10.2 Wartung
10.3 Instandsetzung

Anhang A Erläuterungen (informativ)

Anhang B Rauchabzugsflächen in Außenwänden – Erläuterungen (informativ)

Literaturhinweise

Norm bestellen

Normenbestellung Rauch- und WärmeabzugsanlagenNormen zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Rauchabzugsgeräte, Wärmeabzugsgeräte, RWA, NRA, NRWG, Treppenhausentrauchung, Rauchabzug, Treppenraum, Prüfung, Wartung, Instandhaltung, DIN 18232-2

DIN EN 15650 Lüftung von Gebäuden - Brandschutzklappen

DIN EN 15650

DIN EN 15650 Lüftung von Gebäuden – Brandschutzklappen

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN EN 15650 „Lüftung von Gebäuden – Brandschutzklappen“ legt Anforderungen fest und verweist auf die Prüfverfahren für Brandschutzklappen, die zum Einbau in Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen in Gebäuden vorgesehen sind. Es werden Einzelheiten zur Bewertung der Konformität und zur Kennzeichnung von Brandschutzklappen angegeben. Die Norm gilt zusammen mit den für die Prüfungen der Feuerwiderstandsfähigkeit erforderlichen Normen EN 1366-2 und EN 1363-1 sowie hinsichtlich der Klassifizierung in Verbindung mit EN 13501-3. Brandschutzklappen, die die Anforderungen dieser Europäischen Norm erfüllen, sind sowohl mit als auch ohne angeschlossene Lüftungsleitungen anwendbar. Alle Brandschutzklappen schließen im Brandfall aufgrund von erhöhten Temperaturen automatisch. Diese Europäische Norm gilt nicht für Brandschutzklappen in Atmosphären, die planmäßig oder außerplanmäßig aufgrund chemischer Reaktionen eine schädigende und/oder Korrosion verursachende Wirkung auf diese ausüben.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 15650:2010-09 ist im September 2010 in Kraft getreten. Sie wurde im Technischen Komitee CEN/TC 156 „Lüftung von Gebäuden“ (Sekretariat: BSI, Vereinigtes Königreich) unter deutscher Mitwirkung erarbeitet. Im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. war hierfür der Arbeitsausschuss NA 005-52-06 AA „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Lüftungsleitungen“ des Normenausschusses Bauwesen (NABau) zuständig.
DIN EN 15650 Lüftung von Gebäuden - Brandschutzklappen

Inhalt

Nationales Vorwort

Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen an Brandschutzklappen
4.1 Allgemeines
4.2 Ausführung und Bauteile: Eigenschaften
4.3 Leistungskriterien zum Feuerwiderstand

5 Prüfverfahren
5.1 Leckageprüfungen bei Umgebungstemperatur
5.2 Feuerwiderstandsprüfung
Belastbarkeit
5.3 Salznebelprüfung
5.4 Dauerfunktionsprüfungen
5.5 Aerodynamisches Verhalten von Brandschutzklappen

6 Konformitätsbewertung
6.1 Allgemeines
6.2 Erstprüfung
6.3 Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
6.4 Brandschutzklappen für einmalige Anwendung, Brandschutzklappen der Vorserie (z.B. Prototypen) und Brandschutzklappen, die in sehr kleinen Mengen hergestellt werden

7 Kennzeichnung und Dokumentation

8 Angaben zum Produkt, zum Einbau und zur Instandhaltung (Dokumentation)
8.1 Produktspezifikation
8.2 Angaben zum Einbau
8.3 Angaben zur Instandhaltung

Anhang A Beschreibungen üblicher Brandschutzklappen (informativ)

Anhang B Salznebelprüfung

Anhang C Zyklische Prüfungen (normativ)

Anhang D Beispiel für ein Inspektions- und Instandhaltungsverfahren (informativ)

Anhang E Werkseigene Produktionskontrolle – Prüfplan (normativ)

Anhang ZA Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 89/106/EWG (Bauproduktenrichtlinie)(informativ)

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Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Brandschutzklappe, Brandschutz, Lüftungsanlage, Feuerschutzklappe, Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Brandfall, DIN EN 15650,  Feuerwiderstand, Instandhaltung

Blockheizkraftwerke (BHKW)

Übersicht zu Blockheizkraftwerken (BHKW)

Einführung | Vorschriften | PublikationenWeitere Informationen

Einführung

Blockheizkraftwerke (BHKW) sind dezentrale Energiesysteme, die mittels Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Strom und Wärme gleichzeitig generieren. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird durch die Nutzung von Brennstoffen Strom erzeugt. Die bei der Verbrennung des Brennstoffs entstehende Wärme wird durch Wärmetauscher eingefangen und für Heizungen, Warmwasserbereitung oder Prozesswärme nutzbar gemacht. Durch die Verwendung der Abwärme weisen Blockheizkraftwerke  einen hohen Wirkungsgrad auf. Im Gegensatz zu zentralen Kraftwerken können BHKWs 90 Prozent der eingesetzten Brennstoffe in nutzbare Energie umwandeln und sparen CO2 ein, da die Energie direkt vor Ort eingesetzt werden kann und der Transport wegfällt.

Vorschriften

Für Blockheizkraftwerke gelten folgende Normen:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
Blockheizkraftwerke, BHKW, Kraft-Wärme-Kopplung, KWK, Wärmetechnik, Wärme, KWK-Anlage, Heizung

Sicherheitstechnik

Übersicht zu Sicherheitstechnik

Übersicht zu Sicherheitstechnik

Mechanische Sicherheitstechnik | Elektronische Sicherheitstechnik | Zutrittskontrollanlagen | Cybersicherheit | Normen und Vorschriften | PublikationenWeitere Informationen

Sicherheitstechnik befasst sich mit den technischen Risiken, die sich auf Menschen und die Umwelt auswirken können. Innerhalb der Sicherheitstechnik gibt es unterschiedliche Maßnahmen, die dazu beitragen, dass die Sicherheit von Objekten, Anlagen oder Systemen erhöht wird. Sicherheitstechnik lässt sich in die nachfolgenden Bereiche unterteilen.

Mechanische Sicherheitstechnik

Das Ziel von mechanischen Schutzmaßnahmen ist es, Gefahrenquellen einen möglichst hohen Widerstand entgegenzusetzen und beispielsweise Einbrechern den Einstieg in ein Objekt zu erschweren. Zu mechanischen Barrieren, die der Sicherheitstechnik dienen, gehören unter anderem:

  • Türen
  • Pöller
  • Zäune
  • Schlösser
  • Schranken
  • Fenster mit spezieller Sicherung

Elektronische Sicherheitstechnik

Elektronische Sicherheitstechnik erhöht durch elektrische Vorrichtungen die Sicherheit von Gebäuden und Personen und kann eine sinnvolle Ergänzung zu mechanischer Sicherheitstechnik darstellen. Darunter fallen:

Zutrittskontrollanlagen

Zutrittskontrollanlagen bestimmen, wer Zutritt in bestimmte Bereiche eines Gebäudes oder Geländes erhält. Sie geben somit Zugänge frei und schützen Objekte vor unerwünschten Besuchen.

Cybersicherheit

Cybersicherheit zielt darauf ab, Angriffe aus dem Internet abzuwehren und umfasst alle Aspekte, die sich mit der Sicherheit in der Kommunikations- und Informationstechnik befassen. Zur Verhinderung von Cyberkriminalität gibt es eine Reihe von unterschiedlichen Maßnahmen die ständig den sich immer weiterentwickelnden Bedrohungen angepasst werden müssen.

Normen und Vorschriften

Für die Sicherheitstechnik gelten eine Reihe von technischen Normen und Vorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
Gebäudesicherheit, Sicherheitstechnik, Zutrittskontrollsystem, Gefahrenmeledeanlagen, GMA, Cybersicherheit

Übersicht zu Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD)

Übersicht zu Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD)

Einführung | Vorschriften | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Brandschutzschalter sind Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen, die auch als Kontaktfehlerschalter oder AFDD (engl. Arc Fault Detection Device) bezeichnet werden. Sie erkennen frühzeitig Störlichtbögen und schalten das Gerät ab. Ihr Zweck ist es, Stromkreise bei Störlichtbögen zu schützen und somit zum Brandschutz beizutragen. Lichtbögen können aufgrund von abgeknickten Elektroleitungen oder einer beschädigten Kabelisolierung auftreten. Brandschutzschalter verhindern, dass beim Auftreten von Störlichtbögen, die in Reihe zur Verbraucherin oder zwischen Phase und Nulleiter auftreten, weder Überströme noch Fehlerströme entstehen.

Ein Brandschutzschalter bewertet Messdaten mittels digitaler Signalverarbeitung. Lichtbögen sorgen für hochfrequentierte Abschnitte im Stromverlauf sodass der Brandschutzschalter bei einem tatsächlichen Störfall den Stromkreis abschaltet.

Vorschriften

Zum Schutz vor den thermischen Auswirkungen von Fehlerlichtbögen gilt folgende technische Norm:

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte
AFDD, Brandschutzschalter, DIN VDE 0100-420, Fehlerlichtbögen, Schutzeinrichtung, Störlichtbogen, Kontaktfehlerschalter

DIN VDE 0100-420 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-42: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen thermische Auswirkungen

DIN VDE 0100-420 Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen

DIN VDE 0100-420 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-42: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen thermische Auswirkungen

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Dieser Teil der Normenreihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) zum Schutz gegen thermische Auswirkungen in Niederspannungsanlagen enthält Maßnahmen zum Schutz von Personen, Nutztieren und Sachen:

  • gegen thermische Einflüsse, Verbrennung oder Zersetzung von Materialien, sowie Brandgefahr, ausgehend von elektrischen Betriebsmitteln
  • im Brandfall, gegen die Verbreitung von Flammen und Rauch von elektrischen Anlagen in benachbarte Brandabschnitte
  • gegen die Beeinträchtigung der sicheren Funktion elektrischer Einrichtungen einschließlich derer für Sicherheitszwecke

Für die Norm ist die Unterkommission (UK) 221.2 „Schutz gegen thermische Auswirkungen/Sachschutz“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0100-420:2019-10 ist im Oktober 2019 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE 0100-420:2016-02 vom Februar 2016. Sie enthält gegenüber der Vorgängernorm wesentliche Änderungen in Abschnitt 421.7 zum Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs).

Inhalt

Inhaltsverzeichnis DIN VDE 0100-420 Niederspannungsanlagen Teil 4-42: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen thermische AuswirkungenInhaltsverzeichnis DIN VDE 0100-420:2019-10
DIN VDE 0100-420 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-42: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen thermische Auswirkungen DIN VDE 0100-420 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-42: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen thermische Auswirkungen

Norm bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, AFDD, Brandschutzschalter, DIN VDE 0100-420, Fehlerlichtbogen, Schutzeinrichtung, Störlichtbogen

DIN EN 50678; VDE 0701 Allgemeine Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach Reparatur

DIN EN 50678; VDE 0701
Allgemeine Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach Reparatur

Übersicht | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN EN 50678; VDE 0701:2021-02 „Allgemeine Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach Reparatur“ zielt darauf ab, ein allgemeines Prüfverfahren festzulegen, damit die Wirksamkeit der grundlegenden Schutzmaßnahmen für elektrische Geräte nach einer Reparatur nachgewiesen und die Sicherheit von Personen, die reparierte Geräte verwenden gewährleistet werden kann. Dieses Verfahren gilt für Betriebsmittel oder Geräte, die über einen Stecker vom TYP A steckbar verfügen oder die fest an Endstromkreise mit einer Bemessungsspannung von mehr als 25 V AC und 60 V DC bis 1000 V AC und 1500 V DC und Strömen bis zu 63 A angeschlossen sind.

Die Norm gilt nicht für:

  • Typprüfungen
  • Routineprüfungen
  • Abnahmeprüfungen für Produktsicherheitsanforderungen und Produktfunktionsanforderungen

Die aktuell gültige Norm DIN EN 50678; VDE 0701:2021-02 „Allgemeine Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen“ ist im Februar 2021 in Kraft getreten und stellt den ersten Teil der alten Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 dar, die im Rahmen einer Anpassung an die europäischen Richtlinien getrennt wurde. Der zweite Teil DIN 50699; VDE 0702 ist im Juni 2021 in Kraft getreten und beschreibt, wie die Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte zu erfolgen hat.

DIN EN 50678; VDE 0701 "Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur"

Norm bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN EN 50678, VDE 0701, Prüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte, Befähigte Person, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person

Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken im Facility Management der Gebäudetechnik

Übersicht zu Betreiberverantwortung

Übersicht zu Betreiberverantwortung und Betreiberpflichten

Einführung | Normen und Vorschriften | PublikationenWeitere Informationen

Einführung

Betreiberverantwortung beschreibt die Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Erfüllung der Betreiberpflichten, die den Betreiber einer Anlage bzw. Immobilie betreffen. Ein Betreiber ist eine natürliche oder jurstische Person, die

  • ein Grundstück mit einem Gebäude im Eigentum besitzt,
  • Gebäude mit gebäudetechnischen Anlagen betreibt,
  • als Arbeitgeber fungiert, d.h. Arbeitnehmer beschäftigt,
  • Arbeitsplätze und/oder Arbeitsmittel (einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen) bereitstellt.

Der Betreiber ist laut Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV) für den sicheren Betrieb verantwortlich und haftet im Schadensfall, falls er eine seiner Pflichten verletzt.

Es besteht die Möglichkeit, die Betreiberpflichten zu delegieren, sodass die Betreiberverantwortung in Teilen an den Delegationsempfänger übertragen wird. Die Delegation ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und muss genau organisiert und dokumentiert werden, damit sichergestellt wird, das alle Betreiberpflichten erfüllt werden.

Normen und Vorschriften

Um den sicheren Betrieb von Gebäuden zu gewährleisten, gelten eine Reihe von technischen Normen und Vorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
Betreiberpflichten, Betreiberverantwortung, Betreiber, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, GEFMA Richtlinie 190, VDI 3810, Arbeitgeber, Gebäudedienstleister, Facility Management, Normen, Gesetze, Regelwerke, Pflichten, Prüftermine

Gefahrenmeldeanlagen

Übersicht zu Gefahrenmeldeanlagen

Übersicht zu Gefahrenmeldeanlagen

Einführung | Normen und Vorschriften | PublikationenWeitere Informationen

Einführung

Gefahrenmeldeanlagen (GMA) dienen dazu, Gefahren schnellstmöglich zu erkennen und auf diese zu reagieren. Ihr Ziel ist es, das Leben und Eigentum von Personen und Firmen so zu überwachen, dass im Gefahrenfall schnellstmöglich reagiert werden kann. Sie bilden aus selbsständig erfassten oder von Personen eingegebenen Informationen Gefahrenmeldungen.

Die folgenden Komponenten gehören zur Mindestausstattung einer Gefahrenmeldeanlage:

  • Zentrale (GMZ)
  • Melder
  • Energieversorgung
  • Signalgeber (optisch/akustisch)
  • Bedienelemente
  • Übertragungseinrichtungen

Desweiteren muss eine Gefahrenmeldeanlage über zwei voneinander unabhängigen Energiequellen verfügen. Störungsmeldungen und Alarme sollen an ständig besetzte Stellen weitergeleitet werden.

Gefahrenmeldeanlagen lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:

  • Brandmeldeanlagen (BMA)
  • Einbruchmeldeanlagen (EMA)
  • Überfallmeldeanlagen (ÜMA)
  • Sprachalarmanlagen (SAA)

Über die Anforderungen an Gefahrenmeldeanlagen informieren die Normen der Normenreihe DIN VDE 0833.

Normen und Vorschriften

Für Gefahrenmeldeanlagen gelten eine Reihe von technischen Normen und Vorschriften: